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1 2016 Potentiale erkennen.

2 Konjukturimpulse für den Tourismus. DIE BILDER AUF DEM COVER UND DEN SEITEN 3, 5, 16/17 UND 18/19 IN DIESER BROSCHÜRE BEZIE- HEN SICH AUF DAS PROJEKT WALDLUFTBADEN - EINTAUCHEN IN DIE HEILSAME ATMOSPHÄRE DES MÜHLVIERTLER WALDES. DAS PROJEKT WURDE 2015 ALS LEUCHTTURMPROJEKT PRÄMIERT UND HAT DAS ZIEL, DIE REGION FREISTADT ALS GESUNDHEITSDESTINATION ZU POSITIONIEREN. DAZU WURDEN DIE ERGEBNISSE VON MEDIZINI- SCHEN UND GEOMANTISCHEN STUDIEN ÜBER DIE POSITIVEN AUSWIRKUNGEN DES IM-WALD-SEINS AUF MENSCHEN IN EIN TOURISMUSPRODUKT VER- WANDELT, DAS AUF MENSCH UND NATUR, SPIRIT UND ENTSCHLEUNIGUNG FOKUSSIERT IST. Herausgeber: Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.h. Parkring 12a, 1010 Wien, Telefon: , oeht@oeht.at, Für den Inhalt verantwortlich: Franz Hartl und Wolfgang Kleemann, Geschäftsführer. Gestaltung: Armin Reautschnig, armin@designtist.at. Bildnachweis Cover: OÖ. Tourimus / Röbl Bildnachweis: Tourismusverband Mühlviertler Kernland (3), OÖ. Tourimus / Röbl (5, 16, 18), Österreich Werbung / Hiepler- Brunier (7) / Viennaslide (9) / Zajc (12), Kärnten Werbung / Gerdl (10). Druck: druck.at Text- & Druckfehler sowie Änderungen vorbehalten. Stand: März Pfluegl Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft führt mit den gesetzten Investitionen ihren strukturellen Umbau fort. Die Qualität des Bettenangebotes hat sich bereits in den letzten Jahren massiv verbessert und die Betriebe sind mittlerweile größer, professioneller und auch besser ausgelastet. Insgesamt erzielen damit immer professionellere Unternehmen mehr Nächtigungen und der Umbau zu höheren Angebots-Qualitäten erbringt ein Mehr an Wertschöpfung. Dieses Mehr an Wertschöpfung ist eine Wirtschaftsstütze für Österreich. Aus den Statistiken der ÖHT lässt sich ablesen, dass je Million Investitionsvolumen 3,6 Arbeitsplätze alleine in den geförderten Tourismusbetrieben geschaffen werden. Aus volkswirtschaftlichen Kennzahlen ist anzunehmen, dass weitere 5 Arbeitsplätze in vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen (insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe) entstehen. Wenn man dann noch weiß, dass 60% aller investiven Maßnahmen der Tourismusbranche im Umkreis von 60 Kilometer um den Investitionsstandort wertschöpfungswirksam werden, wird die Rolle der Tourismus- und Freizeitwirtschaft als regionaler Konjunkturmotor klar. Dort, wo Tourismusbetriebe ihre Investitionen zurückfahren, leidet nicht nur die Qualität des touristischen Angebotes, sondern stirbt die ganze Region. Nach nur kurzer Verschnaufpause hat die österreichische Tourismuswirtschaft ihre investive Führungsrolle wieder aufgenommen. Während die Kreditvergabe des Jahres 2015 mit rund EUR 135 Mio. um knapp 24% unter jener des Jahres 2014 lag, ist im ersten Quartal 2016 wieder eine deutlich steigende Investitionstätigkeit mit einer Zunahme bei den Krediten um 120 %, den Haftungen um 182% und den ERP-Kleinkrediten um 163 % feststellbar. Nach wie vor kommt die Niedrigzinsphase in der österreichischen Hotellerie nicht ausreichend an. Die Unternehmen der Tourismusbranche zahlen deutlich höhere Zinsen, als andere Wirtschaftszweige. Der für Unternehmensfinanzierungen gebräuchlichste Zinsindikator, der 3-Monats-Euribor, lag 2005 noch bei 2,488% und ist seither im Sinkflug. Zehn Jahre später zum war er nur mehr bei 0,081% und aktuell ist er mit -0,226% (Stand ) sogar unter Null. Im gleichen Betrachtungszeitraum ist die durchschnittliche Zinsbelastung der österreichischen Hotellerie aber nur von 3,840% auf 3,000% gesunken. Die Begründung dafür: Die Tourismuswirtschaft braucht Kredite mit langen Laufzeiten. Diese sind vergleichsweise teuer, weil sie von Banken nur mit hohen Liquiditätsaufschlägen vergeben werden können. Angesichts des hohen Kreditbedarfs der Tourismusbranche sieht die ÖHT daher ihre Aufgabe in erster Linie in der Bereitstellung stabiler zinsgünstiger Kreditmittel. Darüber hinaus ist es der Tourismusbank gelungen, intensive Förderkooperationen mit den Ländern einzugehen. In einigen Bundesländern werden die jetzt niedrigen Zinsen von den Ländern übernommen. Vor allem bleiben sie auch dann zinsfrei, wenn sich die allgemeine Zinslandschaft wieder nach oben bewegen sollte, denn es muss klar sein, dass die wirtschaftliche Stabilität von Tourismusunternehmen ganz entscheidend von der Zinsentwicklung abhängig ist. Ein Anstieg der Zinsen um 2 Prozentpunkte würde die Entschuldungsdauer der 3-Stern-Hotellerie von derzeit gesunden 12 Jahren auf 16 Jahre erhöhen. Die 4-Stern-Hotellerie bräuchte dann statt aktuell 13 Jahre mehr als 17 Jahre, um sich zu entschulden. Die Bund-Länder-Kooperationen der Tourismusbank setzen die richtigen Signale, um Hotellerie, Gastronomie und Freizeitwirtschaft weiterhin investitionsfähig zu halten. Sie sind nur möglich, weil die ÖHT nicht nur Förderstelle ist, sondern auch als Bank agiert und damit die eigenen Finanzierungsprodukte mit den Zuschüssen der Länder verbinden kann. Mag. Wolfgang Kleemann und Mag. Dr. Franz Hartl Geschäftsführer der Tourismusbank 2

