TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung der Jagdbezirke I, III-IX an die Pachtbewerber

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1 Öffentliche Sitzung des Vorlage-Nr. G11/050 Gemeinderats am in Karlsbad-Langensteinbach TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung der Jagdbezirke I, III-IX an die Pachtbewerber Jagdbögen I. 111 bis IX In den jewe iligen Sitzungen der Jagdgenossenschaften wurden die im Vorfeld vorgestellten Satzungen für die einzelnen Genossenschaften einstimmig beschlossen. Es gab noch folgende Änderung, der auch aus Sicht der Gemeinde uneingeschränkt zugestimmt werden konnte : Der Paragraph 15 wurde unter der Nr. 1 durch den hervorgehobenen und unterstrichenen Wortlaut ergänzt.,, 15 Verwendung des Reinertrags 1. Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird der Gemeinde für die Unterhaltung des Waldund Feldwegenetzes sowie zur Biotoppflege zur Verfügung gestellt." Durch diesen Satzungsbeschluss wurde der Gemeinderat als Gemeindevorstand mit der Verwaltung, insbesondere auch der Verpachtung der Jagdbögen I bis IX, der Jagdgenossenschaften beauftragt. Die Verpachtung wurde im Amtsblatt in der Ausgabe vom 31. März 2011 veröffentlicht. Bis zum Fristende am 08. April haben sich lediglich die bereits beauftragten Jäger für die Pacht beworben, andere Bewerbungen sind nicht mehr eingegangen. Für die einzelnen Jagdbögen sind das: Jagdbogen I, Mutscheibach Wildenmann, Dieter Walch, Henry Walch, Jochen Weite, Herold Jagdbogen 111, Steinig Nagel, Dieter Zakoth, Wolfgang Haller, Helmut Jagdbogen IV, Großer Wald Linder, Hans Biersack, Karl Bantle, Gunter 1

2 Jagdbogen V, St. Barbara Becker, Horst Weber, Rainer Becker, Karl-Heinz Jagdbogen VI, Spielberg Teichert, Hans-Jürgen Weite, Herbert Hofsäß, Axel Jagdbogen VII, Spielberg Schlittenhardt, Wolfgang Schlittenhardt, Tino Ruf, Roger Jagdbogen VIII, Ittersbach Bürkle, Rolf Mattner, Ottokar Richter, Joachim Jagdbogen IX, Ittersbach Duss, Heinz Kiesinger, Peter Ried, Volker Von den aufgezählten Interessenten lagen die jeweiligen, gültigen Jagdscheine vor. Die Pachtverträge sollen zum 15. Mai 2011 mit den jeweiligen Jagdpächtern abgeschlossen werden. Für die Zwischenzeit wurden die Bewerber mit der Sicherstellung der Jagd beauftragt. Das Muster des Jagdpachtvertrags sowie das Auftragsschreiben für die Sicherstellung der Jagd ab dem sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Jagdbogen 11, Auerbach Eine Ausnahme stellt der Jagdbogen 11, Auerbach dar. Hier war bislang kein Bewerber zu verzeichnen, mit Ausnahme von Herrn Karl-Heinz Becker (auch Bewerber des Bogens V) welcher diese Pacht zusätzlich ausüben möchte. Voraussetzung für ihn allerdings ist, dass er sofort mit der Jagd beauftragt wird bis der eigentliche Pachtvertrag unterzeichnet werden kann, da er sonst eine andere Jagdpacht annehmen würde. Herrn Thomas Momburg, welcher zurzeit die Auftragsjagd in diesem Bogen ausübt, müsste dafür gekündigt werden. Zusätzlich läuft für dieses Gebiet derzeit noch eine Ausschreibung in der Zeitschrift "Der Jäger", welche eine Bewerbungsfrist bis 20. Mai 2011 beinhaltet. Diese Zeit muss abgewartet werden falls sich neue Interessenten melden. Eine Verpachtung kann daher erst nach dem 20. Mai 2011 erfolgen. 2

