LEISTUNGEN UND REGELUNGEN FÜR BEWOHNER. Gültig ab 1. April 2018 (Version 1.0) Änderungen vorbehalten

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1 LEISTUNGEN UND REGELUNGEN FÜR BEWOHNER Gültig ab 1. April 2018 (Version 1.0) Änderungen vorbehalten

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3 INHALTE ORGANISATION Leitbild 5 Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung 5 Pflegeleistungen 5 LEISTUNGEN Nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen 7 Pflegematerialien und freie Arztwahl 7 Pensionsleistungen 8 PERSÖNLICHE RECHTE Erwachsenenschutzrecht 10 Privatsphäre, Sicherstellung der Pflege/Betreuung 11 Beanstandungen und Beschwerden des Bewohners 12 Mitarbeiter 12 Haftungsausschluss/Versicherung 13 INFORMATIONEN ZUM AUFENTHALT Eintrittsinformationen 15 Betrieb 16 Externe Dienstleistungen 18 AUSTRITT 19 ABSCHIED Lebensende 21 Spenden 22 In dieser Broschüre ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 3

4 ORGANISATION Das Länzerthus ist ein privates Alters- und Pflegeheim; der Träger ist die Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG. Zu den Vertragsgemeinden gehören Auenstein, Hunzenschwil, Rupperswil und Schafisheim. Das Länzerthus ist konfessionell und politisch neutral. 4

5 ORGANISATION LEITBILD Das Länzerthus Leitbild repräsentiert unseren Grundsatz, den Bewohnern im Länzerthus ein Leben in grösstmöglicher Autonomie und Selbstbestimmung zu gewährleisten. Dies bedingt gegenseitige Rücksichtnahme, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft. VORSORGEAUFTRAG UND PATIENTENVERFÜGUNG Der Bewohner teilt der Institution mit, ob er einen Vorsorgeauftrag und/oder eine Patientenverfügung errichtet hat. Wünscht er, dass die Institution seinen in diesen Dokumenten festgehaltenen persönlichen Willen umsetzt, so übergibt er der Institution eine Kopie des rechtsgültigen Vorsorgeauftrages und/oder der Patientenverfügung. PFLEGELEISTUNGEN Die Pflegeleistungen richten sich nach den Bestimmungen der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflegeleistungsverordnung, KLV) und teilen sich gemäss Art. 7 Abs. 2 KLV auf in - Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination - Massnahmen der Untersuchung und Behandlung - Massnahmen der Grundpflege 5

6 LEISTUNGEN Rund um die Uhr sorgen die innovativen und motivierten Mitarbeiter für das Wohlbefinden der Bewohner und schaffen eine Wohlfühl-Atmosphäre im Länzerthus. 6

7 LEISTUNGEN NICHT KVG-PFLICHTIGE PFLEGE-/BETREUUNGSLEISTUNGEN Die nicht KVG-pflichtigen Pflege- und Betreuungsleistungen umfassen Hilfe- und Betreuungsleistungen, die infolge Alter, Unfall oder Krankheit notwendig sind und keine KVG-pflichtigen Leistungen darstellen. Hierzu gehören zum Beispiel Leistungen wie Veranstaltungen, Unterhaltungen, Informationsveranstaltungen für Angehörige, Gespräche mit Bezugspersonen usw. Ein Pflegeheim stellt generell Zeit, Sicherheit, Hilfe, Unterstützung, Beratung, Geborgenheit und Aktivierung für alle Bewohner zur Verfügung (z.b. Aufrechterhaltung einer Grundleistung wie Nachtwache). Die daraus entstehenden Kosten dürfen nicht dem Krankenversicherer verrechnet werden. Die Kosten, welche zur Aufrechterhaltung dieses Angebots entstehen, fallen unabhängig von der Nutzung des Angebots an. PFLEGEMATERIALIEN UND FREIE ARZTWAHL Die Kosten für Arztleistungen, Therapieleistungen, med. Analysen, Medikamente etc. gehen zu Lasten des Bewohners. Die ärztliche Betreuung in der Institution erfolgt durch einen vom Bewohner gewählten Arzt. Die freie Arztwahl ist gewährleistet, soweit nicht wichtige Gründe wie z.b. die grosse Distanz zwischen Arzt und der Institution oder die Abdeckung von Notfallsituationen dagegen sprechen. 7

