Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau. Zusammenstellung der wesentlichen Änderungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau. Zusammenstellung der wesentlichen Änderungen"

Transkript

1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau 1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau 2 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

2 Seite2 Legende Erläuterung der Darstellung Neuerungen () sind blau hervorgehoben. Entfallene Textteile (ZTV E StB 09) sind orange hervorgehoben. Fett ausgeschriebenen Passagen : sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" im Sinne von 1, Nr. 2d VOB Teil B DIN 1961, wenn die ZTV E StB Bestandteil des Bauvertrages sind (in der Druckfassung (ZTV E StB) sind diese zusätzlich mit Randstrich gekennzeichnet. Kursiv ausgeschriebenen Passagen : sind Richtlinien. Sie sind vom Auftraggeber bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung sowie bei der Überwachung und Abnahme der Bauleistungen zu beachten. 3 4 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

3 Seite 3 Vorbemerkungen Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau", Ausgabe 2017 () sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen im Arbeitsausschuss Erdund Felsarbeiten" (Leiter: Akad. Dir. Dr. Ing. Dirk Heyer) mit Unterstützung der weiteren betroffenen Gremien in der Arbeitsgruppe Erd und Grundbau" erarbeitet worden. Sie ersetzen die ZTV E StB 09, Ausgabe Vorbemerkungen Die ZTV E StB enthalten die Zusätzlichen Regelungen für das Lösen, Laden, Fördern, Behandeln, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels sowie von sonstigen erdbautechnisch geeigneten Stoffen. Dazu zählen auch die Anwendung, die Prüfung und der Einbau von Geokunststoffen im Erdbau. Die ZTV E StB regeln die Ausführung und die Qualitätsanforderungen für den Untergrund und Unterbau von Verkehrsflächen und für sonstige Erdbauwerke. Die überarbeiteten ZTV E StB, Ausgabe 2017 enthalten nunmehr die Umstellung der Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche. Hierdurch wird das bisher verwendete System der Bodenklassen durch das in den ATV DIN Erdbau beschriebene System der Homogenbereiche für die Erdarbeiten im Straßenbau ersetzt. 6 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

4 Seite4 Kommentar zu den Änderungen gegenüber ZTV E StB 09 (A) Die überarbeiteten enthalten die Umstellung der Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche. Das neue Verfahren erfordert eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Planer der Baumaßnahme und dem geotechnischen Sachverständigen. Es ist empfehlenswert, die Einteilung der Homogenbereiche als separate Anlage zum geotechnischen Bericht zu verfassen. Für die Bodeneinteilung in Homogenbereiche ist ein ausreichender Umfang der erforderlichen Bodenerkundung essentiell. Der Mindestumfang der durchzuführenden geotechnischen Untersuchungen ist, in Abhängigkeit von der Geotechnischen Kategorie, durch die Anwendung des Merkblatts über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau" (M GUB) und dessen Ergänzungen für den Um und Ausbau von Straßen (M GUB UA) definiert und bei Maßnahmen an Bundesfernstraßen einzuhalten. 7 Kommentar zu den Änderungen gegenüber ZTV E StB 09 (B) Für Bodenverfestigungen von fein und gemischtkörnigen Böden mit hydraulischen Bindemitteln, wurden die Druckfestigkeitsanforderungen nach Tabelle 7 für die Festlegung der Bindemittelmenge bei der Eignungsprüfung auf 4,0 MPa im Alter von 28 Tagen reduziert. Hierdurch wird auf die Besonderheit reagiert, dass bei gemischtkörnigen Böden mit Feinkornanteilen im Grenzbereich von 15 M. % stark unterschiedliche Bindemittelmengen erforderlich werden können, wenn das bisherige Druckfestigkeitskriterium von 6 N/mm 2 einzuhalten wäre. Ergänzend wurde eine Mindestbindemittelmenge von 3 M. % zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit festgelegt. Die Frostsicherheit ist über das Kriterium Hebung der Probe" auch bei diesen veränderten Anforderungen weiterhin sichergestellt. Die Anforderungen an Verfestigung von grobkörnigen Böden und von F1 Böden im Oberbau sind weiterhin in den ZTV Beton StB definiert. 8 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

5 Seite 5 Kommentar zu den Änderungen gegenüber ZTV E StB 09 (C) Der Einsatz von Bodenmaterial und Baustoffen nach den TL BuB E StB in Bundesfernstraßen ist hinsichtlich der Lage im Bauwerk unter Verwendung der Straßendatenbanken zu dokumentieren. Eine Präzisierung der Dokumentationsinhalte erfolgt in einem separaten Rundschreiben Begriffsbestimmungen Sonderbar: 1.2 Begriffsbestimmungen Die Leitungszone ist der Bereich des Auflagers und der Einbettung bei Grabenleitungen in der Breite des Leitungsgrabens bis zu einer Höhe von 0,15 m über dem Scheitel der Leitung. (bislang ZTV E StB 09:..von 0,30 m ) Vorbereitende und baubegleitende Arbeiten Der Auftragnehmer muss nicht mit außergewöhnlichen Witterungsereignissen rechnen. Maßgeblich ist die Feststellung des Deutschen Wetterdienstes. 10 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

6 Seite6 1.4 Baustoffe Boden und Fels sind Primärbaustoffe, wenn keine Anhaltspunkte auf anthropogene Belastungen vorliegen oder der Verdacht auf umweltrelevante Inhaltsstoffe ausgeräumt wurde. In Primärbaustoffen dürfen keine Fremdbestandteile (siehe Abschnitt 1.4.4) oder Fremdstoffe (nichtmineralische Bestandteile) erkennbar sein Boden und Fels mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen sind Baustoffe, soweit der Gehalt bzw. die Konzentration an Inhaltsstoffen nach umweltrechtlichen Vorgaben nicht überschritten wird und Fremdbestandteile oder Fremdstoffe nicht erkennbar sind Boden mit Fremdbestandteilen ist ein Baustoff mit sichtbaren Fremdbestandteilen, die mineralischen Ursprungs sind. Fremdbestandteile sind z. B. hydraulisch oder mit Bitumen gebundene Stoffe sowie Ziegelreste. Es überwiegt der Massenanteil des Bodens. Boden mit Fremdbestandteilen kann umweltrelevante Inhaltsstoffe enthalten. Der Gehalt bzw. die Konzentration an umweltrelevanten Inhaltsstoffen darf umweltrechtliche Vorgaben nicht überschreiten Ausführung Zu erhaltende Bäume, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen sind in der Leistungsbeschreibung anzugeben. Diese Richtlinie : ist vom Auftraggeber bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung sowie bei der Überwachung und Abnahme der Bauleistungen zu beachten. 12 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

7 Seite Prüfungen [1] Allgemeines Die Prüfungen werden unterschieden nach Eignungsprüfungen, Baustoffeingangsprüfungen für Geokunststoffe (siehe Abschnitt 3.3), Eigenüberwachungsprüfungen, Kontrollprüfungen. Die Prüfungen umfassen, soweit erforderlich, die Probennahme das sachgerechte Zubereiten, Lagern und versandfertige Verpacken der Probe den Transport der Probe von der Entnahmestelle zur Prüfstelle und die Prüfungen selbst einschließlich Auswertung und Prüfbericht. Die Prüfpunkte sind lage- und höhenmäßig in Plänen darzustellen Prüfungen [2] Allgemeines Die Ausführung der Prüfungen ist im Bautagebuch zu vermerken. Für Baustoffe, die auf Grundlage der Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Verkehr gebracht werden, ist ein Eignungsnachweis nach (Abschnitt Eignungsnachweise) zu erbringen. 14 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

8 Seite8 1.6 Prüfungen [3] Eignungsprüfungen Eignungsprüfungen sind Prüfungen zum Nachweis der Eignung der Baustoffe und der Baustoffgemische für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend den Anforderungen des Bauvertrages. Der Auftragnehmer hat die Eignung der für die Lieferung vorgesehenen Baustoffe und Baustoffgemische rechtzeitig vor Beginn der Bauausführung nachzuweisen. Der Nachweis ist durch den Prüfbericht einer für die Prüfung der jeweiligen Baustoffe und Baustoffgemische nach RAP Stra anerkannten Prüfstelle zu erbringen Prüfungen [4] Eignungsprüfungen Der Nachweis der Eignung und die Güteüberwachung entsprechend den TL BuB E-StB können bei der Eignungsprüfung herangezogen werden. Der Auftragnehmer hat den Prüfbericht dem Auftraggeber rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen und die Eignung der Baustoffe und Baustoffgemische für den vorgesehenen Verwendungszweck zu erklären. Von allen für die Bauausführung vorgesehenen Baustoffen und Baustoffgemischen sind genügend große Proben dem Auftraggeber auf Verlangen zu übergeben, der diese unter Verschluss aufbewahrt (Rückstellproben). Die Proben sind in einer Niederschrift von den Vertragspartnern anzuerkennen. Sie dienen zur Beurteilung der vertragsgerecht gelieferten Baustoffe und Baustoffgemische. 16 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