3 Vorschlag der Verwaltung: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Verpachtung der Jagdbögen I, 111 bis IX an die in der Vorlage genannten Bewerber zum 15. Mai Herrn Momburg wird von der Auftragsjagd des Jagdbogens 11 zum 15. Mai entbunden und Herr Karl-Heinz Becker ab diesem Zeitpunkt mit der Jagd des Bogens 11 beauftragt. 3. Vorbehaltlich keiner weiteren Bewerbung stimmt der Gemeinderat der Verpachtung des Jagdbogens 11 nach dem 20. Mai 2011 an Herrn Karl-Heinz Becker zu. Vermerke der Verwaltung: TOP vertagt -+ D TOP behandelt-+ D Abstimmung: jag neing enthaltene D Sonstiges: (Huck) 3

4 Herrn -Adressat- 20/Hu. Auftrag zur Bejagung des Jagdbogens Bearbeitung durch: Hausanschrift: Sachbearbeiter: Telefon: Tel. -Durchwahl: Telefax: Liegenschaftsamt Remchinger Str Karlsbad Herr Huck 07202/ / / thomas. Sehr geehrter Herr XXX, hiermit beauftragen wir Sie die Jagd für den o.q, Jagdbogen in der Zeit vom 01. April 2011 bis zum Widerruf unter nachfolgenden Auflagen/Bedingungen auszuüben: - Für den Zeitraum der Auftragsjagd wird kein Pachtzins erhoben Das erlegte Wildbret steht dem Schützen zu - Die Jagd ist nach den Richtlinien des Bundes- und Landesjagdgesetzes auszuüben - Die Haftung für Wildschäden obliegt in diesem Zeitraum der jeweiligen Jagdgenossenschaft bzw. der Gemeinde Karlsbad Dieser Auftrag ist jederzeit widerrufbar. Wenn Sie mit der Beauftragung nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte kurzfristig mit. Anbei senden wir Ihnen noch den Pachtvertragsentwurf zu Ihrer Kenntnis zu. Im aktuellen Mitteilungsblatt wird die Bekanntmachung zur Neuverpachtung der Jagdbögen veröffentlicht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass alle Interessenten Kenntnis von der Neuverpachtung erhalten. Ihre Bewerbung ist bereits durch die Meldung von Herrn Teichert bei uns eingegangen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Huck

5 ENTWURF Stand: JAGDPACHTVERTRAG zwischen 1. Gemeinde Karlsbad vertreten durch den Bürgermeister und 2. Jagdgenossenschaft.. Vertreten durch und a). b). c). -Verpächter- -Pächter- 1 Jagdrecht Der Verpächter verpachtet die gesamte Jagdnutzung auf den in 2 dieses Vertrages genannten Flächen. Flächen, die nicht zum Eigentum der Gemeinde Karlsbad oder des gemeinschaftlichen Jagdbezirks gehören, aber versehentlich mitverpachtet sind, gelten als nicht mitverpachtet. Flächen, die versehentlich bei der Verpachtung ausgeschlossen wurden, kommen zu der Pachtfläche hinzu. Der Pachtpreis ermäßigt bzw. erhöht sich dementsprechend. 2 Pachtflächen 1. Die Pachtfläche des Jagdbogens Nr beträgt insgesamt ha (Bruttojagdfläche = Gesamtfläche im Sinne von 11 Abs. 3 Satz 1 BJagdG). Davon beziehen sich ha auf Waldjagd ha auf Feldjagd ha auf befriedete Bezirke. Die Nettojagdfläche (= Bruttojagdfläche abzüglich befriedete Bezirke) beträgt ha. Die Pachtfläche setzt sich zusammen aus

