Herzliche Einladung zur Adventsfeier

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzliche Einladung zur Adventsfeier"

Transkript

1 der Gemeinde mit den Ortsteilen Bilfingen und Ersingen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Kämpfelbach Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Udo Kleiner, Kämpfelbach Verlag: Langer Werbeteam, Bismarckstr. 13/2, Kämpfelbach, Tel. (07232) , Fax (07232) Ausgabe-Nummer 49 Einzelpreis 0,40 Donnerstag, 6. Dezember 2012 Herzliche Einladung zur Adventsfeier... für alle Seniorinnen und Senioren aus Ersingen Wir laden alle Seniorinnen und Senioren zu einer adventlichen Feier ein. Partner und Partnerinnen sind herzlich willkommen. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches gesangliches und musikalisches Programm bei Kaffee und Kuchen sowie ein Geistlicher Impuls durch Gemeindediakonin Sieglinde Stark. Sonntag, 9. Dezember 2012 in der Turn- und Festhalle Ersingen Beginn: Uhr Saalöffnung Uhr Der Malteserhilfsdienst ist gerne bereit, Sie abzuholen. Bitte melden Sie sich bei Herrn Egon Schuster, Telefon oder Herrn Klaus Vielsack, Handy Die Gemeindeverwaltung Kämpfelbach freut sich auf Sie. Wir wünschen uns allen einen frohen und besinnlichen Nachmittag.... für alle Seniorinnen und Senioren aus Bilfingen Wie in den zurückliegenden Jahren freuen sich die evangelische und katholische Kirchengemeinde Bilfingen sowie die Gemeindeverwaltung Kämpfelbach, am Mittwoch, dem 12. Dezember 2012 um Uhr in die Kämpfelbachhalle Bilfingen zum Senioren-Advent einzuladen. Lassen Sie sich mit uns und durch einen Geistlichen Impuls von Pfarrer Oliver Elsässer auf die vorweihnachtliche Zeit einstimmen. Wir heißen Sie gerne willkommen.

2 Gemeindeverwaltung Kämpfelbach Internet Rathaus Ersingen Kelterstr. 1, Kämpfelbach, Telefon (07231) Ämter: Bürgermeister, Hauptamt, Meldeamt, Standesamt, Bauamt Sprechzeiten: Montag Freitag Uhr zusätzlich Donnerstag Uhr Rathaus Bilfingen Hauptstr. 17, Kämpfelbach, Telefon (07232) Ämter: Ortsverwaltung Bilfingen Tel: Grundbuchamt Tel: Sprechzeiten: Montag Freitag Uhr zusätzlich Mittwoch Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Besprechungstermine sind jederzeit, nach Vereinbarung mit dem Sekretariat Telefon (07231) , möglich. Wassermeister Klaus Vielsack, Tel.-Nr. privat ( ) Notdienste Telefon: Allgemeinärztlicher Notfalldienst (Nördlicher Bezirk) Falls der Hausarzt nicht erreichbar ist, stehen in dringenden Fällen die Notfallpraxen (von Mo., Di. u. Do. von Folgetag 8.00 Uhr, von Fr Mo Uhr, von Mi Do Uhr, Vorabend Feiertag Folgetag Feiertag 8.00 Uhr) zur Verfügung: Kinder- u. Jugendärztlicher Notdienst (von Fr Mo Uhr, von Mi Do Uhr, Vorabend Feiertag Folgetag Feiertag 7.00 Uhr) Kinderklinik Pforzheim: Telefon (07231) Bereitschaftsdienst der Apotheken Samstags So Uhr, sonn- und feiertags Uhr Samstag, Schloss-Apotheke, Königsbach, Bahnhofstraße 33, Tel Medico-Apotheke, Pforzheim, Kiehnlestraße 17, Tel Tiergarten Apotheke, Strietweg 70, Telefon Sonntag, Rathaus-Apotheke Eisingen, Pforzheimer Str. 9, Tel Einhorn-Apotheke, Pforzheim, Westliche 338, Telefon Mittwoch, Stadt-Apotheke, Pforzheim, Westliche 23, Telefon Apotheken-Notdienstfinder unter kostenfreier Festnetz-Nr , von jedem Handy ohne Vorwahl oder per SMS apo unter (je max. 69 ct/min) sowie unter Zahnärztlicher Notdienst Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte wird am Wochenende in der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr über die Rufnummer (07231) 3737 vermittelt Notrufe Polizei 110 Feuer + Notruf (lebensbedrohliche Situation) 112 DRK Krankentransport ( ) DRK Hausnotruf ( ) Erdgas Südwest GmbH Ettlingen ( ) Störungsmeldestelle Strom (08 00) Erdgas ( ) Kabel BW ( ) Bezirkszentrum Birkenfeld ( ) Beratung und Hilfe Sozialstation u. Tagespflege Telefon Markus Schweizer (Beratungsstelle für ältere Menschen und pfleg. Angeh.) Caritasverband Pforzheim e.v. Telefon Pädag. und Psychotherap. Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche u. Erwachsene, Heckwiesenweg 2, Königsbach-Stein, Tel Mo./Mi Uhr und Di./Do Uhr, Fax , . info@ephrata.de, Internet: Mobbing-Hotline Baden-Württemberg: Erstberatung bei Konflikten und Mobbing am Arbeitsplatz Mo. Fr. von 8 22 Uhr, Tel (6 Cent pro Anruf, keine Zeitbegrenzung) Beratung zu HIV und AIDS, HIV-Test anonym und kostenlos Gesundheitsamt Enzkreis, Bahnhofstr. 28, Pforzh. Tel.: , Heike.Sabisch@enzkreis.de; Sprechzeiten: Di Uhr (bis Uhr n.v.), Do Uhr (ab 7 Uhr n.v.). AIDS-Hilfe Pforzheim e.v., Goldschmiedeschulstr. 6, Pforzheim, Tel , info@ah-pforzheim.de; Sprechzeiten: Mo., Di., Mi., Fr Uhr, Do Uhr miteinanderleben e.v., Angebote für Menschen mit Behinderung, Jugendsozialarbeit, Migrationsarbeit, Freiwilligenagentur, Zähringerallee 19, Pforzheim, Tel.: , Diakonisches Werk Pforzheim: Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke, Selbsthilfegruppe für Spiel- und Internetabhängige, Pestalozzistr. 4, Pforzheim, tel. Terminvereinb. unter Staatlich anerkannte Beratungsstelle nach 219, Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Pestalozzistr. 2, Pforzheim. Zusätzliche Beratung: Kirchstr. 15/1 in Wilferdingen, tel. Terminvereinb. unter Fachstelle gegen häusl. Gewalt und Platzverweis Pforzheim/Enzkreis, Pestalozzistr. 2, Pforzheim, tel. Terminvereinb. unter Fachberatungsstelle für Menschen in Wohnungsnot, Pforzh. Stadt und Enzkreis, Wichernhaus, Westl. 120, Pforzheim, Tel (Zentrale), -61 Fachberatungsstelle. fachberatung@wichernhaus-pforzheim.de Bad. Blinden- u. Sehbehindertenverein V.m.K., Ansprechpartner Pforzheim: Stefan Jansen, Tel Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Hohenzollernstr. 34, Pforzheim, Tel , Beratung bei Trennung und Scheidung, bei Erziehungsfragen und in schwierigen Lebenslagen pro familia Pforzheim e.v., Beratungsstelle, Parkstr , Pforzheim, Tel , Beratung rund um Schwangerschaft und Elternschaft, anerk. Beratungsstelle im Schwangerschaftskonflikt ( 219), Beratung zu Sexualität, Partnerschaft, Familienplanung und Verhütung, Sexualpädagogik. Einheitl. Ansprechpartner für in- und ausländische Dienstleister vor allem in Sachen gewerberechtliche Erlaubnis: Gerhard Fauth, Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, Pforzheim, Tel.: , Fax: , einheitlicher.ansprechpartner@enzkreis.de Suchtprobleme? BKE, Telefon oder Anlaufstelle bei suizidalen Lebenskrisen im Haus für seelische Gesundheit, Pforzheim, Luisenstr , Telefon: , Bereitschaft: täglich, außer So/Feiertag, Uhr, Gespräche nach Vereinbarung. Lilith Beratungsstelle für Mädchen und Jungen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Hohenzollernstraße 34, Pforzheim, Tel , info@lilith-beratungsstelle.de, Unsere Telefonzeiten: Mo., Do. und Fr. von 9 12 Uhr, Mi. von Uhr sowie Do. von Uhr. 2 Mitteilungsblatt 49/12

3 Standesamtliche Nachrichten Geburt in Pforzheim: Sami Fabian Wessinger Eltern: Philip Wessinger, Pfinztal-Berghausen, Rappenbergstraße 20/1, und Désirée Fuchs, Kämpfelbach-Bilfingen, Schillerstraße 4 OT Ersingen Autoschlüssel (Citroen) Fundbüro Sperrmüllbörse / Umweltecke Restmüll/ Bioabfall OT Ersingen: Dienstag, 11. Dezember 2012 OT Bilfingen: Donnerstag, 13. Dezember 2012 Leerung der grünen Tonne OT Bilfingen Mittwoch, 5. Dezember 2012 Donnerstag, 6. Dezember 2012 flach rund Altersjubilare Dezember 2012 in Ersingen Helmut Otto, Falkenstraße Jahre Vera Weckerle geb. Voigt, Raiffeisenstraße Jahre Lyubov Gorbunova geb. Tschepurtsch, Schelmenäcker Jahre Ewald Reiling, Kelterstraße Jahre Gotthard Langner, Bergstraße Jahre Renate Wolf geb. Laumann, Lange Straße Jahre Dezember 2012 in Bilfingen Elisabeth Naß geb. Korn, Jägerstraße Jahre Walter Karl, Walchenstraße Jahre Erwin Heinrich, Kirchgrundstraße Jahre Edith Schweigert geb. Beihofer, Remchinger Straße 5/ Jahre Hallenbad Ersingen Warmbadetag für Senioren Am Dienstag, 11. Dezember 2012 ist von Uhr wieder Warmbadetag für Senioren im Hallenbad Ersingen. Hierzu sind alle Frauen und Männer (auch Nichtschwimmer) herzlich eingeladen. Einzelkarte: 2,50 EURO Zehnerkarte: 20,00 EURO Öffnungszeiten der Recyclinghöfe Ispringen und Königsbach Dezember Ispringen Königsbach Dezember Ispringen Königsbach Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Altglas ist Rohstoff >>>>>> IHRE Feuerwehr informiert <<<<<< Alle Jahre wieder kommt die Feuerwehr (1) Bald ist Weihnachten. Für viele ein Fest der Besinnlichkeit. Für so manchen aber auch ein Fest voller Angst und Schrecken, oft sogar mit schlimmen Folgen. Nur eine kleine Unachtsamkeit und schon steht das Symbol der Festlichkeit in hellen Flammen. Damit aus Ihrer Weihnachtsfeier kein Weihnachtsfeuer wird, in den nächsten Ausgaben einige Tipps. Eine besinnliche Adventszeit wünscht Ihnen IHRE Feuerwehr 112. Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend sein, für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst. Mitteilungsblatt 49/12 3

4 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Einweihung der Skulptur Molkefrau mit Kind am Sonntag, den , Uhr, Dorfplatz Uff de Brück Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, zur offiziellen Einweihung der Skulptur Molkefrau mit Kind lade ich Sie herzlich auf den Dorfplatz vor dem Rathaus Ersingen ein. Der Festakt wird durch den Musikverein Ersingen musikalisch gestaltet. Für das leibliche Wohl ist gesorgt (Glühwein, Kinderpunsch, Dambedeis). Programmablauf: Begrüßung der Gäste durch Bürgermeister Udo Kleiner Grußwort des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Pforzheim Calw Herr Stephan Scholl Gedichtvortrag von Herrn Tilo Frey Erläuterung und Enthüllung des Kunstwerks durch Künstler Siegfried Burkhardt. Auf Ihr Kommen freut sich Udo Kleiner Bürgermeister Neue Homepage der Gemeinde Kämpfelbach Hinweis an die Bilfinger und Ersinger Vereine Der Internet-Auftritt der Gemeinde Kämpfelbach unter wurde neu gestaltet. Neben einem aktuellen News-Ticker, Wissenswertem aus Kämpfelbach und Informationen aus dem Rathaus finden Sie auf der neuen Homepage auch Interessantes aus dem Gemeinde- und Vereinsleben. Im Themenbereich für Vereine findet sich jetzt auch ein neugestalteter Veranstaltungskalender. Ebenso kann hier eine Jahresübersicht der Veranstaltungen für Bilfingen und Ersingen im pdf-format ausgedruckt werden. Damit dieser Veranstaltungskalender laufend aktuell gehalten werden kann, bitten wir um Mithilfe der Kämpfelbacher Vereine und Organisationen. Wenn sich im Veranstaltungskalender für Bilfingen oder Ersingen Änderungen ergeben, oder auch Einträge zu den Vereinen selbst, bitten wir, dies umgehend an Herrn Bechtluft im Rathaus Bilfingen weiterzuleiten. Sie erreichen Herrn Bechtluft telefonisch unter oder per unter An dieser Stelle schon mal Danke für die Mithilfe! Gemeindeverwaltung Kämpfelbach Defekte Straßenlampen in Kämpfelbach Bei den bisher umgerüsteten Straßenlampen durch die Energie Baden- Württemberg (EnBW) traten vereinzelt Störungen auf. So haben beispielsweise einige LED-Straßenlampen gar nicht funktioniert. Diese Störungen sind auf technische Probleme der LED-Lampen zurückzuführen und werden im Auftrag der EnBW durch Austausch behoben. In diesem Zusammenhang möchten wir die Einwohnerschaft in Kämpfelbach informieren, dass die neuen LED-Lampen nicht vom Bauhof ausgetauscht werden, sondern durch eine Spezial-Firma, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Meldung einer defekten Straßenlampe geht jedoch von der Gemeindeverwaltung am gleichen Tag an die EnBW weiter. Sollten Sie eine defekte Straßenlampe bemerken, so melden Sie dies bitte auf dem Rathaus. Hilfreich ist es auch, wenn Sie uns die Lampen-Nummer (auf den Straßenlampen in etwa 2 Meter Höhe angebracht) mit angeben. Vielen Dank! Rathaus Ersingen: Telefon Rathaus Bilfingen: Telefon Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom Präambel Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (1) Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. (2) Für Grundstücke der Gemeinde, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, sowie bei gemeindlichen Alters- und Wohnheimen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung ( 41 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz). (3) Für die Unternehmen von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs und von Straßenbahnen gelten die Verpflichtungen nach dieser Satzung insoweit, als auf den ihren Zwecken dienenden Grundstücken Gebäude stehen, die einen unmittelbaren Zugang zu der Straße haben oder es sich um Grundstücke handelt, die nicht unmittelbar dem öffentlichen Verkehr dienen ( 41 Abs. 3 Satz 2 Straßengesetz). Die Verpflichtungen nach dieser Satzung gelten nicht für die Eigentümer des Bettes öffentlicher Gewässer ( 41 Abs. 3 Satz 1 Straßengesetz). 2 Verpflichtete (1) Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben ( 15 Abs. 1 Straßengesetz). Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßenbreite beträgt ( 41 Abs. 6 Straßengesetz). (2) Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. (3) Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (1) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind. (2) Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 1,00 Meter. (3) Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen sind an deren Rand liegende Flächen in einer Breite von 1,00 Meter. Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen u.ä. nahezu bis zur Grundstücksgrenze, ist der Straßenanlieger für eine Satz 1 entsprechend breite Fläche entlang dieser Einrichtungen verpflichtet. (4) Gemeinsame Rad- und Gehwege sind die der gemeinsamen Benutzung von Radfahrern und Fußgängern gewidmeten und durch Verkehrszeichen gekennzeichnete Flächen. (5) Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und sonstige Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind. (6) Bei Grundstücken, die von einer Straße eine Zufahrt oder einen Zugang haben, erstrecken sich die nach dieser Satzung zu erfüllenden Pflichten auf den Gehweg bzw. die weiteren in Abs. 2 bis 5 genannten Flächen an dem der Straße nächst gelegenen Grundstück, über das die Zufahrt oder der Zugang erfolgt. 4 Mitteilungsblatt 49/12

