SUNSET CHAPTER D Director Assistant Director Secretary
|
|
- Jacob Kohler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Director Assistant Director Secretary Stephan Krings Martin Schlattmann Ulrike Hölters Selterschlag 17B Am Fließ 32 Elsenkamp Eupen/Belgien Eschweiler Jülich Tel Tel. Tel Mobil Mobil Mobil Treasurer Felix Bayer Soerser Weg Aachen Tel 0241 / Mobil Internet: Sponsoring Dealer: Kohl Harley-Davidson, Neuenhofstr. 160, Aachen Satzung 1 Name, Geschäfts- und Gründung Der Verein führt den Namen: Sunset Chapter. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Gegründet wurde der Verein am unter dem Namen: Westpoint-Chapter-Cologne. 2 Zweckbestimmung Zweck des Vereins ist die Durchführung und Unterstützung von verantwortungsvollen Motorradveranstaltungen und hiermit zusammenhängenden Aktivitäten, sowie die Ermunterung zur Teilnahme an anderen H.O.G. Aktivitäten unter Berücksichtigung der familienorientierten Philosophie. 1
2 Die Basis des Vereins ist die Charta für lokale Chapter der H.O.G. Die Harley Owners Group (H.O.G.) ist eine internationale Organisation, welche von Harley- Davidson, Inc. gegründet und gesponsert wird. 3 Mitgliedschaft Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Die Mitgliedschaft verpflichtet grundsätzlich jedes Mitglied die Sunset-Chapter-Kutte bei allen Aktivitäten, die durch das Chapter organisiert werden (TED, Agenda, ) und wo das Chapter in der Öffentlichkeit auftritt und als solches erkannt werden soll, zu tragen! Im Einzelfall kann der Vorstand die Kuttentragepflicht aufheben. Den Gastmembern ist es gestattet, während der gesamten Probezeit eine Kutte zu tragen, allerdings ohne Sunset Chapter Patch. Diese bekommen sie im Anschluss an der endgültigen Aufnahme als Member (nach 12 Monaten). 4 Beginn / Ende der Mitgliedschaft Personen, die sich für eine Mitgliedschaft im Sunset Chapter interessieren, werden zunächst während einer Probezeit von mindestens 12 Monaten als Gast geführt. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Sunset Chapter ist ausdrücklich erwünscht. Die Gäste haben das Recht an der Monatsversammlung teil zu nehmen, allerdings ohne Stimmrecht. Nach 12 Monaten erfolgt die Abstimmung über die endgültige Aufnahme. Hierfür sind 2/3 der anwesenden Stimmen erforderlich. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft durch schriftliche Kündigung ist sofort wirksam. Das ausscheidende Member wird mit sofortiger Wirkung aus der Memberliste und dem -verteiler gestrichen. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewährung von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unter- 2
3 stützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt. 5 Mitgliedsbeiträge Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen etc. ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend. 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind 1. Die Mitgliederversammlung 2. Der Vorstand. 7 Mitgliederversammlung 1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben: Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung des Vorstands (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören dürfen. 2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. 3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen: Bericht des Vorstands Bericht des Kassenprüfers Entlastung des Vorstands Wahl des Vorstands Wahl von zwei Kassenprüfern Beschlussfassung über vorliegende Anträge 4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederver- 3
4 sammlung mitgeteilt werden. 5. Spätere Anträge auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge). 6. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. 7. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen. 8 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit 1. Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf. 2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. 3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. 4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufheben oder Zuruf. 5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel- Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. 9 Vorstand 1. Der aus mindestens drei Mitgliedern gewählte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Ein Vorsitzender (Director) Ein stellvertretender Vorsitzender (Assistant Director) Ein Schatzmeister (Treasurer) Ein Schriftführer (Secretary) Ein Activities Officer 4
5 Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt. 2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen. 3. Vorstand im Sinne des 26 BB sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich 4. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit 5. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zu nächsten Mitgliederversammlung im Amt. 10 Kassenprüfer Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. 11 Auflösung des Vereins Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend bestimmt. 5
Satzung des Förderer Alte Feuerwache e.v.