3 Organe der Bank Aufsichtsrat Mag. Susanne Wendler, Vorsitzende UniCredit Bank Austria AG KommR Johann Schenner, Vorsitzender-Stv. WKO Bundesspartenobmann-Stv. der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Dr. Helmut Breit Raiffeisen ÖHT Beteiligungs GmbH Dr. Johann Breit Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Mag. Christian Heidrich UniCredit Bank Austria AG Mag. Rainer Ribing (bis 3/2016) WKO - Geschäftsführer der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Mag. Manfred Katzenschlager (ab 3/2016) WKO desig. Geschäftsführer der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft DI Bernhard Sagmeister Austria Wirtschaftsservice GmbH Mag. Gregor Hoch Vizepräsident der Österreichischen Hoteliervereinigung Mag. Martina Titlbach-Supper BMWFW Leiterin der Abteilung Tourismus-Förderungen Staatskommissäre Walter Erlinger, Staatskommissär Bundesministerium für Finanzen Mag. Bernhard Schatz, Staatskomm.-Stv. Bundesministerium für Finanzen Geschäftsführung Mag. Dr. Franz Hartl Mag. Wolfgang Kleemann

4 Die Tourismusbank Konjunkturimpulse für Hotellerie, Gastronomie und Freizeitwirtschaft MIT EINEM IM WEGE ÜBER DIE MITFINANZIE- RENDE HAUSBANK ODER DIREKT BEI ÖHT EINGEBRACHTEN FÖRDERANTRAG (AUSFÜLL- BARES PDF-DOKUMENT IM DOWNLOAD ÜBER KÖNNEN HAFTUNG, ZUSCHUSS ODER ZINSSTÜTZUNG UND ERGÄNZENDE FÖR- DERUNG DER LÄNDER MIT EINEM EINZIGEN FORMULAR BEANTRAGT WERDEN. Die bundesseitigen Förderrichtlinien und die daraus der Tourismusbank zur Verfügung gestellten Förderinstrumente haben sich bestens bewährt und bilden die Basis für Förderkooperationen mit den einzelnen Bundesländern. Es gelingt damit, die unterschiedlichen Strukturen und Angebotsschwerpunkte der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in den Bundesländern bestmöglich zu berücksichtigen und individuell auf die regionsspezifischen Bedürfnisse abgestimmte Förderpakete zusammenzustellen und anzubieten. Die enge Zusammenarbeit zwischen ÖHT und den in den Ländern zuständigen Förderinstanzen führt zu messbaren Verwaltungseinsparungen und vereinfacht den Unternehmen den Zugang zu den Förderangeboten. Gemeinsames Ziel von ÖHT und den Ländern ist es, den Betrieben der Tourismusund Freizeitwirtschaft in einem gesamthaft schwierigen Finanzierungsumfeld Zugang zu langfristigen und zinsstabilen Investitionskrediten zu verschaffen. Die Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind klein strukturiert, dementsprechend werden auch Finanzierungstranchen nachgefragt, die nur über Kredite bedient werden können, weil sie viel zu klein sind für Fondslösungen, Anleihen oder sonstige Alternativen. Der geförderte Investitionskredit ist und bleibt das wichtigste Instrument zur Deckung des sehr spezifischen Finanzbedarfs von Hotellerie und Gastronomie. HAFTUNGEN HAFTUNGEN STELLEN DIE BASISFÖRDERUNG FÜR DIE TOURISMUS- UND FREIZEITWIRTSCHAFT DAR. SIE STEHEN FÜR ALLE FÖRDERZWECKE ZWISCHEN EUR 10 TSD. (ERP-KLEINKREDITE) UND EUR 4,0 MIO. (BESICHERUNG VON HAUS- BANK-KREDITEN ODER VON GEFÖRDERTEN KRE- DITEN) ZUR VERFÜGUNG, DIE HAFTUNGSQUOTE BETRÄGT GENERELL 80%; LAUFZEITEN BIS ZU 20 JAHRE SIND MÖGLICH. ÖHT-BEHAFTETE AUSLEI- HUNGEN SIND VON DER BANKSEITIGEN EIGEN- KAPITALUNTERLEGUNGSPFLICHT BEFREIT. Um den Tourismusunternehmen Zugang zu Krediten zu verschaffen, ist die Haftungsübernahme das wichtigste Förderinstrument. Immer enger gefasste regulatorische Bedingungen erschweren den Geschäftsbanken die Unternehmensfinanzierung besonders die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU s) deutlich mehr als 90% der österreichischen Tourismus- und Freizeitunternehmen sind KMU s wird durch die Regulatorien von BASEL III deutlich verändert. Der Risikoappetit der Banken wurde geringer, gleichzeitig führen Veränderungen der bankseitigen Eigenmittelvorschriften dazu, dass auch bei Banken Eigenkapital zunehmend zum Engpassfaktor wird. Bei Übernahme einer Haftung durch die ÖHT wandert das Finanzierungsrisiko großteils zur Tourismusbank und bleiben vorrangige Sicherheiten für die Hausbank frei. Wesentlich ist, dass hinter jeder Haftung der ÖHT eine Rückhaftung der Republik Österreich und damit deren Bonität steht. Damit verbessert sich nicht nur das Rating des Kreditnehmers, sondern bleibt das finanzierende Institut von der Verpflichtung, Eigenkapital zu hinterlegen befreit. Haftungen können als Basisförderung für sämtliche von der ÖHT angebotenen Förderschwerpunkte in Anspruch genommen werden. Unabhängig vom Projektinhalt können Haftungen in einer Bandbreite zwischen EUR 100 Tsd. und bis zu EUR 4,0 Mio. sowohl für kommerzielle als auch für geförderte Kredite angesprochen werden. Zur Besicherung von ERP-Kleinkrediten stehen die ÖHT-Haftungen sogar schon ab EUR 10 Tsd. zur Verfügung. INVESTITIONSFÖRDERUNG Die Förderstruktur von Bund/ÖHT gliedert sich nach Projektgröße und Projektinhalt und stellt zusätzlich zur Möglichkeit einer Haftungsübernahme Barzuschüsse oder geförderte Kredite bereit. Die Fördertöpfe der ÖHT sind dank der vom BMWFW zur Verfügung gestellten Mittel gut gefüllt und ermöglichen eine ausreichende Kreditversorgung. Die Konditionen für diese Kreditmittel liegen je nach Förderaktion und Projektgröße zwischen 0% und maximal 0,9% jährlich. 4 TOP-Tourismus-Zuschuss FÖRDERSCHWERPUNKTE FÜR TOP-ZUSCHUSS: BETRIEBSGRÖSSENOPTIMIERUNG MASSNAHMEN ZUR SAISONVERLÄNGERUNG SCHAFFUNG BZW. VERBESSERUNG VON EIN- RICHTUNGEN FÜR DIE MITARBEITER BARRIEREFREIHEIT ENERGIE- UND RESSOURCENEFFIZIENZ INVESTITIONEN VON ÜBERNEHMERN Investitionsvorhaben mit förderbaren Gesamtinvestitionskosten zwischen EUR 100 Tsd. und EUR 700 Tsd., die klar definierte Förderschwerpunkte erfüllen, werden von der ÖHT mit einem Barzuschuss über 5% gefördert. Die Schwerpunkte wurden aus den wesentlichen Branchenbedürfnissen abgeleitet. Natürlich ist auch die Schaffung von Einrichtungen für benachteiligte Gäste (Barrierefreiheit) einer der Förderschwerpunkte; ÖHT unterstützt damit jene Investitionen, die durch das seit geltende Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gefordert werden. Da die Unternehmensübergabe im familiären Bereich eine der ganz großen Herausforderungen der Tourismusbranche darstellt, sind auch Investitionen von Übernehmern als Investitionsschwerpunkt definiert. Innerhalb von 3 Jahren ab erfolgter Betriebsübernahme werden investive Maßnahmen der Nachfolger unabhängig von ihrem Investitionsinhalt mit einem Barzuschuss über 5% unterstützt.

