ZUM BLOCKPRAKTIKUM B IM STUDIENGANG HÖHERES LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN

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1 Fakultät Erziehungswissenschaften Institut für Berufspädagogik und Berufliche Didaktiken Stand: 04/2015 HANDREICHUNG ZUM BLOCKPRAKTIKUM B IM STUDIENGANG HÖHERES LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zielstellung des Blockpraktikums Allgemeine Regelungen Die Einbindung des Blockpraktikums in das Studium Ablauf und Anforderungen Hinweise für den/die Mentor/Mentorin Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz Bestandteile des Berichtes...8 Anlagen... 10

3 1 Zielstellung des Blockpraktikums Das Blockpraktium B, als ein Teil der Schulpraktischen Studien, ist eine wichtige Lehr- und Lernform innerhalb des Studienganges Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen. Es dient, wie es die Studiendokumente ausweisen, der Integration von Theorie und Praxis sowie dem Erproben und Reflektieren der Unterrichtspraxis in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Studierenden sollen im Rahmen dieses Praktikums zeigen, dass sie fachwissenschaftliche, berufsfeldwissenschaftliche, berufsfelddidaktische sowie berufspädagogische Kenntnisse mit der Planung, Durchführung und differenzierten Auswertung von beruflichen Bildungsprozessen verbinden können. Sie nutzen ihnen bekannte Strukturelemente von Lehrund Lernprozessen, Dimensionen methodischen Handelns und strukturieren das Vorgehen nach Gesichtspunkten der entsprechenden Berufsfelddidaktik und der Kompetenzentwicklung. Sie beziehen, wenn möglich, lernortkooperative Elemente ein und sind um fachliche Integrität bemüht. Dazu kennen sie die jeweiligen Berufsbilder mit den relevanten beruflichen Handlungssituationen sowie Handlungsprozessen und arbeiten mit den grundlegenden Ordnungsmitteln. Hierbei können sie an die Erfahrungen aus dem Blockpraktikum A und den Schulpraktischen Übungen (SPÜ) anknüpfen. Eine Besonderheit des Blockpraktikums B ist, dass die Studierenden größere Unterrichtseinheiten in ihrer Beruflichen Fachrichtung (und ihrem studierten Fach) mit Hilfe eines/einer Mentors/Mentorin der berufsbildenden Schule gestalten. Außerdem lernen die Studierenden neben den Hospitationen und den eigenverantwortlichen Unterrichtsversuchen den konkreten Schulalltag kennen. So nehmen sie beispielsweise an anderen schulischen Veranstaltungen teil, erhalten Einblicke in die Organisationsstrukturen, nutzen die besondere Ausstattung einer berufsbildenden Schule (z. B. berufsspezifische Fachkabinette), gehen mit Schülern/Schülerinnen und Auszubildenden unterschiedlicher Klassenstufen und beruflicher Schularten wertschätzend um oder beteiligen sich an der Interaktion im Kollegium. Ein weiteres wesentliches Ziel des Blockpraktikums B stellt die Reflexion der Studierenden hinsichtlich der eigenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse für den angestrebten Lehrerberuf und der eigenen Lehrerrolle dar. Sie erkennen ihren persönlichen Entwicklungsstand gegenüber vorausgegangenen Schulpraktika, um ihren Lernbedarf für das weitere Studium ableiten zu können. Weiterhin erfassen sie Zusammenhänge und Unterschiede zwischen wissenschaftlichen Konzepten, der Unterrichtsrealität an der Schule und den eigenen pädagogischen Erfahrungen. Die Schule bietet für die Studierenden die Betreuung für ihr Praktikum an. Damit fördert sie den Lehrernachwuchs und strebt einen befruchtenden Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis an. Seite 3 von 12

