Informationen der Schulleitung des Gymnasiums bei St. Anna Nr. 7 09/10 vom

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1 insula Informationen der Schulleitung des Gymnasiums bei St. Anna Nr. 7 09/10 vom Sehr geehrte Eltern, ursprünglich sollte diese INSULA nur der EDV am Anna gewidmet sein, doch in den letzten Wochen sind Fragen zu zwei Themen aufgekommen, die ich Ihnen an dieser Stelle gerne beantworten möchte. 1. Renovierung der Klassenzimmer Zunächst freut es mich aber, Ihnen mitteilen zu können, dass die Stadt Augsburg unser Projekt Renovierung der Klassenzimmer kräftig unterstützt und 18 Klassenzimmer mit neuen Schulmöbeln ausstattet. Wenn alles gut geht, werden die Möbel noch im Dezember geliefert. Im Jahr 2010 sollte es dann gelingen, die Räume zu streichen und mit Vorhängen auszustatten, sodass die erste Phase des Renovierungsprojekts Ende 2010 abgeschlossen werden kann. Großen Eindruck auf den Sachaufwandsträger machte vor allem die Tatsache, dass sich die Klassen mit großem Engagement für ihre Zimmer einsetzen; dafür allen Schülerinnen und Schülern ein großes Kompliment und ein herzliches Dankeschön. Der Einsatz hat sich gelohnt. Ein Dankeschön auch allen beteiligten Eltern und Lehrkräften für die Unterstützung dieser Aktion. 2. Vorgehen in Fällen von Neuer Grippe (Neue Influenza A/H1N1) Wie Sie wohl in der Augsburger Allgemeinen gelesen haben, gab es am Gymnasium bei St. Anna zwei Erkrankungen an Neuer Grippe. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Ihnen an diesem Beispiel das Vorgehen der Schule in einem solchen Fall zu erläutern: Die Eltern haben die Schule über die Erkrankung ihrer Kinder informiert. Zwar sollten Ärzte von sich aus das Gesundheitsamt benachrichtigen; doch das kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich also auf jeden Fall der Anruf direkt bei der Schule. Die Schulleitung hat sich daraufhin mit dem Gesundheitsamt in Verbindung gesetzt und anschließend folgende Maßnahmen ergriffen: Information der MB-Dienststelle Information der betroffenen Klassen und der Eltern mit der Bitte, weitere Erkrankungen sofort zu melden; ansonsten sollten die Verhaltensregeln (s. Merkblatt vom 1. Schultag) konsequent eingehalten werden. Information der Lehrkräfte; schwangere Lehrerinnen sollten nicht mehr in den beiden Klassen unterrichten. Information des Elternbeirats mit der Bitte, ggf. Anfragen von Eltern zu beantworten oder an die Schule weiterzuleiten. Als keine weiteren Fälle von Neuer Grippe auftraten, war klar, dass die Infektion im privaten Umfeld der Schüler stattgefunden hatte. An der Schule konnte Entwarnung gegeben werden. Bei weiteren Erkrankungen hätten wir sofort das Gesundheitsamt kontaktiert und uns gemäß den Anweisungen der Experten verhalten. Unser Ziel ist es, einerseits mit aller Sorgfalt für das Wohlergehen der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu sorgen, andererseits unnötige Unruhe und Sorge so weit wie möglich

