15 er Bereich. 7er Bereich. IRB Level 3. DRV-Lehrgänge (90 LE), bzw. vergleichbare ausl. Lizenz
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1 15 er Bereich Level 3 Kurse veranstalten nur IRB bzw. FIRA-AER Nominierung durch DRV 7er Bereich Nominierung durch den DRV IRB Level 3 A A DRV-Lehrgänge (90 LE), bzw. vergleichbare ausl. Lizenz B DRV und LV Lehrgänge (40 LE), bzw. vergleichbare ausl. Lizenz + IRB Level 2 7er (20 LE) (IRB Level 2 7er) B Vergleichbare ausländische Lizenzen C Rugby-Kurse für Sport-Studenten/-Lehrer LV Lehrgänge u. LSB (120 LE) + IRB Level 1 7er (20 LE) (IRB Level 1 7er) C DRV-Nationalspieler mit mindestens 15 Länderspiele
2 Sportorganisation: Deutscher Rugby-Verband KONZEPTION FÜR DEN AUSBILDUNGSGANG: Trainerin / Trainer C Leistungssport (120 LE) Sportart: Rugby Präambel Handlungsfelder Ziele der Ausbildung Berücksichtigung didaktisch/methodischer Grundsätze auf der Ebene der Konzeption Aspekte zur Erarbeitung der Ausbildungsinhalte Kooperationsmodell Ausbildungs-, Prüfungs- und Lizenzordnung Qualifikation der Lehrkräfte Qualitätsmanagement 1
3 1. Präambel Der Deutsche Rugby-Verband ist einer der besten Amateurverbände der Welt und liegt im IRB-Ranking auf Platzt 26 von 104 Nationen. 22 Nationen haben einen Profi- oder Halbprofistatus. Neben den Bemühungen, in der Hierarchie des IRB weiter aufzusteigen, liegt die Priorität des DRV in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden und den Vereinen den Rugbysports in Deutschland weiter zu verbreiten (s. Folie 14 des beiliegenden Entwicklungsplans), zur Erhöhung der Mitgliederanzahl (s. Folie 10), zur Entwicklung des Frauenrugby (Folien 10, 22) oder zur Integration von Migranten sowie Kurse an Schulen und Universitäten mit dem Thema Rugby als gewaltpräventive Sportart an Schulen. Der DRV versucht mit dieser Sportart immer mehr in den Vordergrund gewaltpräventiver Arbeit zu rücken, Rugby in den koedukativen Bereich des Schulsports einzuführen. Ein Ziel des DRV ist die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen im organisierten Sport. Mit der Umsetzung von Gender Mainstreaming tragen die Rahmenrichtlinien diesem Ziel Rechnung. Gender Mainstreaming in den Rahmenrichtlinien soll als eigenständiger Ansatz die gesellschaftliche Realität von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen und deren Situation in den Strukturen des organisierten Sports aufarbeiten und Defizite in den Sportorganisationen im Hinblick auf Frauen und Männer, Mädchen und Jungen sichtbar machen und ihnen entgegenwirken darauf hinwirken, dass in den jeweiligen sozialen und sportlichen Lebenslagen die unterschiedlichen Alltagswelten von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen erkannt und berücksichtigt werden Frauen und Männern, Mädchen und Jungen (sport)spezifische Erfahrungsmöglichkeiten und Entfaltungsräume bieten, die zur Identitätsbildung beitragen und den Abbau struktureller Benachteiligungen einleiten Frauen und Männer, Mädchen und Jungen darin unterstützen, im und durch Sport ihre Identität zu entwickeln, ihr Selbstbewusstsein zu stärken, und sie befähigen, in den Sportorganisationen und der Gesellschaft selbstbestimmt ihre Interessen zu verfolgen Frauen und Männer, Mädchen und Jungen für einen partnerschaftlichen Umgang miteinander sensibilisieren, ihnen die Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Rolle ermöglichen und sie dazu befähigen, Konflikte gewaltfrei zu lösen allen Formen von Gewalt gegen Frauen und Männer, Mädchen und Jungen entgegenwirken sowie Betroffenen Schutz und Hilfe gewähren. Mit seinem Leitgedanken Sport für alle" verfolgt der organisierte Sport ein gesellschaftlich bedeutsames Ziel und trägt damit zugleich zu seiner eigenen Zukunftssicherung bei. Er enthält die Verpflichtung, gesellschaftliche Bedingungen so mitzugestalten, dass sie allen gesellschaftlichen Gruppen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Nationalität, ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung in Sportvereinen ein selbstverständliches Miteinander ermöglichen. Dies erfordert eine neue Haltung, eine neue Politik der Verschiedenheit" ( Diversity Management") im organisierten Sport. Eine solche Vereins-/Verbandsphilosophie bietet optimale Voraussetzungen für die Gewinnung und langfristige Bindung von Mitgliedern und Führungskräften, weil sie solche Vielfalt als Bereicherung begreift und für die jeweilige Organisation nutzt. Je unmittelbarer sich die Vielfalt der Gesellschaft auch in den Vereinsstrukturen widerspiegelt, desto besser gelingt die Orientierung der Vereine an den Bedürfnissen ihrer aktuellen bzw. potenziellen Mitglieder. 2
4 Die Schwerpunkte der gesellschaftlichen Aufgaben die der DRV übernimmt, sind: Beiträge leisten zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Gesundheit Breitgefächerte sportliche und überfachliche Jugendarbeit Förderung der aktiven Bürgergesellschaft mit gleichberechtigter Teilhabe von Männern und Frauen Eintreten für Toleranz, soziale Integration und gegen Gewalt Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat der DRV (zusammen mit der Deutschen Rugby-Jugend - DRJ) nach und nach die Schiedsrichtervereinigung (SDRV) oder die Deutschen Rugby-Frauen (DRF) als Teile und Organe des DRV gegründet und sowohl im Leistungssport als auch der Entwicklung in die Breite die Voraussetzungen für eine schnellere Entwicklung geschaffen. In den Anlagen ist das Lizenzsystem im DRV sowie dessen Strategie- und Entwicklungsplan beigefügt. Betreff der C-Lizenz, wesentlicher Bestandteil dieses Lizenzabschlusses ist die Vermittlung eines Basiswissens nach Abschluss dieser Lizenzstufe. Er kann eine lebensaltersbezogene Differenzierung der Ausbildungsinhalte für die Zielgruppen haben: Kinder und Jugendliche Erwachsene und Senioren Über die organisatorische Umsetzung entscheidet der Lehrwart des jeweiligen Landesverbandes. Die Ausbildungsinhalte und Ziele sind in Teil II dieser Rahmenrichtlinien und den Ausführungsbestimmungen ihrer Prüfungsordnung aufgeführt und werden in Abstimmung mit dem DRV-Lehrwart und dem Bundestrainer vereinbart. 3
5 2. Handlungsfelder Die Tätigkeit der Trainerin/des Trainers C Leistungssport umfasst die Talentsichtung, -förderung und -bindung auf der Basis leistungssportlich orientierter Trainings- und Wettkampfangebote in der jeweiligen Sportart. Schwerpunkte sind Planung, Organisation, Durchführung und Steuerung des Grundlagentrainings für Anfänger und Fortgeschrittene im sportartspezifischen Leistungssport. Grundlage hierfür bildet die Rahmenkonzeption für Training und Wettkampf im Kinder- und Jugendtraining des DRV. Da die Arbeit mit Kindern/Jugendlichen einerseits und mit Erwachsenen/Älteren anderseits sehr unterschiedliche Anforderungen an die sozialen, inhaltlichen und methodischen Kompetenzen der Übungsleiterinnen und Übungsleiter stellt und deren Qualifizierung damit spezieller auf die Zielgruppe zugeschnitten werden kann, wird diese Ausbildung mit den zielgruppenorientierten Schwerpunkten Kinder/Jugendliche und Erwachsene/Ältere durchgeführt. 4
6 3. Ziele der Ausbildung Trainerin / Trainer - C Leistungssport (120 LE, davon 75 LE rugbyspezifisch und 45 LE sportartübergreifende Basisqualifizierung) Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung von Übungs- und Trainingsstunden des Rugbysports auf der unteren Ebene des sportartspezifischen Leistungssports. Sie qualifiziert zur Leitung von Gruppen oder zur Führung von einzelnen Sportlern/Sportlerinnen im Leistungs- und Wettkampfsport der jeweiligen Sportart und zur Vermittlung des Grundlagentrainings. Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz Die Trainerin/der Trainer: kann Gruppen führen, gruppendynamische Prozesse wahrnehmen und angemessen reagieren kennt und berücksichtigt die Grundregeln der Kommunikation kennt und berücksichtigt entwicklungsgemäße Besonderheiten speziell bei Kindern/Jugendlichen kennt und berücksichtigt geschlechtsspezifische Bewegungs- und Sportinteressen ist sich der Verantwortung für die sportliche und allgemeine Persönlichkeitsentwicklung von Kindern/Jugendlichen bewusst und handelt entsprechend den bildungspolitischen Zielen des DSB kennt und beachtet den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer 3.2. Fachkompetenz Die Trainerin/der Trainer: kennt Struktur, Funktion und Bedeutung der jeweiligen Sportart als Leistungssport und setzt sie im Prozess der Talenterkennung und -förderung auf Vereinsebene um kann leistungsorientiertes Training sowie sportartspezifische Wettkämpfe organisieren und die Sportler dabei innerhalb ihrer Trainingsgruppen anleiten, vorbereiten und betreuen kennt die Grundtechniken des Rugbysports und deren wettkampfmäßige Anwendung kennt die konditionellen und koordinativen Voraussetzungen für die jeweilige Sportart und kann sie in der Trainingsgestaltung berücksichtigen besitzt Grundkenntnisse über aktuelle Regeln, Sportgeräte und einschlägige Sporteinrichtungen schafft für die definierte Zielgruppe ein attraktives und motivierendes Sportangebot 3.3. Methoden- und Vermittlungskompetenz Die Trainerin/der Trainer: verfügt über pädagogisches Grundwissen zur Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Trainingseinheiten verfügt über das Basisrüstzeug von Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden im Grundlagentraining und beherrscht die Grundprinzipien für zielorientiertes und systematisches Lernen im Sport 5
7 4. Berücksichtigung didaktisch/methodischer Grundsätze auf der Ebene der Konzeption Teilnehmerinnen- / Teilnehmerorientierung und Transparenz Die Auswahl der Themen und Vermittlungsmethoden orientiert sich an den Interessen, Bedürfnissen, Kenntnissen, Kompetenzen und Erfahrungen der Teilnehmenden. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung erfolgt mit ihnen gemeinsam im Rahmen der konzeptionellen Grundlagen der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme. Dazu sind Reflexionsprozesse notwendig, für die bei der Vorbereitung der Lehrgangsgestaltung genügend Zeit einzuplanen ist. Ziele, Inhalte und Arbeitsweisen/Methoden der Ausbildung haben für die Teilnehmenden grundsätzlich transparent zu sein. Umgang mit Verschiedenheit / Geschlechtsbewusstheit (Gender Mainstreaming, Diversity Management) Teilnehmerinnen- und teilnehmerorientierte Bildungsarbeit schließt den bewussten Umgang mit Vielfalt und Verschiedenheit von Menschen z. B. in Bezug auf Geschlecht/Gender, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, religiöse Überzeugung, Behinderung, sexuelle Orientierung etc. mit ein. Das Leitungsteam hat erforderliche Rahmenbedingungen und ein Klima der Akzeptanz zu schaffen, in dem Verschiedenheit als Bereicherung empfunden wird. Als übergeordnete Dimension von Verschiedenheit muss teilnehmerinnen- und teilnehmerorientierte Bildungsarbeit vor allem geschlechtsbewusst sein, also die besonderen Sozialisationsbedingungen, Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse von Mädchen/Frauen bzw. Jungen/Männern im Blick haben. Je nach Ziel und inhaltlicher Notwendigkeit kann das Lernen und Erleben deshalb sowohl in gemischtgeschlechtlichen als auch in gleichgeschlechtlichen Gruppen stattfinden. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen für alle Teilnehmenden. Zielgruppenorientierung/Verein als Handlungsort Im Fokus aller zu behandelnden Themen stehen einerseits die Lebens- und Bewegungswelt der zu betreuenden Zielgruppe und andererseits die speziellen Rahmenbedingungen für die Arbeit im jeweiligen Verein. Ein enger Bezug zur realen Situation soll eine möglichst unmittelbare Umsetzung des Gelernten in die Praxis ermöglichen. Erlebnis-/Erfahrungsorientierung und Ganzheitlichkeit Die Vermittlung der Inhalte erfolgt erlebnis-/erfahrungsorientiert und ganzheitlich. Durch die Wahl der Inhalte und Methoden werden verschiedene Erfahrungs-, Lern- und Erlebnisweisen angesprochen, was gewährleistet, dass Lernen nicht nur über den Kopf geschieht. Die Wahl unterschiedlicher Methoden, die jeweils verschiedene Sinneskanäle ansprechen (z. B. visuelle, akustische, taktile), soll den unterschiedlichen Lerntypen und ihrer primären Art, Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten, gerecht werden. Qualifizierungsangebote im Sport zeichnen sich durch einen gezielten Wechsel von Theorie- und Praxiseinheiten sowie einen flexiblen Umgang mit Anspannung und Entspannung, Bewegung und Ruhe aus. Handlungsorientierung Erlebnisse in Bildungsprozessen können durch gezielte Reflexionen zu individuellen Erfahrungen werden, die die Teilnehmenden später in die Gestaltung ihrer eigenen Praxis einfließen lassen können. Am schnellsten und nachhaltigsten wird dabei durch Selbsttätigkeit gelernt ( learning by doing"). Es gilt also, im Rahmen der Ausbildung regelmäßig Situationen zu schaffen, in denen die Teilnehmenden möglichst viel selbst gestalten und ausprobieren können. Dies bezieht sich sowohl auf die Arbeitsweisen im Lehrgang (z. B. Kleingruppenarbeit, Unterrichtsversuche, selbstständige Ausarbeitung von Themen/ selbst organisierte 6