8 LEISTUNGEN PENSIONSLEISTUNGEN Wohnen Zurverfügungstellung eines Zimmers bzw. eines Zimmeranteils, Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen. Verpflegung Vollpension mit Getränken zu den Mahlzeiten: Tee, Kaffee, Mineralwasser, Zwischenmahlzeiten auf den Abteilungen (Ausnahme im Restaurant). Wäsche Zurverfügungstellung und Waschen von Bett- und Toilettenwäsche, Waschen der persönlichen Wäsche (üblicher Wäscheverbrauch) ohne chemische Reinigung und Spezialreinigung. Übrige Leistungen Unterhalt und wöchentliche, gründliche Oberflächenreinigung des Zimmers sowie der Gemeinschaftseinrichtungen, Energieversorgung etc. 8

9 PERSÖNLICHE RECHTE Das eigene, gewohnte Zuhause zu verlassen ist kein einfacher, jedoch manchmal notwendiger und vernünftiger Schritt. Damit die Umstellung für alle Beteiligten so einfach und angenehm wie möglich verläuft, legen die Mitarbeiter des Länzerthus besonderen Wert auf die Wahrung der persönlichen Rechte der Bewohner. 9

10 PERSÖNLICHE RECHTE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Die Institution verpflichtet sich, die Bewegungsfreiheit des urteilsunfähigen Bewohners nur einzuschränken, wenn dies dazu dient, eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche Integrität des Bewohners oder Dritter abzuwenden oder eine schwerwiegende Störung des Gemeinschaftslebens der Institution zu verhindern. Der Bewohner wird im Vorfeld über die genauen Massnahmen sowie die Gründe dafür aufgeklärt. Die zur Vertretung berechtigte Person wird über die Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit informiert und kann das Protokoll jederzeit einsehen. Ein Einsichtsrecht steht auch den Personen zu, welche die Institution beaufsichtigen. Der betroffene Bewohner oder eine ihm nahestehende Person kann gegen eine Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit jederzeit schriftlich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ohne Wahrung einer Frist Beschwerde einreichen. Die Institution schützt die Persönlichkeit des urteilsunfähigen Bewohners und fördert so weit wie möglich Kontakte ausserhalb der Institution. Kümmert sich niemand ausserhalb der Einrichtung um den betroffenen Bewohner, so benachrichtigt die Institution die KESB. 10

11 PERSÖNLICHE RECHTE PRIVATSPHÄRE, SICHERSTELLUNG DER PFLEGE/BETREUUNG Die Institution achtet darauf, die Privatsphäre des Bewohners zu respektieren und zu wahren. Zur Sicherstellung einer angemessenen pflegerischen, medizinischen, hauswirtschaftlichen und sozialen Betreuung, welche im Interesse des Bewohners liegt, sind die Mitarbeiter befugt, das Zimmer des Bewohners mit vorheriger Ankündigung (anklopfen) zu betreten. Droht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche Integrität des betroffenen Bewohners oder eines Dritten, sind die Mitarbeiter befugt, das Zimmer auch ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Der Bewohner hat das Recht, sein Zimmer bzw. seinen Zimmeranteil mit eigenen Bildern, Gegenständen und Mobiliar einzurichten, soweit dadurch die Betreuung und Pflege durch die Mitarbeiter der Institution nicht eingeschränkt ist, die Sicherheit nicht gefährdet wird und es die Zimmergrösse zulässt. 11