Satzung des Förderer Alte Feuerwache e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Name führt den Namen Förderer Alte Feuerwache e.v. im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim
Mehr1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Sag JA! Zu Dorsten e.v. (im folgenden Verein genannt)
S a t z u n g Sag JA! Zu Dorsten e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Sag JA! Zu Dorsten e.v. (im folgenden Verein genannt) 2. Der Verein hat seinen Sitz in Dorsten und wird
MehrSatzung des Vereins Zwanzigeins zur Förderung der unverdrehten Zahlensprechweise im Deutschen
Satzung des Vereins Zwanzigeins zur Förderung der unverdrehten Zahlensprechweise im Deutschen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Zwanzigeins - im folgenden Verein genannt 2. Der
MehrSatzung Förderverein Freibad Bielstein e.v.
Förderverein Freibad Bielstein e.v. Förderverein Freibad Bielstein e.v. - Bielsteiner Straße 43-51674 Wiehl Bielsteiner Straße 43 51674 Wiehl Bielstein Telefon 02262 690505 Satzung Förderverein Freibad
MehrSatzung des Fördervereins Freunde des SV Auingen
- 1 Satzung des Fördervereins Freunde des SV Auingen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freunde des SV Auingen und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
MehrSatzung des Vereins Sporthilfe für Togo e. V.
Satzung des Vereins Sporthilfe für Togo e. V.! 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr! 1. Der Verein führt den Namen Sporthilfe für Togo e. V.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mainz und ist im Vereinsregister
MehrSatzung für den Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Löbau e.v.
Satzung für den Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Löbau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Löbau - im folgenden
MehrSATZUNG. FUSSBALL-FÖRDERVEREIN-MURNAU e.v.
SATZUNG FUSSBALL-FÖRDERVEREIN-MURNAU e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Fußball-Förderverein-Murnau e.v." im folgenden "Verein" genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrHahn-Infos e.v. Satzung
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Hahn-Infos e.v. Satzung 1. Der Verein führt den Namen Hahn-Infos e.v. - im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz am Flughafen Frankfurt-Hahn in 55483 Flughafen
Mehr3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung des Freundeskreis Asyl Rottweil 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Asyl Rottweil e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Rottweil und ist im Vereinsregister
MehrSatzung des Scotch-Club Bremen e.v.
Satzung des Friedrich-Ebert-Str. 49 51 Seite: 1/6 IBAN: DE74 2905 0000 2002 0998 54 Konto-Inhaber: 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Namen SCOTCH-CLUB BREMEN e.v. - im folgenden Verein
MehrSatzung: Himba Trust Germany e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweckbestimmung. 3 Mitgliedschaft
Satzung: Himba Trust Germany e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Himba Trust Germany e.v. - im folgenden Verein genannt Der Verein hat seinen Sitz in Germering und
MehrDer Verein besteht aus aktiven Mitgliedern sowie aus Fördermitgliedern. Eine Kombination beider Mitgliedschaften ist zulässig.
Satzung des AStA Bamberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen AStA Bamberg e.v. - im folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bamberg und ist im Vereinsregister
MehrVerband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein e.v.
Verband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein
MehrMitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Satzung des Fördervereins Basketballfreunde-S04 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Basketballfreunde-S04. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Gelsenkirchen und soll im Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins KLAR! e.v
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen KLAR! Kein Leben mit atomaren Risiken! e.v. - im folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in Singen und soll in das Vereinsregister
MehrSchwimmsport Erlangen - Förderverein e. V.
Schwimmsport Erlangen - Förderverein e. V. SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Schwimmsport Erlangen - Förderverein e. V." - im Folgenden "Verein" genannt - 2. Der Verein
MehrSatzung des Bürgerverein Sellerhausen-Stünz e.v.
Satzung des Bürgerverein Sellerhausen-Stünz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Sellerhausen-Stünz e.v. - im Folgenden BSS e.v. genannt. (2) Der Verein hat seinen
MehrSatzung für den Förderverein Angkor s Kinder e.v.
Satzung für den Förderverein Angkor s Kinder e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Angkor s Kinder e.v., im folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz
MehrSatzung des Perchtenvereins
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Perchtenvereins 1. Der Verein führt den Namen Tiafabegga Feiadeifen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Haselham, 94113 Tiefenbach. 3. Das Geschäftsjahr ist das
MehrFreundeskreis Wissädalä Fasänachdä 1995 Förderverein e.v. Satzung. Seite 1 von 8
Satzung Freundeskreis Wissädalä Fasänachdä 1995 Förderverein e.v. Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis: 1 Name, Sitz des Verein, Geschäftsjahr des FWF- Fördervereins 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze 3 Mitgliedschaft
MehrSatzung des Aloisiuskolleg Alumni e. V.
