Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 29 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dez. 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 29 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dez. 2013"

Transkript

1 Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 29 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dez Herausgeber: Präsident Universitätsring Trier ISSN Druckausgabe ISSN Onlineausgabe Das Verkündungsblatt liegt zur Einsichtnahme für jedermann in der Zentrale der Universitätsbibliothek aus. Weiterhin steht es auch als Download im pdf-format im Internet: Homepage Universität Trier

2 Nr. 29 / Seite 2 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 INHALT für die Errichtung, Organisationund den Betrieb des Zentrums für Kanada-Studien als zentrale wissenschaftliche Einrichtung Vom 26. November Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Spanisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an Vom 29. November Ordnung zur Änderung des Anhangs BEd Spanisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Vom 29. November für die Prüfung im Masterstudiengang Spanische Philologie (Nebenfach) Vom 29. November Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) Vom 29. November für die Prüfung im Bachelorstudiengang Spanische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 29. November Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Italienisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an Vom 29. November Ordnung zur Änderung des Anhangs BEd Italienisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Vom 29. November für die Prüfung im Masterstudiengang Italienische Philologie (Nebenfach) Vom 29. November Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) Vom 29. November für die Prüfung im Bachelorstudiengang Italienische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 29. November Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Französisch Lehramt Realschule Plus der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an Vom 29. November Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Französisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an Vom 29. November Ordnung zur Änderung des Anhangs BEd Französisch Lehramt Gymnasium/Realschule Plus der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Vom 29. November für die Prüfung im Masterstudiengang Französische Philologie (Nebenfach) Vom 29. November Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Französische Philologie (Hauptfach) Vom 29. November für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 29. November für die Prüfung im Masterstudiengang Slavische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 3. Dezember für die Prüfung im Masterstudiengang Russische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 3. Dezember für die Prüfung im Bachelorstudiengang Angewandte Geoinformatik Vom für die Prüfung im Masterstudiengang Angewandte Geoinformatik Vom für die Prüfung im Bachelorstudiengang Angewandte Geoinformatik (Nebenfach) Vom für die Prüfung im Masterstudiengang Angewandte Geoinformatik (Nebenfach) Vom

3 Nr. 29 / Seite 3 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 für die Prüfung im Bachelorstudiengang Umweltbiowissenschaften Vom für die Prüfung im Masterstudiengang Umweltbiowissenschaften Vom für die Prüfung im Bachelorstudiengang Umweltgeowissenschaften (Environmental Sciences) Vom für die Prüfung im Masterstudiengang Prozessdynamik an der Erdoberfläche Vom Ordnung zur Änderung des Anhangs Biologie Lehramt an Realschulen Plus und Gymnasien der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Vom Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Biologie Lehramt an Realschulen Plus der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an Vom Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Biologie Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an Vom Ordnung zur Änderung des Anhangs BEd Geographie Lehramt Gymnasium/ Realschule Plus der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Vom Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Geographie der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an Vom für die Prüfung im Bachelorstudiengang Angewandte Geographie Vom für die Prüfung im Masterstudiengang Angewandte Geographie Raum und Landschaft (Nebenfach) Vom für die Prüfung im Bachelorstudiengang Angewandte Humangeographie (Nebenfach) Vom für die Prüfung im Masterstudiengang Angewandte Humangeographie (Raumanalyse und Raumentwicklung) Vom für die Prüfung im Masterstudiengang Environmental Sciences Vom für das Studium im Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie an Vom 12. Dezember für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie an Vom 12. Dezember Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Economic Analysis and Measurement (1-Fach) Vom 13. Dezember Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Economics (1-Fach) Vom 13. Dezember Dritte Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für die Prüfung in den integrierten Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre/Sozialwissenschaften/Volkswirtschaftslehre Vom 13. Dezember Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für die Prüfung in dem Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) Vom 13. Dezember Ordnung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für die Prüfung in dem Bachelorstudiengang Soziologie HF Vom 13. Dezember für die Prüfung im Masterstudiengang English Literature (Nebenfach) Vom 16. Dezember

4 Nr. 29 / Seite 4 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 für die Errichtung, Organisation und den Betrieb des Zentrums für Kanada-Studien als zentrale wissenschaftliche Einrichtung Vom 26. November 2013 Auf Grund der 76 Abs. 2 Nr. 7, 7 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), BS , hat der Senat am 18. Juli 2013 folgende Ordnung zur Änderung Ordnung für die Errichtung, Organisation und den Betrieb des Zentrums für Kanada-Studien als zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Trier beschlossen. Der Hochschulrat der Universität Trier hat der Ordnung mit Beschluss vom 25. November 2013 zugestimmt. Die Ordnung für die Errichtung, Organisation und den Betrieb des Zentrums für Kanada- Studien als zentrale wissenschaftliche Einrichtung vom wird wie folgt geändert: 1. 3 erhält folgende Fassung: 3 Leitung (1) Das Zentrum für Kanada-Studien hat eine kollegiale Leitung, die aus bis zu drei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern im Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit besteht. In begründeten Ausnahmefällen können auch entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer zu Mitgliedern der kollegialen Leitung bestellt werden. (2) Die Mitglieder der Leitung werden vom Senat im Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt. Die wiederholte Bestellung ist möglich wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: Die Mitglieder der Leitung wählen aus ihrer Mitte eine geschäftsführende Leiterin oder einen geschäftsführenden Leiter zur Führung der laufenden Geschäfte. Die Amtszeit der geschäftsführenden Leiterin oder des geschäftsführenden Leiters beträgt ein Jahr. b) In Absatz 2 wird nach dem ersten Spiegelstrich folgender Spiegelstrich eingefügt: der Vorsitz im wissenschaftlichen Beirat gemäß 5, Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Trier Amtliche Bekanntmachungen in Kraft. Trier, 26. November 2013 Für die Universität Trier Professor Dr. Michael Jäckel Präsident

5 Nr. 29 / Seite 5 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Spanisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an Vom 29. November 2013 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II der Universität Trier am 10. Juli 2013 die folgende Ordnung zur Änderung des Anhangs Spanisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an beschlossen. Diese Änderungsordnung hat der Präsident der Universität Trier mit Schreiben vom 22. November 2013 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Der Anhang MEd Spanisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an vom 24. August 2011 (Verkündungsblatt der Universität Trier, Nr. 13 vom 12. September 2011, S. 33), zuletzt geändert durch die Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an vom 20. August 2012 (Verkündungsblatt der Universität Trier Nr. 18 vom 18. September 2012, S. 75f.) wird wie folgt geändert: 1. In Anhang B 1. wird die folgende Zahl ersetzt: 24 durch Im Anhang B 2. wird im Modulplan im Modul 1 in der letzten Spalte die Modulprüfung Klausur (60 Minuten) ersetzt durch Hausarbeit (15 Seiten, Bearbeitungszeit 3 Wochen). 3. Im Anhang B 2. wird im Modulplan in Modul 4 in der zweiten Spalte (Dauer in SWS) die Zahl 6 ersetzt durch 4. Diese Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Spanisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen in Kraft. Trier, den 29. November 2013 Der Dekan des Fachbereichs II Universitätsprofessor Dr. Ulrich Port

