Der Linux-LPI Lehrgang an der VHS Meidling. Zur Vorbereitung auf die Zertifizierung nach LPIC-1 (Junior Level Linux Professional)
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- Dorothea Rothbauer
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1 Der Linux-LPI Lehrgang an der VHS Meidling Zur Vorbereitung auf die Zertifizierung nach LPIC-1 (Junior Level Linux Professional) Vormittagslehrgang von bis
2 Linux LPI -Überblick Die Volkshochschule Meidling bietet seit Herbst 2003 Lehrgänge zur Vorbereitung auf das LPI Zertifikat Level 1 (LPIC-1) zum Junior Level Linux Professional an. Das LPI Programm Das Linux Professional Institute (LPI) gilt als weltweit führendes professionelles Zertifizierungsprogramm der Linux- Gemeinschaft. LPI entwickelt Zertifizierungen für das Betriebssystem Linux, die weitgehend herstellerunabhängig sind. Inhalte beziehen sich auf unterschiedliche Distributionen wie zb. Debian, Ubuntu, RedHat, SuSE. Zielgruppe und Voraussetzungen IT-Fachkräfte, die eine Weiterbildung im Bereich Linux anstreben, sowie SystemadministorInnen, die Linux besser kennen lernen wollen. Modul 1 und 2 zielen auf System-und Netzwerkadministration unter Linux OS und setzen berufliche Praxis in diesem Bereich voraus. Aufbau des Lehrgangs Der Lehrgang beruht auf einer Kombination von Theorie-Inputs und praktischen Laborübungen. Mittels Online Prüfungssimulationen und einem einwöchigen Abschlusslabor werden die Inhalte vertieft. Der Lehrgang ist als Vormittagslehrgang konzipiert. Die Lehrgangszeiten sind jeweils: Montag, Dienstag und Mittwoch und von: 09:00 12:00 Die gesamte Lehrgangsdauer beträgt: 108 Stunden in 6 Monaten Praktische Übungen: Die Lehrgangsinhalte werden im Rahmen von praktischen Übungen vertieft. Dafür steht ein Labor mit 10 PCs, einem Server sowie Netzwerkequipment zur Verfügung. Seite 2
3 Ausbildungsinhalte Neue Inhalte gemäß LPI Prüfungszielen vom 1. April 2009 Die Prüfungsinhalte des LPIC-1 wurden erneuert. Die Kernelverwaltung sowie die grundlegenden Netzwerkdienste wurde in den LPIC-2 verschoben. Neu hinzugekommen sind eine Einführung in die SQL-Datenverwaltung, Oberflächen und Desktops, Hilfen für Behinderte, Lokalisierung und Internationalisierung sowie das Thema Verschlüsselung. Modul 1: Linux Modul LPI 101 Im ersten Modul werden die Kenntnisse im Bereich der Systemadministration erarbeitet. Themenbereiche sind: Systemarchitektur, Package Management, Textfilterkommandos, Grundlagen der Dateibearbeitung mit Texteditoren sowie Linux Dateisysteme. Modul 2: Linux Modul LPI 102 Voraussetzung: Modul 1 oder erfolgreiche LPI Prüfung 101 Das zweite Modul bereitet Sie auf anspruchsvolle Tätigkeiten im Rahmen der Linux Systemadministration vor. Das Automatisieren von Tätigkeiten mittels Shell Scripting sowie eine Einführung in die SQL-Datenverwaltung werden besprochen und geübt. Weitere Themenbereiche sind die verschiedenen Oberflächen und Desktops, Benutzer und Gruppenverwaltung, Drucker und Drucken, Netzwerkgrundlagen sowie Sicherheit am Linux-Rechner. LPI -Zertifikatsprüfung Die LPI-Prüfung ist bei einem externen, unabhängigen Testcenter abzulegen und kostet ca Die Zertifikatsprüfung wird über die Testanbieter VUE abgelgt. Standorte in Wien finden Sie unter Kursunterlagen Als Kursunterlage dient ein aktuelles Lehrgangsbuch (in Englisch oder Deutsch). Zusätzlich stehen Unterlagen und Beispielsammlungen auf dem Kursserver des Lehrgangs in digitaler Form zur Verfügung. Trainer Dieter Holzer Geschäftsführer der Firma it-room Seit 2000 IT-Trainer im Bereich Industriezertifikate CCNA, LPI, A+ Joyce Visne Studierte an der TU und dem FH Technikum Wien Informatik IT-Trainerin in den Bereichen: CCNA und LPI Seite 3