Satzung des Aloisiuskolleg Alumni e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen "Aloisiuskolleg Alumni". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält danach den Zusatz
MehrVerein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr und der Kinder- / Jugendfeuerwehr Ermlitz. Feuerwehrverein Ermlitz-Oberthau-Rübsen.
Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr und der Kinder- / Jugendfeuerwehr Ermlitz Feuerwehrverein Ermlitz-Oberthau-Rübsen Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Verein
MehrSatzung für Förderverein Dorfgemeinschaft Pillnach
Satzung für Förderverein Dorfgemeinschaft Pillnach 13.05.2017 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Pillnach. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrFörderverein Grüne Lunge Köln
Satzung vom 02.05.2016 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Förderverein Grüne Lunge Köln Der Verein hat seinen Sitz in Köln Er ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Zweckbestimmung
MehrVereinssatzung Ranchhorse e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Gammertingen und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Sigmaringen eingetragen.
Vereinssatzung Ranchhorse e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Ranchhorse e.v. - im folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Gammertingen und ist im Vereinsregister
MehrSatzung für den Förderverein Tanzgruppe Im Takt
Satzung für den Förderverein Tanzgruppe Im Takt 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Tanzgruppe Im Takt. - im Folgenden Verein genannt (2) Der Verein hat seinen Sitz
MehrSATZUNG. des Vereins zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume im südlichen Afrika
SATZUNG des Vereins zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume im südlichen Afrika 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume
MehrSatzung. 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Projekts Grand méchant loup - Böser Wolf, im folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und
MehrSatzung ILBO e.v überregionaler Verein für traditionelles Taekwon-Do, Selbstverteidigung und Gesundheitsbildung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung ILBO e.v überregionaler Verein für traditionelles Taekwon-Do, Selbstverteidigung und Gesundheitsbildung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt nach Eintrag in das Vereinsregister des
MehrSatzung Promotive e.v.
Satzung Promotive e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen promotive e.v., im Folgenden Verein genannt. Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Nach der Eintragung trägt der Verein
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule Sonnenhalde
Satzung des Fördervereins der Grundschule Sonnenhalde 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Förderverein führt den Namen Förderverein der Grundschule Sonnenhalde Konstanz e.v.. 2. Der Förderverein hat
MehrSatzung des Vereins Helfen mit Herz e.v.
Satzung des Vereins Helfen mit Herz e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Helfen mit Herz e.v. (2) Er hat den Sitz in 71287 Weissach, Auf der Steige 20 (3) Er soll
MehrSatzung der Betriebssportgemeinschaft FSD Dresden e.v.
Satzung der Betriebssportgemeinschaft FSD Dresden e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Betriebssportgemeinschaft FSD Dresden. Er hat seinen Sitz in Dresden und soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins Stille Geburten e.v.
1 Name und Sitz Satzung des Vereins Stille Geburten e.v. Der Verein führt den Namen Stille Geburten. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Grevenbroich eingetragen werden und danach den Namen
MehrSatzung Förderverein Saufen für die Bib e.v. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Saufen für die Bib e.v.
Satzung Förderverein Saufen für die Bib e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Saufen für die Bib e.v. 2. Er hat seinen Sitz in Trier und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht
Mehr4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung Gesellschaft für Akut- und Notfallmedizin in Bayern 1 Name Der Verein trägt den Namen Gesellschaft für Akut- und Notfallmedizin in Bayern. Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ingolstadt
MehrSatzung Förderverein Sporthilfe Vogtland e.v.
Satzung Förderverein Sporthilfe Vogtland e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Sporthilfe Vogtland e.v. im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz
MehrSatzung. Verein zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Sport der Stadt Schwäbisch Hall e. V.
Satzung Verein zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Sport der Stadt Schwäbisch Hall e. V. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Mehrdry e. V. Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Satzung
Satzung dry e. V. - Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Kontakt: Barbara Merken Am Hügelfelsen 14 95493 Bischofsgrün 09276/9260-150 barbara@sozio.de -1- Satzung dry
MehrSatzung für den Zirkus Ragazzi (e.v.)
Satzung für den Zirkus Ragazzi (e.v.) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Zirkus Ragazzi e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Müllheim und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht
Mehrdes Heimatvereins Neuglobsow / Dagow e. V.