9 Seite Prüfungen [5] Eignungsprüfungen Der Prüfbericht für Baustoffe nach den Abschnitten bis und 3.2 muss folgende Angaben enthalten: 1. Probennahmeprotokoll 2. Art und Zusammensetzung des Baustoffes, Farbe 3. Korngrößenverteilung nach DIN EN ISO Plastizität und Konsistenz nach DIN Wassergehalt nach DIN EN ISO organische Anteile nach DIN Bodengruppe nach DIN Proctorversuch nach DIN Zusätzliche Prüfungen zum Nachweis von Anforderungen an besondere Eigenschaften, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind (z. B. Scherfestigkeit, Durchlässigkeit) Prüfungen [6] Eignungsprüfungen Zum Nachweis der Eignung der Baustoffe gehört auch die Ermittlung und Bewertung etwaiger umweltrelevanter Inhaltsstoffe. Es darf auf vorhandene Eignungsprüfungen zurückgegriffen werden, sofern sich Art und Eigenschaften der zu verwendenden Baustoffe und Baustoffgemische nicht geändert haben und die Prüfzeugnisse nicht älter als zwei Jahre sind. 18 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

10 Seite Prüfungen [7] Baustoffeingangsprüfungen Baustoffeingangsprüfungen sind Prüfungen an angelieferten Baustoffen und Baustoffgemischen, um festzustellen, ob diese die vertraglichen Anforderungen der geltenden Technischen Regelwerke nach Art und Güte erfüllen. Baustoffeingangsprüfungen müssen von Prüfstellen durchgeführt werden, die für die jeweiligen Baustoffe und Baustoffgemische nach RAP Stra anerkannt sind. Wenn die vertraglichen Anforderungen der geltenden Technischen Regelwerke an die angelieferten Baustoffe und Baustoffgemische nicht erfüllt werden, sind die zugehörigen Lieferungen zurückzuweisen. Die Kosten für die Baustoffeingangsprüfungen werden nicht gesondert vergütet Prüfungen [8] Eigenüberwachungsprüfungen Eigenüberwachungsprüfungen, zu denen auch Baustoffeingangsprüfungen zählen, sind Prüfungen des Auftragnehmers, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Der Auftragnehmer hat die Eigenüberwachungsprüfungen während der Ausführung mit der gebotenen Sorgfalt und im erforderlichen Umfang durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu protokollieren. 20 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

11 Seite Prüfungen [9] Eigenüberwachungsprüfungen Werden Abweichungen von den vertraglichen Anforderungen festgestellt, sind die entsprechenden Mängel und deren Ursachen unverzüglich zu beseitigen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. (bislang ZTV E-StB 09:..entsprechend dem Baufortschritt ) Art und Umfang der Eigenüberwachungsprüfungen sind in den jeweils sachbezogenen Abschnitten geregelt. Die Kosten der Eigenüberwachungsprüfungen trägt der Auftragnehmer Prüfungen [10] Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers, um festzustellen, ob die Eigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die Ergebnisse werden der Abnahme zugrunde gelegt. Die Probennahme sowie die Prüfungen, die auf der Baustelle erfolgen, führt der Auftraggeber in Anwesenheit des Auftragnehmers durch. Sie finden in Abwesenheit des Auftragnehmers statt, wenn er den rechtzeitig bekannt gegebenen Termin nicht wahrnimmt. Das Probenmaterial für Kontrollprüfungen wird nicht gesondert vergütet. 22 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

12 Seite Prüfungen [11] Kontrollprüfungen Die Kosten für die Durchführung von Kontrollprüfungen, die aufgrund nicht eingehaltener Anforderungen notwendig werden, sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Probennahme, der Versand der Proben und die Durchführung der Prüfungen dürfen nur vom Auftraggeber oder einer nach RAP Stra anerkannten Prüfstelle durchgeführt werden. Die Prüfstelle bestimmt der Auftraggeber Prüfungen [12] Eignungsnachweise Eignungsnachweise sind Nachweise des Auftragnehmers zur Eignung der Baustoffe und Baustoffgemische für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend den Anforderungen des Bauvertrages durch: a) Angaben zur Zusammensetzung und zu den im Rahmen der Typprüfung nach den zutreffenden Technischen Lieferbedingungen entsprechend einer harmonisierten Europäischen Norm durchgeführten Prüfungen, b) Erklärung des Auftragnehmers über die Eignung, c) gegebenenfalls Angaben zu bauvertraglich zusätzlich geforderten Anforderungen oder Prüfungen. Werden vom Auftraggeber Anforderungen gestellt oder Prüfungen gefordert, die über die zutreffenden Technischen Lieferbedingungen hinausgehen, sind die Art und der Umfang in der Leistungsbeschreibung festzulegen. 24 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

13 Seite 13 2 Geotechnische Untersuchungen 2.4 Beschreibung der Baugrundverhältniss Im geotechnischen Bericht müssen Boden und Fels sowie ihre mögliche Verwendung mit den entsprechenden Eigenschaften und Kennwerten gemäß DIN genannt werden. Veränderlich feste Gesteine können nicht in Bodengruppen nach DIN eingeordnet werden. Sie sind nach dem Siebtrommel-versuch gemäß TP BF- StB, Teil C 20 zu beschreiben Boden und Fels; sonstige Baustoffe [1] 3.1 Einteilung von Boden und Fels Siehe DIN 18300, Abschnitte bis sowie 2.2 bis Allgemeines In der Leistungsbeschreibung sind Homogenbereiche anzugeben, bei deren Festlegung für die Erdarbeiten alle Erdbauprozesse einzubeziehen sind: 1) Lösen, 2) Laden, 3) Fördern, 4) Behandeln, 5) Einbauen, 6) Verdichten. 26 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

14 Seite14 3 Boden und Fels; sonstige Baustoffe [2] Homogenbereiche Sollen verschiedene Böden oder Fels unterschiedlich verwendet werden, sind sie getrennt zu lösen und hierfür jeweils eigene Homogenbereiche zu bilden. Boden, Fels und sonstige Baustoffe, die sich für erdbautechnische Zwecke nicht eignen, sind als gesonderte Homogenbereiche anzugeben. Hierzu zählen z. B. Böden mit für den vorgesehenen Einsatzzweck zu hohem oder zu niedrigem natürlichem Wassergehalt, gips oder anhydrithaltige Böden und Fels. Dies gilt auch für Boden, Fels und sonstige Baustoffe, die zunächst zwischengelagert oder verbessert werden müssen. Bei Boden oder Felsschichten, die innerhalb eines Bauloses so wechseln, dass sie nicht getrennt aufgemessen werden können, kann eine Zusammenfassung dieser Schichten in einem Homogenbereich zweckmäßig sein. Eine Zusammenfassung kann auch dann sinnvoll sein, wenn ein getrenntes Lösen der Boden oder Felsschichten nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist Boden und Fels; sonstige Baustoffe [3] Homogenbereiche Für den Oberboden ist mindestens ein eigener Homogenbereich nach DIN festzulegen (siehe auch Abschnitt 5.2). Ausgehend von der Dammaufstandsfläche sollte bis zu einer Tiefe von 50 cm eine mindestens mitteldichte Lagerung bei nichtbindigen Böden und eine mindestens steife Konsistenz bei bindigen Böden gegeben sein. Andernfalls sind besondere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Leistungsbeschreibung anzugeben sind. Das ist bei der Bildung der Homogenbereiche zu berücksichtigen. Wenn mehrere Boden- oder Felsschichten bereits zu Homogenbereichen zusammengefasst worden sind, ist eine weitere Zusammenfassung von Homogenbereichen für ein Gewerk nicht zweckmäßig. Sie kann allenfalls dann zweckmäßig sein, wenn die Homogenbereiche für unterschiedliche Gewerke aufgestellt wurden und für einzelne Gewerke (z. B. Erdarbeiten, Bohrarbeiten, Untertagearbeiten usw.) oder einzelne Erdbauprozesse zusammengefasst werden sollen. 28 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

15 Seite 15 3 Boden und Fels; sonstige Baustoffe [4] Homogenbereiche Aus abrechnungstechnischen Gründen sollte die Anzahl der Homogenbereiche möglichst gering gehalten werden. Es bietet sich an, Homogenbereiche für Oberboden mit 0, gegebenenfalls mit 01, 02,..., für Boden mit B1, B2,... und für Fels mit X1, X2,... usw. zu bezeichnen. In den Tabellen 1 und 2 werden Hinweise gegeben, welche Angaben zu den Eigenschaften und Kennwerten für die Homogenbereiche für Boden bzw. Fels enthalten sein sollten. Tabelle 1: Angaben zu den Eigenschaften und Kennwerten für Böden Tabelle 2: Angaben zu den Eigenschaften und Kennwerten für Fels (Tabellen 1 und 2: s. ZTV E-StB 17 Seiten 26 und 27) 29 4 Einschnitte und Dämme [1] 4.3 Einbau und Verdichten Siehe DIN 18300, Abschnitt 3.4. Siehe Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau" Vor dem Einbau von Boden und Fels für Erdbauwerke ist die Gründungssohle auf Eignung für das Erdbauwerk zu prüfen. Ungeeignete Bodenarten, z. B. Böden mit flüssiger oder breiiger Konsistenz, stark organische Böden sowie Hindernisse, z. B. Baumstümpfe, Baumwurzeln, Bauwerksreste, sind dem Auftraggeber mitzuteilen (siehe 4 Abs. 3 VOB/B). Vertiefungen in der Gründungssohle sind aufzufüllen. Böden und Baustoffe müssen so gewählt, eingebaut und verdichtet werden, dass sie annähernd gleiche Eigenschaften aufweisen wie der anstehende Boden. Entsprechende Maßnahmen sind in der Leistungsbeschreibung anzugeben. 30 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

