Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 09/ Juli 2014 Inhalt

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 09/ Juli 2014 Inhalt AMTLICHER TEIL - Bekanntmachung der Wahlleiterin: Bildung der Wahlvorstände und Wahlhelferaufruf - Bekanntmachung: Kaufangebot - Beschlüsse der konstituierenden Gemeindevertretung vom 18. Juni NICHT-AMTLICHER TEIL - Vorwort des Bürgermeisters - Nachruf - Informationen aus dem Rathaus - Konstitution der neuen Gemeindevertretung/Ausschussbesetzung - Tagespflegepersonen gesucht - Das Sommerfest der Gemeinde Brieselang Informationen aus der Gemeinde Brieselang - Kalender und Veranstaltungstipps - Jubilare - Kontaktadressen und wichtige Telefonnummern - Impressum Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 224

2 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Bekanntmachung der Wahlleiterin: Bildung der Wahlvorstände Aufforderung an die im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen Gemäß 5 Abs. 1 Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV), in Verbindung mit 14 Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgKWahlG), sind für das Wahlgebiet Wahlvorstände zu bilden. Gemeinde Brieselang Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern, die die Wahlleiterin der Gemeinde aus den wahlberechtigten Personen beruft. Bei der Berufung der Beisitzer sind Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen möglichst zu berücksichtigen. Der Wahlvorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit in öffentlicher Sitzung. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlvorstehers den Ausschlag. Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlvorsteher mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nicht etwas anderes ergibt. Verweisen möchte ich auf die Ablehnungsgründe zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand, nach 46 Abs. 4 des BbgLWahlG. Gemäß 46 Abs. 3 BbgLWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Mitglied in einem Wahlvorstand sein. Ich möchte Sie daher bitten, mir geeignete Vorschläge zur Berufung von wahlberechtigten Personen für die Wahlvorstände zu unterbreiten. Die Vorschläge reichen Sie bitte an die Gemeinde Brieselang Wahlleiterin Am Markt Brieselang Die Vorschläge sollen enthalten: Familien- und Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und die telefonische Erreichbarkeit. Bitte teilen Sie mir Ihre Vorschläge bis zum mit. Mit freundlichen Grüßen i. A. Matthias Bartusch Stellv. Wahlleiter Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 225

3 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Wahlhelferaufruf Für die Wahl zum 6. Landtag Brandenburg benötigt die Gemeinde Brieselang wieder Ihre Mithilfe als freiwilliger Wahlhelfer. Die Gemeinde Brieselang gehört zum Wahlkreis 58 und ist zur Landtagwahl am 14. September 2014 in 10 Wahlbezirke und 1 Briefwahlbezirk eingeteilt. Um die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen, werden für die Arbeiten in den Wahllokalen in der Gemeinde ca. 80 Wahlhelfer benötigt. Wir möchten daher alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde aufrufen, sich möglichst zahlreich für diese interessante und abwechslungsreiche ehrenamtliche Tätigkeit zu melden und die Arbeit der Wahlbehörde mit der Bereitschaft zur Mitarbeit als Mitglied in einem Wahlvorstand oder auch als Vorsteher / Stellvertreter zu unterstützen. Für den Einsatz am Wahltag wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Wer Interesse an einer Mitarbeit in einem der Brieselanger Wahllokale hat, meldet sich bitte im Wahlbüro der Gemeinde Brieselang. Ihr Ansprechpartner ist der stellvertretene Wahlleiter, Herr Matthias Bartusch, (Rathausgebäude, Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro, Am Markt 3, Brieselang). Kontakt: Matthias Bartusch Telefon: Fax: matthias.bartusch@gemeindebrieselang.de Wir benötigen auch bei dieser Wahl dringend Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihre Mitarbeit. Vielen Dank! Katleen Liermann FB-Leiterin Zentralverwaltung/Wahlleiterin der Gemeinde Brieselang Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 226

4 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes Die Gemeinde Brieselang beabsichtigt, die gemeindeeigene gemäß 34 BauGB bebaubare Liegenschaft Brieselang/OT Zeestow, Brieselanger Str. Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 647 mit einer Größe von ca qm sowie die gemeindeeigene nicht selbständig bebaubare Arrondierungsfläche Brieselang/OT Zeestow, Brieselanger Str. Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 646 mit einer Größe von ca. 368,00 qm zu veräußern. Sollten Sie am Erwerb der vorstehenden Grundstücke interessiert sein, geben Sie bitte bis zum ein Kaufangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Kaufangebot Zeestow bzw. Kaufangebot Zeestow bei der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3 in Brieselang ab. Die Kaufpreisvorstellung der Gemeinde Brieselang beläuft sich bezüglich des Grundstückes Flur 1, Flurstück 646 auf mindestens 7.500,00 sowie bezüglich des Grundstückes Flur 1, Flurstück 647 auf mindestens ,00. Bei reger Nachfrage entscheidet das Höchstgebot, sofern die Bonität nachgewiesen ist. Interessenten, deren Angebot nicht berücksichtigt werden können, werden nach Möglichkeit umgehend benachrichtigt. Der Erwerb der Liegenschaft/en erfolgt für den/die Käufer provisionsfrei. Die Gemeinde behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird und mit Interessenten nachzubehandeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL) vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Brieselang, den Wilhelm Garn Bürgermeister Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 227

5 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 18. Juni 2014 Öffentlicher Teil BV/0002/14 Beschluss über den Wahleinspruch und die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Brieselang und der Ortsbeiräte der Ortsteile Bredow und Zeestow Antragsteller: Die Wahlleiterin Über folgende Wahleinsprüche wurde einzeln beraten und abgestimmt: 1. Wahleinspruch Bürger für Brieselang 2. Wahleinspruch des Herrn Achilles An der Abstimmung nahmen nicht teil: Frau Lerch, Frau Saremba, Herr Kriebel, Herr Achilles Die Einwendungen (Wahleinsprüche zu 1 und 2) sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig. Ja-Stimmen: 16 Nein: 0 Enthaltungen: 1 BV/0003/14 Beschluss über die Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses Antragsteller: Der Bürgermeister Der Hauptausschuss der Gemeinde Brieselang wird aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und weiteren 11 Mitgliedern gebildet. Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Ergebnis: mehrheitlich beschlossen. BV/0004/14 Neuwahl des Seniorenbeirates Antragsteller: Die Abstimmungsleiterin 1. Die Gemeindevertretung gibt den Einspruch des Seniorenbeirates gegen die Wahl statt und stellt fest, dass das Wahlverfahren nicht ordnungsgemäß verlaufen ist. 2. Um den Seniorenbeirat arbeitsfähig zu machen, werden die 7 Bewerber mit den meisten Stimmen 3. Wahleinspruch des Herrn Zanke Die Einwendungen (Wahleinspruch) sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig. Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1 1. Anneliese Eis 2. Kurt Jakob 3. Ingrid Ettelt-Gelke 4. Gabriele Wegener 5. Uwe Franck 6. Dirk Lüdecke 7. Manuela Wolke bis auf weiteres gewählt. Die Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung Brieselang bzw. gegen die Reihenfolge der zugelassenen Bewerber zur Wahl der Gemeindevertretung am sind nicht begründet und werden zurückgewiesen. Die Wahl ist gültig. Die Wahl zu den Ortsbeiräten der Ortsteile Bredow und Zeestow ist gültig. Ergebnis: mehrheitlich beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um eine Direktwahl des Seniorenbeirates zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen. Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 228

6 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - BV/0005/14 Überplanmäßiger Aufwand: Schaffung 2. Fluchtweg in der Oberschule im Rahmen der Brandschau des Landkreises Havelland in der Oberschule Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung beschließt den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von ,00 Euro im Produktsachkonto Mieten und Pachten für die Schaffung eines provisorischen zweiten Rettungsweges am Westflügel der Oberschule im Rahmen der Brandschau in der Oberschule. Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Ergebnis: einvernehmlich beschlossen. BV/0006/14 Überplanmäßiger Aufwand für Nutzungsänderungen im Rahmen der Brandschauen des Landkreises Havelland in den Grundschulen Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung beschließt den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von ,- im Produktsachkonto Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten für notwendige Nutzungsänderungsanträge im Rahmen der Brandschauen in den Grundschulen. Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Ergebnis: einvernehmlich beschlossen. BV/0006/14 Überplanmäßiger Aufwand für Nutzungsänderungen im Rahmen der Brandschauen des Landkreises Havelland in den Grundschulen Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung beschließt den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von ,- im Produktsachkonto Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten für notwendige Nutzungsänderungsanträge im Rahmen der Brandschauen in den Grundschulen. Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Ergebnis: einvernehmlich beschlossen. BV/0007/14 Überplanmäßige Ausgabe - Bauliche Umsetzung der Anforderungen des Landkreises Havelland im Rahmen der Brandschau des Landkreises in der Oberschule Antragsteller: Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro in dem Produktsachkonto , Projekt , Gebäudesanierung Brandschutz in der Oberschule im Rahmen der Brandschau des Landkreises Havelland. Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Ergebnis: einvernehmlich beschlossen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 229