Satzung des Heimatvereins Neuglobsow / Dagow e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der am 04. 04. 2003 gegründete Verein für die Gemeinde Stechlin der Ortsteile Neuglobsow und Dagow führt den Namen
MehrGleichstellung bewegen e.v. Verein zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
SATZUNG Gleichstellung bewegen e.v. Verein zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Gleichstellung bewegen e.v. mit dem Untertitel:
MehrFörderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.v.
Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e. V. - im Folgenden Verein genannt -
MehrDer Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "POLin Polnische Frauen in Wirtschaft und Kultur e.v.", im folgenden "Verein" genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin,
MehrFörderverein für geistliche Musik in den Gemeinden. St. Lambertus und St. Theresia in Essen. Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins
Förderverein für geistliche Musik in den Gemeinden St. Lambertus und St. Theresia in Essen Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein für Geistliche Musik in den Gemeinden
MehrS a t z u n g. 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
S a t z u n g 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des KSB Salzland e.v. - im folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bernburg und ist
MehrSatzung für den gemeinnützigen Verein. Freunde des Schlossmuseum Darmstadt e. V.
Satzung für den gemeinnützigen Verein Freunde des Schlossmuseum Darmstadt e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde des Schlossmuseum Darmstadt e. V. - im Folgenden Verein
MehrSATZUNG der Lauftreff-Freunde Spiridon Alsweiler
SATZUNG der Lauftreff-Freunde Spiridon Alsweiler Präambel Alle Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und stehen zur Anwendung für weibliche und männliche Personen gleichermaßen zur
MehrFörderkreis Freunde der Käte-Lassen-Schule e.v. * Mommsenstr. 45 * Flensburg S A T Z U N G
S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freunde der Käte-Lassen-Schule e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Flensburg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrSatzung des Vereins Patientenakademie Deutschland
Seite 1 von 5 Satzung des Vereins Patientenakademie Deutschland 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Patientenakademie Deutschland und wird nach der Eintragung in das Vereinsregister Patientenakademie
MehrVereinssatzung der Placebo Kickers Hamburg e.v.
Vereinssatzung der Placebo Kickers Hamburg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Placebo Kickers Hamburg e.v. (im folgenden "Verein" genannt). 2. Der Verein hat seinen Sitz
MehrSATZUNG. 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Bundesnetzwerks Ombudsschaft in der Kinder- und Jugendhilfe
SATZUNG 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Bundesnetzwerks Ombudsschaft in der Kinder- und Jugendhilfe 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister
Mehr1. Der Verein führt den Namen Marketingrat Lüttringhausen und erhält nach seiner Eintragung ins Vereinsregister den Zusatz e.v.
Satzung des Vereins Marketingrat Lüttringhausen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Marketingrat Lüttringhausen und erhält nach seiner Eintragung ins Vereinsregister den Zusatz
MehrSatzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v.
Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Fußball SV Bommern 05 e.v. Der Verein trägt nach Eintragung in das Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins für Umwelt und Naturschutz Hochsauerland e.v.
Satzung des Vereins für Umwelt und Naturschutz Hochsauerland e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland e.v. 2. Er hat den
MehrSatzung für den Förderverein Basketball Ehingen e. V.
Satzung für den Förderverein Basketball Ehingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.Der Verein führt den Namen Förderverein Basketball Ehingen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach
MehrBürger für Rahnsdorf e.v.
Bürger für Rahnsdorf e.v. Satzung des eingetragenen Vereins "Bürger für Rahnsdorf" vom 02. Juni 2006 in der geänderten Fassung vom 27.Juli 2006 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den
MehrSatzung des Haustierhilfe Lübeck e.v.
Satzung des Haustierhilfe Lübeck e.v. in der auf der Gründungsversammlung vom 23.04.2010 beschlossenen Fassung mit Änderungen vom 22.03.2013 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Haustierhilfe
MehrSatzung Förderverein Fußball TSV Dachau 1865 e. V.
Satzung Förderverein Fußball TSV Dachau 1865 e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen, Förderverein Fußball TSV Dachau 1865 e. V. 1. Der Verein hat seinen Sitz in Dachau und ist
MehrSATZUNG. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweckbestimmung
SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiburger-Modell Netzwerk Wohngruppen für Menschen mit Demenz e. V." (2) Der Verein hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau, und
MehrVerein zur Förderung der Forschungsstelle Osteuropa Bremen e. V.
SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Forschungsstelle Osteuropa Bremen e. V. - im Folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bremen
MehrImkerverein Nievenheim und Umgebung Satzung
Imkerverein Nievenheim und Umgebung Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Imkerverein Nievenheim und Umgebung (e.v.). Er hat seinen Sitz in Dormagen (und soll beim Amtsgericht
MehrFörderverein Historische Mönchmühle e.v.
SATZUNG Förderverein Historische Mönchmühle e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Historische Mönchmühle e. V. im Folgenden "Verein" genannt 2. Der Verein hat seinen
MehrMitglied kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat oder juristische Person werden.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Zunftarchiv der Freien Narrenzunft Hausach. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name
MehrSatzung für den Verein OberlinImpuls e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung für den Verein OberlinImpuls e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: OberlinImpuls e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Freiburg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrSatzung des Vereins Feller Gegenwind e. V.
1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) 1. Der Verein führt den Namen Feller Gegenwind e.v., im folgenden "Verein" genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Fell und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich
MehrVereinssatzung Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.v.
Vereinssatzung Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.v. Stand: 16.06.2009 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.v. (BRJ e.v.) 2. Der Verein
MehrSatzung für den Förderverein Kalmitbad Maikammer e.v.
Satzung für den Förderverein Kalmitbad Maikammer e.v. (Gleichstellungsklausel: Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf die wechselweise geschlechterspezifische Darstellung verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen
MehrFörderverein St. Hildegard e.v. in der Katholischen Kirchengemeinde St. Hildegard
Satzung des Fördervereins St. Hildegard e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrAktivistA Verein zur Sichtbarmachung von Asexualität
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen AktivistA. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist ein nicht eingetragener Verein. 3. Der Verein verfolgt ausschließlich
MehrSatzung für den Freundeskreis Paul-Wunderlich-Stiftung e.v.
Satzung für den Freundeskreis Paul-Wunderlich-Stiftung e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Paul-Wunderlich-Stiftung e.v. - im folgenden Verein genannt 2. Der
MehrSatzung (e.v.) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung (e.v.) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Narrenzunft Hopfedrescher Müllen e.v. im folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Neuried-Müllen und ist im
MehrSatzung des Schalke 04-Fan-Clubs. Blau-Weißer Stachel e.v.
Satzung des Schalke 04-Fan-Clubs Blau-Weißer Stachel e.v. Präambel: Ganz Dortmund ist schwarz gelb. Ganz Dortmund? Nein! Eine kleine Gemeinde von blau-weißen Schalkern weigert sich im Kartoffelkäfer -
MehrSatzung Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA)
Satzung Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) 1 Name Der Verein trägt den Namen Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA). Er wird in das
MehrFÖRDERVEREIN. Satzung. TSV 1848 Wasseralfingen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein. Der Verein hat seinen Sitz in Wasseralfingen und ist im Vereinsregister beim Amtsgereicht Ulm (Register Nr. 720575) eingetragen.
MehrSatzung für den Verein zur Förderung der Lüner Initiative gegen globale Armut LIGA e.v.
Seite 1 Satzung für den Verein zur Förderung der Lüner Initiative gegen globale Armut LIGA e.v. Stand: 12.05.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Lüner
MehrSatzung für den Förderverein Freunde der Rigi-Rutsch n e.v.
Satzung für den Förderverein Freunde der Rigi-Rutsch n e.v. gegründet am 17.03.2010 zuletzt geändert am 20.07.2010 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung
MehrSatzung. in der Fassung vom 11.Februar 2016
Satzung in der Fassung vom 11.Februar 2016 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Kirchenmusik Todesfelde e.v. "- im Folgenden "Verein" genannt- 2. Der Verein hat seinen
MehrSatzung Traktorfreunde Rhein-Selz e.v. Fassung vom 23. März 2012
Satzung Traktorfreunde Rhein-Selz e.v. Fassung vom 23. März 2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Traktorfreunde Rhein-Selz e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Dexheim. 3.
MehrSatzung des St. Florian Verein Sinzheim e. V.