6 Nr. 29 / Seite 6 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 Ordnung zur Änderung des Anhangs BEd Spanisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Vom 29. November 2013 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II der Universität Trier am 10. Juli 2013 die folgende Ordnung zur Änderung des Anhangs BEd Spanisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Universität Trier beschlossen. Diese Änderungsordnung hat der Präsident der Universität Trier mit Schreiben vom 22. November 2013 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Der Anhang BEd Spanisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an vom (Verkündungsblatt vom Nr. 6,S. 30), zuletzt geändert durch die Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an vom (Verkündungsblatt der Universität Trier Nr. 18, S. 74 vom ), Anlage 3 BEd Spanisch Lehramt Gymnasium zuletzt geändert am (Verkündungsblatt Nr. 27, S. 57 vom ) wird wie folgt geändert: 1. In Anhang B 1.(vorher B 27.) wird die folgende Zahl ersetzt: 48 durch In Anhang B 2. (vorher B 28.)wird für die Module 3-6 die Dauer in SWS jeweils wie folgt geändert: von 6 auf In Anhang B 2. (vorher B 28.)werden im Modulplan im Modul 2 in Spalte 5 (Modulprüfungen) die Wörter bestandenes Modul 1 gestrichen. 4. In Anhang B 2. (vorher B 28.)wird im Modulplan im Modul 5 in der letzten Spalte die Modulprüfung Klausur (60 Minuten) ersetzt durch Hausarbeit (12 Seiten, Bearbeitungszeit 3 Wochen). 5. In Anhang B 2. (vorher B 28.)werden im Modulplan im Modul 6 in Spalte 5 (Modulprüfungen) die Wörter bestandene Module 1 und 2 gestrichen. 6. In Anhang B 2. (vorher B 28.) werden im Modulplan im Modul 7 in Spalte 5 (Modulprüfungen) folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Wörter bestandenes Modul 3 gestrichen. b) Die Klammer wird vor der Angabe Bearbeitungszeit: 3 Wochen ergänzt um 12 Seiten. 7. In Anhang B 2. (vorher B 28.)werden im Modulplan im Modul 8 in Spalte 5 (Modulprüfungen) folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Wörter bestandenes Modul 4 gestrichen. b) Die Klammer wird vor der Angabe Bearbeitungszeit: 3 Wochen ergänzt um 12 Seiten. Diese Ordnung zur Änderung des Anhangs BEd Spanisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Universität Trier tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Trier Amtliche Bekanntmachungen in Kraft. Trier, den 29. November 2013 Der Dekan des Fachbereichs II Universitätsprofessor Dr. Ulrich Port

7 Nr. 29 / Seite 7 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 für die Prüfung im Masterstudiengang Spanische Philologie (Nebenfach) Vom 29. November 2013 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II am 10. Juli 2013 die folgende für die Prüfung im Masterstudiengang Spanische Philologie (Nebenfach) beschlossen. Diese Änderungsordnung hat der Präsident mit Schreiben vom 22. November 2013 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Die Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Spanische Philologie (Nebenfach) vom 02. April 2009 (StaatsAnz Nr. 14 vom 27. April 2009, S. 719f.), zuletzt geändert durch die Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Spanische Philologie (Nebenfach) (Verkündungsblatt Nr. 27 vom 30. Oktober 2013, S. 62) (im folgenden Master-PO-alt), wird wie folgt geändert: 1. In 4 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl 18 ersetzt durch In 7 Abs. 2 wird die Zahl 15 ersetzt durch In Anhang B 1. werden folgende Zahlen ersetzt: a) 18 durch 16 b) 16 durch Der Anhang B 2.1, Tabelle erhält folgende Fassung: 2.1 Pflichtmodule Modulname Modul 1 Vertiefungsmodul Sprach- und Literaturwissenschaft Regelsemester SWS LP Prüfungsvoraussetzungen keine mündliche Prüfung Modul 2 Vertiefungsmodul Sprachkompetenz keine Klausur (90 Minuten) Modul 3 Qualifikationsmodul Profilierung im Bereich Sprach- und Literaturwissenschaft Modulprüfung (Art und Dauer) Ggf. prüfungsrelevante Studienleistungen keine Hausarbeit (15 Seiten) 1. Diese für die Prüfung im Masterstudiengang Spanische Philologie (Nebenfach) findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 2013/14 für den Prüfung im Masterstudiengang Spanische Philologie (Nebenfach) erstmalig an der Universität Trier eingeschrieben werden. 2. Studierende, die vor dem Wintersemester 2013/14 eingeschrieben worden sind, studieren nach der Master-PO-alt. Auf Antrag können sie nach dieser Prüfungsordnung studieren. Dabei hat der Prüfungsausschuss im Einzelfall die bisher erworbenen Leistungen auf die nach dieser Prüfungsordnung zu erbringenden Prüfungsleistungen anzurechnen. Der Antrag auf Anwendung dieser Änderungsordnung ist unwiderruflich. Wiederholungsprüfungen sind nach der Prüfungsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde. Ein Wechsel ist nicht möglich, wenn noch Wiederholungsprüfungen nach der Master-PO-alt abzulegen sind. 3. Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2013/14 eingeschrieben worden sind und nicht in diese Prüfungsordnung wechseln, können ihre Masterprüfung einschließlich der Wiederholungsprüfungen letztmalig im Wintersemester 2015/16 nach der Master-PO-alt ablegen. 4. Diese für die Prüfung im Masterstudiengang Spanische Philologie (Nebenfach) tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen in Kraft. Trier, den 29. November 2013 Der Dekan des Fachbereichs II Universitätsprofessor Dr. Ulrich Port

8 Nr. 29 / Seite 8 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) Vom 29. November 2013 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II der Universität Trier am 10. Juli 2013 die folgende Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) beschlossen. Diese Ordnung hat der Präsident gemäß 7 Absatz 3 des Hochschulgesetzes am 22. November 2013 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. 1 Geltungsbereich, akademischer Grad (1) Diese Ordnung regelt die Prüfungen im Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) des Fachbereichs II an der Universität Trier. (2) Nach erfolgreich absolviertem Studium und bestandener Prüfung verleiht der Fachbereich II den akademischen Grad eines Master of Arts. Dieser Hochschulgrad darf dem Namen der Absolventin oder des Absolventen beigefügt werden. 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Über die in 2 Allgemeine Prüfungsordnung für den Master geregelten Zugangsvoraussetzungen müssen Studierende des Masterstudiengangs Spanische Philologie (Hauptfach) folgende weitere Voraussetzungen erfüllen: Nachweis eines Bachelorabschlusses mit dem Erwerb von mindestens 120 Leistungspunkten im Bereich Spanische Philologie an einer in- oder ausländischen Hochschule mit eine Note von 2,3 oder besser. Über die Anerkennung anderer Studienabschlüsse als Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Über den nachzuweisenden Bachelorabschluss hinaus werden Lateinkenntnisse sowie Kenntnisse in spanischer Sprache auf mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen empfohlen und für ein erfolgreiches Studium vorausgesetzt. 3 Gliederung und Profil des Studiums (1) Der Masterstudiengang Spanische Philologie wird als Hauptfach angeboten. (2) Der Masterstudiengang Spanische Philologie ist als Hauptfach kombinierbar mit allen als Master-Nebenfach an der Universität Trier oder der Theologischen Fakultät angebotenen Fächern. Ausgenommen ist das Masternebenfach Spanische Philologie. (3) Der Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) hat folgende Profilausrichtungen: 1. Sprachwissenschaft 2. Literaturwissenschaft 3. Die Profile 1 und 2 können zudem entweder historisch oder gegenwartsbezogen ausgerichtet sein. 4 Studienumfang, Module (1) Der zeitliche Gesamtumfang in Semesterwochenstunden (= SWS) der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen) beträgt: 24 SWS Näheres hierzu ist im Anhang geregelt. (2) Die den jeweiligen Modulen zugehörigen Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen sind im Modulhandbuch aufgeführt. 5 Prüfungsausschuss (1) Für die Organisation der Prüfungen und die durch diese Ordnung festgelegten Aufgaben wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Ihm gehören an vier Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, sowie je ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aus der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Leiterin oder der Leiter des Hochschulprüfungsamtes oder des Prüfungsamtes des Fachbereichs ist beratendes Mitglied. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, die oder der Vorsitzende sowie deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter werden vom zuständigen Fachbereichsrat gewählt. Hat der Fachbereichsrat keine Wahl vorgenommen, wählt der Prüfungsausschiss die oder den Vorsitzenden sowie deren Stellvertreterin oder dessen Stellvertreter. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr. Die Wiederwahl eines Mitglieds ist möglich. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, wird eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für die restliche Amtszeit gewählt. Die oder der Vorsitzende sowie deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter müssen Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer sein. (3) Der Prüfungsausschuss entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. (4) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses führt die Geschäfte des Prüfungsausschusses. Die Durchführung der Prüfungsverwaltung wird von der oder von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Zusammenarbeit mit der Leiterin oder dem Leiter des zuständigen Prüfungsamtes geregelt. (5) Belastende Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind der oder dem betroffenen Studierenden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 6 Modulprüfungen (1) Die Art und Dauer der Modulprüfungen der einzelnen Module ist im Anhang geregelt. (2) Die Art der Bildung der Note für die Modulprüfungen der einzelnen Module ist im Anhang geregelt. Der Stellenwert der Note in der Endnote entspricht dem Anteil der Leistungspunkte gemäß Modulplan der für den Masterabschluss insgesamt zu erwerbenden Zahl der Leistungspunkte aller für die Endnote relevanten Module zuzüglich der Masterarbeit. 7 Mündliche Prüfungen (1) Im Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) werden mündliche Prüfungen als Einzelprüfungen durchgeführt. (2) Im Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) dauern mündliche Prüfungen Minuten pro Kandidatin oder Kandidat. 8 Schriftliche Prüfungen (1) Im Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) beträgt die Bearbeitungszeit von schriftlichen Prüfungen in Form einer Klausur Minuten. (2) Im Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) steht für die Bearbeitung von Hausarbeiten der Zeitraum von drei Wochen zur Verfügung. (3) Im Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) steht für die Bearbeitung der Präsentationen von Masterarbeitskonzeption der Zeitraum von zwei Wochen zur Verfügung. 9 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit kann im Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) außer in der deutschen auch in spanischer Sprache angefertigt werden. Die Zustimmung des Prüfungsausschusses zur Anfertigung in spanischer Sprache wird er-