4 2 Allgemeine Regelungen 2.1 Die Einbindung des Blockpraktikums in das Studium Die Schulpraktischen Studien sind integrativer Bestandteil im Studium des Höheren Lehramtes an berufsbildenden Schulen, wobei Sie aus mehreren Teilen bestehen. Das Blockpraktika B, das in der Beruflichen Fachrichtung und im studierten Fach absolviert wird, umfasst jeweils ca. vier Wochen. Es baut auf dem Blockpraktikum A (mit dem Schwerpunkt des kriterienorientierten Hospitierens) und den semesterbegleitenden Schulpraktischen Übungen (mit den Schwerpunkten Unterrichtsversuche und Unterrichtsauswertung in Gruppen) auf. Es wird i. d. R. im vierten bzw. fünften Studienjahr durchlaufen. Der Arbeitsaufwand des Moduls, in das das Blockpraktikum B eingebettet ist, beträgt 150 Stunden. Davon entfallen 90 Stunden auf das Selbststudium und 60 Stunden auf die Präsenz an der Schule. Die Ergebnisse des Praktikums werden in einem Bericht dokumentiert. 2.2 Ablauf und Anforderungen Die Zuteilung des/der Praktikanten/Praktikantin zu einer sächsischen Schule erfolgt durch die Buchung eines Praktikumsplatzes über das Online-Portal: Die organisatorische Betreuung erfolgt durch das Praktikumsbüro der Fakultät Erziehungswissenschaft. Ihm obliegt auch die Anmeldung von Praktika in anderen Bundesländern (oder im Ausland) sowie an bestimmten Schulen in freier Trägerschaft. Kontakt: Tel.: 0351/ praktikumsbuero.ew@mailbox.tu-dresden.de Die Betreuung des/der Praktikanten/Praktikantin wird im Wesentlichen von dem/der schulischen Mentor/Mentorin geleistet. Er/sie übernimmt die Funktion des/der Begleiters/Begleiterin, Beraters/Beraterin und Beurteilers/Beurteilerin. Der/die Praktikant/Praktikantin hat während seines/ihres Aufenthaltes an der Schule die geltenden Vorschriften, einschließlich der Hausordnung der Schule zu beachten und den Weisungen der Schulleitung und des/der Mentors/Mentorin Folge zu leisten. Er/sie ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten, zu befolgen und über alle Interna Verschwiegenheit zu wahren. Entsprechende Personendaten im Bericht zum Praktikum sind zu anonymisieren. Des Weiteren gilt Folgendes: (1) Die Modalitäten der Vor- und Nachbereitung (z. B. Form der Verlaufsprotokolle oder der Konsultationen) sowie der berufsfelddidaktischen Auswertung der Unterrichtsversuche bestimmt der/die Mentor/Mentorin. (2) Mindestens 15 Unterrichtsversuche 1 (à 45 min) sind zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Diese sollten möglichst i. S. einer Unterrichtsreihe, d. h. mindestens vier Unterrichtstunden, in inhaltlichem Zusammenhang stehen. 1 Zur Erfassung dient die Nachweiskarte über selbstständige Unterrichtsversuche. Seite 4 von 12

5 (3) In mindestens 15 Unterrichtsstunden (à 45 min) ist zu hospitieren (auch in anderen Fächern bzw. Beruflichen Fachrichtungen). Die Schwerpunkte der Hospitationen (z. B. Praxisbezug zum beruflichen Handlungsfeld, angemessener Methodeneinsatz, mediale Gestaltung, Erziehungsstile, Diagnostik von Lernbedarfen, Einsatz von Körpersprache und Stimme, Bedingungen der vorhandenen Lernatmosphäre, Form der Lehrer- Schülerinteraktionen etc.) wählt der/die Praktikant/Praktikantin selbstständig oder in Absprache mit dem/der Mentor/Mentorin aus. (4) Der/die Praktikant/Praktikantin ist angehalten, an außerunterrichtlichen Veranstaltungen teilzunehmen. (5) Der Bericht zum Praktikum ist nach Absprache bei dem/der Verantwortlichen der Beruflichen Fachrichtung abzugeben. (6) Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Moduls sind die Nachweise über die geforderten Hospitationen, die selbstständigen Unterrichtsversuche, die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen 2 sowie der Bericht. (7) Die Wiederholung des Praktikums wird notwendig, wenn: - Fehlzeiten von mehr als drei Tagen, bedingt durch Krankheit oder Freistellung, nicht durch eine Praktikumsverlängerung ausgeglichen werden können; - das Praktikum nicht erfolgreich war und/oder - das Verhalten des/der Praktikanten/Praktikantin einen Abbruch des Praktikums erforderlich macht (Schulleiterentscheidung). (8) Das Praktikum kann einmal wiederholt werden. 2 Zum Erfassen der Teilnahme dient die Nachweiskarte. Seite 5 von 12

6 Hinweise für den/die Mentor/Mentorin Der/die Mentor/Mentorin, dem/der die Betreuung der Studierenden obliegt, wird gebeten, - die Studierenden mit den sozialen Bedingungen und dem Leistungsgefüge der Klassen, in denen sie unterrichten, vertraut zu machen; - den Studierenden Einblick in relevante Materialien der Ausbildungsgänge und evtl. ihre eigenen Unterlagen usw. zu gewähren; - Hospitationen bei anderen Lehrern/Lehrerinnen zu vereinbaren; - den/die Praktikanten/Praktikantin bei der Vorbereitung des selbstständigen Unterrichts zu beraten und diesen mit ihm im Anschluss zu evaluieren; - den/die Praktikanten/Praktikantin in die Vorbereitung, Durchführung von Leistungsbewertungen einzubeziehen; - dem/der Praktikanten/Praktikantin die Teilnahme an stattfindenden Konferenzen o. ä. schulischen Veranstaltungen in Absprache mit der Schulleitung zu ermöglichen; - Studierenden, die es wünschen, eine Praktikumseinschätzung auszuhändigen und - die Durchführung des Praktikums auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zu bestätigen. Schulleiter/Schulleiterinnen, Mentoren/Mentorinnen und Praktikanten/Praktikantinnen können sich bei Bedarf mit allen das Praktikum betreffenden organisatorischen Fragen an das Praktikumsbüro der Fakultät Erziehungswissenschaften wenden. Kontakt: Tel.: 0351/ praktikumsbuero.ew@mailbox.tu-dresden.de Inhaltliche Fragen sind an die Vertreter/Vertreterinnen der jeweiligen Beruflichen Fachrichtung bzw. des jeweiligen studierten Faches zu richten. Seite 6 von 12