7 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges BV/0008/14 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Brieselang Antragsteller: Lutz Kriebel Eingebrachte Änderungsanträge zur Geschäftsordnung Änderung zur Geschäftsordnung: hier Sitzungszeit Antragsteller: IBB-Fraktion Zu Geschäftsordnung ist in 8, Abs. 5 alt / 6 neu zu ändern: In die Geschäftsordnung ist als letzter Absatz zu 8 neu aufzunehmen: Auch mit Beschluss der Gemeindevertretung nach Abs. 4 (alt) / 5 (neu) Satz 2 darf nach Uhr kein neuer Tagesordnungspunkt mehr aufgerufen werden. Abstimmung: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Namentliche Abstimmung: Ja-Stimmen: 6 Herr Backhaus, Herr Heimann, Herr Ehrecke, Herr Fritz, Herr Hecke, Herr Kittler Nein-Stimmen: 13 Herr Achilles, Frau Cory, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Herr Appelt, Herr Garn, Herr Koch, Herr Kothe, Herr Steirat, Frau Baumann, Herr Jütterschenke, Frau Swillus Enthaltungen: 2 Herr Skorsky, Frau `t Hart Ergebnis: Antrag abgelehnt. Änderung Geschäftsordnung: hier Beibehaltung des Haushalts- und Finanzausschusses Antragsteller: DIE LINKE und IBB-Fraktion In der vorgelegten Geschäftsordnung 15 Abs. 1 ist folgende Nr. c unter Beibehaltung der alten Regelung einzufügen: Haushalts- und Finanzausschuss/ Kurzbezeichnung HUF Ergebnis: Antrag abgelehnt. Namentliche Abstimmung: Änderung Geschäftsordnung: hier Protokoll Wortprotokoll Antragsteller: IBB-Fraktion Zur Geschäftsordnung 13 Abs. 2 Nr. g: Die Regelung (2) Die Sitzungsniederschrift muss enthalten: g) Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragsteller, dem wesentlichen Inhalt der Beratung, die Beschlüsse und Ergebnisse der Abstimmungen ist auf die Führung eines reinen Wortprotokolls abzuändern und wie folgt neu zu fassen: g) Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragsteller, die Beschlüsse, die wörtliche Dokumentation aller Wort-/ Redebeiträge und Ergebnisse der Abstimmungen (reines Wortprotokoll). Amtsblatt der Gemeinde Brieselang - Amtlicher Teil - Ja-Stimmen: 8 Herr Backhaus, Herr Heimann, Herr Ehrecke, Herr Fritz, Herr Hecke, Herr Kittler, Herr Skorsky, Frau `t Hart Nein-Stimmen: 13 Herr Achilles, Frau Cory, Herr Kriebel, Frau Lerch, Frau Saremba, Herr Appelt, Herr Garn, Herr Garn, Herr Koch, Herr Kothe, Herr Steirat Frau Baumann, Herr Jütterschenke, Frau Swillus Enthaltungen: 0 Ergebnis: Antrag abgelehnt. 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 230

8 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Änderung Geschäftsordnung: hier Beauftragte Einladung Antragsteller: DIE LINKE und IBB-Fraktion In der vorgelegten Geschäftsordnung ist in 19 die Überschrift wie folgt zu ändern: 19 Beiräte, Ortsvorsteher, Beauftragte 19 Abs. 2 ist wie folgt zu ergänzen: Jeder Ortsvorsteher / jede Ortsvorsteherin und jeder Beauftragte ist zu allen öffentlichen oder nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse zu laden, in denen Dinge behandelt werden, die die Belange des jeweiligen Ortsteils bzw. des Beauftragten berühren. Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Ergebnis: Antrag angenommen. Änderung Geschäftsordnung: hier Beauftragte Berichterstattung Antragsteller: DIE LINKE und IBB-Fraktion In der vorgelegten Geschäftsordnung ist in 19 Abs. 3 neu aufzunehmen: Jeder Beauftragte soll in dem jeweils zuständigen Fachausschuss einmal im Jahr Bericht über sein Aufgabengebiet und seine Tätigkeit erstatten. Ja-Stimmen: 9 Nein: 12 Enthaltungen: 0 Ergebnis: Antrag abgelehnt. Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung. Diese ist Bestandteil des Beschlusses (vgl. S ). Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 2 Ergebnis: Mehrheitlich beschlossen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 231

9 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Gemäß 28 Abs. 2 Nr. 2 BbgKVerf. beschließt die Gemeindevertretung folgende Geschäftsordnung: Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brieselang vom 18. Juni 2014 Aufgrund des 28 Abs. 2 Nr. 2 der der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S.286), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Brieselang in ihrer Sitzung am 18. Juni 2014 folgende Geschäftsordnung beschlossen. (BV-Nr.: 0008/14) Erster Abschnitt Gemeindevertretung 1 Einberufung der Gemeindevertretung ( 34 BbgKVerf) (1) Der/die Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft die Sitzungen der Gemeindevertretung ein. 34 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf bleibt unberührt. Die Ladung muss den Mitgliedern der Gemeindevertretung mindestens 7 volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht mitgerechnet, zugehen. (2) Der schriftlichen Ladung sind außer der Tagesordnung etwaige Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Vorlagen können in Ausnahmefällen auch nachgereicht werden. (3) Die Gemeindevertretung kann formlos unter Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und Begründung der Eilbedürftigkeit einberufen werden, wenn sonst zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils eine Eilentscheidung nach 58 BbgKVerf getroffen werden müsste. (4) Den örtlichen Medien soll die Tagesordnung jeder öffentlichen Sitzung rechtzeitig mitgeteilt werden. 2 Tagesordnung der Gemeindevertretung ( 35 BbgKVerf) In die Tagesordnung der nächsten Sitzung sind nach 35 Abs. 1 BbgKVerf eingereichte Vorschläge aufzunehmen, wenn sie spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor Beginn der Ladungsfrist dem Bürgermeister vorgelegt worden sind. Bei Nichteinhaltung der Frist sind die Vorschläge in die Tagesordnung der folgenden Sitzung aufzunehmen. 3 Zuhörer ( 36 BbgKVerf) (1) An den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung können Zuhörer nach Maßgabe der vorhandenen Plätze teilnehmen. (2) Zuhörer sind außerhalb der nach 17 Abs. 3 der Hauptsatzung vorgesehenen Einwohnerfragstunde nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich an den Beratungen zu beteiligen. Es kann Zuhörern auf Beschluss der Gemeindevertretung zu einzelnen Beratungspunkte das Wort erteilt werden. Sie dürfen auch die Beratung nicht stören und keine Zeichen des Beifalls oder Missfallens geben. Zuhörer, welche die Ordnung stören, können Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 232

10 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - 4 Einwohnerfragestunde; Beteiligung von Betroffenen und Sachverständigen ( 13 BbgKVerf) (1) Die Einwohnerfragestunde findet am Anfang des öffentlichen Teils der Sitzung der Gemeindevertretung und der jeweiligen Ausschüsse statt. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten. (2) Einwohner können Fragen stellen, Vorschläge und Anregungen zu Gemeindeangelegenheiten unterbreiten. Einwohnerfragen können schriftlich oder mündlich beantwortet werden. Zu Tagesordnungspunkten, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden, sind Fragen nicht zulässig. (3) Alle Fragen, Vorschläge und Anregungen müssen kurz und sachlich sein. In der Sitzung nicht beantwortete Fragen sind spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung der Gemeinver - tretung zu beantworten, sofern dies zwischenzeitlich nicht schriftlich erfolgt ist. 5 Eingaben und Beschwerden der Einwohner Eingaben und Beschwerden der Einwohner an die Gemeindevertretung werden durch die Verwaltung angenommen und sodann der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss mit einem Votum und Entwurf der Antwort vorgelegt. Eingaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters fallen, erledigt dieser in eigener Zuständigkeit. In besonderen Angelegenheiten unterrichtet er die Gemeindevertretung. 6 Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung an den hauptamtlichen Bürgermeister, die in der Sitzung der Gemeindevertretung beantwortet werden sollen, sollen kurz und sachlich abgefasst sein. Anfragen sind mindestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich an den Bürgermeister zu richten. Bei schriftlicher Beantwortung kann jedes Mitglied der Gemeindevertretung eine mündliche Darstellung in der folgenden Sitzung der Gemeindevertretung verlangen. Ist die Beantwortung wegen der Kürze der Zeit nicht möglich, ist die Anfrage in der folgenden Sitzung zu beantworten, sofern dies zwischenzeitlich nicht schriftlich erfolgt ist. 7 Sitzungsablauf (1) Der/die Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen der Gemeindevertretung. In den Sitzungen handhabt er/sie die Ordnung und übt das Hausrecht aus ( 37 Abs. 1 BbgKVerf). Im Falle seiner/ihrer Verhinderung treten die Vertreter/Vertreterinnen in der Reihenfolge ihrer Benennung an seine/ihre Stelle. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 233