9 Nr. 29 / Seite 9 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 teilt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. hinreichende Beherrschung der spanischen Sprache durch die Kandidatin oder den Kandidaten, 2. hinreichende sprachliche Qualifikation in der spanischen Sprache seitens der gewählten Betreuerin oder des Betreuers, 3. Möglichkeit zur Bestellung einer Zweitgutachterin oder eines Zweitgutachters mit hinreichender sprachlicher Qualifikation in der spanischen Sprache. Der Antrag auf Anfertigung der Masterarbeit in spanischer Sprache ist zusammen mit der schriftlichen Einverständniserklärung sowohl der Betreuerin oder des Betreuers als auch der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters im Rahmen der Anmeldung zur Masterarbeit vorzulegen. (2) Die Masterarbeit kann auch außerhalb der Universität Trier ausgeführt werden, wenn sie von einer Prüferin oder einem Prüfer des für das betreffende Fach zuständigen Fachbereichs der Universität Trier betreut werden kann. 10 Zeugnis Die Namen der Betreuerinnen oder Betreuer der Masterarbeit werden im Zeugnis aufgeführt. 11 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Trier Amtliche Bekanntmachungen in Kraft. Trier, den 29. November 2013 Der Dekan des Fachbereichs II Universitätsprofessor Dr. Ulrich Port Anhang Masterstudiengang Spanische Philologie (Hauptfach) A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2): Keine. 2. Nachweis fachspezifischer Vorkenntnisse ( 2): Nachweis eines Bachelorabschlusses mit dem Erwerb von mindestens 120 Leistungspunkten im Bereich Spanische Philologie an einer in-oder ausländischen Hochschule mit einer Note von 2,3 oder besser B. Modularisierter Studienverlauf 1. Studienvolumen (in Semesterwochenstunden) Im Verlauf des Studiums ist an Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen in folgendem zeitlichen Gesamtumfang (in SWS) teilzunehmen ( 4 Abs. 1): Gesamtumfang: 24 SWS, davon Pflichtlehrveranstaltungen: 20 SWS Wahlpflichtlehrveranstaltungen: 4 SWS 2. Modulplan Das Studium gliedert sich in die folgenden Pflicht- und Wahlpflichtmodule: 2.1 Pflichtmodule Modulname 2.2 Wahlpflichtmodule Keine. Die näheren Einzelheiten zu den Modulen finden sich im jeweils gültigen Modulhandbuch des Faches Romanistik. 3. Verpflichtende Auslandsaufenthalte Keine 4. Verpflichtende Praktika Keine Regelsemester SWS LP Prüfungsvoraussetzungen Modul 1 Vertiefungsmodul Sprachkompetenz keine Klausur (90 Minuten) Modulprüfung (Art und Dauer) Ggf. prüfungsrelevante Studienleistungen Modul 2 Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft keine Hausarbeit (15 Seiten) Modul 3 Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft Modul 4 Qualifikationsmodul Sprachkompetenz und Kulturwissenschaft Modul 5 Qualifikationsmodul Profilierung und Forschung im Bereich der Sprachund/oder Literaturwissenschaft Modul 6 Masterarbeit im Bereich der Sprachoder Literaturwissenschaft keine Hausarbeit (15 Seiten) keine Klausur (90 Minuten) keine Konzeptionspapier 4-30 keine Wissenschaftliche Arbeit (Masterarbeit) im Umfang von Seiten Regelung in der APOM gilt

10 Nr. 29 / Seite 10 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 für die Prüfung im Bachelorstudiengang Spanische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 29. November 2013 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II der Universität Trier am 10. Juli 2013 die folgende für die Prüfung im Bachelorstudiengang Spanische Philologie (Haupt- und Nebenfach) beschlossen. Diese Änderungsordnung hat der Präsident der Universität Trier mit Schreiben vom 22. November 2013 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Die Ordnung für die Prüfung im Bachelorstudiengang Spanische Philologie (Haupt- und Nebenfach) vom 02. April 2009 (StaatsAnz Nr. 14 vom 27. April 2009, S ), zuletzt geändert durch die der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Spanische Philologie (Haupt- und Nebenfach) an vom 28. Oktober 2013 (Verkündungsblatt der Universität Trier Nr. 27, S. 54 vom 30. Oktober 2013) (im folgenden Bachelor-PO-alt), wird wie folgt geändert: 1. In 4 Abs. 1 Satz 1 werden die Zahlen ersetzt durch In Anhang B 1. werden folgende Zahlen ersetzt: a) durch b) 44 durch c) 6-12 durch Der Anhang B 2.1 (Hauptfach), Tabelle erhält folgende Fassung: 2.1 Pflichtmodule Modulname Regelsemester SWS LP Prüfungsvoraussetzungen Modul 1 Basismodul Sprachkompetenz keine mündliche Prüfung Modul 2 Basismodul Philologisches Grundwissen Sprachwissenschaft Modul 3 Basismodul Philologisches Grundwissen Literaturwissenschaft Modul 4 - Kompetenzmodul Schlüsselqualifikationen keine Klausur (60 Minuten) keine Klausur (60 Minuten) Modulprüfung (Art und Dauer) Ggf. prüfungsrelevante Studienleistungen 2 und keine Schriftlicher benoteter Bericht oder Sprachtest Modul 5 Aufbaumodul Sprachkompetenz keine Klausur (90 Minuten) Modul 6 Aufbaumodul Philologisches Grundwissen Sprachwissenschaft Modul 7 Aufbaumodul Philologisches Grundwissen Literaturwissenschaft Modul 8 - Profilierungsmodul Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft keine Hausarbeit (15 Seiten) keine Hausarbeit (15 Seiten) keine Hausarbeit (15 Seiten) Modul 9 Bachelorarbeit 6-12 keine Bachelorarbeit 4. Der Anhang B 2.1 (Nebenfach), Tabelle erhält folgende Fassung: 2.1 Pflichtmodule Modulname Modul 1 Basismodul Philologisches Grundwissen Sprach- und Literaturwissenschaft Regelsemester SWS LP Prüfungsvoraussetzungen keine Klausur (60 Minuten) Modul 2 Basismodul Sprachkompetenz keine mündliche Prüfung Modul 3 Aufbaumodul Philologisches Grundwissen Sprachwissenschaft Modul 4 Aufbaumodul Philologisches Grundwissen Literaturwissenschaft Modulprüfung (Art und Dauer) Ggf. prüfungsrelevante Studienleistungen keine Hausarbeit (15 Seiten) keine Hausarbeit (15 Seiten) Modul 5 Aufbaumodul Sprachkompetenz keine Klausur (90 Minuten) Modul 6 Profilierungsmodul Sprach-, Literaturund Kulturwissenschaft keine Mündliche Prüfung

