Verbandsfeuerwehr Stein am Rhein-Hemishofen. Verrechnung der kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen vom

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1 Verbandsfeuerwehr Stein am Rhein-Hemishofen StR TARIFORDNUNG Verrechnung der kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen vom Alle in dieser Tarifordnung der Verbandsfeuerwehr aufgeführten Funktionen können von einer Frau oder von einem Mann bekleidet werden. Es wird auf eine Doppelbezeichnung verzichtet.

2 2 Inhalt I. Allgemeines... 3 Grundsatz... 3 II. Verrechnungsansätze... 4 Allgemeines... 4 Fahrzeugkosten... 4 Anhänger... 4 Aggregate und Gerätschaften... 5 Hilfeleistungen... 5 Personalkosten... 5 Verpflegung... 5 Material... 6 Fehlalarme... 6 III. Finanzen... 6 Rechnungsstellung... 6 Tarifanpassung... 6 IV. Schlussbestimmungen... 7 Rechtsmittel... 7 Inkrafttreten... 7

3 3 Der Einwohnerrat Stein am Rhein Die Gemeindeversammlung Hemishofen erlassen gestützt auf Art. 7 lit. e) der Verbandsordnung sowie Art 37 der Feuerwehrordnung der Verbandsfeuerwehr Stein am Rhein - Hemishofen folgende Tarifordnung: Grundsatz I. Allgemeines Art. 1 1 Die Verrechenbarkeit der Hilfeleistungen und Einsätze der Feuerwehr bei Ereignissen im Kanton Schaffhausen richtet sich nach Art. 27 Brandschutzgesetz. 2 Verrechenbare Hilfeleistungen und Feuerwehreinsätze werden nach Aufwand verrechnet und zwar wie folgt: a) alle Einsätze in Thurgauer Gemeinden dem Feuerschutzamt des Kantons TG gemäss den aktuellen, gültigen Preisen in der VRR b) bei Verkehrsunfällen dem Verursacher; c) bei Wasserschäden im Gebäude, welche nicht durch ein Elementarereignis verursacht wurden, dem Gebäudeeigentümer; d) bei Aufräumarbeiten dem Eigentümer; e) bei Dienstleistungen an Veranstaltungen dem Veranstalter; f) bei technischen Einsätzen oder Rettungen, die nicht Folgen eines versicherten Ereignisses im Sinne des Gebäudeversicherungsgesetzes oder eines Verkehrsunfalles sind, dem Auftraggeber; g) bei allen übrigen Einsätzen der Verursacherin oder dem Verursacher.

4 4 Allgemeines Fahrzeugkosten Anhänger II. Verrechnungsansätze Art Die massgebliche Einsatzzeit beginnt mit der Ausfahrt des Fahrzeuges aus dem Feuerwehrmagazin und endet mit dessen Rückkehr. Es können nur diejenigen Fahrzeuge, Anhänger und Aggregate verrechnet werden, welche für den Einsatz erforderlich waren. Aggregate oder Gerätschaften, welche in den Fahrzeugen mitgeführt werden sind in den Fahrzeugkosten inbegriffen. 2 Es werden nur die effektiven Einsatzstunden verrechnet. Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 1 Stunde. Die massgebliche Einsatzzeit beginnt mit der Alarmierung und endet nach der vollständigen Retablierung. 3 Eine allfällige Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in den folgenden Ansätzen nicht inbegriffen. Art. 2.2 Grundgebühr pro Einsatz Gebühr pro Einsatzstunde Tanklöschfahrzeug Autodrehleiter oder Hubretter Rüstfahrzeug Wechselladefahrzeug (inkl. Container) Andere Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht Andere Fahrzeuge bis 3,5t Gesamtgewicht Art Mechanische Anhängeleiter Anhänger

5 5 Aggregate und Gerätschaften Hilfeleistungen Pauschalbetrag bei Hubrettereinsatz Rettungen und Bergungen mit technischer Hilfe Einsatzkosten pro Stunde Traghilfe Firstresponder-Einsätze Einsätze bei Wassernot Einsatzkosten für 1. Stunde, Pauschale Jede weitere Einsatzstunde Tierrettungen und alle weiteren Einsätze werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Personalkosten Verpflegung Art. 2.4 Erste Einsatzstunde Jede weitere Einsatzstunde Löschwasserpumpe Motorspritzen Typ II Andere Pumpen Wassersauger Notstromaggregate bis 4kVA Notstromaggregate 4-10kVA Notstromaggregate über 10kVA Andere technische Aggregate wie: Lüfter, Strassenrettungsgeräte, Kettensäge usw Ölabscheider mobil Ölsperre schwimmend Lenoir Wasser- und Ölsperre Kleinmaterial, Verbrauchsmaterial Art. 2.5 Art. 2.6 Einsatz der Angehörigen der Feuerwehr (ADF) Reinigungs- und Instandstellungsarbeiten Art. 2.7 AdF/Std AdF/Std Verpflegung nach einer Mindesteinsatzdauer von 3 Std. 2. Verpflegung bei einer Einsatzdauer von mehr als 8 Std. Ansatz: max. CHF pro Person / Mahlzeit

6 6 Material Fehlalarme Rechnungsstellung Tarifanpassung Art. 2.8 Der Ersatz von Ausrüstungen, Verbrauchsmaterial (z.b. Schaummittel, Löschpulver, Ölbinder, Sand und Sandsäcke etc.), Drittfahrzeugen, Reinigungs- und Instandstellungsarbeiten sowie allfällige Reparaturen durch Dritte sind zum Selbstkostenpreis zuzüglich 10 Prozent Umtriebsentschädigung zu verrechnen. Art Einsätze infolge vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Fehlverhaltens, sowie Einsätze von Brandmeldeanlagen aus technischen Gründen oder nach Fehlmanipulation und unsachgemässer Handhabung sind nach Aufwand zu verrechnen. 2 Der erste Alarm einer neuen Gefahrenmeldeanlage im Erstellungsjahr wird nicht verrechnet. Erster Fehlalarm im laufenden Kalenderjahr Jeder weitere Fehlalarm im Kalenderjahr 1' Auf Personen, die den Einsatz der Feuerwehr widerrechtlich und grob fahrlässig veranlasst haben, kann für alle Kosten des Einsatzes Rückgriff genommen werden. 4 Das Kommando erlässt über den Rückgriff eine Verfügung. Sie wendet dabei den Art. 50 f des Obligationenrechts sinngemäss an. III. Finanzen Art. 3 Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Feuerwehrkommando. Art. 4 Die Ansätze basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise vom Juni 2015 = 98.4 Punkte Basis, Dezember 2010 = Punkte Sie werden automatisch jeweils auf den Anfang eines Jahres, erstmals per angepasst, sofern sich der Indexstand um mindestens 10 Punkte verändert hat. Massgebend ist der jeweilige Indexstand per Ende September des Vorjahres.

7 7 Rechtsmittel Inkrafttreten IV. Schlussbestimmungen Art. 5 1 Einsprachen gegen die Rechnungsstellung sind innert 20 Tagen schriftlich an die Verbandskommission zu richten. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen. 2 Gegen Entscheide der Verbandskommission kann innerhalb von 20 Tagen schriftlich Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. 3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 20. September 1971 (VRG). Art. 6 Die Verbandskommission bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Tarifordnung. Stein am Rhein, Einwohnerrat Stein am Rhein Der Präsident Der Aktuar Hemishofen,. Gemeindeversammlung Hemishofen Der Präsident Paul Hürlimann Die Schreiberin: Nicole Bernath

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