5 4 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten (1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. Die Reinigung erstreckt sich räumlich auch auf die unbefestigten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume. (2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände (zum Beispiel Frostgefahr) entgegenstehen. (3) Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. 5 Umfang des Schneeräumens (1) Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel mindestens auf 1,00 Meter Breite zu räumen. Bei Fußwegen besteht diese Verpflichtung für die Mitte des Fußweges. (2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in 3 Abs. 2 bis 6 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. (3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1,00 Meter zu räumen. (4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden. (5) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen im Rahmen des 5 Abs. 1 die Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut und von Schnee frei gehalten werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen durch eine der Türen der Verkehrsmittel und ein Zu- bzw. Abgang zur Wartehalle, falls vorhanden, gewährleistet ist. 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach 5 Abs. 1 zu räumende Fläche. (2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. (3) Die Verwendung von auftauenden Streumitteln dürfen ausnahmsweise bei Eisregen und Glatteis verwendet werden. Der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten. (4) 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. 7 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um Uhr. 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 54 Abs. 1 Nr. 5 Straßengesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtungen aus 1 nicht erfüllt, insbesondere 1. Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in 4 reinigt, 2. Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in den 5 und 7 räumt, 3. bei Schnee- und Eisglätte Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in den 6 und 7 streut. (2) Ordnungswidrigkeiten können nach 54 Abs. 2 Straßengesetz und 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250 Euro geahndet werden. Achtung! Hinweis! Das in den Streugutbehältern gelagerte Salz bzw. Splitt ist nur für den öffentlichen Bereich in Notfällen bestimmt. Eine Entnahme des Streuguts für private Zwecke ist nicht zulässig! Für abstumpfende Mittel wie z.b. Splitt, Sand oder Salz zum Streuen von Gehwegen, Garagenzufahrten o.ä. privaten Flächen hat jeder verantwortliche Haushalt selbst zu sorgen. Bekanntmachungen anderer Behörden Landratsamt Enzkreis Erfolgreiche Mission go for gold Enzkreis wird in Brüssel als einer der ersten Landkreise in Europa mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet Ende 2010 hatte Landrat Karl Röckinger das Motto go for gold ausgegeben zwischenzeitlich hat der Enzkreis nicht nur die Ziellinie überquert, sondern befindet sich unter den energiepolitischen Spitzenreitern in Europa: Nach einer rekordverdächtig kurzen Vorbereitungszeit von nur eineinhalb Jahren konnte er zusammen mit je einem Kreis aus Nordrhein- Westfalen und Baden-Württemberg als erster Landkreis in Europa auf Anhieb beim Klimaschutz-Wettbewerb European Energy Award (kurz: eea) die Goldmedaille erringen. Der Preis wurde am Montagabend von EU-Energiekomissar Günther Oettinger in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in Brüssel überreicht. Neben dem Kreischef waren auch Umweltdezernent Karl-Heinz Zeller sowie die Klimaschutzbeauftragte des Enzkreises, Edith Marqués Berger, der Einladung nach Brüssel gefolgt. Die außerordentliche Bedeutung dieser Auszeichnung unterstrich auch die Tatsache, dass Vertreter der Kreistagsfraktionen Frank Kreeb (FWV), Kurt Ebel (CDU), Hans Vester (SPD), Evelyn Teschner-Klug (Grüne) und Karlheinz Oehler (FDP) an dem Festakt teilnahmen. Neben dem Enzkreis wurden dort noch 24 weitere europäische Kommunen aus Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz ausgezeichnet, darunter aus Baden-Württemberg der Landkreis und die Stadt Ravensburg, Bad Schussenried sowie die Stadt Friedrichshafen. Wir sind sehr stolz auf diese höchste Anerkennung auf europäischer Ebene, die es für Klimaschutzaktivitäten und Energiepolitik gibt, und sehen sie auch als Belohnung für unsere verstärkten Anstrengungen in den vergangenen Jahren. Insoweit kommt es also sicher nicht von ungefähr, dass wir aus dem Stand Gold erzielen konnten und den Sprung ganz nach vorne geschafft haben, berichtet Röckinger. Unser Lenkungsteam unter Federführung von Umweltdezernent Karl-Heinz Zeller und der Klimaschutzbeauftragten hat hervorragende Arbeit geleistet. Alle haben an einem Strang gezogen, um dieses große Ziel zu erreichen. Die Verleihung des European Energy Award erfolgt normalerweise in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt wird das Ergebnis in einem nationalen Verfahren festgestellt und bei 50 Prozent der zu erreichenden Punkte der European Energy Award verliehen. Liegt das Ergebnis bei 75 Prozent oder besser, kann ein internationales Verfahren durchlaufen werden, um den European Energy Award in Gold zu erhalten. Dank der Unterstützung von Umweltminister Franz Untersteller und der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg konnte sich der Mitteilungsblatt 49/12 5

6 Enzkreis im Laufe dieses Sommers gleich zweimal auditieren lassen. Das Lenkungsteam arbeitete in den vergangenen Monaten deshalb auf Hochtouren. Endlich war es dann soweit: Zwei Auditoren kamen nach Pforzheim, um den Enzkreis in allen energiepolitischen und klimarelevanten Fragen auf Herz und Nieren zu prüfen und kamen, sehr zur Freude des Lenkungsteams und der Hausspitze, letzten Endes zu dem Ergebnis, dass dem Kreis Gold-Status gebührt. Dabei wurden die Aktivitäten des Enzkreises bei der Entwicklungsplanung und Raumordnung, bei den Gebäude und Anlagen, bei der Ver- und Entsorgung, bei Mobilität, interner Organisation sowie bei der Kommunikation und Kooperation genau unter die Lupe genommen. Punkten konnten wir vor allem mit unseren zahlreichen Projekten zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Kohlendioxid-Emissionen, erläutert Edith Marqués Berger. Der Enzkreis setzt zudem auf mobile Energieberatung, veröffentlicht eine Abfall- und Klimazeitung, hat ein pädagogisches Konzept entwickelt. Eine task force sorgt für schnelle Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien, der Kreis ist außerdem in die E-Mobilität eingestiegen, geht überregionale Kooperationen mit Kommunen, Firmen und Energieversorgern und unterhält eine Klimapartnerschaft mit einem Distrikt in Tansania um nur Beispiele zu nennen. Wir haben durch den eea ein sehr gutes Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung im Klimaschutz, eine Ist-Analyse, klare Ziele und einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für die kommenden Jahre fasst Karl- Heinz Zeller zusammen. Landrat Röckinger sieht das genauso, allerdings sei das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht: Die hohe Auszeichnung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Sie verpflichtet aber auch dazu, sich ständig zu verbessern. Als Kreisverwaltung haben wir uns das ehrgeizige Klimaziel gesteckt, den Kohlendioxid-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 25 Prozent zu senken. Bis 2050 möchten wir Klimaneutralität erreichen. Es gibt also noch viel zu tun. (enz) Den Enzkreis erleben bei einer romantischen Weinbergnacht am Samstag, 15. Dezember Fast schon Tradition hat die romantische Weinbergnacht der Weingärtner Freudenstein-Hohenklingen im Rahmen der Veranstaltungsreihe Enzkreis erleben. Sie findet in diesem Jahr am Samstag, 15. Dezember, statt. Naturparkführerin Ilse Schopper stimmt die Teilnehmer bei einer Wanderung durch die Weinberge mit Geschichten und Gedichten, Märchen und Erzählungen sowie mit Fackeln, Weihnachtsgebäck und Glühwein auf die Weihnachtszeit ein. Die Kosten betragen 5 Euro pro Person; Getränke und Essen werden nach Verbrauch berechnet. Die Exkursion ist auch für Gruppen geeignet. Treffpunkt ist um 17 Uhr in Freudenstein beim Parkplatz Friedhof Knittlinger Straße. Anmeldungen nimmt Dieter Epple von den Weingärtnern Freudenstein-Hohenklingen bis 13. Dezember unter Telefon oder per Mail an verkauf@wg-fh.de entgegen. (enz) Landwirtschaftsamt Enzkreis Neue Wege in der Stickstoffdüngung Die Vorstellung und Diskussion von amtlichen Versuchen sowie Praxisversuchen zum Einsatz verschiedener Stickstoff-Formen ist das Thema einer Veranstaltung des Landwirtschaftsamtes Karlsruhe am Donnerstag, 13. Dezember, um 13:30 Uhr im Hotel Kreuzbergsee in Östringen-Tiefenbach. Auch interessierte Landwirte aus dem Enzkreis und aus Pforzheim sind herzlich eingeladen. Nähere Informationen gibt es beim Landwirtschaftsamt des Enzkreises unter Tel (enz) Infoveranstaltung zur Weidehaltung Um Weidehaltungssysteme geht es am Donnerstag, 13. Dezember, um 13 Uhr im Gasthof Krone in Ötisheim. Das Landwirtschaftsamt sowie Vertreter von Firmen informieren darüber, was bei den Bestandteilen eines Weidezaunsystems zu beachten ist. Außerdem referiert Dr. Bernhard Hofmeister vom Rindergesundheitsdienst Baden-Württemberg über Parasiten, die bei den betroffenen Tieren oft der Grund für Leistungseinbußen und verminderte Gewichtszunahme sind. (enz) Erfolgreiche Mission go for gold : Als erster Landkreis wurde der Enzkreis in Brüssel mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet. Das Bild zeigt EU-Kommissar Günther Oettinger (links) bei der Preisübergabe an Landrat Karl Röckinger. (enz) Landratsamt Enzkreis am Mittwoch, 5. Dezember, vormittags auch telefonisch nicht erreichbar Wegen einer internen Veranstaltung ist das Landratsamt Enzkreis am Mittwoch, 5. Dezember, vormittags auch telefonisch nicht erreichbar. Für den Publikumsverkehr ist die Behörde mittwochs generell geschlossen. Die KFZ-Zulassungsbehörde in Mühlacker bleibt am 5. Dezember ebenfalls zu. In dringenden Fällen können Bürgerinnen und Bürger allerdings zwischen 8 und 12:30 Uhr die Zulassungsbehörde in Pforzheim, Am Mühlkanal 3a, aufsuchen. Am 5. Dezember hat auch das Medienzentrum in der Kronprinzenstraße 9 in Pforzheim anders als sonst geöffnet, nämlich lediglich von 11:30 bis 14 Uhr. Ab 13:30 Uhr sind alle Dienststellen des Landratsamtes wieder telefonisch erreichbar. (enz) Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts Hohenzollernstr. 10R, Stuttgart Tel , Fax , info@tsk-bw.de, Internet: Bekanntmachung Meldestichtag zur Tierseuchenkassenbeitragsveranlagung für 2013 ist der Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2012 an die uns bekannten Tierbesitzer versandt. Sollten Sie bis zum keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2013 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften, erhalten Mitte Januar 2013 einen Meldebogen. Meldepflichtige Tiere sind: Pferde Schweine Schafe (ab dem 10. Lebensmonat) 6 Mitteilungsblatt 49/12

7 Bienenvölker (sofern nicht beim Landesverband gemeldet) Hühner Truthühner/Puten Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Gefangengehaltene Wildtiere (z.b. Damwild, Wildschweine) Esel, Ziegen, Gänse und Enten Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt im Landratsamt, bzw. bei den Stadtkreisen das Bürgermeisteramt, gemeldet werden. Bitte unbedingt beachten: Ab 2013 besteht nicht mehr die Möglichkeit die Tierseuchenkasse BW zu ermächtigen die Schweine-, Schaf-, und/oder Ziegendaten an HIT weiterzuleiten. Bitte melden Sie zum Stichtag die Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen bis selbstständig an HIT. Nähere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird, bzw. auf unserer Homepage unter Für Rinder in BHV1-Sanierungsbetrieben und in Betrieben ohne BHV1- Status gelten geänderte Beitragssätze. Nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt, welches mit dem Meldebogen verschickt wird, bzw. auf unserer Homepage unter Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Meldeund Beitragspflicht, zu Leistungen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen. Weihnachtsmarkt der Klasse 8a mit Weihnachtsgebäck, Waffeln, Punsch, Würstchen und vielem mehr! Für eine schöne Atmosphäre sorgen weitere 7 Klassen, die Bienen-AG und die Theater-AG. Wann: Wo: Schulen / Fortbildung Willy-Brandt-Realschule Königsbach Am von 13:30 19:00 Uhr Auf dem Pausenhof der Willy-Brandt-Realschule in Königsbach Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Musik- und Kunstschule Westlicher Enzkreis e.v. Im Fach Oboe kann noch ein Schüler aufgenommen werden. Jeweils ein Platz frei für Violine und Keyboard in der Kulturhalle Remchingen. Montags in der GHS in Dietlingen ein Platz frei für Blockflöte. NEU: ab Januar 2013 bieten wir Posaunenunterricht an. Der Unterrichtstag wird voraussichtlich Mittwoch sein. Anmeldungen ab sofort möglich. Das besondere Weihnachtsgeschenk: Musik- o. Kunstunterricht! Probe des Vororchesters: Samstag von bis Uhr, Sitzungssaal Kulturhalle Remchingen. Ganzjährige Kunstkurse für Kinder und Jugendliche Für 9- bis 13-Jährige mittwochs, bis Uhr; für 6- bis 8-Jährige, mittwochs, bis Uhr, Realschule Wilferdingen. In beiden Kursen sind ab sofort wieder Plätze frei. 13. Wochenende Weihnachtskarten gestalten. Samstag von bis Uhr und Sonntag von bis Uhr Gebühr: 30. Alte Kirche Wilferdingen mit Annette Karrenbach. Neue Kurse ab Januar 2013: Afrikanisches Trommeln, 10 Termine für Anfänger und Fortgeschrittene. Die genauen Daten finden Sie auf unserer Homepage ab Anmeldungen, Information und Beratung im Büro der Musikund Kunstschule, Kulturhalle Remchingen, Tel: , FAX: ; info@mswe.de, homepage: Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Mo. Mi. und Fr. von Uhr und Do. von Uhr (außer in den Schulferien). Volkshochschule Pforzheim Kursinformationen bei der Außenstellenleitung. Allg. Geschäftsbedingungen und Anmeldung unter oder Telefon Familientreff Königsbach-Stein Leitung: Iris Fischer, Telefon: Kursinformationen oder Fragen bei der Familientreffleitung. ElBa Eltern-Baby-Programm des DRK für Eltern und Babys vom 3. bis 6. Monat Iris Fischer Beginn: Dienstag, , 10 Termine, Di., 10:00 11:30 Uhr, Familientreff Königsbach, Leopoldstr. 2a, Gebühr EUR 75,00 Kursnummer 8544 Bitte mitbringen: Stärkegutschein, Handtuch oder zwei Moltons zum Unterlegen für Ihr Baby Erste Hilfe am Hund für jugendl. (ab 14 J.) und erwachs. Hundebesitzer Rettungshundestaffel DRK Samstag, , 9:00 13:00 Uhr, DRK Stein, Mühlstr. 3, Gebühr EUR 35,00 Kursnummer 8565 K Außenstelle Remchingen Örtl. Leitung und Anmeldung: Monika Lofent, Tel und unter VHS-Pforzheim Tel Zusatzkurs (betr. starker Nachfrage) Mathe-Intensivkurs in den Weihnachtsferien für Realschüler der 10. Klasse Christian Frenck Beginn: Mittwoch, bis Fr., , 3 Termine, Mi. Fr., 13:00 16:45 Uhr, Carl-Dittler-Realschule Wilferdingen, Königsbacher Str. 12, R13, Gebühr EUR 43,00 Kursnummer 9348 Ka Anmeldeschluss: Mitteilungsblatt 49/12 7