11 Nr. 29 / Seite 11 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember Diese für die Prüfung im Bachelorstudiengang Spanische Philologie (Haupt- und Nebenfach) findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 2013/14 für den Bachelorstudiengang Spanische Philologie (Haupt- und Nebenfach) erstmalig an der Universität Trier eingeschrieben werden. 2. Studierende, die vor dem Wintersemester 2013/14 eingeschrieben worden sind, studieren nach der Bachelor-PO-alt. Auf Antrag können sie nach dieser Prüfungsordnung studieren. Dabei hat der Prüfungsausschuss im Einzelfall die bisher erworbenen Leistungen auf die nach dieser Prüfungsordnung zu erbringenden Prüfungsleistungen anzurechnen. Der Antrag auf Anwendung dieser Änderungsordnung ist unwiderruflich. Wiederholungsprüfungen sind nach der Prüfungsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde. Ein Wechsel ist nicht möglich, wenn noch Wiederholungsprüfungen nach der Bachelor-PO-alt abzulegen sind. 3. Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2013/14 eingeschrieben worden sind und nicht in diese Prüfungsordnung wechseln, können ihre Bachelorprüfung einschließlich der Wiederholungsprüfungen letztmalig im Wintersemester 2016/ 17 nach der Bachelor-PO-alt ablegen. Artikel 3 Diese für die Prüfung im Bachelorstudiengang Spanische Philologie (Haupt- und Nebenfach) tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen in Kraft. Trier, den 29. November 2013 Der Dekan des Fachbereichs II Universitätsprofessor Dr. Ulrich Port

12 Nr. 29 / Seite 12 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Italienisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an Vom 29. November 2013 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II der Universität Trier am 10. Juli 2013 die folgende Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Italienisch Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien beschlossen. Diese Änderungsordnung hat der Präsident mit Schreiben vom 22. November 2013 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Der Anhang MEd Italienisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an vom 24. August 2011 (Verkündungsblatt der Universität Trier, Nr. 13 vom 12. September 2011, S. 27) wird wie folgt geändert: 1. In Anhang B 1. wird die folgende Zahl ersetzt: 24 durch Im Anhang B 2. wird im Modulplan im Modul 1 in der letzten Spalte die Modulprüfung Klausur (60 Minuten) ersetzt durch Hausarbeit (15 Seiten, Bearbeitungszeit 3 Wochen). 3. Im Anhang B 2. wird im Modulplan in Modul 4 in der zweiten Spalte (Dauer in SWS) die Zahl 6 ersetzt durch 4. Diese Ordnung zur Änderung des Anhangs MEd Italienisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge für das Lehramt an Realschulen Plus und für das Lehramt an Gymnasien an tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen in Kraft. Trier, den 29. November 2013 Der Dekan des Fachbereichs II Universitätsprofessor Dr. Ulrich Port

13 Nr. 29 / Seite 13 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 Ordnung zur Änderung des Anhangs BEd Italienisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an Vom 29. November 2013 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II der Universität Trier am 10. Juli 2013 die folgende Ordnung zur Änderung des Anhangs BEd Italienisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Universität Trier beschlossen. Diese Änderungsordnung hat der Präsident der Universität Trier mit Schreiben vom 22. November 2013 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Der Anhang BEd Italienisch Lehramt Gymnasium der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an vom (Verkündungsblatt vom Nr.6,Seite 24), zuletzt geändert durch Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Universität Trier vom (Verkündungsblatt Nr.18,S.74 vom ), Anlage 3 BEd Italienisch Lehramt Gymnasium zuletzt geändert am (Verkündungsblatt der Universität Trier vom , Nr. 27,S. 56) wird wie folgt geändert: 1. In Anhang wird B.17. zu B.1 und die Zahl 48 durch 40 ersetzt. 2. In Anhang wird B.18. zu B.2 und es werden für die Module 3-6 die Dauer in SWS jeweils wie folgt geändert: von 6 auf In Anhang B 2. werden im Modulplan im Modul 2 in Spalte 5 (Modulprüfungen) die Wörter bestandenes Modul 1 gestrichen. 4. In Anhang B 2. wird im Modulplan im Modul 5 in der letzten Spalte die Modulprüfung Klausur (60 Minuten) ersetzt durch Hausarbeit (12 Seiten, Bearbeitungszeit 3 Wochen). 5. In Anhang B 2. werden im Modulplan im Modul 6 in Spalte 5 (Modulprüfungen) die Wörter bestandene Module 1 und 2 gestrichen. 6. In Anhang B 2. werden im Modulplan im Modul 7 in Spalte 5 (Modulprüfungen) folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Wörter bestandenes Modul 3 gestrichen. b) Die Klammer wird vor der Angabe Bearbeitungszeit: 3 Wochen ergänzt um 12 Seiten. 7. In Anhang B 2. werden im Modulplan im Modul 8 in Spalte 5 (Modulprüfungen) folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Wörter bestandenes Modul 4 gestrichen. b) Die Klammer wird vor der Angabe Bearbeitungszeit: 3 Wochen ergänzt um 12 Seiten. Diese Ordnung zur Änderung des Anhangs Italienisch der Allgemeinen Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen in Kraft. Trier, den 29. November 2013 Der Dekan des Fachbereichs II Universitätsprofessor Dr. Ulrich Port

14 Nr. 29 / Seite 14 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Italienische Philologie (Nebenfach) Vom 29. November Der Anhang B 2.1, Tabelle erhält folgende Fassung: Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II der Universität Trier am 10. Juli 2013 die folgende für die Prüfung im Masterstudiengang Italienische Philologie (Nebenfach) beschlossen. Diese Änderungsordnung hat der Präsident mit Schreiben vom 22. November 2013 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Die Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Italienische Philologie (Nebenfach) vom 02. April 2009 (StaatsAnz Nr. 14 vom 27. April 2009, S. 717f.), zuletzt geändert durch die Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Italienische Philologie (Nebenfach) vom 28.Oktober 2013 (Verkündungsblatt der Universität Trier Nr. 27 vom 30. Oktober 2013, S. 60) (im folgenden Master-PO-alt), wird wie folgt geändert: 1. In 4 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl 18 ersetzt durch In 7 Abs. 1 wird die Zahl 15 ersetzt durch Anhang B 1. Wird wie folgt geändert: a) Die Zahl 18 wird durch 16 ersetzt b) Die Zahl 2 wird durch 0 ersetzt. 2.1 Pflichtmodul Modulname Modul 1 Vertiefungsmodul Sprach- und Literaturwissenschaft Regelsemester SWS LP Prüfungsvoraussetzungen keine mündliche Prüfung Modul 2 Vertiefungsmodul Sprachkompetenz keine Klausur (90 Minuten) Modul 3 Qualifikationsmodul Profilierung im Bereich Sprach- und Literaturwissenschaft Modulprüfung (Art und Dauer) Ggf. prüfungsrelevante Studienleistungen keine Hausarbeit (15 Seiten) 1. Diese für die Prüfung im Masterstudiengang Italienische Philologie (Nebenfach) findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 2013/14 für den Prüfung im Masterstudiengang Italienische Philologie (Nebenfach) erstmalig an der Universität Trier eingeschrieben werden. 2. Studierende, die vor dem Wintersemester 2013/14 eingeschrieben worden sind, studieren nach der Master-PO-alt. Auf Antrag können sie nach dieser Prüfungsordnung studieren. Dabei hat der Prüfungsausschuss im Einzelfall die bisher erworbenen Leistungen auf die nach dieser Prüfungsordnung zu erbringenden Prüfungsleistungen anzurechnen. Der Antrag auf Anwendung dieser Änderungsordnung ist unwiderruflich. Wiederholungsprüfungen sind nach der Prüfungsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde. Ein Wechsel ist nicht möglich, wenn noch Wiederholungsprüfungen nach der Master-PO-alt abzulegen sind. 3. Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2013/14 eingeschrieben worden sind und nicht in diese Prüfungsordnung wechseln, können ihre Masterprüfung einschließlich der Wiederholungsprüfungen letztmalig im Wintersemester 2015/16 nach der Master-PO-alt ablegen. 4. Diese für die Prüfung im Masterstudiengang Italienische Philologie (Nebenfach) tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen in Kraft. Trier, den 29. November 2013 Der Dekan des Fachbereichs II Universitätsprofessor Dr. Ulrich Port