8 Lerneinheiten") als auch auf das Ausprobieren und Umsetzen des Gelernten im Verein (z. B. durch Hausaufgaben", Erprobungsaufträge, Vereinslehrproben und -projekte). Prozessorientierung Ebenso wie Bildungsprozesse selten geradlinig verlaufen, sollte auch die Bildungsarbeit Unsicherheiten und Widerstände, Umwege und Fehler zulassen. Auch das Ungewohnte und Widersprüchliche führt zu Erkenntnis- und Lernfortschritten. Zugleich sollten soziale Interaktionen, z. B. Gruppenarbeiten, elementarer Bestandteil sein, um den Austausch unterschiedlicher Meinungen und Sichtweisen zu begünstigen. Eine Orientierung am Lerntempo und Interessen sowie Bedürfnissen der Teilnehmenden macht eine relativ offene, prozesshafte Lehrgangsplanung erforderlich. Der Lehrgangsverlauf entwickelt sich dann aus dem Zusammenwirken von Lehrgangsgruppe und Lehrteam im Rahmen der Ausbildungskonzeption mit ihren vorgegebenen Zielen und Inhalten. Teamprinzip Prozessorientierte Arbeitsweisen erfordern ein Lehrteam, das die gesamte Ausbildung kooperativ und gleichberechtigt leitet, die Teilnehmenden in ihren Lernprozessen und Entwicklungen begleitet und die Planung und Durchführung der Unterrichtsversuche, Lehrproben oder Vereinsprojekte berät und betreut. Die kontinuierliche Lehrgangsleitung hat Vorbildfunktion und ist sowohl als Prinzip für gleichberechtigte Kooperation und kollegialen Austausch als auch als Modell für eine moderne, teamorientierte Arbeit im Verein zu verstehen. Einem Lehrteam sollten grundsätzlich Frauen und Männer angehören. Reflexion des Selbstverständnisses Bildung ist ein reflexiver Prozess. Deshalb muss das permanente Reflektieren von Erlebnissen und Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnissen auf die eigene Person zum Arbeitsprinzip werden. Die individuelle Interpretation von Begriffen wie Sport, Leistung, Gesundheit, Geschlecht u. a. m. fördert eine aktive Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Verständnisweisen einschließlich der Ausprägung einer individuellen, reflektierten Haltung. 7
9 5. Aspekte zur Erarbeitung der Ausbildungsinhalte Von den 120 vorgeschriebenen LE sind 75 LE rugbyspezifisch, während die restlichen 45 überfachlich sind und derer Vermittlung in Kooperation mit den Landessportbünden empfohlen wird (sportartübergreifende Basisqualifizierung) Die Inhalte der 75LE mit rugbyspezifischen Inhalten sind aufgeteilt in Personen- und gruppenbezogene Inhalte, solche also jene die persönliche Sportsozialisation, die Interessen und Erwartungen von Kindern und Jugendlichen erfüllen (Modul I) Bewegungs- und sportpraktische Inhalte (Modul I) Vereins- und verbandsbezogene Inhalte (Modul I) Erlernen der Grundtechnikelemente (Modul I) Das Training der koordinativen Fähigkeiten (Modul II) Grundsätze der Balleroberung in Standardsituationen (Modul III) Das Training der konditionellen Fähigkeiten (Modul IV) Die Inhalte des überfachlichen Teils sind: Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis Sportbiologie, -psychologie, -pädagogik, Bewegungs- und Trainingslehre, Sportorganisation, Soziale Kompetenzen im Sport Ergänzend zu den in den Rahmenrichtlinien festgelegten Elementen/Teilen der Prüfung sollen folgende rugbyspezifischen Prüfungselemente abgefragt werden: 1. Technik/Taktik Training Einführung und Schulung von Grundtechniken: Passen und Annehmen Einführung und Schulung von Grundtechniken: Laufen mit dem Ball Körpertäuschung, Kurvenlauf, Handabwehr Einführung und Schulung von Grundtechniken: Laufen ohne Ball in Unterstützung des Ballträgers, in Unterstützung der Verteidigung Einführung und Schulung von Grundtechniken: Kicken und Fangen der Falltritt, der Sprungtritt (Dropkick), der Bodenroller, der Mittellinie- und 22-m-Antritt, zum Goal Einführung und Schulung von Grundtechniken: Tackling von vorne, von der Seite, von hinten, Einführung und Schulung von Grundtechniken: Kontakttechniken im Angriff Auflisten und Erklären von grundsätzlichen Fehlern, die beim Durchführen der Grundtechnikelemente Passen, Kicken, Laufen mit dem Ball, Tackling, im Tackling zu Boden gehen gemacht werden Analyse des Spiels in der Gasse: Grundsätze, Gassenlinie, Aufstellung, Einwerfen, Fangen, Heben, Abspielen Analyse des Spiels im Gedränge: Grundsätze, Formierung, Einschachteln, Einwerfen, Schieben, Abspielen Analyse des Angriffs mit der Hintermannschaft: Grundsätze, Aufstellung, Wichtigkeit der Vorteils und Kontaktlinie (Tacklelinie) Analyse des 2.Phasen-Spiels: Grundsätze, Offenes Gedränge und Paket Analyse der Verteidigung: Grundsätze, Organisation, Verteidigungssysteme Analyse der Unterstützung der Mitspieler im Angriff und in der Verteidigung Analyse des Mittellinie- und 22-m-Antritts: Grundsätze, Organisation und Aufgaben der einzelnen Spieler der antretenden und gegnerischen Mannschaft Altersbezogene Einführung und Schulung dieser Elemente bei D-Schülern Altersbezogene Einführung und Schulung dieser Elemente bei C-Schülern Altersbezogene Einführung und Schulung dieser Elemente bei B-Schülern Altersbezogene Einführung und Schulung dieser Elemente bei A-Schülern Altersbezogene Einführung und Schulung dieser Elemente bei Jugendlichen 2. Konditionstraining Das Schnelligkeitstraining für D-, C-, B- und A Schüler, Jugend und Junioren: Methodische Anweisungen, Übungsbeispiele 8
10 Das Krafttraining für D-, C-, B- und A Schüler, Jugend und Junioren: Methodische Anweisungen, Übungsbeispiele Das Ausdauertraining für D-, C-, B- und A Schüler, Jugend und Junioren: Methodische Anweisungen, Übungsbeispiele Das Beweglichkeitstraining für D-, C-, B- und A Schüler, Jugend und Junioren: Methodische Anweisungen, Übungsbeispiele 3. Regelkunde Fragebogen des SDRV zur Ausbildung von Schiedsrichtern D und C. Voraussetzung für den Erwerb der Trainer C-Lizenz ist die Teilnahme an allen 4 Modulen dieses Ausbildungsganges und der überfachlichen Ausbildung wie folgt: Modul I (20 LE) 1. Die Rolle des Trainers 2. In und mit Gruppen arbeiten: 2.1 Rolle und Selbstverständnis der Assistentin/des Assistenten 2.2. Selbstreflexion und Kritikfähigkeit Umgang mit Verschiedenheit (Gender Mainstreaming/Diversity Management) 3. Rechtliche Grundlagen, Versicherungsfragen: 3.1. Grundsätze der Aufsichts- bzw. Sorgfaltspflicht und Haftung 3.2. Regeln und präventive Maßnahmen/Unfallverhütung 3.3. Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit 4. Vereinsangebote planen, organisieren, durchführen und auswerten: 4.1. Einfache Grundlagen der Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Vereinsaktivitäten 5. Grundsätze des Trainings 6. Die Talentauswahl als leistungsbestimmender und leistungsbegrenzender Faktor 7. Grundsätze des Rugbyspiels im Angriff und in der Verteidigung 8. Erlernen der Grundtechnikelemente 8.1. Passen und Annehmen 8.2. Den Ball vom Boden aufnehmen 8.3. Laufen mit dem Ball 8.4. Kicken und Fangen 8.5. Kontakttechniken im Angriff 8.6. Kontakttechniken in der Verteidigung: Das Tiefhalten Das Tiefhalten von vorne Das Tiefhalten von der Seite Das Tiefhalten von hinten Modul II (20LE) 1. DAS AUFBAUTRAINING Jährige 1.1. Die Zielsetzung des Aufbautrainings Die sportliche Ausbildung Das Training der koordinativen Fähigkeiten Das Training der konditionellen Fähigkeiten Die technische und taktische Ausbildung Die Spielregeln für Jugendliche (15-16 Jahre) und Junioren (unter 19 Jahre) 1.3. Die theoretische Vorbereitung 1.4. Anforderungen im psycho-sozialen Bereich 1.5. Problematik der Trainingsgestaltung für Spät- und Quereinsteiger 2. Das offene Gedränge 9
11 3. Das Paket 4. Grundsätze des Hintermannschaftsspiels 5. Das Spiel der Hintermannschaft im Angriff 6. Das Spiel der Hintermannschaft in der Verteidigung Modul III (15LE) 1. Grundsätze des Sturmspiels 1.1. Das Spiel in der Gasse 1.2. Das angeordnete Gedränge 1.3. Aufstellung und das Verhalten der Spieler bei eigenem und gegnerischem Mittellinieund 22-m-Antritt Modul IV (20LE) 1. Die konditionelle Ausbildung im Rugby 1.1. Grundsätze des Konditionstrainings für Rugby 1.2. Die Anforderungen des Spiels 1.3. Das Schnelligkeitstraining 1.4. Das Krafttraining 1.5. Das Ausdauertraining 1.6. Das Beweglichkeitstraining 1.7. Das integrierte Training 45 LE sportartübergreifende Basisqualifizierung: Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis Sportphysiologie, -psychologie, - pädagogik, Bewegungs- und Trainingslehre 30 LE Sportphysiologie Die Beeinflussung der Muskulatur durch das Training Energiebereitstellung und Ausdauertraining Die körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit beim jungen Menschen Leistungsbestimmende physiologische Größen der Entwicklung im Kindes- und Jugendalter Die sportmedizinische Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit Sportpsychologie Praxisorientierte sportpsychologische Schulung zur Leistungsoptimierung als Bestandteil des Lehrplanes im Rahmen der offiziellen Traineraus- und Fortbildung des Deutschen Rugby-Verbandes Sportpsychologische Betreuung im Kindes- und Jugendalter Zur Innensicht in Lern- und Optimierungsprozessen Sportpädagogik Einführung: Gegenstand, Aufgaben und Methoden der Wissenschaft "Sportpädagogik" Theoretische Grundlagen für eine auf Bewegung, Spiel und Sport ausgerichtete Praxis Planung, Durchführung oder Auswertung von Trainingseinheiten Bewegungs- und Trainingslehre Das motorische Leistungsvermögen von Kindern und Jugendlichen Analyse der technisch-taktischen Spielhandlungen im Rugby Soziale Kompetenzen im Sport 15 LE das Organisieren von Übungsstunden, 10
12 das Leiten von Gruppen und das Kennen lernen von Vereinsstrukturen. An praktischen Beispielen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie ein sportliches Training z. B. im Bereich Fitness systematisch und mit langfristiger Zielsetzung aufgebaut wird, wie die Vermittlung von sportlichen Techniken oder ausgewählten Sportarten motivierend und effektiv gestaltet werden kann, die Bedeutung der Entwicklungsphasen für die Gestaltung von Übungsstunden, Gruppenprozesse durch ÜL Verhalten gesteuert werden können, wie Veranstaltungen im Verein geplant und organisiert werden können. Soziales Lernen im und durch Sport Verantwortung, Rücksichtnahme, Toleranz. Allgemeine gruppendynamische und bewegungsspezifische Übungen, Spiele zur Förderung sozialer Kompetenzen. Inszenierung von Elementen in der eigenen Sportart und Nutzung von Elementen des Technik- und Taktiktrainings für das Soziale Lernen bilden einen Schwerpunkt. Reflexionsmethoden und ihre Anwendung 11
13 6. Kooperationsmodell Die Landesfachverbände sind Träger für die Ausbildung der Trainerinnen/Trainer C. Als Träger dieser Ausbildung nehmen sie die Organisation und Durchführung zum TrainerIn- B- und C Leistungssport im Auftrag des DRV vor. Sie sind damit verantwortlich für die Einhaltung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die Qualitätssicherung sowie die Kooperation in den regionalen Ausbildungsverbünden auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB. Der DRV nimmt die Lizenzierung im Auftrag des DOSB für die Absolventen aller Ausbildungsgänge vor. Der DRV empfiehlt eine enge Kooperation mit den Landessportbünden, die den Landesfachverbänden in eigener Trägerschaft und in Abstimmung mit dem Spitzenverband ein Fortbildungsprogramm auf sportartübergreifendem Gebiet sowie Schulungen für ihre Lehrgangsreferentinnen/ -referenten bezogen auf methodisch/didaktische Fragen der Erwachsenenbildung, anbieten. Die Konzeption ist vom Spitzenverband eingereicht, der auch für den Inhalt verantwortlich ist. Die Durchführung wird an die Landesfachverbände delegiert, die auch die Qualifizierungsmaßnahmen durchführen. 12
14 7. Ausbildungs-, Prüfungs- und Lizenzordnung 7.1. Ausbildungsordnung Erstellung der Ausbildungskonzeption Die Konzeption für den jeweiligen Ausbildungsgang erstellen die Ausbildungsträger auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien des DRV. Die von den Ausbildungsträgern erarbeiteten Ausbildungskonzeptionen werden dem Deutschen Sportbund zur Anerkennung vorgelegt, um mit der angestrebten Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der jeweiligen Ausbildungsabschlüsse die gegenseitige Anerkennung der entsprechenden Lizenzen im Bereich des Deutschen Sportbundes zu gewährleisten Lehrkräfte Der DRV beruft Lehrkräfte ( DRV-Referenten ) und bietet ihnen regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler (IRB und FIRA-AER) Ebene an. (Fortbildung von Referenten/innen). Ausgewählt werden diese Lehrkräfte nach fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen, damit sie die notwendigen Maßnahmen der Personalentwicklung bei ihrer Lehrtätigkeit umsetzen können. Diese Referenten werden in der Ausbildung der TrainerInnen A-, B- und C eingesetzt und garantieren ein hohes Maß an Qualität sowie die einheitliche Vermittlung der rugbyspezifischen Inhalte Dauer der Ausbildung Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer DOSB-Lizenz müssen grundsätzlich Innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein Voraussetzungen für die Zulassung zur Trainer/innen C-Ausbildung sind: Voraussetzungen für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen in der ersten Lizenzstufe sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und die Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein oder eine entsprechende Institution des Trägers Welche Trainer für welche Leistungskader Kader/Liga Diplomtrainer Trainer A Trainer B Trainer C Lizenz D A - Kader X 7er - Kader X U21 - Kader X Frauen - Kader X C - Kader X D - Kader X 1. Liga X 2. Liga X Regional- und Verbandsliga, Jugend u. Junioren Schüler X X Ausbildungsträger Verantwortliche für die Durchführung der Ausbildung zum C-Trainer sind die Landesverbände in Zusammenarbeit mit den Landessportbünden und dem DRV 13
