Kooperationsvereinbarung V
|
|
- Reinhold Sachs
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kooperationsvereinbarung V
2 Agenda 1. Kooperationsvereinbarung V 2. Änderungen Bilanzkreisvertrag zum Monatliche Netzkonto-Abrechnung 2
3 Gründe für KoV-Änderung Anpassungsbedarf ergibt sich aus neuen Festlegungen und Mitteilungen der BNetzA GABi Gas (Wegfall 5 % Toleranz) GeLi Gas KARLA Gas Konni Gas Festlegung zum VHP-Entgelt Anregungen der BNetzA im Rahmen von Gesprächsterminen Anpassungsvorschlägen aus dem Markt 3
4 Struktur der Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung V Haupteil der KoV (Regelungen zwischen Netzbetreibern bzw. Marktgebietsverantwortlichen) Anlagen (Standardverträge) Leitfäden Änderungsmechanismus der KoV: Änderungen jeweils zum eines Jahres mit 3 Monaten Vorlauf-Frist möglich 4
5 Anlagen zur Kooperationsvereinbarung Folgende Standardverträge sind Bestandteil der KoV Ein-/Ausspeisevertrag (entry-exit) Ein-/Ausspeisevertrag (VNB mit entry-exit-system) Lieferantenrahmenvertrag (övnb) Bilanzkreisvertrag Zusätzliche Regelungen zur Bilanzierung von Biogas Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas Einspeisevertrag Biogas 5
6 Leitfäden Leitfäden LF Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas LF Bilanzierung Biogas LF Kostenwälzung Biogas LF Sicherheitsleistungen und Vorauszahlung LF Abwicklung von Standardlastprofilen Relevanz der Leitfäden: Die Einhaltung der KoV wird vermutet, wenn die Leitfäden eingehalten worden sind Änderungsmechanismus: Anpassungen sind jährlich möglich mit einer Implementierungsfrist von 6 Monaten 6
7 Relevante Änderungen in der KoV V (1/2) 3-Wochen-Lieferantenwechsel nach GeLi Gas (seit ) neue Veröffentlichungspflicht für Netzentgelte nach EnWG Einführung einer monatlichen Netzkonto-Abrechnung Sonderregelungen Mehr-/Mindermengen-Abrechnung für Biogas Prozess-Anpassung der Flexibilitätsübertragung Biogas Umsetzung Konni Gas (Festlegung der Konvertierungsentgelte je MGV) Umsetzung KARLA Gas in den Verträgen und den Prozessausgestaltungen Umstellung auf gebündelte Kapazitäten Möglichkeiten der Buchung von Day-Ahead-Kapazitäten Umsetzung der Bündelnominierung 7
8 Relevante Änderungen in der KoV V (2/2) Weitere Standardisierung der ergänzenden Geschäftsbedingungen der Netzbetreiber (FNB, VNB) und MGV Harmonisierung der Zulassungsvoraussetzungen und des Operating Manuals der Fernleitungsnetzbetreiber Anpassung der Klauseln zur Sicherheitsleistung und zu Kündigung aus wichtigem Grund Anpassung des LF Standardlastprofile an die Netzkonto-Abrechnung, Empfehlung für interne Überprüfung (Checkliste) Neuerstellung des LF Technische Anschlussprüfung Biogas 8
9 Agenda 1. Kooperationsvereinbarung V 2. Änderungen Bilanzkreisvertrag zum Monatliche Netzkonto-Abrechnung 9
10 Änderungen Bilanzkreisvertrag ab Aufnahme Standard-Angebot aus der Festlegung zum Konvertierungssystem Entfall MMMA bei RLM-Ausspeisestellen, die Biogas-Bilanzkreisen zugeordnet sind (ab ) Versand Clearing-ALOCAT vom MGV an BKV Aufnahme Nominierungsregelungen aus EGB: Nullsetzung bei Missmatch der BK-Nummern Kommunikationstest Sicherheitsleistung Laufzeit: Vertrag endet 1 Jahr nach letzter Nominierung, es sei denn BKV widerspricht schriftlich 10