6 2 a) Teilfläche der Eigenjagd der Gemeinde Karlsbad Bruttojagdfläche von ha (Gesamtfläche im Sinne von 11 Abs. 3 Satz 1 BJagdG) und Nettojagdfläche von ha (= Bruttojagdfläche abzüglich befriedete Bezirke) b) Teilflläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bruttojagdfläche von ha (Gesamtfläche im Sinne von 11 Abs. 3 Satz 1 BJagdG) und Nettojagdfläche von ha (= Bruttojagdfläche abzüglich befriedete Bezirke) Der diesem Vertrag beiliegende Lageplan vom Maßstab ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Flächen sind dort rot umrandet. 2. Ist die Grenze des Jagdbogens eine Straße, ein Waldweg, eine Bahnlinie, ein Fließgewässer oder ein Wirtschaftsweg, so gilt jeweils deren Mitte als Grenze. Etwas anderes gilt, wenn die Strassen-, Weg-, Bahnlinien- bzw. Gewässerfläche ausdrücklich in den Jagdbogen einbezogen ist. 3. Sollte während der Dauer dieses Jagdvertrages eine Abrundung im Sinne von 5 Satz 1 BJG in Verbindung mit 2 LJG erfolgen, so werden die Vertragsparteien über eine angemessene Vertragsanpassung verhandeln. Im Übrigen bleibt es a ber bei den gesetzlichen Bestimmungen. 3 Gewährleistung Für Größe und Ergiebigkeit der Jagd wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt insbesondere, wenn während der Laufzeit dieses Pachtvertrages Flächen entstehen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf und bei Flächen, auf denen Wildschadensverhütungsmaßnahmen (z.b. Einzäunungen im Wald) erfolgen. Sollten solche Flächen 5 ha Wald oder 10 ha Feld übersteigen, wird eine Regulierung des Pachtzinses für das kommende Jahr erfolgen. 4 Pachtzeit Die Pachtzeit beginnt am und endet am Das Pachtjahr beginnt jeweils am und endet am eines jeden Kalenderjahres. 1:\20_RA\20.1_Kämmerei\20.11_Kämmerei-Daten\GR Sitzungen\GR Sitzungen\2011\ \Muster Jagdpachtvertrag Stand doc

7 3 1. Der jährliche Pachtzins beträgt für den 5 Pachtzins a) Jagdbogen nach 2 Abs. 1 lit. a (Eigenjagd): ha zu je 17,50 Waldjagd, ergibt ha zu je 2,60 Feldjagd, ergibt ha zu je 0,00 befriedete Bezirke _0,00 ha Gesamt -- Hinzu kommt Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe auf den Jagdpachtanteil, der den ausgewiesenen Flächen aus Eigenjagdbezirken oder aus Teilen eines Eigenjagdbezirks entspricht; diese beläuft sich derzeit auf Die jährliche Jagdpacht, einschließlich der derzeit gültigen Umsatzsteuer auf Eigenjagdbezirke beträgt somit für den Jagdbogen nach 2 Abs. 1 lit. a:... b) Jagdbogen nach 2 Abs. 1 lit. b (gemeinschaftlicher Jagdbezirk): ha zu je 17,50 Waldjagd, ergibt ha zu je 2,60 Feldjagd, ergibt ha zu je 0,00 befriedete Bezirke _0,00 ha Gesamt -- Die jährliche Jagdpacht beträgt somit für den Jagdbogen nach 2 Abs. 1 Iit. b:... Sollte durch die Finanzverwaltung festgestellt werden, dass auch für diesen Pachtzins eine Umsatzsteuer zu entrichten ist, so ist diese vom Pächter, ggf. auch rückwirkend und unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung, zusätzlich zu entrichten. Die jährliche Jagdpacht beträgt somit für den Jagdbogen nach 2 Abs. 1 lit. a und binsgesamt:... (inkl. Umsatzsteuer aus 2 Abs. 1 lit. a) 1:\20_RA\20.1_Kammerei\20.11_Kammerei-Daten\GR Sitzungen\GR Sitzungen\2011\ \Muster Jagdpachtvertrag Stand doc

