MITTEILUNGSBLATT. Pandemiestufe 3: Die neuen Corona-Regeln. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung

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1 MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung 44. Jahrgang Donnerstag, 22. Oktober 2020 Nr. 43 Mitteilungsblatt (Stand , Uhr) Pandemiestufe 3: Die neuen Corona-Regeln Seit Montag, den gilt die neue Corona-Verordnung der Landesregierung mit aktualisierten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg beschloss die Landesregierung erneut zu handeln. Da die neue Verordnung landesweit in Kraft getreten ist und auch unsere Gemeinde betrifft, möchten wir Sie gerne über die aktualisierten Maßnahmen informieren. Was hat sich im Wesentlichen geändert? Die Maskenpflicht/Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung für Personen ab 6 Jahren gilt nun auch in Fußgängerbereichen, wie Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen und generell in allen für den Publikumsverkehr zugänglichen öffentlichen Einrichtungen. Auch auf dem Ostracher Wochenmarkt gilt ab sofort die Maskenpflicht. Bei privaten Veranstaltungen gilt eine Teilnehmerbegrenzung auf 10 Personen oder Angehörige von zwei Haushalten. Die Beschränkung auf 10 Personen gilt weiterhin nicht für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten und Partner. Spontane Ansammlungen und Treffen sind ebenfalls auf 10 Personen begrenzt. Veranstaltungen sind künftig unter Auflagen nur noch mit 100 Personen möglich. Hierunter fallen Elternabende, Eigentümerversammlungen, oder Vereinssitzungen. 10 Abs. 1 CoronaVO besagt, dass der jeweilige Veranstalter die Hygieneanforderungen einzuhalten hat und ein Hygienekonzept erstellen muss Bestattungen: Bei Trauerfeiern im Freien beträgt die maximale Teilnehmeranzahl 100 Personen. Die neuen Maßnahmen bedeuten nicht zwangsläufig, dass man nur noch mit einer aufgesetzten Maske sein Zuhause verlassen darf. Wir empfehlen, jedoch stets eine Maske griffbereit mitzuführen, um bei Menschenansammlungen richtig handeln zu können und die Maske aufzusetzen. Wir möchten an dieser Stelle an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appellieren. Wir bitten um die Einhaltung der aktualisierten Maßnahmen, auch wenn wir, die Gemeinde Ostrach, glücklicherweise noch keine hohen Infektionszahlen aufweisen. Die verschärften Maßnahmen von der Landesregierung beabsichtigen einen erneuten Lockdown zu verhindern. Auch weiterhin gilt die AHA-Regel (Abstand halten, Hygiene, Alltagsmaske tragen). Wir bitten Sie daher, verantwortungsbewusst mit der aktuellen Situation umzugehen und private Treffen zu reduzieren. Weiter Informationen finden Sie auch hier: Homepage der Gemeinde Ostrach: Homepage des Landkreises Sigmaringen: Homepage des Robert-Koch-Instituts: Homepage des Sozialministeriums BW : Die häufigsten Fragen und die dazugehörigen passenden Antworten zu den Corona-Regeln finden Sie unter de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c oder unter folgendem QR-Code.

2 2 Donnerstag, 22. Oktober NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST 112 Feuerwehr Kommandant Eugen Kieferle 0175/ Stv. Kommandant Martin Widmer 0177/ Feuerwehrleitstelle 0751/ Polizei/Notruf 110 Polizeirevier Bad Saulgau 07581/4820 Rotes Kreuz Krankenfahrten 07571/ Giftnotruf Notfalltelefon 0761/19240 Kläranlage/Abwasser 0172/ Wasserversorgung 0172/ Gas-Stördienst 0800/ ÄRZTLICHER NOTDIENST Hausärztlicher Notdienst (wenn die Arztpraxis zu hat) Tel oder Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag Freitag, nachts, an den Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Diese Nummer greift erst, wenn alle Arztpraxen geschlossen haben und am Wochenende. Bei Anruf erfolgt eine Bandansage sie werden durchgestellt zu einem Ansprechpartner in ihrer Region Über die Homepage einsehbar sind alle Notfallpraxen in der Umgebung. Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau Sa,So,feiertags von Uhr Notfallambulanz am Krankenhaus Bad Saulgau Täglich 24h Tel Zahnarzt Notfalldienst Augenarzt Notfalldienst Kinderärztlichen Notdienst der Kinderärzte Oberschwaben Oberschwabenklinik GmbH, KH St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15, Ravensburg Notdienst Ravensburg Sigmaringen FAMILIENHILFE Familienhilfe im ländlichen Raum Dorfhelferinnenstation SOZIALSTATION St. Elisabeth e.v. Pfullendorf-Ostrach Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde St. Anna, Sozialstation Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer 24 Std.bereitschaft 07572/76293 Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, Ostrach Die Zieglerische e. V. Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf 07503/ Ambulante Dienste der Behindertenhilfe 07503/ Spitalpflege Pfarrhofgasse Pfullendorf 07552/ HEBAMME Barbara Hilgenfeldt Buchenweg 10, Illmensee 07558/ Andrea Trautmann Matthias-Erzberger-Straße 22, Bad Saulgau 07581/ Hebammensprechstunde Sprechzeiten: Sigmaringen: Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Sigmaringen, Hohenzollernstr. 12, Sigmaringen Bad Saulgau: Montags von 16:00 bis 18:00 Uhr im Haus Rosengarten, Kaiserstraße 62, Bad Saulgau CARITAS - Caritassozialdienst Nächste Sprechstunde: Donnerstag, von 8.00 bis Uhr im Elisabethenhaus, Altbau, Haupteingang, Hauptstraße 11, Ostrach Termine nur nach telefonischer Vereinbarung: Telefonseelsorge oder WEITERE WICHTIGE ANLAUFSTELLEN: Informationen für Schülerinnen und Schüler Mo-Fr, Uhr Für Kinder und Jugendliche Kummertelefon Caritasverband Sigmaringen Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG) 07571/ SKM Sigmaringen 07571/50767 Suchtberatung Sigmaringen Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de 07571/4188 Elisabethenheim Ostrach 07585/ PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Hofstraße 12, Mengen, Tel.(07572) sowie -372 und pflegestuetzpunkt@lrasig.de Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do Uhr nachmittags: Do Uhr Um Terminvereinbarung wird gebeten. APOTHEKENNOTDIENST Apotheken Notdienstfinder 0800/ Donnerstag, Marien Apotheke, Mengen Tel: 07572/1020 Freitag, Schwaben Apotheke, Bad Saulgau Tel: 07581/8138 Samstag, Götz`sche Apotheke, Ostrach Tel: 07585/615 Stadt- Apotheke, Hayingen Tel: 07386/97110 Sonntag, Vital-Apotheke, Bad Saulgau Tel: 07581/ Neue Apotheke am Schloß, Sigmaringen Tel: 07571/ Montag, Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen Tel: 07571/ Apotheke Selbherr, Bad Saulgau Tel: 07581/8799 Dienstag, Hodrus`sche Apotheke, Altshausen Tel: 07584/3552 Apotheke Leopold, Sigmaringen Tel: 07571/13665 Kloster-Apotheke, Zwiefalten Tel: 07373/2879 Mittwoch, Kreuz Apotheke, Mengen Tel: 07572/8035 Donnerstag, Dr. Hauser`sche Apotheke, Meßkirch Tel: 07575/92280 Alte Apotheke, Bad Schussenried Tel: 07583/847 KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH Herrn Michael Blatt Sedanstr Winterlingen Tel.: 07434/ Schornsteinfeger.blatt@freenet.de FORSTREVIER OSTRACH Daniel Benz, Tel / FAX 07552/ daniel.benz@lrasig.de CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL Helferkreis Hospiz 0152/ HERZ UND HAND- NACHBARSCHAFTSHILFE Mit-Herz-und-Hand@gmx.de Tel /

3 Donnerstag, 22. Oktober Auf Grund von 32 in Verbindung mit 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet: Teil 1 Allgemeine Regelungen Abschnitt 1: Ziele 1 Ziele AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungskapazitäten gewährleistet werden. (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung Ge- und Verbote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen einschränken. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und andererseits durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden. Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen 2 Allgemeine Abstandsregel (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvorrichtungen vorhanden sind, wird die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen von 1,5 Metern empfohlen. GEMEINDEVERWALTUNG (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumutbar, dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet ist. Ebenfalls ausgenommen sind Ansammlungen, die nach 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind. (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertagesstätten und die weiteren in 16 Absatz 1 genannten Einrichtungen. 3 Mund-Nasen-Bedeckung Gemeindeverwaltung Tel /300-0 Bürgerbüro 07585/300-31, 32, 35 Standesamt/ Rentenberatung , 34 Kasse 07585/300-19, 20 Steueramt 07585/ Bauamt 07585/300-13, 22 Öffnungszeiten: Bürgerbüro Montag Freitag Montagnachmittag Donnerstagnachmittag Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung CoronaVO)1 Vom 23. Juni bis Uhr bis Uhr bis 18.oo Uhr (in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung) IMPRESSUM (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden 1. bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden, 2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios und in medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen, 3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, 4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften sowie auf Märkten im Sinne der 66 bis 68 Gewerbeordnung (GewO), soweit diese in geschlossenen Räumen stattfinden, 5. in Beherbergungsbetrieben von Beschäftigten bei direktem Kundenkontakt, 6. in den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den beruflichen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ab Beginn der Hauptstufe, jeweils in öffentlicher und freier Trägerschaft, von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie sonstigen anwesenden Personen, soweit sie sich auf Begegnungsflächen, insbesondere Fluren, Treppenhäusern, Toiletten, Pausenhöfen aufhalten, 7. im Gaststättengewerbe von Beschäftigten bei direktem Kundenkontakt sowie von Kundinnen und Kunden, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden, 8. in Freizeitparks und Vergnügungsstätten von Beschäftigten bei direktem Kundenkontakt sowie von Kundinnen und Kunden in geschlossenen Räumen und Wartebereichen, 9. beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht und bei den praktischen Prüfungen, 10. i n Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes, 11. innerhalb von Fußgängerbereichen im Sinne des 3 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c Straßengesetz, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand nach 2 Absatz 2 Satz 1 eingehalten werden kann, und 12. in den für den Publikumsverkehr eröffneten Bereichen öffentlicher Einrichtungen. (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht 1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, 2. für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat, 3. für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher aufhalten, Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Christoph Schulz Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Meßkircher Straße 45, Stockach, Tel: ; Telefax: anzeigen@primo-stockach.de Homepage:

4 4 Donnerstag, 22. Oktober in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie dies erfordert, 5. bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen und beim Konsum von Lebensmitteln, 6. wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist, 7. in Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 6 innerhalb der Unterrichtsräume, in den zugehörigen Sportanlagen und Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme, 8. in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes nach Absatz 1 Nummer 10, sofern die Dienstleistung dies erfordert, 9. in den Bereichen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 11 bei sportlicher Betätigung, oder 10. in den Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 12 bei Veranstaltungen im Sinne des 10 Absatz 4. Abschnitt 3: Besondere Anforderungen 4 Hygieneanforderungen (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten sind, haben die Verantwortlichen mindestens folgende Pflichten zu erfüllen: 1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach 2 ermöglicht wird, 2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sowie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen, 3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, 4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden, nachdem diese von einer Person benutzt wurden, 5. die regelmäßige Reinigung der Barfußund Sanitärbereiche, 6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen, 7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt wurden, 8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen. (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art des Angebots, eine Einhaltung der Hygieneanforderungen nicht erforderlich oder unzumutbar ist. 5 Hygienekonzepte (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist insbesondere darzustellen, wie die Hygienevorgaben nach 4 umgesetzt werden sollen. (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verantwortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt. 6 Datenverarbeitung (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung Daten zu verarbeiten sind, dürfen von den zur Datenverarbeitung Verpflichteten von Anwesenden, insbesondere Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach 16, 25 IfSG erhoben und gespeichert werden. Einer erneuten Erhebung bedarf es nicht, soweit die Daten bereits vorhanden sind. (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen zu speichern und sodann zu löschen. Es ist zu gewährleisten, dass Unbefugte keine Kenntnis von den Daten erlangen. (3) Die Daten sind auf Verlangen der nach Absatz 1 Satz 1 zuständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig. (4) Die zur Datenverarbeitung Verpflichteten haben Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten nach Absatz 1 Satz 1 ganz oder teilweise verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. (5) Soweit Anwesende Kontaktdaten nach Absatz 1 Satz 1 gegenüber den zur Datenverarbeitung Verpflichteten angeben, müssen sie zutreffende Angaben machen. 7 Zutritts- und Teilnahmeverbot (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst dies Personen, 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, 2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacksoder Geruchssinns, aufweisen, oder 3. die entgegen 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Einhaltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich und durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte soweit wie möglich minimiert ist. 8 Arbeitsschutz (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus 2 und 3 hinaus Arbeitsschutzanforderungen einzuhalten sind, hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mindestens folgende Pflichten zu erfüllen: 1. die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz zu minimieren, 2. Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu unterweisen, insbesondere mit Hinweis auf die durch die Corona-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsabläufe und Vorgaben, 3. die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch die Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Händewaschen am Arbeitsplatz sicherzustellen; eingesetzte Utensilien sind regelmäßig zu desinfizieren, 4. den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund-Nasen-Bedeckungen bereitzustellen, 5. Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheinigung die Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19 aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19 vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Personenkontakt und nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Informationen nach Absatz 1 Nummer 5 nur für den Zweck der Entscheidung über