11 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - (2) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind in der Regel in folgender Reihenfolge durchzuführen: a) Eröffnung der Sitzung b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit c) Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung d) Feststellung der Tagesordnung (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil) e) Bericht des hauptamtlichen Bürgermeisters und Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung f) Einwohnerfragestunde g) Beratung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung h) Feststellung der Nichtöffentlichkeit i) Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung j) Beratung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung k) Schließung der Sitzung. 8 Unterbrechung und Vertagung (1) Der/die Vorsitzende kann die Sitzung der Gemeindevertretung unterbrechen. Auf Antrag von einem Drittel ihrer Mitglieder oder einer Fraktion muss er/sie die Sitzung unterbrechen. Bei einer weiteren Unterbrechung ist für den Antrag die Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Die Unterbrechung soll nicht länger als 15 Minuten dauern. (2) Über Anträge nach Abs. 1 Satz 3 ist sofort abzustimmen. (3) Die Gemeindevertretung kann die Tagesordnungspunkte a) durch die Entscheidung in der Sache abschließen, b) oder in die zuständigen Ausschüsse verweisen oder c) ihre Beratung vertagen. (4) Der Antrag auf Entscheidung in der Sache geht bei der Abstimmung dem Verweisungsantrag, dieser dem Vertagungsantrag vor. Wird einem Antrag stattgegeben, sind die bei der Antragstellung vorliegenden Wortmeldungen noch zuzulassen. (5) (5) Nach Uhr werden in der Regel keine weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen. Über Abweichungen entscheidet die Gemeindevertretung. Der in der Beratung befindliche Tagesordnungspunkt wird abschließend behandelt. Danach ist die Sitzung zu schließen. Die restlichen Punkte sind in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung an vorderer Stelle auf die Tagesordnung zu setzen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 234

12 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - 9 Redeordnung (1) Reden darf nur, wer von dem/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung das Wort erhalten hat. Wortmeldungen erfolgen durch Handaufheben. (2) Der/die Vorsitzende erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Wortmeldungen, soweit nicht mit Zustimmung des/der Redeberechtigten hiervon abgewichen wird. Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen und darf sich nur auf den in der Beratung befindlichen Tagesordnungspunkt beziehen. Es darf dadurch kein Sprecher/keine Sprecherin unterbrochen werden. (3) Dem hauptamtlichen Bürgermeister kann auch außerhalb der Reihe der Wortmeldungen das Wort erteilt werden. 10 Sitzungsleitung ( 37 BbgKVerf) (1) Der/die Vorsitzende der Gemeindevertretung kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abweichen, zur Sache rufen. (2) Ist ein Mitglied der Gemeindevertretung in einer Sitzung dreimal zur Sache gerufen worden, so muss ihm/ihr die Sitzungsleitung das Wort entziehen und darf es ihm/ihr in derselben Aussprache zum selben Gegenstand nicht wieder erteilen. (3) Ist ein Mitglied der Gemeindevertretung in einer Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen worden, kann ihm/ihr die Sitzungsleitung für die Dauer der Sitzung das Wort entziehen oder ihn/sie des Raumes verweisen. (4) Alle Entscheidungen der Sitzungsleitung unterliegen der Überprüfung durch den Ältestenrat. 11 Abstimmungen ( 39 BbgKVerf) (1) Grundsätzlich wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern der Gemeindevertretung ist namentlich abzustimmen. Gewählt wird geheim, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt. Abweichungen davon können vor der Wahl einstimmig beschlossen werden. Bei der offenen Abstimmung stellt der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Anzahl der Mitglieder fest, die a) dem Antrag zustimmen b) den Antrag ablehnen c) sich der Stimme enthalten. Wird das Abstimmungsergebnis sofort nach der Abstimmung angezweifelt, so muss die offene Abstimmung vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes wiederholt werden. Bei Wahlen wird das Ergebnis durch die Wahlkommission festgestellt und dem Vorsitzenden mitgeteilt, der es bekannt gibt. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 235

13 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - (2) Liegen zu dem Tagesordnungspunkt Änderungs- und Ergänzungsanträge vor, wird zu erst ü ber den abgestimmt, der von dem Antrag der Sitzungsvorlage am weitesten abweicht. Bei Änderungs- und Ergänzungsanträgen mit finanziellen Auswirkungen hat der den Vorrang, der Mehrausgaben oder Mindereinnahmen bewirkt. In Zweifelsfällen entscheidet die Sit zungsleitung. Bei mehreren Anträgen zum selben Tagesordnungspunkt wird zuerst über den weitestgehenden abgestimmt. Im Zweifel entscheidet die Sitzungsleitung, welcher Antrag als weitestgehender anzusehen ist. (3) Auf Antrag, der mit Stimmenmehrheit angenommen wurde, ist über einzelne Teile der Vorlage bzw. des Antrages gesondert abzustimmen. Über die Vorlage bzw. den Antrag ist danach insgesamt zu beschließen. (4) Anträge zur Geschäftsordnung haben jederzeit den Vorrang und müssen vor Sachanträgen erledigt werden. (5) Über einen bereits zur Abstimmung gebrachten Antrag kann in derselben Sitzung die Beratung und Abstimmung nicht nochmals aufgenommen werden, wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder, die an der Abstimmung teilgenommen haben, mit der Wiederholung einverstanden sind. In einer späteren Sitzung kann, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen, ein bereits zur Abstimmung gebrachter Beratungsgegenstand insbesondere dann erneut behandelt werden, wenn neue Sach- oder Rechtslagen vorliegen und der Beratungsgegenstand ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gesetzt wurde. 12 Wahlen ( 40 BbgKVerf) (1) Zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ist aus der Mitte der Gemeindevertretung ein Wahlausschuss zu bilden. (2) Es sind äußerlich gleiche Stimmzettel zu verwenden. Werden keine Umschläge verwendet, so sind die Stimmzettel zu falten. (3) Die Stimmzettel sind so vorzubereiten, dass sie nur noch mit einem Kreuz zu kennzeichnen sind. Bei weiterer Beschriftung, Gestaltung und fehlender Kennzeichnung des Stimmzettels ist die Stimme ungültig. (4) Die Stimmabgabe hat in einer Wahlkabine oder räumlich so abgegrenzt zu erfolgen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt ist. (5) Die Sitzungsleitung gibt das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl bekannt. 13 Niederschriften ( 42 BbgKVerf) (1) Der hauptamtliche Bürgermeister ist für die Niederschrift verantwortlich. Er bestimmt den Protokollführer/die Protokollführerin. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 236

14 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - (2) Die Sitzungsniederschrift muss enthalten: a) Ort, Tag, Beginn und Ende der Sitzung b) Namen der anwesenden und fehlenden Mitglieder der Gemeindevertretung sowie deren Anwesenheitszeit c) Namen der teilnehmenden Verwaltungsmitarbeiter d) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung e) Feststellung der Beschlussfähigkeit f) Tagesordnung g) Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragsteller, dem wesentlichen Inhalt der Beratung, die Beschlüsse und Ergebnisse der Abstimmungen h) Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeit (3) Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurden, sind gesondert zu protokollieren. Als Hilfsmittel für das Anfertigen der Niederschrift können Tonaufnahmen gefertigt werden. Diese sind unverzüglich nach Genehmigung der Niederschrift zu löschen und dürfen Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden. (4) Die Sitzungsniederschrift ist spätestens mit der Ladung zur nächsten Sitzung den Mitgliedern der Gemeindevertretung zuzuleiten. Die Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses soll der Einladung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beigefügt wer- den. (5) Soweit nicht im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zur Wahrung von Rechten Dritter etwas anderes beschlossen wird, werden die Beschlüsse im Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang veröffentlicht. 14 Fraktionen ( 32 BbgKVerf) Die Fraktionen informieren den/die Vorsitzenden der Gemeindevertretung schriftlich über ihre Bildung. Die Mitteilung muss die genaue Bezeichnung der Fraktion, den Namen des/der Fraktionsvorsitzenden sowie aller der Fraktion angehörenden Mitglieder der Gemeindevertretung enthalten. Der Zusammenschluss von Gemeindevertretern wird mit der schriftlichen Mitteilung an den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Gemeindevertretung wirksam. Veränderungen sind dem/ der Vorsitzenden stets unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 237