15 Organisationsformen der Ausbildungsmaßnahmen Die Struktur der Ausbildungsgänge ermöglicht folgende Lehrgangsformen: Abendlehrgang Wochenendlehrgang Tageslehrgang Wochenlehrgang Alle Lehrgangsformen können auch miteinander kombiniert werden. Eine Lerneinheit (LE) umfasst 45 Minuten Fortbildung, Weiterbildung Mit dem Erwerb einer Trainer-Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine Fort- und Weiterbildung didaktisch notwendig. Ihre Ziele sind: Ergänzung und Vertiefung der bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation Erkennen und Umsetzen von Entwicklungen des Sports Erweiterung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem weiteren eigenständigen Profil im Rahmen der bestehenden Ausbildungsgänge. Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden von den jeweiligen Trägern der Ausbildungsmaßnahmen regelmäßig angeboten. Die Fortbildung hat in der jeweils vom Teilnehmer erlangten höchsten Lizenzstufe zu erfolgen. Eine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden: nach Erwerb der C-Trainer Lizenzstufe innerhalb von drei Jahren. Bei der inhaltlichen Gestaltung der einzelnen Ausbildungsgänge soll die spezifische Situation von Mädchen und Frauen reflektiert und deren Sportinteressen und Bedürfnisse berücksichtigt werden Prüfungsordnung Prüfung Vor Beginn eines Lehrgangs werden alle Teilnehmer über Inhalte und Prüfungsanforderungen informiert. Das Bestehen der Prüfung ist die Grundlage für die Lizenzerteilung. Über die Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen. Die bestandene Prüfung ist der Nachweis dafür, mit der im jeweiligen Ausbildungsgang erworbenen Qualifikation im entsprechenden Einsatzgebiet tätig werden zu dürfen Form der Prüfung In der Prüfung zum Abschluss der Ausbildungsgänge Trainer/in B muss die Lehrbefähigung in einer praktischen Lehrprobe und in einer mündlichen und schriftlichen Prüfung nachgewiesen werden Prüfungskommission Die Prüfung der Trainer - C wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, die der DRV- Lehrwart bestimmt Prüfungsergebnis Die Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet. 14
16 Gestaltung von Lernerfolgskontrollen Trainer/in C s. Punkt 5: Aspekte zur Erarbeitung der Ausbildungsinhalte. Grundsätzlich: eine Lernerfolgskontrolle darf nur solche Inhalte umfassen, die auch in der Ausbildung vermittelt wurden eine Lernerfolgskontrolle findet punktuell, im Rahmen des Unterrichts oder prozessbegleitend, z. B. am Ende von Ausbildungsblöcken, statt die Kriterien für das Bestehen der Lernerfolgskontrolle/Erlangen der Lizenz sind zu Beginn der Ausbildung offen zu legen Elemente der Lernerfolgskontrolle werden im Lehrgang vorgestellt und erprobt Ziele der Lernerfolgskontrolle: Nachweis des Erreichens der Lernziele Aufzeigen von Wissenslücken Feedback für die Lernenden Nachweis der Befähigung zur Übernahme des Aufgabengebiets Feedback für die Ausbilder/Ausbilderinnen Zur Bewertung von Lernerfolgskontrollen werden folgende Kriterien herangezogen: aktive Mitarbeit während der gesamten Ausbildung Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis Übernahme von Sportpraxisanteilen aus Spezialgebieten einzelner Teilnehmer/Teilnehmerinnen, um die Ausbildungsinhalte zu ergänzen Planung, Durchführung und Reflexion einer Übungsstunde (auch als Gruppenarbeit möglich, sofern der individuelle Anteil ersichtlich ist) Hospitationen in Vereinsgruppen mit Beobachtungsprotokoll für die anschließende Gruppenarbeit (Auswertungsgespräch über beobachtete Aspekte der Unterrichtsgestaltung und -inhalte) Für den Lizenzerwerb muss in allen Ausbildungsgängen mindestens eine praxisorientierte Lernerfolgskontrolle absolviert werden, in der die Lehrbefähigung nachgewiesen wird (Ausnahme: DSB-Vereinsmanagerin/DSB-Vereinsmanager). Eine Lernerfolgskontrolle wird als nicht bestanden bewertet, wenn einer der ersten 5 Punkte der Bewertung von Lernerfolgskontrollen nicht oder nur unzureichend gewährleistet wurde. In diesem Fall kann eine Wiederholung der Lernerfolgskontrolle erfolgen Lizenzordnung Lizenzierung Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes, ausgestellt von der mit der Durchführung beauftragten Mitgliedsorganisation des Ausbildungsträgers (DRV). Die Bedingungen der Lizenzvergabe sind in einem eigenen Verfahren verbindlich geregelt. Absolventinnen und Absolventen der Trainerin/Trainer - C Ausbildungen erhalten ihre Lizenz frühestens nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Für die Erteilung der Trainerin/Trainer - C -Lizenz ist der Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses erforderlich, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. 15
17 Die Ausbildungsträger erfassen alle DOSB - Lizenzinhaberinnen und -inhaber mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Lizenznummer. Jährlich einmal melden die Ausbildungsträger dem DOSB die Zahl neu zuerkannter und in ihrem Verbandsbereich gültiger Lizenzen Gültigkeitsdauer von Lizenzen Die DOSB - Lizenz ist im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz. Die DOSB - Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig: nach Erwerb der 1. Lizenzstufe drei Jahre Fort- und Weiterbildung Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden von den jeweiligen Trägern der Ausbildungsmaßnahmen angeboten. Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die Gültigkeitsdauer der niedrigeren Lizenzstufe. Eine Fortbildung von mindestens 20 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden: nach Erwerb der 1. Lizenzstufe innerhalb von drei Jahren Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen wird wie folgt verfahren: Fortbildung im 1.Jahr nach Ablauf der Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der Lizenz sollte nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 30 LE um drei Jahre verlängert werden. Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der Lizenz sollte nach dem erfolgreichen Besuch von 2 Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 40 LE um drei Jahre verlängert werden. Fortbildung im 4. und 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der Lizenz sollte nach dem erfolgreichen Besuch von 2 Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 50 LE um drei Jahre verlängert werden. Mehr als 5 Jahre nach Lizenzablauf: die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden Lizenzentzug Die lizenzierenden Mitgliedsorganisationen haben das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Lizenzinhaber/in schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes oder ethischmoralische Grundsätze (s. Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer) verstößt Anerkennung anderer Ausbildungsgänge Der DRV erkennt Ausbildungsgänge anderer Institutionen (oder Teile von ihnen) an, sofern sie seinen eigenen gleichwertig sind. Nationale Diplome und Ausbildungsabschlüsse von EU Ländern sind anzuerkennen, eine Verweigerung ist nicht statthaft. Teile der Ausbildung können als Fernstudium/Heimstudium (z. B. E-Learning) im Umfang von 30 LE für die Ausbildungsgänge der 1. Lizenzstufe anerkannt werden. 16
18 8. Qualifikation der Lehrkräfte Bei der Umsetzung von Qualifizierungskonzepten haben die Lehrkräfte eine Schlüsselfunktion inne. Die individuelle, fachliche Qualifikation und die pädagogische, soziale und methodische Kompetenz jeder Lehrkraft sind für die Qualität der Bildungsarbeit elementar und gehören zu den nachzuweisenden Standards einer Qualitätssicherung. Die in diesen Rahmenrichtlinien formulierten didaktisch/methodischen Grundsätze sollen Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Trainerinnen/Trainer, Jugendleiterinnen/Jugendleiter dazu befähigen, Maßnahmen der Personalentwicklung in ihren Gruppen zur Anwendung zu bringen. Sie sollen durch solche Maßnahmen in die Lage versetzt werden, den sportlichen und sozialen Bedürfnissen der Mitglieder in Vereinen und Verbänden zu entsprechen, damit zu deren Bindung an den organisierten Sport beitragen und neue Mitglieder an den Verein binden. Zur Umsetzung diese Rahmenrichtlinien findet jährlich unter der Leitung des Bundestrainers ein Treffen mit den Haupttrainern ( Sportdirektoren ) der Vereine statt, in denen diese geschult werden, die Ausbildung durchzuführen. Der DRV stellt alle dafür notwendigen Lehrmaterialien zur Verfügung. Die hier ausgebildeten Lehrkräfte können an diesem Ausbildungskonzept unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen: Erwerb einer Befähigung von Seiten des DRV-Lehrwartes, mit der die betreffenden Trainer Anleitungen zur Ausbildung und Vermittlung des Rugbyspiels, Inhalte der Ausbildung und alle anderen notwendigen Unterlagen (CDs, DVDs) erhalten. Einhalten der DRV-Rahmenrichtlinien für die Ausbildung Ein A-Lizenz Trainer kann Trainer bis zur Stufe B-Lizenz ausbilden. Trainer mit A- Lizenz können die vereinsinterne Ausbildung für die Lizenzstufen D-, C- und B- Trainer durchführen Ein B-Lizenz Trainer kann Trainer bis zur Stufe C-Lizenz ausbilden. Trainer mit der B-Lizenz können die vereinsinterne Ausbildung für die Lizenzstufen D- und C- Trainer durchführen 17
19 9. Qualitätsmanagement Die vom DRV berufenen Lehrkräfte ( DRV-Referenten ) nehmen regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler (IRB und FIRA-AER) Ebene teil (Fortbildung von Referenten/innen). Die nationalen Fortbildungen ( DRV-Trainerkonferenzen ) finden jährlich unter der Leitung des DRV-Bundestrainers und eingeladenen auswärtigen Referenten aus dem Referentenpool des IRB und FIRA-AER statt. Diese Referenten werden in der Ausbildung der TrainerInnen A-, B- und C eingesetzt und garantieren ein hohes Maß an Qualität sowie die einheitliche Vermittlung der Inhalte. Aus dem im Anhang beigefügten Lizenzsystem des DRV ist zu ersehen, wie die Anforderungen des DOSB sich in diesem Sinne mit den Anforderungen des IRB verlinken. Zur Evaluierung von Qualifizierungsmaßnahmen stellt der DRV über seine Ausbildungsträger allen Teilnehmern einen Feedbackfragebogen zur Verfügung. Rahmenbedingungen für Lehrgangsmaßnahmen Bei jedem Lehrgang müssen ein Seminarraum und ein Spielfeld für den Praxisteil vorhanden sein. Für eine ausreichende Anzahl von Bällen, Markierungskegel, Leibchen muss gesorgt werden. Der Seminarraum soll als Mindestanforderung mit einem Projektor mit Leinwand und einer Tafel/Flipchart ausgestattet sein. Arbeitsunterlagen Alle Lehrkräfte werden vom DRV mit den entsprechenden Lehrmaterialien ausgestattet (DVDs, CDs). Diese werden jährlich nach dem neuesten Stand aktualisiert und für alle thematischen Lehrblöcke den Teilnehmern als Lernmaterial zur Verfügung gestellt. Ein Auswertungs-Feedbackfragebogen wird am Ende eines jeden Lehrgangs von den Teilnehmern ausgefüllt und an den/die Lehrkräfte übergeben, die diese an den DRV-Lehrwart und Bundestrainer weiterleiten. Qualitätsbeauftragter gem. Kapitel VI. / Abschnitt 1.2. Qualitätsstandards für die Umsetzung Name: Ianusevici Vorname: Peter Sportorganisation: Deutscher Rugby-Verband Straße: Haus der Verbände, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 PLZ: Ort: Hannover Tel.: ; ; office@rugby-verband.de; rugby-bundestrainer@gmx.de: 18
20 Ansprechpartner/in: Für Rücksprachen steht zur Verfügung: Name: Ianusevici Vorname: Peter Sportorganisation: Deutscher Rugby-Verband Straße: Haus der Verbände, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 PLZ: Ort: Hannover Tel.: ; ;
21 Sportorganisation: Deutscher Rugby-Verband KONZEPTION FÜR DEN AUSBILDUNGSGANG: Trainerin / Trainer B Leistungssport (60 LE) Sportart: Rugby Präambel Handlungsfelder Ziele der Ausbildung Berücksichtigung didaktisch/methodischer Grundsätze auf der Ebene der Konzeption Aspekte zur Erarbeitung der Ausbildungsinhalte Kooperationsmodell Ausbildungs-, Prüfungs- und Lizenzordnung Qualifikation der Lehrkräfte Qualitätsmanagement 1