2 zu vermeiden. Sollte es zu weiteren Fällen von Neuer Grippe kommen, werden wir wieder nach dem geschilderten Muster vorgehen. 3. Einbringen von 265 Wochenstunden bis zur Jahrgangsstufe 10 Mit dem Schuljahr 2008/09 wurden in Bayern die Intensivierungsstunden, die zuvor allesamt verpflichtend waren, z.t. in ein freiwillig vom Schüler zu wählendes Angebot verwandelt. Als Folge betrug die Gesamtzahl der belegten Wochenstunden von Klasse 5 bis 12 (30 in Jgst in Jgst in Jgst. 12) nur noch 260. Laut einer Vereinbarung der KMK müssen aber mindestens 265 Wochenstunden belegt werden. Die Schüler/innen sind also verpflichtet, 5 zusätzliche Stunden aus dem Wahlunterrichts- und Intensivierungsangebot der Schule zu belegen, ansonsten können sie nicht zum Abitur zugelassen werden. Am Gymnasium bei St. Anna wurden in Zusammenarbeit zwischen Lehrerkonferenz, Elternbeirat und Schulforum 3 Intensivierungsstunden fest in der Stundentafel verankert, und zwar je 1 in den Jgst. 5, 8 und 9. D.h. Annenser/innen haben mit Abschluss der 10. Klasse automatisch schon 3 zusätzliche Wochenstunden belegt und brauchen nur noch 2 zusätzliche Angebote wahrnehmen. Diese werden zum Nachweis im Jahreszeugnis eingetragen. Zu Ihrer Orientierung zeigt die folgende Matrix die Zahl der zusätzlich belegten Wochenstunden der Jahrgangsstufen 5 11 bis zum Schuljahr 2014/15. Sie sehen: Die Jahrgangsstufen 9-11 haben ihre Belegungspflicht erfüllt, die Jahrgangsstufe 8 braucht eine zusätzliche Belegung, die Jahrgangsstufen 7 und tiefer benötigen zwei zusätzliche Belegungen. bis 2008 verpflichtend an allen Gymnasien seit 2008 Pflicht am Anna 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 gesamt Jgst Jgst Jgst Jgst Jgst Jgst Jgst EDV am Gymnasium bei St. Anna 4.1. Erklärung zur Nutzung der Lernplattform MOODLE (Anlage 1) Der Einsatz von EDV gewinnt in der Schule zunehmend an Bedeutung, nicht nur im Bereich der Verwaltung, sondern auch beim Lehren und Lernen. Präsentationsschulaufgaben gehören mittlerweile zum festen Bestand der Leistungserhebungen in Deutsch und in den modernen Fremdsprachen; dabei haben sich so genannte Lernplattformen bewährt. Ein Großteil der Schüler/innen ist daher seit dem letzten Schuljahr bei der Lernplattform Bayernmoodle registriert, deren Einführung einer Initiative der Ministerialbeauftragten in Bayern zu verdanken ist. Für Schwaben wird die Plattform von StD Werner Müller, dem medien- und informationstechnischen Beauftragten an der MB-Dienststelle, und von OStR Günther Häußler vom Gymnasium Wertingen betreut. Bayernmoodle ist Teil modernen Unterrichtsgeschehens. In virtuellen Kursräumen werden von den Lehrkräften u.a. Arbeitsmaterialien und Aufgaben für die Schüler/innen bereitgestellt. Diese können dann sowohl in der Schule als auch zu Hause selbstständig bearbeitet werden. Darüber hinaus bietet Moodle die Möglichkeit schulorganisatorische Verfahren (Abstimmungen, Umfragen usw.) zu beschleunigen und zu vereinfachen. So erfolgte z.b. ein Großteil der Vorbereitungsarbeit zur neuen Oberstufe über diese Plattform. Eine Kooperation mit anderen Schulen ist ebenfalls ohne Schwierigkeiten möglich.