15 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Zweiter Abschnitt Ausschüsse der Gemeindevertretung ( 43 BbgKVerf) 15 Ständige Ausschüsse (1) Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Ve r - waltung aus ihrer Mitte gem. 43 Abs. 1 BbgKVerf folgende ständige Ausschüsse: a) Ausschuss für Gemeindeentwicklung (Bauen, Wirtschaft, Ordnung, Sicherheit, Umwelt)/Kurzbezeichnung: GE b) Ausschuss für Bildung und Soziales (Bildung, Frauen, Jugend, Kultur, Soziales, Sport, Vereine, Ehrenamt)/Kurzbezeichnung: BUS (2) Die Zahl der Sitze wird auf 11 ordentliche Mitglieder der Gemeindevertretung festgelegt. Daneben können bis zu 10 sachkundige Einwohner und Einwohnerinnen als beratende Mitglieder in die Ausschüsse berufen werden. Es können je Fraktion max. 2 sachkundige Einwohner pro Ausschuss benannt und berufen werden Die sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen werden durch die Fraktionen nach dem Höchstzahlverfahren nach d Hondt vorgeschlagen. 16 Verfahren in den Ausschüssen (1) Für Geschäftsgang und Verfahren der von der Gemeindevertretung gemäß 43 Abs. 1 BbgKVerf gebildeten Ausschüsse (Fachausschüsse) gelten die Vorschriften des Ersten Abschnittes sinngemäß, soweit nicht in den folgenden Absätzen andere Regelungen getroffen werden. (2) Ausschüsse haben die Aufgaben, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung im Hauptausschuss vorzubereiten und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Berührt eine Angelegenheit das Arbeitsgebiet mehrerer Ausschüsse, können diese zu gemeinsamen Sitzungen zusammentreten. (3) Die Öffentlichkeit soll über Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ausschüsse durch Aushang in den in der Hauptsatzung aufgeführten Bekanntmachungskästen unterrichtet werden. (4) Die Beratung in den Ständigen Ausschüssen erfolgt grundsätzlich auf Grundlage schriftlicher Vorlagen. Zu Anträgen von Fraktionen soll die Verwaltung zur Beratung möglichst schriftlich eine Stellungnahme abgeben. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 238

16 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges - Amtlicher Teil - Dritter Abschnitt Hauptausschuss ( 49 BbgKVerf) 17 Hauptausschuss (1) Für Geschäftsgang und Verfahren des Hauptausschusses gelten die Vorschriften des Ersten Abschnittes entsprechend, soweit nicht in den folgenden Absätzen andere Regelungen getroffen werden. (2) Der Hauptausschuss soll in der Regel 14 Tage vor der Gemeindevertretersitzung zusammentreten. Die Ladung muss den Mitgliedern mindestens 7 volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht mitgerechnet, zugehen. Vierter Abschnitt Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften, Beiräte, Ortsvorsteher 18 Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften Die Bestimmungen des Ersten Abschnitts sind sinngemäß auch auf solche Ausschüsse der Gemeinde anzuwenden, die auf besonderen Rechtsvorschriften beruhen, soweit diese Vorschriften nichts anderes bestimmen. 19 Beiräte, Ortsvorsteher, Beauftragte (1) Auf das Verfahren der Ortsbeiräte und sonstigen von der Gemeindevertretung bestellten Beiräten finden die Bestimmungen der Brandenburgischen Kommunalverfassung und dieser Geschäftsordnung für Ausschüsse sinngemäß Anwendung. (2) Jeder Ortsvorsteher / jede Ortsvorsteherin und jeder Beauftragte ist zu allen öffentlichen oder nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse zu laden, in denen Dinge behandelt werden, die die Belange des jeweiligen Ortsteils bzw. des Beauftragten berühren. Fünfter Abschnitt Schlussbestimmungen 20 Inkrafttreten Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 29. August 2012 außer Kraft. Brieselang, den 18. Juni 2014 Sabine Cory Vorsitzende der Gemeindevertretung Brieselang Wilhelm Garn Bürgermeister Ende amtlicher Teil Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 239

17 Sonstiges Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Bürgermeister Wilhelm Garn Lieber Brieselangerinnen, liebe Brieselanger, gerade der starke Regen am 25. Juni hat uns wieder gezeigt, wie wichtig ein funktionierendes Mulden- und Grabensystem ist. Leider muss das Ordnungsamt vielfach feststellen, dass gerade die Muldenbereiche als Parkplatzfläche genutzt werden. Das führt jedoch zur Verdichtung des Bodens und verhindert damit die Versickerung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht in den Mulden parken. Teilen Sie es bitte auch Ihren Gästen mit und erinnern Sie Ihre Nachbarn daran. Brieselang wächst weiter. Die Anzahl der Bauanträge und Baugenehmigungen übersteigt leicht die Zahl des Vorjahres. Weiterhin ist eine steigende Tendenz in der Einwohnerentwicklung zu verzeichnen. Die Halbjahresbilanz weist Einwohner mit Erstwohnsitz und 133 Einwohner mit Zweitwohnsitz aus. Das bedeutet, dass es ca. 70 Einwohner mit Erstwohnsitz mehr gibt als zum 1.1. dieses Jahres. Um der Weiterentwicklung der Gemeinde Rechnung zu tragen, werden sich die Gremien der Gemeinde ab Herbst 2014 mit verschiedenen Entwicklungsthemen befassen. Ich möchte an dieser Stelle heute nur auf zwei Themen aufmerksam machen: Zum einen auf die Fortschreibung des Verkehrskonzeptes. Hier soll eine Fortschreibung des Konzeptes der TU Berlin aus dem Jahre 2008 in Angriff genommen werden. Zum anderen geht es um die Entwicklung des Masterplanes für den Kernbereich der Gemeinde. Hier wird der Raum zwischen Karl-Marx-Straße und Forstweg (östlich und westlich begrenzt durch die Linie Wustermarker Allee und die Märkische Straße) betrachtet. In diesem Zusammenhang werden z. B. Themen wie Pendler-Parkplätze (zweiund vierrädrige Fahrzeuge), Einzelhandel, Gestaltung des Marktplatzes, Bahnhofsvorplätze, der individuelle und öffentliche Verkehr, Zukunft und Standort des Rathauses, bauliche Verdichtung und vieles mehr betrachtet werden. Ich hoffe, dass Sie sich als Bürgerinnen und Bürger in die Diskussionsprozesse mit Ihren Ideen und Anregungen einbringen werden. Gelegenheiten wird es dazu geben. Mit Brieselanger Grüßen aus dem grünen Herzen des Havellandes verbleibe ich bis zum nächsten Amtsblatt Ihr Wilhelm Garn - Bürgermeister Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 240

18 Sonstiges Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Mit großer Betroffenheit haben wir die Nachricht vom Ableben unseres ehemaligen Mitarbeiters Reinhard Rabe entgegengenommen. Der Verstorbene war über 20 Jahre als Gemeindemitarbeiter tätig. Wir haben einen wertvollen Menschen verloren. Wir werden Ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Der Familie des Verstorbenen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. Wilhelm Garn Bürgermeister Gemeinde Brieselang Nancy Schimpf Vorsitzende des Personalrates Gemeinde Brieselang Brieselang, im Juni 2014 Wir trauern um unseren Kameraden Freiwillige Feuerwehr Brieselang Oberlöschmeister Reinhard Rabe Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Brieselang, im Juni 2014 Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Brieselang Die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Brieselang trauern um Reinhard Rabe Zutiefst betroffen mussten wir die Nachricht vom Tode unseres ehemaligen Mitarbeiters und Kollegen Reinhard Rabe vernehmen. Wir haben mit Reinhard Rabe einen wertvollen Menschen verloren. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Brieselang, im Juni 2014 Die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Brieselang Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 241

