3 SCHULE ALS LEBENSRAUM

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1 1 Hausordnung 1.1 Grundsatz 1.2 Zeiten 1.3 Räume 1.4 Pausen Damit wir alle an der Sekundarschule Andelfingen arbeiten, lernen und uns wohlfühlen können, nehmen wir aufeinander Rücksicht, verhalten uns anständig, sind hilfsbereit und tolerant. Schüler/innen, Lehrpersonen, Fachpersonen und Hauswarte sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass diese Hausordnung eingehalten wird. Am Morgen sind alle Türen sind ab Uhr offen. Am Abend ist das Schulhaus nach Ende des Unterrichts geschlossen. Die Schüler/innen betreten das Schulhaus durch die Türen, welche in die Eingangshalle führen. Die Schüler/innen können sich in der Eingangshalle und im Aufenthaltsraum aufhalten. Beim ersten Läuten begeben sich alle in ihre Schulzimmer. Die Eingangshalle und der Aufenthaltsraum stehen auch für Zwischenstunden zur Verfügung. Ausser dem eigenen Klassenzimmer betreten Schüler/innen fremde Schulzimmer nur mit der Erlaubnis einer Lehrperson, Spezialräume (Informatikraum, Schulküchen, Werkstätte) nur unter Aufsicht einer Lehrperson. Wir verhalten uns im Schulhaus ruhig. Besondere Rücksicht nehmen wir auf Schüler/innen, die in den Korridoren lernen (Lernatelier). Wir sind für die Sauberkeit des Schulareals mitverantwortlich. Als Pausenareal dient das im Übersichtsplan eingezeichnete Gelände. Die Schüler/innen gehen in beiden grossen Pausen nach draussen, ausser wenn die roten Lampen brennen. Während den grossen Pausen beteiligen sich Drittklässler/innen an der Pausenaufsicht. Beim ersten Läuten nach der Pause gehen wir rechtzeitig in unsere Schulzimmer und halten uns für den weiteren Unterricht bereit. Während den Unterrichtszeiten (inklusive Pausen) darf das Schulgelände nur mit der Bewilligung einer Lehrperson verlassen werden. Ballspiele und das Schneeballwerfen sind nur auf dem oberen Platz erlaubt. 1.5 Suchtmittel Das Mitbringen oder Konsumieren von Tabakwaren, Alkohol und Drogen ist gemäss Volksschulgesetz untersagt. 1.6 Fahrzeuge Wir stellen unsere Fahrzeuge auf die dafür vorgesehenen Abstellplätze. Wer fremde Fahrzeuge beschädigt, macht sich strafbar. 2009, rev , Seite 1 von 6

2 1.7 Handy- und ipad-regeln Mobile Geräte (Smartphones, Tablets) sind an der Sekundarschule grundsätzlich erlaubt, bleiben aber während der Unterrichtszeit (07.20 bis Uhr und bis Uhr) im Schulhaus unsichtbar und lautlos. Das ipad-reglement beschreibt ausführlich die Rechte und Pflichten im Umgang mit den Tablets der Schule. ipads im Unterricht: Im Unterricht dürfen die Geräte genutzt werden, wenn die Lehrperson es erlaubt. Dabei gelten folgende Regeln: ipads sind in jeder Lektion aufgeladen mit dabei. Wenn kein Auftrag vorliegt, der mit dem ipad bearbeitet werden soll, ist das ipad mit Hülle geschlossen. Chatten während dem Unterricht ist verboten, keine heimlichen Bild- und Tonaufnahmen. Handys und ipads in den Pausen: ipads bleiben in den Pausen im Schulzimmer oder im Rucksack. In den kleinen Pausen werden die Geräte nicht benutzt; nur ausnahmsweise dürfen sie mit Bewilligung einer Lehrperson verwendet werden. Bei schlechter Witterung (rote Lampe) dürfen Handys in den grossen Pausen drinnen benutzt werden. 2 Regeln zum Mittagsaufenthalt 2.1 Winterbetrieb (ab Beginn des Schuljahres bis Mitte Mai) Schüler/innen, die die Mittagspause in der Schule verbringen, tragen sich zwischen und Uhr in die bei der Aufsicht aufliegende Anwesenheitsliste ein. Schüler/innen halten sich ausschliesslich im Aufenthaltsraum auf. (Der Gang auf die Toilette ist selbstverständlich erlaubt.) Schüler/innen bringen ihr eigenes Essen mit. Mikrowellengeräte, Geschirr und Besteck stehen zur Verfügung. Vor dem Verlassen des Aufenthaltsraumes machen alle Ordnung am Platz und bitten die Aufsicht, diesen zu kontrollieren. Wer den Aufenthaltsraum vor Uhr verlässt, muss sich auf der Liste auschecken, das Schulhaus verlassen oder auf direktem Weg im Förderzentrum arbeiten gehen. Ein erneutes Einchecken ist nicht möglich. Ab Uhr ist der Aufenthalt in der Eingangshalle möglich. Wer sich unangebracht verhält, und trotz Zurechtweisung durch die Aufsichtsperson sein Benehmen nicht anpasst, muss das Schulhaus verlassen und wird der Schulleitung gemeldet. Die Schulleitung entscheidet, wann der betreffende Jugendliche wieder am Mittagsaufenthalt dabei sein darf. 2.2 Sommerbetrieb (ab Mitte Mai bis Ende Schuljahr) Von bis Uhr halten sich die Schüler/innen, die keinen Unterricht haben, ausserhalb des Schulhauses auf. Ab Uhr ist der Aufenthalt in der Eingangshalle möglich. Lernende dürfen über Mittag im Förderzentrum arbeiten, wenn dieses geöffnet ist (siehe Stundenplan). 2009, rev , Seite 2 von 6

3 3 Massnahmen bei Verstössen Bei Verstössen gegen die Hausordnung kann durch eine Lehrperson, den Schulleiter oder den Hauswart eine Massnahme ausgesprochen werden. 3.1 Verstoss gegen die Hausordnung Verstossen Schüler/innen gegen die Hausordnung, müssen sie am Mittwochnachmittag Arbeiten in der Schule verrichten. Sie werden mittels Eintrag im Kontaktheft, der von den Eltern unterschrieben werden muss, dazu aufgeboten. Die Arbeitsnachmittage finden in der Schule statt. Eine Lehrperson übernimmt die Aufsicht. 3.2 Verstoss gegen die Handy-Regeln 1. Mal: Eintrag und Entzug des Geräts für den Rest des Tages. Das Gerät kann bei Schulschluss im Lehrerzimmer abgeholt werden. 2. Mal: Eintrag und Entzug des Geräts für zwei Tage. Ab 3. Mal: Eintrag und Entzug für eine Woche. Die eingezogenen Geräte können jederzeit durch die Eltern abgeholt werden. 2009, rev , Seite 3 von 6

4 4 3 SCHULE ALS LEBENSRAUM 3.1 Hausordnung Karte des Pausengeländes bei schönem Wetter 2009, rev , Seite 4 von 6

5 4.1 Pausenareal bei Schlechtwetter, Erdgeschoss (wenn rote Lampe brennt) Bei Schönwetter dürfen die Schüler/innen auf direktem Weg zwischen Arena (NE) und Pausenplatz (SW) wechseln sowie die Toiletten im EG benützen. 2009, rev , Seite 5 von 6

6 4.2 Pausenareal bei Schlechtwetter, 1. Obergeschoss (wenn rote Lampe brennt) 2009, rev , Seite 6 von 6

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