3 Das Bayerische Datenschutzgesetz (Art 28 zusammen mit der Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 des BayDSG) in Verbindung mit dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie die Bestimmungen der Schulordnung machen es erforderlich, auf diesem Wege Ihr Einverständnis einzuholen, dass Ihr Kind die passwortgeschützte Lehr- und Lernplattform Bayernmoodle nutzen darf. Speicherung der persönlichen Daten Persönliche Daten dürfen grundsätzlich nur dann gespeichert werden, soweit die Betroffenen damit einverstanden sind. Persönliche Daten und nutzungsbezogene Daten Als persönliche Daten gelten: Name, Namensbestandteile, Vorname(n), Schule, Klasse, -Adresse. Gespeichert werden weiterhin das Datum der Anmeldung, Datum des ersten Logins und Datum des letzten Logins. Nutzung der Daten Diese Daten werden nur im Rahmen der Lernplattform von den Teilnehmern genutzt und sind in der streng passwortgeschützten Moodle-Umgebung für Unbefugte nicht einsehbar. Die Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben. Regelfristen für die Löschung der Daten Die Daten werden gelöscht, wenn die Betroffenen die erteilte Einwilligung widerrufen. Ansonsten werden die Nutzungsdaten jeweils zum Ende des laufenden Schuljahres aus der Datenbank gelöscht. Die gespeicherten persönlichen Daten werden mit dem Austritt der Schülerin/des Schülers aus der Schule gelöscht. Darüberhinaus kann jeder Nutzer sich und seine personenbezogenen Daten jederzeit selbst aus dem Portal Bayernmoodle löschen. Für die Nutzung der Plattform Bayernmoodle ist eine schriftliche Einwilligung notwendig. Für Schüler/innen unter 14 Jahren müssen die Eltern, für Schüler/innen von 14 bis einschließlich 17 Jahren die Eltern und die Schüler/innen, und für Schüler/innen ab 18 Jahren die Schüler/innen selbst die Einwilligung geben. Wir bitten Sie, die beiliegende Erklärung (Anlage 1) bis zum abzugeben. Sollten Sie weitere Fragen zu Moodle haben, dann wenden Sie sich bitte an den Moodle- Kontaktlehrer Herrn Schwertschlager EDV-Nutzungsordnung Schon seit einiger Zeit existiert am Gymnasium bei St. Anna eine EDV- Nutzungsordnung, die von vielen Eltern und Schüler/innen bereits unterschrieben wurde. Im Nachgang zu den Gesprächen, die wir am Safer-Internet-Tag mit vielen Schüler/innen und Eltern hatten, wollen wir dieser Nutzungsordnung etwas mehr Nachdruck verleihen. Sie finden deshalb als Anlage 2 eine aktuelle Fassung der Bestimmungen. Bitte lesen Sie diese zusammen mit Ihrem Sohn/Ihrer Tochter noch einmal durch, drucken Sie ein Exemplar für Ihre eigenen Unterlagen aus und geben Sie ein weiteres Exemplar mit Ihrer Unterschrift sowie der Ihres Sohnes / Ihrer Tochter zurück an den Klassenleiter. Wir werden dieses Dokument dem Schullaufbahnbogen Ihres Kindes beilegen. Ganz besonders möchte ich davor warnen, das Passwort an Mitschüler/innen weiter zu geben. Die Verantwortung für den Account an der Schule trägt allein der Besitzer. Sollten sich dort illegal geladene Filme, Spiele, Musikdateien usw. finden, wenden wir uns nur an ihn. Das Passwort lässt sich seit Beginn des Schuljahres ohne große Mühe ändern. Schüler/innen, die ihr Passwort an Mitschüler/innen gegeben haben, sollten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