4 Kontakt Volkshochschule Meidling Längenfeldgasse Wien Telefon: Fax: office.meidling@vhs.at Öffnungszeiten des Kurssekretariats: Mo-Fr: (Sommermonate ) Infoabend: Am LPI-Infoabend können Sie sich über Inhalt und Ablauf sowie über die Voraussetzungen für die Lehrgänge informieren. Offene Fragen besprechen Sie gleich direkt mit dem Trainer. Wir bitten um Anmeldung unter 01/ oder office.meidling@vhs.at Termine: Mo :00 19:00 LPI Vormittagslehrgang 2011 von bis Lehrgangszeiten: 09:00 bis 12:00 Unterrichtseinheiten gesamt: 108 Lehrgangskosten: 2.300, (Ratenzahlung möglich) Kurs Nr: Termine: Mo Do Mo Do Mo Do Mo Do Mo Do Mo Do Mo Do Mo Do Mo Do Seite 4
5 Finanzielle Förderung beruflicher Weiterbildung Die Webseite bietet ein Service zur Recherche nach Bildungsförderungen an. Nach der Eingabe einiger Informationen in anonymer Form erhalten Sie eine Liste der Institutionen, welche Ihre Weiterbildung finanziell unterstützen könnten. Informieren Sie sich bei den angegebenen Kontaktadressen darüber, ob die Förderung für Sie in Frage kommt, sowie über die Details zur Antragstellung. Bei vielen Förderungen muss der Antrag bereits vor Beginn des Kurses oder Lehrganges gestellt und bewilligt werden! Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, erkundigen Sie sich auch dort bezüglich eines Zuschusses zu Ihrer Weiterbildung. Im Rahmen der Bildungsberatung geben Ihnen auch die MitarbeiterInnen im Sekretariat der VHS Meidling über Förderungsmöglichkeiten gerne Auskunft. Volkshochschule Meidling Im Mittelpunkt unserer Bildungsarbeit stehen die Menschen. Ein zeitgemäßes Bildungsangebot berücksichtigt die sich ständig verändernden Arbeitswelten. Unser Bestreben ist es daher, das Bildungsangebot laufend zu verbessern und aktuellen Entwicklungen anzupassen. Ein besonderes Anliegen ist es, bestehende Zugangsbarrieren zu Bildung und Arbeit abzubauen. Unsere Arbeitsprinzipien Innovation Wir setzen uns mit neuen Entwicklungen, Anforderungen, mit den Bildungsinteressen und Bildungsbedürfnissen auseinander. Laufend werden neue Angebote entwickelt, getestet und umgesetzt. Dabei greifen wir auf die Erfahrungen, die sich aus Kooperationen ergeben, und auf Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Forschung zurück. Wir forcieren den Einsatz neuer Medien in den verschiedensten Formen und Fachbereichen (elearning) Kooperationen Auf europäischer Ebene arbeiten wir mit mehreren österreichischen und internationalen Partnerinstitutionen (Universitäten, Weiterbildungseinrichtungen) zusammen, um neue Ideen zu verwirklichen und sie im regulären Bildungsangebot umzusetzen. Intensive lokale Kooperationen gibt es sowohl auf Bezirksebene (mit den benachbarten Einrichtungen in der Längenfeldgasse: mit den Berufsschulen, der Bücherei, dem Bezirksmuseum, dem Kultur- und Kommunikationszentrum, dem Theatersaal) als auch wienweit mit Behinderteneinrichtungen, der Initiative Seniorarchäologie und anderen. Die Kooperationen werden laufend erweitert, um das Bildungsangebot zeitgemäß adaptieren und verbessern zu können. Seite 5
6 Abschlussorientierung Damit durch Bildung die Chancen von Menschen verbessert werden können, bedarf es einer breiten Anerkennung der Bildungsangebote. Die Volkshochschule richtet ihr Lernangebot daher an Zertifikaten aus, die von der Wirtschaft und der Öffentlichkeit anerkannt sind. Solche Abschlüsse werden derzeit neben der Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen - für Wirtschaftskompetenz, Computer- und Sprachkompetenzen sowie Softskills angeboten. Die abschlussorientierten Lehrgänge (derzeit: Cisco CCNA, Cisco CCNASecurity, Linux LPI, Projektmanagement, Coaching, Europäischer Wirtschaftsführerschein) werden ständig ausgebaut. Qualitätssicherung ISO Zertifizierung Die Qualität der Angebote wird laufend überprüft, die organisatorischen Abläufe in der Volkshochschule werden dokumentiert. Wir freuen uns über jede Rückmeldung zu unseren Angeboten und über alle Anregungen für neue Angebote. Die Volkshochschule Meidling wurde 2004 nach EN ISO 9001:2000 (Zertifikats- Reg.