16 Seite16 4 Einschnitte und Dämme [2] 4.3 Einbau und Verdichten Boden, Fels und sonstige Stoffe sind von ungeeigneten Stoffen freizuhalten. Sie sind lagenweise einzubauen und zu verdichten. Dämme sind von außen zur Mitte hin zu verdichten. Befinden sich im Schüttgut größere Steine oder Bodenschollen, sind diese so zu verteilen, dass sie sich ohne Bildung von schädlichen Hohlräumen in die Schüttung einbetten. Ein unregelmäßiger Einbau von Böden mit unterschiedlichen erdbautechnischen Eigenschaften ist nicht zulässig. Wenn nichtbindige und bindige Böden in Kombination zum Einsatz kommen, müssen über den geringer durchlässigen bindigen Böden auftretende Stauwässer schadlos abgeführt werden. Messeinrichtungen, die zum Beobachten von Setzungen, Verschiebungen und dergleichen in Erdbauwerke eingebaut werden, dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Lage verändert werden Einschnitte und Dämme [3] Schichten-, Quell- und Sickerwasser müssen vor dem Überschütten gefasst und abgeleitet werden Das Verwehen von Böden und Baustoffen ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. (bislang: von Sanden) 32 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

17 Seite 17 4 Einschnitte und Dämme [4] 4.5 Verformungsmoduln auf dem Planum Anforderungen bezüglich des Verformungsmoduls Die nachgenannten Anforderungen beziehen sich auf das 10 %- Mindestquantil. Auf dem Planum ist ein Verformungsmoduln von E v2 = 45 MPa erforderlich. Bei qualifizierten Bodenverbesserungen ist auf dem Planum ein Verformungsmoduln von E v2 = 70 MPa erforderlich. Bei einem Untergrund bzw. Unterbau aus grobkörnigem Boden GW oder GI ist auf dem Planum ein Verformungsmoduln von E v2 = 100 MPa bzw. E id = 50 MPa erforderlich Einschnitte und Dämme [5] 4.5 Verformungsmoduln auf dem Planum Bei einem Untergrund bzw. Unterbau aus grobkörnigem Boden SW oder SI ist auf dem Planum ein Verformungsmoduln von E v2 = 80 MPa bzw. E Vd = 40 MPa erforderlich. Bei einem Untergrund bzw. Unterbau aus grobkörnigem Boden kann gemäß RStO die Frostschutzschicht entfallen, wenn der grobkörnige Boden bis zu einer ausreichenden Tiefe vorhanden ist und die Anforderungen gemäß ZTV SoB-StB hinsichtlich Verdichtungsgrad und Verformungsmodul erfüllt werden und das Grundwasser einen ausreichenden Abstand zum Planum hat. Der Verformungsmodul E V2 wird mit dem statischen Plattendruckversuch nach DIN und der Verformungsmodul E vd mit dem dynamischen Plattendruckversuch nach TP BF-StB, Teil B 8. nachgewiesen. 34 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

18 Seite18 4 Einschnitte und Dämme [6] 4.6 Wasserabfluss Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Wasser stets ungehindert abfließen kann und keine Schäden verursacht Richtung, Höhenlage und Wassermenge von Gewässern, Sickerungen und Dränen dürfen während der Bauausführung nur mit Zustimmung des Auftraggebers verändert werden Einschnitte und Dämme 5 Oberbodenarbeiten 6 Böschungen 4.7 Bankett Baustoffe (neu s. Seite 50) Einbau und Verdichten (in Teilen neu s. Seite 50) 5 Oberbodenarbeiten (gesamt neu s. Seiten 51,52) 6 Böschungen 6.6 Böschungen sind für das Aufbringen von Oberboden rau herzustellen. 36 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

19 Seite 19 9 Baugruben und Leitungsgräben [1] 9.1 Herstellen Siehe DIN 18300, Abschnitte 3.1 und Ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt, dass zum Schutz der Gründungssohle eine Schutzschicht zu belassen ist, darf diese erst unmittelbar vor dem Herstellen der darüber liegenden Schicht bzw. des Bauteiles, z. B. Unterbeton, Fundament oder der Leitung entfernt werden. 9.2 Verfüllen Siehe DIN 18300, Abschnitt Vor dem Verfüllen von Baugruben und Gräben sind Fremdkörper, die Schäden verursachen können, zu entfernen Baugruben und Leitungsgräben [2] 9.3 Baustoffe Bei der Herstellung der Leitungszone sind die DIN Entwässerungskanalarbeiten", DIN Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden" und DIN Kabelleitungstiefbauarbeiten" zu beachten Die Eignung des zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffes ist durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Zum Nachweis der Eignung sind folgende Anforderungen festzulegen: 1) zulässiges Größtkorn, 2) Fließfähigkeit (Konsistenz), 3) Tragfähigkeit (Verformungsmodul E v2 oder E vd ), 4) Druckfestigkeit oder CBR-Wert, 5) Wiederaushubfähigkeit, 6) Volumenstabilität/Raumbeständigkeit. 38. e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

20 Seite20 9 Baugruben und Leitungsgräben [3] 9.4 Einbau und Verdichten Siehe DIN 18300, Abschnitt In- und außerhalb der Leitungszone sowie in den Verfüllräumen von Leitungsschächten ist der Baustoff gleichmäßig in Lagen einzubauen und sorgfältig zu verdichten. Dabei ist darauf zu achten, dass die Leitung in ihrer Lage verbleibt. Die verwendeten Baustoffe und Einbauverfahren dürfen zu keinen schädlichen Verformungen oder ungünstigen Lastfällen für die Leitung und die Verkehrsfläche führen. Zwischen der Oberkante der Verfüllung der Leitungszone und dem Planum ist eine Mindestüberdeckung von 30 cm einzuhalten. Bei Unterschreitung der Mindestüberdeckung zwischen der Oberkante der Verfüllung der Leitungszone und dem Planum (siehe auch ATB-BeStra) sind entsprechende, besondere Maßnahmen in der Leistungsbeschreibung anzugeben Baugruben und Leitungsgräben [4] 9.4 Einbau und Verdichten Siehe DIN 18300, Abschnitt Das Verdichten darf in der Leitungszone und in dem Bereich bis 1 m über Rohrscheitel nur mit leichtem, bis 3 m auch mit mittelschwerem und darüber auch mit schwerem Verdichtungsgerät ausgeführt werden Abgerutschte Böschungen von Baugruben oder Gräben sind auszuheben. Der entstandene Raum ist wie ein Teil der Leitungszone bzw. Graben- /Baugrubenverfüllung zu behandeln. 40 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

21 Seite 21 9 Baugruben und Leitungsgräben [5] 9.4 Einbau und Verdichten Siehe DIN 18300, Abschnitt Bei der Verwendung von zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen sind die besonderen Eigenschaften hinsichtlich Auftrieb und hydrostatischem Druck - insbesondere in Bezug auf angrenzende Bauwerke - zu beachten. Die Auftrieb- und Lagesicherung der Leitungen ist auf das gewählte Einbauverfahren abzustimmen. Es ist sicherzustellen, dass sich der Verfüllbaustoff beim Einbauen nicht entmischt. Das Ziehen von Verbauelementen muss noch im fließfähigen Zustand der zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffe erfolgen Baugruben und Leitungsgräben [6] 9.5 Verdichtungsanforderungen Böden und Baustoffe in der Verfüllzone sind bei Leitungsgräben innerhalb des Straßenkörpers so zu verdichten, dass die Anforderungen gemäß Abschnitt erreicht werden. Bei Leitungsgräben innerhalb und außerhalb des Straßenkörpers gilt für die Leitungszone eine Anforderung an das 10 %-Mindestquantil des Verdichtungsgrades Dpr von 97 %. Diese Anforderung gilt auch für die Verfüllzone von Leitungsgräben außerhalb des Straßenkörpers. Verdichtungsanforderungen bei Baugruben siehe Abschnitt e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

22 Seite22 9 Baugruben und Leitungsgräben [7] 9.5 Verdichtungsanforderungen Verdichtungsanforderungen gemäß Abschnitt 4.3.2: Tabelle 4: Anforderungen an das 10 %-Mindestquantil 1) für den Verdichtungsgrad D Pr bzw. an das 10 %-Höchstquantil für den Luftporenanteil n a Bereich Bodengruppen D Pr in % n a in Vol.-% Planum bis 1,0 m Tiefe bei Dämmen und 0,5 m Tiefe bei Einschnitten 1, 0 m unter Planum bis Dammsohle Planum bis Dammsohle und 0,5 m Tiefe bei Einschnitten GW, GI, GE SW, SI, SE GU, GT, SU, ST GW, GI, GE SW, SI, SE GU, GT, SU, ST GU*, GT*, SU*, ST* U, T, OU 3 ), OT 3 ) Baugruben und Leitungsgräben [8] 9.5 Verdichtungsanforderungen Verdichtungsanforderungen bei Baugruben siehe Abschnitt 10.3: Es gilt eine Anforderung an das 10 %- Mindestquantil des Verdichtungsgrades von D pr = 100 %, und zwar in den - Hinterfüllbereichen, - dem Überschüttbereich gemäß Abschnitt bis 1,0 m Dicke, - den Böschungen an den Bauwerksflügeln. 44 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