8 4 2. Der Pachtpreis ist jährlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Pachtjahres vom Pächter kostenfrei auf das Konto. Nr bei der -Bank, BLZ zu entrichten. Bei Überschreitung des Zahlungstermins um mehr als 14 Tage werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. 6 Beteiligung Dritter an der Jagdausübung 1. Die Erteilung von entgeltlichen Jagderlaubnisscheinen (sog. Begehungsscheine) sowie die Unterverpachtung bedarf zur Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Verpächterin. Die gesetzlichen Bestimmungen sind vom Pächter zu beachten. 2. Unentgeltliche Jagderlaubnisscheine (Begehungsschein) sowie entgeltliche Einzelabschüsse sind unter Angabe der Person dem Verpächter schriftlich anzuzeigen. Die Pächter dürfen höchstens drei unentgeltliche Jagderlaubnisscheine je Jagdbezirk für dieselbe Zeit ausgeben, wobei der für einen bestätigten Jagdaufseher erteilte Erlaubnisschein nicht mitzählt. 3. Treib-, Drück- und Gesellschaftsjagden sind von den vorstehenden Bestimmungen nicht betroffen. 7 Wild- und Jagdschaden 1. Die Pächter haften für Wildschäden sowie für Schäden, die durch den Jagdbetrieb an den zum Jagdbezirk gehörigen Flächen eintreten, auf Grundlage gesetzlicher Regelungen/Bestimmungen. Etwa vom Verpächter auf dieser Basis geleisteter Schadensersatz ist diesem zurück zu vergüten. Dies gilt auch für die Kosten der Schadensermittlung, des Verwaltungsverfahrens sowie eines etwaigen gerichtlichen Nachverfahrens soweit der Verpächter in Vorleistung getreten ist. Für die Flächen der Eigenjagd wird dies entsprechend vereinbart ( 29 Abs. 3 BJagdG). 2. Der Pächter haftet auch für Jagdschäden, welche von den Jagdgästen verursacht worden sind. Als Jagdgäste gelten insbesondere die in 6 genannten Dritten. 8 Wildschadensverhütung 1. Die Maßnahmen zur Verhütung von Wildschaden am Gemeindewald werden vom Forstamt angeordnet. An den hierdurch jährlich entstehenden Kosten haben die Pächter zwei Drittel zu tragen. Am Ende jeden Pachtjahres teilt die Gemeinde den Pächtern den von ihnen zu tragenden Kostenanteil und dessen Herleitung mit. Der 1:\20_RA\20.1_Kämmerei\20.11_Kämmerei-Daten\GR Sitzungen\GR Sitzungen\2011\ \Muster Jagdpachtvertrag Stand doc

9 5 Kostenanteil ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in 5 angegebene Konto einzuzahlen; im Übrigen gilt 5 entsprechend. 2. Der Verpächter wird dem Pächter Gelegenheit geben, erforderliche Wildschadensverhütungsmaßnahmen selbst entsprechend den fachlichen Weisungen des Forstrevierleiters auszuführen. Dazu stellt der Verpächter das Material. Der Forstrevierleiter ist berechtigt, für die Durchführung der Arbeit eine Ausschlussfrist zu setzen. Hat der Pächter die angeordneten Wildschadensverhütungsmaßnahmen nicht fachgerecht und/oder fristgerecht ausgeführt, dann verbleibt es in Zukunft beim Regelverfahren nach Absatz 1). 3. Der Pächter verpflichtet sich, Wildschutzzäune regelmäßig zu kontrollieren und von Wild freizuhalten. Wird Wild innerhalb von Zäunen festgestellt, hat der Pächter unverzüglich für die Entfernung des Wildes zu sorgen. Geschieht dies nicht unverzüglich, hat der Verpächter das Recht, auf Kosten des Pächters das Austreibendes Wildes zu veranlassen. 9 Kündigung des Vertrages 1. Die Verpächterin kann den Pachtvertrag vor Ablauf der Pachtzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn a) der Pächter wegen Vergehens nach 292 ff Strafgesetzbuch rechtskräftig verurteilt ist b) der Pächter oder Dritte nach 6 dieses Vertrages wiederholt oder gröblich gesetzliche Vorschriften über die Ausübung der Jagd zuwiderhandeln oder trotz mehrmaliger Mahnung des Verpächters wiederholt gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen c) der Pächter mit der Bezahlung des Pachtzinses bzw. der Wildschadensverhütungskostenpauschale nach vorheriger Zahlungsaufforderung länger als drei Monate im Verzug ist. 2. Die Verpächterin kann den Pachtvertrag gegenüber dem Pächter nach Maßgabe des 548 BGB mit halbjähriger Frist auf das Ende des Pachtjahres kündigen, wenn a) der Pächter mit der Erfüllung einer rechtskräftig festgestellten Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens länger als drei Monate im Verzug ist oder b) der Pächter den Abschussplan oder Anordnungen über die Verminderung des nicht bewirtschaftenden Wildbestandes wiederholt nicht erfüllt. 1:\20 RA\20.1 Kämmerei\20.11 Kämmerei-Daten\GR Sitzungen\GR Sitzü'ngen\2011\ \MuSter Jagdpachtvertrag Stand doc

