Fälle zum Strafrecht Allgemeiner Teil
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- Jens Kneller
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1 Klausurenkurs - Juristische Übungsbücher Fälle zum Strafrecht Allgemeiner Teil von Prof. Dr. Hans Kudlich 1. Auflage Fälle zum Strafrecht Allgemeiner Teil Kudlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Allgemeines Strafrecht Verlag Franz Vahlen München 2011 Verlag Franz Vahlen im Internet: ISBN
2 Kudlich Fälle zum Strafrecht Allgemeiner Teil
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4 Fälle zum Strafrecht Allgemeiner Teil Von Dr. Hans Kudlich Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg Verlag Franz Vahlen München 2011
5 Verlag Franz Vahlen im Internet: vahlen.de ISBN Verlag Franz Vahlen GmbH Wilhelmstraße 9, München Druck: Nomos Verlagsgesellschaft In den Lissen 12, Sinzheim Satz: John + John, Köln Umschlagkonzeption: Martina Busch, Grafikdesign, Fürstenfeldbruck Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
6 Zu diesem Buch I. Die vorliegende Fallsammlung ist dies ergibt sich schon aus ihrem Titel im Schwerpunkt dem Allgemeinen Teil des Strafrechts gewidmet. Die Hauptprobleme der jeweiligen Fälle liegen also bei allgemeinen Fragen der Lehre von der Straftat. Aus dieser Fokussierung ergibt sich der Ehrgeiz, große Teile der prüfungsrelevanten Regelungsmaterie zu behandeln und wenngleich ohne Anspruch auf Vollständigkeit jedenfalls den klassischen und zentralen Problemen, die immer wieder Prüfungsgegenstand sind, einen angemessenen Platz (bei wichtigen Fragen auch bewusst in mehreren Fällen) eingeräumt zu haben. In einer Reihe von Fällen gehen aber die Probleme über klassische und in ihrer Gestaltung bekannte Anfängerkonstellationen durchaus bewusst hinaus, um etwas von der im Allgemeinen Teil des Strafrechts möglichen Komplexität zu vermitteln, ohne umgekehrt zu tief in Detailfragen abzuschweifen, deren Behandlung im universitären Unterricht redlicherweise nicht erwartet werden kann. Obwohl gerade im fortgeschrittenen Verlauf des Studiums und im Staatsexamen die eine oder andere Schwierigkeit gerade aus der Kombination von Fragen des Allgemeinen Teils mit solchen des Besonderen Teils erwächst, wurde hier auf eine breite Einbeziehung der Tatbestände des Besonderen Teils verzichtet. Vielmehr werden die Fragen ganz überwiegend anhand einfach strukturierter Erfolgsdelikte (wie Körperverletzung, Tötung, Sachbeschädigung) erörtert, wie sie klassischerweise in Anfängerklausuren auftauchen, um das Werk gerade auch für Studienanfänger gut nutzbar zu machen, die noch keine Vorlesung zum Besonderen Teil gehört haben. II. Das führt sogleich zur Frage nach der Zielgruppe: Die Fallsammlung richtet sich insbesondere an Anfänger, welche erfahrungsgemäß an den meisten Universitäten in ihren ersten strafrechtlichen Abschlussklausuren bzw. in den»anfängerübungen«/ im»kleinen Strafrechtsschein«überwiegend Probleme des Allgemeinen Teils zu bearbeiten haben. Wenn Sie dieses Werk durchgearbeitet haben, sollten Sie nicht nur große Teile des prüfungsrelevanten Stoffes wiederholt, sondern auch Ihre Fertigkeiten in der Falllösung effektiv trainiert haben. Gerade für den Allgemeinen Teil des Strafrechts gilt aber: Praktisch jede anspruchsvollere Anfängerklausur (und erst recht jede Anfängerhausarbeit) könnte ohne weiteres auch ein Teil (z.b. ein Tatkomplex) einer Examensklausur sein. Nicht selten sind die Fälle, die für