5 DIE ÖHT: ONE-STOP-SHOP ZIEL VON FÖRDERKOOPERATIONEN ZWISCHEN DER ÖHT UND DEN BUNDESLÄNDERN IST NICHT NUR DIE STEIGERUNG DER FÖRDEREFFIZIENZ DURCH DEN VERSTÄRKEN- DEN GEMEINSAMEN FÖRDERMITTELEINSATZ DIE FÖRDERKOOPERATIONEN WER- DEN IN DER REGEL AUCH ALS ONE-STOP-SHOP -AKTIONEN ORGANISIERT, SODASS DER FÖRDERNEHMER SICH NUR MEHR AN DIE ÖHT ALS ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR DIE BUNDES- UND LANDESSEITIGEN FÖRDERUNGEN WENDEN MUSS. WALDLUFTBADEN: EIBENSTEIN, RAINBACH IM MÜHLKREIS. OBERÖSTERREICH

6 Zinsbegünstigte Kredite Projekte, deren förderbare Gesamtinvestitionskosten EUR 700 Tsd. übersteigen, werden von ÖHT über besonders zinsgünstige Kredite unterstützt, die ebenfalls über Bundeshaftung besichert werden können. Je nach Projektinhalt, abhängig von der betrieblichen Situation und abgestimmt auf landesseitige Anschlussvereinbarungen kommen unterschiedliche Kreditinstrumente zur Anwendung. Jeweils 60% - bei ERP-Krediten 70% - der Investitionskosten können über geförderte Kredite finanziert werden. Der Restbetrag ist über Finanzierung der Hausbanken, Eigenmittel bzw. aus ergänzenden Förderungen der Länder oder EU-Kofinanzierungsmittel aufzubringen. TOP-Impuls-Kredit Top-Impuls-Kredite sind Direktdarlehen der ÖHT, die aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) stammen. Die Tourismusbank kann durch eine Haftung der Republik Österreich diese Mittel zu verbilligten Konditionen aufnehmen. Daraus wird ein besonders günstiger Zinssatz von 0,85% p.a. möglich mit Bundeshaftung kann diese nochmal auf 0,75% gesenkt werden. Aus den Vereinbarungen zwischen Bund, EIB und ÖHT werden in den nächsten Jahren bis zu EUR 250 Millionen zusätzliche Kredite an die Tourismus- und Freizeitwirtschaft möglich, woraus ein wichtiger Impuls zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche entsteht. Einige Bundesländer übernehmen als Anschlussförderung den gesamten Zinsendienst, womit der TOP-Impuls-Kredit in vielen Fällen zum Nullzins-Darlehen wird. Der Top-Impuls-Kredit wird zumeist direkt von ÖHT grundbüchlich besichert, damit entfallen laufende Kosten durch Haftungsprovisionen. TOP-Tourismus-Kredit Der seit Jahren bewährte TOP-Tourismus-Kredit geht mit verbesserten Konditionen in die nächste Runde. Durch einen über 10 Jahre laufenden 2%igen Zinsenzuschuss des Bundes wird die Zinsbelastung dieses Förderkredites auf ein Minimum reduziert. Je nach Bonität des Kreditnehmers und abhängig von der Besicherung (auch hier steht die Haftung von ÖHT/Bund als ergänzendes Instrument zur Verfügung) kommt der TOP-Tourismus-Kredit in der Regel als Null-Prozenter zu den Tourismusbetrieben. ERP-Kredit ZUSÄTZLICH ZU DEN INVESTITIONSFÖRDERUN- GEN BIETET DIE ÖHT MIT DEM EXPORT-FÖRDER- UNGSKREDIT EINEN RAHMENKREDIT AN, DER IN RELATION ZU DEM MIT AUSLÄNDISCHEN GÄSTEN GETÄTIGTEN UMSATZ BERECHNET WIRD UND DER MIT EINEM ZINSSATZ VON 1% P.A. DEUTLICH GÜNSTIGER IST ALS ÜBLICHE BETRIEBSMIT- TEL-LINIEN. Noch aus den Jahren des Marshall-Planes, der den Wiederaufbau der österreichischen Wirtschaft nach dem 2. Weltkrieg ermöglicht hat (und damit aus der