8 Acrylbilder und Collagen mit dem Schwerpunkt Stilleben für Anfänger und Teilnehmer mit Vorkenntnissen Monika Roser Beginn: Mittwoch, , 4 Termine, Mi., 19:00 22:00 Uhr, Carl- Dittler-Realschule Wilferdingen, Königsbacher Str. 12, BK-Raum, Gebühr EUR 53,00 Kursnummer 9304 K Bitte mitbringen: Wasserglas, Porzellanteller, Küchenkrepp, Alufolie, Bleistift, Skizzenblock und eine Tischabdeckung Ausführliche Beschreibungen siehe im VHS-Programmheft oder unter Bertha-von-Suttner-Schule Ettlingen Beethovenstraße Ettlingen Telefon Informationsabende für die berufl. Gymnasien Am Mittwoch, 12. Dezember, findet um Uhr an der Bertha-von- Suttner-Schule in Ettlingen ein Informationsabend für das Agrarwissenschaftliche Gymnasium statt. Das Oberstufenteam und die Profilfachlehrer werden das Fächerangebot vorstellen. Weitere Informationen gibt es zu den Aufnahmevoraussetzungen, den Fremdsprachenbedingungen sowie dem Aufnahmeverfahren für das berufliche Gymnasium. Am 9. Januar 2013 findet ein Informationsabend für das Biotechnologische Gymnasium und am 23. Januar für das Sozialwissenschaftliche Gymnasium jeweils um Uhr statt. Herzlich eingeladen sind alle interessierten Schülerinnen und Schüler, die einen mittleren Bildungsabschluss an einem allgemeinbildenden Gymnasium, einer Realschule, einer Werkrealschule oder einer Berufsfachschule erwerben oder schon erworben haben. Kirchliche Mitteilungen Wichtig: Pfarrer Elsässer hat vom Dezember Urlaub. Kasualvertretung hat in dieser Zeit Pfarrer Kaltenbach in Singen übernommen. (Telefon: ) Samstag, den 8. Dezember Adventsfenster Evangelische Kirchengemeinde Kämpfelbach Bilfingen Ev. Pfarramt Königsbach, Kirchstraße 5, Königsbach-Stein Telefon oder , Fax: pfarramt@ek-koenigsbach.de / Pfarrer: Oliver Elsässer Diakon: Lutz Barth Pfarrbüro-Öffnungszeiten: Montag geschlossen Di., Do., Fr Uhr, Mittwochnachmittag Uhr In diesem Jahr öffnen wir am Sa. den 8. Dezember um Uhr unser Adventsfenster im Gemeindezentrum. Kommen Sie, singen und staunen Sie mit! Nehmen Sie sich eine kurze Atempause im Advent. 2. Sonntag im Advent, Sonntag, den 9. Dezember 2012 Achtung! In Bilfingen findet kein Gottesdienst statt! Die Gemeinde ist ganz herzlich nach Königsbach eingeladen! Uhr Kindergottesdienst im Gemeindezentrum In Königsbach: Uhr Abend-Gottesdienst mit dem 11-Uhr- Team und dem Posaunenchor. An diesem Sonntag findet keine Kinder-/Teeniekirche statt. Seit dem 2. Dezember findet wieder die alljährliche Brot für die Welt- Sammlung statt. Land zum Leben Grund zur Hoffnung, lautet das Motto der 54. Aktion Brot für die Welt Auch in diesem Jahr stellen wir Projekte vor, die der Badischen Landeskirche am Herzen liegen und die besonders unterstützt werden. 1. Kenia Der ewigen Dürre trotzen 2. Argentinien Eine etwas andere Familie Für Ihre Spende können Sie die im Gemeindezentrum oder Pfarramt ausgelegten Tüten verwenden. Brot für die Welt übernimmt die Verpflichtung, Ihre Spende effektiv und verantwortungsbewusst einzusetzen. Mit Ihrer Spende helfen Sie mit, die Welt gerechter und menschenwürdiger zu machen. Wir danken Ihnen für Ihre Gaben. Dienstag, 11. Dezember Uhr Kirchenchor im Gemeindehaus in Königsbach Mittwoch 12. Dezember Konfirmandenunterricht Gr. I von Uhr im Gemeindehaus Konfirmandenunterricht Gr. II von Uhr im Gemeindehaus in Königsbach Uhr Seniorenadventsfeier in der Kämpfelbachhalle Donnerstag, 13. Dezember Uhr bis Uhr kleine gemischte Jungschar von der 1. bis zur 4. Klasse im Gemeindezentrum Herzliche Einladung an alle zum Gemeinde- Adventabend am Donnerstag, den 13. Dezember um Uhr ins Gemeindehaus. Gemeinsam wollen wir an diesem Abend zur Ruhe kommen und Advent in gemütlicher Atmosphäre feiern. Musikalisch wird dieser Abend vom Posaunenchor gestaltet. Sonntag, 16. Dezember 9.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Oliver Elsässer In Königsbach: Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Oliver Elsässer Uhr Kinder- und Teeniekirche Uhr Abba-Gottesdienst für junge Leute in der Kirche in Königsbach Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lukas 21,28 Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Adventszeit. Ihr Oliver Elsässer, Pfarrer Evangelische Kirchengemeinde Kämpfelbach Ersingen DAS BIBELWORT FÜR DIE KOMMENDE WOCHE: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. (Lukas 21,28) Wir laden Sie und Euch herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen: Freitag, Uhr Jungschar Gemeindesaal 8 Mitteilungsblatt 49/12

9 Sonntag, / 2. Advent 9.00 Uhr Gottesdienst in Ersingen. Die Kollekte ist für die Aktion Brot für die Welt bestimmt. Gemeindediakonin Sieglinde Stark Uhr Herztöne -Gottesdienst in Ispringen. Das Thema lautet: BALD Pfr. Jeske-Heß u. Team Uhr Herztöne -Kindergottesdienst in Ispringen. Die Kinder sind zunächst im Gottesdienst in der Kirche dabei; anschl. haben sie ihr eigenes Programm in der Pfarrscheuer. Montag, Uhr Kinderstunde für 3- bis 7-jährige Kinder Gemeindesaal Einladung zum Ökumenischen Hausgebet im Advent Davon ich singen und sagen will Die Glocken der christlichen Kirchen in Baden-Württemberg laden am Montag, 10. Dezember 2012 um Uhr zum Ökumenischen Hausgebet im Advent ein. Für viele ist das Hausgebet zu einer guten Gewohnheit in den Tagen vor Weihnachten geworden. Laden Sie doch Ihre Nachbarn, Freunde oder Bekannte persönlich ein und feiern Sie gemeinsam! Hefte zur inhaltlichen Gestaltung liegen in der Kirche aus! Mittwoch, Uhr Ökumenische Adventsandacht Evang. Kirche Ispringen Freitag, Uhr Jungschar Gemeindesaal Sonntag, / 3. Advent 9.00 Uhr Gottesdienst; die Kollekte ist für die Aktion Brot für die Welt bestimmt. Pfr. Jeske-Heß Uhr Gottesdienst in Ispringen Pfr. Jeske-Heß Uhr Kindergottesdienst in Ispringen UNSERE REGELMÄSSIGEN VERANSTALTUNGEN FINDEN WIE GEWOHNT STATT. Kontakte: Evang. Pfarramt, Brunnenstraße 4, Tel , Fax ispringen@kbz.ekiba.de; Bankverbindung: Kto.-Nr bei der Raiffeisenbank Ersingen eg, BLZ Öffnungszeiten: Sekretariat: Frau Petra Kallfass Mo., Mi., Do., Fr. von 9 12 Uhr, Di. von Uhr Pfarrer: Holger Jeske-Heß: Termine nach Vereinbarung Gemeindediakonin: Sieglinde Stark, Tel.: Christ-König Ersingen Hl. Dreieinigkeit Bilfingen-Königsbach Maria Königin Ispringen St. Bernhard Stein-Eisingen St. Peter und Paul Remchingen Gottesdienstordnung vom 8. bis 16. Dezember 2012 Samstag, 8. Dezember Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria BIL 8.00 Uhr Rosenkranz, Anbetung und Beichtgelegenheit 9.00 Uhr Wallfahrtsmesse für Leb. und Verst. der Fam. Schneider und Treu, Barbara Gress und Nelli Prost; Antonie Heger; Eugen und Traude Frey, Franz und Hedwig Roth; mitgestaltet von der KFD Bilfingen Uhr Rosenkranz Uhr Vorabendmesse für Edith Frey (3. Opfer); die Pfarrgemeinde; mitgestaltet von den Kirchenchören Ispringen und Bilfingen; gleichzeitig: Kleine Kirche; ERS 8.00 Uhr Anbetungsstunde vor dem Allerheiligsten Uhr Beichtgelegenheit Uhr Sühnerosenkranz Uhr Vorabendmesse für Alois Rapp (2. Opfer); Ilse Reiling; Kurt Harer; Heinz Reich und Angehörige; Alois und Emilie Holler, leb. und verst. Angeh.; anschl. Kerzenverkauf REM Uhr Adventsfeier der Senioren im Gemeindehaus Sonntag, 9. Dezember Zweiter Adventssonntag BIL Uhr Feierlicher Vespergottesdienst ERS 8.00 Uhr Heilige Messe für die Pfarrgemeinde; anschl. Kerzenverkauf Uhr Heilige Messe für Gertrud und Anton Kuhn und Angeh.; Anna Reiling; Günter Hasl und Klaus Seubert; Gino Campanozzi; anschl. Kerzenverkauf Uhr Kirchenkonzert von Cube (Rosenkranz nur in privater Form möglich) ISP 9.00 Uhr Heilige Messe Uhr Taufe von Gabriel Birenis REM Uhr Familiengottesdienst STN Uhr Familiengottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionkinder Montag, 10. Dezember BIL Uhr Rosenkranz Uhr Heilige Messe für Pfarrer Paul Rieschel ERS Uhr Sühnerosenkranz (heute keine heilige Messe) ISP Uhr Rosenkranz Dienstag, 11. Dezember BIL Uhr Rosenkranz Uhr Heilige Messe für Rosa Lichtenberger ERS Uhr Sühnerosenkranz (heute keine heilige Messe) ISP Uhr Rosenkranz Uhr Heilige Messe KÖN STN 9.00 Uhr Morgenlob 6.00 Uhr Morgenmeditation; anschl.: gemeinsames Frühstück im Saal unter der Kirche Uhr Schülergottesdienst Mittwoch, 12. Dezember BIL Uhr Rosenkranz Uhr Heilige Messe für Ruth Dürr; anschl. Euchar. Anbetung mit Neuem Geistlichen Lied u. Barmherzigkeitsrosenkranz EIS 9.00 Uhr Morgenlob ERS Uhr Heilige Messe für alle einsamen und kranken Menschen; für Familie Kunz-Hofmann u. verst. Angeh (gest.) anschl. Seniorennachmittag Uhr Betstunde Donnerstag, 13. Dezember Hl. Luzia BIL Uhr Rosenkranz Uhr Rorateamt für Theo Vorderer ERS Uhr Erstbeichte der Erstkommunionkinder Uhr Sühnerosenkranz Uhr Rorateamt für Elvira Wolf und verst. Angeh; für Friedbert Kraft und verst. Angeh., Franz u. Frieda Grimm und verst. Angeh. ISP 7.30 Uhr Schülergottesdienst Uhr Rosenkranz REM Uhr Schülergottesdienst Freitag, 14. Dezember BIL 7.00 Uhr Rosenkranz 7.30 Uhr Schülergottesdienst für Otto und Maria Kuhn und Angehörige ERS Uhr Sühnerosenkranz Uhr Heilige Messe für die leb. und verst. Angeh. der Familie Borst; Otto und Berta Vath und Angehörige; Paul Spinner und Angeh. ISP Uhr Rosenkranz KÖN Uhr Krankenkommunion (Diakonie) Mitteilungsblatt 49/12 9

