Gemeinden Grellingen und Duggingen

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1 Einwohnergemeinde Grellingen Duggingen Nr Gemeinden Grellingen und Duggingen Wasserlieferu ngsvertrag zwischen der Wasserversorgung Duggingen (im Folgenden WV Duggingen) und der Wasserversorgung Grellingen (im Folgenden WV Grellingen) über die Belieferung der WV Greltingen mit Trink- und Löschwasser ab den Anlagen der WV Duggingen

2 Wasserlieferungsvertrag zwischen der WV Duggingen und der WV Grellingen Seite Nr ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Gegenstand Die WV Duggingen liefert der WV Grellingen gemäss den nachfolgenden Bestimmungen Trink- und Löschwasser.. Grundsatz Die WV Duggingen liefert der WV Grellingen Trink- und Löschwasser, soweit dies die Anlagen der WV Duggingen, die verfügbare Wassermenge und die Qualität gestatten. Die beiden Vertragspartner verpflichten sich, bei Wasserknappheit die Bevölkerung im eigenen Versorgungsgebiet zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser aufzurufen. 3. Vertragsgrundlagen Dieser Vertrag basiert auf folgenden Grundlagen: a.) die Berechnung für die Grundgebühr A, die Grundgebühr B und die Mengengebühr (Anhang ) b.) Übersichtsplan Wasserlieferungsvertrag Grellingen-Duggingen vom mit dem Ubergabepunkt / Messschacht (Anhang ) Die formalen Anpassungen der Anhänge und nach Massgabe des vorliegenden Vertrages werden an den Gemeinderat Duggingen und an den Gemeinderat Grellingen delegiert. 4. Wasserbezugsrecht Die WV Grellingen darf von der WV Duggingen durchschnittlich 450 m3 Wasser pro Tag beziehen ( m3/jahr). Die maximale Bezugsmenge beträgt 840 m3 Wasser pro Tag. Eine Löschwasserreserve (Speichervolumen) wird von der WV Duggingen an die WV Grellingen nicht zur Verfügung gestellt. 5. Wasserqualität Die WV Duggingen liefert der WV Grellingen das Wasser in der gleichen Qualität wie sie selbst es bezieht. Die Qualität muss aber immer den Bestimmungen der Eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung entsprechen. 6. Einschränkungen der Wasserlieferung Die WV Duggingen kann die Wasserlieferung in Notlagen und anderen unvorhersehbaren Einschränkungen der Wassergewinnung oder -förderung einschränken oder vorübergehend unterbrechen. Lieterunterbrüche infolge von Unterhalts- oder Reparaturen auf nicht redundanten Leitungsabschnitten berechtigen weder zu finanziellen Abgeltungen noch zu Haftungsansprüchen. Die WV Duggingen sorgt möglichst dafür, dass Einschränkungen oder Unterbrüche die WV Grellingen nicht unverhältnismässig belasten. Sie kündigt Einschränkungen oder Unterbrüche, wenn immer möglich, frühzeitig an und spricht sich mit der WV Grellingen ab. Falls der Wasserbedarf der beiden Vertragsparteien nicht durch die reguläre Versorgung der WV Duggingen (Bodenackerquellen, Grundwasserpumpwerk Gillmatten) gedeckt werden kann, wird Trinkwasser vom Zweckverband Wasserversorgung Aesch-Dornach Pfeffingen bezogen. Die maximale Bezugsmenge wird im Verhältnis des vereinbarten Kostenteilers gemäss Artikel aufgeteilt (WV Grellingen 65% und WV Duggingen 35%).