Gründungszeit der ÖHT), stammt der ERP-Kredit. Für den Tourismus und die Freizeitwirtschaft ist die ÖHT einzige Treuhandbank des ERP-Fonds und kann jährlich zumindest EUR 50 Mio. dieser Mittel in den Tourismus lenken. Auch beim ERP-Kredit kam es zu deutlichen Zinssenkungen. Er wird in einer bis zu zwei Jahre dauernden tilgungsfreien Zeit mit 0,5% verzinst in der Tilgungsphase (10 12 Jahre) fallen 0,75% an Zinsen an. Die Zinssätze des ERP-Kredites sind sprungfix vereinfacht gesagt bedeutet das, dass dieser Kredit fixzinsähnliche Konditionen hat es muss sich in der Finanzierungslandschaft schon einiges ändern, bis der ERP-Zinssatz angehoben wird! Besonders attraktiv wird der ERP-Stamm, wie er traditionell im Tourismus bezeichnet wird, auch dadurch, dass er 70% der förderbaren Investitionskosten bedecken kann, während seine Förderalternativen bei 60% Höchstgrenze liegen. Auch der ERP-Kredit kann über eine Haftung von ÖHT/Bund besichert werden und einige Bundesländer übernehmen auch zu diesem Kreditmodell den Zinsendienst als zusätzliche Landesförderung. ERP-Kleinkredite Eine in Gastronomie, bei Freizeitbetrieben und für kleinere Investitionen in Beherbergungsbetrieben besonders beliebte Finanzierungsform ist der ERP-Kleinkredit. Er kann Investitionen von EUR bis EUR finanzieren und zwar die gesamte Investition, weil einerseits die Richtlinie so gut wie alle denkmöglichen Investitionsinhalte als förderungswürdig einstuft, andererseits der Kredit jeweils 100% der förderbaren Kosten finanzieren kann. Vor allem für Investitionen in die betriebliche Ausstattung, in kleinere Betriebsverbesserungen oder um dem Gast einfach einmal neue Eindrücke durch neues Inventar zu bieten, ist der ERP-Kleinkredit mit einer Gesamtlaufzeit von sechs Jahren (eines davon tilgungsfrei) und einer Fixzinskondition von 0,5% in der tilgungsfreien Zeit und 0,75% danach das ideale Instrument. Wahlweise kann der ERP-Kleinkredit jetzt auch mit einer Laufzeit von 1 plus 9 Jahren gewählt werden, damit auch größere Kreditbeträge nicht zu Liquiditätsengpässen im Unternehmen führen. Kombinierbar ist der Kredit natürlich auch wieder mit einer 80%igen Haftung der ÖHT und in einigen Bundesländern übernimmt das Land den gesamten Zinsendienst und macht den Kleinkredit zur zinsfreien Möglichkeit, lang gehegte Investitionswünsche zu verwirklichen. 6

7 ÜBERNEHMERINITIATIVE DAS THEMA BETRIEBSÜBERNAHME IST IN DER TOURISMUSWIRTSCHAFT SCHON SEIT VIELEN JAHREN ALS GROSSE HERAUSFORDERUNG ER- KANNT. DABEI BLEIBT ES ABER NICHT NUR BEI DER ÜBERNAHME DER GESCHÄFTSFÜHRUNG UND DES BETRIEBSBESTANDES SELBST MEIST SIND NICHT UNERHEBLICHE INVESTITIONEN ERFORDERLICH, UM DEN TOURISMUSBETRIEB FÜR DIE KÜNFTIGEN ANFORDERUNGEN FIT ZU MACHEN ODER AUCH NEU ZU POSITIONIEREN. GENAU HIER SETZT DIESE FÖRDERKOOPERATION ZWISCHEN BUND UND LÄNDERN AN: IN DEN BUNDESLÄNDERN VORARLBERG, TIROL, STEIERMARK UND KÄRNTEN ÜBERNIMMT DAS LAND DEN ZINSENDIENST FÜR EINEN IM ZUGE DER BETRIEBSÜBERNAHME VERGEBENEN ERP-KREDIT, DER ZUSÄTZLICH AUCH NOCH DURCH EINE BUNDESHAFTUNG RISIKOSEITIG AB- GESICHERT WIRD. SKULPTUR AUF EINER WIESE. VORARLBERG