22 1. Präambel Aufgabenorientierung Die Tätigkeit des/der Trainers/in B umfasst die Gestaltung des systematischen leistungsorientierten Trainings. Sie schließt Talentsuche, Talentsichtung und Talentauswahl sowie Weiterführung der sportlichen Grundausbildung und Leistungsentwicklung im Rugby ein. Dabei ist der Rahmentrainingsplan zu beachten. Ein Ziel des DRV ist die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen im organisierten Sport. Mit der Umsetzung von Gender Mainstreaming tragen die Rahmenrichtlinien diesem Ziel Rechnung. Gender Mainstreaming in den Rahmenrichtlinien soll als eigenständiger Ansatz die gesellschaftliche Realität von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen und deren Situation in den Strukturen des organisierten Sports aufarbeiten und Defizite in den Sportorganisationen im Hinblick auf Frauen und Männer, Mädchen und Jungen sichtbar machen und ihnen entgegenwirken darauf hinwirken, dass in den jeweiligen sozialen und sportlichen Lebenslagen die unterschiedlichen Alltagswelten von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen erkannt und berücksichtigt werden Frauen und Männern, Mädchen und Jungen (sport)spezifische Erfahrungsmöglichkeiten und Entfaltungsräume bieten, die zur Identitätsbildung beitragen und den Abbau struktureller Benachteiligungen einleiten Frauen und Männer, Mädchen und Jungen darin unterstützen, im und durch Sport ihre Identität zu entwickeln, ihr Selbstbewusstsein zu stärken, und sie befähigen, in den Sportorganisationen und der Gesellschaft selbstbestimmt ihre Interessen zu verfolgen Frauen und Männer, Mädchen und Jungen für einen partnerschaftlichen Umgang miteinander sensibilisieren, ihnen die Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Rolle ermöglichen und sie dazu befähigen, Konflikte gewaltfrei zu lösen allen Formen von Gewalt gegen Frauen und Männer, Mädchen und Jungen entgegenwirken sowie Betroffenen Schutz und Hilfe gewähren. Mit seinem Leitgedanken Sport für alle" verfolgt der organisierte Sport ein gesellschaftlich bedeutsames Ziel und trägt damit zugleich zu seiner eigenen Zukunftssicherung bei. Er enthält die Verpflichtung, gesellschaftliche Bedingungen so mitzugestalten, dass sie allen gesellschaftlichen Gruppen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Nationalität, ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung in Sportvereinen ein selbstverständliches Miteinander ermöglichen. Dies erfordert eine neue Haltung, eine neue Politik der Verschiedenheit" ( Diversity Management") im organisierten Sport. Eine solche Vereins-/Verbandsphilosophie bietet optimale Voraussetzungen für die Gewinnung und langfristige Bindung von Mitgliedern und Führungskräften, weil sie solche Vielfalt als Bereicherung begreift und für die jeweilige Organisation nutzt. Je unmittelbarer sich die Vielfalt der Gesellschaft auch in den Vereinsstrukturen widerspiegelt, desto besser gelingt die Orientierung der Vereine an den Bedürfnissen ihrer aktuellen bzw. potenziellen Mitglieder. Die Schwerpunkte der gesellschaftlichen Aufgaben die der DRV übernimmt, sind: Beiträge leisten zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Gesundheit Breitgefächerte sportliche und überfachliche Jugendarbeit Förderung der aktiven Bürgergesellschaft mit gleichberechtigter Teilhabe von Männern und Frauen Eintreten für Toleranz, soziale Integration und gegen Gewalt 2
23 2. Handlungsfelder Trainerin / Trainer - B Leistungssport (60 LE) Voraussetzung: Qualifikation Trainerin / Trainer - C Leistungssport Die Tätigkeit der Trainerin/des Trainers B Leistungssport umfasst die Talentförderung auf der Basis leistungssportlich orientierter Trainings- und Wettkampfangebote in dieser Sportart. Schwerpunkte sind Planung, Organisation, Durchführung und Steuerung des Aufbautrainings bis hin zum Anschlusstraining. Verbindliche Grundlage hierfür sind die Rahmenkonzeptionen (Strukturpläne, Rahmentrainingspläne) des DRV. Da die Arbeit mit Kindern/Jugendlichen einerseits und mit Erwachsenen/Älteren anderseits sehr unterschiedliche Anforderungen an die sozialen, inhaltlichen und methodischen Kompetenzen der Übungsleiterinnen und Übungsleiter stellt und deren Qualifizierung damit spezieller auf die Zielgruppe zugeschnitten werden kann, wird diese Ausbildung mit den zielgruppenorientierten Schwerpunkten Kinder/Jugendliche und Erwachsene/Ältere durchgeführt. 3
24 3. Ziele der Ausbildung Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz Die Trainerin/der Trainer: versteht es, die Motivation der Sportlerinnen und Sportler für eine langfristige Sportkarriere zu entwickeln und auszubauen kennt die Wechselwirkungen von Sozialfaktoren (Elternhaus, Schule/ Ausbildung/ Beruf, Sozialstatus, Verein...) und sportlichem Engagement, kann sie in ihrer Komplexität erfassen und persönlichkeitsfördernd auf sie Einfluss nehmen kennt die Bedeutung ihrer/seiner Sportart für die Gesundheit sowie die Risikofaktoren im sportartspezifischen Leistungssport und wirkt Letzteren in der Sportpraxis entgegen kennt und berücksichtigt entwicklungsgemäße und geschlechtsspezifische Besonderheiten spezieller Leistungsgruppen ist sich der Verantwortung für die sportliche und allgemeine Persönlichkeitsentwicklung der Aktiven bewusst und handelt entsprechend den bildungspolitischen Zielen des DSB kennt und beachtet den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer kann ihre/seine eigene Aus-, Fort- und Weiterbildung selbstständig planen und organisieren 3.2. Fachkompetenz Die Trainerin/der Trainer: hat Struktur, Funktion und Bedeutung der jeweiligen Sportart als Leistungssport verinnerlicht und setzt sie im Prozess der Talentförderung im Nachwuchs- bzw. Perspektivkaderbereich um setzt die jeweilige Rahmenkonzeption für das Aufbautraining bis hin zum Anschlusstraining auf der Grundlage der entsprechenden Rahmentrainingspläne der Spitzenverbände um kann leistungsorientiertes Training sowie sportartspezifische Wettkämpfe organisieren und auswerten und die Sportler dabei anleiten, vorbereiten und betreuen vertieft sein Wissen über das Grundlagentraining sowie das technische Leitbild durch Erfahrungen aus der Praxis besitzt umfassende Kenntnisse über aktuelle Wettkampfregeln und Sportgeräte sowie ü- ber regionale und nationale Leistungssporteinrichtungen kennt die Möglichkeiten nachwuchsspezifischer Fördersysteme und kann sie für ihre/seine Sportlerinnen und Sportler nutzen schafft für die definierte Zielgruppe ein attraktives und motivierendes Sportangebot Methoden- und Vermittlungskompetenz Die Trainerin/der Trainer: verfügt über umfassendes pädagogisches Grundwissen zur Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Lern- bzw. Trainingseinheiten verfügt über eine umfassende Palette von Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden im Bereich des Grundlagen-, Aufbau- und Anschlusstrainings kann Individual- und Gruppentrainingspläne aus den Rahmentrainingsplänen der Spitzenverbände ableiten und hat ein Lehr- und Lernverständnis, das den Teilnehmenden genügend Zeit zur Informationsverarbeitung und Gelegenheit für Eigeninitiativen lässt 4
25 4. Berücksichtigung didaktisch/methodischer Grundsätze auf der Ebene der Konzeption Teilnehmerinnen- / Teilnehmerorientierung und Transparenz Die Auswahl der Themen und Vermittlungsmethoden orientiert sich an den Interessen, Bedürfnissen, Kenntnissen, Kompetenzen und Erfahrungen der Teilnehmenden. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung erfolgt mit ihnen gemeinsam im Rahmen der konzeptionellen Grundlagen der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme. Dazu sind Reflexionsprozesse notwendig, für die bei der Vorbereitung der Lehrgangsgestaltung genügend Zeit einzuplanen ist. Ziele, Inhalte und Arbeitsweisen/Methoden der Ausbildung haben für die Teilnehmenden grundsätzlich transparent zu sein. Umgang mit Verschiedenheit / Geschlechtsbewusstheit (Gender Mainstreaming, Diversity Management) Teilnehmerinnen- und teilnehmerorientierte Bildungsarbeit schließt den bewussten Umgang mit Vielfalt und Verschiedenheit von Menschen z. B. in Bezug auf Geschlecht/Gender, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, religiöse Überzeugung, Behinderung, sexuelle Orientierung etc. mit ein. Das Leitungsteam hat erforderliche Rahmenbedingungen und ein Klima der Akzeptanz zu schaffen, in dem Verschiedenheit als Bereicherung empfunden wird. Als übergeordnete Dimension von Verschiedenheit muss teilnehmerinnen- und teilnehmerorientierte Bildungsarbeit vor allem geschlechtsbewusst sein, also die besonderen Sozialisationsbedingungen, Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse von Mädchen/Frauen bzw. Jungen/Männern im Blick haben. Je nach Ziel und inhaltlicher Notwendigkeit kann das Lernen und Erleben deshalb sowohl in gemischtgeschlechtlichen als auch in gleichgeschlechtlichen Gruppen stattfinden. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen für alle Teilnehmenden. Zielgruppenorientierung/Verein als Handlungsort Im Fokus aller zu behandelnden Themen stehen einerseits die Lebens- und Bewegungswelt der zu betreuenden Zielgruppe und andererseits die speziellen Rahmenbedingungen für die Arbeit im jeweiligen Verein. Ein enger Bezug zur realen Situation soll eine möglichst unmittelbare Umsetzung des Gelernten in die Praxis ermöglichen. Erlebnis-/Erfahrungsorientierung und Ganzheitlichkeit Die Vermittlung der Inhalte erfolgt erlebnis-/erfahrungsorientiert und ganzheitlich. Durch die Wahl der Inhalte und Methoden werden verschiedene Erfahrungs-, Lern- und Erlebnisweisen angesprochen, was gewährleistet, dass Lernen nicht nur über den Kopf geschieht. Die Wahl unterschiedlicher Methoden, die jeweils verschiedene Sinneskanäle ansprechen (z. B. visuelle, akustische, taktile), soll den unterschiedlichen Lerntypen und ihrer primären Art, Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten, gerecht werden. Qualifizierungsangebote im Sport zeichnen sich durch einen gezielten Wechsel von Theorie- und Praxiseinheiten sowie einen flexiblen Umgang mit Anspannung und Entspannung, Bewegung und Ruhe aus. Handlungsorientierung Erlebnisse in Bildungsprozessen können durch gezielte Reflexionen zu individuellen Erfahrungen werden, die die Teilnehmenden später in die Gestaltung ihrer eigenen Praxis einfließen lassen können. Am schnellsten und nachhaltigsten wird dabei durch Selbsttätigkeit gelernt ( learning by doing"). Es gilt also, im Rahmen der Ausbildung regelmäßig Situationen zu schaffen, in denen die Teilnehmenden möglichst viel selbst gestalten und ausprobieren können. Dies bezieht sich sowohl auf die Arbeitsweisen im Lehrgang (z. B. Kleingruppenarbeit, Unterrichtsversuche, selbstständige Ausarbeitung von Themen/ selbst organisierte 5
26 Lerneinheiten") als auch auf das Ausprobieren und Umsetzen des Gelernten im Verein (z. B. durch Hausaufgaben", Erprobungsaufträge, Vereinslehrproben und -projekte). Prozessorientierung Ebenso wie Bildungsprozesse selten geradlinig verlaufen, sollte auch die Bildungsarbeit Unsicherheiten und Widerstände, Umwege und Fehler zulassen. Auch das Ungewohnte und Widersprüchliche führt zu Erkenntnis- und Lernfortschritten. Zugleich sollten soziale Interaktionen, z. B. Gruppenarbeiten, elementarer Bestandteil sein, um den Austausch unterschiedlicher Meinungen und Sichtweisen zu begünstigen. Eine Orientierung am Lerntempo und Interessen sowie Bedürfnissen der Teilnehmenden macht eine relativ offene, prozesshafte Lehrgangsplanung erforderlich. Der Lehrgangsverlauf entwickelt sich dann aus dem Zusammenwirken von Lehrgangsgruppe und Lehrteam im Rahmen der Ausbildungskonzeption mit ihren vorgegebenen Zielen und Inhalten. Teamprinzip Prozessorientierte Arbeitsweisen erfordern ein Lehrteam, das die gesamte Ausbildung kooperativ und gleichberechtigt leitet, die Teilnehmenden in ihren Lernprozessen und Entwicklungen begleitet und die Planung und Durchführung der Unterrichtsversuche, Lehrproben oder Vereinsprojekte berät und betreut. Die kontinuierliche Lehrgangsleitung hat Vorbildfunktion und ist sowohl als Prinzip für gleichberechtigte Kooperation und kollegialen Austausch als auch als Modell für eine moderne, teamorientierte Arbeit im Verein zu verstehen. Einem Lehrteam sollten grundsätzlich Frauen und Männer angehören. Reflexion des Selbstverständnisses Bildung ist ein reflexiver Prozess. Deshalb muss das permanente Reflektieren von Erlebnissen und Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnissen auf die eigene Person zum Arbeitsprinzip werden. Die individuelle Interpretation von Begriffen wie Sport, Leistung, Gesundheit, Geschlecht u. a. m. fördert eine aktive Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Verständnisweisen einschließlich der Ausprägung einer individuellen, reflektierten Haltung. 6