23 Seite Bodenbehandlung mit Bindemitteln 12.2 Ausführung Verarbeitungszeit (in Teilen neu s. ZTV E StB Seite 73) 12.3 Baustoffe Bindemittel Tabelle 6: Anforderung an die Reaktionsfähigkeit der Kalke (s. ZTV E StB Seite 76) Tabelle 7: Kriterien für die Festlegung der Bindemittelmenge bei der Eignungsprüfung für eine Bodenverfestigung fein- und gemischtkörniger Böden (s. ZTV E StB Seite 78) Prüfungen [1] 14.1 Allgemeines Bei der Durchführung der Prüfungen ist zwischen Prüfmethoden und Prüfverfahren zu unterscheiden. Der Begriff Methode" bezeichnet die systematische Vorgehensweise, mit der die geplante Qualität gemäß den in den Abschnitten 4, 7 und 9 bis 12 vorgeschriebenen Anforderungen an die Prüfmerkmale überprüft wird. Durch Prüfverfahren" werden die Prüfmerkmale (Verdichtungskennwerte, z. B. Verdichtungsgrad nach DIN 18127, oder Verformungsmodul nach DIN 18134) definiert und bestimmt. Prüfverfahren enthalten die konkreten Arbeitsanweisungen zur Bestimmung der Prüfmerkmale. 46 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

24 Seite24 14 Prüfungen [3] 14.2 Methoden für das Prüfen der Prüfmerkmale Methode M 3: Vorgehensweise zur Überwachung des Arbeitsverfahrens Die Vorgehensweise richtet sich nach Teil E 3 der TP BF-StB. Bei der Methode M 3 wird im Regelfall mittels einer Probeverdichtung der Nachweis für die Eignung des eingesetzten Verdichtungsverfahrens erbracht. Auf Grundlage der Ergebnisse der Probeverdichtung wird eine Arbeitsanweisung für die Verdichtung aufgestellt. Die Verdichtungsarbeiten am Erdbauwerk werden gemäß der Arbeitsanweisung durchgeführt. Die Einhaltung der Arbeitsanweisung muss dokumentiert werden. Weitere Hinweise sind im Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau" enthalten Prüfungen [4] 14.2 Methoden für das Prüfen der Prüfmerkmale Methode M 3: Vorgehensweise zur Überwachung des Arbeitsverfahrens Die Anwendung setzt voraus, dass durch die Probeverdichtung (siehe Abschnitt ) oder aufgrund eigener nachzuweisender Erfahrungen ein bestimmtes Arbeitsverfahren für den Einbau und das Verdichten des jeweiligen Bodens festgelegt (Arbeitsanweisung) und die Einhaltung des Arbeitsverfahrens bei der Eigenüberwachung vom Auftragnehmer dokumentiert wird. In der Arbeitsanweisung sind für das Arbeitsverfahren festzulegen: 1. das geeignete Verdichtungsgerät, 2. die Arbeitsweise beim Einbau, 3. die Anzahl der erforderlichen Verdichtungsübergänge, 4. die Bodenart und -gruppe, 5. die maximale Dicke der unverdichteten Schüttlage, 6. die für das Verdichten zulässigen Wassergehalte. 48 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

25 Seite Prüfungen [5] 14.2 Methoden für das Prüfen der Prüfmerkmale Methode M 3: Vorgehensweise zur Überwachung des Arbeitsverfahrens Die Einhaltung der Arbeitsanweisung hat der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber durch Führen eines Tagesprotokollheftes nachzuweisen. Darin sind mindestens über folgende Parameter Aufzeichnungen zu führen: 1. Stationierung (z. B. Baukilometrierung) nach Lage und Höhe, 2. Schüttlagennummer, -breite, Dicke der unverdichteten Schüttlage, 3. Anzahl der Übergänge je Schüttlage, 4. Verdichtungsgerät mit Arbeitsparametern (Frequenz, Amplitude, Geschwindigkeit) je Schüttlage, 5. die zugehörige Probeverdichtung, 6. die Witterungsverhältnisse beim Einbau, 7. die eingebaute Bodenart und deren Wassergehalt Prüfungen [6] 14.2 Methoden für das Prüfen der Prüfmerkmale Methode M 3: Vorgehensweise zur Überwachung des Arbeitsverfahrens Tabelle 9: Mindestanzahl der Eigenüberwachungsprüfungen Zeile Bereich Mindestanzahl 1 Untergrund, Planum, Bankett Unterbau je Schüttlage 1 je angefangene m 2, mindestens jedoch 2 Prüfungen Bauwerkshinterfüllung siehe Abschnitt Bauwerksüberschüttung 3 innerhalb des ersten Meters der Überschüttung 4 Leitungsgräben 3 je 150 m Länge pro m Grabentiefe 50 5 bei kommunalen Straßen und bei abschnittsweisem Bauen 1 je angefangene m 2, mindestens aber je 100 m und mindestens 2 Prüfungen e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

26 Seite26 14 Prüfungen [7] 14.3 Prüfverfahren zur Ermittlung von Prüfmerkmalen Indirekte Prüfverfahren für den Verdichtungsgrad Als Ersatz für die Bestimmung des Verdichtungsgrades können bei grobkörnigen Böden und gemischtkörnigen Böden mit einem Feinkornanteil kleiner 15 M.-% die folgenden Prüfverfahren angewendet werden: 1. Statischer Plattendruckversuch nach DIN Dynamischer Plattendruckversuch nach TP BF-StB, Teil B 8.3. Die im Einzelfall anzuwendenden Prüfverfahren sind in der Leistungsbeschreibung anzugeben Prüfungen [8] 14.3 Prüfverfahren zur Ermittlung von Prüfmerkmalen Indirekte Prüfverfahren für den Verdichtungsgrad Bei Herstellung des Probefeldes (siehe Abschnitt ) ist durch Kalibrierversuche der Zusammenhang zwischen dem gewählten indirekten Prüfverfahren und dem Verdichtungsgrad zu ermitteln (siehe TP BF-StB, Teil E 4). Der Zusammenhang kann auch durch eigene nachzuweisende oder anerkannte fremde Erfahrung belegt werden. Bei Anwendung des dynamischen Plattendruckversuches als indirektes Prüfverfahren für die Bestimmung des Verdichtungsgrades ist der Umfang der Prüfungen im Vergleich zum notwendigen Prüfumfang bei direkten Prüfverfahren gemäß Abschnitt und zu verdoppeln. 52 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

27 Seite Prüfungen [5] 14.3 Prüfverfahren zur Ermittlung von Prüfmerkmalen Indirekte Prüfverfahren für den Verdichtungsgrad Bei grobkörnigen Böden kann von den in den Tabellen 10 und 11 angegebenen Zuordnungen Gebrauch gemacht werden. Tabelle 10: Richtwerte für die Zuordnung vom statischen Verformungsmodul E V2 zum Verdichtungsgrad D pr bei grobkörnigen Böden Bodengruppe statischer Verformungsmodul E v2 in MPa Verdichtungsgrad D pr in GW, GI >= 100 >= 80 GE, SE, SW, SI >= 80 >= 70 >= 100 >= 98 >= 100 >= Prüfungen [5] 14.3 Prüfverfahren zur Ermittlung von Prüfmerkmalen Indirekte Prüfverfahren für den Verdichtungsgrad Bei grobkörnigen Böden kann von den in den Tabellen 10 und 11 angegebenen Zuordnungen Gebrauch gemacht werden. Tabelle 10: Richtwerte für die Zuordnung vom statischen Verformungsmodul E V2 zum Verdichtungsgrad D pr bei grobkörnigen Böden Zusätzlich ist der Verhältniswert des Verformungsmoduls E v2 /E v1 zur Beurteilung des Verdichtungszustandes mit heranzuziehen. Dabei gelten E V2 /E v1 <= 2,3 für D pr 100 % und E v2 /E v1 <= 2,5 für D pr >= 98 %. Wenn der E v1 -Wert bereits 60 % des in der Tabelle 10 angegebenen E V2 -Wertes erreicht, sind auch höhere Verhältniswerte E V2 /E v1 zulässig. 54 e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

28 Seite28 14 Prüfungen [5] 14.3 Prüfverfahren zur Ermittlung von Prüfmerkmalen Indirekte Prüfverfahren für den Verdichtungsgrad Bei grobkörnigen Böden kann von den in den Tabellen 10 und 11 angegebenen Zuordnungen Gebrauch gemacht werden. Tabelle 11: Richtwerte für die Zuordnung vom dynamischen Verformungsmodul E Vd zum Verdichtungsgrad D pr bei grobkörnigen Böden Bodengruppe Dynamischer Verformungsmodul E vd in MPa Verdichtungsgrad D pr in GW, GI, GE SW, SI, SE >= 50 >= 40 >= 100 >= Dokumentation der Qualitätssicherung 15 Sofern eine Dokumentation der Qualitätssicherung entsprechend Abschnitt 15 erfolgen soll, hat der Auftraggeber dies in der Leistungsbeschreibung anzugeben. Bodenmaterial und Baustoffe nach TL BuB E-StB sind hinsichtlich ihrer Lage im Bauwerk zu dokumentieren. 56 ZTV E-StB 17 bezug über: FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, Köln Tel.: 02236/384630, Internet: e.v., Linzer Straße 21, Bad Honnef, Tel: 02224/9384 0, Fax: 02224/

ZTV E-StB 09. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau

ZTV E-StB 09. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau Forschungsgesellschaft für S'raßen- und Verkehrswesen ~ Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau FGSV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV E-StB 09 Ausgabe

