18. Wahlperiode Drucksache 18/762
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- Reinhardt Sternberg
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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/762 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom Ausstattung der Feuerwehren in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie haben sich die Förderfestbeträge für Feuerwehrgeräte- und -fahrzeuge in den letzten 27 Jahren entwickelt? 2. a) Welche Fahrzeugtypen werden gefördert? b) Und ab welcher Summe? 3. Welche Sonderförderprogramme für Feuerwehren insgesamt und Feuerwehrfahrzeuge gibt es im Freistaat Bayern? 4. Wie hat sich das Personal an den Feuerwehrschulen entwickelt (bitte Angabe in den letzten 27 Jahren)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom Vorbemerkung: Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis; zur Erfüllung dieser Aufgabe haben die Gemeinden gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Dazu gehört unter anderem die Beschaffung der erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge und -geräte und die Ausbildung der Feuerwehrdienstleistenden. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen dabei in ganz erheblichem Umfang mit Mitteln aus dem Feuerschutzsteueraufkommen, u. a. durch Gewährung von Zuwendungen und ein umfangreiches Ausbildungsangebot an den drei staatlichen Feuerwehrschulen. Im Bereich der Feuerwehrförderung konnte eine deutliche Steigerung erreicht werden: Mit 51,6 Mio. Euro lagen die Abflüsse 2017 rund 18 Mio. Euro höher als in 2016 und damit um fast 57 Prozent höher als im Durchschnitt der Jahre 2012 bis lag die Förderung mit 52,8 Mio. Euro noch einmal rund 1,2 Mio. Euro höher als Auch im Bereich der Feuerwehrschulen hat der Freistaat Bayern sein finanzielles Engagement deutlich ausgeweitet. Die Ausgaben für die Feuerwehrschulen haben sich in den letzten zehn Jahren von 12,6 Mio. Euro in 2009 auf 29,8 Mio. Euro in 2018 gesteigert. Insgesamt sind in diesem Zeitraum über 239 Mio. Euro für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der drei Feuerwehrschulen abgeflossen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
2 Seite 2/4 1. Wie haben sich die Förderfestbeträge für Feuerwehrgeräte- und -fahrzeuge in den letzten 27 Jahren entwickelt? Hinsichtlich des Zeitraums 1992 mit 2011 wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Inge Aures (SPD) vom verwiesen (vgl. Drs. 17/1747). Die Entwicklung der Förderung seit 2012 ist der beiliegenden Anlage zu entnehmen. 2. a) Welche Fahrzeugtypen werden gefördert? b) Und ab welcher Summe? Zur Beantwortung wird auf die Anlage verwiesen; die nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien vom (BayMBl Nr. 35) derzeit geförderten Fahrzeugtypen und die Festbeträge können dort entnommen werden. Die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs wird mit einem für den jeweiligen Fahrzeugtyp festgelegten einheitlichen Festbetrag unabhängig von möglichen ausstattungsbedingten Preisunterschieden gefördert. 3. Welche Sonderförderprogramme für Feuerwehren insgesamt und Feuerwehrfahrzeuge gibt es im Freistaat Bayern? Derzeit laufen folgende Sonderförderprogramme: Förderung der Erst- und der Ersatzbeschaffung von Gerätewagen-Gefahrgut GW-G (aufgelegt September 2013; Laufzeit bis ; Förderfestbetrag bei Beschaffung eines genormten Fahrzeugs: Euro, bei Beschaffung eines einsatztaktisch gleichwertigen Abrollbehälters: Euro). Förderung der Erstbeschaffung von digitalen Endgeräten für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (aufgelegt November 2012; Laufzeit verlängert (zunächst) bis ; Förderfestbeträge entsprechen 80 v. H. der ermittelten Preise für Mengen, wie sie bei einer Ausschreibung auf Ebene eines Leitstellenbereichs erzielt werden können). Sonderförderprogramm für die Beschaffung von Jugendschutzbekleidung für die Angehörigen der Jugendfeuerwehren in Bayern (Sonderförderprogramm Jugendschutzbekleidung ) (Laufzeit bis ). Sonderförderprogramm für die Beschaffung einer Wechselausstattung von Einsatzbekleidung (Feuerwehrschutzhosen und Feuerwehrschutzjacken) für Atemschutzgeräteträger (Laufzeit bis ). Hinweis: Das Sonderförderprogramm Hilfeleistungssätze wurde mit der Überarbeitung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien zum unter Anhebung der maximal möglichen Förderung von Euro auf Euro für einen kompletten Hilfeleistungssatz in die Regelförderung überführt. Darüber hinaus wird beabsichtigt, im Rahmen des neuen Sonderinvestitionsprogramms Katastrophenschutz Bayern 2030 weitere Zuschussprogramme, die u. a. Feuerwehren zugutekommen, aufzulegen. Hierzu bedarf es jedoch zunächst der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2019/2020 durch den Haushaltsgesetzgeber.