8 JUNGUNTERNEHMERFÖRDERUNG SEIT BESTAND DER AKTION (14 JAHRE) KONNTEN KNAPP FÖRDERFÄLLE POSITIV ERLEDIGT WERDEN; INSGESAMT WURDEN DAMIT AR- BEITSPLÄTZE GESCHAFFEN. ÜBRIGENS MACHEN SICH IMMER MEHR FRAUEN SELBSTÄNDIG! Eine neue Qualität der Jungunternehmerförderung soll die nächste Generation zu einem Einstieg in die Tourismus- und Freizeitwirtschaft motivieren. In Kooperation mit den Ländern werden für Übernahme oder Neugründungsvorhaben Barzuschüsse über gesamt 15% zur Verfügung gestellt. Berechnungsgrundlage sind die Kosten der Übernahme und die damit verbundenen Investitionen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 250 Tsd. Zusammen mit den richtliniengemäß geforderten 25 % Eigenkapital entsteht daraus eine solide Basis für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Weil Jungunternehmerinnen und unternehmer ihre Fähigkeiten und Talente in aller Regel noch nicht mit erfolgreichen wirtschaftlichen Ergebnissen untermauern können, kommt dem Haftungsmodell der Tourismusbank besondere Bedeutung zu. In den meisten Fällen wird es erst über Haftungsübernahme überhaupt möglich, die zur Unternehmensgründung notwendige Finanzierung aufzustellen. INNOVATIONSFÖRDERUNG 30 FÖRDERANTRÄGE WURDEN 2015 ZUR INNO- VATIONSMILLION EINGEREICHT UND VON EINER JURY BEWERTET. DIE AUS MITTELN DER EU UND DES BMWFW DOTIERTE FÖRDERAKTION HAT DAMIT DIE HÖCHSTE JEMALS ERREICHTE TEIL- NEHMERZAHL GEFUNDEN. Jedes Jahr heuer am ruft Vizekanzler und Tourismusminister Mitterlehner die Tourismuswirtschaft auf, neue und innovative Ideen zu präsentieren und fördert deren Entwicklung von der ersten Idee bis zur Marktreife unter dem Titel Leuchtturmprojekte. Ziel der Aktion, die aus Mitteln der EU und des BMWFW finanziert wird, ist die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung besonders innovativer und buchungsrelevanter Angebote von KMU s der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und von Kooperationen, die in einer Destination Angebote unterschiedlichster Leistungsträger vernetzen. Es geht dabei darum, Tourismus als Gesamtkunstwerk zu verstehen und dem Gast statt more of the same neue Erlebnisse zu bieten und Begeisterung zu wecken. Gute Ideen sollen eben nicht nur Ideen bleiben, sondern fertig gedacht werden. Aus Geistesblitzen sollen Projekte werden könnte man dieser Aktion als Slogan voranstellen. Gefördert werden - als Barzuschuss!! - 50% der anerkennbaren Kosten bei innovativen Einzelprojekten bzw. bei Kooperationen sogar bis zu 70% der entstehenden Entwicklungskosten. Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt, damit ist sie im Einzelfall mit EUR 200 Tsd. begrenzt. Einreichschluss ist heuer der 17. Mai 2016; eine Kommission wird am die besten Projekte vor den Vorhang holen. RESTRUKTURIERUNGSFÖRDERUNG Die österreichische Tourismuswirtschaft ist eine stabile Branche und zeigt positive Entwicklungstendenzen. Trotzdem können aufgrund der geringen Eigenkapitalausstattung, des hohen Finanzbedarfes und des wachsenden Konkurrenzdrucks Unternehmenskrisen entstehen. Im Rahmen der TOP-Restrukturierungsaktion können kleine und mittlere Unternehmen, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und grundsätzlich eine nachhaltige Erfolgschance haben, auf die professionelle Unterstützung der ÖHT zugreifen. Das Durchsetzen von entscheidenden innerbetrieblichen und vor allem finanztechnischen Maßnahmen wird durch die neutrale Stellung der Tourismusbank im Sanierungsverfahren möglich. Über ideelle Hilfestellung wird das Unternehmen in den Verhandlungen mit Gläubigern durch einen Sanierungsexperten der Tourismusbank unterstützt und wird die betriebliche Sanierung durch die Erstellung von Restrukturierungskonzepten, Monitoring, Controlling etc. begleitet. Speziell durch Einsatz des Haftungsinstrumentes gelingen meist auch schwierige Umschuldungsvorhaben bzw. wird es möglich, die Ausfinanzierung hereindrängender kurzfristiger Verbindlichkeiten darzustellen. TOURISM INVESTMENT SERVICES Mit der Tochtergesellschaft TIS Tourism Investment Services GmbH das Know How der Tourismusbank auf Abruf stellt die Tourismusbank ihr über viele Jahre angesammeltes Fachwissen einem ausgewählten Auftraggeberkreis zur Verfügung und unterstützt damit Banken, Länder, Gemeinden, Förderstellen der öffentlichen Hand und internationale Organisationen bei der Entwicklung von Tourismusprojekten, führt Projektbegutachtungen durch und bietet Controllingleistungen an. 8

9 JUNGUNTERNEHMERFÖRDERUNG ALS EINER DER WENIGEN BRANCHEN GIBT ES BEI DER TOURISMUSWIRTSCHAFT NOCH EINE VERSTÄRKTE FÖRDERUNG FÜR BE- TRIEBSGRÜNDUNGEN DURCH JUNGUNTERNEHMER. DIE ÖHT BIETET GEMEINSAM MIT DEN LÄNDERN TIROL, SALZBURG, OBER- ÖSTERREICH, NIEDERÖSTERREICH, STEIERMARK, KÄRNTEN UND BURGENLAND EINE VERSTÄRKTE ZUSCHUSSLEISTUNG BEI DER GRÜNDUNG JUNGER UNTERNEHMEN. ZUSÄTZLICH ZU DEN BARZUSCHÜSSEN ÜBERNIMMT DIE ÖHT HAFTUNGEN, DAMIT BEGLEI- TET DIE BONITÄT DER REPUBLIK DIE UNTERNEHMENSGRÜNDERINNEN UND GRÜNDER AUF DEM WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT. MURINSEL BEI NACHT. STEIERMARK