19 Sonstiges Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Informationen aus dem Rathaus Baumaßnahmen Am 23. Juni haben die Bauarbeiten im Zetkinweg begonnen. Die Baufirma hat den Anliegern gegenüber im Rahmen der Anliegerinformation den verantwortlichen Mitarbeiter und dessen Telefonnummern benannt. Auch die Verwaltung weiß zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, welches Grundstück an welchem Tage, in welcher Form beeinträchtigt wird. Dies ist im Straßenbau gängige Praxis und kann erst sukzessiv im Laufe des Baufortschrittes definiert werden. Auch kann die individuelle Einschränkung nicht aus dem Bauzeitenplan hervorgehen. Die Baufirma hat zugesichert, dies rechtzeitig mit den betroffenen Anliegern im Einzelfall zu besprechen und eine Lösung zu erreichen. Die Baubesprechungen dienen der Abstimmung zwischen Baufirma, Planer und Verwaltung. Die Verwaltung bittet daher um Verständnis, dass hierzu keine Anlieger oder Dritte hinzugezogen werden. Daher die Bitte: Wenn etwas nicht funktioniert, kontaktieren Sie Frau Grzybowski (Projektverantwortliche der Gemeinde) zeitnah. Sie wird dies dann in der Baubesprechung vortragen. Während der Bauzeit werden die Grundstücke für die Eigentümer bedingt befahrbar sein. Jedenfalls wird dies in einem kurzen Zeitraum nicht möglich sein. Natürlich bedeutet die Baumaßnahme auch für die motorisierten Anlieger Einschränkungen. Hier bietet die Bahnstraße genügend Parkraum für die Fahrzeuge, die nicht auf ihr Grundstück kommen. Hier wird aber vor Ort die Baufirma auf direktem Wege mit den Betroffenen Eigentümern das Gespräch suchen. Dies war bisher die Beste und zielorientierteste Lösung bei allen Straßenbaustellen seit 2004 und hat auch bestens funktioniert. Die vertraglich vereinbarte Bauzeit beginnt am und endet am Das ist das Zeitfenster, in dem die Maßnahme stattfindet. Die STRABAG hat somit nicht das ganze Zeitfenster in Anspruch genommen, sondern fängt später an. Dies hat keinen Einfluss auf den vertraglich festgelegten Fertigstellungstermin. Die Baumaßnahme 2. Zufahrt GVZ ist im Kosten- und Zeitplan. Für den Baubereich des Quartieres HH liegen jetzt die geprüften Endrechnungen vor. Die endgültigen Beitragssätze liegen erheblich unter den prognostizierten und den in den Vorabbescheiden genannten Kosten pro m². Die Endbescheide wurden am versandt. Feuerwerk / Lärm Leider kommt es in den Sommerzeiten immer wieder zu verstärkten Beschwerden über Feuerwerke und Lärmbelästigung durch private Feiern. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass Abbrennen von Feuerwerken genehmigungspflichtig ist. Ebenso ist auch bei privaten Feiern darauf zu achten, dass die Nachbarschaft nicht belastet wird. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 242

20 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Sonstiges Der WBV hat mit der ersten Mahd in den Gräben begonnen. Ferienöffnungszeiten in der Gemeindebibliothek Die Gemeindebibliothek hat in der Zeit vom 1. August bis zum 22. August 2014 eingein den letzten zwei Wochen wurden offensicht- schränkte Öffnungszeiten: lich nicht an allen Tagen die vertraglich vereinbarten Öffnungszeiten am Nymphensee durch Dienstag: Uhr und Uhr den Betreiber eingehalten. Die Verwaltung hat Donnerstag: Uhr den Betreiber nochmals auf die vereinbarten Öffnungszeiten hingewiesen. Diese werden laut Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern seiner Auskunft zukünftig eingehalten. Der eine schöne Urlaubs- und Ferienzeit. Betreiber ist dabei, das Gelände umzugestalten, zu renovieren und zu sanieren und bittet daher um Verständnis bei auftretenden Einschränkun- Havarien / Schäden gen bzw. Belästigungen. Es wird nochmals darauf hin gewiesen, dass die Der Landesentwicklungsplan Berlin- Gemeinde eine eigene adresse für HavaBrandenburg wurde am vom Oberver- riemeldungen, Vandalismus etc. eingerichtet waltungsgericht für ungültig erklärt. Welche hat (info@gemeindebrieselang.de). Hier ist siauswirkungen dies für uns hat kann jetzt noch chergestellt, dass die Information zeitnahe, nicht abgeschätzt werden. während der regulären Arbeitszeit, an den entsprechenden Sachbearbeiter zur Bearbeitung weitergeleitet wird. Des Weiteren möchte ich Parken nochmals auf den Notdienst des OrdnungsEs wird immer wieder durch das Ordnungsamt dienstes hinweisen (durchgehend Freitag ab beobachtet, dass in neu gebauten Straßen zwar 19:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr, Telefon: versetzt geparkt wird, aber in der Form, dass ). In dringenden Notfällen ist die Versorgungsfahrzeuge und besonders die Feu- Polizei bzw. die Feuerwehr zu informieren. erwehr nicht durchkommt. Der Autofahrer hat nicht nur laut St VO die 3 m zur gegenüberlie- Mit freundlichen Grüßen genden Straßenbegrenzung zu beachten, sondern auch beim versetzt Parken die Durchfahrt Wilhelm Garn von Versorgungsfahrzeugen und der Feuerwehr Bürgermeister zu gewährleisten. Das Ordnungsamt wird in den nächsten Wochen verstärkt diesbezüglich Kontrollen durchführen und ggfls. Bußgelder verhängen. Dort wo dies nicht hilft, müssen dann zusätzlich Parkverbotsbereiche eingerichtet werden. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 243

21 Sonstiges Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Fundsachen Nachfolgende Fundsachen wurden im Zeitraum vom 01. Januar 2014 bis 31. Mai 2014 im Fundbüro der Gemeinde Brieselang abgegeben und können auch dort wieder während der Öffnungszeiten von den Eigentümern abgeholt werden: Kategorie Fahrräder 10 Anzahl Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum nach 976 BGB an den Fundsachen, falls der Verlierer sich nicht meldet, nach Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes übergehen. Im Auftrag Ina Fenner SB Bürgerbüro FB Zentralverwaltung Neuwahl des Personalrates der Gemeinde Brieselang Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir möchten uns für Ihr Vertrauen bedanken. Ihre Ansprechpartner im Personalrat sind: Vorsitzende: Nancy Schimpf Stellvertreter: Marcel Braun Weitere Mitglieder: Riccardo Holz Mike Marszalkowski Martina Klos Nancy Schimpf Personalratsvorsitzende Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 244

22 Sonstiges Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Konstitution der neuen Gemeindevertretung In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Brieselang am wurden die neuen Ausschussbesetzungen und Vorsitzpositionen in den Gremien der Gemeinde Brieselang beraten und beschlossen. Die Ausschussbesetzungen: Ausschuss für Gemeindeentwicklung (GE): - Vorsitzender: Lutz Kriebel (BFB-Fraktion) - Sabine Cory (BFB-Fraktion) - Janina Lerch (BFB-Fraktion) - Ralf Heimann (IBB-Fraktion) - Stefan Backhaus (IBB-Fraktion) - Kurt Jakob (CDU) - Maik Appelt (CDU) - Joachim Steirat (SPD) - Ingrid Ettelt-Gelke (SPD) - Christian Jörg-Skorsky (Bündnis/Die Grünen) Ausschuss für Bildung und Soziales (BuS) - Vorsitzende: Ingried-Ettelt Gelke (SPD) - Christian Achilles (BFB-Fraktion) - Marie-Theres Saremba (BFB-Fraktion) - Janina Lerch (BFB-Fraktion) - Ralf Heimann (IBB-Fraktion) - Winfred Fritz (IBB-Fraktion) - Kurt Jakob (CDU) - Maik Appelt (CDU) - Aileen Baumann (SPD) - Corine t Hart (Bündnis 90/Die Grünen) Hauptausschuss Die Wahl des/der Vorsitzenden für den Hauptausschuss erfolgt in der konstituierenden Sitzung am 9. Juli Wilhelm Garn (Bürgermeister) - Christian Achilles (BFB-Fraktion) - Sabine Cory (BFB-Fraktion) - Lutz Kriebel (BFB-Fraktion) - Ralf Heimann (IBB-Fraktion) - Christian Ehrecke (IBB-Fraktion) - Michael Koch (CDU) - Ralf Kothe (CDU) - Norbert Jütterschenke (SPD) - Joachim Steirat (SPD) - Christian Jörg-Skorsky (Bündnis 90/Die Grünen) - Heike Swillus (DIE LINKE) Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 245

23 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Tagespflegepersonen gesucht Sie suchen eine neue, erfüllende und herausfordernde Aufgabe? Dann wäre die Tätigkeit als Tagespflegeperson für Sie vielleicht eine interessante Option. Die Gemeinde Brieselang sucht für diese anerkannte Betreuungsform weitere Personen. Verfügen Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie weitere persönliche Voraussetzungen, können Sie als Tagespflegeperson in einer familienähnlichen Situation einen aktiven Beitrag zur Bildung und Erziehung der Kinder leisten. Eine Tagespflegeerlaubnis, des Jugendamtes des Landkreises Havelland, berechtigt zur freiberuflichen Betreuung von maximal 5 Kindern im Alter von bis zu 3 Jahren, in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten. Neben der üblichen Aufwandsentschädigung (siehe Kindertagespflegerichtlinie unter bezuschusst die Gemeinde Brieselang, als erste Gemeinde im Landkreis Havelland, die bestehenden und neuen Tagespflegestellen, bereits seit dem , in folgender Höhe: Zuschuss pro Kind bei 5 betreuten Kindern pro Monat Zuschuss pro Kind bei 4 betreuten Kindern pro Monat Zuschuss pro Kind bei 3 betreuten Kindern pro Monat Zuschuss pro Kind bei 2 betreuten Kindern pro Monat Zuschuss pro Kind bei 1 betreutem Kind pro Monat Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie mehr Informationen erhalten? Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung. Ihre Ansprechpartner sind: Herr Lessing ( / 33815) oder Frau Heinz ( / 33834). Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 246