10 6 3. Im Falle der Kündigung hat der Pächter die Kosten einer Neuverpachtung zu tragen. Bis zur Neuverpachtung sind der Pachtzins und der Anteil an den Wildschadensverhütungskosten gemäß 8 weiter zu bezahlen. 4. Die Rechte der Parteien nach 313 und 314 BGB bleiben unberührt. 10 Ausscheiden von Mitpächtern 1. Bei Tod eines Pächters oder Verlust der Jagdpachtfähigkeit erlischt der Pachtvertrag für seine Person. 13 LJG findet keine Anwendung. Für Mitpächter gilt 13 a Bundesjagdgesetz. 2. Ausgeschiedene Jagdpächter werden auf Vorschlag der verbleibenden Jagdpächter mit Zustimmung der Gemeinde durch weitere Jäger ersetzt. 11 Sonstige Regelungen 1. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten stellt die Verpächterin im Bereich des Eigenjagdbezirkes dem Pächter Flächen im Wald für Hegemaßnahmen zur Verfügung. Die Pächter verpflichten sich, diese Flächen auf ihre Kosten unter Beachtung der Pflegevorschriften für Hegemaßnahmen zu bewirtschaften. 2. Jagd liche Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Im Gemeindewald vertritt der zuständige Forstrevierleiter die Gemeinde. Die Anlagen und Einrichtungen sind in einem sicheren Zustand zu halten. Baufällige und nicht mehr zur Nutzung vorgesehene Hochsitze und sonstige Jagdeinrichtungen sind unverzüglich abzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 3. Die von den Pächtern zu führenden Streckenlisten sind dem Verpächter auf Verlangen vorzulegen. 1. Die Mitpächter benennen 12 Mehrheit von Pächtern Herrn/Frau. als gegenüber den Behörden und dem Verpächter in allen die Jagd in dem Jagdbezirk betreffenden Angelegenheiten zur Übermittlung und Entgegennahme von Erklärungen sowie zum Empfang von Urkunden und Sachen berechtigten Mitpächter. 1:\20_RA\20.1_Kämmerei\20.11_Kämmerei-Daten\GR Sitzungen\GR Sitzungen\2011\ \Muster Jagdpachtvertrag Stand doc

11 7 2. Die Pächter übernehmen die Versorgung/Beseitigung von im Verkehr angefahrenem Wild nach den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen. Es bleibt bei der freiwilligen Selbstverpflichtung der Pächter, das angefahrene Wild zu versorgen und zu beseitigen. Die Pächter benennen gegenüber dem Verpächter, der Polizeibehörde und der AVG einen Beauftragten, der für ihren Jagdbezirk die Entsorgung von angefahrenem Wild im Verkehr organisiert. 3. Die Pächter haften als Gesamtschuldner für den Pachtpreis, für den Wildschadensersatz und für alle sonstigen sich aus dem Pachtvertrag ergebenden Verpflichtungen, auch wenn diese von Beauftragten oder Jagdgästen verursacht worden sind. 13 Schriftform/Anzeige bei Jagdbehörde Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der vorstehende Vertrag ist der unteren Jagdbehörde, dem Kreisjagdamt anzuzeigen. Im Falle einer Beanstandung verpflichten sich die Vertragsparteien neu zu verhandeln. Bis dahin besteht kein Pachtverhältnis. 1:\20 RA\20.1 Kämmerei\20.11_Kämmerei-Daten\GR Sitzungen\GR Sitzoogen\2011\ \Muster Jagdpachtvertrag Stand doc

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