Mediadaten2019. Reichweite. Verbreitungsgebiet. Sendezeiten. Philosophie. Werbung. Frequenzen. Marktanteil. Internet-Werbeformate.
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- Ernst Meinhardt
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1 Philosophie Sendezeiten Frequenzen Programmerwartungen Werbung Reichweite Verbreitungsgebiet Marktanteil Internet-Werbeformate Programmschema AGB Zuschauerbewertungen Tagesbuchungspreise Mediadaten2019 1
2 Philosophie Oberpfalz TV Willkommen daheim! Die Nummer 1 in Bayern! Es sind die Menschen, ihre Kultur und die Landschaft, welche die Oberpfalz zu einem ganz besonderen Landstrich machen. Aufrichtig, bodenständig, weltoffen. OTV entdeckt und zeigt jeden Tag aufs Neue interessante Persönlichkeiten, überraschende Einblicke und großartige Momentaufnahmen einer außergewöhnlichen Region. Fernsehen aus der Region für die Region! Mit seiner Nähe zu den Menschen, der Verwurzelung mit Kultur und Mentalität und der Professionalität und Medienkompetenz liegt das OTV-Team goldrichtig! Seit Jahren belegt Oberpfalz TV Spitzenwerte in den Zuschauerbefragungen und ist unter vergleichbaren Sendern Spitze in Bayern und in Deutschland. OTV macht Medien! Ob Fernsehproduktionen, Kinospots, Firmenporträts, Imagefilme, Produkt- und Produktionsfilme, Internetclips, Archiv-Material, Agenturleistungen oder Servicedienste für Partnermedien. OTV ist der zuverlässige Partner für die Wirtschaft und der führende Dienstleister im Mediabereich mit hohem Anspruch an Qualität und Kompetenz. Professionell von der Beratung bis zur Produktion, optimal für einen erfolgreichen Marketingmix. Mehr Zielgruppenpräsenz und damit mehr Werbeerfolg mit OTV! Lothar Höher Geschäftsführer 2
3 Verbreitungsgebiet Gesamte nördliche und mittlere Oberpfalz im Kabelnetz, bayern- und oberpfalzweit auf Satellit über Astra Digital. Marktredwitz Landkreise: Amberg-Sulzbach Neustadt a. d. WN. Tirschenreuth Schwandorf nördlicher Teil Neumarkt i. d. Opf. Bayreuth Tirschenreuth Neustadt Auerbach Weiden Waidhaus Nürnberg Sulzbach-Rosenberg Amberg kreisfreie Städte: Amberg Weiden i. d. Opf. Schwandorf Neumarkt Cham Regensburg 3
4 Technische Daten & Zeiten Empfang und Verbreitung Kabel HD Satellit HD Entertain von 0 bis 24 Uhr von 0 bis 24 Uhr von 0 bis 24 Uhr SENDERNAME OTV Kabel Deutschland Receiver: Programmplatz 183 / andere HD-Empfänger oder Kabeltuner > Sendersuchlauf starten SENDERNAME Oberpfalz TV HD Astra 1KR, Transponder 1.049, Frequenz MHz. Modulation DVB-S2, Polarisation horizontal, Symbolrate MSymb/s Fehlerschutz (FEC 2/3 Kanal 434 Internet von 0 bis 24 Uhr Livestream und on demand Smart TV App / Fire TV / (Apple TV / Android / Samsung + LG) 4
5 Reichweite KANTAR TNS 2018 Technische Reichweite Haushalte Weitester Seherkreis Zuschauer Seher gestern Zuschauer* Marktanteil % 20,5 * antworten auf die Frage: Haben Sie gestern OTV gesehen mit Ja. Quelle: KANTAR TNS
6 Marktanteil Montag bis Freitag von 18 bis 18:30 Uhr 20,5 % 29,0 % OTV ZDF Das Erste ProSieben BFS SAT 1 Sonstige 0,7 % 8,6 % 0,4 % 23,9 % Marktanteil So viel Prozent aller Zuschauer sehen OTV von 18-18:30 Uhr ( Das Magazin ) im Kabel im Vergleich zu allen anderen Fernsehsendern. Quelle: KANTAR TNS ,9 % 6
7 So bewerten die Zuschauer unser Programm OTV ist......aktuell, sagen 84.0 %...sympathisch, sagen 86,1 %...glaubwürdig, sagen 86,2 % bürgernah, sagen 79.0 %
8 Tagesreichweite Zielgruppen auf einen Blick 34 33, , ,7 15, Jahre Jahre Jahre ab 69 Jahre Angaben in Prozent Quelle: TNS-Infratest
