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1 Gebührenverzeichnis als Anlage zur Verwaltungsgebührenänderungssatzung vom Lfd. Amtshandlung Nr. 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung 2 Anträge 2.1 Bearbeiten von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 2.2 Ablehnung eines Antrages usw. ( 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung) Bei Unzuständigkeit 2.3 Zurücknahme eines Antrages ( 4 Abs. 5 der Satzung) 3 Schriftliche Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme, einschließlich Archivrecherchen 4 Befreiungen (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen, mit Ausnahme von Befreiungen nach 31 BauGB 5 Beglaubigungen, Bestätigungen 5.1 Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift, je Seite 5.2 Bestätigung der Übereinstimmung der Abschrift/Fotokopie von Schulzeugnissen 5.3 Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Gemeinde selbst hergestellt, so kommen die Schreibgebühren (Nr. 8) hinzu Gebühr Gebührenfrei 4 4

2 6 Bescheinigungen 6.1 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist) 6.2 Gebührenfrei sind Bestätigungen, die die Gemeinde für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaftssteuerrechts (z.b. 10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG) ausstellt (Spendenbescheinigungen) 7 Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 8 Schreibgebühren für Ablichtungen (Fotokopie und Druckerzeugnisse) werden erhoben 8.1 Bei einem Format bis DIN A 4 pro Seite 0, Bei einem Format größer DIN A 4 pro Seite 0,80 9 Baugesetzbuch 9.1 Ausstellung eines Negativzeugnisses nach 28 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) 10 Bauordnungsrecht 10.1 Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ( 53 Abs. 5 Nr. 1 LBO) 10.2 Bauvorlagen unvollständig ( 53 Abs. 6 LBO) der Baukosten bzw. Abbruchkosten mind der Baukosten bzw. Abbruchkosten mind Benachrichtigung der Angrenzer im Kenntnisgabeverfahren ( 55 LBO) 11 je Angrenzer mind Bestattungsrecht 11.1 Ausstellung eines Leichenpasses ( 44 und 45 Bestattungsgesetz) 11.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung ( 16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 23 20

3 12 Feiertagsrecht Befreiung von verbotenen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen ( je 15 min. Sonn- und Feiertagsgesetz) 13 Fischereischeine 13.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen ( 31 FischG) 22 - Jahresfischereischein - Fischereischein auf Lebenszeit - Jugendfischereischein - Einziehung Fischereiabgabe einschl. Weitergabe an das Land 13.2 Verlängerung Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder Gaststättenrecht 15.1 Gestattungen gemäß 12 GastG -für ersten Tag -für jeden weiteren Tag (2.-4. Tag) Sperrzeitverkürzung bei einzelnen Betriebe für einzelne Tage Gewerbesachen 16.1 Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei; einfache Gebühr Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei; erweiterte Gebühr Gewerbeanzeigen, Empfangsbescheinigungen ( 14, 15 GewO) bei Gewerbeanmeldung Gewerbeummeldung Gewerbeabmeldung Spiele Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ( c Abs. 1 GewO) Bestätigung gemäß 33 c Abs. 3 GewO Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes ( 34 a Abs. 1 GewO) Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren, je Person 20

4 18 Ladenöffnungsgesetz; Ausnahmeerteilung vom Verbot des gewerblichen 38 Feilhaltens von Waren außerhalb von Verkaufsstellen ( 9 Abs. 4 LadÖG) 19 Melderecht 19.1 Auskünfte aus dem Melderegister Einfache Auskunft schriftlich ( 44 Bundesmeldegesetz, BMG) Elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal ( 49 Abs. 3 5 BMG) Erweiterte Auskunft ( 45 Bundesmeldegesetz, BMG) Gruppenauskunft ( 46, 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 7 Jeweils für jede Person, auf die sich die Auskunft erstreckt Gruppenauskunft nach Nr , die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung 7 gegeben wird 19.2 Zusätzliche Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der 7 Meldebehörde je Bescheinigung. Werden mehrere gleichlautende Bescheinigungen gleichzeitig beantragt, so ermäßigt sich die Gebühr für jede weitere Bescheinigung auf die Hälfte 19.3 Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde 11 je 15 min Gebührenfrei sind: Die Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung Die Auskunft an den Betroffenen ( 10 BMG) Die Berichtigung, Ergänzung und Löschung von Daten des Melderegisters ( 12, 14 BMG) Die Unterrichtung des Betroffenen über die zu seiner Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte ( 45 Abs. 2 BMG) Die Einrichtung von Auskunftssperren und bedingten Sperrvermerk ( 51, 52 BMG) 19.4 Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung ( 10 Abs. 4 KomWG) Abgleich Fahrerlaubnisanträge mit den Meldedaten und Weiterleitung 6 an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde

5 20 Sonstige polizeiliche Angelegenheiten Bescheid über Platzverweis, häusliche Gewalt, Aufenthaltsverbot 13 je 15 min. ( 1, 3 PolG) 21 Sprengstoffe 23 Bewilligung von Ausnahmen von Vertriebs- und Verwendungsverboten nach 24 Abs. 1 der 1. SprengVO Straßenrechtliche Sondernutzung Stellungnahme der Gemeinde zum Antrag einschließlich örtlicher Besichtigung Erteilung einer Erlaubnis über den Gemeingebrauch hinaus Plakatierungen Außenbewirtung Verkaufsstände Bearbeitungsgebühren 11 je 15 min. bei Schadensfällen an Verkehrseinrichtungen 24 Wasser- und Abwasseranschlüsse 24.1 Anschlussgenehmigung Abwasser ( 15 AbwS) Anschlussgenehmigung Wasser ( 13 WVS) Sanierungsrechtliche Genehmigung 144 BauGB Einsicht und Auskunft aus dem Baulastenbuch Sammlungswesen Erlaubnis nach 3 Sammlungsgesetz Bescheinigung nach 29 Absatz 6 Satz 10 Wassergesetz Befreiung von Verboten der Regelungen zum Schutz des Gewässerrandstreifens ( 29 Absatz 4 Satz 2 Wassergesetz) Verpflichtung nach 93 Wasserhaushaltsgesetz zur Durchführung von (Ab-)Wasser, etc. Entscheidung gemäß 78 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft aus der Kaufpreissammlung Auskunft über Bodenrichtwerte

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