Informationen zum kaufmännischen Betriebspraktikum

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1 Informationen zum kaufmännischen Betriebspraktikum Merkblatt für Studierende zum kaufmännischen Praktikum im Rahmen des Diplomstudiengangs Wirtschaftspädagogik 1. Funktion des Praktikums Stand: SS 2005 In der Betriebspraxis sollen Studierende fachpraktische Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, Einblicke in Organisation und Einrichtungen von Betrieben gewinnen, Verständnis für wirtschaftliches Arbeiten entwickeln sowie mit den sozialen Bedingungen der Arbeitswelt vertraut werden. 2. Zeitliche Dauer und Anrechungsmodalitäten Die zeitliche Dauer des Praktikums beträgt: - für das Studium der Wirtschaftspädagogik an der Universität Bamberg mindestens 26 Wochen, nachzuweisen bis spätestens zum Zeitpunkt der Meldung zur letzten Fachprüfung der Diplomprüfung; - im Falle des Eintritts in den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt im kaufmännischen Schulwesen in Bayern mindestens 48 Wochen, nachzuweisen bis spätestens zum Zeitpunkt des Beginns des Vorbereitungsdienstes. Der Nachweis des geforderten Praktikums kann auch durch den Abschluss einer kaufmännischen Berufsausbildung oder durch eine gleichwertige praktische Tätigkeit geführt werden. Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten im Rahmen einer nicht-kaufmännischen Berufsausbildung können bei Zuordnung zu den u.g. Funktionsfeldern angerechnet werden. Die Ableistung des Betriebspraktikums kann in einem Stück erfolgen oder in Teilabschnitten abgeleistet werden. Zumindest ein Abschnitt sollte zusammenhängend 12 Wochen umfassen.

2 Nicht zulässig ist die Unterteilung in kürzere Praktikumsabschnitte als 4 Wochen. Es wird empfohlen, einen Teil des Praktikums bereits vor Studienbeginn zu absolvieren. 3. Praxisstellen Die Praktika können in Betrieben der Wirtschaft absolviert werden, z. B. in der Industrie, im Groß- und Einzelhandel, bei Versicherungen, Banken, Speditionen, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern etc., sowie in der Öffentlichen Verwaltung. Als Praxisstellen kommen auch Betriebe in Betracht, die nur in Teilbereichen kaufmännische Funktionen wahrnehmen (z.b. größere Handwerksbetriebe, moderne Dienstleistungsunternehmen). Teilpraktika können in verschiedenen Betrieben absolviert werden. 4. Berichte und Nachweise Die Praktika sind von den Praktikumsstellen unter Angabe der Abteilung bzw. des Funktionsfeldes, der Zeitdauer sowie der dort verrichteten Tätigkeiten des Praktikanten zu bescheinigen. Als Praktikumsnachweis hat der Studierende einen Praktikumsbericht nach Abschluss jedes Teilpraktikums zu erstellen. Der Tätigkeitsbericht ist vom Praktikumsbetrieb auf sachliche Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen. Die Tätigkeitsberichte sind 1,5-zeilig maschinenschriftlich in einem Umfang von jeweils 2 bis 3 Seiten DIN A 4 zu erstellen. 5. Struktur und Inhalte des Praktikums Die inhaltliche Gestaltung des Praktikums soll sich nach Möglichkeit der einzelnen Betriebe an den Ausbildungsordnungen für die kaufmännischen Ausbildungsberufe orientieren. Die Teilpraktika müssen jeweils mindestens einen Monat umfassen. Ein Teil der Praktikumszeit sollte sich an mindestens eines der Wahlpflichtfächer anlehnen und ein Kennenlernen der betrieblichen Praxis in diesem Bereich ermöglichen. Von den nachfolgend genannten betrieblichen Bereichen sind mindestens vier auszuwählen:

3 Betriebliche Funktion Mögliche Tätigkeitsfelder 1. Einkaufsabteilung - Einkaufsplanung - Einkaufsabwicklung 2. Lager - Warenannahme - Warenlagerung - Bestandsüberwachung 3. Verkauf / Marketing - Verkaufsvorbereitung - Beratung und Verkauf - Verkaufsabrechnung 4. Produktion - Organisation der Produktionswirtschaft - Fertigungsplanung - Arbeitsvorbereitung 5. Betriebliches - Organisation des Rechnungswesen / Rechnungswesens Controlling - Buchführung - Zahlungsverkehr - Kosten- und Leistungsrechnung - Statistik 6. Personalwesen - Organisation des Personalwesens - Eintritt und Ausscheiden von Arbeitnehmern - Personalverwaltung - Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb - Lohn- und Gehaltsabrechnung 7. Datenverarbeitung / Informations- und Telekommunikationstechnik - Datenrecherche - Datenbankerstellung und -pflege - Datenschutz und Urheberrecht - Systemarchitektur, Hardware und Betriebssystem - Systemtechnik- und Systempflege - Programmiertechniken - Netze und Dienste - E-Commerce - Unternehmenspräsentation im WWW 8. Dienstleistungen - Typische Tätigkeiten, z.b. bei - Arbeitsverwaltung - Bank oder Sparkasse - Kommunalverwaltung - Reisebüro - Sozialversicherungsträger - Spedition - Steuerberater - Versicherung Mindestdauer Höchstdauer (in Wochen) (in Wochen)