9 Fernsehwerbung kommt gut an! Wo überzeugt Werbung am Besten, meinen... im Fernsehen in Geschäften in Prospekten von Warenhäusern etc. in Tageszeitungen in Beilagen der Tageszeitungen in Zeitschriften im Internet in Anzeigenblättern im Kino vor Geschäften in Beilagen von Anzeigenblättern im Radio durch personalisierte Mailings in Beilagen von Zeitschriften beim Sport (Banden etc.) auf Plakaten im Straßenbild an/in Verkehrsmitteln (Busse etc.) 4 15 Besonders hohe Überzeugungskraft Hohe Überzeugungskraft Angaben in Prozent 9
10 OTV ist Programm Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 16:00-17:45 Uhr Sonderformate: TV Bayern oder OTV Infokanal 17:45-17:50 Uhr Die OTV Wetterschau 17:50-18:00 Uhr Oberpfälzer Heimat TV Bayern Wochenrückblick 18:00-18:30 Uhr Das OTV Magazin LIVE Wochenrückblick TV Magazin 18:30-18:45 Uhr Rückpass OTV-Talk Talk Eiszeit*, Talk Opf. Musikanten Markt. Neumarkt 18:45-19:00 Uhr Die OTV Wetterschau, Oberpfälzer Heimat Talk OTV Volksmusik- stammtisch 19:00-16:00 Uhr Das OTV Magazin, Sport*, Wetter, OTV-Talk, Wirtschaft in der Oberpfalz, Oberpfälzer Musikanten Wochenrückblick OTV Magazin *Sport: jahreszeitlich bedingter Wechsel 10
11 Tagesbuchungspreis 20-malige Ausstrahlung / Tag Paket 1 Tagesbuchung 5 Tagesbuchungen 10 Tagesbuchungen 14 Tagesbuchungen 20 Tagesbuchungen 15 Sek. Spot 202, , , , ,00 20 Sek. Spot 270, , , , ,00 25 Sek. Spot 337, , , , ,00 30 Sek. Spot 405, , , , ,00 Montags bis sonntags im Kabel (von 18 Uhr stündlich bis 16 Uhr) Auf Astra Digital montags bis sonntags ab 18 Uhr stündlich. 11
12 Regionale Online-Vermarktung Ihre Vorteile Perfekte Plattform für regionale Werbung Unsere User holen sich bei uns täglich die neuesten Infos aus der Region. Werbung aus der Region ist hier bestens aufgehoben. Eine starke regionale Website mit regionalen Inhalten und Ihrer regionalen Werbung eine perfekte Mischung und eine hohe Klickwahrscheinlichkeit für Ihre Botschaft. Vielfältige Möglichkeiten Ihr Banner soll nur auf einer ganz bestimmten Unterseite zu sehen sein oder nur für jeden zweiten Besucher unserer Website vielleicht in Kombination mit einem Video? Wir platzieren Ihre Werbung individuell und zielgruppenorientiert. otv.de Media Facts regelmäßig Besucher Videodownloads bis zu pro Monat pro Monat 200 neue Videos 12
13 Werbeformen Online Banner Video der Woche Headbanner 190x90 px 299,- / Woche 250,- / Monat Skyscraper rollierend 180x675 px 450,- / Monat - rollierend Headslider rollierend 693x586 px 899,- / Monat 13
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15 Werbeformen Online Bewegtbild Spot (ca. 7 Sek.) der vor einem Video läuft. Der Spot kann vom User nicht übersprungen werden. Pre-Roll Internet-Videoclip Vorteile 5 Kunden teilen sich die Pre-Roll-Werbung vor jedem Beitrag. Jeder Spot wird gleich oft ausgespielt. Pro Monat 600,- ; Mindestbuchung 3 Monate. 15
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17 Allgemeine Die Nummer 1 in Bayern! Für Verträge mit der Oberpfalz TV Nord GmbH & Co. Studiobetriebs KG: Studiobetriebs KG (im Folgenden: OTV) und seinen werbetreibenden Vertragspartnern über die Ausstrahlung von Werbesendungen (im Folgenden: Werbesendung) gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unter Werbesendungen im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch so genannte Sponsorhinweise zu verstehen. Die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch, falls der Werbetreibende eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, in denen die Geltung konkurrierender allgemeiner Geschäftsbedingungen abbedungen (durch freie Vereinbarungen ersetzt) wird. I. Vertragsabschluss, Rücktritt Ein Vertrag zwischen OTV und einem Werbetreibenden über die Ausstrahlung einer Werbesendung durch OTV kommt zustande, wenn OTV die Annahme des Angebots des Werbetreibenden oder einer von diesem beauftragten Agentur schriftlich bestätigt hat. Mündliche oder fernmündliche Angebotsannahmen oder Bestätigungen ersetzen eine schriftliche Bestätigung nicht. Bei