11 Regelungen zur Sicherheitsleistung Begründete Fälle zur Erhebung einer Sicherheitsleistung liegen insbesondere vor, wenn Transportkunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug geraten ist und auch auf ausdrückliche Aufforderung nicht gezahlt hat Gegen den Transportkunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen ( a ZPO) eingeleitet sind Ein Antrag des Transportkunden auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen vorliegt Ein Dritter ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Transportkunden stellt Wenn aufgrund einer über den Transportkunden eingeholten Auskunft einer allgemein im Geschäftsleben anerkannten Auskunftei oder aufgrund einer sonstigen Sachlage eine begründete Besorgnis besteht, dass er den Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht mehr nachkommen wird und der Transportkunde dies nicht innerhalb von 5 Werktagen durch einen geeigneten Nachweis seiner Bonität entkräftet 11
12 Höhe der Sicherheitsleistung Höhe der Sicherheitsleistung beläuft sich auf den höheren der jeweils folgenden Werte maximale Forderungshöhe zzgl. durchschnittliche Forderungshöhe der letzten 12 Monate wenn zumindest ein, aber noch keine 12 Monate abgerechnet sind, wird die Höhe der Sicherheitsleistung aus den vorliegenden Abrechnungen ermittelt voraussichtliche Forderungshöhe aufgrund der abzurechnenden Menge seit der letzten Abrechnung bis zum Zeitpunkt der Anforderung der Sicherheitsleistung Für den Fall, dass eine erfolgreiche Korrektur der Allokationsdaten bis M+12 WT bzw. ein Clearing bis zum Zeitpunkt M+2M 10WT stattgefunden hat, ist Sicherheitsleistung anteilig unverzüglich zurück zu erstatten Für neu abgeschlossene Bilanzkreisverträge (wenn eine begründete Besorgnis besteht) beträgt Höhe der Sicherheitsleistung ,- (Anpassung nach Ablauf des ersten Liefermonats) 12
13 Leistungsaussetzung und Kündigung 37 Ziffer 3: Der Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird oder der Bilanzkreisverantwortliche seiner Verpflichtung zur Stellung einer Sicherheit oder zur Leistung einer Vorauszahlung nach 27 nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachkommt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bilanzkreisverantwortlichen vorliegt und der Insolvenzverwalter trotz Aufforderung keine Fortführung i.s.d. 103 InsO erklärt und im Falle eines Antrages durch einen Dritten der Bilanzkreisverantwortliche bzw. der Insolvenzverwalter nicht innerhalb von 5 Werktagen das Fehlen eines Eröffnungsgrundes im Sinne von 17 Abs.2, 19 Abs.2 InsO nachweist. 13
14 Änderung des Vertrages 28 Ziffer 1 Der Marktgebietsverantwortliche ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen dieses Vertrages mit sofortiger Wirkung zu ändern, sofern eine Änderung erforderlich ist, um einschlägigen Gesetzen oder Rechtsverordnungen, und / oder rechtsverbindlichen Vorgaben nationaler oder internationaler Gerichte und Behörden, insbesondere Festlegungen und dazu ergangenen Mitteilungen der Bundesnetzagentur, und / oder allgemein kannten Regeln der Technik zu entsprechen Ergeben sich für den Bilanzkreisverantwortlichen durch die Änderung im Hinblick auf seinen Vertrag wesentliche wirtschaftliche Nachteile, so ist der Bilanzkreisverantwortliche berechtigt, seine Verträge zum Ende des Monats, der auf den Wirksamkeitszeitpunkt folgt, mit einer Kündigungsfrist von 15 Werktagen zu kündigen
15 Agenda 1. Kooperationsvereinbarung V 2. Änderungen Bilanzkreisvertrag zum Monatliche Netzkonto-Abrechnung 15
16 Monatliche Netzkonto-Abrechnung ab (1/2) Ziel Verbesserung der SLP-Allokation Anreiz zur Reduktion der Schiefstände der Netzkonten durch Verbesserung der Daten-Qualität und Daten- Übermittlung Verminderung des Regelenergie-Einsatzes durch verbesserte SLP-Prognose-Güte Eckpunkte nur Abweichungen aus SLP-Allokation werden berücksichtigt Abschlagszahlung auf zukünftige SLP-MMMA Abrechnung erfolgt monatlich mit RLM-MMM Preis keine Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen SLP- Verfahren, 2-Tages-Zeitversatzes bleibt bestehen FNB-Netzkonten werden aufgrund der Regelenergie-Bereitstellung nicht abgerechnet 16
