Verrechnung von Einsätzen bei Personenunfällen
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- Nikolas Bäcker
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1 MB 403 Merkblatt Verrechnung von Einsätzen bei Personenunfällen Ausgabe vom
2 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 2 Verrechnung von Einsätzen bei Personenunfällen Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) erlässt, gestützt auf Art. 13, 14, 15, 21 und 32 des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes (FFG) vom 20. Januar 1994 und Art. 9 des Polizeigesetzes (PolG) vom 8. Juni 1997, folgendes Merkblatt: 1 Grundlagen Bei Unfällen, zu denen der Sonderstützpunkt Personenrettung bei Unfällen (PbU) in seiner Funktion aufgeboten wird, können die Einsatzkosten sowohl vom Sonderstützpunkt PbU als auch von der zuständigen Ortsfeuerwehr über die Gebäudeversicherung Bern (GVB) Abteilung Feuerwehr verrechnet werden. Bei Einsätzen, zu denen die Ortsfeuerwehr ohne Sonderstützpunkt (nur für Ortsfeuerwehraufgaben wie Verkehrsumleitung, Oel aufnehmen nach VU, Fahrzeugbergung aus Graben usw.) aufgeboten wird, sind die Einsatzkosten direkt den Beteiligten zu verrechnen. 2. Tarife für die Verrechnung von Personenunfällen Für die Verrechnung von Unfällen aller Art gelten die Tarife gemäss Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV) vom 22. Februar (siehe auch Merkblatt MB d Gebührentarif KAF) 3. Verrechnung von Einsätzen bei Personenunfällen Es können nur diejenigen Mittel (Personen und Fahrzeuge) verrechnet werden, die zur effektiven Bewältigung des Einsatzes benötigt wurden. Der Einsatz und die Verrechnung von Personen und Fahrzeugen muss zudem verhältnismässig sein. Stundensätze sind nach den effektiven zeitlichen Einsatz der auf dem Fahrzeug befindlichen Geräte (Pumpen, Aggregate etc.) zu bemessen. In jedem Fall haben sich die Stundensätze an dem Effektiven Zeitaufwand zu orientieren und müssen verhältnismässig sein. Kleinmaterial ist mit diesen Kosten abgegolten. Personenrettung / -bergung durch den Sonderstützpunkt Personenrettung bei Unfällen Anerkannte Berufsfeuerwehren: 8 AdF à CHF pro Stunde 2 Fahrzeuge klein 2 Fahrzeuge gross Milizfeuerwehren: 8 AdF à CHF pro Stunde Max. 5 AdF à CHF 60 pro Ausrückung 2 Fahrzeuge klein 2 Fahrzeuge gross
3 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 3 Bei einem gösseren PbU Einsatz (VU mit LkW, Reisebus, mehrere Fahrzeuge, Einsatz auf Nationalstrasse, usw.) sind die Mittel des Sonderstützpunktes PbU A entsprechend dem Ereignis anzupassen oder weitere Sonderstützpunkte aufzubieten. Unfallstellensicherung, Brandschutz, Mithilfe Personenrettung / -bergung, Unfallstellensanierung durch die Ortsfeuerwehr maximale Mittel Anerkannte Berufsfeuerwehren: AdF à CHF pro Stunde Fahrzeuge Ereignis Klein Mittel Gross 1) 1) 1) Die Anzahl AdF und Fahrzeuge sind entsprechend dem jeweiligen Ausrückkonzept und dem Ereignis einzusetzen. Milizfeuerwehren: Ereignis Klein Mittel Gross AdF à CHF 60 pro Stunde AdF à CHF 30 pro Ausrückung 2) Max. 8 Max. 10 Max. 10 Tanklöschfahrzeug (TLF) Verkehrsfahrzeug Kleineinsatzfahrzeug Personentransportfahrzeug ) Angehörige von Feuerwehrorganisationen, ohne Einsatz zur Bewältigung der Schadenlage, pro Ausrückung pauschal CHF Folgende Szenarien gehören zu oben erwähnten Ereignissen und sind so im Alarmstufenplan hinterlegt: - Ereignis Klein (8 12 AdF) o VU mit einer Person eingeklemmt o VU mit Fahrzeugüberschlag o VU: Fahrzeug nicht in Normallage o VU: Fahrzeug auf dem Dach o VU: Fahrzeug auf der Seite o 2 4 Verletzte ohne eingeklemmte Personen o Arbeitsunfall o Pfählungsverletzungen - Ereignis Mittel (10 20 AdF) o VU mit Reisecar / Kleinbus