27 5. Aspekte zur Erarbeitung der Ausbildungsinhalte Die Inhalte der Ausbildung sind aufgeteilt in: Technik-Taktikinhalte: o Balleroberung in Standardsituationen (Modul I) o Kontinuität im offenen Spiel (Modul I) o Grundsätze des Angriffs, der Verteidigung und des Gegenangriffs (Modul II) Die konditionelle Ausbildung (Modul III) Personen- und gruppenbezogene Inhalte, solche also die die persönliche Sportsozialisation, die Interessen und Erwartungen von Kindern und Jugendlichen erfüllen (Modul I) Bewegungs- und sportpraktische Inhalte (Modul II) Vereins- und verbandsbezogene Inhalte (Modul III) Ergänzend zu den in den Rahmenrichtlinien festgelegten Elementen/Teilen der Prüfung sollen folgende rugbyspezifischen Prüfungselemente abgefragt werden: 1. Technik/Taktik Training Das Spiel in der Gasse: Grundsätze, Organisation, Aufgaben der einzelnen Positionen. Das Spiel im angeordneten Gedränge: Grundsätze, Organisation und Aufgaben der einzelnen Spieler vom Einwerfen bis zum Abspielen des Balles. Das Spiel der Hintermannschaft: Ziele, Grundsätze, Organisation, Bedeutung der Vorteilsund Tacklelinie. Das 2.Phase-Spiel: Grundsätze, Aufbau und Verhalten der teilnehmenden Spieler im offenen Gedränge. Das 2.Phase-Spiel: Grundsätze, Aufbau und Verhalten der teilnehmenden Spieler im Paket. Die Verteidigung: Grundsätze, Aufstellung, Organisation. Der Gegenangriff: Grundsätze, Aufstellung, Durchführung. Das Unterstützungsspiel im Angriff und in der Verteidigung: Grundsätze, Aufstellung, Aufgaben der einzelnen Spieler, Lauflinien. Analyse des Mittellinie- und 22-m-Antritts: Das Verhalten der antretenden und gegnerischen Mannschaft: Grundsätze, Organisation, Aufgaben der einzelnen Spieler. Analyse der verschiedenen Passvarianten für Fortgeschrittene: der Torpedo-Pass (Drehpass), der Pass des Gedrängehalb, der Flugpass, der gestellte Pass, der Pass aus dem Tackling und der Pass hinter dem Tackler. Analyse des Tacklings: Tackling von vorne, von der Seite, von hinten, das Mann-und-Ball Tackling, Bodenkontakt nach dem Tackling. 2. Konditionstraining Das Schnelligkeitstraining für Jugend-, Junioren-, Frauen- und Herrenspieler: Methodische Anweisungen, Übungsbeispiele. Das Krafttraining für Jugend-, Junioren-, Frauen- und Herrenspieler: Methodische Anweisungen, Übungsbeispiele. Das Ausdauertraining für Jugend-, Junioren-, Frauen- und Herrenspieler: Methodische Anweisungen, Übungsbeispiele. Das Beweglichkeitstraining für Jugend-, Junioren-, Frauen- und Herrenspieler: Methodische Anweisungen, Übungsbeispiele. 3. Regelkunde Fragebogen des SDRV zur Ausbildung von Schiedsrichtern B. 7
28 Voraussetzung für den Erwerb der Trainer B-Lizenz ist die Teilnahme an allen 3 Modulen dieses Ausbildungsganges: Modul I (20LE) 1. Prinzipien des Spiels in der Gasse. Analyse situationsspezifischer Funktionen. 2. Prinzipien des angeordneten Gedränges. Analyse situationsspezifischer Funktionen. 3. Prinzipien des Mittellinie- und 22-m-Antritts. Analyse situationsspezifischer Funktionen. 4. Das Spiel im offenen Gedränge. Analyse situationsspezifischer Funktionen. 5. Das Spiel im Paket. Analyse situationsspezifischer Funktionen. 6. Personen- und gruppenbezogene Inhalte, solche also die die persönliche Sportsozialisation, die Interessen und Erwartungen von Kindern und Jugendlichen erfüllen 6.1. ausgewählte Inhalte, Methoden und Organisationsformen für den Umgang speziell mit Kindern und jugendlichen Sportlerinnen und Sportlern sowie mit Leistungsgruppen 6.2. Planung und Gestaltung von Trainingseinheiten in und mit Leistungssportgruppen auf mittlerer Ebene 6.3. Überblick über langfristigen Leistungsaufbau und die Etappen dorthin inkl. kurz-, mittel- und langfristiger Trainingsplanung 6.4. Grundlagen der Kommunikation und bewährte Verfahren des Umgangs mit Konflikten Modul II (20LE) 1. Prinzipien des Angriffs und der Verteidigung der Hintermannschaft aus Standardsituationen 2. Prinzipien des Mehrphasen-Spiels (Kontinuität, lange Spielhandlungen). Angriff und Verteidigung. Analyse situationsspezifischer Funktionen. 3. Prinzipien des Gegenangriffs. Analyse situationsspezifischer Funktionen. 4. Prinzipien der Verteidigung. 5. Bewegungs- und sportpraktische Inhalte 5.1. allgemeine und spezielle Trainingsinhalte und -methoden für das Aufbautraining bis hin zum Anschlusstraining im Leistungssport auf Basis der Rahmenkonzeptionen der Spitzenverbände 5.2.sportartspezifische Beispiele aus der Trainingspraxis für die Arbeit mit Nachwuchs- und Perspektivkadern 5.3.Sportart- und disziplinspezifische Leistungs- und Trainingsstrukturen im Aufbautraining, Bedeutung für die langfristige Leistungsentwicklung 5.4.Regeln und Wettkampfsysteme der jeweiligen Sportart 5.5.erweiterte Sportbiologie: Herz-Kreislaufsystem, Muskulatur, Belastungsnormative und Belastungsgestaltung 5.6.Prinzipien der Trainingssteuerung Modul III (20LE) 1. Die konditionelle Ausbildung im Rugby 1.1. Die Anforderungen des Spiels auf hohem Niveau 1.2. Das Schnelligkeitstraining 1.3. Das Krafttraining 1.4. Das Ausdauertraining 1.5. Das Beweglichkeitstraining 1.6. Das integrierte Training 1.7. Planung des Konditionstrainings 1.8. Leistungsdiagnostische Tests 8
29 2. Vereins- und verbandsbezogene Inhalte 2.1. Förderkonzeptionen von Landessportbünden und Landesfachverbänden im Leistungssport 2.2. Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Aufsichts-, Haft- und Sorgfaltspflicht, Versicherungsfragen im speziellen Tätigkeitsbereich. Ordnungen und Gesetze, die für die Planung, den Aufbau und die Organisation von Breitensportgruppen, Kursen und Arbeitsgemeinschaften von Bedeutung sind 2.3. Antidopingrichtlinien 2.4. Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer 9
30 6. Kooperationsmodell Die Landesfachverbände sind Träger für die Ausbildung der Trainerinnen/Trainer B. Als Träger dieser Ausbildung nehmen sie die Organisation und Durchführung zum TrainerIn- B- und C Leistungssport im Auftrag des DRV vor. Sie sind damit verantwortlich für die Einhaltung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die Qualitätssicherung sowie die Kooperation in den regionalen Ausbildungsverbünden auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB. Der DRV nimmt die Lizenzierung im Auftrag des DOSB für die Absolventen aller Ausbildungsgänge vor. Die Konzeption ist vom Spitzenverband eingereicht, der auch für den Inhalt verantwortlich ist. 10
31 7. Ausbildungs-, Prüfungs- und Lizenzordnung 7.1. Ausbildungsordnung Erstellung der Ausbildungskonzeption Die Konzeption für den jeweiligen Ausbildungsgang erstellen die Ausbildungsträger auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien des DRV. Die von den Ausbildungsträgern erarbeiteten Ausbildungskonzeptionen werden dem Deutschen Sportbund zur Anerkennung vorgelegt, um mit der angestrebten Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der jeweiligen Ausbildungsabschlüsse die gegenseitige Anerkennung der entsprechenden Lizenzen im Bereich des Deutschen Sportbundes zu gewährleisten Lehrkräfte Der DRV beruft Lehrkräfte ( DRV-Referenten ) und bietet ihnen regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler (IRB und FIRA-AER) Ebene an. (Fortbildung von Referenten/innen). Ausgewählt werden diese Lehrkräfte nach fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen, damit sie die notwendigen Maßnahmen der Personalentwicklung bei ihrer Lehrtätigkeit umsetzen können. Diese Referenten werden in der Ausbildung der TrainerInnen A-, B- und C eingesetzt und garantieren ein hohes Maß an Qualität sowie die einheitliche Vermittlung der rugbyspezifischen Inhalte Dauer der Ausbildung Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer DOSB-Lizenz müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein Voraussetzungen für die Zulassung zur Trainer/innen B-Ausbildung sind: Besitz einer gültigen Trainer/innen C-Lizenz Nachweis einer einjährigen TrainerInnentätigkeit im Verein. Nach Absolvierung einer entsprechenden, vom Landesverband festgelegten Fortbildung und Erfolgreich bestandener Prüfung kann der/die Inhaber/in einer C-Lizenz zur Trainer B- Ausbildung zugelassen werden. Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für eine Lizenzstufe werden die darunter liegenden Lizenzstufen für den jeweiligen Zeitraum ihrer Gültigkeitsdauer mit verlängert Welche Trainer für welche Leistungskader Kader/Liga Diplomtrainer Trainer A Trainer B Trainer C Lizenz D A - Kader X 7er - Kader X U21 - Kader X Frauen - Kader X C - Kader X D - Kader X 1. Liga X 2. Liga X Regional- und Verbandsliga, Jugend u. Junioren Schüler X X 11
32 Ausbildungsträger Verantwortliche für die Durchführung der Ausbildung zum B-Trainer sind die Landesverbände in Zusammenarbeit mit und dem DRV Organisationsformen der Ausbildungsmaßnahmen Die Struktur der Ausbildungsgänge ermöglicht folgende Lehrgangsformen: Abendlehrgang Wochenendlehrgang Tageslehrgang Wochenlehrgang Alle Lehrgangsformen können auch miteinander kombiniert werden. Eine Lerneinheit (LE) umfasst 45 Minuten Fortbildung, Weiterbildung Mit dem Erwerb einer Trainer-Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine Fort- und Weiterbildung didaktisch notwendig. Ihre Ziele sind: Ergänzung und Vertiefung der bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation Erkennen und Umsetzen von Entwicklungen des Sports Erweiterung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem weiteren eigenständigen Profil im Rahmen der bestehenden Ausbildungsgänge. Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden von den jeweiligen Trägern der Ausbildungsmaßnahmen regelmäßig angeboten. Die Fortbildung hat in der jeweils vom Teilnehmer erlangten höchsten Lizenzstufe zu erfolgen. Eine Fortbildung von mindestens 15 LE muss wahrgenommen werden: nach Erwerb der B-Trainer Lizenzstufe innerhalb von drei Jahren. Bei der inhaltlichen Gestaltung der einzelnen Ausbildungsgänge soll die spezifische Situation von Mädchen und Frauen reflektiert und deren Sportinteressen und Bedürfnisse berücksichtigt werden Prüfungsordnung Prüfung Vor Beginn eines Lehrgangs werden alle Teilnehmer über Inhalte und Prüfungsanforderungen informiert. Das Bestehen der Prüfung ist die Grundlage für die Lizenzerteilung. Über die Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen. Die bestandene Prüfung ist der Nachweis dafür, mit der im jeweiligen Ausbildungsgang erworbenen Qualifikation im entsprechenden Einsatzgebiet tätig werden zu dürfen Form der Prüfung In der Prüfung zum Abschluss der Ausbildungsgänge Trainer/in B muss die Lehrbefähigung in einer praktischen Lehrprobe und in einer mündlichen und schriftlichen Prüfung nachgewiesen werden Prüfungskommission Die Prüfung der Trainer - B wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, die der DRV- Lehrwart bestimmt Prüfungsergebnis Die Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet. 12
33 Gestaltung von Lernerfolgskontrollen Trainer/in B s. Punkt 5: Aspekte zur Erarbeitung der Ausbildungsinhalte. Grundsätzlich: eine Lernerfolgskontrolle darf nur solche Inhalte umfassen, die auch in der Ausbildung vermittelt wurden eine Lernerfolgskontrolle findet punktuell, im Rahmen des Unterrichts oder prozessbegleitend, z. B. am Ende von Ausbildungsblöcken, statt die Kriterien für das Bestehen der Lernerfolgskontrolle/Erlangen der Lizenz sind zu Beginn der Ausbildung offen zu legen Elemente der Lernerfolgskontrolle werden im Lehrgang vorgestellt und erprobt Ziele der Lernerfolgskontrolle: Nachweis des Erreichens der Lernziele Aufzeigen von Wissenslücken Feedback für die Lernenden Nachweis der Befähigung zur Übernahme des Aufgabengebiets Feedback für die Ausbilder/Ausbilderinnen Zur Bewertung von Lernerfolgskontrollen werden folgende Kriterien herangezogen: aktive Mitarbeit während der gesamten Ausbildung Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis Übernahme von Sportpraxisanteilen aus Spezialgebieten einzelner Teilnehmer/Teilnehmerinnen, um die Ausbildungsinhalte zu ergänzen Planung, Durchführung und Reflexion einer Übungsstunde (auch als Gruppenarbeit möglich, sofern der individuelle Anteil ersichtlich ist) Hospitationen in Vereinsgruppen mit Beobachtungsprotokoll für die anschließende Gruppenarbeit (Auswertungsgespräch über beobachtete Aspekte der Unterrichtsgestaltung und -inhalte) Für den Lizenzerwerb muss in allen Ausbildungsgängen mindestens eine praxisorientierte Lernerfolgskontrolle absolviert werden, in der die Lehrbefähigung nachgewiesen wird (Ausnahme: DSB-Vereinsmanagerin/DSB-Vereinsmanager). Eine Lernerfolgskontrolle wird als nicht bestanden bewertet, wenn einer der ersten 5 Punkte der Bewertung von Lernerfolgskontrollen nicht oder nur unzureichend gewährleistet wurde. In diesem Fall kann eine Wiederholung der Lernerfolgskontrolle erfolgen Lizenzordnung Lizenzierung Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes, ausgestellt von der mit der Durchführung beauftragten Mitgliedsorganisation des Ausbildungsträgers (DRV). Die Bedingungen der Lizenzvergabe sind in einem eigenen Verfahren verbindlich geregelt. Absolventinnen und Absolventen der Trainerin/Trainer - B Ausbildungen erhalten ihre Lizenz frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Ausbildungsträger erfassen alle DOSB - Lizenzinhaberinnen und -inhaber mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Lizenznummer. Jährlich einmal melden die Ausbildungsträger 13