10 ERP-KLEINKREDITE ERP-KLEINKREDITE HABEN SICH ALS SEHR ZINSENGÜNSTIGE FINANZIERUNGSMÖGLICHKEIT FÜR DEN LAUFENDEN INVESTITIONSBEDARF VON TOURISMUSBETRIEBEN ETABLIERT. IN DEN LÄNDERN NIEDERÖSTERREICH, STEIERMARK UND KÄRNTEN KÖNNEN ERP-KLEINKREDITE WÄHREND DER GESAMTEN KREDITLAUFZEIT ZINSENFREI GESTELLT WERDEN. IN KÄRNTEN WERDEN AUCH SÄMTLICHE GEBÜHREN SOWIE DIE KOSTEN FÜR DIE HAFTUNGSPROVISION VOM KÄRNTNER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGS FONDS ÜBERNOMMEN. BERGSTATION, BAD KLEINKIRCHHEIM. KÄRNTEN

11 Tätigkeitsbericht 2015 Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.h. (ÖHT) wickelt im Auftrag des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirt- Einleitung schaft die Tourismusförderungen des Bundes ab. Die für die Unterstützung der Wirtschaft vorgesehenen Richtlinien bieten gerade für kleine Unternehmen in vielen Fällen den entscheidenden Förderungshebel, um wünschenswerte Projekte verwirklichen zu können. Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist ein dynamischer Wirtschaftszweig, von dem auch im Jahr 2015 Impulse für die gesamte Volkswirtschaft ausgegangen sind. Mit einem unterstützten Investitionsvolumen von rund EUR 406 Mio. lieferte die Tourismusförderung wichtige Unterstützung für eine zielgerichtete Veränderung der Unternehmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und belebte damit vor- und nachgelagerte Wirtschaftszweige. Die ausgelösten Investitionen kommen vor allem der Hotellerie und Gastronomie in der Folge natürlich auch dem Bau- und Baunebengewerbe in der unmittelbaren Umgebung zugute. Den Prognosen der Wirtschaftsforscher zufolge wird sich in Zukunft auch die Freizeitwirtschaft mit einer Fülle von neuen Berufen dynamisch weiterentwickeln. Die Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit und bei der Gründung neuer Unternehmenstypen wird zur Bereicherung des Standortes Österreich beitragen. Folgende Zahlen skizzieren die Fördertätigkeit im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft: 515 Förderungsfälle mit einem bundesseitigen Förderbarwert von rund 9,3 Mio. EUR wurden positiv erledigt. Bei allen Förderungsempfängern handelt es sich um KMUs. 93 % davon sind kleine Unternehmen. Das gesamte geförderte Investitionsvolumen beträgt rund 406 Mio. EUR. Hotelunternehmen mit rund 24 Tsd. Betten wurden im Hard- bzw. Software-Bereich qualitativ verbessert. Das betrifft rund 4 % des gesamten gewerblichen Bettenangebotes Österreichs. Alle unterstützten Unternehmen werden nach der Durchführung der geplanten Maßnahmen rund 770 Mio. EUR Umsatz erzielen und rund 8 Tsd. Mitarbeiter beschäftigen. Sie werden damit rund 4 % der Arbeitnehmer des Beherbergungs- und Gaststättenwesens anstellen. 1 Der Mitteleinsatz auf Bundesebene betrug (als Subventionsäquivalent) rund 9,3 Mio. EUR oder rund 0,02 % der direkten Wertschöpfung des Tourismus (lt. TSA, Prognose für 2013). 2 Durch die auf Basis der Bundesrichtlinien vereinbarten Aktionen wurde gemeinsam mit den Ländern und der EU ein gesamtes Subventionsäquivalent von knapp EUR 18 Mio. bereitgestellt. Damit ist es dem Bund ähnlich wie in der Vergangenheit gelungen, die Länder für gemeinsame Ziele zu begeistern und die Förderungen auf Basis abgestimmter Richtlinien zu vergeben. Förderungen 2015 DIE ZAHLEN, DIE DIESEN BERECHNUNGEN ZU- GRUNDE LIEGEN, SIND IN DER 51. AUSGABE DES FACT BOOKS DER WKO TOURISMUS UND FREI- ZEITWIRTSCHAFT IN ZAHLEN, AUF DEN SEITEN 76 (1) UND 91 (2) ZU FINDEN. Im Rahmen der im Jahr 2015 abgewickelten Förderungsprogramme des Bundes werden rund 900 neue Arbeitsplätze in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft entstehen; rund 200 davon sind auf Unternehmensgründungen zurückzuführen. Da die Vorhaben insgesamt hauptsächlich Qualitätsverbesserungen und Schaffung von Infrastruktur zum Gegenstand haben, ist die Auswirkung der Unterstützungsleistung auf neue Arbeitsplätze eher gering. Allerdings werden die Ar- Förderungen und Arbeitsplätze beitsplätze für rund Mitarbeiter in den jeweiligen Betrieben modernisiert und damit deren Erhalt langfristig gesichert. Da die Produktion touristischer Dienstleistungen ausschließlich im Inland stattfinden kann, besteht bei touristischen Arbeitsplätzen keine Gefahr einer Produktionsverlagerung. Somit handelt es sich um Arbeitsplätze mit Standortgarantie. Mit der Unterstützung der Schaffung und des Ausbaus von Personalzimmern wurden bessere Arbeitsbedingungen für eine zunehmende Zahl von Mitarbeitern erreicht. Obwohl die Tourismus- und Freizeitwirtschaft traditionell Saisonarbeitsplätze anbietet, ist bei den unterstützten Unternehmen ein klarer Trend zu langer Offenhaltungszeit und Ganzjahresbeschäftigung zu erkennen. Das von den Unternehmern vorrangig angestrebte Ziel der Betriebsgrößenoptimierung trägt weiter dazu bei, wettbewerbsfähigere Wirtschaftseinheiten mit ausreichender Infrastruktur zu schaffen, die damit ein Zusatzangebot im Hinblick auf Nebensaison und Schlechtwetterperioden bieten können. 11