5 den konkreten Arbeitseinsatz von Beschäftigten erheben, speichern und verwenden, wenn diese ihm mitteilen, dass sie zu der dort genannten Gruppe gehören; Beschäftigte sind zu einer solchen Mitteilung nicht verpflichtet. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat diese Information zu löschen, sobald sie für diesen Zweck nicht mehr erforderlich ist, spätestens aber eine Woche, nachdem diese Verordnung außer Kraft tritt. Abschnitt 4: Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen 9 Ansammlungen (1) Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt. (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich 1. in gerader Linie verwandt sind, 2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder 3. höchstens zwei Haushalten angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen. 10 Veranstaltungen (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von 5 zuvor zu erstellen und eine Datenverarbeitung nach 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach 8 einzuhalten. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen, deren Durchführung bereits nach 9 Absätze 1 oder 2 zulässig ist. (3) Untersagt sind 1. private Veranstaltungen mit über 10 Teilnehmenden und 2. sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden. Die Anzahl nach Satz 1 Nummer 1 darf überschritten werden, sofern eine Ausnahme im Sinne von 9 Absatz 2 vorliegt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer Betracht. (4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge zu dienen bestimmt sind, insbesondere auf Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren. (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und proben. (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt. 11 Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes (1) Abweichend von 9 und 10 sind Zusammenkünfte, die der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu dienen bestimmt sind, zulässig. (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung der Abstandsregel nach 2 hinzuwirken. Die zuständigen Behörden können weitere Auflagen, beispielsweise zur Einhaltung der Hygieneanforderungen nach 4, festlegen. (3) Versammlungen können verboten werden, sofern der Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auflagen, nicht erreicht werden kann. 12 Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen (1) Abweichend von 9 und 10 sind Veranstaltungen von Kirchen sowie Religions- und Glaubensgemeinschaften zulässig. Wer eine religiöse Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach 4 einzuhalten sowie ein Hygienekonzept nach Maßgabe von 5 zuvor zu erstellen. Es gilt ein Zutrittsund Teilnahmeverbot nach 7. Sätze 1 bis 3 finden auf Veranstaltungen von Weltanschauungsgemeinschaften entsprechende Anwendung. (2) Abweichend von 9 und 10 sind Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete zulässig. Wer eine solche Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach 7. (3) Das Kultusministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Vorgaben zum Infektionsschutz und sonstige ausführende Regelungen für Veranstaltungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen. Donnerstag, 22. Oktober Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe 13 Betriebsverbote Es wird untersagt der Betrieb von 1. Clubs und Diskotheken und 2. Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes, soweit die Räumlichkeit, in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, durch mehr als zwei Personen gleichzeitig genutzt wird. 14 Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebote und Aktivitäten betreibt oder anbietet, hat die Hygieneanforderungen nach 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von 5 zuvor zu erstellen und eine Datenverarbeitung nach 6 durchzuführen: 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Landesbibliotheken, Archive und Studierendenwerke, 2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos, 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen, 4. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fachschulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst und Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums, 5. Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließlich der Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfungen, 6. sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher Art einschließlich der Durchführung von Prüfungen, soweit nicht in 16 Absatz 1 aufgeführt, 7. öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen, 8. Einzelhandelsbetriebe und Märkte im Sinne der 66 bis 68 GewO, mit Ausnahme der Anforderungen des 6, 9. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios sowie medizinische und nicht medizinische Fußpflegeeinrichtungen, 10. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrichtungen und Leistungen im Sinne des 25 Gaststättengesetz (GastG); bei gastgewerblichen Einrichtungen und Leistungen im Sinne des 25 Absatz 1 Satz 1 GastG muss die Datenverarbeitung nach 6 nur bei externen Gästen vorgenommen werden, 11. Vergnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen,

6 6 Donnerstag, 22. Oktober Beherbergungsbetriebe, 13. Messen, Ausstellungen sowie Kongresse, 14. Freizeitparks, einschließlich solcher, die als Reisegewerbe im Sinne des 55 Absatz 1 GewO betrieben werden und 15. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes, soweit der Betrieb oder die Ausübung des Prostitutionsgewerbes nicht nach 13 Nummer 2 untersagt ist. Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtungen, Angebote und Aktivitäten gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach 7. Darüber hinaus sind die Arbeitsschutzanforderungen nach 8 einzuhalten; dies gilt nicht im Falle des Satzes 1 Nummern 3 und 6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im Rahmen der Einrichtung, des Angebots oder der Aktivität eine nach 10 erlaubte Veranstaltung durchgeführt wird. Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach 7 gilt auch für die in 3 Absatz 1 Nummern 1 und 4 genannten Verkehrsmittel, Bereiche und Einrichtungen. Teil 2 Besondere Regelungen 15 Grundsatz Die aufgrund der 16 und 17 und des 12 Absatz 3 erlassenen Rechtsverordnungen gehen sämtlichen Regelungen von Teil 1 vor, sofern dort abweichende Regelungen getroffen werden. 16 Verordnungsermächtigungen (1) Das Kultusministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von Schulen in seiner Ressortzuständigkeit, Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule, Kindertageseinrichtungen, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und Kindertagespflegestellen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Sozialministerium durch Rechtsverordnung für den Betrieb von 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Landesbibliotheken und Archiven, 2. Studierendenwerken und 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Absatz 5 aufgeführt, sowie Kinos zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. Satz 1 Nummer 1 findet keine Anwendung auf die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg einschließlich des Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg sowie die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Für die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg einschließlich des Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg können vom Innenministerium und für die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen vom Justizministerium die für den Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungsbetrieb und die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie für das Einstellungsverfahren erforderlichen Ausnahmen von den Beschränkungen dieser Verordnung zugelassen werden. (3) Das Sozialministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von 1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, 2. Einrichtungen für Menschen mit Pflegeund Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, 3. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, 4. ambulant betreuten Wohnprojekten der Wohnungslosenhilfe sowie von einem Anbieter verantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, 5. Betreuungs- und Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege, 6. Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, 7. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe und Fachschulen für Sozialwesen in seiner Ressortzuständigkeit, 8. Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe sowie 9. Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. (4) Das Innenministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus 1. für den Betrieb von Landeserstaufnahmeeinrichtungen Bedingungen und Anforderungen, insbesondere auch Hygienevorgaben, und 2. die Absonderung von Personen, die in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung neu oder nach längerer Abwesenheit aufgenommen werden, festzulegen. (5) Das Kultusministerium und das Sozialministerium werden gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung für den Betrieb von 1. öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios und der Durchführung sportlicher Wettkämpfe sowie Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen, 2. Bädern einschließlich Saunen und Badeseen mit kontrolliertem Zugang sowie 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen sowie für entsprechende Angebote nach 14 Satz 1 Nummer 6 in der Ressortzuständigkeit des Kultusministeriums zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. (6) Das Verkehrsministerium und das Sozialministerium werden gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung für 1. den öffentlichen und touristischen Personenverkehr im Sinne des 3 Absatz 1 Nummer 1 einschließlich gastgewerblicher Leistungen im Sinne des 25 Absatz 1 Satz 2 GastG und 2. die praktische Fahr-, Boots- und Flugausbildung und die praktischen Prüfungen sowie die praktischen Ausbildungsinhalte der Aus- und Weiterbildung der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeug-, Boots- und Flugverkehr zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. (7) Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium werden gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung für 1. den Einzelhandel, 2. das Beherbergungsgewerbe, 3. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrichtungen im Sinne des 25 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 GastG, 4. Messen, Ausstellungen sowie Kongresse, 5. das Handwerk, 6. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios, medizinische und nicht medizinische Fußpflegeeinrichtungen, 7. Vergnügungsstätten, 8. Freizeitparks, einschließlich solcher, die als Reisegewerbe im Sinne des 55 Absatz 1 GewO betrieben werden, und 9. Märkte im Sinne der 66 bis 68 GewO zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. (8) Das Sozialministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung für sonstige Einrichtungen, Betriebe, Angebote und Aktivitäten, die nicht in dieser Vorschrift sowie in 12 gesondert geregelt sind, zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. 17 Ein- und Rückreisende Das Sozialministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus zu erlassen, insbesondere 1. die Absonderung von Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einreisen, in geeigneter

7 Weise gemäß 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG, 2. die Pflicht von Personen nach Nummer 1 gemäß 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich bei den für sie zuständigen Behörden zu melden und auf das Vorliegen der Voraussetzungen für die Absonderung hinzuweisen, 3. die Beobachtung von Personen nach Nummer 1 gemäß 29 IfSG und 4. berufliche Tätigkeitsverbote für Personen nach Nummer 1 gemäß 31 IfSG einschließlich solcher, die sich gegen Personen richten, die ihren Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg haben, sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen einschließlich weiterer Anordnungen hierzu gemäß 28 Absatz 1 IfSG vorzuschreiben. Teil 3 Datenverarbeitung, Ordnungswidrigkeiten 18 Verarbeitung personenbezogener Daten Das Sozialministerium und das Innenministerium werden gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung nähere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und dem Polizeivollzugsdienst zu regeln, soweit dies aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ist 1. zum Schutz der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes sowie der Beschäftigten der Ortspolizeibehörden vor Ansteckung bei Einsätzen, 2. zur Anordnung, Durchführung, Überwachung und zum Vollzug von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, 3. zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und auf seiner Grundlage ergangener Rechtsverordnungen und 4. zur Prüfung der Haft- oder Unterbringungsfähigkeit sowie der Erforderlichkeit einer isolierten Unterbringung in Gewahrsamseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten. 19 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des 73 Absatz 1a Nummer 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 2 Absatz 2 zu anderen Personen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält, 2. entgegen 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, 2a. entgegen 6 Absatz 5 als Anwesende oder Anwesender unzutreffende Angaben zu Vorname, Nachname, Anschrift, Datum der Anwesenheit oder Telefonnummer macht, 3. entgegen 9 Absatz 1 an einer Ansammlung von mehr als der zulässigen Personenanzahl teilnimmt, 4. entgegen 10 Absatz 1 Satz 1, 12 Absatz 1 Satz 2 oder 12 Absatz 2 Satz 2 eine Veranstaltung abhält, 5. einem Zutritts- oder Teilnahmeverbot nach 10 Absatz 1 Satz 2, 12 Absatz 1 Satz 3, 12 Absatz 2 Satz 3 oder 14 Sätze 2 oder 5 zuwiderhandelt, 6. entgegen 10 Absatz 1 Satz 3 oder 14 Satz 3 Arbeitsschutzanforderungen nicht einhält, 7. entgegen 10 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 eine Veranstaltung abhält, 8. entgegen 11 Absatz 2 Satz 1 nicht auf die Einhaltung der Abstandsregel nach 2 hinwirkt, 9. entgegen 13 Nummer 1 einen Club oder eine Diskothek oder entgegen 13 Nummer 2 eine Prostitutionsstätte, ein Bordell oder eine ähnliche Einrichtung betreibt oder das Prostitutionsgewerbe ausübt oder 10. entgegen 14 Satz 1 Einrichtungen, Angebote oder Aktivitäten betreibt oder anbietet. Teil 4 - Schlussvorschriften Donnerstag, 22. Oktober Weitergehende Maßnahmen, Abweichungen (1) Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. (2) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund im Einzelfall Abweichungen von den durch diese Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung aufgestellten Vorgaben zulassen. 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 9. Mai 2020 (GBl. S. 266), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juni 2020 (notverkündet gemäß 4 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter geändert worden ist, außer Kraft. (2) Abweichend von Absatz 1 treten die 16 bis 18 sowie 12 Absatz 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Diese Verordnung tritt am 30. November 2020 außer Kraft. Stuttgart, den 23. Juni 2020 Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: Kretschmann Strobl Sitzmann Dr. Eisenmann Bauer Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut Lucha Hauk Wolf Hermann Weitere Vollsperrung Ortsdurchfahrt Jettkofen (K 8250 Repperweiler Straße) Von Montag, bis Freitag ist die Repperweiler Straße (K8250) in Jettkofen ab der Kreuzung Einharter Str. / Repperweiler Str. / Ostracher Str. bis zur Repperweiler Str. 23 voll gesperrt. Im Zuge der Gas-Netzerweiterung werden Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten beginnen an der Kreuzung Einharter Str. / Repperweiler Str. / Ostracher Str. und werden nach Norden weitergeführt. Ab sofort bis einschließlich fahren die Busse die Haltestelle Jettkofen Löwen nicht an. In dieser Zeit muss ein Zustieg über die Haltestelle Jettkofen Oberdorf erfolgen. Ab wird die Haltestelle Jettkofen Löwen wieder angefahren. Die Zufahrt der Anlieger zu ihren Grundstücken bleibt gewährleistet. Die Durchfahrt für den Busverkehr und die Abfallentsorgungsunternehmen werden zugelassen. Die Umleitung erfolgt über die L 286 L 280 Tafertsweiler L 279.