15 Nr. 29 / Seite 15 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) Vom 29. November 2013 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II der Universität Trier am 10. Juli 2013 die folgende Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) beschlossen. Diese Ordnung hat der Präsident gemäß 7 Absatz 3 des Hochschulgesetzes am 22. November 2013 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. 1 Geltungsbereich, akademischer Grad (1) Diese Ordnung regelt die Prüfungen im Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) des Fachbereichs II an. (2) Nach erfolgreich absolviertem Studium und bestandener Prüfung verleiht der Fachbereich II den akademischen Grad eines Master of Arts. Dieser Hochschulgrad darf dem Namen der Absolventin oder des Absolventen beigefügt werden. 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Über die in 2 Allgemeine Prüfungsordnung für den Master geregelten Zugangsvoraussetzungen müssen Studierende des Masterstudiengangs Italienische Philologie (Hauptfach) folgende weitere Voraussetzungen erfüllen: Nachweis eines Bachelorabschlusses mit dem Erwerb von mindestens 120 Leistungspunkten im Bereich Italienische Philologie an einer in- oder ausländischen Hochschule mit eine Note von 2,3 oder besser. Über die Anerkennung anderer Studienabschlüsse als Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Über den nachzuweisenden Bachelorabschluss hinaus werden Lateinkenntnisse sowie Kenntnisse in italienischer Sprache auf mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen empfohlen und für ein erfolgreiches Studium vorausgesetzt. 3 Gliederung und Profil des Studiums (1) Der Masterstudiengang Italienische Philologie wird als Hauptfach angeboten. (2) Der Masterstudiengang Italienische Philologie ist als Hauptfach kombinierbar mit allen als Master-Nebenfach an der Universität Trier oder der Theologischen Fakultät angebotenen Fächern. Ausgenommen ist das Masternebenfach Italienische Philologie. (3) Der Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) hat folgende Profilausrichtungen: 1. Sprachwissenschaft 2. Literaturwissenschaft 3. Die Profile 1 und 2 können zudem entweder historisch oder gegenwartsbezogen ausgerichtet sein. 4 Studienumfang, Module (1) Der zeitliche Gesamtumfang in Semesterwochenstunden (= SWS) der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen) beträgt: 24 SWS Näheres hierzu ist im Anhang geregelt. (2) Die den jeweiligen Modulen zugehörigen Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen sind im Modulhandbuch aufgeführt. 5 Prüfungsausschuss (1) Für die Organisation der Prüfungen und die durch diese Ordnung festgelegten Aufgaben wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Ihm gehören an vier Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, sowie je ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aus der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Leiterin oder der Leiter des Hochschulprüfungsamtes oder des Prüfungsamtes des Fachbereichs ist beratendes Mitglied. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, die oder der Vorsitzende sowie deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter werden vom zuständigen Fachbereichsrat gewählt. Hat der Fachbereichsrat keine Wahl vorgenommen, wählt der Prüfungsausschiss die oder den Vorsitzenden sowie deren Stellvertreterin oder dessen Stellvertreter. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr. Die Wiederwahl eines Mitglieds ist möglich. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, wird eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für die restliche Amtszeit gewählt. Die oder der Vorsitzende sowie deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter müssen Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer sein. (3) Der Prüfungsausschuss entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. (4) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses führt die Geschäfte des Prüfungsausschusses. Die Durchführung der Prüfungsverwaltung wird von der oder von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Zusammenarbeit mit der Leiterin oder dem Leiter des zuständigen Prüfungsamtes geregelt. (5) Belastende Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind der oder dem betroffenen Studierenden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 6 Modulprüfungen (1) Die Art und Dauer der Modulprüfungen der einzelnen Module ist im Anhang geregelt. (2) Die Art der Bildung der Note für die Modulprüfungen der einzelnen Module ist im Anhang geregelt. Der Stellenwert der Note in der Endnote entspricht dem Anteil der Leistungspunkte gemäß Modulplan der für den Masterabschluss insgesamt zu erwerbenden Zahl der Leistungspunkte aller für die Endnote relevanten Module zuzüglich der Masterarbeit. 7 Mündliche Prüfungen (1) Im Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) werden mündliche Prüfungen als Einzelprüfungen durchgeführt. (2) Im Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) dauern mündliche Prüfungen Minuten pro Kandidatin oder Kandidat. 8 Schriftliche Prüfungen (1) Im Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) beträgt die Bearbeitungszeit von schriftlichen Prüfungen in Form einer Klausur Minuten. (2) Im Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) steht für die Bearbeitung von Hausarbeiten der Zeitraum von drei Wochen zur Verfügung. (3) Im Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) steht für die Bearbeitung der Präsentationen der Masterarbeitskonzeption der Zeitraum von zwei Wochen zur Verfügung. 9 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit kann im Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) außer in der deutschen auch in italienischer Sprache angefertigt werden. Die Zustimmung des Prüfungsausschusses zur Anfertigung in italienischer Sprache wird

16 Nr. 29 / Seite 16 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 erteilt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. hinreichende Beherrschung der italienischen Sprache durch die Kandidatin oder den Kandidaten, 2. hinreichende sprachliche Qualifikation in der italienischen Sprache seitens der gewählten Betreuerin oder des Betreuers, 3. Möglichkeit zur Bestellung einer Zweitgutachterin oder eines Zweitgutachters mit hinreichender sprachlicher Qualifikation in der italienischen Sprache. Der Antrag auf Anfertigung der Masterarbeit in italienischer Sprache ist zusammen mit der schriftlichen Einverständniserklärung sowohl der Betreuerin oder des Betreuers als auch der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters im Rahmen der Anmeldung zur Masterarbeit vorzulegen. (2) Die Masterarbeit kann auch außerhalb der Universität Trier ausgeführt werden, wenn sie von einer Prüferin oder einem Prüfer des für das betreffende Fach zuständigen Fachbereichs der Universität Trier betreut werden kann. 10 Zeugnis Die Namen der Betreuerinnen oder Betreuer der Masterarbeit werden im Zeugnis aufgeführt. 11 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Trier Amtliche Bekanntmachungen in Kraft. Trier, den 29. November 2013 Der Dekan des Fachbereichs II Universitätsprofessor Dr. Ulrich Port Modulname 2.2 Wahlpflichtmodule Keine. Die näheren Einzelheiten zu den Modulen finden sich im jeweils gültigen Modulhandbuch des Faches Romanistik. 3. Verpflichtende Auslandsaufenthalte Keine 4. Verpflichtende Praktika Keine Regelsemester SWS LP Prüfungsvoraussetzungen Modul 1 Vertiefungsmodul Sprachkompetenz keine Klausur (90 Minuten) Modulprüfung (Art und Dauer) Ggf. prüfungsrelevante Studienleistungen Modul 2 Vertiefungsmodul Sprachwissenschaft keine Hausarbeit (15 Seiten) Modul 3 Vertiefungsmodul Literaturwissenschaft Modul 4 Qualifikationsmodul Sprachkompetenz und Kulturwissenschaft Modul 5 Qualifikationsmodul Profilierung und Forschung im Bereich der Sprachund/oder Literaturwissenschaft Modul 6 Masterarbeit im Bereich der Sprachoder Literaturwissenschaft Anhang Masterstudiengang Italienische Philologie (Hauptfach) A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2): Keine. 2. Nachweis fachspezifischer Vorkenntnisse ( 2): Nachweis eines Bachelorabschlusses mit dem Erwerb von mindestens 120 Leistungspunkten im Bereich Italienische Philologie an einer in- oder ausländischen Hochschule mit einer Note von 2,3 oder besser B. Modularisierter Studienverlauf 1. Studienvolumen (in Semesterwochenstunden) Im Verlauf des Studiums ist an Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen in folgendem zeitlichen Gesamtumfang (in SWS) teilzunehmen ( 4 Abs. 1): Gesamtumfang: 24 SWS, davon Pflichtlehrveranstaltungen: 24 SWS Wahlpflichtlehrveranstaltungen: 0 SWS 2. Modulplan Das Studium gliedert sich in die folgenden Pflicht- und Wahlpflichtmodule: 2.1 Pflichtmodule keine Hausarbeit (15 Seiten) keine Klausur (90 Minuten) keine Konzeptionspapier 4 30 keine Wissenschaftliche Arbeit (Masterarbeit) im Umfang von Seiten Regelung in der APOM gilt