4 Informationen zu den Schulpraktischen Übungen Merkblatt für Studierende zu den Schulpraktischen Übungen im Rahmen des Diplomstudiengangs Wirtschaftspädagogik 1. Ziel der schulpraktischen Übungen Stand: SS 2005 In den Schulpraktischen Übungen erhalten die Studierenden die Möglichkeit, vor dem Referendariat praktische Erfahrungen mit dem Unterricht an berufsbildenden Schulen zu machen, wobei sie nicht nur hospitieren, sondern auch selbst unterrichten sollen. Ziel des Praktikums ist es, wirtschaftswissenschaftliche und pädagogische Theorie im beruflichen Praxisfeld von Lehrenden zu üben. Insbesondere soll die Anschauung komplexer Problemstellungen in der Praxis erworben und die eigenständige Urteilsbildung über die Realisierbarkeit theoretischer Konzepte gefördert werden. 2. Dauer, Teilbarkeit und Eingliederung in das Studium a) Die Schulpraktischen Übungen dauern 80 Stunden. b) Die Schulpraktischen Übungen sollten vor Beginn des Hauptstudiums abgeleistet werden. Sie sind eingebettet zwischen die Veranstaltung Vorbereitung Schulpraktische Übungen (SpÜ-V) und Nachbereitung Schulpraktische Übungen (SpÜ-N). Für die Veranstaltungen besteht Besuchspflicht (siehe die inhaltlichen Modalitäten zum Schulpraktikum). Bitte halten Sie sich daher die Termine unbedingt frei! c) Es besteht die Möglichkeit, das Schulpraktikum in zwei Teilen abzuleisten (z.b. zwei Wochen im Oktober und zwei Wochen im folgenden Frühjahr). Jedes Teilpraktikum muss mindestens zwei Wochen umfassen. d) Jeder Studierende bemüht sich in Rücksprache mit dem Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik selbst um einen Schulpraktikumsplatz.

5 3. Inhaltliche Modalitäten a) Die Schulpraktischen Übungen beinhaltet Hospitationen sowie mindestens zwei selbst vorbereitete und durchgeführte Unterrichtssequenzen (i.d.r. eine Schulstunde). Im Rahmen des Praktikumsberichts ist für einen der selbst durchgeführten Unterrichtsversuche ein schriftlicher Unterrichtsentwurf anzufertigen. b) Als Fächer, in denen die Schulpraktischen Übungen durchgeführt wird, können sowohl die wirtschaftlichen als auch die sog. allgemeinbildenden Fächer fungieren. c) Die Schulen organisieren die Schulpraktischen Übungen möglichst individuell nach ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen auf der Basis eines an die Referendarsausbildung angelehnten Mentoren-Systems. d) Aufgabe der Mentoren ist es, die Schulpraktikanten mit dem Schulalltag vertraut zu machen, ihnen die Gelegenheit zur Hospitation von Unterrichtsstunden zu geben sowie die von den Praktikanten selbst gehaltenen Unterrichtsstunden kritisch zu reflektieren und den Studierenden bei der Verbesserung ihres Unterrichts beratend zur Seite zu stehen. e) Aufgabe der Studierenden ist es, praktizierende Lehrer bezogen auf den hospitierten Unterricht bezüglich der Aspekte zu befragen, die den Studierenden unter der in ihrer universitären Ausbildung bekannt gewordenen Kriterien und Ergebnisse aus der Unterrichtsforschung bemerkenswert erscheinen. f) Auf der Basis der gehaltenen Stunden, der vorgelegten Unterrichtsentwürfe sowie einer Auflistung der hospitierten Unterrichtsstunden stellt die jeweilige Schule eine Teilnahmebestätigung über die Schulpraktischen Übungen aus. g) Eine darüber hinausgehende Bewertung der Leistungen des Praktikanten - bspw. durch eine Zertifizierung mit Notenausweis oder ein Schulleitergutachten - erfolgt nicht. h) Auf der Grundlage der von der Schule bescheinigten Schulpraktischen Übungen und der regelmäßigen Teilnahme an der o.g. Blockveranstaltung stellt der Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik eine Bescheinigung über die Schulpraktischen Übungen aus, die bei der Meldung zum letzten Teil der Diplomprüfung vorgelegt werden muss.

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