8 8 Donnerstag, 22. Oktober GEMEINDENACHRICHTEN Häckselaktion für Baum- und Strauchschnitt im Gemeindegebiet Wichtig! Die Anlieferung des holzigen Materials kann nicht mehr auf dem Gelände der Trocknungsgenossenschaft erfolgen. Als Ersatz wird das Gelände bei der Firma Kugler Im Grund (Einfahrt rechts nach dem Altec-Gebäude ) ab bis zur Verfügung gestellt. Im Grünmüllcontainer auf dem Recyclinghof wird nur holziges Material bis zu einer Stärke von ca. 3 cm angenommen. Alle vom Durchmesser größeren holzigen Materialien sollten über die neu aufgestellten Container auf dem Gelände Im Grund abgeliefert werden. Die Anlieferung ist ab Freitag, nur zu folgenden Öffnungszeiten (wie Recyclinghof) möglich: Mittwoch: Uhr bis Uhr Freitag: Uhr bis Uhr Samstag: 9.00 Uhr bis Uhr Die Gemeindeverwaltung bittet die Grundstückseigentümer, regen Gebrauch von der Häckselaktion zu machen. Sie tragen auf diesem Weg zu einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung des Grüngutes und damit zu einer Entlastung der Abfallgebühren bei. Bürgermeisteramt Ostrach - Finanzverwaltung - Bitte Beachten! Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit Ostrachtal Es sind gerade einmal 14 Tage her, da konnten Sie lesen, es braucht keine Platzkarte mehr. Das ist schon wieder Geschichte. Seit 16. Oktober müssen wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gottesdienste schriftlich erfassen! Name und Anschrift müssen notiert werden, für den Fall der Fälle, um Infektionsherden nachzugehen. Nach längerem Überlegen sind wir zu folgender Lösung gekommen: Abstand und Hygienevorschriften gelten nach wie vor. Sie holen von Montag bis Samstag die Karte, die die Reihe und den Platz angibt. Sie füllen die Rückseite daheim aus und bringen sie zum Gottesdienst mit. Für den kommenden Sonntag liegen Karten in der Kirche. Meinrad Huber, Pfarrer Rad- und Wanderwege in der Gemeinde Der Tourismus in der Region und in der Gemeinde Ostrach verzeichnet kontinuierlich steigende Besucherzahlen. Ziele wie das Pfrunger-Burgweiler Ried, der Bannwaldturm, aber auch neue Wege z.b. durch Tafertsweiler, Magenbuch oder Kalkreute laden Besucherinnen und Besucher von auswärts ein. Für Bürger/innen und Besucher/innen gleichermaßen wurden in den letzten Monaten die Wander- und Radwege in der Gemeinde überprüft, erweitert und neue Wege ausgeschildert. Der Landkreis Sigmaringen hat in einem Großprojekt die deutschlandweit gültige Beschilderung mit weißen Tafeln und grüner Schrift übernommen und montiert. Die Gemeinde Ostrach hat gemeinsam mit der Ferienregion Nördlicher Bodensee die eigene, ergänzende Beschilderung aktualisiert und z.b. um eine familiengeeignete Bannwaldradroute erweitert. Durch Veränderungen in der Landschaft z.b. durch Wegeverlegungen und Forstarbeiten mussten auch die Wanderwege teilweise verlegt und frisch beschildert werden. Zudem wurden neue Ziele wie der Bannwaldturm in die Wanderbeschilderung aufgenommen. Ein besonderer Dank, stellvertretend für alle Beteiligten, gilt Herrn Edgar Lutz vom Bauhof Ostrach, der die Beschilderung des Rad- und Wanderwegenetzes sehr gewissenhaft betreut und Herrn Karl Sommer von der Ostracher Ortsgruppe des Schwäbischen Albverein, der die Wanderwege auf der Gemarkung Ostrach geprüft hat, bei Bedarf neue Wege gesucht hat und die Panung der neuen Beschilderung erstellt hat. Routenbeschreibungen und Tourenvorschlage finden Sie u.a. auf den Karten der Ferienregion Nördlicher Bodensee, aber auch im Netz z.b. bei outdoor active oder komoot, um nur 2 Anbieter stellvertretend für weitere Portale zu nennen. Information Ihres Schornsteinfegers: Ab kommt der Schornsteinfeger in den Teilorten, Spöck, Kalkreute, Hahnennest, Mettenbuch, Burgweiler, Waldbeuren, Ulzhausen, Egelreute, Ochsenbach, Oberochsenbach, Zoznegg und Judentenberg zur Reinigung der Schornsteine von Holzfeuerstätten. Genaue Termine für die einzelnen Gebäude erhalten Sie wie bisher, durch einen Anmeldezettel. Informationen zur Terminänderung entnehmen Sie bitte dem Anmeldezettel. Ihr Schornsteinfeger Michael Blatt Schwimmbad des Reinhold-Frank-Schulzentrums Aufgrund der aktuellen Corona Verordnung, können nur noch maximal Zehn Personen gleichzeitig in das Schwimmbad des Reinhold-Frank-Schulzentrums gelassen werden. Das Hallenbad des Reinhold-Frank-Schulzentrums ist am Donnerstag den 29. Oktober 2020 und am Freitag den 30. Oktober 2020 geschlossen.

9 Donnerstag, 22. Oktober WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 10 Jahre Treffpunkt Englisch 2010 gründete Sabine Motz das Unternehmen TREFFPUNKT ENGLISCH. Entstanden aus der klassischen individuellen Englisch-Schülernachhilfe hat sich der Bedarf stark ausgeweitet. Neben der Lernunterstützung, der Eurokom Vorbereitung für Prüfungen und Ferienunterricht liegt mittlerweile ein großer Schwerpunkt beim Business-Englisch mit Firmen-Trainings, auch Inhouse, Konversationstrainings für Business- und Alltagssituationen sowie personenbezogenen Englischtrainings für besondere Anforderungen wie z.b. Auslandsaufenthalte. Wir gratulieren Frau Motz zum 10-jährigen Firmenjubiläum und wünschen weiterhin viel Erfolg. Manfred Essl - Wirtschaftsförderer STANDESAMT J u b i l a r e Die Gemeinde Ostrach wünscht allen genannten und nicht genannten Jubilaren viel Gesundheit, Glück und Freude auf ihrem weiteren Lebensweg. Goldene Hochzeit feiert am Günter und Ingrid Urbschat, Ostrach VERANSTALTUNGEN Absage Dorfgeplauder mit Pfarrhausere Agnes Leider sagen wir die letzte Führung, die für Sonntag, geplant war, Corona bedingt ab. Pfarrhausere Agnes bedankt sich bei allen, die mit ihr in Ostrach unterwegs waren recht herzlich und freut sich auf die neue Saison ORTSVERWALTUNGEN Ortschaft Tafertsweiler der Gemeinde Ostrach Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Tafertsweiler am Donnerstag, dem um 20:00 Uhr im Schul- und Rathaus Tafertsweiler Tagesordnung: 1. Haushaltsmittelanmeldungen für den Gemeindehaushalt Unterhaltsmaßnahmen an Wegen, Gewässer und Hecken 3. Kiesabbau Wagenhartwald 4. Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pfeiffer, Ortsvorsteher

10 10 Donnerstag, 22. Oktober SCHULNACHRICHTEN Gemeinschaftsschule Berufserkundung im Rahmen der Berufsorientierung Wie schon in den vergangenen Jahren hatten 48 Schülerinnen und Schüler der Klassen 9a und 9b des Reinhold-Frank-Schulzentrums Ostrachtal vom Gelegenheit zur Berufserkundung. Leider wurde vom Land am Montag, den die Pandemiestufe 3 ausgesprochen, was nach Rücksprache mit dem Schulamt bedeutete, dass außerunterrichtliche Veranstaltungen nicht stattfinden dürfen. Somit fiel, in der der Zeit vom , die Berufserkundung aus. Nach einer Einführung der Bildungsplaninhalte im Fach WBS und der Elterninformation durch die Berufsberatung durften die Schüler nun ihren ausgewählten Beruf erkunden. Dabei konnten sie erste Erfahrungen in der Arbeitswelt gewinnen. Den folgenden Ausbildungspartnern danken wir für die Bereitschaft, Erkundungsplätze zur Verfügung zu stellen und vor allem danken wir auch den betreuenden Mitarbeitern für deren Verständnis, Geduld und Engagement während dieser Praktikumswoche: 1a autoservice, Kfz-Technik Franke, Ostrach Architekturbüro Dipl.-Ing. Manfred Gruber, Bad Saulgau AM Tischler, Ostrach Autohaus Gitschier, Pfullendorf Autohaus Uhl GmbH, Bad Saulgau Autoservice Siegli GmbH, Weingarten Bilharzschule Grund-u. Werkrealschule, Sigmaringen Bundeswehr, Verzinkerei, Ummendorf C&A Mode GmbH, Sigmaringen Das Physio-Team Gudrun Essig & Severine Ehinger, Bad Saulgau E. Schlegel Energietechnik, Thalheim Electro Profi Klein, Ostrach Elektrotechnik Krezdorn, Illmensee ESCAD AG, Pfullendorf Familienzentrum Sonnenschein, Pfullendorf Fit4Life Fitnessclub, Pfullendorf Fitness-Welt Hohentengen GmbH, Hohentengen Franz Lang GmbH, Meßkirch Friseursalon Schweikart, Ostrach Gartenpflege u. Gestaltung Philip Mayer, Sigmaringendorf Geberit Verwaltungs GmbH, Pfullendorf Gemeindeverwaltung Ostrach, Ostrach Gemeinschaftspraxis Ostrach, Ostrach Goetzsche Apotheke, Ostrach Heiß GbR, Markdorf Hofgut Müller, Ostrach Hugo Müller Tiefbau GmbH, Hasenweiler Ina s Bodyfit, Ostrach Intersport Marco, Pfullendorf Kath. Kindergarten St. Pankratius, Ostrach Kfz-Meisterbetrieb Marcus Hesse, Sigmaringen Kindergarten am Buchbühl, Ostrach Kindergarten St. Fidelis, Sigmaringen Klinikum Friedrichshafen GmbH, Friedrichshafen Kloster Sießen, Schreinerei, Sießen Knoll Maschinenbau GmbH, Bad Saulgau Kommunales Bildungshaus Haus KomBiLe, Magenbuch Konditorei Café Schön, Sigmaringen Kosmetik mit Spa, Kirsten Holzmann, Bad Saulgau Körperwerkstatt Jan-Peter Brehm, Pfullendorf Kunzelmann Logistik, Krauchenwies Landhotel Alte Mühle, Waldbeuren Landhotel Gasthof zum Hirsch, Ostrach Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Forst, Sigmaringen Malermeister Patrick Fischer, Bad Saulgau May s Frisuren-Trend, Pfullendorf Neher DIA GmbH & Co. KG, Einhart Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal Oschwald GmbH, Meßkirch Play-Car Kfz-Meisterwerkstatt, Meßkirch Pro Optik, Bad Saulgau Punkt Männersache, Bad Saulgau Raumausstattung Albert Riegger, Ostrach Rebgarten Hotel Adler, Pfullendorf Rechtsanwalt Thomas Mogg, Ostrach Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal, Ostrach Reitanlage Rotachmühle, Wilhelmsdorf Rieg GmbH, Ostrach Saile-Holzbau GmbH, Levertsweiler Schnetz Formenbau GmbH, Ostrach Schreinerei Werner Weiß, Renhardsweiler Steuerberater Stefan Eisele, Ostrach Stiftung Erzbischöfliches Kinderheim Haus Nazareth, Sigmaringen Taj Mahal, Bad Saulgau Waldkindergarten, Ostrach Zahnarztpraxis W&W, Bad Saulgau Zimmerei Gmeiner, Krauchenwies Frau Schuchert und Herr Sauter Betreuende Lehrer Annika Rössler Kommissarische Schulleitung Skipping Hearts am Reinhold-Frank-Schulzentrum Laufen, Springen, Ballspielen - was eigentlich dem natürlichen Bewegungsdrang von Kindern entspricht, gehört nicht mehr selbstverständlich zu deren Tagesablauf. So spielen viele Kinder täglich am Computer oder schauen fern. Um Kinder wieder zu mehr Bewegung zu motivieren, hat die Deutsche Herzstiftung das Präventionsprojekt Skipping Hearts initiiert. Ihre Intention dahinter: Wer bereits von Kind an einen gesunden Lebensstil (Bewegung und gesunde Ernährung) pflegt, verringert das Risiko im Alter am Herzen zu erkranken. Die Klasse 3/4c durfte am vergangenen Mittwoch, an diesem Projekt teilnehmen, welches aufgrund der Schulschließung im April nicht stattfinden konnte. Um die Einhaltung der Corona Abstands- und Hygieneregeln zu gewährleisten, wurde das Projekt von der deutschen Herzstiftung an die derzeitige Situation angepasst. Aufgeteilt in zwei Gruppen gab Frau Römhild von der Deutschen Herzstiftung den Kindern eine Einführung in das Rope Skipping. Diese sportliche Form des Seilspringens eignet sich besonders zur Schulung und Verbesserung motorischer Grundfertigkeiten wie Ausdauer und Koordination. In dem einstündigen Kurs übten die Kinder (hochkonzentriert) zahlreiche Sprungvariationen. Die Erfolgserlebnisse ließen nicht lange auf sich warten, wodurch die Motivation und die Freude der Kinder an der Bewegung enorm gesteigert wurden. Die Anstrengungsbereitschaft der Kinder zeigte sich auch am Tag danach in Form von Muskelkater. Viele der SchülerInnen habe von dem Angebot der Deutschen Herzstiftung Gebrauch gemacht und sich ein eigenes, hochwertiges Skipping Hearts-Springseil gekauft. Sollten auch Sie Lust bekommen, mit Ihrem Kind gemeinsam Seil zu springen, finden Sie unter zahlreiche Übungsreihen zum Ausprobieren. Mein herzlicher Dank geht an die Deutsche Herzstiftung, die uns dieses kostenlose Präventionsangebot trotz der aktuellen, außergewöhnlichen Situation ermöglicht und den Kindern dadurch viel Freude bereitet hat. Für die Grundschule Lisa-Marie Hafner