3 Seite 3/4 4. Wie hat sich das Personal an den Feuerwehrschulen entwickelt (bitte Angabe in den letzten 27 Jahren)? Die Stellen (einschließlich nicht stellengebundener Beschäftigungsmöglichkeiten) an den Staatlichen Feuerwehrschulen haben sich im Zeitraum von 1991 mit 2018 wie folgt entwickelt: Jahr Stellen , , , , , ,75
4 Seite 4/4 Im Zeitraum von 1991 bis 2018 hat sich der Personalstand um 124,75 Stellen erhöht, das sind rd. 169 Prozent. Für die kommenden Jahre ist eine weitere deutliche Vergrößerung des Personals an den Feuerwehrschulen beabsichtigt: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht für den Doppelhaushalt 2019/2020 zusätzliche 33 Lehrerstellen und 17 Stellen für Unterstützungskräfte (Verwaltung, Küche Reinigung u. Ä.) vor. Damit soll vor allem eine Erweiterung des Lehrgangsangebotes ermöglicht werden, aber auch ein reibungsloser Ablauf in Organisation und Verwaltung, eine attraktive Verpflegung und Unterbringung sowie eine fachgerechte Wartung und Betreuung der deutlich vergrößerten Schulareale und ihrer immer komplexeren Ausstattung.
5 Anlage - Feuerwehrförderung seit 2012 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/762 Fahrzeuge und Geräte (nach DIN, DIN EN, Technischen Beschreibungen und Bauvorschriften) erhöhter Festbetrag im RmbH Basisfestbetrag Basisfestbetrag erhöhter Festbetrag im RmbH Mehrzweckfahrzeug MZF Mannschaftstransportwagen MTW Einsatzleitfahrzeug ELW Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (ohne PFPN ) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (ohne PFPN ) Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik TSF-Logistik (ohne PFPN ) Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 / Mittleres Löschfahrzeug MLF 1) Löschgruppenfahrzeug LF 10 bisher LF 10/ Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 (bisher HLF 10/6) Löschgruppenfahrzeug LF KatS / Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS 1) Löschgruppenfahrzeug LF 20 (bisher LF 20/16, bzw. LF 16/12) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 (bisher HLF 20/16) Tanklöschfahrzeug TLF Tanklöschfahrzeug TLF Tanklöschfahrzeug TLF Drehleiter DLA (K) 23/ Drehleiter DLA (K) 18/ Drehleiter DLA (K) 12/ Teleskop-Gelenkmast (als Ergänzung für eine sonst zur Brandbekämpfung notwendige zweite oder weitere Drehleiter DLA (K) 23/12 oder DLA (K) 18/12) Rüstwagen RW Versorgungs-LKW Gerätewagen-Logistik GW-L Gerätewagen-Logistik GW-L Tragkraftspritzenanhänger TSA Tragkraftspritze PFPN Tragkraftspritze PFPN bzw Verkehrssicherungsanhänger VSA Vorwarneinrichtung (Dachaufsetzer) LED-Vorwarnanhänger Gerätewagen Gefahrgut GW-G 2) Sonderförderprogramm "Gerätewagen Gefahrgut GW-G" Gerätewagen Atem-/Strahlenschutz GW-A/S Gerätewagen Logistik GW-L2 (mit Zusatzbeladung Modul Wasserversorgung ) (bisher Schlauchwagen SW 2000) Wechselladersystem nach DIN Trägerfahrzeug (2-achsig) Trägerfahrzeug (3-achsig, seit auch: 4-achsig) Abrollbehälter (AB) AB Atem-/Strahlenschutz (AB-A/S) AB Einsatzleitung AB Gefahrgut (GW-G) 3) seit Festbetrag seit seit Sonderförderprogramm "Gerätewagen Gefahrgut GW-G" AB Rüstmaterial AB Schlauch (Modul Wasserversorgung gemäß DIN oder ein anderes für die Feuerwehr geeignetes Wasserfördersystem) AB THL schwer (Rüst) (Beladung gemäß DIN Teil 3) AB Sonderlöschmittel Schaum / CO 2 / Pulver AB Wasser ) Ersetzt nach Neuveröffentlichung der jeweiligen Norm die Bezeichnung nach der bis dahin geltenden Norm. 2) und 3) Die Förderung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien ist derzeit ausgesetzt, da das Sonderförderprogramm "Gerätewagen-Gefahrgut GW-G" für Vollfahrzeuge eine Förderung mit , für einsatztaktisch gleichwertige Abrollbehälter eine Förderung mit vorsieht; das Sonderförderprogramm ist befristet bis , die Standorte der GW-G sind in einem Stationierungskonzept festgelegt.
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