12 ANSCHLUSSFÖRDERUNGEN AUCH FÜR GROSSE QUALITÄTSVERBESSERNDE, ANGEBOTS- ODER KAPAZITÄTSERWEITERNDE INVESTITIONEN WURDEN MIT EINIGEN LÄNDERN FÖRDERKOOPERATIONEN ABGESCHLOS- SEN. SO ÜBERNEHMEN IN TIROL, NIEDERÖSTERREICH, OBERÖSTERREICH, STEIERMARK UND KÄRNTEN DIE LÄNDER BEI VORLIEGEN BESTIMMTER FÖRDERVORAUSSETZUNGEN DEN ZINSENDIENST FÜR VON DER ÖHT VERGEBENE ERP- UND TOP-IMPULSKREDITE. AUSSICHTSPLATFORM STUBAITALER GLETSCHER. TIROL 12

13 Bei der Verteilung der Förderbarwerte nach Bundesländern liegt Tirol als tourismusintensivstes Bundesland an erster Stelle und kann rund 38 % der Förderleistung des Bundes auf sich beziehen. Leistungen nach Bundesländern T 37,9% VERTEILUNG DER FÖRDERBARWERTE DES BUNDES AUF BUNDESLÄNDER (IN %) S 24,0% V 14,1% OÖ 6,9% NÖ 6,6% St 6,0% K 3,5% B 0,6% W 0,3% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% Das Bundesland Salzburg folgt mit einem Anteil von knapp 24 % an zweiter Stelle und liegt deutlich vor den anderen Bundesländern. Bezieht man die Förderungsbarwerte des Bundes auf die in den einzelnen Bundesländern erzielten Nächtigungen (bezogen auf Einheiten, siehe folgende Abbildung), so relativiert sich die Rangfolge. V OÖ BUNDESFÖRDERUNGEN BEZOGEN AUF NÄCHTIGUNGEN (IN EUR) NÖ 91 S 88 T 80 St 49 K 27 B 19 W Das Bundesland Vorarlberg liegt bei dieser Darstellung vorne, während etwa Tirol deutlich zurückfällt. Das Bundesland Wien kann aufgrund der Tatsache, dass keine landesseitige Beteiligung an der TOP-Tourismus-Förderung erfolgt, auch nur einen geringen Anteil der Bundesförderungsmittel lukrieren. Im vergangenen Jahr konnte ein gefördertes Gesamtinvestitionsvolumen von rund EUR 406 Mio. erreicht werden. 13

14 Investitionen 2015 Bei den Investitionen liegt der Schwerpunkt eindeutig bei der Hotellerie, die rund 57 % der Anträge stellt. Die Ziele Betriebsgrößenoptimierung gefolgt von Qualitätsverbesserung und Wellnesseinrichtungen spielen dabei die wichtigste Rolle. Stark rückläufig zeigt sich die Neubautätigkeit. SCHWERPUNKTE DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT (INVESTITIONEN > EUR 1 MIO.) Betriebsgrößenoptimierung 27 % 26 % Qualitätsverbesserung Hotellerie 25 % 26 % Wellness 14 % 16 % Hotelneubau 13 % 2 % Seminar-, Fitness-, Kinderspielräume 4 % 7 % Personalzimmer 5 % 9 % Garagen 1 % 4 % Hotellerie 89 % 90 % Restaurantneubau 3 % 2 % Restaurantverbesserungen 1 % 3 % Restaurants 4 % 5 % Beschneiungsanlagen 4 % 4 % Infrastruktur (Golfplätze) 2 % 1 % Freizeitparks 1 % 0 % Infrastruktur 7 % 5 % Gesamt 100 % 100 % Finanzierung von Exportforderungen In der seit dem Jahr 1996 bestehenden Förderaktion werden Unternehmen, die Erlöse durch ausländische Gäste generieren und Forderungen an ausländische Unternehmen halten, mit einem sehr zinsgünstigen Rahmenkredit unterstützt. Im Jahr 2015 wurden insgesamt zehn neue Exportfonds-Kredite bewilligt. Zusammen mit den Aufstockungen bestehender Kredite wurden rd. EUR 1,1 Mio. an neuen Krediten eingeräumt. Abzüglich der Rückführungen betrugen diese Exportfonds-Kredite zum Jahresende insgesamt rd. EUR 43 Mio. Förderungen des BMWFW für die Tourismus- und TOP Teil A - TOP-Kredit IMPULS-Kredit Anzahl positive Erledigungen Kredit-/ Haftungsvolumen Investitionsvolumen TOP Teil A - Zuschuss TOP Teil B - Jungunternehmerförderung TOP Teil D - Restrukturierung ERP-Kleinkredite ERP-Kredite Haftungen Total Anmerkungen: Förderungszusagen im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2015 (1. 4. Quartal) Bei den kursiv gedruckten Werten handelt es sich um Hochrechnungen oder um vorläufige Werte. Geldbeträge sind in EUR 000 ausgedrückt. Da die jeweiligen Unternehmen teilweise mit verschiedenen Förderprodukten unterstützt werden, sind Doppelzählungen in den Bereichen Investitionsvolumen, Umsatz, Beschäftigte und Betten möglich. 14