11 Donnerstag, 22. Oktober Elternbeirat im Schuljahr 2020/21 In der konstituierenden Sitzung am Mittwoch, 14. Oktober 2020 wurden Martina Schaerer und Jan Kechel als Elternbeiratsvorsitzende gewählt. Ihre Stellvertreter sind Patrizia List, Nadine Kille und Manuela Schwartz. Die Wahlen der Elternvertreter für das Schuljahr 2020/21 erbrachten folgende Ergebnisse: Elternbeirat Klasse Klassenelternvertreter Stellvertreter G1/2a Margarethe Matttes, Ostrach Kerstin Manz, Ostrach G1/2b Katharina Werner, Ostrach Anna Wies, Ostrach G1/2c Bettina Stehle, Ostrach Sonja Bender, Ostrach G1/2d Andrea Zimmermann, Spöck Swetlana Baier, Pfullendorf G1/2e Patrizia List, Ostrach Deshire Banushi, Ostrach G1/2MB Melanie Kaisner, Levertsweiler Nadine Kille, Levertsweiler G3/4a Angela Leuze, Einhart Jan Kechel, Waldbeuren G3/4b Karin Eisele, Ostrach Jasmin Burth, Ostrach G3/4c Ramona Keller, Ostrach Lacramioara Romano, Riedhausen G3/4d Stephanie Kovacevic, Ostrach Susanne Hamburger, Ostrach G3/4e Anna Weber, Ostrach Stephanie Schönleber,Tafertsweiler GMS5a Larissa Wenda, Pfullendorf Yenny Camacho-Reithinger, Ostrach GMS5b Jan Buchholz, Krauchenwies Patricia Lutz, Ostrach GMS6a Manuela Schwartz, Ostrach Nicole Winkler, Ostrach GMS6b Martina Schaerer, Ostrach Renate Birk, Pfullendorf GMS7 Claudia Irmscher, Ostrach Katrin Reiner, Unterweiler GMS8 Marijo Rajkovic, Ostrach Manuela Stöckl, Krauchenwies GMS9a Anja König, Ostrach Barbara Reutter, Wangen GMS9b Ingrid Enderle, Hausen a.a. Sonja Hüglin, Krauchenwies GMS10 Jaqueline Klein, Ostrach Katrin Weiß, Sigmaringendorf Vorsitzende: Stellvertr. Vorsitzende GS: Stellvertr. Vorsitzende MB: Stellvertr. Vorsitzende GMS: Martina Schaerer (GMS), Ostrach und Jan Kechel (GS), Waldbeuren Patrizia List, Ostrach Nadine Kille, Levertsweiler Manuela Schwartz, Ostrach Elternvertreter und Stellvertreter in der Schulkonferenz: Katharina Werner (GS), Ostrach Patrizia List (GS), Ostrach Margarethe Mattes (GS), Wangen Melanie Kaisner (GS), Levertsweiler Martina Schaerer (GMS), Ostrach Jan Kechel (GS), Waldbeuren Ich gratuliere allen gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertretern zu ihrem Amt, danke ihnen für die Übernahme dieser für das Schulleben wichtigen Aufgabe und freue mich auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Annika Rössler Kommissarische Schulleitung Mit den Warnwesten unterwegs! Verkehrserziehung ist ein wichtiger Bestandteil des Sachunterrichts in der Grundschule. Gerade für die kleinen Verkehrsteilnehmer ist der Schulweg oft eine große Herausforderung. In den vergangenen Tagen waren deshalb die Erst- und Zweitklässler auf verschiedenen Wegen um die Schule und auf Ostrachs Straßen unterwegs. Mit leuchtenden Warnwesten gut sichtbar ausgestattet, wurde das vorher besprochene Verhalten im realen Straßenverkehr eingeübt. Gerade in der jetzt beginnenden, dunkleren Jahreszeit, sind alle Verkehrsteilnehmer auf gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen! Die Kinder haben auf ihrem Lerngang gute Erfahrungen gemacht. Viele Autofahrer winkten am Zebrastreifen, hielten Abstand oder verlangsamten ihr Tempo und ließen die Meute die Straße auch ohne Fußgängerüberweg passieren. Mit neuen Erfahrungen und einer Menge frischer Luft ging es danach wieder zurück ins Klassenzimmer. Herzlichen Dank an die Firma und Familie Bauknecht, die uns auch dieses Jahr die Warnwesten für unsere Erstklässler zur Verfügung stellte. Und dem Bauhof der Gemeinde für die Straßenbanner zum Schulanfang! Für die Klassen 1 und 2 der Grundschule Nadja Focht

12 12 Donnerstag, 22. Oktober VEREINSNACHRICHTEN Dorfgemeinschaft Kalkreute Schlachtplatte zum Mitnehmen am :00-13:00 - Wo? Dorfgemeinschaftshaus Kalkreute (zum Abholen) - Was gibts? Menü 1: Große Schlachtplatte (Grieben-, Leberwurst, Fleisch und Bauch) 9 Menü 2: Kleine Schlachtplatte 8 Menü 3: Bauernbratwürste 6 Jeweils mit Kartoffelbrei, Sauerkraut und Brot Bestellung ist bis spätestens anzumelden unter: dorfgemeinschaft-kalkreute@gmx.de oder Telefon: (Mi, Do Uhr) Bei der Bestellung sollte eine bevorzugte Abholzeit (11:00-13:00) angegeben werden. Kulturverein Wilhelmsdorf Vernissage des Denkmals der gefallenen Insekten von Hans-Jürgen Kossack am Kunstweg parallele landschaft Fast unbemerkt hat sich in unserer Landschaft etwas verändert: In der Insektenwelt ist es zu einem Massensterben gekommen. Ganze Arten verschwinden, die Anzahl der Insekten geht dramatisch zurück. Diese Insekten spielen auch eine entscheidende Rolle für die Pflanzenwelt, z.b. als Bestäuben, und sind die Nahrungsgrundlage für andere Tiere wie Vögel und Amphibien. Christiane Lehmann, selbst Künstlerin und Kuratorin des Kunstweges Iparallele landschafti, hat dieses Thema für ein weiteres Kunstwerk am Weg ausgewählt. Ein Denkmal soll an die Insekten erinnern, die wir verloren haben. Das Kunstprojekt parallele landschaft möchte mit ästhetischen Mitteln die Frage nach der Bedeutung von Natur in unserer Zeit stellen. Das Denkmal der gefallenen Insekten ist das zehnte Kunstwerk an diesem Weg, zwei Installationen waren nur für eine befristete Zeit installiert worden und sind wieder abgebaut worden. Bei mehreren Installationen wird die Veränderung der Arbeiten durch die Natur konzeptionell einbezogen. Hans-Jürgen Kossack und Christiane Lehmann haben sich in Friedrichshafen bei einem Kunstsymposium kennengelernt. Kossack lebt in Fridingen an der Donau. Er ist bekannt für seine fein ziselierten Sandsteinarbeiten, in denen sich naturalistische Darstellungen und morbide Elemente verbinden. Das ist auch beim Denkmal der gefallenen Insekten der Fall. Jürgen Knubben schreibt über Hans-Jürgen Kossack: Für Kossack gilt: Leben und Tod als untrennbare Komponenten eines Prozesses erfahrbar zu machen. Sein Verständnis von Ästhetik ist ein umfassendes: Nicht das vordergründig Schöne, auch nicht die Lust am Morbiden, sondern das hinter der Fassade Befindliche, das Eigentliche, das Existentielle machen die Besonderheit seiner Skulpturen aus. Sein Werk,Denkmal der gefallenen Insekten besteht aus bearbeitetem Seedorfer Sandstein und von ihm selbst gegossenem Beton. Es war dem Künstler wichtig, die Bodenplatte sechseckig, wabenförmig zu gestalten. Während des Arbeitsprozesses entstand die Idee, den Schädel eines Rotkehlchens auf die über 3 m aufragende Säule zu setzen. Entdecken Sie in den Sandsteinsetzungen die eingewobenen Insekten. Im Titel der Arbeit klingt nicht zufällig die Erinnerung an die Denkmäler für die Gefallenen der Weltkriege an. Auch das Insektensterben hinterlässt Gefallene und schwere Verluste. Die Installation soll aufrütteln, sensibilisieren und provozieren. Öffentlich zugänglich an einem beliebten Spazierweg ist sie Teil des Bodensee Oberschwaben Kunstweges. Dank an die Sponsoren: OEW Edith Maryon Stiftung Ritter Sport GmbH&Co.KG Zahlreiche private Spender Vernissage des Denkmals der gefallenen Insekten von Hans-Jürgen Kossack am Kunstweg parallele landschaft am um Uhr Träger des Kunstweges parallele landschaft ist der Kulturverein Wilhelmsdorf e.v.,die Grundstücke werden von der Gemeinde Wilhelmsdorf zur Verfügung gestellt. Anreise mit dem Auto: Bitte parken sie am Parkplatz Eulenbruck ca. 500m nördlich des Naturschutzzentrums Wilhelmsdorf Am Riedweg Das Kunstwerk steht am dritten Weg rechter Hand Vom Riedweg aus zu sehen! Freiw. Feuerwehr LG Laubbach Voranzeige Schrottsammlung, der Löschgruppe Laubbach, am In diesem Jahr findet wieder eine Schrottsammlung in den Ortsteilen Laubbach, Unter- und Oberweiler statt. Aufgrund der aktuellen Corona - Lage wird diese jedoch anders als gewohnt ablaufen. Wir werden nicht wie gewohnt durch die Ortschaften fahren und den Schrott sammeln, sondern hoffen auf Ihre mithilfe. Es stehen wieder Container in Laubbach und Unterweiler bereit, bei denen der Schrott nach Voranmeldung abgegeben werden kann. Natürlich unterstützen wir auch bei schweren und unhandlichen Gegenständen, auch hierfür bitte mit Voranmeldung. Angenommen werden sämtliche Alteisen, Bleche,.... Gefrier- und Kühlschränke, Batterien sowie Ölhaltige Metalle können nicht verwertet werden. Die Anmeldung für Schrott sollte unter der bis Samstagvormittag um 11 Uhr erfolgen. Besten Dank für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund! Löschgruppe Laubbach Fußballclub Ostrach FCO aktuell Nachtrag: TSV Riedlingen FC Ostrach 3:1(0:1) Nichts wurde es mit der Überraschung. Die Heimelf war der erwartend schwere Gegner. Trotzdem konnte man mit einer Führung in die Pause gehen. Tenshi Kleiner brachte die Zebras mit dem Halbzeitpfiff in Front. Der Knackpunkt des Spiels aus Sicht der Ostracher, war dann der Platzverweis für Yannik Ender nach knapp sechzig Minuten. Die Riedlinger drückten danach vehement auf den Ausgleich. Dieser fiel dann kurze Zeit später. Den Schwarz-Weißen gelang es dann nicht mehr den Gegner vom Strafraum wegzuhalten. So konnte der Tabellenführer dann doch noch die Führung und kurz vor dem Abpfiff das Endergebnis herstellen. SGM TSV Scheer /SV Ennetach FC Ostrach II 2:3(2:0) Einen verdienten und auch wichtigen Erfolg konnte die 2. Mannschaft in Scheer einfahren. Obwohl man zur Pause bereits mit 0:2 im Rückstand lag, schaffte man es das Spiel noch zu drehen. Durch diesen Sieg überholte man den Gastgeber in der Tabelle. Die Tore erzielten Freddy Benz, Chris Luib und Gregor Knäpple SGM TSV Scheer /SV Ennetach II FC Ostrach III 3:5(1:4) Den Grundstein für den 4 Sieg der Saison legte die 3. Mannschaft bereits in der ersten