12 PERSÖNLICHE RECHTE BEANSTANDUNGEN UND BESCHWERDEN DES BEWOHNERS Es wird angestrebt, Meinungsverschiedenheiten unter den betroffenen Personen zu lösen. Ist dies nicht möglich, kann die Beschwerde in erster Instanz an den Sozialdienst oder an den entsprechenden Bereichsleiter gerichtet werden. Führt dies ebenfalls zu keiner Lösung des Problems, besteht die Möglichkeit, sich an den Geschäftsführer zu wenden. Gemäss «persönliche Rechte», Seite 10, kann die KESB jederzeit schriftlich gegen eine Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit angerufen werden. Allfällige Beschwerden können zudem der Ombudsstelle für pflegebedürftige Menschen des Kantons Aargau unterbreitet werden. Die Ombudsstelle wird von der Patientenstelle Aargau/Solothurn, einem neutralen, gemeinnützigen und unabhängigen Verein, geführt: MITARBEITER Schweigepflicht Die Mitarbeiter unterstehen der Schweigepflicht und dürfen keine vertraulichen Informationen an Drittpersonen weitergeben. 12

13 PERSÖNLICHE RECHTE Persönliche Dienste Mitarbeiter dürfen nicht ohne Zustimmung der zuständigen Abteilungsleitung oder Bereichsleitung für spezielle persönliche Dienste wie z.b. Botengänge, Begleitung zum Arzt usw. in Anspruch genommen werden. Externe Begleitungen und Botengänge werden in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei Testamentserrichtungen ist den Mitarbeitern untersagt. Trinkgelder / Geschenke Unsere Mitarbeiter dürfen keine persönlichen Trinkgelder und Geschenke entgegennehmen. Spenden und Trinkgelder zu Gunsten der Mitarbeiter kommen in die Personalkasse und werden für gemeinsame Ausflüge und verschiedene Mitarbeiter-Anlässe verwendet. HAFTUNGSAUSSCHLUSS / VERSICHERUNG Generell haftet die Institution nicht für Diebstähle von Wertgegenständen des Bewohners. Genauere Informationen werden den Bewohnern separat zu Verfügung gestellt. 13

14 INFORMATIONEN ZUM AUFENTHALT Im Länzerthus leben rund 120 Senioren in vier Langzeitpflegeabteilungen sowie einer Demenzabteilung. Jede Abteilung verfügt über separate Ess- und Küchenräume, in denen sich die Bewohner vom Länzerthus Küchenteam mit abwechslungsreichen und gesunden Menus verwöhnen lassen können. Ein Demenzgarten mit Barfusspfad und einem Hochbeet ermöglicht einen geschützten Aufenthalt im Freien. 14

15 INFORMATIONEN ZUM AUFENTHALT EINTRITTSINFORMATIONEN Schlüssel / Schlüsselkarten Der Schlüssel/die Schlüsselkarte ist für den Bewohner persönlich bestimmt und darf nicht an Angehörige/Drittpersonen weitergegeben werden. Ein Verlust ist beim Empfang zu melden. Die Ersatzbeschaffung wird in Rechnung gestellt. Bewohner-Zimmer Alle Zimmer sind mit Pflegebett, Nachttisch, Brandmelder, Krankenruf und TV (je nach Zimmerkategorie) ausgestattet. Für die Zweibettzimmer ist im allgemeinen Aufenthaltsbereich ein Fernseher installiert. Teppiche sind aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen nicht gestattet. Musik- und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen oder mit einem Kopfhörer zu benützen, insbesondere von Uhr und von Uhr ist dies einzuhalten. Aus Sicherheitsgründen sind elektrische Geräte wie Bügeleisen, Luftbefeuchter, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Heizstrahler etc. nicht erlaubt. In den Bewohnerzimmern herrscht absolutes Rauchverbot, ebenso ist das Entzünden von Kerzen nicht gestattet. 15

16 INFORMATIONEN ZUM AUFENTHALT Restaurant Papillon Das Restaurant ist täglich geöffnet. Beachten Sie die angeschlagenen Öffnungszeiten. Besuchszeiten Es besteht keine Begrenzung der Besuchszeit und keine Ausgangsbeschränkung. Ihrer Sicherheit zuliebe bitten wir Sie, das Pflegepersonal auf Ihrer Abteilung im Falle einer Abwesenheit zu orientieren. Tiere Haustiere dürfen ausschliesslich in Rücksprache mit dem Sozialdienst mitgebracht werden. 16 BETRIEB Veranstaltungen und Aktivitäten Wir sorgen für ein abwechslungsreiches Angebot an Veranstaltungen und informieren unsere Bewohner regelmässig über die Anlässe. Gottesdienst Es findet, gemäss Programm, eine Andacht mit den Seelsorgern aus den umliegenden Gemeinden statt.