10 11.00 Uhr Krankenkommunion (Altenheim, Bleichstr.) REM Uhr Heilige Messe mit eucharistischer Anbetung für geistliche und kirchliche Berufe Samstag, 15. Dezember BIL 8.00 Uhr Rosenkranz, Anbetung und Beichtgelegenheit 9.00 Uhr Wallfahrtsmesse für Paula und Martin Seubert und Angeh.; Karl Otto Wohlfarth und Angeh. ERS 9.30 Uhr Beichtgelegenheit (P. Carlos SVD und P. Norbert SVD) bis Uhr Uhr Beichtgelegenheit (P. Carlos SVD und P. Norbert SVD) bis Uhr Uhr Beichtgelegenheit (P. Carlos SVD und P. Norbert SVD) bis Uhr Uhr Sühnerosenkranz Uhr Vorabendmesse für alle leb. und verst. Mitglieder des Musikvereins; Werner Konrad u. verst. Angeh.; mitgest. vom Musikverein Ersingen mit Sonderkollekte für die Kirchendach- und Kirchturmrenovation ISP Uhr Beichtgelegenheit Uhr Vorabendmesse KÖN Uhr Vorabendmesse Sonntag, 16. Dezember Dritter Adventssonntag BIL 9.50 Uhr Rosenkranz Uhr Heilige Messe für Gerda und Helmut Kleiner und Hedwig Roth; Viktoria Stehr, Peter Stehr und Annemarie Lipowec Uhr Feierlicher Vespergottesdienst EIS 9.00 Uhr Heilige Messe ERS 8.00 Uhr Heilige Messe für Elfriede und Robert Anselment mit Sonderkollekte für die Kirchendach- und Kirchturmrenovation Uhr Heilige Messe für Alois Rapp (3.Opfer); Robert Kauselmann und Eltern; Gertrud Frei u. Angeh.; Friedrich Langer, Erwin u. Ida Aydt u. Angeh.; Gerhard Kraft und Angeh. u. Hubert u. Helga Weber; mit Sonderkollekte für die Kirchendach- und Kirchturmrenovation; gleichzeitig: Kleine Kirche Uhr Rosenkranz Uhr Andacht REM Uhr Heilige Messe; gleichzeitig: Kleine Kirche Peter Orloff und der Schwarzmeer Kosaken-Chor! Gewaltig mystisch geheimnisvoll! Am Freitag, den 11. Januar 2013 um Uhr findet in der Kath. Dreieinigkeitskirche, Ebbstraße 1a, in Bilfingen, ein festliches Konzert des berühmten Schwarzmeer Kosaken-Chores statt unter der musikalischen Gesamtleitung und persönlicher Mitwirkung von Peter Orloff, der einst vor über 50 Jahren als jüngster Sänger aller Kosakenchöre der Welt seine legendäre Karriere begründete. Peter Orloff und der Schwarzmeer Kosaken-Chor werden eine Auswahl ihrer schönsten Lieder singen, zu denen neben vielen neuen Programmpunkten und Kostbarkeiten aus dem reichen Schatz der russischen Musikliteratur wie Das einsame Glöckchen, Die zwölf Räuber oder Ich bete an die Macht der Liebe auch internationale Welterfolge gehören. Foto: Manfred Esser Vorverkauf: Zentrales Pfarrbüro, Kirchstr. 2, Tel.: ; Friedrich Kautz, Altenbergweg 10, Tel.: ; Presseshop Rudi Peschek, Hauptstr. 13, Tel.: Zentrales Pfarrbüro Kirchstr. 2, Telefon: (07231) , Telefax: (07231) Kämpfelbach (OT Ersingen), Öffnungszeiten Mo. u. Fr Uhr; Di. u. Do Uhr; Mi. geschlossen Neuapostolische Kirche Königsbach-Stein Ispringen Gemeinde Königsbach-Stein, In der Liss 31 Gemeinde Königsbach-Stein, Bilfinger Str. 40/Ecke Sägmühlweg Freitag, :00 Uhr Posaunenchorprobe, Kirche Singen Samstag, :00 Uhr Generalprobe Adventskonzert in der Kulturhalle, Remchingen Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst 9:30 Uhr Vorsonntagschule (Kinder ab 3 Jahre) 9:30 Uhr Sonntagschule (Kinder ab 6 Jahre) 11:00 Uhr Konfirmanden- und Religionsunterricht, Kirche Söllingen; 18:00 Uhr Weihnachtskonzert in der Kulturhalle Remchingen Dienstag, :00 Uhr Orchesterprobe 20:00 Uhr Übungsstunde für den gemischten Chor Mittwoch, :00 Uhr Gottesdienst Donnerstag, :00 Uhr Posaunenchorprobe, Kirche Singen Adventskonzert Wir freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr in der Vorweihnachtszeit zu unserem Adventskonzert einladen können. Sonntag, 9. Dezember 2012 um 18 Uhr Kulturhalle Remchingen. Unter dem Motto: Fröhliche Weihnacht überall wird die Lesung der Weihnachtsgeschichte vom Posaunenchor und Kinderchor der neuapostolischen Gemeinden aus dem Kirchenbezirk Söllingen musikalisch umrahmt. Gemeinde Ispringen, Turnstr. 11 Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Bezirksevangelist Jörg Vester Uhr Chorprobe Dienstag, Uhr Bezirkschorprobe für das Weihnachtskonzert (am Sonntag, um Uhr in Pfhm, Bayernstr. 21) Mittwoch, Uhr Orchesterprobe Uhr Gottesdienst Kids-Aktiv: Bibellesenacht Zum allerersten Mal wurde für die Kinder des Bezirks eine Bibellesenacht angeboten. Das war Spannung pur! Und ein bisschen Aufregung, auch bei den Erwachsenen. Am Freitagnachmittag, , waren erst einmal die 3- bis 6-Jährigen dran: Da gab es große Augen wie sah denn die Kirche Mühlacker aus? Ein Zelt im Garderobenbereich? Hirte Leonhard, Vorsteher der Gemeinde, war extra gekommen, um die 30 Kids und ihre Betreuer zu begrüßen. Beim gemeinsamen Singkreis war die Nervosität dann auch wie weggeblasen und ein richtig toller Nachmittag begann. Um 18 Uhr hieß es dann Schichtwechsel. Während die Minis verabschiedet und von ihren Eltern abgeholt wurden, füllten sich die Nebenräume der Kirche mit rund 35 älteren Kindern, mit Schlafsäcken, Kissen und anderem Gepäck. Geschichten und Lieder zu Bibelinhalten standen auf dem Programm, ebenso Gymnastik, Massagen, zischendes Feuer auf dem Parkplatz und vieles mehr. Und zu erzählen gab es ja auch jede Menge! In manchen Räumen wurde es erst sehr spät ruhig 10 Mitteilungsblatt 49/12

11 So kam das tolle gemeinsame Frühstück für Einige etwas früh aber bei der Kissenschlacht waren alle wieder fit. Und auf die Frage von M. Werner, der zusammen mit seinem Kids-Aktiv-Team für das Gelingen der Veranstaltung zuständig war, wie hat es Euch gefallen? kamen nur begeisterte Antworten: das war echt cool, und wann machen wir das wieder? Herzlichen Dank an alle Helfer vor und hinter den Kulissen für dieses spannende Erlebnis Bibellesenacht! Vereinsnachrichten Ersingen Freiwillige Feuerwehr Kämpfelbach Abt. Ersingen Am Samstag, den findet eine Übung statt. Übungsbeginn ist um Uhr im Gerätehaus. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Der Schriftführer FWB Froschwaidbande e.v. Voranzeige Voranzeige Voranzeige Die Froschwaidbande präsentiert am 21. April 2013 in der Ersinger Turn- und Festhalle die aus Funk und Fernsehen bekannten Dui do on de Sell auch bekannt als die Putzweiber mit ihrem neuen Programm wie heißt das Zauberwort? Die beiden charmanten Damen Petra Binder und Doris Reichenauer haben in den letzten Jahren die Spitze des schwäbischen Kabaretts erobert. Sympatisch, authentisch und saumäßig schlagfertig so sind die Beiden zum absoluten Publikumsliebling geworden, 2 Stunden lachen garantiert. Sonntag, 21. April 2013, Saalöffnung Uhr, Beginn Uhr Für Speis und Trank ist wie immer bestens gesorgt. Ticketpreise: VVK 15 Euro AK 17 Euro Die Idee für ein kleines Weihnachtsgeschenk, Tickets sind ab sofort erhältlich bei unserm Kassier Harald Frei Tel Der offizielle Ticketverkauf beginnt ab 2. Januar 2013 in verschiedenen Verkaufsstellen die noch bekannt gegeben werden. Weitere Infos unter Unsere Gottesdienste stehen allen interessierten Menschen offen. Jeder kann sich überzeugen, wie wohltuend Ruhe und Seelenfrieden in der heutigen Zeit wirken können. Übrigens, mehr über die Neuapostolische Kirche können Sie auch im Internet lesen. http.// bzw. http.// Parteien / Wählervereinigungen Bündnis 90/Die Grünen im Kämpfelbachtal und Eisingen Die nächste Sitzung des Ortsverbandes ist am 8. Januar Uhr im Landgasthof Krone in Stein. Für den Vorstand: L. Bahlo Kämpfelbach Einladung Mitgliederversammlung Hiermit laden wir unsere Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 13. Dezember um 20 Uhr in den Amtskeller Ersingen ein. Da wichtige Punkte auf der Tagesordnung stehen, wie zum Beispiel die Delegiertenwahl zu der für den 23. Januar vorgesehenen besonderen Kreisdelegiertenkonferenz zur Wahl von Delegierten zum Listenparteitag und der Jahresrückblick unseres Ortsvereins, bitten wir um ein möglichst zahlreiches Erscheinen. Im Anschluss an die Versammlung wollen wir den Abend mit einem gemütlichen Beisammensein ausklingen lassen. Wolf-E. Knebel, Pressesprecher Karnevalsgesellschaft ERSINGEN e. V. Komiteesitzung Am Montag, , findet um Uhr eine Komiteesitzung in der Flatterhalle statt. Alle Komiteemitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen. Kindertagesstätte St. Michael Ersingen Anmeldung zum Kindergartenjahr 2013/2014 Die katholische Kindertagesstätte St. Michael, Fröbelstr.7, Ersingen, bietet allen Eltern die Möglichkeit, sich einmal jährlich für das kommende Kindergartenjahr anzumelden. Alle Familien, deren Kinder bis 30. Juli 2014 drei Jahre werden, bilden den kommenden Jahrgang für die Neuaufnahmen. Die Kinder, die schon älter sind, aber bisher noch nicht im Kindergarten gemeldet sind, können noch eingetragen werden. Familien, die am Anmeldetag 2012 schon teilgenommen haben, brauchen sich nicht nochmals zu melden. Die Anmeldung findet am Montag, den , von Uhr bis 16 Uhr im Haupthaus in der Fröbelstr. 7 statt. Bitte folgen Sie der Ausschilderung im Haus. Bei Rückfragen können Sie sich telefonisch zwischen 7 Uhr 8.30 Uhr unter der Nummer 07231/ an Frau Klingel wenden. Neu Neu Neu NEU NEU NEU NEU Unsere Kindertagesstätte kann ab März 2013 auch Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren anbieten. Aufgenommen werden können bei uns Kinder nach dem ersten Lebensjahr. Mitteilungsblatt 49/12 11

12 Vorgesehen ist für die 1- bis 3-jährigen Kinder folgende Betreuungsform: Frühgruppe: Montag Freitag von Uhr Beitrag: Erstkind: 210,00, Geschwisterkind: 140,00 Bei ausreichendem Bedarf kann die 2. Gruppe evtl. eine Betreuungszeit bis maximal Uhr anbieten. Die Anmeldung findet am Montag, den , von Uhr bis 16 Uhr im Haupthaus in der Fröbelstr. 7 statt. Bitte folgen Sie der Ausschilderung im Haus. Bei Rückfragen können Sie sich telefonisch zwischen 7 Uhr 8.30 Uhr unter der Nummer an Frau Klingel wenden. Kindertreff Ersingen e.v. Tag der offenen Tür und Lichterfest Nachlese Am Samstag, , standen in der neuen Kindergartengruppe des Kindertreff e. V. die Türen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger offen. Entsprechend gemischt war auch das Publikum, das sich in unserem neuen Domizil umschaute. Bei Spiel, Beschäftigung und Gesprächen konnte jeder Besucher auf seine Art den Kindergartencontainer erkunden. Die Reaktionen waren sehr positiv. Wir freuen uns, ein weiteres Angebot in der Kinderbetreuung für junge Familien in Kämpfelbach bereithalten zu können. Beim anschließenden Lichterfest vertrieben sich die Kinder die Zeit bis zum Laternenumzug mit allerlei Spielen und Kinderschminken. Zur Stärkung gab es frisch gebackene Waffeln und Bratwurst vom Grill, Kinderpunsch und Glühwein. Als es endlich so weit war, holten die Kinder ihre in Krippe und Kindergarten gebastelten Laternen heraus. Gemeinsam mit vielen anderen Kindern und Erwachsenen sangen sie begleitet von einer Gitarre fröhliche Laternenlieder und erhellten damit den Kirchberg. Auf einen besinnlichen und gemütlichen Nachmittag mit euch freuen wir uns jetzt schon Eure KjG Ersingen Name des Kindes: Telefon: Allergien: Anschrift: Ein Licht in dir geborgen Hey Du ja Du! Und Sie ja, Ihr alle seid herzlich eingeladen zu unserem Kirchenkonzert am 9. Dezember 2012 um Uhr Christ-König-Kirche in Ersingen Geht mit uns gemeinsam ein kleines Stück auf dem Weg im Advent und lasst Euch von uns anstecken und entzünden. Genießt einen klangvollen Abend mit modernen, geistlichen Liedern und bewegenden Texten. Wir freuen uns auf Euch! Der Eintritt ist frei. Kämpfelbach Herzliche Einladung zur Adventsfeier: Donnerstag, 13. Dezember 2012 In dem Film Yentl mit Barbra Streisand sagt ein Rabbi: Wir suchen unsere Studenten nicht nur nach den Antworten aus, die sie geben, sondern vor allem nach den FRAGEN, die sie stellen. Unsere Adventsfeier, am Donnerstag, dem 13. Dezember 2012, bietet Zeit zur Besinnung zum Thema Suchen und fragen. Hierzu laden wir wieder herzlich ein zahlreiche Senioren mit Partner und Neu-Mitglieder! Die Schachburg ist ab 20 Uhr geöffnet. Mit dem Programm beginnt die Flötengruppe gegen Uhr. Alle Jahre wieder... veranstalten wir, die KjG Ersingen, unsere traditionelle Weihnachtswerkstatt im alten Pfarrhaus Ersingen. Schaut am Sonntag, 9. Dezember 2012 von Uhr vorbei und bastelt oder backt noch ein schönes Weihnachtsgeschenk für eure Eltern, Omas und Opas... Es lohnt sich!!! Hier nochmal alle Infos im Überblick: WANN: 9. Dezember von Uhr Uhr WO: Altes Pfarrhaus in den Räumen der KjG Ersingen WER: Alle Kinder ab der 1. Klasse Was wird benötigt: Alte Kleidung, viele Ideen und gute Laune Einfach den unteren Abschnitt mit einem Unkostenbeitrag von 5 Euro bei Maren Schuster (Gründeltorstraße 1 in Ersingen) abgeben. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!!! Also schnell ausfüllen und bis zum 7. Dezember abgeben. Dienstabend Unser nächster Dienstabend findet am Donnerstag, 6. Dezember 2012 statt. Thadäa wird uns vom NND wieder ein interessantes Thema bringen. Treffpunkt ist um 20 Uhr in der Maltesergarage. Erste-Hilfe-Kurs Täglich kommt es zu Unfällen im Straßenverkehr. Verletzten muss schnell geholfen werden. Mit dem Erwerb des Führerscheins übernehmen Sie ein Stück Verantwortung. Ihr schnelles und richtiges Handeln kann Leben retten, wenn es auf Sekunden ankommt. Unsere Ausbilder vermitteln Ihnen in diesem Lehrgang alles, was Sie zur richtigen Einschätzung von Notfallsituationen und zur Durchführung notwendiger Hilfsmaßnahmen wissen müssen. Lehrgangszeit: Teil 1 von , 17:00 21:00 Uhr Teil 2 von , 9:00 18:00 Uhr Lehrgangsort: Bürgersaal / Bürgerhaus (bei Christ-König-Kirche) 12 Mitteilungsblatt 49/12