17 Monatliche Netzkonto-Abrechnung ab (2/2) Abrechnung bei Überschreitung des Schwellenwerts von +10% auf 0 Abrechnung mit RLM-Mehr-/Mindermengen-Preis des jeweiligen Monats keine Übertragung der verbliebenen, nicht abgerechneten Mengen unterhalb von 10% auf Folgemonat variable Abschlagszahlung auf künftige Mehr-/Mindermengenabrechnung Monatliche Abweichung (%) = NK 0* Monat / SLP-Allokation Monat * Netzkonto-Saldo 0 = Entry Exit RLM SLP allokiert 17
18 Melde- und Veröffentlichungssystem Netzkonten Meldesystem an BNetzA Veröffentlichung Veröffentlichung Summe Netzkonto-Saldo Berechnung der monatlichen Abweichungen analog zum System der monatlichen Netzkonto-Abrechnung Meldung an BNetzA bei Schwellenwert-Über-/Unterschreitung von +/- 5 % von Netzbetreibern auf Internetseite des MGV Berechnung der monatlichen Abweichungen analog zum System der monatlichen Netzkonto-Abrechnung Veröffentlichung erfolgt bei Über-/Unterschreitung des Schwellenwertes von +/-50 % Veröffentlichung der Netzkonto-Salden aller Netzbetreiber in aggregierter Form, getrennt nach Unter- und Überspeisungen 18
Herzlich Willkommen zum 5. GASPOOL-Netzbetreiberforum!
Herzlich Willkommen zum 5. GASPOOL-Netzbetreiberforum! AGENDA 1. Rückblick auf Start aktuelles Gaswirtschaftsjahr 2012/2013 2. Blick auf die kommenden Themen Gaswirtschaftsjahr 2013/2014 3. Agenda zum
MehrNetzkonto- und Mehr-/Mindermengen-Abrechnung
Netzkonto- und Mehr-/Mindermengen-Abrechnung Agenda 1. Grundlagen Netzkonto-Führung 2. Mehr-/Mindermengen-Abrechnung 3. Neue Regelungen zum Netzkonto in der KoV V 4. Netzkonto-Abrechnung 5. Leitfaden Standardlastprofile
MehrKoV VIII Ein Gesamtüberblick. Berlin, Juni 2015
KoV VIII Ein Gesamtüberblick Berlin, Struktur der Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung VIII Hauptteil der KoV (Regelungen zwischen den Netzbetreibern bzw. Marktgebietsverantwortliche) Anlagen
MehrBilanzkreismanagement nach KoV IX. Berlin, 08. Juni 2016
Bilanzkreismanagement nach KoV IX Berlin, 08. Juni 2016 Agenda Strukturelle Änderungen am Bilanzkreisvertrag Untertägige Informationen RLM Ausspeisungen Fallgruppenwechsel und Entfall RLMNEV Untertägige
MehrRückblick KoV IX, Ausblick KoV X. John Usemann Berlin, 12. September 2017
Rückblick KoV IX, Ausblick KoV X John Usemann Berlin, 12. September 2017 Agenda 1. Umsetzung der GaBi Gas 2.0 in die Kooperationsvereinbarung 2. Erste Erfahrungen mit der Kooperationsvereinbarung IX -
MehrGASPOOL Kundenforen Netzkontoführung und -abrechnung
GASPOOL Kundenforen 2013 Netzkontoführung und -abrechnung Agenda 1. Netzkontoführung 2. Netzkontenabrechnung 3. Erste Erfahrung bei der Netzkontenabrechnung 4. KoV VI Änderungen für Netzkontenabrechnung
MehrInformationen zur Kooperationsvereinbarung IV
Informationen zur Kooperationsvereinbarung IV Überblick Ziel dieses Vortrags: Hilfestellung zum Lesen und Verstehen der Kooperationsvereinbarung IV (KoV IV) Inhalt des Vortrags Darstellung KoV IV: Aufbau
MehrInformationen zur Kooperationsvereinbarung IV
Informationen zur Kooperationsvereinbarung IV Überblick Ziel dieses Vortrags: Hilfestellung zum Lesen und Verstehen der Kooperationsvereinbarung IV (KoV IV) Inhalt des Vortrags Darstellung KoV IV: Aufbau
MehrRückblick KoV IX Was kommt Neues mit der KoV X? Mai 2018
