Einladung zur 3. ordentlichen Sitzung der SSV Koblenz

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1 An alle Vertretungen der Schülerinnen und Schüler (SVen) der Stadt SchülerInnenvertretung Koblenz stadtsv-koblenz.de facebook.com/stadtsvkoblenz Koblenz, den 15. Januar 2015 Einladung zur 3. ordentlichen Sitzung der SSV Koblenz Liebe SSV-Mitglieder, Liebe Gäste, Sehr geehrte Damen und Herren, ihr seid herzlich eingeladen zur 3. Sitzung der Stadt-SV Koblenz im Schuljahr 2014/15. Dieses findet statt am Donnerstag, den 29. Januar 2015 um Uhr im Rathaus I Saal 103. Auch wenn ihr ganztägig beurlaubt seid, bitte ich darum, bis zum Sitzungsende (geplant Uhr) zu bleiben, erst Recht, wenn ihr das Amt als DelegierteR inne habt. Ich bitte darum, vollzählig zu erscheinen, der oben stehende Zeitpunkt ist der Sitzungsbeginn. Vorläufige TO: Öffentlicher Sitzungsteil 1. Begrüßung und Annahme der Tagesordnung Grußworte durch Dr. Prof. Joachim Hofmann-Göttig, Oberbürgermeister und Detlev Knopp, Kulturdezernent 2. Beratung, Aussprache und Beschluss des letzten Protokolls 3. Festsetzung des Termins für die nächste SSV-Sitzung 4. Satzungsänderungsanträge Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 1 von 14

2 Öffentlicher Sitzungsteil (Fortsetzung Seite 1) 5. Positionierung Pfingstferien 6. Vorstellung Homepage ( 7. Termine 8. Berichte: a) AG s: I. Poetry Slam II. Kulturabend b) Vorstand c) Allgemeines 9. Termine 10. Sonstiges Nichtöffentlicher Sitzungsteil (Voraussichtlich Uhr beginnend) Wenn ihr verhindert seid oder zeitweise nicht anwesend sein könnt, bitte gibt Bescheid; für Fragen bitte die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten nutzen. Außerdem beachtet bitte den Anhang. Im Namen des Vorstandes, Dennis Feldmann P.S.: Falls noch nicht getan, bitte unsere Facebook-Seite liken, der Gruppe (facebook.com/groups/ /) beitreten und wenn ihr die Einladung nicht per Mail erhalten solltet oder euch nicht in der WhatsApp-Gruppe seid, unbedingt dies rückmelden!! Kontaktmöglichkeiten: Mobil: 0176/ Facebook: fb.me/dennis.feldmann Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 2 von 14

3 Anhänge - Satzungsänderungsantrag Daniel Ternes - Satzungsänderungsantrag Alexander Holland - Satzung SSV Koblenz - Rückmeldung zur Resolution für beratende Sitze im Jugendhilfeausschuss - Protokoll 2. Sitzung (ohne Anhänge wie beschlossene Protokolle, Resolution, etc) Wie kommt ihr zum Treffen? Wir tagen im Rathaus Koblenz, Sitzungssaal 103. Das Rathaus ist ca. 5 Minuten vom Zentralplatz entfernt und befindet sich am Willi-Hörter-Platz (am Schängelbrunnen). Der Sitzungssaal wird ausgeschildert, zur Not könnt ihr an der Pforte (Eingang Standesamt) nachfragen. Freistellung Das Treffen findet vielleicht während eurer Schulzeit statt. Das sollte aber kein Problem sein, denn da ihr für die SV arbeitet, solltet ihr von eurer Schule für die betreffende Zeit frei bekommen. Wenn ihr oder eure LehrerInnen das nachlesen wollt/ wollen, findet ihr die entsprechende Regelung in der Verwaltungsvorschrift für SVen. Auf dem Treffen bekommt ihr auch eine Bestätigung, dass ihr da wart. Wenn ihr Probleme haben solltet oder noch Fragen, dann kontaktiert uns einfach. Fahrtkosten Falls euch Fahrtkosten entstehen, werden euch diese von der LSV erstattet. Dazu müsst ihr euch von unserer Homepage einen FaKo-Antrag herunterladen ( unter >>Kontakt >Antragsformulare), vollständig ausfüllen, unterschreiben, die Originalfahrkarte auf die Rückseite kleben und das Ganze an unsere Geschäftsstelle schicken. Wir erstatten nur die jeweils günstigste Verbindung. Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 3 von 14