Anfänger gestellt werden, hinsichtlich der Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts sogar komplexer als zahlreiche Examensklausuren ( und bei der Korrektur der letzteren hat man nicht selten den Eindruck, dass auch die Kenntnisse im»at«in der Phase der Anfängerübung mitunter sicherer sind als im Staatsexamen ). Insofern kann man eine Fallsammlung zum Allgemeinen Teil guten Gewissens auch Examenskandidaten zur Nutzung empfehlen und sei es nur, um anhand der Fälle den einschlägigen Stoff in anwendungsbezogener Form zu wiederholen. Insoweit wird praktisch jeder der hier gestellten Fälle zumindest als rasche Wiederholung geeignet sein; eine ganze Reihe der Fälle dürfte überdies auch einen Komplexitätsgrad haben, der ohne weiteres einer anspruchsvollen Examensklausur entspricht, auch wenn die einzelnen Fälle in der Regel nicht den Umfang einer solchen Klausur erreichen. V
7 Zu diesem Buch III. Abschließend einige Hinweise zur Gestaltung des Werkes: In den ausformulierten Musterlösungen (welche durch Gliederungen ergänzt werden, die einen raschen Überblick über den Fall ermöglichen sollen) wird tendenziell wohl mehr geschrieben, als auch von wirklich guten Bearbeitern über die gesamte Breite der Klausur erwartet werden kann. Gleichwohl war es mir wichtig, dass in den jeweils einzelnen Teilen der Klausurlösung als solchen nichts»unrealistisches«vorgeführt wird, was nicht auch ein sehr guter Kandidat an dieser Stelle zu Papier bringen könnte. Insoweit wird etwa in den ausformulierten Lösungen auch ganz bewusst auf Fußnoten und auf die Darstellung von Meinungsstreitigkeiten in einem Detailgrad, der in Klausuren nicht zu leisten ist, verzichtet. Zusätzlich zu den ausformulierten Musterlösungen finden sich zu jedem Fall»Gutachtliche Vorüberlegungen«. Diese kurzen Hinweise zum Fall mit einer knappen Analyse des Sachverhalts und wichtigen Fixpunkten der späteren Lösung beabsichtigen zweierlei: Zum einen können sie in gewisser Weise die»gedanken simulieren«, die sich ein Bearbeiter bei der Lektüre des Sachverhaltes macht, wenn er diesen in Tatkomplexe zerlegt, nach Schwerpunkten sucht, mögliche Konsequenzen der Lösung durchdenkt etc. Zum anderen sollen diese Vorüberlegungen aber auch helfen, den Lösungsweg und die Gedanken, die zu diesem führen, leichter nachvollziehbar zu machen denn in den ausformulierten Lösungen selbst werden selbstverständlich weder der eigene Aufbau erläutert noch»klausurtaktische«erwägungen explizit angestellt. Insoweit sollen die»gutachtlichen Vorüberlegungen«also helfen, nicht nur zu sehen, wie der Fall gelöst wird, sondern auch noch besser verstehen zu können, warum er so gelöst wird. In diesen Vorüberlegungen finden sich auch (in der ausformulierten Lösung nicht aufgenommene) Fußnoten. Diese sind freilich bewusst knapp gehalten und von gelegentlichen Nachweisen auf unmittelbar einschlägige Entscheidungen, Aufsätze oder (selten) weitere Lehrbuchstellen auf Nachweise auf das wohl verbreitetste Lehrbuch zum Allgemeinen Teil von Wessels/Beulke und auf das ebenfalls im Vahlen-Verlag erschienene umfangreiche, aber für Studenten noch erschwingliche und gerne gelesene Lehrbuch von Kühl beschränkt. In beiden Werken und vor allem im Werk von Kühl findet man an den angegebenen Stellen rasch und leicht weitere und vertiefende Literatur, die hier in den Fußnoten nicht noch einmal abgeschrieben werden musste. Zentrales Ziel dieses Buches ist das Einüben der Fall-Lösung, nicht der