13 Hälfte. Erst als die kleinen Fohlen ein wenig nachließen, kam der Gastgeber noch ein wenig ran und konnte das Ergebnis besser gestalten. Die Tore erzielten Elias Heilborn, 2 x Nick Lude, 2 x Jörg Bauer Vorschau: FC Ostrach TSV Nusplingen am Samstag um 15:30 Uhr Mit dem TSV Nusplingen empfangen die Zebras einen Gegner auf Augenhöhe. Mit einer konzentrierteren Leistung müssen die Punkte in Ostrach bleiben! FC Ostrach II SV Sigmaringen am Sonntag um 15:00 Uhr Eine fast unlösbare Aufgabe hat die 2. Mannschaft am Sonntag vor der Brust. Der souveräne Tabellenführer aus Sigmaringen gibt seine Visitenkarte in Ostrach ab. Das Trainerduo Hornstein/Küchler muss sich etwas ausdenken, um diese Sache zu meistern! Nachtrag Jugend Aktuell D-Jugend SGM Ostrach II - SGM BSV Ennahofen/ Niederhofen/Altheim/Allmendingen II 2:5(1:4) Gegen den Tabellenführer zog sich unsere D2 achtbar aus der Affäre. Mit etwas Glück hätte man sicherlich das ein oder andere Tore mehr erzielen können. Tore: Noel Schuster und Gabriel Kantschak SGM Ostrach I - TSV Riedlingen 1:0 (0:0) Die D1 konnte dem Tabellenzweiten Paroli bieten und gewann letztendlich verdient mit 1:0. Ausschlaggebend für den Erfolg war eine starke Mannschaftsleistung. Das goldene Tor erzielte Tobias Zimmerer kurz vor dem Abpfiff. C-Jugend SGM WRZ Ostrach I SGM SV Binzwangen/Ertingen/Langenenslingen ausgefallen SGM WRZ Ostrach II - SGM FV Altheim/ Riedlingen/Neufra/Daugendorf I 2:3(1:1) Die C2 musste leider eine knappe Niederlage einstecken. B-Jugend SGM WRZ Ostrach - SGM SG Aulendorf/ Blönried/Ebersbach 3:1(1:1) Die B-Jugend ist bereit für das Spitzenspiel gegen Weingarten am kommenden Sonntag. Aufgrund einer reifen Mannschaftsleistung gab es gegen die SG Aulendorf einen hochverdienten Sieg. Vorallem im zweiten Durchgang überzeugte das Team durch faires, geduldiges und konsequentes Pass-und Angriffsspiel. Die Gäste fielen nur durch ihr rustikales Auftreten auf und waren letztendlich chancenlos! Tore: Bruno Neumann, Sebastian Barth, Maximilian Grab A-Jugend SGM SSV Ehingen-Süd/Dettingen/Rottenacker - SGM Ostrach/WRZ :1(3:0) Eine verschlafene Anfangsphase war Grund für die Niederlage gegen Ehingen-Süd. Bereits nach zwanzig Minuten lag man mit 0:3 zurück. Das einzige Tor erzielte Ziya Bina Vorschau: E-Jugend Sa um 10:15 SGM Ostrach II - SGM SV Ölkofen/Hohentengen/Hundersingen II Sa um 11:15 SGM Ostrach I - SGM SV Ölkofen/Hohentengen/Hundersingen I D-Jugend Fr um 17:00 in Hettingen SGM SG Hettingen/Inneringen/Veringenstadt II - SGM Ostrach II Sa um 12:15 in Mengen SGM FC Mengen/Ennetach/Rulfingen/ Blochingen - SGM Ostrach II C-Jugend Sa :30 in Dürmentingen SGM SV Dürmentingen Federsee I - SGM WRZ Ostrach I Sa :30 in Gammertingen SGM TSV Gammertingen Alb-Lauchert - SGM WRZ Ostrach II B-Jugend So :00 in Weingarten SV Weingarten II - SGM WRZ Ostrach A-Jugend Sa :00 in Zussdorf SGM Ostrach/WRZ SGM SV Sigmaringen L.S.99 Fußballverein Weithart Herren So SG Kettenacker / Gammertingen - SG Weithart / Rulfingen 2:2 Tore: E. Januzi, S. Andelfinger Nach vier Siegen in Folge gab es beim Auswärtsspiel gegen den Tabellenvorletzten mit einem Unentschieden einen leichten Dämpfer. Unsere SG startete gut und schloss in der Anfangsviertelstunde zahlreiche aussichtsreiche Chancen leider etwas zu ungenau ab. Nach 26 Spielminuten gelang dann Enis Januzi der ersehnte Führungstreffer per Freistoß vom linken 16er Eck. Aber die Freude hielt nicht lange, denn keine zwei Minuten später glichen die Gäste wieder aus, als sie nach einem Einwurf etwas zu viel Platz im Mittelfeld hatten. Nach der Pause gelang unserer Elf zunächst nicht viel die SG Kettenacker / Gammertingen bekam nach gut einer Stunden auch noch einen Elfmeter zugesprochen, den unser Torwart Fabian Lorenz aber glänzend parierte. In den letzten 15 Minuten kam dann wieder mehr Bewegung ins Spiel und Stefan Andelfinger konnte nach einer schönen Kombination von Christian Rau auf Yannick Janocha zur erneuten Führung abschließen (1:2, 79. Min). Leider gelang dem Gastgeber drei Minuten später wiederum der Ausgleich und zwei Punkte blieben somit auf der Alb. Donnerstag, 22. Oktober SG Kettenacker / Gammertingen II - SG Weithart / Rulfingen II 2:1 Tor: R. Sedelmayer Do., FC Blochingen II - SG Weithart / Rulfingen II 2:3 Tore: K. Müller, J. Briesemeister, J. Scholz Vorschau So SG Weithart / Rulfingen TSV Mägerkingen 15:00 Uhr SG Weithart / Rulfingen II TSV Mägerkingen II 13:15 Uhr Damen So., SV Unterjesingen FV Weithart abges. So., FV Weithart II SV Ölkofen verlegt Vorschau Sa., FV Weithart FC Engstingen 15:30 Uhr SG Griesingen/Munderkingen FV Weithart II 17:00 Uhr An alle Klassenkameraden und 1958-Jahrgänger! Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sage ich hiermit den vorhergesehen Stammtisch am im Gasthaus Schwanen ab. Bleibt bitte alle gesund, liebe Grüße, Wilma. Musikverein Ostrach Rückblick öffentliche Probe: Wir wollen uns an dieser Stelle bei allen, die am Sonntag auf dem Herbert-Barth-Platz waren und diesen einen öffentlichen Auftritt dieses Jahr besucht haben recht herzlich bedanken! Auch für die Spenden, die gerade in diesem Jahr wichtig sind um unseren Regelbetrieb (insofern einer stattfinden konnte bzw kann) aufrecht zu erhalten, ein recht herzliches Dankeschön! Ausblick: Leider war diese öffentliche Probe vergangenen Sonntag die vorerst Letzte, da das Ausrufen der Pandemiestufe 3 den Probebetrieb von Musikvereinen untersagt. Auch der Probebetrieb der Jugendkapelle ist davon betroffen. Glücklicherweise darf der Einzelunterricht derzeit aber noch stattfinden. Infoabend Blockflöten-/Instrumentalunterricht: Der Infoabend für den Blockflöten-/Instrumentalunterricht findet Stand jetzt noch im Pfarrheim unter den ausgegeben Hygienemaßnahmen am Freitagabend, den 23 Okto-

14 14 Donnerstag, 22. Oktober ber um 18 Uhr statt. Falls sich daran etwas ändern sollte, werden wir die Betroffenen per Mail kontaktieren und einen neuen Termin vereinbaren. Das Vorstandsteam des MV Ostrach Musikverein Weithart Musikverein Weithart e.v. Nächste Probe Die Corona-Situation hat sich leider wieder zugespitzt. Informationen über das weitere Vorgehen gibt s rechtzeitig über den Buschfunk. Bläserschule Halloween Kürbis- und Rübenschnitzwettbewerb Endlich ist wieder Halloweenzeit. Dieses Jahr haben wir uns überlegt für alle unsere MV Weithart Bläserschüler (Flötenkinder, Schlagzeuger, Holz- und Blechbläserschüler) einen Kürbis- und Rübenschnitzwettbewerb auszurichten. Habt ihr es drauf, geniale Kürbisse oder Rübenlaternen zu schnitzen? Dann schickt ein gutes Bild von eurem beleuchteten Kürbis/ Rübengeist bis spätestens zum um 16:00 Uhr an jugend@weithart.de. So am Abend des 30.Oktobers eine Probe stattfindet, werden dort alle Musikanten der Stammkapelle des Musikvereins Weithart die fünf phänomenalsten Kürbisse oder Rüben prämieren. Rhythmusunterricht So es die Pandemieentwicklung zulässt, probt die Rhythmusgruppe des Musikvereins Weithart wieder am Samstag, den 24.Oktober von Uhr. Bitte unbedingt Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bleibt gesund und munter! Euer Vorstands-Team & Team der Bläserschule Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Ostrach ostrach.albverein.eu Auf Grund neuer Corona Verordnungen fällt die Seniorenwanderung am 29. Oktober 2020 aus. Turnverein Ostrach Unsere Hauptversammlung des TVO am Freitag, den um 20 Uhr findet wie geplant in der Buchbühlhalle statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder, Ehrenmitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereins recht herzlich ein. Eröffnung der Halle Uhr. Zur Beachtung: In der Halle gilt Maskenpflicht und Mindestabstand. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. Mit freundlichen Grüßen Die Vorstandschaft Spielbericht TVO - Abteilung Tischtennis Herren TV Ostrach : TSV Gammertingen 5:9 Jungen U TV Ostrach : TTG Sigmaringen/Laiz 1:9 REMO Kleine Gemeinden arbeiten groß zusammen Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben fördert den Ausbau der Elektromobilität über Landkreisgrenzen hinweg Wolpertswende, 19. Oktober 2020 Die Städte und Gemeinden der Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben (REMO) e.v. haben erneut ihre Kräfte gebündelt und nehmen wahrnehmbar eine wichtige Vorreiterrolle bei der Energiewende im ländlichen Raum ein. In einem gemeinsamen Projekt haben elf der 25 Mitgliedskommunen eine moderne E-Ladeinfrastruktur mit insgesamt 23 Ladesäulen mit 46 Ladepunkten im öffentlichen Raum geschaffen - über Landkreisgrenzen hinweg und darüber hinaus kompatibel mit dem im angrenzenden Bodenseeraum existierenden emma -Ladenetz. Bereits zu Beginn des Projektes war es ein wichtiges Ziel, die vorhandenen Strukturen am Bodensee technisch und organisatorisch auch im REMO-Gebiet weiterzuführen. Schön, dass das nun auch gelungen ist, so Bernhard Schultes, der das grundlegende emma -Projekt im Bodenseekreis geleitet hat. Damit fördern die REMO-Kommunen den Ausbau der Elektromobilität in besonderem Maße und leisten einen wichtigen Beitrag zur CO 2 -Absenkung im Mobilitätssektor und somit zum Klimaschutz direkt vor der Haustür. Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Nach dem positiven Förderbescheid aus dem ersten Aufruf des Bundesprogramms für Ladeinfrastruktur wurde durch die RE- MO-Geschäftsstelle in Kooperation mit Netzwerk Oberschwaben eine EU-Ausschreibung durchgeführt, aus der die Bietergemeinschaft aus EnBW (Biberach) und Stadtwerk am See (Friedrichshafen) den Zuschlag erhielt. Insgesamt rund Euro Bundesfördermittel sind in die Errichtung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge geflossen, die Städte Gemeinden selbst haben etwa Euro investiert. Die Ladesäulen müssen gemäß den Förderbedingungen sechs Jahre öffentlich zugänglich sein und mit 100% erneuerbarer Energie gespeist werden. Für Service und Betrieb in dieser Zeit ist ebenfalls die ArGe aus EnBW und Stadtwerk am See verantwortlich. Für Daniel Steiner als REMO-Vorsitzenden ist die Elektromobilität ein wichtiger Teil der Energiewende. Damit sie zum Erfolg wird, brauchen wir gerade im ländlichen Raum eine flächendeckende Ladeinfrastruktur, ist der Bürgermeister von Wolpertswende überzeugt. Die Standorte wurden so gewählt, dass sie für Pendler attraktiv sind und sich die Ladezeiten gut mit Einkäufen, Erledigungen, bei Veranstaltungen oder auch einer kurzen Pause in der Gastronomie nutzen lassen. 100% Strom aus erneuerbaren Energien dient dem Klimaschutz An insgesamt 22 AC-Ladesäulen und einer DC-Schnellladesäule können nun Besitzer von Elektroautos unterwegs Strom aus erneuerbarer Energie tanken. Der Zugang erfolgt komfortabel über eine Smartphone-App oder über eine Ladekarte, die bei den Betreibern geordert werden kann. Mit bis zu 22 KW an den AC-Ladepunkten und sogar 50 KW an der DC-Ladestation in Bad Saulgau steht ein dichtes Netz leistungsfähiger Ladestationen in der REMO-Region zur Verfügung. Je nach Fahrzeugtyp und Fahrweise können innerhalb einer halben Stunde bis zu 70 Kilometer Reichweite nachgeladen werden, an der DC-Station sogar bis zu 150 Kilometer. Regional verfügbar international nutzbar Der Zugang zu den Ladepunkten erfolgt am einfachsten mit der EnBW mobility+ -App oder mithilfe handelsüblicher RFID-Karten, die auch bei Nutzern aus dem europäischen Ausland verbreitet sind. Die App bietet zudem die Möglichkeit, mit dem Smart-Phone an allen Stationen des Energieversorgers und weiteren über Ladepunkten des größten Ladenetzes in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu tanken. Sie lotst außerdem zu freien Anschlüssen und bietet Nutzern von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor eine Simulation, ob die Nutzung eines E-Mobils sinnvoll wäre.