Mehr

Neue Regelwerke im Erdbau

Neue Regelwerke im Erdbau Neue Regelwerke im Erdbau ZTV E StB 09 und TL BuB StB 09 Aktuelle Regelwerke 2 Aktuelle Regelwerke 3 Aktuelle Regelwerke 4 Aktuelle Regelwerke 5 Aktuelle Regelwerke 6 Aktuelle Regelwerke 7 Aktuelle Regelwerke

Mehr

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Kommission Kommunale Straßen

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Kommission Kommunale Straßen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Kommission Kommunale Straßen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen R1 ZTV A-StB 12 Ausgabe

Mehr

TL BuB E-StB 09 und ZTV E-StB 09

TL BuB E-StB 09 und ZTV E-StB 09 PEBA Prüfinstitut für Baustoffe GmbH Köpenicker Landstraße 280, 12437 Berlin Tel.: (030) 63 95 80-0 Fax: (030) 63 95 80-50 1 Dipl.-Ing. K. Schulze TL BuB E-StB 09 und ZTV E-StB 09 6. Vortragsveranstaltung

Mehr

Qualifizierte Bodenverbesserung. Holcim (Süddeutschland) GmbH Spezialbindemittel

Qualifizierte Bodenverbesserung. Holcim (Süddeutschland) GmbH Spezialbindemittel Holcim (Süddeutschland) GmbH Spezialbindemittel en en können bei Erdarbeiten für Straßenund Ver kehrs flächen im Unterbau oder Untergrund angewendet werden. Beispiele: Planumsbereich, Herstellung von Dämmen,

Mehr

Forschung,gesell,chaft für Straßen- und Verkehrsweseng. Kommission Kommunale Straßen

Forschung,gesell,chaft für Straßen- und Verkehrsweseng. Kommission Kommunale Straßen Forschung,gesell,chaft für Straßen- und Verkehrsweseng Kommission Kommunale Straßen FGSV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTV A-StB 12 Ausgabe

Mehr

Homogenbereiche und ihre Berücksichtigung beim Betrieb

Homogenbereiche und ihre Berücksichtigung beim Betrieb Homogenbereiche und ihre Berücksichtigung beim Betrieb VSVI Hessen Seminar Betrieb von Straßen, 26. April 2017 Dezernat BA 3 Dr. Oliver Kuhl Hessen Mobil 1 Inhalt des Vortrags Fortschreibung und Änderungen

Mehr

TPA GmbH Labor Bad Hersfeld Am Weinberg Bad Hersfeld

TPA GmbH Labor Bad Hersfeld Am Weinberg Bad Hersfeld TPA GmbH Labor Bad Hersfeld Am Weinberg 41 36251 Bad Hersfeld Termin: 27.02.2018 Begleittext zum Thema: ZTV E-StB 17 Änderungen gegenüber der Fassung 09 Bankverbindung: Commerzbank AG, Köln 5 080 874 (BLZ

Mehr

Technische Richtlinie

Technische Richtlinie Seite 1 von 6 Datum 22.11.2010 Technische Richtlinie Erdarbeiten STEAG Energy Services GmbH, Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 Rev. Datum Erstellt Geprüft / Freigegeben Abt. Name Abt. Name 00 22.11.2010

Mehr

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Sonderaufgaben

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Sonderaufgaben Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Arbeitsgruppe Sonderaufgaben Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau ZTV T-StB 95 Ausgabe 1995 /

Mehr

Änderungen zu ATV DIN 18300

Änderungen zu ATV DIN 18300 Seite 1 Änderungen zu ATV DIN 18300 Erdarbeiten Angaben zur Baustelle Enthält geringfügige Anpassungen sowie den Hinweis, dass bei den Angaben zur Baustelle auch die geotechnische Kategorie nach DIN 4020

Mehr

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Entwässerungskanalarbeiten

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Entwässerungskanalarbeiten Seite 1 VOB/C DIN 18306 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Entwässerungskanalarbeiten Zusammenstellung der wesentlichen

Mehr

Baustoffeingangsprüfungen

Baustoffeingangsprüfungen Baustoffeingangsprüfungen A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer A. Riechert / 1 Lieferant (Hersteller von Gesteinskörnungen) Güteüberwachung nach EN Abnehmer z.b. Asphaltmischwerk aus TL Gestein für CE-Zeichen:

Mehr

Zurückgezogene und ersetzte FGSV-Regelwerke FGSV-Arbeitsgruppe "Erd- und Grundbau" Stand: Oktober 2018

Zurückgezogene und ersetzte FGSV-Regelwerke FGSV-Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau Stand: Oktober 2018 e und ersetzte FGSV-Regelwerke FGSV-Arbeitsgruppe "Erd- und Grundbau" Stand: Oktober 2018 Zurückgezogen FGSV 507 Vorläufiges Merkblatt über Untersuchungen von Wasser und Boden auf betonangreifende Bestandteile,

Mehr

Verdichtungsanforderungen nach ZTV-W 205 für Erdarbeiten (Ausgabe 1992)

Verdichtungsanforderungen nach ZTV-W 205 für Erdarbeiten (Ausgabe 1992) Verdichtungsanforderungen nach ZTV-W 205 für Erdarbeiten (Ausgabe 1992) Referat K1 Geotechnik Nord - Dipl.-Ing. Frank Liebetruth Referat G2 Grundbau - Dipl.-Ing. Michael Pietsch BAW - DH / 2008-09 K1 Folie-Nr.

Mehr

Herausforderungen bei der Verwendung von RC- Baustoffen aus aufbereiteten Baurestmassen im Erdbau

Herausforderungen bei der Verwendung von RC- Baustoffen aus aufbereiteten Baurestmassen im Erdbau Herausforderungen bei der Verwendung von RC- Baustoffen aus aufbereiteten Baurestmassen im Erdbau Stefan Huber, Christoph Henzinger & Dirk Heyer Technische Universität München Fakultät Bau Geo Umwelt Lehrstuhl

Mehr

Fortbildungsveranstaltung zu Thema Qualitätssicherung im Straßenbau. Auslegung der Regelwerke: Fallbeispiele aus der Praxis

Fortbildungsveranstaltung zu Thema Qualitätssicherung im Straßenbau. Auslegung der Regelwerke: Fallbeispiele aus der Praxis Fortbildungsveranstaltung zu Thema Qualitätssicherung im Straßenbau Auslegung der Regelwerke: Fallbeispiele aus der Praxis Konstantin Keplin, Linstow 09.05.2012 keplin@heidenlabor.de Inhalt Lieferboden

Mehr

VOB/C Homogenbereiche ersetzen Boden- und Felsklassen

VOB/C Homogenbereiche ersetzen Boden- und Felsklassen VOB/C Homogenbereiche ersetzen Boden- und Felsklassen Vortrag im Rahmen der 10. Öffentlichkeitsveranstaltung des Netzwerks Baukompetenz München BKM 17. März 2016 Hochschule München Referent Prof. Dipl.-Ing.

Mehr

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Erdarbeiten

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Erdarbeiten Seite 1 VOB/C DIN 18300 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Erdarbeiten Zusammenstellung der wesentlichen Text-Änderungen

Mehr

Grundbau in Beispielen Teil 1 nach Eurocode 7

Grundbau in Beispielen Teil 1 nach Eurocode 7 Grundbau in Beispielen Teil 1 nach Eurocode 7 Gesteine, Böden, Bodenuntersuchungen, Grundbau im Erd- und Straßenbau, Erddruck, Wasser im Boden Bearbeitet von Wolfram Dörken, Erhard Dehne, Kurt Kliesch

Mehr

dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Dipl.-Ing. Andrea Seegrön

dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Dipl.-Ing. Andrea Seegrön KONTROLLPRÜFUNGEN WARUM UND WIE? dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Labor MAUCH-GLÄSER GmbH Neuhöfer Straße 23, 21107 Hamburg Tel. 040 / 75 66 19 25, Fax 040 / 75 66 19 26 Qualitätssicherung

Mehr

Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau (TP BF-StB)

Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau (TP BF-StB) Sachgebiet IID9 München, 10.01.2005 Az.: IID9-43414-001/95 Auskunft erteilt: Herr Rodehack Nebenstelle: 3565 913-I Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau (TP BF-StB) Bekanntmachung

Mehr

xxxxxxx xxxxxxxx xxxxxxxx Regelwerke, Qualität, Überwachung Flüssigboden, ein zertifizierter Baustoff

xxxxxxx xxxxxxxx xxxxxxxx Regelwerke, Qualität, Überwachung Flüssigboden, ein zertifizierter Baustoff xxxxxxx xxxxxxxx xxxxxxxx Regelwerke, Qualität, Überwachung Flüssigboden, ein zertifizierter Baustoff Flüssigboden ein zertifizierter Baustoff Verfüllung Die Verwendung von Flüssigboden ist ein innovatives

Mehr

Weiterbildungsseminar Gesteinsbaustoffe Überwachung von Baustoffgemischen nach TL G SoB-StB

Weiterbildungsseminar Gesteinsbaustoffe Überwachung von Baustoffgemischen nach TL G SoB-StB Weiterbildungsseminar Gesteinsbaustoffe Überwachung von Baustoffgemischen nach TL G SoB-StB (1) Regelwerk allgemein Herstellung ( Produktion ) Bau ( Einbau ) (2) TL SoB-StB 04/07 Geltungsbereich: Lieferung

Mehr

Theorie und Praxis von Eignungsprüfungen für die Bodenbehandlung

Theorie und Praxis von Eignungsprüfungen für die Bodenbehandlung Theorie und Praxis von Eignungsprüfungen für die Bodenbehandlung Dr.- Ing. Hans-Werner Schade Institut für Materialprüfung, Dr. Schellenberg Leipheim GBB Fachtagung 20.01.2015 Kassel Inhaltsverzeichnis