3 Duggingen, Wasserlieferungsvertrag zwischen der WV Duggingen und der WV Grellingen Seite 3 Nr Ausschluss von Entschädigungsansprüchen Die Parteien schliessen Entschädigungsansprüche wegen verminderter Qualität des gelieferten Wassers und Unterbrüchen oder Einschränkungen der Wasserlieferung aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. II. TECHNISCHE BESTIMMUNGEN 8. Massnahmen Die für die Wasserlieferung notwendigen Massnahmen (neue Verbindungsleitung inklusiv Messschacht und Einbindung in die Steuerung beider Vertragsparteien, Stufenpumpwerk Aesch Ersatz UV-Desinfektionsanlage Pumpwerk Gillmatten) werden gemeinsam erstellt. Dies umfasst auch den nachträglichen Einbau von Pumpen im Messschacht, sofern notwendig. Nach der Erstellung gehen die in Artikel 8, Abs. genannten Massnahmen in das Eigentum der WV Duggingen über und werden von ihr betrieben. 9. Büttenfeld Sämtliche Wasserleitungen im Gebiet Büttenfeld (Gemeindegebiet Duggingen), die nicht im Privatbesitz sind, gehen in das Eigentum der WV Duggingen über und werden von ihr betrieben. Die Versorgung der Bezüger im Gebiet Büttenfeld (Gemeindegebiet Duggingen) erfolgt durch die WV Duggingen. 0. Wasserabgabestellen Die Übergabestelle zwischen der WV Duggingen und der WV Grellingen befindet sich im Messschacht gemäss Ubersichtsplan im Anhang. Die Wasserlieferung erfolgt aufgrund des Druckunterschiedes der Netze ohne Pumpen. Sollte sich im Betrieb die Notwendigkeit von zusätzlichen Pumpen erweisen, werden die Betriebskosten (Strom) auf die Mengengebühr aufgeschlagen.. Wassermessung Das gelieferte Wasser wird an der Übergabestelle gemessen und in die Leitzentralen beider Vertragsparteien übertragen. Die Messung ist so einzurichten, dass der Lieferumfang gemäss Artikel 4 kontrolliert werden kann. III. FINANZIELLE BESTIMMUNGEN. Finanzierung der Massnahmen Die Finanzierung der in Artikel 8, Abs. genannten Massnahmen erfolgt nach folgendem Kostenteiler: WV Grellingen trägt 65% der Gesamtkosten, WV Duggingen trägt 35% der Gesamtkosten.

4 Wasserlieferungsvertrag zwischen der WV Duggingen und der WV Grellingen Seite 4 Nr Entschädigung für den Wasserbezug Für die gemeinsame Nutzung von Anlagen der WV Duggingen bezahlt die WV Grellingen der WV Duggingen eine jährliche Grundgebühr A als Abgeltung für die Abschreibungen auf dem Wiederbeschaffungswert. Die Grundgebühr A ist betragsmässig im Anhang festgelegt. Der Wiederbeschaftungswert zur Berechnung der Grundgebühr A wird indexiert und der Teuerung angepasst, wenn sich der Schweizerische Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik (lndexbasis Oktober 00 = 00 Punkte) um mehr als 5 Punkte verändert hat. Basis ist der. Januar06. Für die jährlichen festen Betriebskosten bezahlt die WV Grellingen der WV Duggingen eine jährliche Grundgebühr B. Die Grundgebühr B ist betragsmässig im Anhang festgelegt. Die Grundgebühr B wird indexiert und der Teuerung angepasst, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise (Indexbasis Dezember 005 = 00 Punkte) um mehr als 5 Punkte verändert hat. Basis ist der. Januar 06. Für die variablen Betriebskosten bezahlt die WV Grellingen der WV Duggingen eine Mengengebühr pro bezogenen m3 Wasser. Die Höhe der Mengengebühr ist betragsmässig im Anhang festgelegt. Die Mengengebühr setzt sich zusammen aus: a.) Grundwasser-Nutzungsgebühr des Kantons Basel-Landschaft b.) Stromkosten, basierend auf dem Standardprodukt des regionalen Anbieters Die Mengengebühr wird angepasst, wenn sich die Stromkosten um mindestens +-.5 Rp. pro kwh verändert. Als Basis gilt der Durchschnittspreis der Gesamtstromkosten für das Grundwasserpumpwerk Gillmatten im ersten Lieferjahr vom bis (6.85 Rp./kwh). Die Uberprüfung danach erfolgt jeweils aufgrund des Durchschnittspreises eines ganzen Kalenderjahres, also erstmals per Den Kostenanteilen bzw. Gebühren, welche die WV Grellingen zu entrichten hat, liegen die Wasserbezugsrechtanteile der verschiedenen Bezüger der WV Duggingen zugrunde. Andern sich diese Anteile, so erfolgt im gegenseitigen Einverständnis der Vertragsparteien eine dementsprechende Anpassung der betroffenen Gebührenarten. Ändern sich übergeordnete oder gesetzlichen Rahmenbedingen zur Trinkwasserproduktion, so kann der betroffene Gebührenteil (Grundgebühr A, Grundgebühr B oder Mengengebühr) entsprechend überprüft und in gegenseitigem Einverständnis neu festgelegt werden. 4. Rechnungsstellung, Fälligkeit Die Gemeinde Grellingen leistet auf der Grundlage des Kostenverteilers jährlich spätestens per 3.03 und 3.08 Akontozahlungen von jeweils 50 % der budgetierten Gesamtkosten, die jährlichen Belastungsausgleiche werden jeweils mit der Akontozahlung spätestens per 3.03 des Folgejahres verrechnet. In Rechnung gestellte Akonti und Beiträge sowie Zahlungen sind innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Danach wird ein Verzugszins von 5 % vereinbart. Ein Vergütungszins wird nicht vereinbart. Die Fälligkeit der Gebühren beginnt mit der Wasserlieferung.