7 Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz Die Schulpraktischen Studien der Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Dresden (TUD) werden rechtlich geregelt durch: Schulgesetz des Freistaates Sachsen vom , rechtsbereinigt mit Stand vom 6. Februar 2008, 40 Abs. 3, Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden KMK-Beschluss vom und die studiengangsbezogenen Studien- und Prüfungsordnungen sowie die fachbezogenen Studienordnungen der Beruflichen Fachrichtungen (1. Fächergruppe) und der studierten Fächer (2. Fächergruppe). Darüber hinaus besteht für Studierende während des Praktikums Unfallversicherungsschutz. Beim Eintritt eines Versicherungsfalles (Unfall des/der Praktikanten/Praktikantin auf dem Weg zur und von der Schule sowie in der Schule) ist unverzüglich Kontakt mit dem/der Modulverantwortlichen der entsprechenden Beruflichen Fachrichtung und dem Praktikumsbüro der Fakultät Erziehungswissenschaften der TU Dresden aufzunehmen. Aus Gründen des Versicherungsschutzes dürfen Praktikanten/Praktikantinnen keine Unterrichtsstunden, Vertretungsstunden und Aufsichten sowie Unterrichtsgänge ohne Anwesenheit des/der Mentors/Mentorin übernehmen. Es besteht keine Haftpflichtversicherung über die TUD bzw. das Studentenwerk. Bei längerer Krankheit oder durch die Schule gewährter Freistellung von insgesamt mehr als drei Tagen ist der/die jeweilige Verantwortliche der Beruflichen Fachrichtung zu informieren. Seite 7 von 12

8 3 Bestandteile des Berichtes Der Bericht zum Blockpraktikum B umfasst folgende Bestandteile: (1) Deckblatt (2) Gliederung (3) Einleitung, in der die persönliche Zielsetzung des Praktikums und der Aufbau des Berichtes dargelegt werden (4) Drei Hospitationsprotokolle mit unterschiedlichen Hospitationsschwerpunkten und dessen Reflexion (5) Planungsentwurf einer komplexen Unterrichtseinheit von ca. vier Unterrichtsstunden - Bedingungsanalyse - Didaktische Analyse (inkl. Planungsentwurf und Medien) mit einer nachbereitenden Reflexion (6) Reflexion des gesamten Blockpraktikums B hinsichtlich des eigenen Lernzuwachses und -bedarfs im Sinne einer Reflexion der Differenz zwischen Lernort Schule und Universität (7) Theoriegeleitete Analyse einer selbst gewählten Problemstellung aus dem Blockpraktikum (8) Literatur- und Quellenangaben (9) Nachweiskarten Seite 8 von 12

9 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Vorschläge für Planungsraster der Unterrichtsentwürfe Deckblatt Praktikumsbericht Seite 9 von 12

10 Anlage 1 Planungsraster Unterrichtsentwurf Name des/der Praktikanten/Praktikantin: Berufsbildende Schule: Ausbildungsgang: Schuljahr: Lernfeld/Themenbereich/Fach: Datum: Zeit: ggf.: Bezug zum beruflichen Handlungsfeld: angestrebte Kompetenzdimensionen: Vorschlag 1 Zeit Didaktische Funktionen Handlungsablauf Organisationsformen Medien Kommentar Seite 10 von 12

11 Vorschlag 2 Zeit Unterrichtsphase Inhalte Aktions-/Sozialformen Medien geplante Alternativen Seite 11 von 12

12 Anlage 2 Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Institut für Berufspädagogik und Berufliche Didaktiken Berufliche Fachrichtung xxx Bericht Blockpraktikum B absolviert am: BSZ. Gutachter/Gutachterin: Mara Mustermann Matrikelnummer: Studiengang: Konsekutiver Master-Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Berufliche Fachrichtung, Studiertes Fach: Immatrikulationsjahrgang: 2007 Fachsemester: 3 Seite 12 von 12

ZUM BLOCKPRAKTIKUM B IM STUDIENGANG HÖHERES LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN

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