lückenlose Literaturnachweis. Gleichwohl habe ich am Ende jedes Falles zu den jeweiligen Schwerpunkten der einzelnen Fälle noch einige vertiefende Hinweise auf Beiträge in der Ausbildungsliteratur aufgenommen. Zum knappen Wiederholen sind diese wohl nicht erforderlich (und daher keine»pflichtlektüre«); möglicherweise sind sie aber etwa hilfreich, wenn man in einer Hausarbeit auf einen Fall aus einem ähnlichen Umfeld stößt. Anders, als man es in manchen anderen Fallsammlungen lesen kann, habe ich ebenfalls bewusst auf einen»knappen eigenen AT«im Vorspann ebenso verzichtet wie auf eine»allgemeine theoretische Klausurenlehre«. Zu beidem gibt es entsprechende Spezialliteratur, im Vergleich zu der kurze Abrisse an dieser Stelle keinen Mehrwert bringen würden. Außerdem darf davon ausgegangen werden, dass zu beiden Themen zum Allgemeinen Tei des Strafrechts sowie allgemein zur Arbeitstechnik in Klausuren im universitären Unterricht in den Vorlesungen und begleitenden Arbeitsgemeinschaften das, was man wissen muss, anschaulich und lebendiger vermittelt wer- VI
8 Zu diesem Buch den kann, als es hier möglich wäre. Insoweit beschränkt sich das Werk ganz bewusst auf Übungsmaterial, auch wenn der Sache nach die Falllösungen samt den gutachtlichen Vorüberlegungen gleichwohl eine Darstellung zumindest der wichtigsten prüfungsrelevanten Teile des Strafrechts AT ergeben. Ergänzend und begleitend sind die Leser selbstverständlich dazu aufgefordert, mit dem bzw. den von ihnen ohnehin genutzten Lehrbuch/Lehrbüchern zum Strafrecht AT zu arbeiten. Wer den entsprechenden Stoff gerne fallbezogen wiederholen möchte, ohne für jedes einzelne Problem von einer umfangreichen Lösung im Gutachtenstil»erschlagen«zu werden, sei ferner auf mein Büchlein zum Strafrecht AT in der Reihe»Prüfe dein Wissen«verwiesen. IV. Fast alle Fälle sind schon mehr oder weniger häufig in den verschiedensten meiner Vorlesungen gelaufen und insoweit»erprobt«; einige mit anderen Sachverhalten, aber ähnlich gelagerten Problemkreisen sogar schon in Ausbildungszeitschriften publiziert. Das schließt aber natürlich gleichwohl nicht aus, dass der Leser gerade auch in einer ausformulierten Musterlösung, in der man sich mitunter stärker festlegen muss, als man dies bei einer mündlichen Fallbesprechung tun kann Dinge findet,»mit denen er nicht einverstanden ist«. Für Anregungen und Kritik bin ich jederzeit dankbar. Diese kann etwa gerichtet werden an die -Adresse Für die engagierte Unterstützung mit jeweils ganz unterschiedlichen Aufgabenbereichen danke ich meinen (gegenwärtigen und ehemaligen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Frau Derya Aksoy, Frau Nina Busemann, Herrn Christian Härteis, Herrn Arne Henn, Frau Katharina Litau, Herrn Mustafa Oglakcioglu, Herrn Dr. Jan C. Schuhr sowie Frau Tanja Vates. Erlangen, im Dezember 2010 Hans Kudlich VII
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10 Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch... V Fall 1»Faschingsumzug«... 