Mehr

Erstprüfung und Eignungsnachweis

Erstprüfung und Eignungsnachweis Erstprüfung und Eignungsnachweis Bedeutung für den Bauvertrag A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf A. Riechert / 1 Vertragsunterlagen Vertragsunterlagen ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten

Mehr

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W) für Erdarbeiten (Leistungsbereich 205) Ausgabe 2015

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W) für Erdarbeiten (Leistungsbereich 205) Ausgabe 2015 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W) für Erdarbeiten (Leistungsbereich 205) Ausgabe 2015 EU-Notifizierung Nr. 2015/0522/D INHALTSVERZEICHNIS 1 Geltungsbereich (zu Nr.1) 2 Stoffe,

Mehr

Erdbaulaboratorium Saar Seite: Prüfverfahren zum Nachweis der Verdichtungsqualität im Erd- und Grundbau

Erdbaulaboratorium Saar Seite: Prüfverfahren zum Nachweis der Verdichtungsqualität im Erd- und Grundbau 1 Qualitätssicherung im Erdbau Prüfverfahren zum Nachweis der Verdichtungsqualität im Erd- und Grundbau Einführung Die Anforderungen an die Qualitätssicherung ist neben den einschlägigen Vorschriften und

Mehr

Bodenbehandlung mit Bindemittel Neuigkeiten im Regelwerk

Bodenbehandlung mit Bindemittel Neuigkeiten im Regelwerk Bodenbehandlung mit Bindemittel Neuigkeiten im Regelwerk 8. Fachtagung Bodenbehandlung mit Bindemitteln Dr. Oliver Kuhl Dezernat Straßenbautechnik, Erhaltungs- und Entsorgungsmanagement Magdeburg, 23.

Mehr

Qualitätssicherung für eine lange Gebrauchsdauer von Asphaltstraßen

Qualitätssicherung für eine lange Gebrauchsdauer von Asphaltstraßen Qualitätssicherung für eine lange Gebrauchsdauer von Asphaltstraßen Kolloquium Vermeidung von Straßenschäden in Kommunen am 23.11.2011, INSTITUT FÜR STRASSEN- UND EISENBAHNWESEN (ISE) KIT Universität des

Mehr

Sachgebiet IID9 München, I

Sachgebiet IID9 München, I Sachgebiet IID9 München, 10.11.2008 Az.: IID9-43435-002/08 Auskunft erteilt: Herr Rodehack Nebenstelle: 3565 913-I Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit

Mehr

Bodenbehandlung mit Bindemitteln - Erfahrungen und Fortschreibung des Regelwerkes -

Bodenbehandlung mit Bindemitteln - Erfahrungen und Fortschreibung des Regelwerkes - Bodenbehandlung mit Bindemitteln - Erfahrungen und Fortschreibung des Regelwerkes - Themen des Vortrages Grundlagen ZTVE StB 2007 (Entwurf) (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für

Mehr

Pos. Menge Unverbindlicher Text einer Leistungsbeschreibung Belastungsklasse 0,3 gemäß RStO 12 EP GP

Pos. Menge Unverbindlicher Text einer Leistungsbeschreibung Belastungsklasse 0,3 gemäß RStO 12 EP GP Pflastersteine aus Beton Für den Bau von ungebundenen Tragschichten unter einer Pflasterdecke und den Bau einer Pflasterdecke mit Pflastersteinen aus Beton sind mindestens folgende Regelwerke anzuwenden

Mehr

Workshop Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt

Workshop Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt Workshop Stärkung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in Sachsen-Anhalt Inhalt 1. Umweltschutz / umweltrelevante Merkmale 2. Wiederverwendung und Einsatzmöglichkeiten im Erdbau in Schichten ohne Bindemittel

Mehr

Auswirkungen der Europäischen Normen auf des Regelwerk im Asphaltstraßenbau. A. Riechert

Auswirkungen der Europäischen Normen auf des Regelwerk im Asphaltstraßenbau. A. Riechert Auswirkungen der Europäischen Normen auf des Regelwerk im Asphaltstraßenbau A. Riechert Institut Dr.-Ing. Gauer, Regenstauf A. Riechert / 1 DIN 1996 TL G Asphalt StB TP A-StB ALP A-StB M Eignungsprüfungen

Mehr

Unverbindlicher Textvorschlag für eine Leistungsbeschreibung wasserdurchlässig befestigter Flächen,

Unverbindlicher Textvorschlag für eine Leistungsbeschreibung wasserdurchlässig befestigter Flächen, Pflastersteine aus Beton Unverbindlicher Textvorschlag für eine Leistungsbeschreibung wasserdurchlässig befestigter Flächen, Für den Bau von ungebundenen Tragschichten unter einer Pflasterdecke und den

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-11045-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 09.09.2016 bis 08.09.2021 Ausstellungsdatum: 28.09.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

Neuerungen in der VOB/C 2015 Homogenbereiche im Baugrund. Dipl.-Ing. Arnd Böhmer IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH Bautzen

Neuerungen in der VOB/C 2015 Homogenbereiche im Baugrund. Dipl.-Ing. Arnd Böhmer IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH Bautzen Neuerungen in der VOB/C 2015 Homogenbereiche im Baugrund Dipl.-Ing. Arnd Böhmer IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH Bautzen 1. Einführung 1. Einführung 2 1. Einführung 3 1. Einführung 4 1. Einführung

Mehr

HINWEISE ZUR PROBENAHME VON BAUSTOFFGEMISCHEN (FSS/STS) AUS NATURSTEIN AUF BAUSTELLEN hergestellt nach TL SoB-StB bzw. eingebaut nach ZTV SoB-StB

HINWEISE ZUR PROBENAHME VON BAUSTOFFGEMISCHEN (FSS/STS) AUS NATURSTEIN AUF BAUSTELLEN hergestellt nach TL SoB-StB bzw. eingebaut nach ZTV SoB-StB HINWEISE ZUR PROBENAHME VON BAUSTOFFGEMISCHEN (FSS/STS) AUS NATURSTEIN AUF BAUSTELLEN hergestellt nach TL SoB-StB bzw. eingebaut nach ZTV SoB-StB 1. Ziel einer Probenahme Stand: 01.10.2013 - Erhalt einer

Mehr

Homogenbereiche im Erdbau

Homogenbereiche im Erdbau Referat Bau Prüfstelle Münster Marcel Neuhaus Straßenbau Monika Schleiter Homogenbereiche im Erdbau - Umsetzung bei Straßen.NRW - Dipl.-Ing. (FH) Monika Schleiter 1 Homogenbereiche - Arbeitshilfen 17.

Mehr

Lesefassung ( amtliche Fassung: Amtsblatt für Berlin, Nr.: 23/2015 S )

Lesefassung ( amtliche Fassung: Amtsblatt für Berlin, Nr.: 23/2015 S ) Lesefassung ( amtliche Fassung: Amtsblatt für Berlin, Nr.: 23/2015 S. 1203 ) Ausführungsvorschriften zu 7 des Berliner Straßengesetzes für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (Einführung

Mehr

33. Regenstaufer Asphalt- und Straßenbauseminar

33. Regenstaufer Asphalt- und Straßenbauseminar 33. Regenstaufer Asphalt- und Straßenbauseminar Empfehlungen für die Einteilung des Baugrundes in Homogenbereiche Roderich Hillmann Bundesanstalt für Straßenwesen Inhaltsübersicht Aktueller Stand der Einführung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 80535 München Per E-Mail a) Ämter für Ländliche Entwicklung

Mehr

in Kooperation mit Ausschreibungshilfe Schichten ohne Bindemittel IFM Dr. Schellenberg

in Kooperation mit Ausschreibungshilfe Schichten ohne Bindemittel IFM Dr. Schellenberg + in Kooperation mit Ausschreibungshilfe Schichten ohne Bindemittel + IFM Dr. Schellenberg Beispiel für eine nicht sachgerechte Ausschreibung Position Menge Einheit SoB müssen im klassifizierten Straßenbau

Mehr

913-B. Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2018, TL Gestein-StB 04/18

913-B. Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2018, TL Gestein-StB 04/18 Referat 49 München, 18.03.2019 Az.: 49-43415-4-3 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-B Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2018, TL

Mehr

1. Untergrund und Unterbau

1. Untergrund und Unterbau AUFGABE 1 1. Untergrund und Unterbau 1.1 Die in der Anlage dargestellten Böden sind nach DIN 18196 einzustufen und nach ZTVE-StB 94 hinsichtlich ihrer Frostempfindlichkeit zu beurteilen. 1.2 Beim Bau einer

Mehr

Neubau Schiffshebewerk Niederfinow Nord

Neubau Schiffshebewerk Niederfinow Nord Neubau Schiffshebewerk Niederfinow Nord Güteüberwachung der Erdund Gründungsarbeiten nach ZTV W und ZTVE-StB Christian Möllers WILAB Eberswalde Andreas Schröter stra/lab Rüdersdorf 1. Inhalt 1. Bauwerk

Mehr

ALEX-MÜLLER-STR KAISERSLAUTERN. TELEFON TELEFAX INTERNET

ALEX-MÜLLER-STR KAISERSLAUTERN. TELEFON TELEFAX INTERNET HUBER + WALTER INGENIEURE HUBER + WALTER INGENIEURE ALEX-MÜLLER-STR. 100 67657 KAISERSLAUTERN TELEFON 0631 6 58 53 TELEFAX 0631 414 54 36 E-MAIL huber_walter@t-online.de INTERNET www.huber-walter.de LABOR