Rückblick KoV IX Was kommt Neues mit der KoV X? Mai 2018 Agenda 1. Umsetzung der GaBi Gas 2.0 in die Kooperationsvereinbarung 2. Erste Erfahrungen mit der Kooperationsvereinbarung IX - Untertägige Informationen
MehrAnlage 4 zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entryexit-system
Anlage 4 zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entryexit-system und Transportkunden zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entry-exit-system und
MehrKoV VIII wichtigste Änderungen. Juni 2015
KoV VIII wichtigste Änderungen Juni 2015 Struktur der Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung VIII Hauptteil der KoV (Regelungen zwischen den Netzbetreibern bzw. Marktgebietsverantwortliche)
MehrBilanzkreismanagement nach KoV IX. Mai/Juni 2016
Bilanzkreismanagement nach KoV IX Mai/Juni 2016 Agenda Untertägige Informationen RLM Ausspeisungen Fallgruppenwechsel und Entfall RLMNEV NKP-Allokationsprozess und Netzkontomonitoring INVOIC für MMMA zwischen
MehrAnlage 5: Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen nach 17 Ziffer 3 der Geschäftsbedingungen des Bilanzkreisvertrages
Anlage 5: Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen nach 17 Ziffer 3 der Inhaltsverzeichnis Anlage 5: Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen nach 17 Ziffer 3 der 1 1 Vertragsgegenstand
MehrNachrichten-Verkehr und Clearing-Prozesse
Nachrichten-Verkehr und Clearing-Prozesse Agenda 1. Grundsätze des Nachrichten-Verkehrs 2. Häufige Fehler beim SSQNOT-Versand 3. Clearing-Prozesse 4. NKP-Prozesse und NKP-Clearing-Prozesse 2 Grundsätze
MehrTägliche Netzkontoabrechnung und Entwicklungen beim SLP-Verfahren. Berlin,
Tägliche Netzkontoabrechnung und Entwicklungen beim SLP-Verfahren Berlin, Agenda Tägliche Netzkontoabrechnung Entwicklungen beim SLP-Verfahren 2 3 Entwicklung der monatlichen Netzkontoabrechnung Netzkontoabwicklung
MehrAnlage 2 zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entryexit-system
Anlage 2 zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entryexit-system und Transportkunden zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entry-exit-system und
MehrMonatliche Netzkontenabrechnung nach KoV V
Energie-Info BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Monatliche Netzkontenabrechnung nach KoV V Handlungsempfehlungen für Gas-Verteilernetzbetreiber Berlin,.09.2012
MehrCOSIMA - Rechtsrahmen in Deutschland -
COSIMA - Rechtsrahmen in Deutschland - Bijan Glander 06. Mai 2013 1 Agenda 1. Vorstellung der Marktgebietskooperation NCG 2. Schritte für den Markteintritt eines Gashändlers 3. Bilanzierungsmodell in Deutschland
MehrErhebung einer Regel- und Ausgleichsenergieumlage aufgrund einer Mengenverschiebung zwischen den Marktgebieten
Erhebung einer Regel- und Ausgleichsenergieumlage aufgrund einer Mengenverschiebung zwischen den Marktgebieten John Usemann Berlin, 23. Oktober 2014 Agenda 1. Ausgangslage 2. Mögliche Ursachen 3. Regulatorische
MehrRückblick KoV IX. Mai 2017
Rückblick KoV IX Mai 2017 Agenda 1. Umsetzung der GaBi Gas 2.0 in die Kooperationsvereinbarung 2. Erste Erfahrungen mit der Kooperationsvereinbarung IX - Untertägige Informationen RLM Ausspeisungen * -
MehrDie Rolle der Bilanzkreisnetzbetreiber
BNetzA Informationsveranstaltung Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im deutschen Gasmarkt GABi Gas Die Rolle der Bilanzkreisnetzbetreiber Dr. Stephanie Kussel Beisitzerin Beschlusskammer
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) Stadtwerke Bad Tölz GmbH An der Osterleite 2 83646 Bad Tölz und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet 1