4 Anhang Vorlage zu TOP 4 3.Sitzung SSV-Koblenz Vermerk: Zum Beschluss Datum: 29. Januar 2015 Antrag zur Satzungsänderung / -ergänzung der Stadt-SV-Koblenz, Redeverhalten Antragsteller: Daniel Ternes Die Stadt-SV-Koblenz möge beschließen, die Satzung der Stadt-SV-Koblenz um folgenden Punkt zu ergänzen: 3. Verfahrensgrundsätze 3.4. Redeverhalten bei Sitzungen der Stadt-SV, Vorstandssitzungen und weiteren mit der Koblenzer SSV in Verbindung stehenden Treffen TeilnehmerInnen an Sitzungen der SSV und weiteren o.g. Treffen sind dazu angehalten, Redebeiträge in geschlechtsneutraler Sprache zu formulieren. Der Vorsitz soll RednerInnen auf eventuell unterlaufene Fehler hinweisen und diese nachträglich korrigiert werden. Mehrmalige, vorsätzliche Verletzung kann zur mündlichen Ordnungsrüge und letztlich dem Ausschluss aus der Versammlung führen Bei o.g. Treffen ist generell auf die Verwendung von leichter Sprache zu achten. Verstöße werden in gleicher Form (siehe 3.4.1) behandelt. Begründung: Erfolgt mündlich Vorlage zu TOP 4 3.Sitzung SSV-Koblenz Vermerk: Zum Beschluss Datum: 29. Januar 2015 Antrag zur Satzungsänderung / -ergänzung der Stadt-SV-Koblenz Antragsteller: Alexander Holland Antragsgegenstand: Die Stadt-SV-Koblenz möge beschließen, die Satzung der Stadt-SV-Koblenz um folgenden Punkt zu ergänzen: 3. Gerichtsbarkeit und Klärung von Problemen innerhalb SV'en auf Stadt- und Schulebene 4.1 Die Stadt-SV-Koblenz wählt für die Dauer von fünf Jahren ein außerordentliches Gericht, welches aus drei Personen (kleine Kammer) bzw. fünf Personen (große Kammer) besteht. 4.2 Die Kleine Kammer ist für die Streitigkeiten innerhalb von einzelnen SV'en und KSV'en zuständig. 4.3 Die Große Kammer ist für Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren SV'en und KSV'en, sowie bei Streitigkeiten innerhalb der Stadt-SV-Koblenz, des Vorstandes oder Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 4 von 14

5 diesen beiden Organen. Außerdem ist die große Kammer Berufungskammer der kleiner Kammer. 4.4 Berufung gegen ein Urteil der kleinen Kammer kann binnen einer Woche bei der großen Kammer eingelegt werden Für die Berufung der großen Kammer ist die LSV zuständig 4.6 Kein Mitglied einer Kammer kann Mitglied einer anderen Kammer sein 4.7 Kein Mitglied einer Kammer darf Mitglied der Schülervertretung einer Schule oder Stadt sein. Begründung: Um im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten zwischen oder innerhalb eines Organs der Schülervertretung beilegen zu können und so den Betrieb der Schülervertretung ungehindert weiter laufen lassen zu können, sollte diese Gerichtsbarkeit eingerichtet werden. Sie ermöglicht es zusätzlich für alle Organe bindende Urteile und Auslegungen zu den Satzungen der jeweiligen SV'en abzugeben. Des weiteren möge die SSV beschließen, dass die LSV'en und die BSV ähnliche Gerichte einführt und diese Ergänzung zur Grundlage nimmt Vorlage zu TOP 4 3.Sitzung SSV-Koblenz Vermerk: Zum Beschluss Datum: 29. Januar 2015 Antrag zur Einführung einer Quote für alle Minderheiten Gruppen in den S- und KSV'en sowie der SSV-Koblenz Antragssteller: Alexander Holland Die SSV möge beschließen, innerhalb ihrer Organe und den unteren Gruppierungen, S- und KSV'en eine Quote einzuführen die, Frauen, Bi- Inter-, Trans-, Homosexuellen-, Behinderte und Ausländern jeweils einen Anteil von 20% in allen o.g. Organen zuzusichern. Begründung: Durch die Einführung der sogenannten Frauenquote, wird eine höhere Gleichberechtigung erreicht. Um eine bessere Gleichstellung zu erreichen, und vor allem um die Interessen der Minderheiten besser vertreten zu können, sollte jeder Minderheit in all ihren Facetten eine entsprechende Quotierung zu gute kommen. Hinweis: Entsprechende Änderung sind grau unterlegt. Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 5 von 14