Mehr

Nach RAP Stra anerkannte Prüfstelle für die Untersuchung von Baustoffen und Baustoffgemischen im Straßenbau für die Fachgebiete

Nach RAP Stra anerkannte Prüfstelle für die Untersuchung von Baustoffen und Baustoffgemischen im Straßenbau für die Fachgebiete K M GmbH Nach RAP Stra anerkannte Prüfstelle für die Untersuchung von Baustoffen und Baustoffgemischen im Straßenbau für die Fachgebiete Böden einschl. Bodenverbesserungen A1, A3, A4 Bitumen und bitumenhaltige

Mehr

Dr.-Ing. Raik Liebeskind. Literatur: Lohmeyer, G.: Betonböden im Industriebau

Dr.-Ing. Raik Liebeskind. Literatur: Lohmeyer, G.: Betonböden im Industriebau Dr.-Ing. Raik Liebeskind BRB Prüflabor Bernau Baugrunderkundung Baustoffprüfung Bauwerksdiagnostik Die Erstellung von tragfähigen Unterkonstruktionen für Bodenplatten von Industriehallen und Großmärkten

Mehr

EF Asphalt 2013/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2013 / Hessen. zur ZTV/TL Asphalt-StB 07/13

EF Asphalt 2013/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2013 / Hessen. zur ZTV/TL Asphalt-StB 07/13 EF Asphalt 2013/HE Ergänzende Festlegungen Asphalt 2013 / Hessen - zur ZTV/TL Asphalt-StB 07/13 für den Bereich von Hessen Mobil - - Stand: 06.02.2014 1. Einleitung Die EF Asphalt 2013/HE sind unter www.mobil.hessen.de

Mehr

Straßenbau und Straßenerhaltung

Straßenbau und Straßenerhaltung Straßenbau und Straßenerhaltung Ein Handbuch für Studium und Praxis Von Dr.-Ing. Carsten Karcher und Dr.-Ing. Dirk Jansen Vormals bearbeitet von Prof. Dr.-Ing. Edeltraud Straube und Prof. Dr.-Ing. Klaus

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11025 01 00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.01.2016 bis 18.01.2021 Ausstellungsdatum: 19.01.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

Regelungen für die Wiederverwertung von Straßenausbaustoffen -mineralische Baustoffe- Thomas Plehm

Regelungen für die Wiederverwertung von Straßenausbaustoffen -mineralische Baustoffe- Thomas Plehm Regelungen für die Wiederverwertung von Straßenausbaustoffen -mineralische Baustoffe- Thomas Plehm Einbaumengen von RC-Material Einbau von mineralischen Recyclingbaustoffen in Bundes- und Landesstraßen

Mehr

Zementstabilisierte Böden

Zementstabilisierte Böden Zementstabilisierte Böden Neutraubling, 26. Januar 2011 Bodenbehandlung in der neuen ZTV E-StB 09 sowie in den neuen Merkblättern Dr.-Ing. Hans-Werner Schade IfM Dr. Schellenberg, Leipheim Dr.-Ing. Hans-Werner

Mehr

5. Fachtagung. Zementstabilisierte Böden. Chemnitz, 27. Januar Bodenbehandlung in der neuen ZTV E-StB 09 sowie in den neuen Merkblättern

5. Fachtagung. Zementstabilisierte Böden. Chemnitz, 27. Januar Bodenbehandlung in der neuen ZTV E-StB 09 sowie in den neuen Merkblättern 5. Fachtagung Zementstabilisierte Böden Chemnitz, 27. Januar 2010 Bodenbehandlung in der neuen ZTV E-StB 09 sowie in den neuen Merkblättern Dr.-Ing. Hans-Werner Schade Kontakt: Institut für Materialprüfung

Mehr

Zementstabilisierte Böden

Zementstabilisierte Böden Zementstabilisierte Böden Neutraubling, 26. Januar 2011 Bindemittel für die Bodenbehandlung / Verbesserung, Verfestigung / Entwicklung Carola Keppler Märker Kalk GmbH, Lauffen Bindemittel für die Bodenbehandlung

Mehr

Erfahrungen eines Fachbetriebes mit Qualifizierungen mit RAL-Gütezeichen. Dipl. - Ing. Jan Wilkowski, Hamburg

Erfahrungen eines Fachbetriebes mit Qualifizierungen mit RAL-Gütezeichen. Dipl. - Ing. Jan Wilkowski, Hamburg Erfahrungen eines Fachbetriebes mit Qualifizierungen mit RAL-Gütezeichen Dipl. - Ing. Jan Wilkowski, Hamburg Inhaltsverzeichnis Einleitung, Technische Grundlagen, Einführung in die Qualitätssicherung,

Mehr

Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau

Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau Ausführungsvorschriften (AV) zu 7 des Berliner Straßengesetzes Erlasse im Jahr 2014 Erlasse in Bearbeitung 2 Erlasse 2014 Schichten ohne Bindemittel AV

Mehr

DIN Umstellung auf Homogenbereiche

DIN Umstellung auf Homogenbereiche Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr DIN 18300 Umstellung auf Homogenbereiche Dipl.-Ing. Stefan Leitner www.innenministerium.bayern.de Gliederung 1. Allgemeines 2. Homogenbereiche

Mehr

Ruhr-Universität Bochum

Ruhr-Universität Bochum Ruhr-Universität Bochum Lehrstuhl für Verkehrswegebau Prof. Dr.-Ing. M. Radenberg Modulprüfung Verkehrswegebau Bachelorstudiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Montag, den 20.09.2010 9:15 10:15

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 80535 München Per E-Mail a) Ämter für Ländliche Entwicklung

Mehr

Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen. Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe

Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen. Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe von Straßenausbaustoffen Ausbauasphalt Pechhaltige Straßenausbaustoffe - Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung

Mehr

Muster LV Texte: Herstellung, Lieferung und Einbau von Straßenbaumsubstraten. 1. Baumsubstrat (für offene tiefe Baumgruben) Seite 2

Muster LV Texte: Herstellung, Lieferung und Einbau von Straßenbaumsubstraten. 1. Baumsubstrat (für offene tiefe Baumgruben) Seite 2 Muster LV Texte: Herstellung, Lieferung und Einbau von Straßenbaumsubstraten Inhalt: 1. Baumsubstrat (für offene tiefe Baumgruben) Seite 2 2. überbaubares Baumsubstrat als Unterbau unter Planum Seite 3

Mehr

Verzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W)

Verzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W) Verzeichnis s Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W) Struktur der spezifischen n Regeln im Verkehrswasserbau Stand 30.11.2018 Regeln

Mehr

Position 100 : Betonrohr DIN V Typ 2- B - K -GM x 2500

Position 100 : Betonrohr DIN V Typ 2- B - K -GM x 2500 Position 100 : Betonrohr DIN V 1201 - Typ 2- B - K -GM - 800 x 2500 Anmerkung : Betonrohr im Bereich A Die Berechnung erfolgt nach ATV Blatt A127, Richtlinie für die statische Berechnung von Entwässerungskanälen

Mehr

DIN , Anwendung und Erfahrungen, Update Mantelverordnung VSVI-Seminar Nr /

DIN , Anwendung und Erfahrungen, Update Mantelverordnung VSVI-Seminar Nr / DIN 18300-2015, Anwendung und Erfahrungen, Update Mantelverordnung VSVI-Seminar Nr.14 2016/17 20.06.2017 U. Schroeder Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Spritzbeton/Felsabtrag mit Langarmbagger U.

Mehr

EF Asphalt 2011/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen. zur ZTV Asphalt-StB 07

EF Asphalt 2011/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen. zur ZTV Asphalt-StB 07 Handbuch Bautechnik und Ingenieurbau Anhang D.2.9 Juni 2011 EF Asphalt 2011/HE - Ergänzende Festlegungen Asphalt 2011 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

Mehr

EF Asphalt 09/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2009 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

EF Asphalt 09/HE. Ergänzende Festlegungen Asphalt 2009 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung Handbuch Bautechnik und Ingenieurbau Anlage D.2.1 Dezember 2009 EF Asphalt 09/HE - Ergänzende Festlegungen Asphalt 2009 / Hessen zur ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

Mehr

Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen

Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen Ludger Benson Baustoffüberwachungsverein Kies, Sand und Splitt Hessen Rheinland-Pfalz e. V. (BÜV HR) Fachtagung Bauabfall 13. November 2012 1 Grundvoraussetzung

Mehr

Stand des Technischen Regelwerkes für den Straßenbau in Bayern

Stand des Technischen Regelwerkes für den Straßenbau in Bayern Stand des Technischen Regelwerkes für den Straßenbau in Bayern BOR Dipl.-Ing.Univ. Gernot Rodehack Vortragsinhalt Gültiges Regelwerk Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Technische Lieferbedingungen

Mehr

Aktueller Stand des Vorschriften- und Regelwerks zur Bodenbehandlung

Aktueller Stand des Vorschriften- und Regelwerks zur Bodenbehandlung Aktueller Stand des Vorschriften- und Regelwerks zur Bodenbehandlung 10. Fachtagung Bodenbehandlung mit Bindemitteln Dr. Oliver Kuhl Dezernat Straßenbautechnik, Erhaltungs- und Entsorgungsmanagement Kassel,