15 Donnerstag, 22. Oktober AKTUELLES Frauenselbsthilfegruppe Sucht für Betroffene und Angehörige Treffpunkt Suchberatungsstelle, Karlstraße 29, Sigmaringen Immer dienstags um Uhr Auskunft oder Info unter: Karl-Heinz Albrecht Tel /2790 Scharfe Messer und Scheren Das Berger-Schleifwägele kommt am 23. Oktober wieder auf den Ostracher Wochenmarkt. Bitte beachten: Maskenpflicht auf Wochenmärkten für Händler und Kunden gilt ab sofort auch in Ostrach. da Claudio auch in der kalten Jahreszeit auf dem Ostracher Wochenmarkt! Gastfreundschaft ist ein hohes Gut - danke an den Pfarrgemeinderat, der es versuchsweise ermöglicht, im Foyer des kath. Pfarrheimes einen Treffpunkt für Kaffeegenießer einzurichten. Herzliche Einladung - wie gewohnt - sich während des Wochenmarktes an Kaffeespezialitäten zu laben und miteinander ins Gespräch zu kommen! Bitte Hygienevorschriften unbedingt beachten. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behinderungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelpersonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gastfamilie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Behinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräfte der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Begleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Auf dem Hof 3, Mengen, Telefon: , -45, adsig@ stiftung-liebenau.de, Herbstferien 2020: Mit Freu(n)den unterwegs Herbst auf der Räuberbahn Kinderfreundliches Programm und vielfältige Ausflugsziele Sonderfahrten am Mittwoch, 28. Oktober Herbstferien 2020 Auch hier lockt die Region vor der Haustüre. Die familienfreundliche Räuberbahn zwischen Aulendorf, Ostrach und Pfullendorf ermöglicht vielseitige Familienausflüge in Oberschwaben: ob Natur, Radfahren oder Städtetrip. Einen Extra-Familientag legen die Räuberbahner dieses Jahr am Mittwoch 28. Okt., auf: Mit Sonderfahrten und Rahmenprogramm! Schon die Anreise ist ein Erlebnis für Groß und Klein: Ein Bord-Imbiss versüßt die Fahrt im gut beheizten und geräumigen Zug mit Brezeln, Naschereien, Limo oder Kaffee. Die kleinen Fahrgäste werden derweil von einem umfangreichen Rätsel- und Ausmalheft in Bann gezogen. Und aus den großen Zugfenstern ergeben sich wunderbare Seitenblicke auf die oberschwäbische Hügellandschaft mit Wäldern, Seen und Mooren. Pfullendorf: Mit der Stadtrallye Geschichte erfahren Pfullendorf bietet Stadtgeschichte und Action. Für Familien wird in den Herbstferien am Mi., 28. Oktober, ein Extra-Tag organisiert. Für junge Entdecker haben die Räuberbahner eine Altstadtrallye entworfen, auf dieser die jungen Zugfahrgäste von ca Jahren spielerisch die Stadt und ihre Geschichte, vor allem auch der der restaurierten Fachwerkhäuser gezeigt bekommen. Nach der rund 1-stündigen Rallye, deren Startpunkt mit der Tourist-Info keine fünf Minuten vom Zughalt entfernt ist, gibt es für die Kinder eine kleine Überraschung und danach die Gelegenheit, sich in einem der Restaurants oder Cafés wieder aufzuwärmen. In zahlreichen Restaurants und Cafés gibt es obendrein für Bahnfahrende einen Rabatt. Auch sonst lässt sich die 800 Jahre alte Stadtgeschichte Pfullendorfs mit vielen historischen Gebäuden bei einer individuellen Stadtführung mit dem Audio-Guide entdecken; Räuber-Kinder begeistert auch der neue Räuberburg-Spielplatz direkt neben dem Bahnhaltepunkt im Stadtgarten. Viel Action bei gutem Wetter verspricht der Seepark Linzgau in Pfullendorf: mit seinen wohl einmaligen Abenteuer-Golfanlagen oder dem riesigen Wasserspielplatz sowie schönen Plätzen zum Flanieren und Picknicken. Am anderen Streckenende der Räuberbahn lockt Aulendorf mit seiner großen Sonderausstellung PLAYMOBIL-Spielgeschichte(n) im Schloss; aber auch die historische

16 16 Donnerstag, 22. Oktober Altstadt und der Schlosspark versprechen einen entspannten Tag. Wer bei höheren Temperaturen entspannen möchte, kann mit Umsteigen zum Beispiel die Therme in Bad Waldsee besuchen. Touren in die Natur Entlang der Räuberbahn erwartet den Erholungssuchenden aber auch weitläufige, wildromantische Natur wie das Pfrunger-Burgweiler Ried, zweitgrößtes Moor in Südwestdeutschland. Über 150 km Radtouren- und Wanderwege erschließen die oberschwäbische Region ab den Räuberbahn-Stationen. Inzwischen über 40 Touren mit interaktiver Landkarte und Fahrplan haben das Team der Räuberbahn und der Bodo-Verkehrsverbund auf dem interaktiven Freizeitportal online gestellt. Dort gibt es alle Infos inkl. Fahrplanauskunft und Tariftipps. Günstige oder kostenlos Dank der günstigen Nahverkehrstarife ist das Fahrvergnügen in der Räuberbahn sehr preiswert: So empfiehlt sich die bodo-gruppentageskarte für 5 Personen um 17,90. Richtung Sigmaringen gelten die preiswerten naldo-gruppentageskarten. Für Inhaber von bodo-abokarten gelten die üblichen Mitnahmeregelungen am Wochenende. Die Räuberbahn-Zugbegleiter verkaufen die Tickets ohne Aufpreis im Zug und stehen mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Fahrradmitnahme ist kostenlos. Ferienregion nördlicher Bodensee Wochenprogramm 24. Oktober November 2020 Samstag, 24. Oktober 4. Illmensee r Kürbisnacht Illmensee, Seefreibad, Seestraße 3, Beginn: 17:00 Uhr, Uhr: Entzündung der Kürbisse Samstag, 24. Oktober und Sonntag, 25. Oktober Räuberbahn - Bahnerlebnis ab/bis Pfullendorf Sonderzugfahrten 3x täglich auf der Strecke Aulendorf, Altshausen, Hoßkirch Königseggsee, Ostrach, Burgweiler, Pfullendorf. Tickets gibt es direkt im Zug. Weitere Infos unter: Sonntag, 25. Oktober Dorfgeplauder Ostrach anno 1822 Ostrach, Treffpunkt: Pfarrkirche St. Pankratius, 16:00 ca. 17:30 Uhr; Die Pfarrhauserin Agnes unterhält Sie bei dieser Führung mit allerlei Wissenswertem aus dem Dorfgeschehen. Kosten: 3,00 p.p., max. 15 Teilnehmer, Anmeldung bei Frau Moser unter 07585/2461 (AB). Bitte bringen Sie zum Termin einen Kugelschreiber mit. Sonntag, 25. Oktober Auch Räuber haben Hunger! Pfullendorf Obertor, 17:00-19:00 Uhr Max Elsässer erzählt bei Räuberdinnele aus der Räuberzeit; Kosten: Essen inklusive Führung (Getränke werden separat berechnet): Erwachsene 15,- Euro / Kinder (6-11 Jahre) 10,- Euro Anmeldung: Rebgarten Hotel Adler, Tel ; Veranstalter: Tourist-Information Pfullendorf und Rebgarten Hotel Adler Sonntag, 25. Oktober Konzert mit Ensemble BlancheFlur Ostrach, Kloster Habsthal, Klosterstr. 11, 19:00 Uhr Das Ensemble BlancheFlur präsentiert Lieder vom Salve Regina des Hermanus Kontractus über Hildegard von Bingen bis zu mehrstimmigen Liedern der Schule von Notre Dame. Dienstag, 27. Oktober Familienführung Auf der Spur der Räuber durch Pfullendorf Pfullendorf, Treffpunkt: am Obertor,15:00 Uhr - 16:15 Uhr. Für Kinder und ihre Eltern mit dem Räuberbeauftragten Max Elsässer. Die Führung ist für Kinder im Alter von 6 10 Jahren geeignet. Preise: Kinder bis 6 Jahre: kostenfrei, Kinder bis 10 Jahre: 3,-, Erwachsene: 5,-. Eine Anmeldung bei der Tourist-Info unter Tel oder per unter tourist-information@stadt-pfullendorf.de ist aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl unbedingt erforderlich! Coronabedingt ist eine namentliche Registrierung und ein Ticketkauf vorab in der Tourist-Information notwendig. Mittwoch, 28. Oktober Sonderfahrtag der Räuberbahn Es erwarten dich einige Überraschungen auf der Strecke Aulendorf, Altshausen, Hoßkirch, Königseggsee, Ostrach, Burgweiler, Pfullendorf. Tickets gibt es direkt im Zug. Weitere Infos unter: Donnerstag, 29. Oktober Verschoben: Heinrich del Core - Glück g habt! Pfullendorf Stadthalle, Am Jakobsweg 2, Uhr, Tickets ab 27,15 Der Termin wird aufgrund der Veranstaltungsverbote im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus vom nun auf den verschoben. Gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit. Freitag, 30. Oktober und Samstag, 31. Oktober Kreatives Schweißen mit Stahlschrott Pfullendorf/Aach-Linz, Haigenhof/Zazelier, Zur Haige 3; Schweißkurs für Frauen, Männer und Jugendliche; Anmeldung und Infos bei S. Hackenbracht Mobil: oder s.hackenbracht@gmx.de Freitag, 30. Oktober und Samstag, 31. Oktober Skibasar Pfullendorf, Förder-/Realschule, Zum Eichberg 6, Annahme (kein Verkauf): Freitag, von Uhr Annahme und Verkauf: Samstag, von Uhr Verkauf: Samstag, von Uhr Samstag, 31. Oktober und Sonntag, 01.November Räuberbahn - Bahnerlebnis ab/bis Pfullendorf Sonderzugfahrten 3x täglich auf der Strecke Aulendorf, Altshausen, Hoßkirch Königseggsee, Ostrach, Burgweiler, Pfullendorf. Tickets gibt es direkt im Zug. Weitere Infos unter: Bei allen Veranstaltungen gelten die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen! Sonntag, 18. Oktober - Sonntag, 15. November Ausstellung Farbe Skulptur Klang in der Scheune Wilhelmsdorf, Die Scheune des Kulturvereins, Zußdorfer Straße 47, 14:00-17:00 Uhr Drei Künstler stellen gemeinsam ihre Werke aus. Um Voranmeldung wird gebeten entweder per Mail: klangundeisen@googl .com oder über Telefon: Samstag, 24. Oktober 4. Illmensee r Kürbisnacht Illmensee, Seefreibad, Seestraße 3, Beginn: 17:00 Uhr, Uhr: Entzündung der Kürbisse Samstag, 24. Oktober und Sonntag, 25. Oktober Räuberbahn - Bahnerlebnis ab/bis Pfullendorf Sonderzugfahrten 3x täglich auf der Strecke Aulendorf, Altshausen, Hoßkirch Königseggsee, Ostrach, Burgweiler, Pfullendorf. Tickets gibt es direkt im Zug. Weitere Infos unter: Sonntag, 25. Oktober Dorfgeplauder Ostrach anno 1822 Ostrach, Treffpunkt: Pfarrkirche St. Pankratius, 16:00 ca. 17:30 Uhr; Die Pfarrhauserin Agnes unterhält Sie bei dieser Führung mit allerlei Wissenswertem aus dem Dorfgeschehen. Kosten: 3,00 p.p., max. 15 Teilnehmer, Anmeldung bei Frau Moser unter 07585/2461 (AB). Bitte bringen Sie zum Termin einen Kugelschreiber mit. Sonntag, 25. Oktober Auch Räuber haben Hunger! Pfullendorf Obertor, 17:00-19:00 Uhr