13 Zielgruppe: Betriebshelfer, Führerscheinbewerber der Klassen B, C und D, sonstige Interessierte, Trainerscheinerwerber Kursinhalt: In diesem Kurs erlernen Sie, Notfallsituationen zu erkennen, richtig zu beurteilen und dann entsprechend zu handeln. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt: Retten aus akuter Gefahr Absichern der Unfallstelle Stillung bedrohlicher Blutungen Schockbekämpfung Seitenlagerung bei Bewusstlosigkeit Atemspende Herz-Lungen-Wiederbelebung Maßnahmen bei Vergiftung Verbrennung / Verätzung Sonnenstich Hirnbedingte Krampfanfälle Maßnahmen und Lagerungsarten bei speziellen Verletzungen Teilnahmevoraussetzung: keine Jeder Teilnehmer erhält eine Lehrgangsbestätigung. Diese ist 2 Jahre gültig. Kosten: 35, Euro Anmeldung: Im Internet: oder weitere Informationen auch unter Tel.: Kindergruppe Nadine Konrad, Miriam Baier, Sandra Reiling Die nächste Gruppenstunde wird im neuen Jahr stattfinden. Malteser-Garagen beim West-Bahnhof Teeniegruppe Bettina Ottmüller Die nächste Gruppenstunde wird im neuen Jahr stattfinden. Malteser-Garagen beim West-Bahnhof Junge Erwachsene Benedikt Wessinger, Lars Giek Die nächste Gruppenstunde wird im neuen Jahr stattfinden. Malteser-Garagen beim West-Bahnhof Weihnachstfeier Am kommenden Freitag, , findet die diesjährige Weihnachtsfeier statt. Dazu treffen wir uns am Freitag um 18:00 Uhr in den Malteser-Garagen. Wir werden gemeinsam eine Fackelwanderung machen. Bis zum Freitag, eure Gruppenleiter MUSIKVEREIN ERSINGEN E.V. Kämpfelbach Ho-Ho-Ho der Nikolaus kommt!! Am Donnerstag, den 6. Dezember 2012, begrüßen wir mit unserer Jugendkapelle den Nikolaus Uff de Brück. Wir laden die gesamte Gemeinde ab 18:00 Uhr herzlich ein, sich bei weihnachtlicher Musik, Glühwein und Kinderpunsch auf die Adventszeit einstimmen zu lassen. Kirche für verstorbene Mitglieder des Musikvereins Ersingen am 15. Dezember 2012 Am Samstag, den , findet die Kirche für verstorbene Mitglieder des Musikvereins Ersingen statt. Die Vorabendmesse um Uhr in der Christ-König-Kirche wird durch die Musikkapelle musikalisch begleitet. Rad- und Motorsportverein»Bahn frei«ersingen e.v. Advent, Advent wo ist mein Hemd? Mei Cowboyhut un meine Socken I will net in der Wohnung hocken. I will unbedingt en Adler sehn.. notfalls an der Straße stehn. Besinnliche Adventswanderung nach Eisingen am Sonntag, dem Treffpunkt: 9.30 Uhr uff d Brück Und schon jetzt vormerken: Abendunterhaltung am Fragen? Dieter Vögele, Tel D. V. Telefon: Trainingsabend Hallo Schachfreunde. Am kommenden Freitag wollen wir einen Trainingsarbeit um Uhr beginnen. Weihnachtsfeier An alle Spieler, Freunde und Gönner. Wir laden euch mitsamt der Familie zur unserer Weihnachtsfeier in der Schachburg am Freitag, dem 14. Dezember um Uhr recht herzlich ein. 1. Tischtennisclub 1957 Ersingen e.v. Zunächst die Ergebnisse: TTC Ersingen 1 DJK Rüppurr 2 9:7 TTF Ispringen 1 TTC Ersingen 2 7:9 TTC Ersingen 3 TTC Dietlingen 4 2:9 TTF Pforzheim 4 TTC Ersingen 4 7:7 Einen wahren Abstiegskrimi sahen die Zuschauer beim Heimspiel unserer 1. Mannschaft gegen Rüppurr und diesmal sogar mit Happy End, denn der Truppe um Oliver Nußbaum gelang der ersehnte Befreiungsschlag im Abstiegskampf und man gewann am Ende hauchdünn 9:7. Das Spiel ist schnell erzählt, denn von Anfang bis Schluss war das Match völlig ausgeglichen. Erst beim Stande von 7:7 schafften Sven Lehmann und das Doppel Wollgast/Egli zwei feine 3:0-Siege zum schlussendlich glücklichen Sieg. Die Einzelpunkte sammelten Oliver Nußbaum und Oliver Kimmich je zwei, Ralf Wollgast und Sven Lehmann je einmal. Neben dem Schlussdoppel gewann auch das Doppel Nußbaum/Kimmich. Unsere 2. Mannschaft schnuppert wieder an der Tabellenspitze. Beim Lokalderby in Ispringen konnte man nach hartem Kampf einen knappen 9:7-Erfolg feiern. Wieder einmal war es Altmeister Thomas Wolf, der mit vier Punkten (2 Einzel und 2 Doppel mit Hans Wackernagel) das Spiel fast im Alleingang entschieden hat. Je ein Einzel gewannen Hans Wackernagel, Holger Kraus, Heiko Beihofer, Florian Schuster und Armin Lippenberger. Mit diesem Sieg hat unsere Zweite weiterhin die Chance ganz vorne mitzuspielen. Unsere 3. Mannschaft hatte gegen Dietlingen nichts zu bestellen und unterlag im Heimspiel mit 2:9. Die Punkte holten das Doppel Kasper/Theurer sowie im Einzel Jörg Bossert. Schüler: SV Büchenbronn TTC Ersingen 1 0:6 Auf einer Erfolgswelle schwimmen derzeit unsere Schüler 1. Nach dem hohen Sieg in Büchenbronn sind Dennis Nußbaum, Florentin Kainhofer, Lukas Reiling und Niko Wackernagel Herbstmeister. Nebenbei hat man auch noch das Pokalfinale erreicht. Mit 4:2 wurde das Halbfinale in Tie- Mitteilungsblatt 49/12 13

14 fenbronn gewonnen, und man darf nun am in Öschelbronn gegen den TTF Pforzheim im Finale ran. Super Jungs! TTC Ersingen 2 TTC Königsbach 1:6 Unsere Kleinsten hatten gegen eine doch deutlich ältere Königsbacher Mannschaft keine Chance und verloren 1:6. Den Ehrenpunkt holte unsere Nina Kallauch, die im Moment große Fortschritte macht. Vorschau: Fr :30 Uhr TTC Herren 2 - TV Ottenhausen e.v So :30 Uhr TTC Herren 4 - TTC Neuhausen e.v. 4 Der Pressewart Turnverein Ersingen 1886 e.v. Jahresabschlussfeier der TVE-Kinder Leise rieselte der Schnee... doch in der Turn- und Festhalle brummte es am 1. Adventssonntag von der Vorfreude der Turnkinder auf ihre Auftritte und das Programm. Die Eltern, Großeltern und Geschwister ließen es sich bei Kaffee und Kuchen gut gehen und waren ebenso gespannt. Das Programm wurde von 13 Benjamin Blümchen eröffnet (Eltern-Kind-Gruppe), die mit ihren Bobbycars über die Bühne sausten und ihre Kletterkünste an der Langbank zeigten. Anschließend tanzten und turnten die Mäuse (Vorschulkinder). Plötzlich wurde es wieder laut: die Buben ab 6 Jahre boten ein gelungenes Cars-Autorennen inklusive Boxenstopp auf der Bühne. TVE-Vorstand Uwe Vogt dankte allen Übungsleitern für ihr Engagement, das sie Woche für Woche zeigen, und dass es den Kindern Spaß macht und sie viel lernen, davon konnten sich die Zuschauer überzeugen. Der Dank galt auch Diana Vögele, die wieder einmal für die Programmgestaltung und das Drumherum verantwortlich war, sowie allen Helfern, die auf irgendeine Weise zum Gelingen der Jahresabschlussfeier beigetragen hatten. Abteilung Seniorengymnastik Unser 20-jähriges Jubiläumsjahr neigt sich dem Ende zu, wir wollen es mit einer letzten Übungsstunde, einer letzten Wanderung 2012, sowie einer besinnlichen Jahresabschlussfeier ausklingen lassen. Letzte Gymnastikstunde 2012 Di um 9.30 Uhr Am Mi treffen wir uns um Uhr Uff de Brück zu unserer ca. 1½-stündigen Jahresabschlusswanderung. Gegen Uhr wollen wir im Gasthaus Zur Traube das Jahr, bei Speis und Trank, in geselliger Runde ausklingen lassen. Wir würden uns sehr freuen wenn wir, wie all die Jahre zuvor, ehemalige Gymnastikfreunde, Rekonvaleszenten, oder sonst mal Verhinderte bei uns begrüßen könnten. Erste Gymnastikstunde im neuen Jahr Di um 9.30 Uhr Schulturnhalle Einen flotten Tanz als Hannah Montana zeigten die Mädels vom Modern Dance. Dass Schlümpfe nicht nur schlumpfen können, sondern auch ausgezeichnet turnen und tanzen, davon konnten sich die zahlreichen Gäste überzeugen (Mädchen 6-8 Jahre). Als Rettungsschwimmer von Baywatch traten nun die Buben ab 10 auf. Dann flatterten 4 flotte Biene Majas über die Bühne und begeisterten mit ihrem Tanz (Modern Dance ab 10 Jahre), gefolgt von mehreren Pippi Langstrümpfen und ihren Pferden (Mädchen 8 10 Jahre). Die Seniorengymnastikgruppe wünscht der gesamten Einwohnerschaft von Kämpfelbach vorab eine schöne Adventzeit, ein frohes besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr Mit freundlichem Turnergruß: frisch fromm fröhlich Frey VfB Stuttgart Freunde Cannstatter Zuckerle Ersingen/Baden e.v. Weihnachtsfeier mit VfB-Spieler in Neuenbürg Am kommenden Dienstag, den 11. Dezember findet unsere gemeinsame Weihnachtsfeier mit der Invasion 1893 Straubenhardt im Bistro Wichtel in Neuenbürg statt. Beginn ist um 19 Uhr. Treffpunkt zur gemeinsamen Abfahrt ist um 18:15 Uhr uff de Brück. Ein Spieler unseres VfB Stuttgart wird auch vor Ort sein. Um wen es sich dabei handelt steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest (Stand Montag). Anmeldungen bis kommenden Freitag, den 7. Dezember bei Timo Brenk am besten per unter t.brenk@gmx.de oder telefonisch unter Dass Zwerge größer sind, als man denkt und gemeinsam mit Schneewittchen ganz schön Stimmung auf die Bühne bringen, bewiesen die Kleinen der Leistungsgruppe Buben. Es war einmal der Mensch... dachten sich die Mädchen der Leistungsgruppe und so brachten sie eine gelungene Zeitreise bis in die Moderne mit Zeitlupentanz auf die Bühne. Vor dem großen Finale und der Überreichung der Weihnachtsgeschenke zeigten die Jungs der Leistungsgruppe noch als Kellner, was man mit Stühlen und einem Tisch akrobatisch so alles anstellen kann. Wer größeren Hunger wie Bistrogröße (Baguette, Pizza) mitbringt, für den gibt es auch Schnitzel mit Spätzle und Salat. Bitte bei der Anmeldung mit angeben, ob das große Besteck gewünscht wird. Tempo-30-Zonen beachten! 14 Mitteilungsblatt 49/12

15 1. FC Ersingen 1910 e.v. Einladung zur Weihnachtsfeier in der Turn- und Festhalle In diesem Jahr möchte der FCE seine Weihnachtsfeier mal wieder in einem etwas größeren Rahmen in der Turn- und Festhalle in Ersingen feiern. Hierzu sind am 8. Dezember 2012 ab 20 Uhr alle Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins recht herzlich eingeladen. Zum Rahmenprogramm gehören unter anderem eine hochwertige Tombola, die Ehrung langjähriger Mitglieder und Live-Musik. Der FCE möchte sich damit für die vielseitige Unterstützung bedanken und freut sich auf ein paar schöne Stunden in festlichem Rahmen. ausgerichtet wird. Bürgermeister Udo Kleiner und Regina Fuchs vom Organisationsteam gaben gemeinsam das Startzeichen für die zweitägige Veranstaltung mit rund 30 Ständen und Buden. Ganz eifrig mit dabei sind die Kinder und Jugendlichen. Die Grundschule Bilfingen hat mit ihren eigens für den Markt gestalteten textilen Arbeiten ganz aktuelle Trends aufgegriffen: Zpagetti -Taschen, aus Stoff gehäkelt, sind dabei der Mega-Renner. Eine kulinarische Piazza gestaltete der Freundeskreis Civitella und bot Delikatessen aus Kämpfelbachs italienischer Partnergemeinde. Auch exotische geistreiche Genüsse, wie Haselnussschnaps und Basilikumlikör, gab es zu entdecken. Mit seiner Kunst, große Holzklötze mit der Motorsäge in schmucke Skulpturen zu verwandeln, erfreute Andreas Drost auf der zentralen Bühne Mannschaft Vorschau: Sonntag, FV Langenalb 1. FC Ersingen Spfr. Mühlacker 1. FC Ersingen Uhr Uhr Jugendabteilung Ergebnisse letzte Spieltage: Mittwoch, den A-Jgd SG Ersingen/Ispringen SG Wimsheim/Tiefenbronn 4:1 Samstag, den B-Jgd SG Königsbach/Stein/Bilfingen SG Ersingen/Ispr. Abges. Winterpause: Die Jugendabteilung verabschiedet sich für dieses Jahr in die Winterpause bzw. Hallenrunde. Die nächsten Feldspiele finden im März 2013 statt. Darum wünschen wir schon jetzt allen Jugendspielern, deren Familien und allen Freunden und Gönnern der Jugendabteilung ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Grüße, Euer Jugendleiter Abtl. Seniorengruppe Weihnachtsfeier der FCE-Seniorengruppe Die Weihnachtsfeier der FCE-Seniorengruppe findet am Donnerstag, den 13. Dezember 2012 statt. Wir treffen uns um 17:00 Uhr im Clubhaus des FC Ersingen. Eingeladen sind neben den Aktiven auch unsere leicht lädierten Mitglieder, die momentan nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen können. Wir freuen uns, wenn wir sie in der geselligen Runde begrüßen können. Zur letzten Übungsstunde in diesem Jahr treffen wir uns wie gewohnt am Freitagvormittag, den 14. Dezember 2012 um 9:15 Uhr in der Sporthalle der Kirchbergschule. Trainingstart nach der Winterpause ist dann wieder am 11. Januar 2013 zur gewohnten Zeit, Freitag 9:15 Uhr in der Sporthalle der Kirchbergschule. Der Übungsleiter Gute Tradition: Ein Bläserensemble des Musikvereins Eintracht Bilfingen spielte zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes der Bilfinger Vereine. Ein Prosit der Gemütlichkeit! Bei einem Gläschen an einem der fast 30 Buden und Stände ließ es sich gut plaudern. Vereinsnachrichten Bilfingen Bilfinger Weihnachtsmarkt 14. Weihnachtsmarkt der Bilfinger Vereine rund um die alte Weinbrenner-Kelter Der Standort des Bilfinger Weihnachtsmarktes zwischen alter Weinbrenner-Kelter und Vereinshaus ist einfach ideal mit seinen Ecken und Winkeln. Dazu viel üppiges Tannengrün, der Glanz der zahlreichen Lichter und die verlockenden vorweihnachtlichen Klänge der Bläser des Musikvereins: Sofort war sie wieder da, die von so vielen als besonders heimelig gelobte Atmosphäre des Marktes, der von den Bilfinger Vereinen Andreas Drost demonstrierte virtuosen Umgang mit der Kettensäge und ließ aus groben Klötzen Kunstwerke aus Holz entstehen. Text und Fotos: Schott Mitteilungsblatt 49/12 15