17 INFORMATIONEN ZUM AUFENTHALT Empfang Der Empfang ist Montag bis Freitag (ausser an Feiertagen) geöffnet. Verpflegung Es werden drei Hauptmahlzeiten angeboten. Wir legen Wert auf eine vollwertige, saisongerechte und gesunde Ernährung, die den Bedürfnissen des Bewohners angepasst ist. Schonkost und Diäten werden auf ärztliche Verordnung abgegeben. Für einzelne nicht bezogene Mahlzeiten gibt es keine Gutschrift. Alle Mahlzeiten werden gemeinsam auf der Abteilung eingenommen. Zimmerservice aus Komfortgründen erfolgt gegen Verrechnung. Reinigung Der Hausdienst macht eine wöchentliche, gründliche Oberflächenreinigung des Zimmers. Wäscheversorgung Die Privatwäsche wird von der Wäscheversorgung mit dem Namen gekennzeichnet. Für den Verlust von Textilien übernehmen wir keine Verantwortung und/oder Haftung. Dies gilt auch für Kleidungsstücke ohne Pflegeetiketten. Technischer Dienst (TD) Der TD steht für kleine Einrichtungsdienste zur Verfügung. 17

18 INFORMATIONEN ZUM AUFENTHALT EXTERNE DIENSTLEISTUNGEN Hörservice Die Überprüfung und Reparatur Ihres Hörgerätes erfolgt auf Wunsch alle zwei Monate durch einen externen Hörgeräte-Akustiker im Länzerthus. Diese Leistungen werden in Rechnung gestellt. Coiffeur Im Länzerthus befindet sich ein Coiffeursalon. Die Anmeldung erfolgt durch das Pflegepersonal. Fusspflege Die Fusspflege kommt regelmässig ins Länzerthus. Die Anmeldung erfolgt durch das Pflegepersonal. Transportdienst Die Pflegenden organisieren für Ihre Termine ausser Haus, z.b. Spitalbesuche, den Transport durch externe Fahrdienste. 18

19 AUSTRITT Instandstellungsarbeiten der Räumlichkeiten werden ausschliesslich durch das Länzerthus organisiert. 19

20 ABSCHIED In einem Alters- und Pflegeheim gehört der Abschied zum Alltag. Im Wissen um den Kreislauf des Lebens unternehmen wir in Absprache mit den Bewohnern, ihren Angehörigen und dem Arzt alles Notwendige, damit das Leben in Würde und ohne unnötige Beschwerden seinen Abschluss finden kann. Die Pflege kann in Absprache zur Sterbebegleitung ausgebildete freiwillige Mitarbeiter beiziehen

21 ABSCHIED LEBENSENDE Palliative Care Palliative Care entspricht einer Haltung und Behandlung, welche die Lebensqualität von Bewohnern und Angehörigen verbessern soll. Das Länzerthus unterstützt die Palliative Care. Weitere Informationen finden Sie unter Sterbehilfe Die Kriterien für den Beizug einer Sterbehilfeorganisation sind in der Richtlinie «direkte aktive Sterbehilfe» aufgeführt und können auf Wunsch durch die Geschäftsführung und/oder die Bereichsleitung Pflege abgegeben werden. Die Mitarbeiter des Altersund Pflegeheims Länzerthus beteiligt sich nicht an der Planung und Durchführung des begleiteten Suizids. 21

22 ABSCHIED SPENDEN Für Spenden und Schenkungen ist die Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG jederzeit dankbar. Postkonto IBAN CH Die Spenden und Legate können zweckgebunden zugewiesen werden wie zum Beispiel: Veranstaltungen für Bewohnende Schmuck wie Bilder oder Kunst Möblierung auf den Pflegeabteilungen 22

23 FAST WIE ZU HAUSE

24 Alters- und Pflegeheim Länzerthus AG Alter Schulweg Rupperswil T F info@laenzerthus.ch laenzerthus.ch

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