Satzung des St. Florian Verein Sinzheim e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen St. Florian Verein Sinzheim e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Sinzheim und ist im Vereinsregister
MehrFörderverein zur Unterstützung des Sportbetriebs beim TSV Malmsheim. S a t z u n g
1 Name und Sitz Förderverein zur Unterstützung des Sportbetriebs beim TSV Malmsheim S a t z u n g 1. Der Verein führt den Namen Förderverein zur Unterstützung des Sportbetriebs beim TSV Malmsheim. Er ist
MehrSatzung des AStA Bamberg e.v. AStA Bamberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung des AStA Bamberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen ASTA Bamberg e.v. - im folgenden Verein genannt - 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bamberg und ist im Vereinsregister
MehrSatzung des Tätigen Lebensabend Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck
Satzung des Tätigen Lebensabend Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Tätiger Lebensabend Berlin e.v. ( gegründet 1966 ) 2. Er hat seinen Sitz in Berlin. 3.
MehrSatzung des Förderverein Förderverein Tierrettung Neckar-Alb e.v.
Satzung des Förderverein Förderverein Tierrettung Neckar-Alb e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Tierrettung Neckar-Alb e.v. Der Verein hat seinen Sitz in
MehrSatzung des Vereins: 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Name des Vereins ist Förderverein Westafrika.
Satzung des Vereins: 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Name des Vereins ist Förderverein Westafrika. 2. Sitz des Fördervereins ist 87471 Durach. 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. Der Verein
MehrSatzung. Verein Einfach nur Kuscheln Trägerverein der Mitkuschelzentrale, Friesenstraße 41, Köln
Satzung Verein Einfach nur Kuscheln Trägerverein der Mitkuschelzentrale, Friesenstraße 41, 50670 Köln 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Einfach nur Kuscheln. Der Verein hat seinen
MehrFörderverein Fußball Wanfried Satzung
Förderverein Fußball Wanfried Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Fußball Wanfried e.v. (nachfolgend Verein genannt). (2) Der Verein hat seinen Sitz in 37281
MehrFörderverein Reglergemeinde Erfurt e.v. S a t z u n g
Förderverein Reglergemeinde Erfurt e.v. S a t z u n g 26.09.2017 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Reglergemeinde Erfurt e.v. und hat seinen Sitz in Erfurt. (2)
MehrDer Chrysanthemenball
Der Chrysanthemenball seit 1925 zu Gunsten hilfsbedürftiger Kinder Organisiert und präsentiert vom Verein Freunde des Chrysanthemenballs (e.v.) S a t z u n g Präambel 1 Name 2 Vereinszweck 3 Mitglieder
MehrSOCIAL PROJECTS FOR THE GAMBIA - SOZIALE PROJEKTE FÜR GAMBIA
S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen SOCIAL PROJECTS FOR THE GAMBIA - SOZIALE PROJEKTE FÜR GAMBIA mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. (2)
MehrSatzung. Seite 1 von 5. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Tierschutzverein Mensch und Tier Bingen am Rhein, Rheinhessen-Naheland e.v. Er kürzt sich ab als Tierschutzverein M.u.T. 2. Der Verein
Mehr2. Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen.
Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg (BOJE ) 2. Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam. Er ist im Vereinsregister
MehrSatzung Förderverein ADONIA Pfalz
Satzung Förderverein ADONIA Pfalz Inhaltsverzeichnis Satzung Förderverein ADONIA Pfalz... 1 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr... 1 2 Zweckbestimmung... 1 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder...
Mehr2. Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt (Oder) und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingetragen.
FörderForum Frankfurt (Oder) e.v. Puschkinstraße 19 15236 Frankfurt (Oder) Tel: 0335 5210658 email: info@foerderforum-ffo.de www.foerderforum-ffo.de Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein
MehrKinder- und Jugendcircus Montelino Potsdam e.v.
Kinder- und Jugendcircus Montelino Potsdam e.v. - Satzung - 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen im Folgenden genannt. Kinder- und Jugendcircus Montelino Potsdam e.v., Circus Montelino
MehrSatzung. Förderverein Neubau Mehrzweckhalle Göllsdorf e.v.
Satzung Förderverein Neubau Mehrzweckhalle Göllsdorf e.v. (Diese Satzung verwendet durchgängig Formulierungen in männlicher Form; sie gilt sinngemäß auch für weibliche Personen) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
MehrVerein zur Förderung der Berufsorientierung von Schülern und Jugendlichen Waltershausen e.v. SATZUNG. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein zur praktischen Berufsorientierung von Schülern und Jugendlichen e. V. im Folgenden Verein genannt. Der Verein hat seinen
MehrSATZUNG. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Leonberg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.
SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen 15 Minuten fürs Überleben e. V., - im Folgenden Verein genannt. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
Mehr