MehrVortrag der NetConnect Germany Mehr-/Mindermengenabrechnung bei NCG. Operations, Februar 2012
Vortrag der NetConnect Germany Mehr-/Mindermengenabrechnung bei NCG Operations, Februar 2012 Agenda Mehr-/Mindermengenabrechnung bei NCG 1. Grundsätzlicher Ablauf 2. Plausibilisierung der Mehr-Mindermengenabrechnung
MehrBilanzierungsregime 2.0 (GABi Gas Revision)
Bilanzierungsregime 2.0 (GABi Gas Revision) Agenda 1. Herausforderungen / bisherige Schritte 2. Inhalte für GABi Gas 2.0 System der Tagesbilanzierung Informationsbereitstellung Untertägige Strukturierung
MehrGABi Gas 2.0 und KOV VIII
24.09.2015 9. Gasfachliche Tagung, Höhr-Grenzhausen GABi Gas 2.0 und KOV VIII Birgit Reiss, Hauptreferentin Bilanzkreismanagement Inhaltsverzeichnis GABi Gas 2.0 - was sich ändern wird System der Tagesbilanzierung
MehrVertrag über die Anwendung des Nominierungsersatzverfahren Online Flow Control
Vertrag über die Anwendung des Nominierungsersatzverfahren Online Flow Control zwischen Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund - im Folgenden TG genannt - und [Transportkunde], [Straße], [PLZ]
MehrDer Zugang zum GASPOOL-Marktgebiet. Stand Oktober 2017
Der Zugang zum GASPOOL-Marktgebiet Stand Oktober 2017 Inhaltsübersicht Die GASPOOL Balancing Services GmbH stellt sich vor Grundsätzliches zum Marktzutritt Der Registrierungsprozess erster Schritt zum
MehrZuordnungsvereinbarung
Anlage e. Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Frankenthal GmbH Wormser Str. 111 67227 Frankenthal (Pfalz) -Verteilnetzbetreiber (VNB)- und -Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)- gemeinsam als Vertragsparteien
MehrAgenda. 1. Hintergründe und Voraussetzungen. 2. Ablauf des Clearing-Prozesses. 3. Hilfestellungen zum Prozess. 4. Fazit.
Clearing-Prozesse Agenda 1. Hintergründe und Voraussetzungen 2. Ablauf des Clearing-Prozesses 3. Hilfestellungen zum Prozess 4. Fazit 2 Definition Beim Clearing kann eine Allokationszeitreihe innerhalb
MehrNETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -
Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Lotzbeckstraße 45 77933 Lahr - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung Zwischen Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH Schnabel-Henning-Straße 1a, 76646 Bruchsal (4399901729759) - nachfolgend Netzbetreiber genannt - und.... (Name, Adresse) - Bilanzkreisverantwortlicher
MehrMuster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Karlstr Ulm. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
Stand: 04/2018 zwischen Karlstr. 1-3 89073 Ulm - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Seite 1 von 5 1. Gegenstand der Vereinbarung
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Hanau Netz GmbH Leipziger Straße 17 63450 Hanau nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB) vertreten durch NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Solmsstraße 38 60486 Frankfurt am
MehrANB Kundenveranstaltung
ANB Kundenveranstaltung Informationen und Prozesse im Rahmen der Marktgebietszusammenlegung Dortmund, 15.02.2011 Agenda Deadlines/wichtige Termine Datenverbindungen und Prozesse Liste 19 ( schwarze Liste)
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Flughafen Energie & Wasser GmbH, Flughafen Schönefeld, 12521 Berlin BDEW-Codenummer : 9907654000009 und VDEW-Codenummer : - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Anlage
MehrZuordnungsvereinbarung
Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag zwischen DB Energie GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt (Main) - Netzbetreiber - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