24 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 247

25 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Ein paar kleine Regentropfen konnten die zahlreich erschienenen Brieselangerinnen und Brieselanger nicht aufhalten gemeinsam tobten und feierten sie am 14. Juni 2014 zum mittlereiweile 14. Sommerfest der Gemeinde Brieselang. Eine Vielzahl von Ständen auf dem Markt der Möglichkeiten zogen die großen und kleinen Gäste in ihren Bann. Clown Manne begeisterte die kleinen Zuschauer mit seinen neuen Zauberkünsten, auf der Hüpfburg konnten die Kinder toben und mit den verschiedenen Fahrmöglichkeiten des Spielmobils konnten zahlreiche Ralleys durchgeführt werden. Auf der Bühne gaben sich die Showacts die Klinke in die Hand. Das Sommerfest eröffneten die Englischkinder von Frau Bruns, anschließend haben die Kinder der Kita Birkenwichtel ihr musikalisches Können unter Beweis gestellt. Höhepunkt des Nachmittags war der 2. Talentwettbewerb Brieselang sucht den Superstar, Simone Dekarz moderierte gemeinsam mit Pia den Talentwettbewerb. Isabell Schön (12 Jahre) aus Falkensee begeisterte mit ihrem spontanen Auftritt das Publikum und gewann den 1. Platz, 2. Platz wurde der Auftritt der BREAKDANCER, den 3. Platz erreichten Isabell und Alexandra. Die Kita Bredower Landmäuse feierte Premiere mit ihrem Bühnenstück VERRRÜCKTES RADIO. Die Kinder haben zu Ohrwürmern wie z. B. Atemlos von Helene Fischer oder We will rock you von Queen Tanz- Choreografien einstudiert. Das Publikum war begeistert. Bürgermeister Wilhelm Garn ehrte am Abend gemeinsam mit Michael Koch (CDU) und Michael Geist (SV Grün Weiß Brieselang) verdiente Sportler der Gemeinde. Durch den Brieselanger Sportverein e.v. wurden Sarah Lieske und Manfred Höldtke für ihre hervorragenden Leistungen beim Kegeln geehrt. Gegen Abend gab es dann den langersehnten Auftritt der AMANDA-Tanzgruppe aus Nauen sowie eine spektakuläre Feuershow. DJ Andre begleitete den Tag mit Tanzmusik und erfüllte alle Musikwünsche. Besonderen Dank möchten wir Herr R. Pichowsky für das Sponsoring aussprechen.. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 248

26 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 249

27 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Brieselang wird im nächsten Jahr 90 Jahre alt. Haben Sie Anregungen, Vorschläge oder wollen Sie mitorganisieren? Melden Sie sich bitte im Sitzungsdienst/Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Brieselang (Tel.: oder Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 250

28 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Kirmes in Brieselang Die Brieselanger Kirmes rückt immer näher; es sind nur noch wenige Wochen, und dann beginnt wieder das bunte Treiben auf dem Festplatz in der Thälmannstraße. Am Donnerstag, dem 7. August ist FAMILIENTAG. Geöffnet ist von 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Alle Fahrgeschäfte kosten in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr nur 1,-. Schnäpse kosten den ganzen Tag nur 1,-. Am Freitag, dem 8. August ist von 14:00 bis 02:00 Uhr geöffnet. Gegen 19:30 Uhr wird mit dem traditionellen Fassbieranstich durch den Bürgermeister die Kirmes eröffnet. Am Abend spielt die Band Anno Rock. Diese Band macht einfach gute Laune Rock n Roll, Oldies, Country, Sixties... Es ist bestimmt für Jeden etwas dabei. Am Samstag, dem 09. August ist ebenfalls von 14:00 bis 02:00 Uhr geöffnet. An diesem Abend spielt die Band HALTLOS und das Gasthaus Brieselang hat für Sie gegen 19:30 Uhr noch eine ganz besondere Überraschung vorbereitet. Am Sonntag, dem 11. August ist die Kirmes von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Um 13:00 Uhr spielt die Band "Claudy and the Blue Sky". Mit viel Energie und Spielfreude präsentieren die beiden Damen Country-Songs von Dolly Parton bis Shania Twain genauso temperamentvoll wie Oldies von CCR bis Buddy Holly. An jedem Tag ist DJ Guido im Festzelt und erfüllt wie gewohnt die Musikwünsche eines/r jeden Einzelnen. Freuen Sie sich auf die Brieselanger Kirmes! Veranstalter: Gasthaus Brieselang Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 251

29 Sonstiges Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Die informiert Zwei aufregende Tage sind vorbei! Voller Erwartung, mit viel Enthusiasmus und Fleiß bereiteten wir uns schon lange auf den 16. und 17. Juni 2014 vor; denn eine neue eigene Winter- und Weihnachts- CD sollte entstehen. Am Montag stellten sich die Solisten der Aufgabe, ihre Moderationen, Gedichte und Instrumentalstücke einzuspielen bzw. zu sprechen. Durch das Haus hörte man z. B. Keyboard, Gitarre, Schlagzeug, Violine oder Querflöte. Bitte nicht stören damit mussten wir Neugierige vom Musikraum fernhalten. Schließlich war Zeit kostbar! Täglich mehrere Stunden haben wir gekämpft gegen die Uhr, gegen abfallende Konzentration, müde Füße und gegen den Sauerstoffmangel. Besonders am Dienstag wurde es mit über 70 Chorkindern richtig kuschelig im Musikraum. Auch wenn wir keine Profis sind, haben wir das Gefühl erlebt, wie es ist, sich im Sommer mit Schneeflöckchen und dem Christkind zu befassen. Wir möchten nämlich alle Fans unseres Chores und des Musikbereiches, sowie die Freunde der mit entsprechenden Titeln durch die Winter- und Weihnachtszeit begleiten. Nun ist es geschafft und wir sind erst einmal froh! Herr Einicke, unser Fachmann für Event-Technik vom Musikhaus Potsdam, wird nun unsere Beiträge abmischen und uns bald das Endprodukt überreichen. Hoffentlich können wir dann auf eine tolle CD richtig stolz sein! Für die Unterstützung durch unseren Förderverein der Schule und einige Spenden, besonders der vom REWE-Markt in Brieselang und der Familie Moormann, möchten wir uns an dieser Stelle öffentlich bedanken. Vor dem Verkauf im November werden wir die Titel live in einem Konzert präsentieren. Dann natürlich mit allen optischen Highlights, die eine CD entbehrt. Wir freuen uns darauf und laden Sie herzlich ein! Im Namen aller beteiligten Kinder Sabine Schulz Musiklehrerin Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 252

30 Sonstiges Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Der SV Grün-Weiß Brieselang informiert Auszeichnung für unsere Freizeitsportler Am Samstag, dem 14. Juni 2014 wurden im Rahmen des Sommerfestes der Gemeinde Brieselang unsere Sportfreundinnen und -freunde Monika Roska (Leiterin Nordic Walking) Rudolf Ambrosi (Leiter Radwandern) Harald Klos (Leiter Radwandern) für ihre hervorragenden Leistungen bei der Entwicklung der Freizeit-Sportgruppen als "Botschafter für Brieselang" ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde durch den Bürgermeister Wilhelm Garn und unseren 1. Vorsitzenden Michael Geist überreicht. Die Genannten haben wesentlich dazu beigetragen, dass unsere Freizeitsportabteilung und speziell die beiden Sektionen Nordic Walking und Radwandern solch einen erfreulichen Zulauf registrieren konnten. Regelmäßige Läufe bzw. Teilnahmen an anderen zentralen Veranstaltungen bei den Nordic- Walkern sowie wöchentliche Feierabendtouren und Tages- respektive Mehrtagesfahrten bei unseren Radwanderern haben inzwischen einen festen Platz bei den Aktiven eingenommen. Herzlichen Glückwunsch den genannten Sportlerinnen und Sportlern und weiterhin viel Spaß und Motivation allen Aktiven im Freizeitsportbereich! Peter Hoeth SV Grün-Weiss Brieselang Abt. Freizeitsport Besten Dank und freundliche Grüße Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 253