15 Bei 57 % der unterstützten Förderungsnehmer handelt es sich um Beherbergungsunternehmen, 36 % sind der Gastronomie zuzurechnen. Bei den rest- Unternehmen lichen Förderungsfällen handelt es sich um infrastrukturelle Einrichtungen wie Beschneiungs- oder Golfanlagen, Reisebüros und Freizeiteinrichtungen. Wesentliches Ziel der Förderungen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken und Betriebsgrößennachteile auszugleichen. Etwa 93 % der Förderungsnehmer waren Kleine Unternehmen im Sinne der Definition des EU-Beihilfenrechts. Bei etwa 7 % handelte es sich um Mittlere Unternehmen. 7,2% Mittlere Unternehmen FÖRDERUNGSNEHMER NACH GRÖSSENKLASSEN 92,8% Kleine Unternehmen Die in der Tourismusförderung eingesetzten Mittel werden damit sehr zielgerichtet eingesetzt und ausschließlich von den KMUs und vor allem von den Kleinen Unternehmen in Anspruch genommen. Wien, im März 2016 Geschäftsleitung Tourismusbank Freizeitwirtschaft 2015 Umsatz Beschäftigte Betten vor nach vor nach vor nach TOP Teil A - TOP-Kredit IMPULS-Kredit TOP Teil A - Zuschuss TOP Teil B - Jungunternehmerförderung TOP Teil D - Restrukturierung ERP-Kleinkredite ERP-Kredite Haftungen Total Positive Erledigungen sind inklusive positiver Erledigungen von Anträgen aus Vorjahren zu verstehen. Die Förderungen des Bundes im Rahmen von TOP Teil D - Restrukturierung werden hier zwar ausgewiesen; diese sind jedoch in den Haftungen ebenfalls enthalten bzw. wurden diese Fälle nur mit einem Förderprodukt (Haftungen) unterstützt. Daher werden die unter TOP Teil D - Restrukturierung ausgewiesenen Werte bei der Gesamtsumme (TOTAL) nicht berücksichtigt. Der landesseitige Förderbarwert wird in der Gesamtsumme Förderbarwert Gesamt jedoch selbstverständlich schon berücksichtigt. 15

16 Aktiva EUR EUR Vorjahr EUR Tsd. 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken , Forderungen an Kreditinstitute , a) täglich fällig ,69 b) sonstige Forderungen 0,00 3. Forderungen an Kunden , Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere , Beteiligungen darunter: an Kreditinstituten Bilanz zum 31. Dezember Anteile an verbundenen Unternehmen , Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens , Sachanlagen , darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner Tätigkeit genutzt werden ,64 9. sonstige Vermögenswerte , Rechnungsabgrenzungsposten: a) latente Steuern ,72 b) sonstige , , , Posten unter der Bilanz 1. Treuhandvermögen , ,67 0,00 16

17 Passiva EUR EUR Vorjahr EUR Tsd. 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten , a) täglich fällig ,45 - b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist ,67 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) sonstige Verbindlichkeiten täglich fällig mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0, , , sonstige Verbindlichkeiten , Rechnungsabgrenzungsposten , Rückstellungen a) Rückstellungen für Abfertigungen ,00 b) Rückstellungen für Pensionen ,00 c) Steuerrückstellungen - d) sonstige , , gezeichnetes Kapital , Gewinnrücklagen a) gesetzliche Rücklage , b) andere Rücklagen , , Haftrücklage gem. 57 Abs 5 BWG , Bilanzgewinn , unversteuerte Rücklagen Bewertungsreserve aufgrund von Sonderabschreibungen 6.525, , Posten unter der Bilanz 1. Eventualverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten , abzüglich Bürgschaften und Haftung für eigene Forderungen , , Kreditrisiken , Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften , Anrechenbare Eigenmittel bei sinngemäßer Anwendung von Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/ , Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; darunter: Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von Art 92 Abs 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Harte Kernkapitalquote in Prozent) 10,760 % 9,797% Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von Art 92 Abs 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kernkapitalquote in Prozent) 10,760 % 9,797% Eigenmittelanforderungen bei sinngemäßer Anwendung von Art 92 Abs 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Gesamtkapitalquote in Prozent) 12,400 % 11,584% 17

18 GuV für das Geschäftsjahr Zinsen und ähnliche Erträge darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren 0,00 EUR EUR Vorjahr EUR Tsd , Zinsen und ähnliche Aufwendungen , I. NETTOZINSERTRAG , Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen ,59 28 Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren ,59 4. Provisionserträge , Provisionsaufwendungen , sonstige betriebliche Erträge , II. BETRIEBSERTRÄGE , allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand , darunter: aa) Löhne und Gehälter , bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge , cc) sonstiger Sozialaufwand ,81 40 dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung , ee) Dotierung der Pensionsrückstellung ,00 43 ff) Dotierung der Abfertigungsrückstellung , b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) , , Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 6 und 7 enthaltenen Vermögensgegenstände , sonstige betriebliche Aufwendungen ,50-83 III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN , IV. BETRIEBSERGEBNIS , Wertberechtigungen auf Forderungen und Zuführung zu Rückstellungen für Kreditrisiken 0, Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken 0, Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind 0,00 0 V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT , Steuern vom Einkommen und vom Ertrag , VI. JAHRESÜBERSCHUSS , Rücklagenbewegung ,73 0 VII. JAHRESGEWINN , Gewinnvortrag ,73 0 VIII. BILANZGEWINN ,75 2,790 18

19 Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2015 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Die Geschäftsführung hat regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage der Bank berichtet. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden durch die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH geprüft. Die Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Bankprüfer hat daher bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank vermittelt und dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates hat sich mit den wesentlichen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie mit dem Anhang und dem Lagebericht befasst und schlägt dem Aufsichtsrat vor, den Jahresabschluss sowie den Vorschlag für die Gewinnverteilung der Generalversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Aufsichtsrat schließt sich nach pflichtgemäßer Prüfung dem Ergebnis der Abschlussprüfung und der Empfehlung des Prüfungsausschusses an und stellt fest, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Vorschlag für die Gewinnverteilung keinen Anlass zur Beanstandung geben. Der Aufsichtsrat schlägt der Generalversammlung vor, die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH als Bankprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. Mag. Susanne Wendler Vorsitzende des Aufsichtsrates Wien, März

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