4 4.3. Festlegung einer Software für Standardanwendungen Der verstärkte Austausch von Dateien macht es dringend erforderlich, für die häufigsten Formate einen Standard zu definieren. Bei fast 100 Rechnern an der Schule ist es unmöglich, dafür zu sorgen, dass auf jedem Gerät jederzeit die neueste Version eines jeden Programms zur Verfügung steht. Wir gehen daher den umgekehrten Weg: Auf allen Rechnern des Schulnetzes läuft garantiert die kostenlose Open-Source-Software OpenOffice, ein Office-Paket, das sich weltweit immer größerer Beliebtheit erfreut und in der Version 3.1 den Produkten anderer Anbieter um nichts nachsteht. OpenOffice unterscheidet sich in der Bedienung kaum von den Office-Programmen aus dem Hause Microsoft und hat zudem den Vorteil, sowohl auf Rechnern mit Windows als auch auf solchen mit Linux als Betriebssystem zu laufen. Wenn Sie also sicher sein wollen, dass die Präsentation Ihres Kindes, die zu Hause mit großem Einsatz erstellt wurde, auch in der Schule funktioniert, dann installieren Sie bitte OpenOffice 3.1 und erstellen z.b. die Präsentation nicht mit Powerpoint, sondern mit Impress. Wir weisen die Schüler/innen ebenfalls in diese Programme ein. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es jetzt etwas technisch wird, aber ich möchte Ihnen vier Varianten beschreiben, wie Sie an OpenOffice 3.1 gelangen. Vorab ein wichtiger Hinweis: Besuchen Sie nur die angegebenen Links (sie sind im PDF-Dokument bei gedrückter STRG-Taste aktiv); dort erhalten Sie die kostenlosen Programme. Sie haben dafür keine persönlichen Angaben zu machen und v.a. kein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen, wie es einige Abzocker -Seiten versuchen Download der Version Go oo (für geübte Computernutzer) Dies ist die Fassung der Software, die von den Systembetreuern auf allen Rechnern des Schulnetzes installiert wurde. Zur Installation müssen bei folgende Dateien heruntergeladen werden (ca. 190 MB): das Basis-Programm-Paket GoOo-en-US-version.exe Native lang-pack das Sprachpaket GoOo-langpack-de exe Die Installationsanweisungen sind auf Englisch abgefasst, das Programm selbst verwendet aber die deutsche Sprache. Vor der Installation sollten ggf. ältere Versionen von OpenOffice deinstalliert werden Download der deutschen Version OpenOffice (für nicht ganz so geübte Computernutzer) Unter finden Sie den Link auf die aktuelle Version 3.1.1, dem Sie folgen. Auf der nächsten Seite wählen Sie unter Wählen Sie das gewünschte System Ihr Betriebssystem (in den meisten Fällen Windows ganz oben) und starten dann den Download. Die Hinweise erfolgen auf Deutsch. Dieser Fassung von OpenOffice fehlen zwar ein paar praktische Kleinigkeiten, sie reicht aber für den Alltagsgebrauch ohne Schwierigkeiten aus Download der Portable-Fassung (für geübte Computernutzer, die OpenOffice nicht auf ihrem Rechner installiert haben wollen) Eine rechnerunabhängige Version von OpenOffice lässt sich auf den USB-Stick (mind. 1 GB) installieren. Hier empfiehlt sich die Portable Apps Suite, die Sie unter erhalten. Folgen Sie hier dem Link Wählen Sie Ihren Download und laden Sie dann die Standard Suite auf Ihren Computer (127 MB). Stecken Sie den USB-Stick an und installieren Sie das Paket direkt auf den Stick. OpenOffice 3.1 lässt sich damit auf allen Rechnern mit Windows als Betriebssystem benutzen, Dateien können auf dem Stick gespeichert werden.

5 Wichtig: Auf den Schulrechnern ist der Betrieb von OpenOffice vom USB-Stick aus nicht möglich. Die mitgebrachten Dateien lassen sich aber problemlos öffnen, da auf den Rechnern ja OpenOffice installiert ist Computerzeitschriften Sollte Ihnen der Download aus dem Internet nicht möglich sein, empfiehlt sich ein Blick in die gängigen Computerzeitschriften. Viele von ihnen haben CDs oder DVDs mit den Installationsdateien von OpenOffice beiliegen. Vorteil: Im Heft findet sich meist eine detaillierte Beschreibung der Installation. Es wird sicher einige Zeit dauern, bis alle Schüler/innen auch zu Hause Zugang zu OpenOffice haben. Aber angesichts des zunehmenden Austausches von Material gerade auch auf der Lernplattform Moodle ist ein gemeinsamer Standard dringend nötig. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Installation. Und wenn s gar nicht klappt, lassen Sie es uns wissen(am einfachsten per an: systembetreuung@gym-anna.a.by.schule.de). Wir helfen Ihnen nach Kräften. Mit freundlichen Grüßen P. Schwertschlager Anlagen: Erklärung zur Nutzung der Lernplattform Bayernmoodle EDV-Nutzungsordnung