17 Donnerstag, 22. Oktober Max Elsässer erzählt bei Räuberdinnele aus der Räuberzeit; Kosten: Essen inklusive Führung (Getränke werden separat berechnet): Erwachsene 15,- Euro / Kinder (6-11 Jahre) 10,- Euro Anmeldung: Rebgarten Hotel Adler, Tel ; Veranstalter: Tourist-Information Pfullendorf und Rebgarten Hotel Adler Sonntag, 25. Oktober Konzert mit Ensemble BlancheFlur Ostrach, Kloster Habsthal, Klosterstr. 11, 19:00 Uhr Das Ensemble BlancheFlur präsentiert Lieder vom Salve Regina des Hermanus Kontractus über Hildegard von Bingen bis zu mehrstimmigen Liedern der Schule von Notre Dame. Dienstag, 27. Oktober Familienführung Auf der Spur der Räuber durch Pfullendorf Pfullendorf, Treffpunkt: am Obertor,15:00 Uhr - 16:15 Uhr. Für Kinder und ihre Eltern mit dem Räuberbeauftragten Max Elsässer. Die Führung ist für Kinder im Alter von 6 10 Jahren geeignet. Preise: Kinder bis 6 Jahre: kostenfrei, Kinder bis 10 Jahre: 3,-, Erwachsene: 5,-. Eine Anmeldung bei der Tourist-Info unter Tel oder per unter tourist-information@ stadt-pfullendorf.de ist aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl unbedingt erforderlich! Coronabedingt ist eine namentliche Registrierung und ein Ticketkauf vorab in der Tourist-Information notwendig. Mittwoch, 28. Oktober Sonderfahrtag der Räuberbahn Es erwarten dich einige Überraschungen auf der Strecke Aulendorf, Altshausen, Hoßkirch, Königseggsee, Ostrach, Burgweiler, Pfullendorf. Tickets gibt es direkt im Zug. Weitere Infos unter: Donnerstag, 29. Oktober Verschoben: Heinrich del Core - Glück g habt! Pfullendorf Stadthalle, Am Jakobsweg 2, Uhr, Tickets ab 27,15 Der Termin wird aufgrund der Veranstaltungsverbote im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus vom nun auf den verschoben. Gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit. Freitag, 30. Oktober und Samstag, 31. Oktober Kreatives Schweißen mit Stahlschrott Pfullendorf/Aach-Linz, Haigenhof/Zazelier, Zur Haige 3; Schweißkurs für Frauen, Männer und Jugendliche; Anmeldung und Infos bei S. Hackenbracht Mobil: oder s.hackenbracht@gmx.de Freitag, 30. Oktober und Samstag, 31. Oktober Skibasar Pfullendorf, Förder-/Realschule, Zum Eichberg 6, Annahme (kein Verkauf): Freitag, von Uhr Annahme und Verkauf: Samstag, von Uhr Verkauf: Samstag, von Uhr Samstag, 31. Oktober und Sonntag, 01.November Räuberbahn - Bahnerlebnis ab/bis Pfullendorf Sonderzugfahrten 3x täglich auf der Strecke Aulendorf, Altshausen, Hoßkirch Königseggsee, Ostrach, Burgweiler, Pfullendorf. Tickets gibt es direkt im Zug. Weitere Infos unter: Bei allen Veranstaltungen gelten die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen! Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf der Stiftung Naturschutz Pfrunger-Burgweiler Ried Veranstaltungsankündigung Sa, von 14:00 17:00 Uhr Filz-Workshop Windlichter filzen mit Friederike Andresen Am Samstag, 14. November 2020 von 14:00 bis 17:00 Uhr lädt das Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf ein zu einem Filz-Workshop mit Friederike Andresen. Jetzt kommt die dunkle Jahreszeit. Passend dazu werden die Teilnehmenden in dem Workshop angeleitet, aus Schafswolle im Nassfilzverfahren ein individuelles, stimmungsvolles Windlicht herzustellen. Bitte mitbringen, soweit vorhanden: Noppenfolie, 2 Handtücher, Lappen, Kernseife, kleine Schüssel, Wassersprenger, Gardinenstoff. Diese Materialen können auch zur Verfügung gestellt werden Kursgebühr: 15 plus Materialkosten. Veranstaltungsort ist die Naturerlebnisschule des Naturschutzzentrums, Riedweg 3 in Wilhelmsdorf. Maximal 10 Teilnehmende. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich unter Telefon Materialliste zur Übersicht für die MitarbeiterInnen bei der tel. Anmeldung Noppenfolie, 2 Handtücher, Lappen, Kernseife, Plastikschüssel Wassersprenger, Holzstiel, Gardinenstoff BlancheFlur im Kloster Habsthal 25. Oktober Uhr Die Musikerinnen: Sarah Kellogg, Christine Kallenberg, Claire-Marie Dreiseitl Das Konzert findet unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienmaßnahmen statt! Mittelalterliche Musik der Bodenseeregion, Lieder von Hildegard von Bingen und mehrstimmige Stücke aus der Schule von Notre-Dame In der barocken Klosterkirche von Habsthal hören Sie das Dilecte Deo, ein Lobgesang auf den heiligen Gallus, das Salve Regina, vormals dem Benediktinermönch der Reichenau Hermannus Contractus zugeschrieben, so wie Lieder von Hildegard von Bingen, der herausragenden Komponistin des Mittelalters und mehrstimmige Stücke aus der Schule von Notre Dame. Das Ensemble musiziert auf den im Mittelalter üblichen Instrumenten Fidel, Flöte, Gittern, Harfe, Portativ und erfreut mit ein- bis dreistimmigem Gesang. Ensemble BlancheFlur: Claire-Marie Dreiseitl, Gesang; Christine Kallenberg, Gesang, Fidel, Flöte, Portativ; Sarah Kellogg, Gesang, Gittern Anmeldung erforderlich unter: info@kloster-habsthal.de bitte Name und Telefonnummer angeben. Eintritt frei um eine Spende wird gebeten. Ende des redaktionellen Teils

18 Tierisch gut gelaunt... IM SEPTEMBER GIBT ES WIEDER RABATTE. % 6 Anzeigen schalten - 4 Anzeigen bezahlen % 4 Anzeigen schalten - 3 Anzeigen bezahlen Aktionscode P Nach der Sommerpause tierisch gut gelaunt mit rabattierten Anzeigen starten... Die Ferien sind vorbei und das Geschäftsleben kommt wieder in Fahrt. Starten auch Sie tierisch gut gelaunt in den Herbst. 6 Anzeigen schalten - 4 Anzeigen bezahlen 4 Anzeigen schalten - 3 Anzeigen bezahlen Na? Fühlt sich Ihr September schon gut für Sie an? Unsere Aktion gilt vom bis in den Kalenderwochen 38 bis 45. Es gelten unsere AGB (siehe de) und unsere aktuelle Preisliste für Gewerbetreibende und Werbeagenturen. * Um in den Genuss dieser Aktion zu kommen liefern Sie bitte Ihre druckfähigen, fertigen Anzeigenvorlagen (Daten) bis donnerstags, 9 Uhr in der Vorwoche. Ebenfalls bitten wir um die Abbuchungserlaubnis, andere Zahlungsmethoden sind ausgeschlossen. Alle bestehenden Rabatt-, Abschlussund Skontovereinbarungen mit unserem Verlag sind außer Kraft gesetzt. Jedoch wird das mm-volumen Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Farbzuschläge sind nicht rabattierfähig. Ihre Anzeigenschaltung muss durch sechs teilbar (wöchentliche Erscheinungsweise) oder durch vier teilbar (14-tägige Erscheinungsweise) sein und in sechs/ vier aufeinanderfolgenden Wochen geschalten werden. Die zwei günstigsten Ausgaben sind für Sie kostenlos. Bitte Aktionscode P bei der Anzeigenbestellung angeben anzeigen@primo-stockach.de

19 ...Frisches aus der Angebot gültig vom bis mager und zart, v KNÜLLER DER WOCHE RINDERHACKFLEISCH...Regional Kompetent...Preisfair! 100 g -,99 MAULTASCHEN hausgemacht 0, g FLEISCHKÄSE zum Backen fein und grob 0, g HAUSSALAMI IA hausgemacht, im Naturreifeverfahren hergestellt 1, g FLEISCHSALAT Classic laufend frisch hergestellt 1, g ACHTUNG - ACHTUNG: Wir machen Kurzurlaub von Montag, den bis einschl. Montag, den Dann sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da. klein und fein Iris Design Der besondere Blumenladen im Atelier ALLERHEILIGEN Öffnungszeiten Mustergräber Mittwoch, ab Uhr Uhr (21. & 28.) Oktober Donnerstag, ab Uhr Uhr (22. & 29.) Oktober Freitag, ab Uhr Uhr (23. & 30.) Oktober Samstag, von 9.00 Uhr Uhr (24. & 31.) Oktober Es gelten die generellen Sicherheits- und Hygieneregeln. Einkaufen nur mit Mundschutz. Vielen Dank. Klosterhof Bachhaupten Phone: 0174 / Tel.: / Gerne nehmen wir Bestellungen entgegen und freuen uns auf Ihren Besuch. Nachhilfe Kl. 4 bis zum Abi Ma, De, Eng. sehr preiswert. (gewerblich) Bürokraft (m/w/d) zum auf 450,- Euro-Basis gesucht. Peter Klink, Kunstschmiede Bewerbungen bitte schriftlich klink_p@t-online.de