Mehr2. Änderungen im Nachrichtenverkehr aufgrund des Übergangs zu GASPOOL. 3. Aufgaben der Bilanzkreisverantwortlichen zur Vorbereitung des
Nachrichten-Verkehr Agenda 1. Grundsätze des Nachrichten-Verkehrs 2. Änderungen im Nachrichtenverkehr aufgrund des Übergangs zu GASPOOL 3. Aufgaben der Bilanzkreisverantwortlichen zur Vorbereitung des
MehrBKN und ANB. Netzbetreiberworkshop, Dr. Carsten Leder. RWE Transportnetz Gas SEITE 1
Mehr- und Mindermengenabrechnung als Prozess zwischen BKN und ANB Netzbetreiberworkshop, 23.06.2009 Dr. Carsten Leder RWE Transportnetz Gas 02.07.2009 SEITE 1 Herkunft von SLP-Mehr-/Mindermengen Verbrauch
MehrDatenqualität im Marktgebiet
Datenqualität im Marktgebiet Netzbetreiberinformationsveranstaltungen 217 Seite 1 Agenda 1. Auswertungen Mehr-/Mindermengenabrechnung 2. Entwicklung der Allokationsgüte 3. Regelenergie: Verursachung und
MehrAnlage AGB 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GASCADE Gastransport GmbH
Anlage AGB 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GASCADE Gastransport GmbH gültig für Transporte ab dem 1. Oktober 2014 Anlage AGB 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Mehr1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e
Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese
Mehr1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e
Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese
MehrHerzlich Willkommen zum 6. GASPOOL-Netzbetreiberforum!
Herzlich Willkommen zum 6. GASPOOL-Netzbetreiberforum! AGENDA 1. Rückblick auf Start aktuelles Gaswirtschaftsjahr 2013/2014 2. Blick auf die kommenden Themen Gaswirtschaftsjahr 2014/2015 3. Agenda zum
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Döbeln GmbH Rosa-Luxemburg-Straße 9 04720 Döbeln - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und BKV straße PLZ Ort - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
MehrTeil 2: Datenqualität
Teil 2: Datenqualität Seite 1 Agenda 1. Auswertungen Mehr-/Mindermengenabrechnung 2. Entwicklung Allokationsgüte 3. Regelenergie: Verursachung und Kosten 4. Statistiken Netzkontenabrechnung 5. Neuerungen
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung Zwischen Gemeindewerke Cadolzburg eingetragen beim Amtsgericht Fürth unter HR 7611 -Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Vor- und Nachname / Straße, Hausnummer PLZ, Ort Registergericht:
MehrMuster. Zuordnungsvereinbarung. zwischen. EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße Oldenburg. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
zwischen EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg und Zuordnungsvereinbarung - Verteilnetzbetreiber (VNB) - - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrZuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn
Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort und Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn - nachfolgend die Vertragspartner genannt 1/6 1. Gegenstand
MehrErgänzende Geschäftsbedingungen (EGB- EAV) der Gastransport Nord GmbH (GTG)
Anlage 2 Ergänzende Geschäftsbedingungen (EGB- EAV) der Gastransport Nord GmbH (GTG) gültig für den Netzzugang für Transportkunden ab dem 1. Oktober 2015 Version: 5.0 Stand: 31.07.2015 Gültig: 01.10.2015
MehrAnlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung
Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Gletschersteinstraße 28 04299 Leipzig - Verteilernetzbetreiber (VNB) -... - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - Nachfolgend die
MehrAnlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden
MehrKooperationsvereinbarung V
Energie-Info Kooperationsvereinbarung V (Änderungsfassung vom 29. Juni 2012) Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen für den Gasnetzzugang Berlin, 02. Juli 2012 Wesentliche Änderungen des Gasnetzzugangs
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen den SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Sandweg 22 75179 Pforzheim - im Folgenden VNB genannt - Und - im Folgenden BKV genannt - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrZuordnungsvereinbarung. zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr Waldmünchen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr. 3 93449 Waldmünchen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrEin-/Ausspeisepunkt GÜP/ MÜP 0, Ausspeisepunkt NAP/ NKP 0,
Preisblatt der Thyssengas GmbH für Transportkunden und nachgelagerte Netzbetreiber gültig ab 01.01.2017 Dieses Preisblatt ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (Entry-Exit-System)
MehrRolle der Regulierungsbehörden bei der Etablierung von Wettbewerb am Beispiel des Gasmarktes
www.bundesnetzagentur.de Rolle der Regulierungsbehörden bei der Etablierung von Wettbewerb am Beispiel des Gasmarktes Christian Mielke, Beschlusskammer 7 Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung
MehrPreisblatt der Thyssengas GmbH für Transportkunden und nachgelagerte Netzbetreiber gültig ab (veröffentlicht am
Preisblatt der Thyssengas GmbH für Transportkunden und nachgelagerte Netzbetreiber gültig ab 01.01.2018 (veröffentlicht am 29.11.2017) Dieses Preisblatt ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen für den
MehrSLP-Prognose. Mai 2017
SLP-Prognose Agenda Regelenergie und Netzkonten Gasprognosetemperatur Hintergründe zum SLP-Bericht gemäß Gabi Gas 2.0 Regelenergieeinsatz, Netzkonten und Bilanzkreise Regelenergieeinsatz und Netzkontosalden
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Pforzheimer Str. 1 78048 Villingen-Schwenningen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung Zwischen Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH, Stuttgarter Str. 85, 73630 Remshalden - nachfolgend VNB genannt - und Greenpeace Energy eg, Hongkongstr. 10, 20457 Hamburg - nachfolgend
MehrAnlage AGB 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GASCADE Gastransport GmbH
Anlage AGB 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GASCADE Gastransport GmbH gültig für Transporte ab dem 1. Oktober 2013 Seite 1 von 5 1 Einbringung von Ein- und
MehrZuordnungsvereinbarung
Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen SÜC Energie und H 2 O GmbH (SÜC) als Verteilnetzbetreiber, vertreten durch den Geschäftsführer Wilhelm Austen, 96450 Coburg, Bamberger Straße 2-6 und ////////////////////als
MehrAnlage 1. der Netzzugangsbedingungen der Energieversorgung Inselsberg GmbH
Anlage 1 der Netzzugangsbedingungen der Energieversorgung Inselsberg GmbH Stand: 01.10.2008 Anlage NZB 1: Definitionen Definitionen Es gelten die folgenden Definitionen. Begriffe, die in der Einzahl verwendet
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - TWL-Verteilnetz GmbH Streifstraße 1 66679 Losheim am See und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrBDEW/VKU/GEODE- Leitfaden
BDEW/VKU/GEODE- Leitfaden Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas Teil 1 Berlin, 30.06.2015 Herausgegeben vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v., Verband kommunaler Unternehmen e.v.