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Schriftenreihe der Zement- und Betonindustrie. Zementstabilisierte Böden. Anwendung, Planung, Ausführung

Schriftenreihe der Zement- und Betonindustrie. Zementstabilisierte Böden. Anwendung, Planung, Ausführung Schriftenreihe der Zement- und Betonindustrie Zementstabilisierte Böden Anwendung, Planung, Ausführung Zementstabilisierte Böden Anwendung, Planung, Ausführung Dipl.-Ing. Otmar Hersel Beton Marketing

Mehr

Bauvertragliche Bedeutung von Kontrollprüfungen

Bauvertragliche Bedeutung von Kontrollprüfungen Bauvertragliche Bedeutung von Kontrollprüfungen Dr.-Ing. Richard Bosl Staatliches Bauamt Regensburg Gliederung 1. Vorwort 2. Bauvertragliche Regelungen 3. Kontrollprüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung

Mehr

Neuerungen im Technischen Regelwerk

Neuerungen im Technischen Regelwerk 20. Regenstaufer Asphalt- u. Straßenbau-Seminar Jahnhalle Regenstauf Neuerungen im Technischen Regelwerk Dipl.-Geol. Jürgen J. Völkl INSTITUT DR.-ING. GAUER Ingenieurgesellschaft mbh für bautechnische

Mehr

Baupraktische Bedeutung von Eignungs- und Kontrollprüfungen

Baupraktische Bedeutung von Eignungs- und Kontrollprüfungen 21. Regenstaufer Asphalt- und Straßenbau-Seminar am 13.04.2005 in Regenstauf, Jahnhalle Baupraktische Bedeutung von Eignungs- und Kontrollprüfungen Dipl.-Ing. A. Riechert INSTITUT DR.-ING. GAUER Ingenieurgesellschaft

Mehr

BTR RC-StB 14. Bautechnische Anforderungen an RC-Baustoffe und den Einbau

BTR RC-StB 14. Bautechnische Anforderungen an RC-Baustoffe und den Einbau BTR RC-StB 14 Bautechnische Anforderungen an RC-Baustoffe und den Einbau Dipl.-Ing. Thomas Plehm Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dezernat Straßen- u. Konstruktiver Ingenieurbau, Bauwerkserhaltung

Mehr

Einsatz der Bodenverfestigung unter schwerbelasteten Verkehrsflächen. Konstantin Keplin

Einsatz der Bodenverfestigung unter schwerbelasteten Verkehrsflächen. Konstantin Keplin Einsatz der Bodenverfestigung unter schwerbelasteten Verkehrsflächen Konstantin Keplin Fachtagung Zementstabilisierte Böden Frankfurt am Main, 6. März 2012 Inhalt Dimensionierung der Verkehrsflächen mit

Mehr

UNTERSUCHUNGSBERICHT Fremdüberwachungsdurchgang I/16

UNTERSUCHUNGSBERICHT Fremdüberwachungsdurchgang I/16 Technische Universität München TUM MPA BAU Abteilung Baustoffe Baumbachstr. 7 81245 München Germany Hartstein- & Schotterwerk Ludwig Groß GmbH Sandbichl 31 83730 Fischbachau cbm Centrum Baustoffe und Materialprüfung

Mehr

DIN 1) VOB/B Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

DIN 1) VOB/B Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 Anlage 1 Technische Regelwerke DIN 1) VOB/B Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 191 DIN EN 1425 DIN EN 142 DIN EN 1428

Mehr

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (Stand 14.02.04) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

7. Pfraundorfer Informationstag

7. Pfraundorfer Informationstag 7. Pfraundorfer Informationstag Anforderungen an ungebundene Gemische für den Straßenbau Dr. Ing. Bernhard Kling Fachabteilung Naturstein-Industrie Bayerischer Industrieverband Steine und Erden Leising,

Mehr

Entwicklung der Beschreibung des Baugrundes nach VOB/C und erste Erfahrungen

Entwicklung der Beschreibung des Baugrundes nach VOB/C und erste Erfahrungen Entwicklung der Beschreibung des Baugrundes nach VOB/C und erste Erfahrungen Dipl.-Ing. Almuth Große, GuD Geotechnik und Umweltgeologie GmbH, Leipzig BAW Kolloquium Homogenbereiche, 30.01.2018 Gliederung

Mehr

DEUTSCHE NORM DIN 18315

DEUTSCHE NORM DIN 18315 DEUTSCHE NORM DIN 18315 Oktober 2006 D ICS 91.010.20 Ersatz für DIN 18315:2000-12 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Mehr

Sichern Prüfverfahren Eigenschaften von Mischbindemitteln? SCHWENK Spezialbaustoffe GmbH & Co. KG Dr. Klaus Raiber

Sichern Prüfverfahren Eigenschaften von Mischbindemitteln? SCHWENK Spezialbaustoffe GmbH & Co. KG Dr. Klaus Raiber Sichern Prüfverfahren Eigenschaften von Mischbindemitteln? SCHWENK Spezialbaustoffe GmbH & Co. KG Dr. Klaus Raiber Sichern Prüfverfahren Eigenschaften von Mischbindemitteln? Mischbindemittel für Bodenverbesserung

Mehr

ATV DIN Erdarbeiten

ATV DIN Erdarbeiten ATV DIN 18300 Erdarbeiten Bodenklassen vs. Homogenbereiche Dr.-Ing. Maik Schüßler Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Sachgebiet Erhaltungsmanagement und Geotechnik VSVI Seminar Erdbau, Frankfurt (O),

Mehr

UNTERSUCHUNGSBERICHT Fremdüberwachungsdurchgang I/16

UNTERSUCHUNGSBERICHT Fremdüberwachungsdurchgang I/16 Technische Universität München TUM MPA BAU Abteilung Baustoffe Baumbachstr. 7 81245 München Germany Hartstein- & Schotterwerk Ludwig Groß GmbH Sandbichl 31 83730 Fischbachau cbm Centrum Baustoffe und Materialprüfung

Mehr

Tragschichten ohne Bindemittel

Tragschichten ohne Bindemittel www.galabau.expert Bautechnik / Wegebau Tragschichten ohne Bindemittel Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Harald Kurkowski Bimolab ggmbh Stand 12/2015 www.galabau.expert fundiertes, anwendungsorientiertes,

Mehr

Sachgebiet IID9 München, I

Sachgebiet IID9 München, I Sachgebiet IID9 München, 16.08.2016 Az.: IID9-43432-002/08 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-I Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung

Mehr

5. BVSE Mineraliktag 2018 Baustoff Recycling Forum 2018 Berchtesgaden, Februar 2018

5. BVSE Mineraliktag 2018 Baustoff Recycling Forum 2018 Berchtesgaden, Februar 2018 5. BVSE Mineraliktag 2018 Baustoff Recycling Forum 2018 Berchtesgaden, 06.-07. Februar 2018 Bauphysikalische Anforderungen an Ersatzbaustoffe Übersicht über das Regelwerk Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer

Mehr

13. Technik-Tag der Schotterindustrie am 18. Oktober 2016 Gebr. Heinz Schotterwerke GmbH & Co. KG

13. Technik-Tag der Schotterindustrie am 18. Oktober 2016 Gebr. Heinz Schotterwerke GmbH & Co. KG 13. Technik-Tag der Schotterindustrie am 18. Oktober 2016 Gebr. Heinz Schotterwerke GmbH & Co. KG INSTITUT FÜR MATERIALPRÜFUNG DR. SCHELLENBERG ROTTWEIL GMBH Rottweiler Straße 13 78628 Rottweil Tel. 0

Mehr

Sachgebiet IID9 München, I. Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige

Sachgebiet IID9 München, I. Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Sachgebiet IID9 München, 29.08.2016 Az.: IID9-43433-001/08 Auskunft erteilt: Herr Leitner Nebenstelle: 3565 913-I Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte

Mehr

VSVI Seminar "Erdbau" vom 26. Januar 2010

VSVI Seminar Erdbau vom 26. Januar 2010 VSVI Seminar "Erdbau" vom 26. Januar 2010 Thema: Bodenverbesserung und Bodenverfestigung im Spiegel des nationalen und europäischen Regelwerkes Referent. Dipl.-Ing. Detlef Jung www.heidenlabor.de * Allgemeine

Mehr

Qualitätssicherung im Erdbau Prüfung und Überwachung von Dammbauwerken und Böschungen

Qualitätssicherung im Erdbau Prüfung und Überwachung von Dammbauwerken und Böschungen Qualitätssicherung im Erdbau Prüfung und Überwachung von Dammbauwerken und Böschungen Dipl.-Ing. (FH) Martin Steinicke 1 Gliederung 1. Allgemeines zum Thema Erdbau 2. Dämme und Böschungen 3. Regelwerke

Mehr

Einführung. ZTV Asphalt-StB 07

Einführung. ZTV Asphalt-StB 07 5 Inhaltsübersicht Einführung 1 Allgemeines 11 2 Von den TV bit zu den ZTV Asphalt-StB oi 11 3 Einfluss europäischer Richtlinien auf das nationale Regelwerk 14 4 Die ZTV Asphalt-StB 07 und TL Asphalt-StB

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Langtext

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Langtext Projekt: Kaltrecycling-Tragschicht im Baumischverfahren Seite: 1 01.0010 Erstprüfung für KRC-Tragschicht erstellen Erstprüfung für Kaltrecycling-Tragschicht im Baumischverfahren (in situ) erstellen. Entnahme

Mehr

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)

Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:

Mehr