34 dem DOSB die Zahl neu zuerkannter und in ihrem Verbandsbereich gültiger Lizenzen Gültigkeitsdauer von Lizenzen Die DOSB - Lizenz ist im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz. Die DOSB - Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig: nach Erwerb der 2. Lizenzstufe drei Jahre Fort- und Weiterbildung Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden von den jeweiligen Trägern der Ausbildungsmaßnahmen angeboten. Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die Gültigkeitsdauer der niedrigeren Lizenzstufe. Eine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden: nach Erwerb der 3. Lizenzstufe innerhalb von drei Jahren Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen Die Verlängerung von gültigen Lizenzen ist in den Rahmenrichtlinien geregelt. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen wird wie folgt verfahren: Fortbildung im 1.Jahr nach Ablauf der Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der Lizenz sollte nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 20 LE um drei Jahre verlängert werden. Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit Die Lizenz wird um eine Stufe zurückgestuft. Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als vier Jahre Die Lizenz wird um eine Stufe zurückgestuft und wird als C-Lizenz nur nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 20 LE anerkannt Lizenzentzug Die lizenzierenden Mitgliedsorganisationen haben das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Lizenzinhaber/in schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes oder ethischmoralische Grundsätze (s. Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer) verstößt Anerkennung anderer Ausbildungsgänge Der DRV erkennt Ausbildungsgänge anderer Institutionen (oder Teile von ihnen) an, sofern sie seinen eigenen gleichwertig sind. Nationale Diplome und Ausbildungsabschlüsse von EU Ländern sind anzuerkennen, eine Verweigerung ist nicht statthaft. 14
35 8. Qualifikation der Lehrkräfte Bei der Umsetzung von Qualifizierungskonzepten haben die Lehrkräfte eine Schlüsselfunktion inne. Die individuelle, fachliche Qualifikation und die pädagogische, soziale und methodische Kompetenz jeder Lehrkraft sind für die Qualität der Bildungsarbeit elementar und gehören zu den nachzuweisenden Standards einer Qualitätssicherung. Die in diesen Rahmenrichtlinien formulierten didaktisch/methodischen Grundsätze sollen Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Trainerinnen/Trainer, Jugendleiterinnen/Jugendleiter dazu befähigen, Maßnahmen der Personalentwicklung in ihren Gruppen zur Anwendung zu bringen. Sie sollen durch solche Maßnahmen in die Lage versetzt werden, den sportlichen und sozialen Bedürfnissen der Mitglieder in Vereinen und Verbänden zu entsprechen, damit zu deren Bindung an den organisierten Sport beitragen und neue Mitglieder an den Verein binden. Zur Umsetzung diese Rahmenrichtlinien findet jährlich unter der Leitung des Bundestrainers ein Treffen mit den Haupttrainern ( Sportdirektoren ) der Vereine statt, in denen diese geschult werden, die Ausbildung durchzuführen. Der DRV stellt alle dafür notwendigen Lehrmaterialien zur Verfügung. Die hier ausgebildeten Lehrkräfte können an diesem Ausbildungskonzept unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen: Erwerb einer Befähigung von Seiten des DRV-Lehrwartes, mit der die betreffenden Trainer Anleitungen zur Ausbildung und Vermittlung des Rugbyspiels, Inhalte der Ausbildung und alle anderen notwendigen Unterlagen (CDs, DVDs) erhalten. Einhalten der DRV-Rahmenrichtlinien für die Ausbildung Ein A-Lizenz Trainer kann Trainer bis zur Stufe B-Lizenz ausbilden. Trainer mit A- Lizenz können die vereinsinterne Ausbildung für die Lizenzstufen D-, C- und B- Trainer durchführen Ein B-Lizenz Trainer kann Trainer bis zur Stufe C-Lizenz ausbilden. Trainer mit der B-Lizenz können die vereinsinterne Ausbildung für die Lizenzstufen D- und C- Trainer durchführen 15
36 9. Qualitätsmanagement Die vom DRV berufenen Lehrkräfte ( DRV-Referenten ) nehmen regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler (IRB und FIRA-AER) Ebene teil (Fortbildung von Referenten/innen). Die nationalen Fortbildungen ( DRV-Trainerkonferenzen ) finden jährlich unter der Leitung des DRV-Bundestrainers und eingeladenen auswärtigen Referenten aus dem Referentenpool des IRB und FIRA-AER statt. Diese Referenten werden in der Ausbildung der TrainerInnen A-, B- und C eingesetzt und garantieren ein hohes Maß an Qualität sowie die einheitliche Vermittlung der Inhalte. Aus dem im Anhang beigefügten Lizenzsystem des DRV ist zu ersehen, wie die Anforderungen des DOSB sich in diesem Sinne mit den Anforderungen des IRB verlinken. Zur Evaluierung von Qualifizierungsmaßnahmen stellt der DRV über seine Ausbildungsträger allen Teilnehmern einen Feedbackfragebogen zur Verfügung. Rahmenbedingungen für Lehrgangsmaßnahmen Bei jedem Lehrgang müssen ein Seminarraum und ein Spielfeld für den Praxisteil vorhanden sein. Für eine ausreichende Anzahl von Bällen, Markierungskegel, Leibchen muss gesorgt werden. Der Seminarraum soll als Mindestanforderung mit einen Beamer mit Leinwand und einer Tafel/Flipchart ausgestattet sein. Arbeitsunterlagen Alle Lehrkräfte werden vom DRV mit den entsprechenden Lehrmaterialien ausgestattet (DVDs, CDs). Diese werden jährlich nach dem neuesten Stand aktualisiert und für alle thematischen Lehrblöcke den Teilnehmern als Lernmaterial zur Verfügung gestellt. Ein Auswertungs-Feedbackfragebogen wird am Ende eines jeden Lehrgangs von den Teilnehmern ausgefüllt und an den/die Lehrkräfte übergeben, die diese an den DRV-Lehrwart und Bundestrainer weiterleiten. Qualitätsbeauftragter gem. Kapitel VI. / Abschnitt 1.2. Qualitätsstandards für die Umsetzung Name: Ianusevici Vorname: Peter Sportorganisation: Deutscher Rugby-Verband Straße: Haus der Verbände, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 PLZ: Ort: Hannover Tel.: ; ; office@rugby-verband.de; rugby-bundestrainer@gmx.de 16
37 Für Rücksprachen steht zur Verfügung: Name: Ianusevici Vorname: Peter Sportorganisation: Deutscher Rugby-Verband Straße: Haus der Verbände, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 PLZ: Ort: Hannover Tel.: ; ;
38 Sportorganisation: Deutscher Rugby-Verband KONZEPTION FÜR DEN AUSBILDUNGSGANG: Trainerin / Trainer A Leistungssport (90 LE) Sportart: Rugby Präambel Handlungsfelder Ziele der Ausbildung Berücksichtigung didaktisch/methodischer Grundsätze auf der Ebene der Konzeption Aspekte zur Erarbeitung der Ausbildungsinhalte Kooperationsmodell Ausbildungs-, Prüfungs- und Lizenzordnung Qualifikation der Lehrkräfte Qualitätsmanagement 1
39 1. Präambel Aufgabenorientierung Die Tätigkeit des/der A-Trainers/in umfasst die Gestaltung des systematischen leistungsorientierten Trainings in dieser Sportart bis zur individuellen Höchstleistung. Sie schließt Talentsuche, Talentauswahl und Talentförderung ein. Dabei ist der Rahmentrainingsplan des DRV zu beachten. Ein Ziel des DRV ist die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen im organisierten Sport. Mit der Umsetzung von Gender Mainstreaming tragen die Rahmenrichtlinien diesem Ziel Rechnung. Gender Mainstreaming in den Rahmenrichtlinien soll als eigenständiger Ansatz die gesellschaftliche Realität von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen und deren Situation in den Strukturen des organisierten Sports aufarbeiten und Defizite in den Sportorganisationen im Hinblick auf Frauen und Männer, Mädchen und Jungen sichtbar machen und ihnen entgegenwirken darauf hinwirken, dass in den jeweiligen sozialen und sportlichen Lebenslagen die unterschiedlichen Alltagswelten von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen erkannt und berücksichtigt werden Frauen und Männern, Mädchen und Jungen (sport)spezifische Erfahrungsmöglichkeiten und Entfaltungsräume bieten, die zur Identitätsbildung beitragen und den Abbau struktureller Benachteiligungen einleiten Frauen und Männer, Mädchen und Jungen darin unterstützen, im und durch Sport ihre Identität zu entwickeln, ihr Selbstbewusstsein zu stärken, und sie befähigen, in den Sportorganisationen und der Gesellschaft selbstbestimmt ihre Interessen zu verfolgen Frauen und Männer, Mädchen und Jungen für einen partnerschaftlichen Umgang miteinander sensibilisieren, ihnen die Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Rolle ermöglichen und sie dazu befähigen, Konflikte gewaltfrei zu lösen allen Formen von Gewalt gegen Frauen und Männer, Mädchen und Jungen entgegenwirken sowie Betroffenen Schutz und Hilfe gewähren. Mit seinem Leitgedanken Sport für alle" verfolgt der organisierte Sport ein gesellschaftlich bedeutsames Ziel und trägt damit zugleich zu seiner eigenen Zukunftssicherung bei. Er enthält die Verpflichtung, gesellschaftliche Bedingungen so mitzugestalten, dass sie allen gesellschaftlichen Gruppen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Nationalität, ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung in Sportvereinen ein selbstverständliches Miteinander ermöglichen. Dies erfordert eine neue Haltung, eine neue Politik der Verschiedenheit" ( Diversity Management") im organisierten Sport. Eine solche Vereins-/Verbandsphilosophie bietet optimale Voraussetzungen für die Gewinnung und langfristige Bindung von Mitgliedern und Führungskräften, weil sie solche Vielfalt als Bereicherung begreift und für die jeweilige Organisation nutzt. Je unmittelbarer sich die Vielfalt der Gesellschaft auch in den Vereinsstrukturen widerspiegelt, desto besser gelingt die Orientierung der Vereine an den Bedürfnissen ihrer aktuellen bzw. potenziellen Mitglieder. Die Schwerpunkte der gesellschaftlichen Aufgaben die der DRV übernimmt, sind: Beiträge leisten zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Gesundheit Breitgefächerte sportliche und überfachliche Jugendarbeit Förderung der aktiven Bürgergesellschaft mit gleichberechtigter Teilhabe von Männern und Frauen Eintreten für Toleranz, soziale Integration und gegen Gewalt 2
40 2. Handlungsfelder Trainerin / Trainer - A Leistungssport (90 LE) Voraussetzung: Qualifikation Trainerin / Trainer - B Leistungssport Die Tätigkeit der Trainerin/des Trainers A Leistungssport umfasst die Gestaltung von systematischen, leistungsorientierten Trainingsprozessen in dieser Sportart bis hin zur individuellen Höchstleistung. Schwerpunkte sind Planung, Organisation, Durchführung und Steuerung des Anschluss- bzw. Hochleistungstrainings. Verbindliche Grundlage hierfür sind die Rahmenkonzeptionen (Strukturpläne, Rahmentrainingspläne) des DRV. Da die Arbeit mit Kindern/Jugendlichen einerseits und mit Erwachsenen/Älteren anderseits sehr unterschiedliche Anforderungen an die sozialen, inhaltlichen und methodischen Kompetenzen der Übungsleiterinnen und Übungsleiter stellt und deren Qualifizierung damit spezieller auf die Zielgruppe zugeschnitten werden kann, wird diese Ausbildung mit den zielgruppenorientierten Schwerpunkten Kinder/Jugendliche und Erwachsene/Ältere durchgeführt. 3
41 3. Ziele der Ausbildung Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz Die Trainerin/der Trainer: versteht es, die Motivation der Sportlerinnen und Sportler bis hin zum Hochleistungsbereich weiterzuentwickeln, auszubauen und zu fördern kennt die Wechselwirkungen von Sozialfaktoren (Elternhaus, Schule / Ausbildung Beruf, Sozialstatus, Verein) leistungssportlicher Ausbildung, Sportmanagement und Sportsponsoring und kann sie in ihrer Komplexität erfassen und persönlichkeitsfördernd ausgestalten kennt und beachtet die sozial- und entwicklungspsychologischen sowie pädagogischen Besonderheiten des Übergangs vom Jugend- in das Erwachsenenalter kann mit anderen Trainern, Wissenschaftlern, Sportmedizinern, Funktionären und weiteren Spezialisten kooperieren und diese in den Prozess der Leistungsentwicklung effektiv einbinden leistet Beiträge für die Lehrarbeit innerhalb des Spitzenverbandes kennt und beachtet den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer kann ihre/seine eigene Aus-, Fort- und Weiterbildung selbstständig planen und organisieren 3.2. Fachkompetenz Die Trainerin/der Trainer: hat Struktur, Funktion und Bedeutung der jeweiligen Sportart als Leistungssport verinnerlicht und setzt sie im Prozess der Trainings- und Wettkampfoptimierung im Hochleistungsbereich um kann das Anschluss- und Hochleistungstraining auf der Basis der Struktur- und Rahmentrainingspläne der Spitzenverbände realisieren kann Training und Wettkampf systematisch planen, organisieren, individuell variieren, auswerten und steuern kennt praktikable und aktuelle Formen der Leistungsdiagnostik und kann sie in die Trainingssteuerung integrieren kennt die Fördersysteme im Spitzensport und kann sie für ihre/seine Sportlerinnen und Sportler nutzen kann zu den Rahmentrainingsplänen des Spitzen- und Landesverbände konzeptionelle Beiträge leisten verfolgt die nationalen und internationalen Entwicklungen der Sportart und gestaltet sie mit 3.3. Methoden- und Vermittlungskompetenz Die Trainerin/der Trainer: kennt alle wesentlichen Trainingsinhalte, -methoden und -mittel der Sportart innerhalb des langfristigen Leistungsaufbaus kann Trainingsinhalte, -methoden und -mittel zielgerichtet und systematisch einsetzen sowie individuell variieren und hat ein Lehr- und Lernverständnis, das den Athleten genügend Zeit zur Informationsverarbeitung lässt und sie in den Prozess der Leistungsoptimierung mitverantwortlich einbezieht 4