6 Satzung der StadtschülerInnenvertretung der Stadt Koblenz I. Selbstverständnis 1. Die StadtschülerInnenvertretung (Stadt SV) der kreisfreien Stadt Koblenz ist die demokratisch gewählte Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II in Rheinland Pfalz. 2. Die Stadt SV ist zuständig: a) für die Vernetzung, den Kontakt und die Zusammenarbeit von SchülerInnenvertretungen (SV en) in der Stadt Koblenz; b) für die Vertretung der Interessen der Schüler und Schülerinnen der Stadt gegenüber dem Schulträger, sowie gegenüber der Öffentlichkeit; c) für den Kontakt und die Zusammenarbeit mit allen für die SV relevanten regionalen und überregionalen Organisationen und Verbänden; d) für den Informationsaustausch, den Kontakt und die Zusammenarbeit mit der Landesvertretung der Schülerinnen und Schüler in Rheinland Pfalz. II. Zusammensetzung und Delegierte 1. Die Stadt SV besteht aus je zwei gewählten Delegierten und zwei Ersatzdelegierten der Schulen der Sekundarstufe I und II der Stadt Koblenz. Delegierte/r müssen SchülerInnen der jeweiligen Schule sein. 2. Die Stadt SV ist das beschlussfassende Gremium der Stadt. Die Stadt SV tagt nach Bedarf, mindestens jedoch vier Mal während einer Legislaturperiode. 3. Die Sitzung der Stadt SV ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist und ordnungsgemäß eingeladen wurde. Die Einladung zu den Sitzungen der Stadt SV ist schriftlich unter Angabe von Ort und Zeit sowie vorläufiger Tagesordnung mindestens eine Woche vor der Sitzung an die SchülerInnenvertretungen zu verschicken. 4. Die Sitzungen der Stadt SV sind grundsätzlich öffentlich. Es können Personen eingeladen werden, um die Stadt SV fachlich zu unterstützen. Nicht SchülerInnen können von der Sitzung mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden. 5. Die Stadt SV wählt aus ihrer Mitte zu Beginn eines neuen Schuljahres: a) einen 5 köpfigen Vorstand; b) die Delegierten zur LSK; die genaue Anzahl richtet sich nach dem aktuellsten Delegiertenschlüssel, der vom Landesvorstand jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres zur Verfügung gestellt wird. Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 6 von 14