16 Adventskalender im Dorf Die ersten Fenster öffnen sich... Auch in der nächsten Woche werden sich unsere Türchen im Dorf auftun (am Sonntag mit Punsch und Gebäck). In diesem Jahr möchten wir wie bereits schon mitgeteilt mit dem Reinerlös der Sonntage die ökumenische Aktion Vesperkirche in Pforzheim und das Kinderhospiz Sterneninsel Pforzheim / Enzkreis unterstützen, Wir hoffen auf Ihre Mithilfe, um so ein Zeichen der Solidarität setzen zu können. Unser Weg in der ersten und zweiten Dezemberwoche: Datum Tag Adresse Uhrzeit 6. Dez. Do Fam. Frey, Friedenstr :00 7. Dez. Fr Fam. Decker, Ahornweg 3 18:00 8. Dez. Sa Evangelische Kirchengemeinde 19:00 9. Dez. So Kindertagesstätte St. Josef 17: Dez. Mo Fam. Spiegel, Schillerstr : Dez. Di Fam. Wendel, Uferstr. 26/D 18: Dez. Mi Fam. Spalthoff, Steiner Str. 3 18: Dez. Do Fam. Reiling, Bismarckstr. 13/A 18: Dez. Fr Fam. Bellitto, Friedenstr : Dez. Sa Fam. Biendl, Hauptstr : Dez. So Grundschule Bilfingen 17:00 Wir freuen uns über jeden Besucher, der mit uns diesen Weg geht! Für den Vorbereitungskreis Gabriele Klopfer 150 Jahre Freude am Singen 2012 Kinder- und Jugendchor 40 Kinder und Jugendliche des Gesangvereins Frohsinn Bilfingen gestalten Konzert zum Advent von der Kraft der Lieder und den Wundern der Zaubernuss Nur mit Ihrer Hilfe kann geholfen werden! Jugendfeuerwehr Bilfingen Weihnachtausflug 2012 Am Samstag den besuchte die Jugendfeuerwehr Bilfingen die Jako-Arena in Stupferich bei Karlsruhe. Diesmal wurde der Teamgeist gestärkt und unsere Fußballkünste unter Beweis gestellt. 10 Jugendliche hatten einen unheimlichen Spaß auf dem verkleinerten Indoor-Fußball-Court. Beim anschließenden Pizzaessen und Abschluss-Punsch auf dem Bilfinger Weihnachtmarkt, waren sich alle einig Das machen wir mal wieder! Der Kinder- und Jugendchor des Gesangvereins Frohsinn Bilfingen gab ein feierliches Konzert zum Advent in der Bilfinger Dreieinigkeitskirche. Links: Martina Häuser, rechts am Klavier Jutta Prenschke. Zwischen Arbeiten und Konsumieren soll Stille sein, und zwischen Aufräumen und Vorbereiten sollst du es in dir singen hören. Diese Einladung zum Innehalten, Entschleunigen und zur Konzentration auf das wirklich Wichtige richtete Martina Häuser an die zahlreichen Gäste des Konzerts zum Advent in der Dreieinigkeitskirche in Bilfingen. Die traditionsreiche Veranstaltung des Gesangvereins Frohsinn Bilfingen markiert für viele den Beginn der vorweihnachtlichen Erwartungszeit. Fast 40 junge Sängerinnen und Sänger des Bilfinger Vereins wirkten mit. Jutta Prenschke leitete den Kinder- und Jugendchor, der mit einem einladenden Macht die Türen auf, macht die Herzen weit das Konzert eröffnete und verkündete: Wir sagen euch an den lieben Advent, sehet die erste Kerze brennt. Von der Kraft des Glaubens, die den skeptischen Zweifel überwindet, erzählte Martina Häuser in ihren Gedanken zum Advent. Zeitgenössisches geistliches Liedgut in englischer Sprache präsentierte der Jugendchor mit You are holy und I will follow him. Annika, Birthe und Martina Häuser, Jutta Prenschke und Milena Schön bestritten solistische Konzertbeiträge, darunter A star is shining tonight und You raise me up. Die heitere Geschichte von Leo Spekulatius erzählte der Kinderchor in munteren Tönen. Der Jugendchor gab ein feierliches Amazing Grace. Annika Häuser (Querflöte) und Birthe Häuser (Klavier) brachten das Instrumentalstück The Friends der englischen Komponistin Pam Wedgwood zu Gehör. Ein bewegendes Maria war alleine 16 Mitteilungsblatt 49/12

17 sang der vereinte Kinder- und Jugendchor, mit Solobeiträgen von Maren Brenk und Romy Kasper. Als traditionelles kleines Geschenk zur Adventszeit erhielten die Konzertbesucher dieses Mal eine Zaubernuss. Die Zaubernuss macht jeden, der sie verschenkt und jeden, der sie bekommt, froh, erläuterte Martina Häuser deren ganz besondere adventliche Kraft. Kath. Frauengemeinschaft Bilfingen/Königsbach Einladung an alle interessierten Frauen am Samstag, 8. Dezember 2012 Hochfest der Unbefleckten Jungfrau und Gottesmutter Maria zur Messfeier um 9.00 Uhr in der Johanneskirche für die verstorbenen Mitglieder der Bilfinger Frauengemeinschaft, anschließend Adventsfrühstück und Vorschau auf das Jahresprogramm 2013 im Josefshaus. Das Frauenteam Der Kinder- und Jugendchor des Gesangvereins Frohsinn Bilfingen mit (von links) Martina Häuser als Dirigentin, Gesangssolistin Annika Häuser und die musikalische Leiterin Jutta Prenschke am Klavier. Text und Fotos: Schott Zwischen Arbeiten und Konsumieren soll Stille sein Zwischen Aufräumen und Vorbereiten sollst du es in dir singen hören Zwischen Wegschaffen und Vorplanen sollst du dich erinnern an deinen Anfang. Du sollst dich selbst unterbrechen! Auf eine kleine Unterbrechung mit Liedern, Texten und Musik hatten sich die zahlreichen Gäste in der katholischen Pfarrkirche Bilfingen beim Konzert zum Advent am vergangenen Samstag eingelassen und gemeinsam mit den Sängern und Sängerinnen des Kinder- und Jugendchores, den Musikerinnen und Solisten sich auf den wirklichen Advent besonnen. Viele waren für diese adventliche Unterbrechung verantwortlich. Deshalb möchten wir es nicht versäumen auf diesem Weg DANKE zu sagen den Sängerinnen und Sängern für ihren eifrigen Probenbesuch, der intensiven Konzertbesucherwerbung und nicht zuletzt dem gelungenen Einsatz am Konzertabend den Solisten, die zur abwechslungsreichen Programmgestaltung beigetragen haben. der kath. Pfarrgemeinde, die es uns ermöglichte, in der Dreieinigkeitskirche dieses stimmungsvolle Konzert zu veranstalten allen, die durch ihre aktive Mithilfe zum Gelingen des Abends beigetragen haben und den unbeschreiblich vielen Besuchern, die mit ihrem Dabeisein zur gelungenen Atmosphäre des Abends beitrugen und mit ihrer Spendenfreudigkeit die Chorkasse bereicherten. Martina Häuser und Jutta Prenschke Am Freitag, dem 7. Dezember 2012 trifft sich der Kinder- und Jugendchor gemeinsam von Uhr im Proberaum zum Anschauen des Konzertvideos. Weihnachten steht vor der Türe deswegen laden wir euch ganz herzlich zu unserer diesjährigen Adventsbetreuung ein. Zusammen mit Euch wollen wir spielen, basteln, backen und einen schönen Adventstag verbringen. Wenn du in der Klassen bist, dann komm doch am 15. Dezember 2012 um 10 Uhr ins Josefshaus nach Bilfingen. Wir freuen uns auf Euch! Liebe Eltern, um Ihnen die Zeit für die Weihnachtseinkäufe so angenehm wie möglich zu gestalten, bietet die KjG dieses Jahr wieder ihre Adventsbetreuung an. In der Zeit von 10 bis 15 Uhr werden wir für Sie die Kinderbetreuung übernehmen. Werfen Sie dazu bitte den unteren Abschnitt bis zum 12. Dezember 2012 mit einem kleinen Unkostenbeitrag von 3 in den Briefkasten am KjG-Raum unter dem Josefshaus in Bilfingen. Fragen beantwortet Ihnen: Felicitas.Roth@gmx.de Hiermit melde ich meine Tochter/meinen Sohn zur Adventsbetreuung der KjG Bilfingen am 15. Dezember 2012 an. Den Unkostenbeitrag von 3 habe ich beigelegt. Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn von den Gruppenleitern der KjG Pfarrei Bilfingen während der Aktion fotografiert werden darf. Diese Bilder dienen nur der Werbung für die KjG Pfarrei Bilfingen oder der Internetpräsenz der KjG Pfarrei Bilfingen. Unterschrift Erziehungsberechtigter Telefonnummer, in der im Notfall jemand zu erreichen ist mein Kind darf alleine heimlaufen mein Kind ist Vegetarier mein Kind hat folgende Allergien: mein Kind wird abgeholt Lies mal wieder! Unterschrift Erziehungsberechtigter Mitteilungsblatt 49/12 17

18 K.K. Schützenverein Bilfingen 3 Begegnungen 3 Siege! Der vierte Wettkampftag brachte einige Überraschungen. Das brachte uns bei 3 angesetzten Begegnungen, von denen 2 durchgeführt wurden, 3 Siege. Kleintierzüchterverein C 271 Bilfingen 75 Jahre Kleintierzüchterverein Bilfingen: Vereinsmeister 2012 ausgezeichnet Ehrenmitglieder ernannt gelungene Ausstellung zum Mal- und Bastelwettbewerb üppige Jubiläumslokalschau 1. Mannschaft Luftgewehr Wettkampffrei 2. Mannschaft Luftgewehr Unsere zweite Mannschaft hatte am die fünfte Mannschaft aus Königsbach zu Gast. Das klingt zwar einfach, aber bei Königsbach kann man nie vorhersagen, wer am Start sein wird. So waren wir sehr zufrieden, dass wir mit einer guten Mannschaftsleistung ein 2:1 verbuchen können. Bester Schütze war Dirk mit 358 Ringen. Doch auch Kirstin steuerte einen Punkt bei. Immer besser wird unser Jungschütze Jan, der sich wieder steigern konnte. Leider hat es nicht zu einem Sieg gereicht. KKS Bilfingen II : KKS Königsbach V 2:1 Einzelergebnisse: Dirk Krautmann : 358 Ringe 1 Punkt Kirstin Mick: 354 Ringe 1 Punkt Jan Saltekin: 343 Ringe 0 Punkte Siegfried Kreiner: 332 Ringe (Ersatz) 1. Mannschaft Luftpistole Durch eine Unklarheit im Terminkalender der Wettkampfliste, wurde die Begegnung gegen Enzberg 1 nach Absprache mit dem Gegner auf den vorverlegt. Das hat dann zu nicht nachvollziehbaren Diskussionen am Wettkampftag geführt, da der Gegner nicht komplett angetreten ist. Der Gegner von Ralf hat am Vortag auf der heimischen Anlage geschossen und sein Ergebnis mitbringen lassen. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Ligaordnung und muss nicht diskutiert werden. So ging die Begegnung am grünen Tisch wie erwartet mit 3:0 an uns. Bester Schütze war Björn mit 357 Ringen. Leider hatte Ralf zudem noch einen Waffendefekt und konnte so leider seinen Wettkampf nicht ordentlich bestreiten. Trotz alle dem hätten wir regulär auch mit 2:1 gewonnen. KKS Bilfingen I : KKS Enzberg I 3:0 Einzelergebnisse: Ralf Kopold: 7 Ringe 1 Punkt Uwe Harer : 350 Ringe 1 Punkt Björn Straub 357 Ringe 1 Punkt 2. Mannschaft Luftpistole Ebenfalls 3:0 hat unsere 2. Mannschaft gewonnen. Auch das ist ein Sieg am grünen Tisch, da der Gegner aus Büchenbronn zu Beginn der Wettkampfrunde seine Mannschaft zurückgezogen hat. Deswegen werden alle Begegnungen mit 0:3 gewertet. Den jeweiligen Gegnern steht es frei, ein Ergebnis an den Kreis zu melden. Wir haben entschieden, dies zu tun, damit in der Rangliste ein Ergebnis gewertet wird. Zudem brauchen wir es auch für unsere interne Schorlerangliste. Bester Schütze war Tobias Krautmann mit 338 Ringen. SV Büchenbronn : KKS Bilfingen 2 0:3 Einzelergebnisse: Tobias Krautmann: 338 Ringe 1 Punkt Harry Kraus: 337 Ringe 1 Punkt Roland Schuy: 334 Ringe 1 Punkt Neue Ehrenmitglieder wurden ernannt und die Vereinsmeister 2012 ausgezeichnet: (von links nach rechts) Carmen Henne, Brigitte und Gerhard Doleschel, Harald Stepper, Kai Roth, Ralf Wessinger, Alexander Knauß, Rolf Brenk, Siegfried Hugl, Meike und Svenja Winkler, Alexandra und Lisa- Marie Hugl. Im Rahmen der großen Jubiläumsfeier zum 75-jährigen Bestehen des Kleintierzüchtervereins Bilfingen wurden durch Ausstellungsleiter Ralf Wessinger die Vereinsmeister 2012 ausgezeichnet. Erster Vereinsmeister in der Sparte Geflügel ist Kai Roth (Zwerg Rheinländer schwarz, 381 Punkte), zweiter Vereinsmeister Alexander Knauß (Zwerg-Kraienköppe silber, 379 Punkte). Erster Vereinsmeister in der Abteilung Tauben ist Siegfried Hugl (Luchstauben blau geschuppt, 378 Punkte), zweite Vereinsmeisterin Alexandra Hugl (Luchstauben gelb geschuppt, 375 Punkte). Erster Vereinsmeister in der Sparte Kaninchen ist Siegfried Hugl (Kleinsilber blau, 384,5 Punkte), zweiter Vereinsmeister ist Rolf Brenk (Holländer schwarz-weiß, 383 Punkte). Erste Vereinsmeisterin der Jugend in der Sparte Geflügel ist Lisa-Marie Hugl (Sebright gold, 380 Punkte), zweite Vereinsmeisterin ist die Züchtergemeinschaft von Meike und Svenja Winkler (Zwerg-Wyandotten goldhalsig, 378 Punkte. Eine besondere Auszeichnung durch den Vorsitzenden Siegfried Hugl erfuhren vier langjährige Vereinsmitglieder. In Dank und Anerkennung für langjährige Vereinstreue und Mitgliedschaft wurden Carmen Henne, Brigitte und Gerhard Doleschel und Harald Stepper zu Ehrenmitgliedern ernannt. Fazit: Regeln sind zum Einhalten da awi Nicht vergessen! Redaktionsschluss montags Uhr Schmucke Mobiles und Leporellos haben die Kinder des Kindergartens St. Josef gestaltet. Gabriele Klopfer und Martina Häuser nahmen die Urkunden und die Ehrengabe des Kleintierzüchtervereins entgegen. 18 Mitteilungsblatt 49/12