42 4. Berücksichtigung didaktisch/methodischer Grundsätze auf der Ebene der Konzeption Teilnehmerinnen- / Teilnehmerorientierung und Transparenz Die Auswahl der Themen und Vermittlungsmethoden orientiert sich an den Interessen, Bedürfnissen, Kenntnissen, Kompetenzen und Erfahrungen der Teilnehmenden. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung erfolgt mit ihnen gemeinsam im Rahmen der konzeptionellen Grundlagen der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme. Dazu sind Reflexionsprozesse notwendig, für die bei der Vorbereitung der Lehrgangsgestaltung genügend Zeit einzuplanen ist. Ziele, Inhalte und Arbeitsweisen/Methoden der Ausbildung haben für die Teilnehmenden grundsätzlich transparent zu sein. Umgang mit Verschiedenheit / Geschlechtsbewusstheit (Gender Mainstreaming, Diversity Management) Teilnehmerinnen- und teilnehmerorientierte Bildungsarbeit schließt den bewussten Umgang mit Vielfalt und Verschiedenheit von Menschen z. B. in Bezug auf Geschlecht/Gender, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, religiöse Überzeugung, Behinderung, sexuelle Orientierung etc. mit ein. Das Leitungsteam hat erforderliche Rahmenbedingungen und ein Klima der Akzeptanz zu schaffen, in dem Verschiedenheit als Bereicherung empfunden wird. Als übergeordnete Dimension von Verschiedenheit muss teilnehmerinnen- und teilnehmerorientierte Bildungsarbeit vor allem geschlechtsbewusst sein, also die besonderen Sozialisationsbedingungen, Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse von Mädchen/Frauen bzw. Jungen/Männern im Blick haben. Je nach Ziel und inhaltlicher Notwendigkeit kann das Lernen und Erleben deshalb sowohl in gemischtgeschlechtlichen als auch in gleichgeschlechtlichen Gruppen stattfinden. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen für alle Teilnehmenden. Zielgruppenorientierung/Verein als Handlungsort Im Fokus aller zu behandelnden Themen stehen einerseits die Lebens- und Bewegungswelt der zu betreuenden Zielgruppe und andererseits die speziellen Rahmenbedingungen für die Arbeit im jeweiligen Verein. Ein enger Bezug zur realen Situation soll eine möglichst unmittelbare Umsetzung des Gelernten in die Praxis ermöglichen. Erlebnis-/Erfahrungsorientierung und Ganzheitlichkeit Die Vermittlung der Inhalte erfolgt erlebnis-/erfahrungsorientiert und ganzheitlich. Durch die Wahl der Inhalte und Methoden werden verschiedene Erfahrungs-, Lern- und Erlebnisweisen angesprochen, was gewährleistet, dass Lernen nicht nur über den Kopf geschieht. Die Wahl unterschiedlicher Methoden, die jeweils verschiedene Sinneskanäle ansprechen (z. B. visuelle, akustische, taktile), soll den unterschiedlichen Lerntypen und ihrer primären Art, Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten, gerecht werden. Qualifizierungsangebote im Sport zeichnen sich durch einen gezielten Wechsel von Theorie- und Praxiseinheiten sowie einen flexiblen Umgang mit Anspannung und Entspannung, Bewegung und Ruhe aus. Handlungsorientierung Erlebnisse in Bildungsprozessen können durch gezielte Reflexionen zu individuellen Erfahrungen werden, die die Teilnehmenden später in die Gestaltung ihrer eigenen Praxis einfließen lassen können. Am schnellsten und nachhaltigsten wird dabei durch Selbsttätigkeit gelernt ( learning by doing"). Es gilt also, im Rahmen der Ausbildung regelmäßig Situationen zu schaffen, in denen die Teilnehmenden möglichst viel selbst gestalten und ausprobieren können. Dies bezieht sich sowohl auf die Arbeitsweisen im Lehrgang (z. B. Kleingruppenarbeit, Unterrichtsversuche, selbstständige Ausarbeitung von Themen/ selbst organisierte 5
43 Lerneinheiten") als auch auf das Ausprobieren und Umsetzen des Gelernten im Verein (z. B. durch Hausaufgaben", Erprobungsaufträge, Vereinslehrproben und -projekte). Prozessorientierung Ebenso wie Bildungsprozesse selten geradlinig verlaufen, sollte auch die Bildungsarbeit Unsicherheiten und Widerstände, Umwege und Fehler zulassen. Auch das Ungewohnte und Widersprüchliche führt zu Erkenntnis- und Lernfortschritten. Zugleich sollten soziale Interaktionen, z. B. Gruppenarbeiten, elementarer Bestandteil sein, um den Austausch unterschiedlicher Meinungen und Sichtweisen zu begünstigen. Eine Orientierung am Lerntempo und Interessen sowie Bedürfnissen der Teilnehmenden macht eine relativ offene, prozesshafte Lehrgangsplanung erforderlich. Der Lehrgangsverlauf entwickelt sich dann aus dem Zusammenwirken von Lehrgangsgruppe und Lehrteam im Rahmen der Ausbildungskonzeption mit ihren vorgegebenen Zielen und Inhalten. Teamprinzip Prozessorientierte Arbeitsweisen erfordern ein Lehrteam, das die gesamte Ausbildung kooperativ und gleichberechtigt leitet, die Teilnehmenden in ihren Lernprozessen und Entwicklungen begleitet und die Planung und Durchführung der Unterrichtsversuche, Lehrproben oder Vereinsprojekte berät und betreut. Die kontinuierliche Lehrgangsleitung hat Vorbildfunktion und ist sowohl als Prinzip für gleichberechtigte Kooperation und kollegialen Austausch als auch als Modell für eine moderne, teamorientierte Arbeit im Verein zu verstehen. Einem Lehrteam sollten grundsätzlich Frauen und Männer angehören. Reflexion des Selbstverständnisses Bildung ist ein reflexiver Prozess. Deshalb muss das permanente Reflektieren von Erlebnissen und Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnissen auf die eigene Person zum Arbeitsprinzip werden. Die individuelle Interpretation von Begriffen wie Sport, Leistung, Gesundheit, Geschlecht u. a. m. fördert eine aktive Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Verständnisweisen einschließlich der Ausprägung einer individuellen, reflektierten Haltung. 6
44 5. Aspekte zur Erarbeitung der Ausbildungsinhalte Die Inhalte der Ausbildung sind aufgeteilt in: Leistungstraining (Modul I) Grundsätze des Spiels, Spielanalyse (Modul II) Spielkonzepte, Taktiken (Modul III) Planung und Periodisierung des Leistungstrainings (Modul IV) Personen- und gruppenbezogene Inhalte, solche also die die persönliche Sportsozialisation, die Interessen und Erwartungen von Kindern und Jugendlichen erfüllen (Modul I) Bewegungs- und sportpraktische Inhalte (Modul II) Vereins- und verbandsbezogene Inhalte (Modul III) Ergänzend zu den in den Rahmenrichtlinien festgelegten Elementen/Teilen der Prüfung sollen folgende rugbyspezifischen Prüfungselemente abgefragt werden: 1. Technik/Taktik Training Aufgabenanalyse beim Spiel in der Gasse. Aufgabenanalyse beim Spiel im Gedränge. Der Angriff der Hintermannschaft: Die Aufgaben des Ballzuteilers, des Spielmachers, des Täuschungsspielers, des Durchbruchspielers und der Unterstützer. Das Spiel in der 2.Phase: Aufgaben des Ansetzers, des Ballsicherers, der Abschirmer, der Bindungs- und Schubspieler, der Entscheidungsträger der Hintermannschaft sowie der Entscheidungsträger der Vorderleute im offenen Gedränge und Paket. Die Verteidigung: Aufgabenanalyse der Spieler in der vorderen Verteidigungslinie: der Tackler, die Innen-Unterstützungsspieler, die Außen-Unterstützungsspieler, die Ballsicherer (Ballaufnehmer). Die Verteidigung: Aufgabenanalyse der Spieler in der hinteren Verteidigungslinie: der Ballfänger und die Unterstützer. Das Unterstützungsspiel: Aufgabenanalyse des Ballträgers, des direkten und indirekten Unterstützungsspielers sowie des Verteidigungs-Unterstützerspielers. Die Antritte: Aufgabenanalyse der Treter, der Fänger (Springer), der Heber in der empfangenden Mannschaft sowie der Ballsicherer in beiden Mannschaften. Der Gegenangriff: Grundsätze und Aufgabenanalysen des Auslösers sowie der Unterstützungsspieler. Erstellung und Umsetzung eines taktischen Modells (Spielplanung); Ausarbeiten eines Mannschaftsprofils und taktisches Vorgehen. Erstellung eines Spielkonzeptes: Angriffsspielkonzept, Verteidigungsspielkonzept. Erstellung eines Gassen Schemas. Erstellung von Angriffsschemen der Hintermannschaft. Erstellung von Verteidigungsschemen. Erstellung von Antrittschemen. Ausarbeiten der Spieltaktik. 2. Konditionstraining Die Anforderungen des Spiels auf hohem Niveau. Das Schnelligkeitstraining für Frauen- und Herren Spieler: Methodische Anweisungen, Übungsbeispiele. Das Krafttraining für Frauen- und Herren Spieler: Methodische Anweisungen, Übungsbeispiele. Das Ausdauertraining für Frauen- und Herren Spieler: Methodische Anweisungen, Ü- bungsbeispiele. Das Beweglichkeitstraining für Frauen- und Herren Spieler: Methodische Anweisungen, Übungsbeispiele. Das integrierte Training: Technik/Taktiktraining unter hoher konditioneller Belastung Rugbytraining in Form von Spielsequenzen. Übungsbeispiele für rugbyspezifisches und positionsspezifisches Konditionstraining. 3. Regelkunde Fragebogen des SDRV zur Ausbildung von Schiedsrichter B und -A. 7
45 Voraussetzung für den Erwerb der Trainer A-Lizenz ist die Teilnahme an allen 4 Modulen dieses Ausbildungsganges: Modul I (20 LE) DAS LEISTUNGSTRAINING 1. Die Zielsetzung im Leistungstraining 2. Die sportliche Ausbildung 3. Die technische- und taktische Ausbildung in den einzelnen Bereichen: Grundtechnik, Kleingruppentechnik, Mannschaftsteile-Technik, Zusammenspiel 4. Die konditionelle Vorbereitung 5. Die theoretische Vorbereitung 6. Anforderungen im psycho-sozialen Bereich 7. Personen- und gruppenbezogene Inhalte, solche also die die persönliche Sportsozialisation, die Interessen und Erwartungen von Kindern und Jugendlichen erfüllen 7.1. ausgewählte Inhalte, Methoden und Organisationsformen für den Umgang speziell mit Topsportlern bzw. Spitzenteams 7.2. Planung und Gestaltung von Trainingseinheiten mit Hochleistungssportlerinnen und -sportlern sowie Spitzenteams 7.2. Überblick über langfristigen Leistungsaufbau und die Etappen dorthin inkl. kurz-, mittel- und langfristiger Trainingsplanung 7.3. leiten, führen, betreuen und motivieren im Hochleistungssport 7.4. Verantwortung von Trainerinnen und Trainern für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung der Spitzenathleten im und durch Sport Modul II (20LE) 1. Grundsätze des Spiels 2. Analyse des Spieler- und Mannschaftsprofils 3. Spielanalyse 4. Bewegungs- und sportpraktische Inhalte 4.1. allgemeine und spezielle Trainingsinhalte und -methoden für das Anschluss- bzw. Hochleistungstraining im Spitzensport auf der Basis der Rahmenkonzeptionen der Spitzenverbände 4.2. Sportart- und disziplinspezifische Leistungs- und Trainingsstrukturen im Anschluss-bzw. Hochleistungstraining, Bedeutung für die langfristige Leistungsoptimierung 4.3. aktuelle Regeln und Wettkampfsysteme der jeweiligen Sportart 4.4. erweiterte Sportbiologie: Belastungsgestaltung im Hochleistungsbereich 4.5. individuelle Trainingssteuerung Modul III (20 LE) 1. Das Spielkonzept: Angriffs- und Verteidigungskonzepte 2. Angriffsmöglichkeiten und Angriffsmuster aus Gasse und Gedränge 3. Anforderungen auf den einzelnen Positionen 4. Taktiken 5. Vereins- und verbandsbezogene Inhalte 5.1. Förderkonzeptionen von Landessportbünden und Landesfachverbänden im Leistungssport 5.2. Ordnungen und Gesetze, die für die Planung, den Aufbau und die Organisation von Leistungssportgruppen von Bedeutung sind 8
46 5.3. Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Aufsichts-, Haft- und Sorgfaltspflicht, Versicherungsfragen im speziellen Tätigkeitsfeld Ordnungen und Gesetze, die für die Planung, den Aufbau und die Organisation von Breitensportgruppen, Kursen und Arbeitsgemeinschaften von Bedeutung sind 5.4. Antidopingrichtlinien 5.5. Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer Modul IV (30LE) 1. Das Zusammenspiel der einzelnen Mannschaftsteile im Angriff und in der Verteidigung. Angriffs- und Verteidigungsmuster im Zusammenspiel des Sturms mit der Hintermannschaft. 2. Planung und Periodisierung des Leistungstrainings 2.1. Trainingsplanung 2.2. Wochenplanung 2.3. Jahresplanung 9
47 6. Kooperationsmodell Der Deutsche Rugby-Verband ist Träger für die Ausbildung der Trainerinnen/Trainer A. Der DRV nimmt die Lizenzierung im Auftrag des DOSB für die Absolventen aller Ausbildungsgänge vor. Er ist damit verantwortlich für die Einhaltung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die Qualitätssicherung sowie die Kooperation innerhalb der Ausbildung mit dem Weltverband (IRB) und dem Europäischen Rugby-Verband (FIRA-AER), die den deutschen Spitzentrainern und Referenten regelmäßig rugbyspezifische Fortbildungsmaßnahmen auf höchstem Niveau anbieten. Die Konzeption ist vom Spitzenverband eingereicht, der auch für den Inhalt verantwortlich ist. 10