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25 Katholisches Pfarramt Hauptstr Ostrach Telefon 07585/ Fax 07585/ Pfr. Huber 07585/ (täglich außer montags) GRef. Gnannt 07585/38 12 Mail Web Pfarrbüro Montag-Freitag Uhr / Uhr Advent 2020 In den Läden kann man sie schon kaufen, Marzipan und Lebkuchen. Sie sind in unserer modernen Zeit zu Vorboten auf Weihnachten geworden. Für mich? Nicht wirklich!! Und doch schreibe ich im Oktober über den Advent in diesem Jahr Der Hintergrund ist eine andere Frage. Wie feiern wir in Corona-Zeiten Weihnachten? Wenn weniger Personen in die Kirche kommen können, weil ja Abstand und Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Das ist nicht nur eine Frage unserer Seelsorgeeinheit. Vergangene Woche war es auch Thema im PGR und Tage später im kleinen Kreis mit unseren evangelischen Schwestern und Brüdern. Ergebnis. Wir wollen gemeinsam die Adventszeit so gestalten, dass wir Weihnachten dennoch oder gerade erst recht feiern können. Vielleicht sogar intensiver als in den vergangenen Jahren! In der evangelischen Kirche gibt es im November und Dezember die Seelenwärmer-Zeit (Artikel evangelische Kirche). In St. Pankratius Ostrach, in Burgweiler und Einhart feiern wir jeweils am Samstagmorgen einen Rorate-Gottesdienst, ohne anschließendes Frühstück. In Burgweiler Donnerstags eine Adventsandacht. Zur Marktzeit am Freitag auf dem Herbert- Barth-Platz in Ostrach einen kurzen ökumenischen Adventsimpuls. Am gleichen Ort am 4. Advent einen abendlichen ökumenischen Gottesdienst. Warm anziehen!! Vom 1. Dezember bis 24. Dezember soll MIT Ihrer Hilfe unsere Seelsorgeeinheit Ostrachtal und die evangelische Kirchengemeinde Ostrach und Wald zu einem lebendigen Adventskalender werden. Wir suchen 24 Haushalte im Gebiet unserer beiden Kirchen, Häuser, Gruppen, Gruppierungen, die an den genannten Tagen Dezember ein Fenster gestalten. Eventuell mit einem Fensterbild, mit Geschichten, Gedichten, Texten, Mediationen, Liedern... Ohne viel drum herum, ohne Bewirtung, kein Glühwein, Punsch etc Minuten. Mehr braucht es nicht. Anmeldung dafür im katholischen Pfarrbüro. Dort werden die Tage und Orte koordiniert. Die einzelnen Tage mit den einzelnen Stationen werden dann rechtzeitig bekanntgegeben. Wäre das etwas für Sie? In den nächsten Wochen gibt es mehr Infos. Fragen? Bitte Anrufen!! Wir freuen uns auf diese gemeinsame Zeit vor Weihnachten. Der Advent ist eine wichtige, intensive Zeit. Gestalten wir sie gemeinsam, auch und gerade in diesen Tagen, wo wir nicht wissen, was noch kommt. Aber! Er, Christus kommt und er ist schon da!! Herzlichst Meinrad Huber, Ostrach Frau Gahler befindet sich vom 19. bis 23. Oktober auf Urlaub. Das Pfarrbüro bleibt geschlossen! In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Pfarrer Huber Tel Gottesdienstordnung für die Seelsorgeeinheit Ostrachtal Ausgabe KW 43/20 Samstag, 24. Oktober 2020 Keine Vorabendmesse Sonntag, 25. Oktober Sonntag im Jahreskreis - Weltmissionssonntag - MISSIO-Kollekte - Ende der Sommerzeit Bgw Eucharistiefeier für Hildegard Lohr (1. Opfer); Josefine Brodmann; Anna und Eugen Ammann und verstorbene Angehörige (Abstandsregel beachten!) Ostr Eucharistiefeier für Eduard Schüle (1. Opfer); Josef und Else Schlegel; Pauline Nusser; Viktor und Maria Schardt; Otto und Katharina Martin; für Karl und Klara Kober; Florian Kober; Frida Störk; Theresia Bachthaler; für Fidelia Eisele (Abstandsregel beachten!) Montag, 26. Oktober 2020 Keine Hl. Messe Dienstag, 27. Oktober 2020 Keine Hl. Messe Mittwoch, 28. Oktober Hl. Simon und Hl. Judas, Apostel Keine Hl. Messe Bachh Rosenkranz Donnerstag, 29. Oktober 2020 Keine Hl. Messe Bgw Rosenkranz Freitag, 30. Oktober 2020 Keine Hl. Messe Ostr Rosenkranz Tafw Rosenkranz Samstag, 31. Oktober Hl. Wolfgang, Bischof v. Regensburg Jettk Eucharistiefeier anlässlich des Patroziniums zu Ehren des Hl. Wolfgang für die lebenden und verstorbenen Bewohner von Jettkofen;

26 Pfarrblatt Ostrach Seite 2 für Anna und Josef Maier; (Abstandsregel beachten!) Kollekte für die Turmsanierung Bgw Eucharistiefeier als Vorabendmesse zu Allerheiligen mit Totengedenken (Abstandsregel beachten!) Sonntag, 01. November Allerheiligen Ostr Eucharistiefeier (Abstandsregel beachten) Einh Eucharistiefeier mit Totengedenken (Abstandsregel beachten) Rosna Am Aussegnungsplatz auf dem Friedhof: Allerheiligenandacht mit Totengedenken (Lektoren); bitte Abstandsregeln beachten und Gotteslob mitbringen Ostr Auf dem Friedhof: Andacht mit Totengedenken (Abstandsregel beachten) Magb Auf dem Friedhof: Andacht mit Totengedenken, gestaltet vom Gemeindeteam (Abstandsregel beachten) Tafw Auf dem Friedhof:Andacht mit Totengedenken (Abstandsregel beachten) Levw Auf dem Friedhof:Andacht mit Totengedenken (Abstandsregel beachten) Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Wir gedenken der Toten dieser Woche 2018 Gerharz Uwe, Ostr./Meßk. (52) 2007 Kober Klara, Ostr. (87) 2018 Knoll Gebhard, Waldb. (93) 2005 Wetzel Josef, Ostr./Blitzenr. (92) 2001 Grunwald Stefania, Magb. (48) 2002 Moßmann Bernhard, Waldb. (73) 2006 Ailinger Karl, Jettkf. (59) 2004 Lipps Maria, Ostr. (91) 2013 Pellhammer Margarethe, Sig.-Gutenst. (60) 2014 Herentin Ingeborg, Ostr. (82) 2018 Nassal Maria, Ostr. (86) 2001 Lehleiter Paul, Bachh. (81) 2019 Menner Paul, Ostr. (82) VORBEREITUNG AUF DIE KOMMUNION ELTERNABEND Wegen der reduzierten Personenzahl im Pfarrheim findet der Elternabend am 12. November um Uhr in der Ostracher Pfarrkirche St. Pankratius statt. Ich bitte um Beachtung und grüße freundlich Wolfgang Gnannt, GRef. Öffnungszeiten: Mittwoch Sonntag bis Uhr bis Uhr Die Bücherei befindet sich im Pfarrhaus, Hauptstraße 23, unterer Eingang Bücher für den Herbst Das Sams und der blaue Drache von Paul Maar Ein brandneues Sams - mit Illustrationen von Erfolgsautor Paul Maar. Nichts darf man! Und so muss sich das Sams den ganzen Tag langweilen, während Herr Taschenbier auf der Arbeit ist. Draußen beobachtet es, wie ein paar Kinder einen Drachen steigen lassen. So was hätte das Sams auch gern. Weil der Drachenladen aber geschlossen ist, benutzt das Sams ausnahmsweise die verbotene Wunschmaschine. Und plötzlich steht vor ihm ein echter kleiner Drache! Ein lustiges Versteckspiel beginnt, denn natürlich darf Frau Rotkohl auf keinen Fall etwas erfahren. Auffällig ist nur, dass alle plötzlich so viel Glück haben. Denn das Sams hat tatsächlich einen chinesischen Glücksdrachen herbeigewünscht! Eine neue Sams-Geschichte von Paul Maar selbst illustriert. Unzählige Fans in allen Generationen - insgesamt über 5 Millionen verkaufte Bände. Erstmals mit gereimten Kapitelüberschriften Die englische Fotografin von Dinah Jefferies Indien, Als die junge Fotografin Eliza im Auftrag der britischen Krone nach Indien entsandt wird, um ein Jahr lang die Familie des Maharadscha von Rajputana zu porträtieren, kann sie ihr Glück kaum fassen. Nach einem herzlichen Empfang der fürstlichen Familie holt sie jedoch bald die Wirklichkeit ein. Intrigen und Streitereien im Palast halten sie auf Abstand, ihr einziger Lichtblick ist Jay, der Bruder des Fürsten. Trotz ihrer unterschiedlichen kulturellen Herkunft fühlen Eliza und Jay sich stark zueinander hingezogen. Doch diese Liebe darf nicht sein. Denn Jay ist einer indischen Prinzessin versprochen... Eine mitreißende Liebesgeschichte wie im Märchen, eingebettet in die Farbenpracht des kolonialen Indiens - opulente Lesekost zum Wegträumen Sunday Express Libellenschwestern von Lisa Wingate Libellenschwestern von Lisa Wingate Geschäfte machen mit der Not und Verzweiflung von Menschen am Rande der Gesellschaft, das gab es schon immer. Der Roman Libellenschwestern erzählt von Kindern, die ihrer armen Familie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Amerika entrissen werden und fast alle bei gut situierten Adoptiveltern ein neues Zuhause finden. Die Handlung ist fiktiv, und doch ist die Vorstellung, dass es so oder ähnlich gewesen sein könnte, sehr real. Es wird deutlich, wie viel Schmerz bei den Kindern und ihren Eltern damit einhergeht. Ergebnislos ist später oft die Suche nach der Herkunftsfamilie, die Entwurzelung macht vielen zu schaffen und andererseits hemmen gesellschaftliche Zwänge eine Zusammenführung der Geschwister. Die Geschichte handelt von Liebe und Freundschaft, aber auch von Verzweiflung und großem Kummer, und dass es trotzdem auch glückliche Zeiten für die Betroffenen geben kann.

27 Pfarrblatt Ostrach Seite 3 Der Roman beginnt im Hier und Heute und spannt einen weiten Bogen über drei Generationen. Ein Libellenarmband verbindet Vergangenheit und Gegenwart und vier Schwestern. Sie haben es geschafft, sich wiederzufinden und treffen sich heimlich über Jahrzehnte, ohne dass ihre Familien etwas davon ahnen. mit eigenen Kompositionen von Elisabeth Harras und Norbert Strunz Eine Reise in die Tiefen unseres Universums Anlässlich ihres Studioalbums Another Night In Space haben die zwei Musiker ihre Kompositionen mit Bildern der Weltraumorganisation NASA und eigenen Computeranimationen unterlegt und daraus eine Multimediashow erstellt. Sie möchten ihre Besucher mitnehmen auf eine Reise, die von unserem eigenen blauen Planeten bis zu den entferntesten Galaxien führt. Eintritt frei - Spenden willkommen eine Anmeldung ist erforderlich (bis Freitag, um 18 Uhr): Ev. Pfarramt oder per an: pfarramt.ostrach@elkw.de Sonntag, 25. Oktober Evangelische Christuskirche Ostrach 09:00 Uhr Gottesdienst 10:00 Uhr Taufgottesdienst Klosterkapelle Wald 11:00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 1. November Evangelische Christuskirche Ostrach 10:00 Uhr Gottesdienst, mit anschließ. Kirchencafé Gottesdienstbesucher aus Wald werden um 9:30 Uhr an der Sparkasse abgeholt. (die Kollekte ist für die Bibelmissionarische Arbeit: Bibliorama in Stuttgart) Evangelisches Pfarramt Ostrach und Wald Termine: Donnerstag, 22. Oktober Evangelische Christuskirche Ostrach 20:00 Uhr Kirchengemeinderatssitzung Pfarrer Michael Jung Dietrich-Bonhoeffer-Str. 3, Ostrach Telefon: , Fax: Pfarramt.Ostrach@elkw.de Homepage: Youtube-Kanal: Sie finden uns, wenn Sie die Stichworte ostrach evangelisch eingeben. Öffnungszeiten im Pfarramt: Dienstags 09:30 11:30 Uhr Freitag, 23. Oktober Anbau der Christuskirche Ostrach 09:30 Uhr Frauenkreis, Thema: Bekehrung der Lydia (Apg 16,14-40) Samstag, 24. Oktober Evangelische Christuskirche Ostrach 18:30 Uhr Multimedia-Präsentation von Exultatio Mundi, Another Night In Space Sammelbestellung des neuen Andere Zeiten Adventskalenders 2020 Die Kirchengemeinde organisiert wieder eine Bestellung dieses Kalenders, der sich als Geschenk eignet oder Sie selbst über die Adventszeit mit geistlichen und augenöffnenden Impulsen und passenden Bildern begleitet. Es gibt auch wieder eine Kinder-Ausgabe: Der andere Advent für Kinder. Der Preis wird wieder bei ca. 9.- Euro liegen. Bitte geben Sie bei Klaus Knödler (Tel ) oder im Pfarramt (Tel oder s. oben) Bescheid, welche und wie viele Exemplare sie bestellen möchten. Sobald sie eintreffen, können Sie in der Kirche oder während der Sprechzeiten im Pfarramts-Sekretariat abgeholt werden. Vorankündigung Einladung zur Seelenwärmer-Zeit im November und Dezember Jeweils Freitags am 13. / 20. / 27. November, 4. und 11. Dezember ist die Evangelische Christuskirche von 15 bis 17 Uhr geöffnet. Ein - wie im vergangenen Jahr - reich gedeckter Büchertisch lädt zum Schmökern und Verweilen ein. Sie können sich - bei Kaffee und Tee - literarisch anregen lassen und zugleich schon Geschenke zu Weihnachten ins Auge fassen: CD s, geistliche und spirituelle Literatur, Losungsbücher und Kalender durchs Jahr 2021 und vieles mehr. Der Weltladen bietet Leckeres fair gehandelt. Mit einem kurzen geistlichen Impuls um Uhr endet jeder Nachmittag. Gerne können Sie jederzeit und ohne Anmeldung vorbeikommen - nur zum Schmökern, nur für den Impuls - gerade so, wie es gut für Sie ist. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

28 Pfarrblatt Ostrach Seite 4

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