4 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 4 o VU mit LkW o 5 9 Verletzte ohne eingeklemmte Personen o Flugzeugabsturz o VU mit Bahn (Eingeklemmte) - Ereignis Gross (20 30 AdF) o 10 oder mehr Verletzte / Tote Ausnahmefälle sind mit dem zuständigen Kreisfeuerwehrinspektor oder mit der GVB, Abteilung Feuerwehr, rasch möglichst abzusprechen. Verkehrsumleitung durch die Ortsfeuerwehr Die Verkehrsführung ist grundsätzlich eine gemeindepolizeiliche Aufgabe (PolG Art. 9). Eine eventuelle Verrechnung aller eingesetzten AdF ausserhalb des Schadenplatzes (Schadenplatzsicherung) ist daher direkt durch die Gemeinde an die Beteiligten zu richten. Wird eine Überregionale Verkehrsumleitung benötigt, ist gemäss Merkblatt MB d Verkehrsumleitungskonzept (VUK) vorzugehen. 4. Administrativer Ablauf Bei einer Verrechnung über die GVB sind folgende Dokumente beizulegen: a. Rechnung mit Datum und Totalbetrag (inkl. Einzahlungsschein) b. Einsatzbericht c. Abrechnung Personenrettung bei Unfällen d. Rapport Personenrettung bei Unfällen (nur Sonderstützpunkt PbU) Die oben erwähnten Formulare können im Extranet der GVB heruntergeladen werden. Allfällig angepasste Rapporte und Formulare der Feuerwehren werden akzeptiert, sofern die notwendigen Angaben vorhanden sind. Es werden nur Rechnungen beglichen, wenn: bei Sonderstützpunkten Personenrettung bei Unfällen die Punkte a d bei Ortsfeuerwehren die Punkte a c vorhanden und komplett ausgefüllt sind. Die Aufgaben sind wie folgt in Prozenten aufzuteilen: - Unfallstellensicherung / Räumungs- und Reinigungsarbeiten o Aufwand für: Brandschutz Unfallstellensicherung (Absperrung) - Personenbergung / Betreuung o Aufwand für:
5 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 5 - Fahrzeugbergung o Bergung / Rettung von Personen Betreuungsaufwand für Personen Aufwand für: Mithilfe bei der Fahrzeugbergung / -verlad durch AdF ACHTUNG: Brandschutz während der Fahrzeugbergung wird unter Unfallsicherung verrechnet. Rechnungen mit fehlenden oder falsch ausgefüllten Formularen werden retourniert. Die Rechnungen müssen spätestens 60 Tage nach dem Ereignis an folgende Adresse geschickt werden: Gebäudeversicherung Bern Abteilung Feuerwehr Personenrettung bei Unfällen Papiermühlestrasse Ittigen 5. Einsatz von Dritten Drittbeteiligte (Abschleppdienste, Kranunternehmen, Reinigungsmaschinen usw.) können ihren Einsatz nicht über die GVB verrechnen. Sie müssen ihre Rechnungen direkt dem Leistungsempfänger schicken.
6 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 6 Einsatzbericht (alle)
7 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 7 Abrechnungsformular Personenrettung bei Unfällen (alle)
8 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 8 Rapport Personenrettung bei Unfällen (nur Sonderstützpunkt PbU)
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