48 7. Ausbildungs-, Prüfungs- und Lizenzordnung 7.1. Ausbildungsordnung Erstellung der Ausbildungskonzeption Die Konzeption für den jeweiligen Ausbildungsgang erstellen die Ausbildungsträger auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien des DRV. Die von den Ausbildungsträgern erarbeiteten Ausbildungskonzeptionen werden dem Deutschen Sportbund zur Anerkennung vorgelegt, um mit der angestrebten Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der jeweiligen Ausbildungsabschlüsse die gegenseitige Anerkennung der entsprechenden Lizenzen im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes zu gewährleisten Lehrkräfte Der DRV beruft Lehrkräfte ( DRV-Referenten ) und bietet ihnen regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler (IRB und FIRA-AER) Ebene an. Zur Fortbildung von Referenten/innen bietet der Weltverband IRB den Kurs IRB-Educator an, während der europäische Verband FIRA-AER den Fortbildungskurs Stage Expèrts anbietet. Ausgewählt werden diese Lehrkräfte nach fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen, damit sie die notwendigen Maßnahmen der Personalentwicklung bei ihrer Lehrtätigkeit umsetzen können. Diese Referenten werden in der Ausbildung der TrainerInnen A-, B- und C eingesetzt und garantieren ein hohes Maß an Qualität sowie die einheitliche Vermittlung der rugbyspezifischen Inhalte Dauer der Ausbildung Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer DOSB-Lizenz müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein Zulassung zur Ausbildung für die A-Trainer Lizenz Voraussetzungen für die Zulassung zur Trainer/innen A-Ausbildung sind: Besitz einer gültigen Trainer/innen B-Lizenz, Nachweis einer zweijährigen Trainertätigkeit im Verein mit genauer Beschreibung der Tätigkeit im Verein und/oder Landesverband, Stellungnahme des zuständigen Landesfachverbandes Ein Zulassungsgespräch mit dem DRV-Lehrwart und/oder Bundestrainer Nach Absolvierung einer entsprechenden, vom Landesverband festgelegten Fortbildung und Erfolgreich bestandener Prüfung kann der/die Inhaber/in einer B-Lizenz zur Trainer A- Ausbildung zugelassen werden. Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für eine Lizenzstufe werden die darunter liegenden Lizenzstufen für den jeweiligen Zeitraum ihrer Gültigkeitsdauer mit verlängert Welche Trainer für welche Leistungskader Kader/Liga Diplomtrainer Trainer A Trainer B Trainer C Lizenz D A - Kader X 7er - Kader X U21 - Kader X Frauen - Kader X C - Kader X D - Kader X 1. Liga X 2. Liga X 11
49 Regional- und Verbandsliga, Jugend u. Junioren Schüler X X Ausbildungsträger Verantwortlich für die Durchführung der Ausbildung zum A-Trainer ist der DRV. Im Bedarfsfall darf der DRV die Ausbildung an einzelne Landesverbände delegieren Organisationsformen der Ausbildungsmaßnahmen Die Struktur der Ausbildungsgänge ermöglicht folgende Lehrgangsformen: Abendlehrgang Wochenendlehrgang Tageslehrgang Wochenlehrgang Alle Lehrgangsformen können auch miteinander kombiniert werden. Eine Lerneinheit (LE) umfasst 45 Minuten Fortbildung, Weiterbildung Mit dem Erwerb einer Trainer-Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine Fort- und Weiterbildung didaktisch notwendig. Ihre Ziele sind: Ergänzung und Vertiefung der bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation Erkennen und Umsetzen von Entwicklungen des Sports Erweiterung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem weiteren eigenständigen Profil im Rahmen der bestehenden Ausbildungsgänge. Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden von den jeweiligen Trägern der Ausbildungsmaßnahmen regelmäßig angeboten. Die Fortbildung hat in der jeweils vom Teilnehmer erlangten höchsten Lizenzstufe zu erfolgen. Mindestanforderung: Eine Fortbildung von 15 LE muss wahrgenommen werden: nach Erwerb der A-Trainer Lizenzstufe innerhalb von zwei Jahren. Bei der inhaltlichen Gestaltung der einzelnen Ausbildungsgänge soll die spezifische Situation von Mädchen und Frauen reflektiert und deren Sportinteressen und Bedürfnisse berücksichtigt werden Prüfungsordnung Prüfung Vor Beginn eines Lehrgangs werden alle Teilnehmer über Inhalte und Prüfungsanforderungen informiert. Das Bestehen der Prüfung ist die Grundlage für die Lizenzerteilung. Über die Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen. Die bestandene Prüfung ist der Nachweis dafür, mit der im jeweiligen Ausbildungsgang erworbenen Qualifikation im entsprechenden Einsatzgebiet tätig werden zu dürfen Form der Prüfung In der Prüfung zum Abschluss der Ausbildungsgänge Trainer/in A muss die Lehrbefähigung in einer praktischen Lehrprobe und in einer mündlichen und schriftlichen Prüfung nachgewiesen werden. 12
50 Prüfungskommission Die Prüfung der Trainer - A wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, die der DRV- Lehrwart bestimmt Prüfungsergebnis Die Prüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet Gestaltung von Lernerfolgskontrollen Trainer/in A s. Punkt 5: Aspekte zur Erarbeitung der Ausbildungsinhalte. Grundsätzlich: eine Lernerfolgskontrolle darf nur solche Inhalte umfassen, die auch in der Ausbildung vermittelt wurden eine Lernerfolgskontrolle findet punktuell, im Rahmen des Unterrichts oder prozessbegleitend, z. B. am Ende von Ausbildungsblöcken, statt die Kriterien für das Bestehen der Lernerfolgskontrolle/Erlangen der Lizenz sind zu Beginn der Ausbildung offen zu legen Elemente der Lernerfolgskontrolle werden im Lehrgang vorgestellt und erprobt Ziele der Lernerfolgskontrolle: Nachweis des Erreichens der Lernziele Aufzeigen von Wissenslücken Feedback für die Lernenden Nachweis der Befähigung zur Übernahme des Aufgabengebiets Feedback für die Ausbilder/Ausbilderinnen Zur Bewertung von Lernerfolgskontrollen werden folgende Kriterien herangezogen: aktive Mitarbeit während der gesamten Ausbildung Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis Übernahme von Sportpraxisanteilen aus Spezialgebieten einzelner Teilnehmer/Teilnehmerinnen, um die Ausbildungsinhalte zu ergänzen Planung, Durchführung und Reflexion einer Übungsstunde (auch als Gruppenarbeit möglich, sofern der individuelle Anteil ersichtlich ist) Hospitationen in Vereinsgruppen mit Beobachtungsprotokoll für die anschließende Gruppenarbeit (Auswertungsgespräch über beobachtete Aspekte der Unterrichtsgestaltung und -inhalte) Für den Lizenzerwerb muss in allen Ausbildungsgängen mindestens eine praxisorientierte Lernerfolgskontrolle absolviert werden, in der die Lehrbefähigung nachgewiesen wird (Ausnahme: DSB-Vereinsmanagerin/DSB-Vereinsmanager). Eine Lernerfolgskontrolle wird als nicht bestanden bewertet, wenn einer der ersten 5 Punkte der Bewertung von Lernerfolgskontrollen nicht oder nur unzureichend gewährleistet wurde. In diesem Fall kann eine Wiederholung der Lernerfolgskontrolle erfolgen Lizenzordnung Lizenzierung Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes, ausgestellt von der mit der Durch- 13
51 führung beauftragten Mitgliedsorganisation des Ausbildungsträgers (DRV). Die Bedingungen der Lizenzvergabe sind in einem eigenen Verfahren verbindlich geregelt. Absolventinnen und Absolventen der Trainerin/Trainer - A Ausbildungen erhalten ihre Lizenz frühestens nach Vollendung des 20. Lebensjahres. Die Ausbildungsträger erfassen alle DOSB - Lizenzinhaberinnen und -inhaber mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Lizenznummer. Jährlich einmal melden die Ausbildungsträger dem DOSB die Zahl neu zuerkannter und in ihrem Verbandsbereich gültiger Lizenzen Gültigkeitsdauer von Lizenzen Die DOSB - Lizenz ist im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz. Die DOSB - Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig: nach Erwerb der 3. Lizenzstufe zwei Jahre Fort- und Weiterbildung Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden von den jeweiligen Trägern der Ausbildungsmaßnahmen angeboten. Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die Gültigkeitsdauer der niedrigeren Lizenzstufe. Eine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden: nach Erwerb der 3. Lizenzstufe innerhalb von zwei Jahren Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen Die Verlängerung von gültigen Lizenzen ist in den Rahmenrichtlinien geregelt. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen wird wie folgt verfahren: Fortbildung im 1.Jahr nach Ablauf der Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 30 LE um zwei Jahre verlängert. Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit Die Lizenz wird um eine Stufe zurückgestuft Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als vier Jahre Die Lizenz wird um zwei Stufen zurückgestuft Lizenzentzug Die lizenzierenden Mitgliedsorganisationen haben das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Lizenzinhaber/in schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes oder ethischmoralische Grundsätze (s. Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer) verstößt Anerkennung anderer Ausbildungsgänge Der DRV erkennt Ausbildungsgänge anderer Institutionen (oder Teile von ihnen) an, sofern sie seinen eigenen gleichwertig sind. Nationale Diplome und Ausbildungsabschlüsse von EU Ländern sind anzuerkennen, eine Verweigerung ist nicht statthaft. 14
52 8. Qualifikation der Lehrkräfte Bei der Umsetzung von Qualifizierungskonzepten haben die Lehrkräfte eine Schlüsselfunktion inne. Die individuelle, fachliche Qualifikation und die pädagogische, soziale und methodische Kompetenz jeder Lehrkraft sind für die Qualität der Bildungsarbeit elementar und gehören zu den nachzuweisenden Standards einer Qualitätssicherung. Die in diesen Rahmenrichtlinien formulierten didaktisch/methodischen Grundsätze sollen Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Trainerinnen/Trainer, Jugendleiterinnen/Jugendleiter dazu befähigen, Maßnahmen der Personalentwicklung in ihren Gruppen zur Anwendung zu bringen. Sie sollen durch solche Maßnahmen in die Lage versetzt werden, den sportlichen und sozialen Bedürfnissen der Mitglieder in Vereinen und Verbänden zu entsprechen, damit zu deren Bindung an den organisierten Sport beitragen und neue Mitglieder an den Verein binden. Zur Umsetzung diese Rahmenrichtlinien findet jährlich unter der Leitung des Bundestrainers ein Treffen mit den Haupttrainern ( Sportdirektoren ) der Vereine statt, in denen diese geschult werden, die Ausbildung durchzuführen. Der DRV stellt alle dafür notwendigen Lehrmaterialien zur Verfügung. Die hier ausgebildeten Lehrkräfte können an diesem Ausbildungskonzept unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen: Erwerb einer Befähigung von Seiten des DRV-Lehrwartes, mit der die betreffenden Trainer Anleitungen zur Ausbildung und Vermittlung des Rugbyspiels, Inhalte der Ausbildung und alle anderen notwendigen Unterlagen (CDs, DVDs) erhalten. Einhalten der DRV-Rahmenrichtlinien für die Ausbildung Ein A-Lizenz Trainer kann Trainer bis zur Stufe B-Lizenz ausbilden. Trainer mit A- Lizenz können die vereinsinterne Ausbildung für die Lizenzstufen D-, C- und B- Trainer durchführen Ein B-Lizenz Trainer kann Trainer bis zur Stufe C-Lizenz ausbilden. Trainer mit der B-Lizenz können die vereinsinterne Ausbildung für die Lizenzstufen D- und C- Trainer durchführen 15
53 9. Qualitätsmanagement Die vom DRV berufenen Lehrkräfte ( DRV-Referenten ) nehmen regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen auf nationaler und internationaler (IRB und FIRA-AER) Ebene teil (Fortbildung von Referenten/innen). Die nationalen Fortbildungen ( DRV-Trainerkonferenzen ) finden jährlich unter der Leitung des DRV-Bundestrainers und eingeladenen auswärtigen Referenten aus dem Referentenpool des IRB und FIRA-AER statt. Diese Referenten werden in der Ausbildung der TrainerInnen A-, B- und C eingesetzt und garantieren ein hohes Maß an Qualität sowie die einheitliche Vermittlung der Inhalte. Aus dem im Anhang beigefügten Lizenzsystem des DRV ist zu ersehen, wie die Anforderungen des DOSB sich in diesem Sinne mit den Anforderungen des IRB verlinken. Zur Evaluierung von Qualifizierungsmaßnahmen stellt der DRV über seine Ausbildungsträger allen Teilnehmern einen Feedbackfragebogen zur Verfügung. Rahmenbedingungen für Lehrgangsmaßnahmen Bei jedem Lehrgang müssen ein Seminarraum und ein Spielfeld für den Praxisteil vorhanden sein. Für eine ausreichende Anzahl von Bällen, Markierungskegel, Leibchen muss gesorgt werden. Der Seminarraum soll als Mindestanforderung mit einen Beamer mit Leinwand und einer Tafel/Flipchart ausgestattet sein. Arbeitsunterlagen Alle Lehrkräfte werden vom DRV mit den entsprechenden Lehrmaterialien ausgestattet (DVDs, CDs). Diese werden jährlich nach dem neuesten Stand aktualisiert und für alle thematischen Lehrblöcke den Teilnehmern als Lernmaterial zur Verfügung gestellt. Ein Auswertungs-Feedbackfragebogen wird am Ende eines jeden Lehrgangs von den Teilnehmern ausgefüllt und an den/die Lehrkräfte übergeben, die diese an den DRV-Lehrwart und Bundestrainer weiterleiten. Qualitätsbeauftragter gem. Kapitel VI. / Abschnitt 1.2. Qualitätsstandards für die Umsetzung Name: Ianusevici Vorname: Peter Sportorganisation: Deutscher Rugby-Verband Straße: Haus der Verbände, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 PLZ: Ort: Hannover Tel.: ; ; office@rugby-verband.de; rugby-bundestrainer@gmx.de 16
54 Für Rücksprachen steht zur Verfügung: Name: Ianusevici Vorname: Peter Sportorganisation: Deutscher Rugby-Verband Straße: Haus der Verbände, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 PLZ: Ort: Hannover Tel.: ; ;
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