17 Nr. 29 / Seite 17 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 19. Dezember 2013 der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Italienische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 29. November Der Anhang B 2.1 (Hauptfach), Tabelle erhält folgende Fassung: Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II der Universität Trier am 10. Juli 2013 die folgende für die Prüfung im Bachelorstudiengang Italienische Philologie (Haupt- und Nebenfach) beschlossen. Diese Änderungsordnung hat der Präsident der Universität Trier mit Schreiben vom 22. November 2013 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Die Ordnung für die Prüfung im Bachelorstudiengang Italienische Philologie (Haupt- und Nebenfach) vom 02. April 2009 (StaatsAnz Nr. 14 vom 27. April 2009, S ), zuletzt geändert durch die der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Italienische Philologie (Haupt- und Nebenfach) vom 28.Oktober 2013 (Verkündungsblatt Nr. 27, S. 53 vom 30. Oktober 2013) (im folgenden Bachelor-PO-alt), wird wie folgt geändert: 1. In 4 Abs. 1 Satz 1 werden die Zahlen ersetzt durch In Anhang B 1. werden folgende Zahlen ersetzt: a) durch b) 44 durch 40 c) 6-12 durch Pflichtmodule Modulname Regelsemester SWS LP Prüfungsvoraussetzungen Modul 1 Basismodul Sprachkompetenz keine mündliche Prüfung Modul 2 Basismodul Philologisches Grundwissen Sprachwissenschaft Modul 3 Basismodul Philologisches Grundwissen Literaturwissenschaft Modul 4 - Kompetenzmodul Schlüsselqualifikationen keine Klausur (60 Minuten) keine Klausur (60 Minuten) Modulprüfung (Art und Dauer) Ggf. prüfungsrelevante Studienleistungen 2 und keine Schriftlicher benoteter Bericht oder Sprachtests Modul 5 Aufbaumodul Sprachkompetenz keine Klausur (90 Minuten) Modul 6 Aufbaumodul Philologisches Grundwissen Sprachwissenschaft Modul 7 Aufbaumodul Philologisches Grundwissen Literaturwissenschaft Modul 8 Profilierungsmodul Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft keine Hausarbeit (15 Seiten) keine Hausarbeit (15 Seiten) keine Hausarbeit (15 Seiten) Modul 9 Bachelorarbeit 6 12 keine Bachelorarbeit 4. Der Anhang B 2.1 (Nebenfach), Tabelle erhält folgende Fassung: 2.1 Pflichtmodule Modulname Modul 1 Basismodul Philologisches Grundwissen Sprach- und Literaturwissenschaft Regelsemester SWS LP Prüfungsvoraussetzungen keine Klausur (60 Minuten) Modul 2 Basismodul Sprachkompetenz keine mündliche Prüfung Modul 3 Aufbaumodul Philologisches Grundwissen Sprachwissenschaft Modul 4 Aufbaumodul Philologisches Grundwissen Literaturwissenschaft Modulprüfung (Art und Dauer) Ggf. prüfungsrelevante Studienleistungen keine Hausarbeit (15 Seiten) keine Hausarbeit (15 Seiten) Modul 5 Aufbaumodul Sprachkompetenz keine Klausur (90 Minuten) Modul 6 Profilierungsmodul Sprach-, Literaturund Kulturwissenschaft keine Mündliche Prüfung

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach)

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 2. April 2009 Geändert am 28. Oktober 2013 Geändert am

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Hauptfach) Vom 16. April 2009 Geändert am 21. Oktober 2013 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Moderne China-Studien (Nebenfach) Vom 23. April 2009 Geändert am 21. Oktober 2013 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Demokratische Politik und Kommunikation

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Demokratische Politik und Kommunikation Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Demokratische Politik und Kommunikation Vom 16. Dezember 2013 Geändert am 12.06.2017 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie

Nichtamtliche Lesefassung. Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie Vom 12. November 2008 Geändert am 09. Juli 2009 Geändert am 01. Oktober 2013 Geändert am 09. August

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Germanistik (Haupt- und Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Germanistik (Haupt- und Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Germanistik (Haupt- und Nebenfach) Vom 16. April 2009 Geändert am 16.03.2012 Geändert am 6. November 2013

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Erziehungswissenschaft: Organisation des Sozialen

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Erziehungswissenschaft: Organisation des Sozialen Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Erziehungswissenschaft: Organisation des Sozialen Vom 01. Oktober 2013 Geändert am 17.07.2014 Geändert am 07.06.2016

Mehr

Ordnung der Universität Trier. für die Prüfung im Masterstudiengang. Organisation des Sozialen

Ordnung der Universität Trier. für die Prüfung im Masterstudiengang. Organisation des Sozialen Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Organisation des Sozialen Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang English Literature (Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang English Literature (Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang English Literature (Nebenfach) Vom 20. März 2009 Geändert am 27. August 2013 Geändert am 16.12.2013 Geändert

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft Vom 27. Januar 2009 Geändert am 30.08.2012 Geändert am 16.12.2013 Geändert am 08.05.2018

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Nebenfach) Vom 2. April 2009 Geändert am 06. November 2011 Aufgrund des 7 Abs. 2

Mehr

Nr. 1 / Seite 13 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Mittwoch, 13. Mai 2009

Nr. 1 / Seite 13 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Mittwoch, 13. Mai 2009 Nr. 1 / Seite 13 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Mittwoch, 13. Mai 2009 Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Vom 7. April 2009 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Germanistik (Haupt- und Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung. Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Germanistik (Haupt- und Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die im Masterstudiengang Germanistik (Haupt- und Nebenfach) Vom 2. April 2009 geändert am 16. März 2012 geändert am 06. November 2013 geändert

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Geschichte (Haupt- und Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Geschichte (Haupt- und Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Geschichte (Haupt- und Nebenfach) Vom 07. April 2009 Geändert am 30.08.2012 Geändert am 07.01.2013 Geändert

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft Vom 27. Januar 2009 Geändert am 30.08.2012 Geändert am 16.12.2013 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2

Mehr

Vom 01. Oktober 2013 Geändert am Geändert am Geändert am Geltungsbereich, akademischer Grad

Vom 01. Oktober 2013 Geändert am Geändert am Geändert am Geltungsbereich, akademischer Grad Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft: Sozial- und Organisationspädagogik Vom 01. Oktober 2013 Geändert am 17.07.2014 Geändert

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Klassische Archäologie (Haupt- und Nebenfach)

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Klassische Archäologie (Haupt- und Nebenfach) Nr. 37 / Seite 40 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 18. Dezember 2014 Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Klassische Archäologie (Haupt- und Nebenfach)

Mehr

Nr. 53 / Seite 16 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 5. März 2018

Nr. 53 / Seite 16 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 5. März 2018 Nr. 53 / Seite 16 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 5. März 2018 Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im deutsch-französischen Masterstudiengang Geschichte (TRISTRA-M) in Kooperation

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang International Economics and Public Policy

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang International Economics and Public Policy Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang International Economics and Public Policy Vom 16. Dezember 2013 Geändert am 10.08.2015 Geändert am 10.03.2017

Mehr

Geändert am Geändert am Geändert am Geändert am Geändert am

Geändert am Geändert am Geändert am Geändert am Geändert am Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung der Universität Trier für die im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre Hauptfach und Nebenfach Vom 11. Januar 2013 Geändert am 27.09.2013 Geändert am 18.07.2014

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. der Universität Trier die Prüfung im Masterstudiengang Computerlinguistik. Vom 21. Oktober 2013 Geändert am

Nichtamtliche Lesefassung. der Universität Trier die Prüfung im Masterstudiengang Computerlinguistik. Vom 21. Oktober 2013 Geändert am Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die im Masterstudiengang Computerlinguistik Vom 21. Oktober 2013 Geändert am 07.06.2016 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz

Mehr

Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Medien-Kommunikation-Gesellschaft (Haupt- und Nebenfach)

Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Medien-Kommunikation-Gesellschaft (Haupt- und Nebenfach) Nr. 32 / Seite 4 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Freitag, 9. Mai 2014 Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Medien-Kommunikation-Gesellschaft

Mehr

1 Geltungsbereich, akademischer Grad

1 Geltungsbereich, akademischer Grad Nichtamtliche Lesefassung Ordnung für die Prüfung im Bachelornebenfach Angewandte Mathematik des Fachbereichs IV der Universität Trier vom 24. September 2012 geändert am 18.07.2014 Berichtigung vom 23.09.2014

Mehr

3. 6 wird wie folgt geändert An Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: Das Praxismodul fließt nicht in die Berechnung der Endnote ein.