19 Viel Aufmerksamkeit an den beiden Festtagen erfuhr die gelungene Ausstellung von Bildern, Mobiles und Leporellos, die die jungen Bilfinger in Kindergarten und Grundschule im Rahmen des Mal- und Bastelwettbewerbes zum Jubiläum angefertigt hatten. Für die Gruppen des Kindergartens St. Josef nahmen Martina Häuser und Gabriele Klopfer die Auszeichnungen des Kleintierzüchtervereins entgegen. Die schön gestaltete Jubiläums-Lokalschau im Zelt neben der Kämpfelbachhalle stieß bei Züchtern und Laien gleichermaßen auf große Anerkennung. Vom zarten Wellensittich bis zur hünenhaften Pommerngans von acht Kilogramm Gewicht reichte die Palette der Vögel. Von zierlichen Kleinformen bis zum imposanten Deutschen Riesen waren die Kaninchen vertreten. Musikverein»Eintracht«Bilfingen e.v. Am 24. November 2012 fand unser diesjähriges Herbstkonzert statt. Auf diesem Weg möchten wir uns bei allen bedanken, die uns unterstützt haben. Vielen Dank an alle Tombolaspender und Sponsoren alle Helferinnen und Helfer den TuS Bilfingen und die Freiwillige Feuerwehr unsere Dirigenten Alexander Meixner und Sebastian Grimm alle Orchestermitglieder für den Probeneinsatz unser Konzertpublikum Wir freuen uns, wenn Sie uns auch weiterhin unterstützen. Unser nächster Auftritt ist am 23. Dezember 2012, um Uhr beim Gottesdienst zum 4. Advent in der Dreieinigkeitskirche. Voranzeige Freitag, 28. Dezember 2012, Kämpfelbachhalle Bilfingen Past X-Mas-Rock mit All Rights Reserve(d) und Sean Treacy Band Einlass: Uhr Vorverkauf: Volksbank Bilfingen und unter Die Verwaltung Viele Kinder suchten den Kontakt mit den süßen Kaninchen im Streichelzoo der Jubiläums-Lokalschau. Text und Fotos: Schott Nachbesprechung, Preisauszahlung! Am findet um 17:30 Uhr eine Nachbesprechung und die Preisauszahlung unserer Lokalschau statt. Um vollständige Anwesenheit der Züchterinnen und Züchter wird gebeten. Einladung zur Hauptversammlung am im Vereinsheim des TTC Bilfingen, Beginn ist um 17:30 Uhr Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Kassenberichte a) Jugendkasse b) Frauenkasse c) Hauptkasse 4. Entlastung der Kassiere 5. Tätigkeitsberichte a) Frauengruppe b) Jugendgruppe c) Tätowierwart d) Ausstellungsleiter e) Ringwart 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Vorstandes 8. Entlastung der Verwaltung 9. Neuwahlen 10. Anträge 11. Verschiedenes Anträge sind bis an den 1. Vorstand, Siegfried Hugl, Karlsbader Str. 64, Remchingen zu richten. Nach der Versammlung freuen wir uns auf ein gemütliches Beisammensein mit euch und sind sicher, dann vom TTC wieder hervorragend bewirtet zu werden. Schriftführer Narrenbund Kakadu Bilfingen e.v. Spende zu Gunsten NKB / Renovierung Vereinsheim Werte Mitglieder, Ehrenmitglieder, Eltern, Gönner und Sponsoren unseres NKB: Die Verwaltung des Narrenbund Kakadu Bilfingen e.v. hat in ihrem Seminar die Renovierung des Vereinsheim beschlossen. Nach unserem Umbau/Neubau im Jahre 1994 ist es nun an der Zeit, das Vereinsheim zu modernisieren. Die erforderlichen Maßnahmen sind: Streichen und Tapezieren der gesamten Räumlichkeiten / Austausch der Sanitäranlagen / Erneuerung der Küche / Boden im Proberaum erneuern / Austausch der alten Elektroöfen gegen effizientere, neue Öfen. Ein Teil der Arbeiten wurde bereits durch fleißige, vereinseigene Helfer und durch ortsansässige Handwerker erledigt. Da es für diese Maßnahmen keine finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinde Kämpfelbach gibt, benötigen wir die Unterstützung von Ihnen, um auch allen Gruppierungen des Narrenbund Kakadu Bilfingen in Zukunft ein zeitgemäßes Vereinsheim präsentieren zu können. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca ,. Um einen Großteil der Kosten abdecken zu können, wären wir über eine Spende für die Renovierung des Vereinsheims sehr dankbar. Sollten Sie Ihren Verein unterstützen wollen, so möchten wir Sie bitten, eine Spende auf folgende Bankverbindung zu veranlassen: Narrenbund Kakadu Bilfingen e.v. / Konto-Nr / BLZ bei der VB Wilferdingen-Keltern eg. Jeder Betrag, egal in welcher Höhe, wäre zur Realisierung des aktuellen Vorhabens hilfreich! Bitte beachten: Spenden sind abzugsfähig bei der Einkommenssteuererklärung. Bei Geldspenden bis 200, gilt der Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung. Bei Geldspenden ab 200, wird unser Kassierer eine Spendenbescheinigung ausstellen. Der aktuelle Spendenstand kann jederzeit im Gästebuch eingesehen werden! Vielen Dank!!! Die Verwaltung des Narrenbund Kakadu Bilfingen e.v. Mitteilungsblatt 49/12 19

20 Narrenzunft Schildwach-Hexen Bilfingen e.v. Dankeschön Unser Apfelbrot war wieder einmal heiß begehrt und unser Punsch so nachgefragt, dass zeitweise sogar alle Punschtassen im Umlauf waren. Der Bilfinger Weihnachtsmarkt war also wiederum ein toller Erfolg. Dafür wollen wir uns herzlich bei allen Gästen aus Nah und Fern für ihren Besuch bei unserem Hexenhäuschen bedanken. Advent, Advent, ein Lichtlein brennt Gleich im Anschluss an einen tollen aber auch arbeitsreichen Weihnachtsmarkt wollen wir in gewohnter Weise das Hexenjahr 2012 ausklingen lassen. Am Freitag, 7. Dezember 2012, treffen wir uns in unserer Weihnachtsstube im Bilfinger Haus der Vereine zu unserem Jahresabschluss. Hexenpunsch und Apfelbrot gibt es nun auch für uns. Lasst Euch überraschen, was die Weihnachtswundertüte für uns bereit hält. Das Weihnachtsglöckchen läutet um Uhr. Weihnachtskaffee des OGV Bilfingen im Josefhaus Liebe Mitglieder und Freunde des Obst- und Gartenbauvereins Bilfingen. Wie bereits in den vergangenen Jahren werden wir am Sonntag, den 9. Dezember 2012, im Josefshaus unser traditionelles Weihnachtskaffee ab Uhr für Sie öffnen. Zum Mittagessen bieten wir Ihnen ab Uhr Schnitzel mit Salat und zur Kaffeestunde hausgemachte Kuchen und Torten. Jeder Besucher erhält eine kleine Weihnachtsüberraschung. Über eine Kuchenspende würden wir uns sehr freuen und sagen schon heute Herzlichen Dank. Verbringen Sie mit uns einige harmonische Stunden in geselliger Runde am 2. Adventssonntag. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Sie recht zahlreich als unsere Gäste begrüßen könnte. Monika Scholder, 1. Vorsitzende Reit- und Fahrverein Kämpfelbachtal e.v. Einladung zur Weihnachtsfeier des RFV-Kämpfelbachtal Liebe Mitglieder und Freunde des Reitverein Kämpfelbachtal, am 9. Dezember ab 15 Uhr findet unsere diesjährige Weihnachtsfeier an der Reitanlage in Bilfingen statt. Das Motto lautet Sport mit und auf dem Pferd. Jasmin unsere Programmdirektorin hat sich da etwas sehr individuelles, für jeden Teilnehmer, einfallen lassen. Wir können an diesem Nachmittag begrüßen: Unsere beiden Voltigruppen mit ihren Trainerinnen Sabine Kuhn, Lena Nußkern und Jasmin Lehnus. Dann geht es an die ganz großen Hürden, Melina Moguel wird uns einige aufregende Sprünge zeigen. Unsere jüngsten Reiterinnen, Hanna Münzinger, Lena Heckmann und Celina Djemant, zeigen Figuren aus der Jugendprüfung. Freuen wir uns auf unsere Jugend, die uns das Gelernte des Jahres präsentieren wird. Danach unsere Routiniers Ines Vielsack, die uns eine Dressurprüfung zeigt und Sabine Kuhn, die mit Marlin einen Dog Dance präsentiert. Heinz und Claudia fahren dann auf engsten Raum und zeigen uns, dass es selbst in der Halle möglich ist, Kutsche zu fahren. Danach Stefania, die uns in die Welt der Westernreiterei entführt. Und zum Abschluss wird es dann wieder ganz besinnlich. Der Weihnachtsmann kommt mit seinem Gespann und bringt für alle anwesenden Kinder kleine Geschenke. Kommen Sie vorbei und verbringen Sie einen angenehmen und besinnlichen Nachmittag bei Kaffee, Punsch und Kuchen! Auf Ihr/Dein kommen freut sich die Vorstandschaft des RFV-Kämpfelbachtal Jugendabteilung Schüler Bilfingen I Stein 6:1 Erwartet klarer Sieg zum Ende der Vorrunde! Beide Doppel sowie Gabriel Engels (2x), Benedikt Reiling und Thorben Fuchs sorgten für dieses deutliche Ergebnis in nicht mal einer Stunde Spielzeit. Man überwintert nun auf Tabellenplatz 2 der Bezirksklasse. Ganz starke Leistung. Ottenhausen Bilfingen II 1:6 Auch die zweite Schülermannschaft punktete zum Saisonausklang haushoch. Beide Doppel, Philipp Kopold (2x), Adrian Kuhn und Yannick Staib waren die Punktelieferanten. Dies bescherte Tabellenplatz 4 zur Winterpause, tolles Ergebnis! Im Doppel und Einzel gepunktet: Adrian Kuhn Jugend Bilfingen Eisingen II 6:1 Der Gegner reiste lediglich mit drei Spielern an, so dass ein Sieg reine Formsache war. Tatsächlich gespielt wurden also nur ein Doppel und vier Einzel. Besonders erfreulich: Nick Lamprecht landete einen schönen 3-Satz Sieg und seine 5- Satz-Niederlagen-Serie ist beendet. Die weiteren Punkte holten das Doppel Max Schwager/Raphael Engels sowie Schwager (2x). Auch unsere Jugendmannschaft überwintert auf Tabellenplatz 2. Toll! 5-Satz Fluch beendet: Nick Lamprecht Herren Ittersbach II Bilfingen I 5:9 Herbstmeisterschaft zum Greifen nahe! Doch wie schon bei früheren Partien, war auch dieses Match in Ittersbach wieder eines der eher unangenehmen. Kalte Halle, orange Bälle, komische Spielweise der Gegner und so weiter. Doch es ging zunächst mit drei Doppelsiegen sehr vielversprechend los. Frey/Scholder, Brenk/Biendl und die Sektion Eisingen, das Doppel Kunzmann/Hutt, sorgten für einen Auftakt nach Maß. Alles sah nach einem eindeutigen Spielverlauf aus, doch in den Einzeln ging es in den Paarkreuzen immer ausgeglichen hin und her, so dass schlussendlich die drei gewonnenen Eingangsdoppel spielentscheidend waren, weil man exakt diesen 3-Punkte Vorsprung bis zum Schluss halten konnte. In den Einzeln waren Tiger (2x), Scholder, Kunzmann und 100%-Hutt (2x) die Punktelieferanten. Wie ausgeglichen das Match war, zeigt der Spielberichtsbogen: Nur zwei 3-Satz-Spiele. Durch die beiden Zähler hat man nun ein 5-Punkte-Polster auf den Drittplatzierten und im Spiel gegen Ispringen 20 Mitteilungsblatt 49/12

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659.

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659. AZ: 659.041 GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 22. Dezember 1989, geändert durch Satzung vom 26. Januar 1990 1 Übertragung

Mehr

Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen

Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 21.11.1989 in der Fassung

Mehr

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht 1 A 6/6 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der öffentlichen Wege (Räum- und Streupflichtsatzung) Auf Grund von

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Fassung vom 29.10.2001 Satzung

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 1 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Mehr

vom 18. September 2001 I n h a l t s v e r z e i c h n i s

vom 18. September 2001 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Satzung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - Streupflichtsatzung - vom 18. September 2001 I n h a l t

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom 18.12.1989) Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Gemeinde Remshalden 6/6

Mehr

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1 Gemeinde Obersulm S T R E U P F L I C H T S A T Z U N G Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege In der Fassung vom 13.11.2001 In Kraft getreten

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - S t r e u p f l i c h t s a t z u n g - Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum

Mehr

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24 vom 29. November 1989 Seite 1 SATZUNG zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am

Mehr

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: S a t z u n g Satzung der Stadt Gernsbach über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 11. Dez. 1989. Aufgrund von 41 Abs.

Mehr

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Gemeinde Ellhofen Landkreis Heilbronn Streupflichtsatzung Aufgrund von Paragraf 41 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und Paragraf 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14.

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14. Dezember 1989 (Mitteilungen der Stadt Kenzingen Nr. 51-52/89 vom 21.

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989.

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 1 Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht - Satzung) vom 27. November

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Stadt Bad Saulgau S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) (Neufassung unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung

Mehr

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom S e i t e 1 S A T Z U N G ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom 05.12.1989) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 04. Oktober 1989 Rechtskräftig ab 1. Januar 1990 1 Satzung über die Verpflichtung

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG 1.2 1 - Ortsrechtsammlung - 1.2 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege () vom 06.09.1989 in Kraft seit 01.01.1990 1.2 2 Satzung über die

Mehr

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 7. Dezember 1989 In der Fassung vom

Mehr

S A T Z U N G. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

S A T Z U N G. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 3. Dezember 2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER ZUM REINI- GEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) vom 20.11.2007 Aufgrund von

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19.