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Netzgesellschaft Ahlen mbh - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Vereinbarung
MehrAuswirkungen der Mengenverschiebungen zwischen den Marktgebieten
Auswirkungen der Mengenverschiebungen zwischen den Marktgebieten Kaiserslautern, 21. Januar 2015 Agenda 1. Regelenergiesituation Winter 13/14 2. Mengenverschiebung und mögliche Ursachen 3. Regulatorische
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Bayernwerk Netz GmbH Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg - im Folgenden Verteilnetzbetreiber (VNB) genannt - und - im Folgenden Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) genannt
MehrZuordnungsvereinbarung
Sömmerdaer Energieversorgung GmbH Zuordnungsvereinbarung zwischen Sömmerdaer Energieversorgung GmbH Uhlandstraße 7 99610 Sömmerda - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und...... BDEW-Codenummer: - Bilanzkreisverantwortlicher
MehrUntertägige Datenbereitstellung / Transparenzliste. Mai 2018
Untertägige Datenbereitstellung / Transparenzliste Mai 2018 Agenda AGENDA 1. Kosten-Nutzen-Analyse 2. Transparenzliste 2 Kosten/Nutzen-Analyse Zielsetzung des Berichts Kosten-Nutzen-Analyse: Thema: Untertägige
MehrEin-/Ausspeisepunkt GÜP/ MÜP 0, Ausspeisepunkt NAP/ NKP 0,
Preisblatt der Thyssengas GmbH für Transportkunden und nachgelagerte Netzbetreiber gültig ab 01.01.2016 Dieses Preisblatt ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (Entry-Exit-System)
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg - nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB) genannt - und - nachstehend Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) genannt - - gemeinsam
MehrPreisblatt der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG für die Nutzung des überregionalen Gasfernleitungsnetzes
Preisblatt der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG für die Nutzung des überregionalen Gasfernleitungsnetzes für Transportkunden und Netzbetreiber für die Nutzung ab. Januar 208. Netzentgelte für regulierte
MehrKontaktdatenblatt Netzbetreiber Stand:
Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber/Transportkunde Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stand: 26.06.2017 Anschrift Name Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbh Industriestraße 10 06184 Kabelsketal +49
MehrEinspeisevertrag für Transportkunden von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas
Einspeisevertrag für Transportkunden von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas zwischen, Klosterstraße 16, 67547 Worms im Folgenden Netzbetreiber genannt, und [ ] im Folgenden Transportkunde genannt,
MehrKooperationsvereinbarung Gas VII
Energie-Info Kooperationsvereinbarung Gas VII BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. Invalidenstraße 91 10115
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Registergericht: Registernummer: nachstehend "BKV" genannt und Hainstraße 34 90461 Nürnberg eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 23081 nachstehend "VNB" genannt
MehrAnlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen Ergänzende Geschäftsbedingungen der Zweckverband Gasfernversorgung Baar Pforzheimer Straße 1 78048 Villingen-Schwenningen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich
MehrAlle Gasnetzbetreiber in Deutschland. Wichtige Hinweise für Netzbetreiber in der Marktgebietsüberlappung
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin 8. Dezember 2014 SDK/Sin Alle Gasnetzbetreiber in Deutschland Wichtige Hinweise für Netzbetreiber in der Marktgebietsüberlappung
MehrStandardisierte. Zuordnungsvereinbarung
Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Flughafen Düsseldorf GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Flughafenstraße 120, 40474 Düsseldorf, - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher
MehrPreisblatt der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG für die Nutzung des überregionalen Gasfernleitungsnetzes
Preisblatt der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG für die Nutzung des überregionalen Gasfernleitungsnetzes für Transportkunden und Netzbetreiber für die Nutzung ab. Januar 207. Netzentgelte für regulierte
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Dow Olefinverbund GmbH... Straße B 13, 06258 Schkopau - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und... - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
MehrZuordnungsvereinbarung
Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag Zuordnungsvereinbarung zwischen EVIP GmbH Niels-Bohr-Straße 2 06749 Bitterfeld-Wolfen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und BKV: Straße: PLZ+Ort: - Bilanzkreisverantwortlicher
MehrAnlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung
Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG Kurt-Wilde-Str. 10 88662 Überlingen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher
MehrMarktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 2: Datenqualität im Marktgebiet. Market, Juni bis Juli 2014
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Market, Juni bis Juli 2014 Agenda Stand Regelenergieverursachung g gund kosten Analyse der Netzkontoschiefstände Aktuelles zur Transparenzliste Auswertung
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) Energienetze Offenbach GmbH Andréstraße 71 63067 Offenbach und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) Musterwerke GmbH Musterstraße 11 12345 Musterstadt
MehrAnlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen. der. Stadtwerke Schwabach GmbH. zum. Lieferantenrahmenvertrag Gas
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden Bestandteil des Vertrages zwischen
MehrAnlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV X
Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV X Ergänzende Geschäftsbedingungen I n h a l t s v e r z e i c h n i s Vorbemerkung... 1 1 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden (zu 11 Ziffer 6 und
MehrZuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Engeldorfer Straße 2 - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Unternehmen Straße / Hausnummer PLZ / Ort - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
Mehr