5 Wasserlieferungsvertrag zwischen der WV Duggingen und der WV Grellingen Nr Seite 5 - IV. Schlussbestimmungen 5. Vertragsdauer, Kündigung Dieser Vertrag gilt fest für 5 Jahre, d.h. bis zum Die Vertragsparteien können erstmals auf diesen Zeitpunkt und anschliessend auf das Ende eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr kündigen. Vorbehalten bleiben Änderungen dieses Vertrages durch Vereinbarung zwischen den Parteien oder durch ein gerichtliches Urteil. 6. Streitigkeiten Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag entscheiden die Verwaltungsjustizbehörden. 7. Inkrafttreten Der Wasserliefervertrag vom wird aufgehoben. Der Dieser Vertrag tritt nach Zustimmung durch die zuständigen Organe der Vertragsparteien am in Kraft. Einwohnergemeinde Grellingen Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom Einwohnergemeinde Duggingen Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom Mr? Hans-Peter Hän Beat Fankhauser Christian FulJin Gemeindeverwalter Christian Friedli

6 Wasserlieferungsvertrag zwischen der WV Duggingen und der WV Grellingen Nr. 7.t3.00 ANHANG Berechnung der finanziellen Abgeltungen Die Grundlagen zur Berechnung basieren auf dem Technischen Bericht Machbarkeitsstudie, Wasserlieferung von Duggingen an Grellingen, Sutter AG, 3. Oktober 00 ) Grundgebühr A: Gemeinsame Nutzung von Anlagen Duggingen Wiederbeschaffungswert der gemeinsam genutzten Anlagen CHF OOO Jährliche Abschreibung nach Nutzungsdauer auf die CHF gemeinsam genutzten Anlagen Anteil Wasserbezugsrecht 5% Grundgebühr A pro Jahr CHF 7 OOO ) Grundgebühr B: Feste Betriebskosten Wasserversorgung Duggingen Anteil an festen Betriebskosten CHF Anteil Wasserbezugsrecht 5% Grundgebühr 5 pro Jahr CHF ) Mengengebühr: Variable Betriebskosten Wasserversorgung Duggingen Mengengebühr pro m3 CHF 0.7 Einwohnergemeinde Grellingen Einwohnergemeinde Duggingen Genehmigt an der Gemeindeversammlung Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom vom Hans-Peter Hänni Beat Fankhauser Gemei deverwalter Christian Fullin Gemeindeverwalter Christian Friedli

7 Liestal Reinach Sutter Ingenieur- und Plan ungsbüro AG Tel. +4 (0) info@sutter-ag.ch Standorte BL Arboldswil - - Standort 50 Nunningen suttetfr Beraten. Planen. Bauen. Anhang, Übersichtsplan Wasserlieferungsvertrag Grellingen - :3 OOO / LWY Duggingen Bestehende Leitungen: Haupt- und Verteilleitung Wasserversorgung Basel Neue Leitungen: Verbindungsleitung S:\094\04\09 \O5_Freigegebene_Dokumente\Übersichtsplan_An hang - Kopie.d

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