-Nr ) zertifiziert. Räumliche und technische Ausstattung Die Volkshochschule Meidling verfügt über moderne und helle Räumlichkeiten auf einem hohen Standard. Das gesamte Haus ist behindertengerecht ausgestattet, auch mit elektrischen Rollstühlen ist die Bewegung im ganzen Haus möglich. Für TeilnehmerInnen sind Erholungszonen im Gangbereich und eine Terrasse vorhanden. Ein Getränkeautomat und ein Kaffeeautomat stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Die räumliche Ausstattung umfasst insgesamt 24 Kursräume. Neben den Stand- PCs stehen etwa 60 Notebooks für den Unterricht zur Verfügung. Über ein Funknetzwerk kann auf das Schulungsnetz und das Internet zugegriffen werden. Für IT-Spezialkurse (Linux, CCNA, CCNASecurity) gibt es eine eigene Computerwerkstatt mit Laborumgebung. Darüber hinaus verfügt die Volkshochschule über ein modernes Netzwerk sowohl im Schulungs- als auch im Planungs- und Kursmanagementbereich, die VHS ist an das Wiener Bildungsnetz angeschlossen, das derzeit als eines der modernsten und leistungsfähigsten Europas gilt. Seite 6
7 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Die Wiener Volkshochschulen GmbH (VHS GmbH) mit Sitz in Wien Mit der Anmeldung werden die gegenständlichen AGB Bestandteil des Vertrags zwischen den KursteilnehmerInnen und der VHS GmbH. Die KursteilnehmerInnen erklären sich mit den AGB einverstanden und werden diese beachten. 1. Anmeldung a. Die Anmeldung ist persönlich, telefonisch, per , Fax oder über die Website vorzunehmen. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Kursbeitrags. b. Anmeldeberechtigt sind Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahrs. c. Zumindest folgende Daten sind bei der Anmeldung bekannt zu geben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnadresse. d. Jegliche Datenänderung ist umgehend schriftlich (auch per ) oder persönlich zu melden. e. Die verfügbaren Kursplätze werden nach der Reihenfolge der Zahlungseingänge vergeben. f. Auch bei kostenlosen Kursen ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich. g. Anmeldeschluss ist grundsätzlich sieben Werktage vor Kursbeginn, außer bei gesondert angegebenen Terminen. h. Bei offenen Forderungen der VHS GmbH ist eine Anmeldung nicht möglich. i. Regelungen bzw. Bestimmungen bzgl. Ermäßigungen bzw. Förderungen sind den aktuellen Informationsmedien zu entnehmen. 2. Kursbeitrag a. Die Kursbeiträge sind den aktuellen Informationsmedien zu entnehmen. b. Die Bezahlung kann bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte sowie per Zahlschein oder Onlinebanking vorgenommen werden. Der Zahlungseingang des Kursbeitrags bei der VHS GmbH hat spätestens bis sieben Werktage vor Kursbeginn zu erfolgen. Danach behält sich die VHS GmbH das Recht vor, den Kursplatz weiterzugeben. c. Der Nachweis über die Zahlung des Kursbeitrags ist dem Personal auf Verlangen vorzuweisen. d. Offene Zahlungen, die nach zweimaliger Mahnung (inkl. Mahnspesen) nicht bei der VHS GmbH eingelangt sind, werden an ein Inkassobüro weitergeleitet. e. Eine Aliquotierung des Kursbeitrags ist grundsätzlich nicht möglich. Seite 7