7 6. Die Stadt SV wählt zu Beginn eines neuen Schuljahres: a. zwei Delegierte zum Schulträgerausschuss; b. zwei Delegierte zum Jugendrat Koblenz; c. zwei Delegierte zum Jugendhilfeausschuss d. mindestens zwei Basisbeauftragte e. für jedes der oben genannten Stellen eine gleich hohe Anzahl an Ersatzdelegierten 7. Wählbar sind nur SchülerInnen, der Sek. I und II der Stadt Koblenz. Sie bleiben bis zu Neuwahlen im Amt. 8. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Sie endet mit Beendigung des Schulbesuchs in der Stadt Koblenz, aber darf bis zur Wahl von Nachfolgenden weiter erfolgen, durch Rücktritt oder Abwahl. Die Mitglieder stehen beratend allerdings weiter zur Verfügung. * 9. Von jeder Sitzung ist ein Ergebnis Protokoll zu erstellen, das vom Stadt SV Vorstand innerhalb eines Monats außerhalb der Schulferien an die Schulen der Sek I und II in der Stadt verschickt werden soll. 10. Innerhalb aller Organe und unteren Gruppierungen besteht eine Quote von jeweils 20% für: a. Frauen b. Bi-/ Inter-/ Trans-/ Homosexuelle c. körperlich bzw. geistig Beeinträchtigte d. Menschen mit Migrationshintergrund III. Verfahrensgrundsätze 1. Anträge werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden, sofern Satzung, Geschäftsordnung oder Wahlordnung der Stadt nichts anderes vorsehen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht berechnet. 2. Wahlen müssen in der Einladung gesondert angekündigt werden. 3. Auf Antrag einer Stimmberechtigten oder eines Stimmberechtigten haben Personenwahlen geheim zu erfolgen. 4. Redeverhalten bei Sitzungen der Stadt-SV, Vorstandssitzungen und weiteren mit der Koblenzer SSV in Verbindung stehenden Treffen 1. TeilnehmerInnen an Sitzungen der SSV und weiteren o.g. Treffen sind dazu angehalten, Redebeiträge in geschlechtsneutraler Sprache zu formulieren. Der Vorsitz soll RednerInnen auf eventuell unterlaufene Fehler hinweisen und diese nachträglich korrigiert werden. Mehrmalige, vorsätzliche Verletzung kann zur mündlichen Ordnungsrüge und letztlich dem Ausschluss aus der Versammlung führen. 2. Bei o.g. Treffen ist generell auf die Verwendung von leichter Sprache zu achten. Verstöße werden in gleicher Form (siehe III. 4.1) behandelt. Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 7 von 14

8 IV. Gerichtsbarkeit und Klärung von Problemen innerhalb SV'en auf Stadt- und Schulebene 1. Die Stadt-SV-Koblenz wählt für die Dauer von fünf Jahren ein außerordentliches Gericht, welches aus drei Personen (Kleine Kammer) bzw. fünf Personen (Große Kammer) besteht. 2. Die Kleine Kammer ist für die Streitigkeiten innerhalb von einzelnen SV'en und KSV'en zuständig. 3. Die Große Kammer ist für Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren SV'en und KSV'en, sowie bei Streitigkeiten innerhalb der Stadt-SV-Koblenz, des Vorstandes oder diesen beiden Organen. Außerdem ist die Große Kammer die Berufungskammer der Kleinen Kammer. 4. Berufung gegen ein Urteil der Kleinen Kammer kann binnen einer Woche bei der Großen Kammer eingelegt werden. 5. Für die Berufung der Großen Kammer ist die LSV zuständig 6. Kein Mitglied einer Kammer kann Mitglied einer anderen Kammer sein 7. Kein Mitglied einer Kammer darf Mitglied der Schülervertretung einer Schule oder Stadt sein. *Der durchgestrichene Teil des Satzes wurde in der Sitzung vom 10. Dezember 2014 beschlossen, widerspricht allerdings dem Schulgesetz. Die Ergänzung ist ein Vorschlag seitens LSV. Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 8 von 14

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11 Protokoll 2. Sitzung 10. Dezember Uhr, Koblenz Kolleg, Seminarraum Protokollant: Jean Pierre Matriciani Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung und Annahme der Tagesordnung TOP 2: Beratung, Aussprache und Beschluss der letzten beiden Protokolle TOP 3: Festsetzung des Termins für die nächste SSV-Sitzung TOP 4: Berichte TOP 5: Jugendhilfeausschuss TOP 6: Neuwahlen/ Neubeschluss nach kommissarischer Wahl/ Beschluss TOP 7: Vorstellung der Facebook-Seite/ Homepage TOP 8: Satzungsänderungsanträge TOP 9: Termine TOP 10: Sonstiges Schlüssel: 24 der anwesenden Personen haben Stimmrecht. Bei 24 Schulen im Bereich der SSV Koblenz und davon zwei Schulen mit jeweils einer delegierten Person hat die SSV Koblenz 46 Delegierte, ab 23 Personen ist die Sitzung beschlussfähig. Sitzungsanfang: Uhr TOP 1: Begrüßung und Annahme der Tagesordnung -Begrüßung durch Frau Doktor Wickert, Schulleiterin des Koblenz Kolleg -Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden Dennis Feldmann -Vorstellung der Gäste: -Leiterin des Kinder- und Jugendbüros Esther Helmert -Jugendratsdelegierte: Fabian Braun (Ersatzdelegiert SSV), Monna Al-Khaldi (entschuldigt) -Annahme der Tagesordnung: einstimmig angenommen TOP 2: Beratung, Aussprache und Beschluss der Protokolle -Protokoll der 1.Sitzung: -Änderung der Wahl: Wahl zum Landesvorstand geändert in Wahl zum SSV-Vorstand - Ergänzungen u.a. Reihenfolge der Delegierten zu verschiedenen Gremien in geänderter Form einstimmig angenommen (dem Anhang in geänderter und beschlossener Form beigefügt) -Protokoll des Arbeitstreffen: unverändert einstimmig angenommen (dem Anhang in beschlossener Form beigefügt) TOP 3: Festsetzung des Termins für die nächste SSV-Sitzung -Datum: 29. Januar Uhrzeit: 10:30 Uhr -Sitzungsort: Seminarraum des Koblenz Kolleg Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 11 von 14