fernschriftlichen Aufträgen (kurzfristigen Aufträgen) kann die Bestätigung auch nach Ausstrahlung der Werbesendungen erfolgen. Im Falle eines Rücktritts oder der Kündigung seitens des Bestellers, ist dieser verpflichtet vorbehaltlich eines höheren Aufwandes durch OTV eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung zu zahlen, es sei denn der Werbetreibende weist nach, dass entweder überhaupt kein Aufwand oder dass ein geringer Aufwand entstanden ist. II. Vertragsschluss unter Beteiligung von Agenturen oder sonstigen Mittlern Die aktuell gültigen Tarife sind von Werbemittlern einzuhalten. Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbemittlern werden nur mit der branchenüblichen Agenturprovision vergütet. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten nur auf die Ausstrahlungen von Werbesendungen eine Mittlervergütung. Produktionskosten und oder sonstige anfallende Kosten bleiben davon unberücksichtigt. III. Rechte, Fernsehnutzungsrechte Im Falle einer Werbebuchung durch den Werbetreibenden wird OTV das Fernsehnutzungsrecht für die Werbesendung übertragen. Eingeschlossen ist das für die Sendung etwa erforderliche Bearbeitungsrecht. OTV nimmt diese Übertragung an. Die Übertragung erfolgt zeitlich und inhaltlich in dem für die Ausführung der Werbebuchung erforderlichen Umfang. Das Fernsehnutzungsrecht wird jedoch in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannter technischer Verfahren sowie in allen bekannten Formen des Fernsehens. OTV behält sich vor, die Ausstrahlung der Werbesendung abzulehnen, die insbesondere wegen ihres Inhalts gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen oder sonstige Richtlinien verstößt oder technisch nicht den bei OTV üblichen Anforderungen genügt. Der Werbetreibende wird von einer Ablehnung unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Sollte OTV wegen der Ausstrahlung der Werbesendung oder wegen deren Inhalts von Dritten aus urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, so stellt der Werbetreibende OTV von sämtlichen entstehenden Ansprüchen frei und ersetzt darüber hinaus OTV einen eventuell entstehenden Schaden. IV. Auftragsausführung Der Werbetreibende wird OTV rechtzeitig vor den vereinbarten Sendeterminen das für die Sendung notwendige Material zur Verfügung stellen. Wenn Sendungen nicht oder falsch gekennzeichnet geliefert wurden, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt die Gefahr für etwaige Übermittlungsfehler von Sendeunterlagen. 2) Der Werbetreibende ist verpflichtet, OTV gleichzeitig mit dem Material für eine Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendige Angaben 17
18 Allgemeine mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Werbetreibende für den OTV daraus entstehenden Schaden. Die Qualität des Sendematerials in inhaltlicher und technischer Hinsicht liegt im allgemeinen Verantwortungsbereich des Werbetreibenden. V. Schadensersatzansprüche, Ansprüche des Auftraggebers bei Mängeln, Haftungsausschluss Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, sowie OTV nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. leichte Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalpflichten ). Im letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Eine Haftung für Schäden, die trotz der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes entstehen, bleibt hiervon unberührt. OTV bemüht sich um sorgfältige Ausführung des Auftrages. Bei unrichtiger oder bei unvollständiger Erstellung ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung (keinen Rücktritt) in dem Umfang geltend zu machen, in dem der Zweck der Erstellung beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Auftragswertes). Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt OTV keine Haftung. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Erstellung entstehen, so ist der Werbetreibende nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Erstellung zu verweigern. Eine Aufrechnung ist zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Werbetreibenden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ansprüche aus 284 BGB[1] sind ausgeschlossen. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, sind Mängelrügen an OTV innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche (auch Schadensersatzansprüche) beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate. Sobald es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, sofern nicht Vorsatz vorliegt. Im Falle höherer Gewalt sind jegliche Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. VI. Ausstrahlungsgebiet, Ausstrahlungszeit TV-Werbefernsehsendungen werden in allen freigegebenen Kabelregionen sowie über digitalen Satellit ausgestrahlt. Sollte durch Verzögerung des Auftraggebers der Werbeauftrag nicht innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden können, erhebt OTV eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% der Nettoauftragssumme. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich gestattet, Nachweis darüber zu führen, dass ein Schaden oder Wertminderung nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als der vorstehend vereinbarte Vertrag. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Zeiten und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden. Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit wetterbedingter Verzögerungen (Außendreh) hingewiesen. Fällt eine Werbesendung aus programmlichen und technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen etc. aus, so wird sie nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hiervon informiert, wenn dies vom Verlauf zu vertreten ist. VII. Abrechnung, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen Die Abrechnung erfolgt nach den Tarifpreisen, gemäß Bestätigung für den Programmschemaplatz. Änderungen der allgemeinen Preisliste sind jederzeit möglich. Abrechnungen erfolgen monatlich zum ersten Sendetag. Die für die Buchung zu leistenden Vergütungen ergeben sich aus der diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angefügten Preisliste in der aktuell gültigen Fassung. Mehrwertsteuer wird zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes berechnet. OTV ist darüber hinaus zur sofortigen Stornierung aller künftigen Werbeschaltungen berechtigt. VIII. Allgemeines und Gerichtsstand Gestaltungskosten für Werbesendungen gehen ausschließlich auf Kosten des Auftraggebers. Sendeunterlagen werden durch OTV nur auf ausdrücklichen Wunsch des Werbetreibenden und nur für die Dauer von einem Jahr archiviert. Gerichtsstand ist Amberg. [1] 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen: Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden. Oberpfalz TV Nord GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Fleurystraße 9, Amberg, Tel.: , Fax Verwaltung , Fax Redaktion , info@otv.de Büro Weiden, Weigelstraße 16, Weiden 18
19 Geschäftsführer Christoph Rolf Verkauf Lothar Höher Petra Campbell Yvonne Kleibrink Rebecca Pfab Michael Schröter Internet: Fax: Studioleitung Bastian Gottswinter Bankverbindung Sparkasse Amberg-Sulzbach IBAN: DE BIC: BYLADEM1ABG Adresse Oberpfalz TV Nord GmbH & Co. Studiobetriebs KG Fleurystraße Amberg Tel.: Fax: Registergericht Amberg HRA
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I M P R E S S U M : =================== Geschäftsinhaber: Christoph Lerch Gerichtsstand: Wien Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 48 38 33 06 Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle
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