6 Anlage 1 Gymnasium bei St. Anna Sprachliches Gymnasium Humanistisches Gymnasium Europäisches Gymnasium Erklärung zur Nutzung der Lernplattform bayernmoodle am Gymnasium bei St. Anna Augsburg Schülerin / Schüler: Klasse: Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass die persönlichen und nutzungsbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Lernplattform bayernmoodle bis auf Widerruf bzw. unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen gespeichert werden dürfen. Für Schüler unter 14 Jahren: (Datum / Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) Für Schüler von 14 bis einschließlich 17 Jahren: (Datum / Unterschrift Schüler/Schülerin) (Datum / Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) Für Schüler ab 18 Jahren: (Datum / Unterschrift Schüler/Schülerin)

7 EDV-Nutzungsordnung des Gymnasiums bei St. Anna A. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts. Das Gymnasium bei St. Anna gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. B. Regeln für die Nutzung Passwörter Alle Schülerinnen und Schüler erhalten von den Systembetreuern eine individuelle Nutzerkennung sowie ein Passwort, mit dem sie sich an den vernetzten Computern der Schule anmelden können. Ohne Anmeldung mit dem individuellen Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung muss sich die Schülerin oder der Schüler am PC abmelden. Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen haben die Schülerinnen und Schüler die Verantwortung. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen. Wer sein Passwort vergessen hat oder meint, dass es anderen bekannt ist, muss unverzüglich bei den Systembetreuern ein neues Passwort beantragen. Eine Änderung des Passwortes ist am Rechner möglich. Verbotene Nutzungen Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Gleiches gilt für Internetinhalte (unberechtigte Bild-, Film- und Tonaufnahmen), die das Persönlichkeitsrecht verletzen. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Film- und Tonaufnahmen ist verboten. Gleiches gilt für Computerprogramme (Hilfsprogramme, Spiele o.ä.), sofern dies nicht ausdrücklich genehmigt wurde. Verboten ist auch das Mitbringen solcher Daten auf transportablen Medien (CD, DVD, USB-Stick). Datenschutz und Datensicherheit Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu überprüfen und ggf. zu löschen. Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft EDV-Nutzungsordnung: Stand 19. Oktober 2009

8 Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten. Wird der Arbeitsplatz nicht unmittelbar von einem Nachfolger übernommen, so ist der Computer herunterzufahren, die Lautsprecher und der Monitor auszuschalten. Beim Verlassen des Raumes ist sicherzustellen, dass die Fenster geschlossen sind und die Türen abgeschlossen werden. Nutzung von Informationen aus dem Internet Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. Versenden von Informationen in das Internet Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten. Das Mitschneiden und Veröffentlichen des Unterrichts sowie die Veröffentlichung von Fotos von Lehrkräften ist ohne deren Einwilligung untersagt. C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes Nutzungsberechtigung Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können die Computer an dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen auch außerhalb des Unterrichts nutzen. Aufsichtspersonen Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. D. Schlussvorschriften Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Die Benutzerordnung hängt in den Computerräumen aus und kann im Sekretariat eingesehen werden. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. EDV-Nutzungsordnung: Stand 19. Oktober 2009

9 Erklärung Die EDV-Nutzungsordnung habe ich gelesen. Mit den festgelegten Regeln bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert und durch Stichproben überprüft. Sollte ich gegen die Nutzungsregeln verstoßen, verliere ich meine Berechtigung für die Nutzung außerhalb des Unterrichts und muss gegebenenfalls mit Schulordnungsmaßnahmen rechnen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sind zivil- oder strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen. Name und Klasse/Kurs Unterschrift der Schülerin/des Schülers Ort/Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten EDV-Nutzungsordnung: Stand 19. Oktober 2009

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