8 f. Bei zumutbaren Änderungen des Programms, der Person oder des Kursorts haben die KursteilnehmerInnen keinen Rücktrittsanspruch. g. Bei Absage eines Kurses wird der Kursbeitrag in voller Höhe von der VHS GmbH refundiert. h. Wenn ein Kurs nicht besucht wird, wird der gesamte Kursbeitrag verrechnet. 3. Kursbedingungen a. Durch Verhinderung der KursleiterIn entfallene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit nachgeholt. Ist dies nicht möglich oder wird ein Kurs durch die VHS GmbH eingestellt, erfolgt eine Aliquotierung der Kursbeiträge, ausgenommen 90 % des Kurses wurden durchgeführt. b. Die VHS GmbH behält sich vor, Kurse, bei der die im Kursprogramm angegebene Mindestanzahl an KursteilnehmerInnen nicht erreicht wird, abzusagen. Anstelle der Absage des Kurses kann die VHS GmbH den KursteilnehmerInnen die Abhaltung des Kurses bei kürzerer Kursdauer zum selben Kursbeitrag oder in geplanter Kursdauer zu einem höheren Kursbeitrag anbieten oder den Beginn des Kurses zu verschieben. c. Der Kursplatz ist nicht übertragbar. d. Lehrbücher und Skripten sind, soweit im Kursprogramm nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht im Kursbeitrag inkludiert. 4. Abmeldung a. In der Regel ist eine Abmeldung schriftlich spätestens bis sieben Werktage vor Kursbeginn möglich. Danach wird grundsätzlich auch wenn der Kurs nicht besucht wird der gesamte Kursbeitrag verrechnet. Davon abweichende Abmelde- und Stornobedingungen sind den jeweils aktuellen Informationsmedien zu entnehmen. b. Für Buchungen im Fernabsatz (insbesondere über Internet oder ) steht den KursteilnehmerInnen als Konsument im Sinn des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (exklusive Samstage) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sofern der Kurs oder die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser sieben Werktage beginnt. 5. Haftung a. Die VHS GmbH hat alle in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen, soweit der VHS GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. b. Weiters übernimmt die VHS GmbH keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der KursteilnehmerInnen, sofern der VHS GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung der VHS GmbH ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgeht. Seite 8
9 6. Schadenersatz a. Inventar, Räumlichkeiten, Medien und Geräte der VHS GmbH sind schonend zu verwenden bzw. zu behandeln. b. Die/Der KursteilnehmerIn hat für Beschädigungen Schadenersatz zu leisten. 7. Datenschutz a. Mit der Anmeldung erteilen die KursteilnehmerInnen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb der VHS GmbH gehörenden erforderlichen Vorgänge. b. Die die KursteilnehmerInnen betreffenden Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck der VHS GmbH und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für die VHS GmbH unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben der VHS GmbH erforderlich ist. c. Es erfolgt keine Weitergabe der die KursteilnehmerInnen betreffenden Daten an Dritte. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt. 8. Urheberrecht a. Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den BenutzerInnen der Kopiergeräte. Die Vervielfältigung ganzer Bücher oder Zeitschriften ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Die BenutzerInnen verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen die VHS GmbH diese schad- und klaglos zu halten. b. Die VHS GmbH weist darauf hin, dass in ihren Räumlichkeiten Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden können, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Die KursteilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit dem Besuch der Angebote der VHS GmbH gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen. 9. Rechtsform Die Wiener Volkshochschulen GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1150 Wien, Hollergasse 22, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN y. 10. Gerichtsstand Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart. Die Wiener Volkshochschulen GmbH Februar 2008 Seite 9
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