31 Sonstiges Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Der SV Grün-Weiß Brieselang informiert Sportabzeichentag in Brieselang Der SV Grün-Weiss Brieselang e. V. veranstaltet am 5. Juli 2014 auf dem Fichtesportplatz im Rahmen seines Saisonabschlussfestes einen Sportabzeichentag. Jeder Interessierte kann teilnehmen und versuchen, eine oder mehrere Anforderungen des Fitnessordens aus der Leichtathletik zu erfüllen. Die Teilnahme ist kostenfrei! An diesem Tag können alle Teilnehmer das Sportabzeichen in Gold, Silber oder Bronze ablegen, je nach erbrachter Leistung innerhalb der vier motorischen Grundanforderungen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Wer nicht die kompletten Disziplinen ablegen möchte, kann sich für einzelne entscheiden. Die Erfüllung der übrigen Disziplinen kann bis Oktober jeden Mittwochabend auf dem Fichtesportplatz zur Sportabzeichen-Trainingsstunde (18:00 Uhr bis 19:15 Uhr) vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt bis 10:00 Uhr auf dem Fichtesportplatz. Von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr können alle Interessierten die Abnahme des Sportabzeichens in den Grundanforderungen Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Koordination vornehmen. Angebotene Disziplinen: Ausdauer m und 800 m Kraft - Kugelstoßen, Medizinball, Standweitsprung, Schlagball und Wurfball Schnelligkeit - 30 bis 100m Koordination - Weitsprung, Seilspringen und Schleuderball Wer Lust und Interesse hat, kostenlos an einer Nordic-Walking-Schnupperstunde (11:00-12:00 Uhr, Fichtesportplatz) teilzunehmen, ist ebenfalls gern gesehen. Kontakt: Harald Klos / Peter Hoeth SV Grün-Weiss Brieselang e.v. Karl-Marx-Str Brieselang verein@sv-gruen-weiss-brieselang.de Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 254

32 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Der Humanistischer FreidenkerbundHavelland e. V. Lust statt Frust Freie Jugendtage im Havelland Unter dem Motto Lust statt Frust bietet der Humanistische Freidenkerbund Havelland e. V., anlässlich der 24. Freien Jugendtage im Havelland, verschiedene Veranstaltungen für alle interessierten Kinder und Jugendlichen, in seinen Jugendklubs und Jugendtreffs, an. Humanistischer Freidenkerbund Havelland e.v./ Jugendklub Wustermark Mühlenweg 7, Wustermark Tel.: / Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, :00 20:00 Uhr Feuerstelle anlegen Gestaltung des Außengeländes 15:00 20:00 Uhr Wir verschönern die Graffitiwand! 15:00 18:00 Uhr Graffitigestaltung 16:00 19:00 Uhr Kinonachmittag im Klub mit anschließendem Grillen Humanistischer Freidenkerbund Havelland e.v./ Jugendklub Big Family Bredow Oranienburger Straße 16, Brieselang/ OT Bredow Tel.: 03321/ Montag, Dienstag, Freitag, :00 19:00 Uhr Tag der offenen Tür 15:00 19:00 Uhr Kochduell Welches Team bereitet die schmackhaftere Mahlzeit vor? 15:00 21:00 Uhr Kinotag im Jugendklub Humanistischer Freidenkerbund Havelland e.v./ Jugendklub Millennium Brieselang Wustermarker Allee 5, Brieselang Tel.:033232/ Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag, :30 18:30 Uhr Gartentag Gemeinsame Gestaltung des Außengeländes 18:00 21:00 Uhr Spieleabend 17:30 21:00 Uhr Grill-Abend 18:00 22:00 Uhr DVD-Abend Am Mittwoch, dem veranstalten alle Jugendklubs und Jugendtreffs zusammen ein öffentliches Jugendtreffen im Jugendklub in Wustermark. Auch alle anderen Jugendlichen sind herzlich eingeladen! ab 16:00 bis ca. 22:00 Uhr Party mit Grillen in Wustermark 17:30 bis 20:00 Uhr Fußballturnier Transfer wird durch Kleinbus und PKW s möglich sein, bitte bei den Betreuern in den Jugendklubs nachfragen! Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bitte Einverständniserklärung der Eltern mitbringen. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 255

33 Sonstiges Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 256

34 Sonstiges Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Veranstaltungstipps Wann? Wo? Was? Nähere Infos :00 17:00 Uhr Fichtesportplatz Karl-Marx-Straße Brieselang Saisonabschlussfest SV- Grün-Weiß Brieselang (Sport und Public-Viewing) Beginn: 10:30 Uhr Märkischer Künstlerhof Platz des Friedens Brieselang EAT in ART - Essen in der Kunst mit Paul Gaugium Nur mit Kartenvorbestellung. Kosten: 16,50 EUR :00 18:00 Uhr Schlosspark Plaue Koenigsmarckstraße Plaue Markt für Kunsthandwerk und regionale Produkte Förderverein Schlosspark Plaue e. V Beginn: 19:00 Uhr Märkischer Künstlerhof Platz des Friedens Brieselang Sommerfest im Künstlerhof. Live-Music: Black Mail, kulinarische Essensstände Eintritt: 13,00 EUR Beginn: 19:00 Uhr Märkischer Künstlerhof Platz des Friedens Brieselang MAFZ Paaren Gartenstr. 1-3, Schönwalde Glien Absinth, Absinth ein Lichtlein brennt Live-Musik "The Gipsy Gentlemen" und Getränke. GREENVILLE FESTIVAL Line-up: Guano Apes, MIA, AVICII, Snoop Dogg, Hurts und u. a. Nur mit Kartenvorbestellung. Kosten: 15,00 EUR Gremienkalender der Gemeinde Brieselang Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses Rathaus, Am Markt 3, Brieselang Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 257

35 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Sonstiges Veranstaltungen der Volkssolidarität Die Ortsgruppe Brieselang bietet in Verbindung mit der VS- Reisewelle Pots dam eine Tagesfahrt am 01. August 2014 in die Domstadt Havelberg und in das Storchendorf Rühstädt Die Ortsgruppe Brieselang in Verbindung mit der Reisewelle Potsdam bietet eine 6-Tage-Reise entlang der Bergstraße, romantische Städtchen, Frankfurt (Main)-Drehkreuz in die Welt und eine mondäne Metropole vom 14. bis 19. September 2014 an. Information und Anmeldung zu allen Angeboten bitte in der Begegnungsstätte der VS am Markt 3 5 Volkssolidarität Havelland e. V. Nauen Ortsgruppe Brieselang, Begegnungsstätte Am Markt 3 5, Tel./ Fax /36008 Öffnungszeiten Montag: 10:00-18:00 Uhr Dienstag: 10:00-16:00 Uhr Mittwoch: 10:00-16:30 Uhr Donnertag: 10:00-18:30 Uhr Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 258

36 Sonstiges Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Die Gemeinde Brieselang gratuliert zu runden und besonderen Jubiläen von Anfang Juli bis Anfang August Geburtstag Frau Angelika Fulte Herr Heinz-Jürgen Birkholz Frau Bärbel Bleyl Herr Wilfried Schmidt Herr Reinhard Huth Frau Rosemarie Pieczinski Herr Hans Jürgen Dresler Frau Ute Krey-Bullerjahn Frau Barbara Vogler Geburtstag Frau Lieselotte Griese Frau Ursula Wehse Frau Gisela Lehmann Herr Heinz Völpel Herr Günter Schneider Frau Brigitte Zimmer Frau Sieglinde Radke Frau Inge Wachholz Frau Erika Lehne Herr Bernd Rosinski Herr Bernhard Switalla Frau Gertraud Appelt Geburtstag Herr Harri Graff Frau Gisela Werner Frau Elisabeth Duschek Herr Harry Heinicke Geburtstag Herr Johannes Schmidtke Herr Herbert Meier Frau Jutta Siebert Geburtstag Frau Ruth Nest Geburtstag Frau Charlotte Skowronek Ehejubilare 50. Hochzeitstag Herr Hans-Joachim und Frau Erika Wickel Herr Uwe und Frau Brigitte Orendt Geburtstag Frau Waltraut Weber Herr Georg Ullrich Herr Seno Hundt Herr Wolfgang Kudlinski Frau Lieselotte Kirsch Herr Theodor Fuchs Herr Horst Protz Frau Irmgard Tiede Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 259

37 Rathaus Bürgermeisteramt Bürgermeister Wilhelm Garn Sekretariat Katrin Schulz Sitzungsdienst/ Öffentlichkeitsarbeit Sebastian Häussler Marion v. Bresinski Brand- und Katastrophenschutz Marco Robitzsch Datenschutzbeauftragte Kristin Gajewski FB Zentralverwaltung FB-Leiterin/Wahlleiterin Katleen Liermann Organisation Jana Börner Bürgerbüro Ina Fenner Maria Lorenz (Gewerbe) Matthias Battusch Claudia Pegel (Standesamt) Elke Werner Liegenschaften Eveline Kindermann Wohnungsverwaltung Karin Schenk Personalwesen Annett Winter Kristin Gajewski SG Ordnungswesen SG-Leiter Matthias Gericke Benny Gutkelch Martina Selle FB Finanzen und Soziales FB-Leiter Thomas Lessing Haushalt/Buchhaltung Bärbel Haumann Heidrun Kranepuhl Sabine Wardyn Kasse Sabine Dierich Gisela Bujak Marcel Braun (Vollstreckung) Kita- und Schulverwaltung Nancy Schimpf Ileana Heinz Steuern/Abgaben Martina Klos Annika Baehr Bibliothek Anja Rodes Jana Schenck FB Gemeindeentwicklung / Bauwesen FB-Leiter Uwe Gramsch Beitrags-/Bescheidwesen Kathrin Samland Planung/Baudurchführung/ Öffentliche Erschließungsanlagen Heidrun Grzybowski Bauleitplanung Barbara Marzok Hausnummern/Straßenbegehung Norbert Viele Hochbau Petra Dittrich Straßenreinigung/Winterdienst, Friedhof Riccardo Holz Bauhof Marko Haupt Bäume, Zufahrten, Beleuchtung Straßeninstandhaltung Martin Drehmel Grünflächen, Gewässer, Fällanträge Romy Dudek Bürgermeister Dienstag 15:00 17:30 Uhr Sprechzeiten im Rathaus Bürgerbüro Montag: 08:00 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 12:00 Uhr Donnerstag: 13:00 16:30 Uhr Freitag: 08:00 12:00 Uhr Fachbereiche Dienstag 14:00 18:00 Uhr Freitag 08:00 12:00 Uhr Bereitschaftsnummer des Ordnungsamtes an den Wochenenden (Freitag ab 19:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr) Informationen, Anregungen, Beschwerden an die Gemeindeverwaltung können Sie gern an die -Adresse info@gemeindebrieselang.de senden. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 260