3. 6 wird wie folgt geändert An Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: Das Praxismodul fließt nicht in die Berechnung der Endnote ein. Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft Vom 16. Dezember 2013 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft (Kernfach)

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft (Kernfach) Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft (Kernfach) Vom 13. Januar 2009 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Geoarchäologie

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Geoarchäologie Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Geoarchäologie Vom 23.7.2010 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl.

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medien und Kultursoziologie (1-Fach)

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medien und Kultursoziologie (1-Fach) Nr. 41 / Seite 38 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 17. Sept. 2015 Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medien und Kultursoziologie (1-Fach) Vom 10. August

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Digital Humanities

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Digital Humanities Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Digital Humanities Vom 22. Juli 2014 Geändert am 2.03.2017 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz

Mehr

Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Computerlinguistik (Haupt- und Nebenfach)

Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Computerlinguistik (Haupt- und Nebenfach) Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Computerlinguistik (Haupt- und Nebenfach) vom 21. Oktober 2013 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz

Mehr

(1) Der Bachelorstudiengang Medien-Kommunikation-Gesellschaft wird als 1-Fach(Kern-), Haupt- und Nebenfach angeboten.

(1) Der Bachelorstudiengang Medien-Kommunikation-Gesellschaft wird als 1-Fach(Kern-), Haupt- und Nebenfach angeboten. Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Medien-Kommunikation-Gesellschaft 1-Fach (Kern-), Haupt- und Nebenfach vom 09.12.2009 Geändert am 18.03.2014

Mehr

Vom Geändert am

Vom Geändert am Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Medien-Kommunikation-Gesellschaft (1-Fach(Kern-, Haupt- und Nebenfach) Vom 09.12.2009 Geändert am 18.03.2014

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medienwissenschaft (Haupt- und Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medienwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medienwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) Vom 09.12.2009 Geändert am 27.08.2013 Geändert am 18.03.2014 Geändert

Mehr

z. Hd. Frau Blachetta, mit der Bitte um Prüfung und Genehmigung Nachkorrektur für ModulNr- Analytik II BA6UGW028

z. Hd. Frau Blachetta, mit der Bitte um Prüfung und Genehmigung Nachkorrektur für ModulNr- Analytik II BA6UGW028 z. Hd. Frau Blachetta, mit der Bitte um Prüfung und Genehmigung Nachkorrektur für ModulNr- Analytik II BA6UGW028 Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Umweltgeowissenschaften

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung der Universität Trier für die Prüfung im Studiengang BA Soziologie Haupt- und Nebenfach

Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung der Universität Trier für die Prüfung im Studiengang BA Soziologie Haupt- und Nebenfach Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung der Universität Trier für die Prüfung im Studiengang BA Soziologie Haupt- und Nebenfach vom 17. Dezember 2012 Geändert am 05.12.2014 Geändert am 04.01.2016

Mehr

1 Geltungsbereich, akademischer Grad 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Gliederung und Profil des Studiums 4 Studienumfang 5 Prüfungsausschuss

1 Geltungsbereich, akademischer Grad 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Gliederung und Profil des Studiums 4 Studienumfang 5 Prüfungsausschuss Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Angewandte Humangeographie (Raumanalyse und Raumentwicklung) Vom 7. September 2009 Geändert am 16.07.2012 Geändert

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 2. April 2009 Geändert am 28. Oktober 2013 Geändert am

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Psychologie

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Psychologie Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Psychologie Vom 12. November 2008 Gerändert am 05. November 2009 Geändert am 08. August 2011 Geändert am 22.

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (1-Fach)

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (1-Fach) Nr. 41 / Seite 20 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 17. Sept. 2015 Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (1-Fach) Vom 10. August 2015

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medienwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) vom

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medienwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) vom Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medienwissenschaft (Haupt- und Nebenfach) vom 09.12.2009 Geändert am 27.08.2013 Geändert am 18.03.2014 Geändert

Mehr

Nr. 53/ Seite 9 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 5. März 2018

Nr. 53/ Seite 9 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 5. März 2018 Nr. 53/ Seite 9 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 5. März 2018 Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im deutsch-französischen Bachelorstudiengang Geschichte (TRISTRA-L) in Kooperation

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medien und Kultursoziologie (1-Fach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medien und Kultursoziologie (1-Fach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Medien und Kultursoziologie (1-Fach) Vom 10. August 2015 Geändert am 12.06.2017 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2

Mehr

Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Geschichte

Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Geschichte Ordnung zur Änderung der Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Vom 07.01.2013 Aufgrund des 7Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Financial Management (1-Fach) Vom 10.

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Financial Management (1-Fach) Vom 10. Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Financial Management (1-Fach) Vom 10. August 2015 Geändert am 07.06.2016 Geändert am 03.03.2017 Geändert am

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie Vom 12. November 2008 Geändert am 05.11.2009 Geändert am 29.06.2011 Geändert am 10.01.2012 Geändert

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Survey Statistics (1-Fach) Vom 10.

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Survey Statistics (1-Fach) Vom 10. Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Survey Statistics (1-Fach) Vom 10. August 2015 Geändert am 07.06.2015 Geändert am 12.06.2017 Aufgrund des 7

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Klinische Pflege

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Klinische Pflege Nr. 35 / Seite 4 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 31. Juli 2014 Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Klinische Pflege Vom 17. Juli 2014 Aufgrund des 7

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (1-Fach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (1-Fach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (1-Fach) Vom 10. August 2015 Geändert am 07.06.2016 Geändert am 03.03.2017 Geändert

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Klinische Pflege

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Klinische Pflege Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Klinische Pflege Vom 17. Juli 2014 Geändert am 11.08.2015 Geändert am 02.08.2017 Geändert am 09.05.2018 Aufgrund

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Wirtschaftssoziologie (1-Fach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Wirtschaftssoziologie (1-Fach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Wirtschaftssoziologie (1-Fach) Vom 10. August 2015 Geändert am 12.06.2017 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Economics (1 Fach) Lesefassung

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Economics (1 Fach) Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Economics (1 Fach) Lesefassung basierend auf der Ordnung der Universität für die Prüfung im Masterstudiengang Economics vom 10. August

Mehr

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 35 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 31. Juli 2014

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 35 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 31. Juli 2014 Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 35 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 31. Juli 2014 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Ordnung für die Bachelorprüfung im Studiengang Angewandte Mathematik des Fachbereichs IV der Universität Trier vom 24. September 2012 geändert am 14.12.2012 (Berichtigung) geändert

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik Vom 3.

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik Vom 3. Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik Vom 3. Juni 2008 Geändert am 12.11.2009 Geändert am 29.03.2010 Aufgrund des 7 Abs. 2

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Master-Studiengang Kunstgeschichte Vom 15. Juni 2009

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Master-Studiengang Kunstgeschichte Vom 15. Juni 2009 Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Master-Studiengang Kunstgeschichte Vom 15. Juni 2009 Geändert am 12.02.2015 Geändert am 06.08.2015 Geändert am 19.07.2017 Aufgrund

Mehr

1. Dem 7 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

1. Dem 7 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Fünfte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien für Absolventinnen und Absolventen des integrierten lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs Mainz-Dijon

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Angewandte Geographie Vom 11.