12 TOP 4: Berichte -AG Poetry Slam (siehe Protokoll der Sitzung im Anhang): -Bedenken: angedachte Lokalitäten zu klein zu viele Schulen, zu wenig Platz Verlegung auf den Vormittag: mehr Interesse der Schüler -Gegenrede: Lokalität groß genug, da Beteiligung nicht so groß sein wird Veranstaltung wird vormittags nicht genehmigt -Veranstaltung fängt klein an, wird aber im Laufe der Zeit sich vergrößern -es gibt reges Interesse seitens Studierenden, da Poetry Slam bei SchülerInnen unbekannt ist -AG Kulturabend -ein erstes Planungstreffen folgt -Vorstandsbericht: -Seit Arbeitstreffen (03. November) wöchentlich getroffen - Vorstellung Jusos Koblenz ist zufriedenstellend gelaufen, Kontakt wird gehalten und ggf. für zukünftige Aktionen genutzt -Kontakt zu Parteien und deren Jugendorganisationen vorhanden und wird gepflegt -Öffentlichkeitsarbeit: öffentliches Auftreten in Presse und Internet -JGA folgt unter entspr. TOP -SchLAu RLP: Soll an allen Schulen in Klasse 8 Aufklärungsarbeit leisten -SSV Büro soll eingerichtet werden, es wird eine kostenfreie Räumlichkeit gesucht -Kooptierung Alexander Patrik Holland als Basisdelegierter einstimmig durch Vorstand beschlossen -LSK: -Bundesweiter Sitzungsrekord -Daniel Ternes im LaVo -Beschlossene Anträge siehe Protokoll der LSK -Jugendratswahl -Warda Gul in den Jugendrat gewählt -Stefanie Beck als erste Nachrückerin in Altersklasse 2 -Dennis Feldmann steht für den neuen Jugendrat als beratendes Mitglied zur Wahl -Bisherige VertreterInnen des Jugendrats in der SSV wiedergewählt -38,7% Wahlbeteiligung Gesamt -Bericht über die Aktion mit Jugend gegen Aids: -Antrag zur Bildung einer AG für die Fortführung des Kontaktes zu Jugend gegen Aids einstimmig angenommen Antrag zur Bildung einer AG für die Aktion Waisenkinder zur Weihnachtszeit (schon durchgeführt auf dem Eichendorf-Gymnasium) einstimmig angenommen -Bericht des Schulträgerausschusses (für die SSV relevante Punkte): -Eindämmung Baulärm ist in Prüfung -viele Baumaßnahmen (z.b. Brandschutz) in Arbeit, die nächsten Jahre folgt mehr -Jugendhilfeausschuss: -Resolutionsverabschiedung und Delegiertenwahl, siehe entspr. TOP -Fahrgastbeirat: -Delegierte aus SSV nicht gewünscht, Wünsche sollen über Jugendrat eingebracht werden Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 12 von 14