1 Gefährliche Körperverletzung Voraussetzungen der Einwilligung (insbesondere der Einwilligungserklärung) Verbotsirrtum Notwehr (insbesondere Aufbau bei einer»verschachtelten«notwehrprüfung) Voraussetzungen und Folgen des Festnahmerechts nach 127 StPO Fall 2»Familiäre Tragödie auf Umwegen« Totschlag error in persona vel obiecto Irrtum über den Kausalverlauf verzögerter Erfolgseintritt durch die Verdeckungshandlung (Jauchegruben-Konstellation) Fall 3»Zu Risiken und Nebenwirkungen « Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung strafrechtliche Produkthaftung (Probleme der unklaren generellen Kausalität, der psychisch vermittelten Kausalität bei unterlassenem Rückruf sowie der Kausalität bei Gremienentscheidungen Garantenstellung nach dem Inverkehrbringen eines fehlerhaften Produktes) Sorgfaltspflichtverstöße im Straßenverkehr Fall 4»Tödliche Schüsse an der fränkischen (Grundstücks-)Grenze« Totschlag und gefährliche Körperverletzung Probleme automatisierter Verteidigungsanlagen (Begehung in mittelbarer Täterschaft Gegenwärtigkeit und Erforderlichkeit bei der Notwehrprüfung) 904 BGB bei Hausrechtsverletzungen Erlaubnistatbestandsirrtum Vorhersehbarkeit und Sorgfaltspflichtverletzung beim Fahrlässigkeitsdelikt Fall 5»Ein provokanter Gärtner und sein Marihuana« Gefährliche Körperverletzung Grundzüge des Diebstahls Hausfriedensbruch Notwehr (insbesondere Notwehrprovokation) Abgrenzung zwischen eigenverantwortlicher Selbstschädigung und einvernehmlicher Fremdschädigung Anforderungen an einen Zurechnungsausschluss bei eigenverantwortlicher Selbstschädigung Fall 6»Fahrradtour« Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs Vollrausch mittelbare Täterschaft in Versuch und Vollendung Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung bei Irrtum über tatherrschaftsrelevante Umstände Auswirkungen eines error in persona des Tatmittlers auf den mittelbaren Täter Anstiftung IX
11 Inhaltsverzeichnis Fall 7»Die folgenreiche Rettung einer Uhr« Totschlag durch Unterlassen Sachbeschädigung gefährliche Körperverletzung unterlassene Hilfeleistung Aussetzung Grundzüge des Diebstahls Defensiv- und Aggressivnotstand Nötigungsnotstand Rücktritt vom Versuch Notwehr Festnahmerecht nach 127 I StPO Anforderungen an die Ingerenz Abgrenzung von untauglichem Versuch und Wahndelikt Fall 8»Schwieger-Großmutter-Liebe« Totschlag gefährliche Körperverletzung (bei Beibringung von Gift) Anforderungen an das unmittelbare Ansetzen (insbesondere unmittelbares Ansetzen bei nur vermeintlicher Mittäterschaft) Verabredung zu einem Verbrechen und Rücktritt grob unverständiger untauglicher Versuch Fall 9»Die Fahrraddiebin« Hausfriedensbruch unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs unterlassene Hilfeleistung Versuch und Rücktritt vollendetes und versuchtes Unterlassungsdelikt Fall 10»Zauberfeuer«Zufall oder Hexerei? Totschlag und Körperverletzung Versuch und Rücktritt Schuldfähigkeit ( 20 StGB) Irrtum über tatherrschaftsbegründende Umstände Anstiftung Unterlassungsstrafbarkeit (insbesondere Garantenpflicht des Ehegatten) Fall 11»Patientenverwechslung« gefährliche Körperverletzung schwere Körperverletzung ärztlicher Heileingriff Erlaubnistatbestandsirrtum objektive Zurechnung beim Fahrlässigkeitsdelikt Irrtumsfragen bei der mittelbaren Täterschaft Fall 12»Der Korrektoren-Hasser« gefährliche Körperverletzung Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung Aufstiftung eigene Opferstellung des Teilnehmers Auswirkungen des Irrtums des Haupttäters für den Teilnehmer (Rose-Rosal-Konstellation) Abstiftung Fall 13»Die Briefmarkensammler« Totschlag gefährliche Körperverletzung fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung Vollrausch error in persona Erlaubnistatbestandsirrtum actio libera in causa Versuch bei der actio libera in causa durch Herbeiführen des Rauschzustandes Sachverzeichnis X
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