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Angewandte Geographie Vom 11. Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Angewandte Geographie Vom 11. August 2009 Geändert am 16.07.2012 Geändert am 09.12.2013 (inkl. Berichtigung

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Economics (Lesefassung)

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Economics (Lesefassung) Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Economics (Lesefassung) vom 15. Januar 2013, zuletzt geändert am 13. Dezember 2013 1 Geltungsbereich, akademischer Grad (1) Diese Ordnung

Mehr

vom 6. Juni 2015 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 06/2015, S. 263)

vom 6. Juni 2015 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 06/2015, S. 263) Siebzehnte Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang vom 6. Juni 2015 (Veröffentlichungsblatt

Mehr

3. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung oder eines Auswahlgespräches: keiner

3. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung oder eines Auswahlgespräches: keiner Anhang zu 2, 4, 5, 6, 11-16: Fachbereich 05 Philosophie und Philologie M. A. Philosophie (Stand 31.03.2011) A. Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen (zu 2 Abs. 4) 1. Weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Mehr

an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013**

an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013** Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013** Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.

Mehr

13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. März 2016 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

3. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung oder eines Auswahlgespräches: keiner

3. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung oder eines Auswahlgespräches: keiner Anhang zu 2, 4, 5, 6, 11-16: Fachbereich 05 Philosophie und Philologie M. A. Philosophie (Stand 31.03.2011) A. Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen (zu 2 Abs. 4) 1. Weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Nr. 18 / Seite 4 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 18. Sept. 2012

Nr. 18 / Seite 4 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 18. Sept. 2012 Nr. 18 / Seite 4 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 18. Sept. 2012 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik des Fachbereichs IV der Universität Trier Vom 13. Juli 2012 Aufgrund

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach)

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) Nr. 41 / Seite 33 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Donnerstag, 17. Sept. 2015 Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) Vom 10. August

Mehr

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 8. Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Environmental Sciences (1-Fach) Vom 7. September 2009 Geändert am 16. Juli 2012 Geändert am 09.12.2013 Geändert

Mehr

Vom 13. Juli 2012 Geändert am

Vom 13. Juli 2012 Geändert am Nichtamtliche Lesefassung Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik (1-Fach, Haupt- und Nebenfach) des Fachbereichs IV der Universität Trier Vom 13. Juli 2012 Geändert am 23.02.2015 Aufgrund

Mehr

84 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen

84 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen 84 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen 13. Italienisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung

Mehr

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 125

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 125 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 125 22. Spanisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung

Mehr

Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung in Masterstudiengängen

Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung in Masterstudiengängen Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung in Masterstudiengängen Vom 4. Juli 2012 StAnz. S. 1425 Aufgrund des 7 Abs.

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM 05.12.2016 - Der Präsident - Az.: Dez.4-Ho Studiengangsprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Nachhaltige Entwicklung und Angewandte Nachhaltigkeit der Hochschule Bochum vom 05. Dezember

Mehr

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN

Mehr

Fünfte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Fünfte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Fünfte Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 27. Oktober 2014 (Veröffentlichungsblatt der Johannes

Mehr

20. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

20. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 20. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 03. April 2018 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und

Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 219 Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-17 Fachbereich 05 Portugiesisch Bestimmungen für das Beifach Portugiesisch in Kombination

Mehr

Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie an der Universität Trier

Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie an der Universität Trier 1 Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie an der Universität Trier vom 29. Juni 2011 Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und des 86 Absatz 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes

Mehr

Vom 17. Juni 2014 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 09/2014, S. 358)

Vom 17. Juni 2014 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 09/2014, S. 358) Vierzehnte Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Vom 17. Juni 2014 (Veröffentlichungsblatt

Mehr

Anhang für den M. A. Slavistik (Russistik) zu den 2, 5, 6, 11-16: Fachbereich 05 Bestimmungen für das Fach Slavistik (Schwerpunkt Russistik)

Anhang für den M. A. Slavistik (Russistik) zu den 2, 5, 6, 11-16: Fachbereich 05 Bestimmungen für das Fach Slavistik (Schwerpunkt Russistik) Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang Slavistik Anhang für den M. A. Slavistik (Russistik) zu den 2, 5, 6, 11-16: Fachbereich 05 Bestimmungen für das Fach Slavistik (Schwerpunkt Russistik) A. Fachspezifische

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Medienwirtschaft -in der Fassung der Ersten Änderung- Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Französisch

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Französisch Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums des

Mehr

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 32 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Freitag, 9. Mai 2014

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 32 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Freitag, 9. Mai 2014 Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 32 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Freitag, 9. Mai 2014 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-12.pdf)

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (1-Fachstudiengang)

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (1-Fachstudiengang) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (1-Fachstudiengang) Vom 13. Juli 01 Geändert am 15.01.013 Geändert am 10.08.015 Geändert

Mehr

4. Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 09 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Bachelorstudiengang Geographie

4. Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 09 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Bachelorstudiengang Geographie 4. Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 09 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Bachelorstudiengang Geographie vom 17. Oktober 2016 (Veröffentlichungsblatt der Johannes

Mehr

Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 44

Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 44 Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien Seite 5. Deutsch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2) Über die

Mehr

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Italienisch

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Italienisch Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Italienisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums des

Mehr

Veröffentlichungsblatt 13 / Inhaltsübersicht. der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 09. November 2016

Veröffentlichungsblatt 13 / Inhaltsübersicht. der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 09. November 2016 Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz www.verwaltung.zentrale-dienste.uni-mainz.de/214.php 13 / 2016 Inhaltsübersicht Vom 09. November 2016 1. Fünfzehnte Ordnung zur Änderung

Mehr

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums des Spanischen

Mehr

4. Chemie. Pflichtlehrveranstaltungen: 51 SWS Wahlpflichtlehrveranstaltungen: 0 SWS

4. Chemie. Pflichtlehrveranstaltungen: 51 SWS Wahlpflichtlehrveranstaltungen: 0 SWS 4. Chemie A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse gemäß 2 (2) 2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2

Mehr

150 Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07

150 Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 150 Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-17 Fachbereich 05 Italienisch Bestimmungen für das Kernfach Italienisch A. Fachspezifische

Mehr

Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 09 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Bachelorstudiengang Geographie

Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 09 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Bachelorstudiengang Geographie Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 09 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Bachelorstudiengang Geographie vom 03. Februar 2014 (Veröffentlichungsblatt der Johannes

Mehr

Änderung der Ordnung des Fachbereichs 08 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Masterstudiengang Physik

Änderung der Ordnung des Fachbereichs 08 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Masterstudiengang Physik Änderung der Ordnung des Fachbereichs 08 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Masterstudiengang Physik Vom 28. April 20 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Slavistik (Schwerpunkt Polonistik)

Slavistik (Schwerpunkt Polonistik) Anhang für den zu den 2, 5, 6, 11-16 Fachbereich 05 Slavistik (Schwerpunkt Polonistik) A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ( 2 Abs. 4) 1. Erster Hochschulabschluss: Abschlusszeugnis des vorhergehenden

Mehr

Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und

Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 239 Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-17 Fachbereich 05 Spanisch Bestimmungen für das Kernfach Spanisch A. Fachspezifische

Mehr

c) In Modul 2, 3, 4, 5, 6 werden bei der Beschreibung der Modulprüfung jeweils die Worte abschließende sowie, mündliche Prüfung (15 min) gestrichen.

c) In Modul 2, 3, 4, 5, 6 werden bei der Beschreibung der Modulprüfung jeweils die Worte abschließende sowie, mündliche Prüfung (15 min) gestrichen. Fünfzehnte Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang vom 9. September 2014 (Veröffentlichungsblatt

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik/Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung

Mehr

geändert am 18. Juli 2013 geändert am 18. Juli 2014

geändert am 18. Juli 2013 geändert am 18. Juli 2014 Nichtamtliche Lesefassung Ordnung für die Masterprüfung im Studiengang Angewandte Mathematik des Fachbereichs IV der Universität Trier vom 24. September 2012 geändert am 18. Juli 2013 geändert am 18. Juli

Mehr

Verkündungsblatt Nr. 1/ der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt Nr. 1/ der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen Nr. / Seite Verkündungsblatt Nr. /5.0.209 der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen Nr. / Seite 2 Verkündungsblatt Nr. /5.0.209 der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: sordnungen:

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs.

Mehr