13 TOP 5: Jugendhilfeausschuss -Aussprache über die Resolution: -Änderungen: Z zu Resolution einstimmig angenommen (Resolution in geänderter und beschlossener Form dem Anhang beigefügt) -Wahl der Delegierten Sofie Rörig: Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 11 gewählt Warda Aftab Gul: Ja: 6 Nein: 0 Enthaltungen: 18 nicht gewählt Jean Pierre Matriciani: Ja: 13 Nein: 0 Enthaltungen: 11 gewählt Dennis Feldmann: Ja: 11 Nein: 3 Enthaltungen: 10 nicht gewählt Delegiert sind somit 1. Sofie Rörig 2. Jean Pierre Matriciani Auf einstimmigen Beschluss sind die nicht-gewählten ersatzdelegiert in Reihenfolge nach Stimmzahl: 1. Dennis Feldmann 2. Warda Gul -2.Wahlgang um ersten Platz aufgrund gleicher Stimmzahl*: Sofie Rörig: Ja: 14 Nein: 0 Enthaltungen: 10 Jean Pierre Matriciani: Ja: 9 Nein: 1 Enthaltungen: 14 *relevant, da nicht feststeht, wie viele Sitze die Stadt Koblenz der SSV zur Verfügung stellt GO-Antrag: Verlegung von TOP 8 zu TOP 6 als TOP 6.1: Ja: 11 Nein: 6 Enthaltungen: 7 TOP 6: Neuwahlen nach kommissarischer Wahl/ Beschlüsse Antrag zur Annahme des Stimmungsbildes aus dem Arbeitstreffen (betreffend alle Wahlergebnisse und Beschlüsse, siehe Protokoll Arbeitstreffen) Ja: 19 Nein: 0 Enthaltungen: 5 TOP 6.1: Satzungsänderungen: -Änderungen siehe Einladung: 2.1: absolute Mehrheit auf Sicht angenommen 2.2: absolute Mehrheit auf Sicht angenommen 4: absolute Mehrheit auf Sicht angenommen 6 b/c/e: absolute Mehrheit auf Sicht angenommen 8: absolute Mehrheit auf Sicht angenommen Restliche Satzungsanträge auf einstimmigen Beschluss durch GO-Antrag vertagt auf die nächste SSV- Sitzung. (Satzung in geänderter und beschlossener Form mit markierten Änderungen dem Anhang beigefügt) TOP 7: Vorstellung der Facebook-Seite/ Homepage -Seite muss von den einzelnen SV en auf Facebook geteilt und verbreitet werden (fb.me/stadtsv-koblenz -Homepage wird in den Ferien erstellt und zur nächsten Sitzung präsentiert (stadtsv-koblenz.de) Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 13 von 14

14 TOP 8: Satzungsänderungsanträge -Siehe TOP 6.1 -Restliche Anträge vertagt auf die 3. Sitzung am 29. Januar 2015 TOP 9: Termine So, 21. Dezember 2014, Uhr Uhr Mitgliederversammlung Juso SchülerInnen Di, 13. Januar 2015, Uhr Uhr: Vorstellung FDP-Fraktion Mi, 14. Januar 2015, Uhr Uhr: Vorstellung und Gespräch Herr Hehl (Leiter Schulverwaltungsamt, Amt 40) Mo, 19. Januar 2015, ab Uhr Gemeinsame Vorstellung in Grünen-Fraktion, FBG-Fraktion. Ggf. kommen die Stadtratsfraktionen der Linken, BIZ, SFK dazu. Fr, 30. Januar 2015, Uhr Uhr Konstituierende Jugendratssitzung, Jugendrat Koblenz 2015/ 2016 TOP 10: Sonstiges -Informationen bezüglich der Änderung des Schulgesetzes (siehe Anhang) -Hinweis Petition LSV: Mach mit bei der Petition an den Landtag Rheinland-Pfalz: "Noten abschaffen!" Sitzungsende: Uhr Stadt-SchülerInnen-Vertretung Koblenz Seite 14 von 14

TOP 3: Festsetzung des Termins für die nächste SSV-Sitzung

TOP 3: Festsetzung des Termins für die nächste SSV-Sitzung 10.30 Uhr, Koblenz Kolleg, Seminarraum Protokollant: Jean Pierre Matriciani Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung und Annahme der Tagesordnung TOP 2: Beratung, Aussprache und Beschluss der letzten beiden Protokolle

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