38 Seniorenbeirat Brieselang Vorsitzender Kurt Jakob Ingrid Ettelt-Gelke Uwe Franck Wolfgang Gruse Christel Micheler Harald Schonewille Gabriele Wegener Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund Bernd Riedel, Tel.: Zi.:104 im Gebäude RE80 Sprechzeit: jeder 1. und 3. Dienstag im Monat von 10:00-12:00 Uhr und von 15:00-17:00 Uhr Schiedsstelle Brieselang Martina Gebhardt Erhard Schmitt Behindertenbeauftragter Brieselang Leonhard Gutzeit Sprechzeit: jeder 1. Donnerstag im Monat im Rathaus von 15:00-16:30 Uhr Ortschronisten Brieselang 1. Dr.-Ing. Detlef Heuts 2. Bernd Lasch Erreichbar unter: Sprechzeit: Montag von 09:00-13:00 Uhr im Chronistenbüro, Zi. 204, im Gebäude RE80 BürgerBus Brieselang e.v. Rückfragen: Kurt Jakob ( Wolfgang Johne Volkssolidarität Havelland e.v. Ortsgruppe Brieselang Am Markt 3, Tel Wichtige Telefonnummern Leitstelle der Feuerwehr Tel. 112 oder Polizei Kochstraße Falkensee Tel. 110 oder Havellandklinik Nauen Ketziner Str Nauen Tel Notruf für Havariefälle 0331/ Eon Edis Störungshotline Strom: Gas: Havelbus GmbH Hotline: HAW Hotline: Allgemeinmedizin Herr Matthias Drescher Am Markt Brieselang Tel Dr. med. Andreas Jesinghaus und Dr. med. Katrin Zielke Wustermarker Allee Brieselang Tel.: Dipl.-med. Marion Zug Dr. Christine Häberer Forstweg Brieselang Tel Zahnmedizin Dipl.-Stom. Dieter Zug Zahnarzt Dennis Skrubel Zahnärztin Julia Skrubel Forstweg Brieselang Tel Dr. Dagmar Vödisch und Stefan Vödisch Thälmannstraße Brieselang Tel Apotheke Apotheke Am Markt 4, Brieselang Tel.: Ortsvorsteher Bredow: Erhard Moebes Zeestow: Marianne Schulze Fraktionen der Gemeindevertretung Vorsitzende der Gemeindevertretung Sabine Cory (BFB) BFB-Fraktion Vorsitzender: Christian Achilles CDU Vorsitzender: Michael Koch SPD Vorsitzender: Norbert Jütterschenke IBB-Fraktion Vorsitzender: Ralf Heimann DIE LINKE Vorsitzende: Heike Swillus Bündnis 90 / Die Grünen Vorsitzender: Christian-Jörg Skorsky Vorwahl: (bei Abweichung die angegebene Vorwahl) Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 261

39 Evangelische Kirchengemeinde Brieselang Karl-Marx-Straße 139, Brieselang Pfarrerin Lilli Busse, Tel / Gottesdienste: Sonn- und feiertags um 10:00 Uhr Jeden ersten Sonntag im Monat mit Abendmahl Jeden 2. und letzten Sonntag im Monat Kindergottesdienst Posaunenchor: Montag 19:30 Uhr, Donnerstag 18:30 Uhr Kinderchor: Donnerstag 16:00 Uhr Ökumenischer Chor für Jugendliche und Erwachsene: Donnerstag 20:00 Uhr Katholische Kirchengemeinde St. Marien Birkenallee 19, Brieselang Pfarrer: Pfarrer Franklin Zea Tel.: / Heilige Messen: Dienstag: 9:00 Uhr Mittwoch: 9:00 Uhr Donnerstag: 19:00 Uhr Freitags: 9:00 Uhr Sonntag: 10:00 Uhr Öffnungszeiten des Pfarrbüros: bei der Pfarrsekretärin Frau Simone Bobertz Dienstag: 09:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag; 16:00 bis 19:00 Uhr Freitag: 13:00 bis 15:00 Uhr Autobahnkirche Zeestow Wustermarker Straße Brieselang OT Zeestow Ansprechpartner: Kirchenkreis Falkensee, Pfarrer Dr. B. Schmidt Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bahnhofstr. 51, Falkensee Neuapostolische Kirche in Brieselang Karl-Marx-Straße 158, Brieselang Ansprechpartner: Harald Schulze Tel.: 03322/ Evangelische Kirchengemeinde in Bredow Berliner Straße, Brieselang / OT Bredow Pfarrerin Katherina Plume, Kirchenkreis Nauen/Rathenow Hauptstr. 42, Schönwalde-Glien, Tel.: /89062 Humanistisches Tafel-Haus in Brieselang Karl-Marx-Straße 148, Brieselang Tel.: / Lebensmittelausgabe: Dienstag und Freitag: 14:00 16:00 Uhr Tafel-Cafe: Montag bis Freitag: 09:00 16:00 Uhr Kleiderkammer: Montag bis Freitag: 09:00 15:00 Uhr Jugendklub Millenium Brieselang Wustermarker Allee 5, Brieselang Tel.: /41199 Ansprechpartnerinnen: Jessica Hanf, Tabea Hamm Öffnungszeiten: Dienstag: 16:00 21:00 Uhr Mittwoch, Donnerstag: 14:00 21:00 Uhr Freitag, Samstag: 14:00 22:00 Uhr Turnhalle Oberschule Samstag: 16:00 18:00 Uhr Jugendklub Big Family Bredow Oranienburger Str. 16, OT Bredow Tel.: 03321/82822 Ansprechpartnerinnen: Katrin Jura, Mareike Mählis, Gudrun Walter Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 14:00 19:00 Uhr Freitag: 15:00 21:00 Uhr Bibliothek Brieselang Wustermarker Allee 1, Brieselang Tel.: (033232) Siehe Feriensonderöffnungszeiten: Seite 243. Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 262

40 Postkarten und Wappen (als Aufkleber) sind im Bürgerbüro der Gemeinde Brieselang käuflich zu erwerben. Wappen klein 0,50 Wappen groß 1,00 Postkarte 0,50 Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Auflage: Stück Herausgeber: Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Brieselang, Der Bürgermeister, Tel.: /3380 Verantwortliche Mitarbeiter: Marion von Bresinski, Am Markt 3, Brieselang, Tel.: /33849 Sebastian Häussler, Am Markt 3, Brieselang, Tel.: / Bezugsmöglichkeiten / Erscheinen Das nächste Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang erscheint am Redaktionsschluss: Das Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang wird kostenlos an die Haushalte verteilt. Weiterhin liegt es u. a. an folgenden Stellen zur Abholung bereit: - Gemeindeverwaltung Brieselang, Am Markt 3, Brieselang - Ortsteil Bredow, Oranienburger Str Ortsteil Zeestow, Bredower Str. 2 - Bibliothek, Wustermarker Allee 1 - Postfiliale in der Karl-Marx-Str. (Gelber Netto-Markt) - Bäckerei Eue, OT Bredow - Zweigtelle der MBS Brieselang, Forstweg 40 - Praxis Dr. A. Jesinghaus, Wustermarker Allee 1 - Praxis Dipl. med. M. Drescher, Am Markt 4 - Praxis Dipl. med. Dieter und Marion Zug, Forstweg 42 - Gaststätte Brieselang, Platz des Friedens - Gaststätte Grünefeld Bredow - Hotel Zum Ersten Siedler, Karl-Marx-Str. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich in den -Verteiler aufnehmen zu lassen. Dazu melden Sie sich bitte im Sitzungsdienst/Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Brieselang, Tel.: / , sitzungsdienst@gemeindebrieselang.de Amtsblatt der Gemeinde Brieselang 09. Ausgabe vom 04. Juli 2014 Seite 263

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