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19. Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19. Dezember 1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 28. November 1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung

Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 06. März 2007. Aufgrund

Mehr

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G Gemeinde Ostrach Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs.2 des Straßengesetzes

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Gemeinde Hohenfels Landkreis Konstanz S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Mehr

Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung

Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung Inhaltsübersicht zur Leitfassung 1 Übertragung der Reinigungs,- Räum- und Streupflicht 2 Verpflichtete 3 Gegenstand der Reinigungs,- Räum- Streupflicht 4 Umfang

Mehr

Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis. Satzung

Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis. Satzung Az. 659.041/7069-Be Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Auf Grund von

Mehr

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht GEME I NDE LAUCHR I NGEN LANDKREIS WALDSHUT SATZUNG DER GEMEINDE LAUCHRINGEN ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßEN- ANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) Aufgrund

Mehr

Gemeinde Wimsheim Enzkreis

Gemeinde Wimsheim Enzkreis Gemeinde Wimsheim Enzkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht Satzung) vom 05.12.1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Stadt Triberg im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Aufgrund von 41

Mehr

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 04. November 1987, geändert am 27.02.1991 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 18.07.2013 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) i. d. F.

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung )

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung ) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung ) Auf Grund 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Gemeinde 79211 Denzlingen Landkreis Emmendingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des

Mehr

Räum- und Streupflicht

Räum- und Streupflicht Räum- und Streupflicht Wenn Sie in einem unserer Baugenossenschafts-Objekte wohnen, in denen kein Hausmeisterservice/Winterdienst die Räum- und Streupflicht übernimmt, so ist es die Pflicht eines jeden

Mehr

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen 3.6 Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen vom 27.09.1988 In Kraft seit: 01.11.1988 AZ:

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) 6.13 Az.: 659.041 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Geändert am 20.11.2001 zum 01.01.2002 (Euro-Umstellung),

Mehr

S a t z u n g. 1 Übertragung der Pflege, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

S a t z u n g. 1 Übertragung der Pflege, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeberäumen und Streuen der Gehwege und zur Pflege von Grünflächen und Parkbuchten (Straßenanliegersatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung

Mehr

STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen S A T Z U N G

STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen S A T Z U N G STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14.12.1989 zuletzt geändert am 28.06.2001 Aufgrund von

Mehr

Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen

Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

1/6. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

1/6. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) 1 Streupflicht-Satzung 1/6 1/6 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Der Gemeinderat der Stadt Geislingen an der

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanliegerinnen und -anlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanliegerinnen und -anlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege Nachstehend wird die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanliegerinnen und anlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege in der seit 26.11.2009 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Rechtsgrundlagen: 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) 1 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Fassung vom 12. Dezember 1989 Inhaltsverzeichnis Übertragung der Reinigungs-,

Mehr

Neufassung der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart. Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin

Neufassung der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart. Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Landeshauptstadt Stuttgart Referat Sicherheit und Ordnung Gz: RSO GRDrs 484/2011 Stuttgart, 08.09.2011 Neufassung der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart Beschlußvorlage

Mehr

SATZUNG 1 ÜBERTRAGUNG DER REINIGUNGS-, RÄUM- UND STREUPFLICHT

SATZUNG 1 ÜBERTRAGUNG DER REINIGUNGS-, RÄUM- UND STREUPFLICHT STADT LEINFELDEN-ECHTERDINGEN SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT- SATZUNG) VOM 28. NOVEMBER 1989 - AZ: 100.42 - Aufgrund

Mehr

S A T Z U N G. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 8. Dez. 1989 in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen

Mehr

Satzung der Stadt Riesa über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 12.

Satzung der Stadt Riesa über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. Satzung der Stadt Riesa über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 12. Januar 1994 - Reinigungs- und Streupflichtsatzung - in der Fassung der 3.

Mehr

Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Satzung vom 17.01.1990 über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 27.06.2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11.

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11. 1/30 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11.1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

S A T Z U N G. über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom

S A T Z U N G. über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom S A T Z U N G über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom 15.11.2007 Auf Grund von 51 und 52 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 21.01.1993

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, 659.041 Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, 659.041 Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Vom 20.09.1989 geändert am 12.02.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht... 2 2 Verpflichtete... 2 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht... 3

Mehr

Stadtrecht der Stadt Fellbach 1/2 Streupflichtsatzung. Satzung

Stadtrecht der Stadt Fellbach 1/2 Streupflichtsatzung. Satzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege () vom 30. Mai 1989 *) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in

Mehr

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14. Dezember 1989.

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14. Dezember 1989. 1 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14. Dezember 1989. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen SATZUNG über das Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Straßen und Gehwege in der Stadt Neustadt in Sachsen (Straßenreinigungssatzung) Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

STADT BALINGEN. über die Verpflichtung der Straßenanlieger. zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der. Gehwege (Streupflicht-Satzung)

STADT BALINGEN. über die Verpflichtung der Straßenanlieger. zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der. Gehwege (Streupflicht-Satzung) STADT BALINGEN Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 21. November 1989 in der Fassung vom 19. November 2002

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger. zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. (Streupflicht-Satzung)

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger. zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. (Streupflicht-Satzung) Gemeinde Satzung Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald hat auf Grund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 659.049 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Vom 21.11.1989 in der redaktionell ergänzten

Mehr

Satzung. Örtlicher Geltungsbereich. Der örtliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Oelsnitz (Vogtl.).

Satzung. Örtlicher Geltungsbereich. Der örtliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Oelsnitz (Vogtl.). Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege in der Stadt Oelsnitz (Vogtl.) vom 30. 11. 1994 Aufgrund des 51 Abs. 5 Satz 1 des Straßengesetzes

Mehr

Stand: 01.10.2001 S 27. Satzung der Stadt Rastatt über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Stand: 01.10.2001 S 27. Satzung der Stadt Rastatt über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Stand: 01.10.2001 S 27 Satzung der Stadt Rastatt über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Streupflichtsatzung Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Straßenanliegersatzung

Straßenanliegersatzung Änderungsregister Straßenanliegersatzung vom 27. Oktober 1999 (Amtsblatt Jg. 9 Nr. 30 vom 12.11.1999) Änderung Paragraph Art der Datum Veröffentlichung Änderung im Amtsblatt der Stadt Bautzen 4 Abs. 5

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und 4 der

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung 2002)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung 2002) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung 2002) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes (StrG) für Baden-Württemberg

Mehr

70.2. Stadt Albstadt. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

70.2. Stadt Albstadt. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Stadt Albstadt Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 19. Mai 2004 - 2 - Auf Grund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Satzung der Stadt Radeberg, Landkreis Kamenz, über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Räum- u. Streupflichtsatzung) vom 23.10.02 Aufgrund von 4 und

Mehr

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung)

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung) Stadt Zschopau S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Mehr

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. Satzung

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. Satzung Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - Streupflicht-Satzung vom 15.11.1989, geändert am 04.12.2002

Mehr

Straßenreinigung & Winterdienst Informationen für Grundstückseigentümer und Mieter

Straßenreinigung & Winterdienst Informationen für Grundstückseigentümer und Mieter Straßenreinigung & Winterdienst Informationen für Grundstückseigentümer und Mieter Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen (Streupflicht-Satzung)

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel... 1 1 Übertragung der

Mehr

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom in der Fassung der 1.

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom in der Fassung der 1. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom 28.11.2002 in der Fassung der 1. Änderung vom 18. März 2005 INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3 1 Allgemeines...

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 01.01.2003 Stadt Harsewinkel Fachbereich 3 Bauen/Städt. Betriebe Tel.: 05247 935-0, Fax: 05247 935-170 Seite 1 von 5 Inhaltsübersicht Präambel

Mehr

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 23.

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 23. SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 23. Oktober 2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Eilenburg 12 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55, ber. S.

Mehr

VERORDNUNG über die räumliche Ausdehnung und Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Barsinghausen (Straßenreinigungs-Verordnung)

VERORDNUNG über die räumliche Ausdehnung und Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Barsinghausen (Straßenreinigungs-Verordnung) VERORDNUNG über die räumliche Ausdehnung und Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Barsinghausen (Straßenreinigungs-Verordnung) Aufgrund des 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche

Mehr

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg Aufgrund der 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)

Mehr

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. (Streupflichtsatzung)

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. (Streupflichtsatzung) Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat am 06.12.2010, auf Grund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in der Fassung vom 11.05.1992 (GBl. S. 330, ber. S. 683) und von 4

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege und Straßen (Straßenreinigungssatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege und Straßen (Straßenreinigungssatzung) Präambel Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.02.2002 (SächsGVBl. S. 86) i. V. m. 51 Abs.

Mehr

Satzung der Stadt Finsterwalde

Satzung der Stadt Finsterwalde Satzung der Stadt Finsterwalde Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Finsterwalde Aufgrund von 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Bekanntmachung

Mehr

Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Horneburg

Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Horneburg Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Horneburg Auf Grund des 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vom 24. September 1980 (Nds GVBl. S. 359), zuletzt geändert

Mehr

Pfarreiengemeinschaft Schweinfurt Zentrum

Pfarreiengemeinschaft Schweinfurt Zentrum Pfarreiengemeinschaft Schweinfurt Zentrum Hl. Geist St. Kilian St. Michael Gottesdienstordnung vom 05.07. bis 19.07.2015 Die heiligen Frankenapostel Kilian, Kolonat und Totnan Unsere Diözesanpatrone werden

Mehr

7.13 Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter (Winterdienstsatzung)

7.13 Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter (Winterdienstsatzung) 7.13 Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter (Winterdienstsatzung) Vom 10. Dezember 2001 in der Fassung der ersten Änderung vom 9. Dezember 2013 1 Winterdienst auf Gehwegen 2 Winterdienstpflichtige

Mehr

Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Übertragung der Reinigungspflicht

Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Übertragung der Reinigungspflicht Satzung zur Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht in der Stadt Rodewisch mit den Ortsteilen Rützengrün und Röthenbach (Straßenreinigungssatzung) vom 23. November 2007 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

1 Öffentliche Straßen

1 Öffentliche Straßen Satzung der Stadt Baden-Baden über die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht von Straßenanliegern in der Fassung der Änderungssatzung vom 05. November 2001 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinhaltung, Reinigung, Schneeberäumung und zum Bestreuen der öffentlichen Straßen und Gehwege

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinhaltung, Reinigung, Schneeberäumung und zum Bestreuen der öffentlichen Straßen und Gehwege 1 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinhaltung, Reinigung, Schneeberäumung und zum Bestreuen der öffentlichen Straßen und Gehwege Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Samstag, 16. Dezember Vorabend zum 3. Adventssonntag R Rorate-Messe anschl. Frühstück im kfd-raum

Samstag, 16. Dezember Vorabend zum 3. Adventssonntag R Rorate-Messe anschl. Frühstück im kfd-raum Samstag, 16. Dezember Vorabend zum 3. Adventssonntag R 07.00 Rorate-Messe anschl. Frühstück im kfd-raum D 17.00 Bußandacht (keine Eucharistiefeier) anschließend Beichtgelegenheit W 18.30 Eucharistiefeier

Mehr

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Hohenhameln (Straßenreinigungsverordnung)

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Hohenhameln (Straßenreinigungsverordnung) Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Hohenhameln (Straßenreinigungsverordnung) Aufgrund des 52 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes vom 24.9.1980 (Nds. GVBl.

Mehr

Satzung der Stadt Penig über die Gehwegreinigung und die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen (Gehwegreinigungssatzung) Vom

Satzung der Stadt Penig über die Gehwegreinigung und die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen (Gehwegreinigungssatzung) Vom Öffentliche Bekanntmachung am 24. Februar 2006 im Amtsblatt mit dem Titel Peniger Amtsblatt Nr. 2 / 2006 Stadt Penig Landkreis Mittweida Satzung der Stadt Penig über die Gehwegreinigung und die Räum- und

Mehr

Stadt Püttlingen Sammlung Ortsrecht Satzung. der Stadt Püttlingen über die Straßenreinigung. (Straßenreinigungssatzung)

Stadt Püttlingen Sammlung Ortsrecht Satzung. der Stadt Püttlingen über die Straßenreinigung. (Straßenreinigungssatzung) Satzung der Stadt Püttlingen über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) Erlass / Änderung vom... In Kraft seit... Erlass 18. Februar 1998 10. April 1998 Straßenreinigungssatzung 1 Aufgrund des

Mehr

Gottesdienstordnung vom 09. Dezember 2017 bis 31. Dez. 2017

Gottesdienstordnung vom 09. Dezember 2017 bis 31. Dez. 2017 Gottesdienstordnung vom 09. Dezember 2017 bis 31. Dez. 2017 Samstag, 09. Dezember 2017 10.00 Uhr Erstes Treffen der S t e r n s i n g e r im Gemeindesaal Sonntag, 10. Dezember 2017 2. Adventssonntag (Theresia

Mehr

Advents- und Weihnachtstermine

Advents- und Weihnachtstermine Advents- und Weihnachtstermine Einstimmung in den Advent Am Samstag, dem 2. Dezember lassen wir uns einstimmen auf den Advent. Eine kleine Musikergruppe unter der Leitung von Herrn Schrade gestaltet mit

Mehr

Gottesdienstordnung. 1. Adventssonntag. 10:30 Uhr Hochamt (für die Pfarrgemeinde) 18:00 Uhr Altes & Neues Testament. 08:30 Uhr Hl.

Gottesdienstordnung. 1. Adventssonntag. 10:30 Uhr Hochamt (für die Pfarrgemeinde) 18:00 Uhr Altes & Neues Testament. 08:30 Uhr Hl. Liebe Schwestern und Brüder! Ein Stall, ein Kind in einer Krippe mit Stroh, Esel und Ochse, Hirten und ausländische Wissenschaftler (ein modernes Wort für die Weisen aus dem Morgenland) und ein Paar auf

Mehr

Bußfeier Montag, 24. Dezember Heiligabend

Bußfeier Montag, 24. Dezember Heiligabend Gottesdienstordnung Sonntag, 16. Dezember - 3. Adventssonntag KN 09:00 Eucharistiefeier MB 10:30 Eucharistiefeier entfällt OD 10:30 Eucharistiefeier (Für Alle aus der SE Nord) mit Vorstellung der Kommunionkinder

Mehr

Telefon- und Faxnummern der Gemeindeverwaltung

Telefon- und Faxnummern der Gemeindeverwaltung Telefon- und Faxnummern der Gemeindeverwaltung Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros auf einen Blick Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitagvormittag 08.30 11.30 Uhr Dienstagvormittag 07.30 11.30 Uhr sowie

Mehr

Satzung über die Gehwegreinigung und den Winterdienst in der Stadt Pockau-Lengefeld (GehwegreinigungsS) vom

Satzung über die Gehwegreinigung und den Winterdienst in der Stadt Pockau-Lengefeld (GehwegreinigungsS) vom Satzung über die Gehwegreinigung und den Winterdienst in der Stadt Pockau-Lengefeld (GehwegreinigungsS) vom 23.12.2015 Aufgrund des 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung

Mehr

St. JOHANNES FLOSS Ausgabe 12/

St. JOHANNES FLOSS Ausgabe 12/ PFARRBRIEF St. JOHANNES FLOSS Ausgabe 12/2018 www.pfarrei-floss.de 26.11. 16.12.2018 Am Sonntag, 16.12.2018 lädt der kath. Männerverein zur Adventsfeier mit Glühwein, Stollen und Plätzchen ins kath.

Mehr