3. Aufgaben der Gemeinde

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1 Baustellenentwässerung Baustellenkontrolle Im allgemeinen Die politische Gemeinde verfügt über die so genannte allgemeine Kompetenz in kommunalen Angelegenheiten. Im Bezug zur Baustellenentwässerung Die Gemeinde soll/muss kontrollieren, ob die Entwässerung oder das Entwässerungssystem fachgerecht, dem Stand der Technik und den gültigen Normen entspricht. Inhalt Tagung für Umweltschutzbeauftragte, Bauverwalter und Ressortleiter Bau 17. Juni 2015 Folie 1

2 Inhalt Zuständigkeit Gemeinde Für die Einleitung von Baustellenabwasser in die Schmutzwasserkanalisation ist eine Bewilligung der Gemeinde oder des Bezirks erforderlich und sollte mit dem ARA-Betreiber abgesprochen werden. Kanton Für die Einleitung von Baustellenabwasser in die Regenwasserleitung bzw. in den Vorfluter ist eine Bewilligung des AfU erforderlich und sollte mit dem GEP-Ingenieur abgesprochen werden. Tagung für Umweltschutzbeauftragte, Bauverwalter und Ressortleiter Bau 17. Juni 2015 Folie 2

3 Inhalt Definition Baustellenabwasser ist eine übergeordnete Bezeichnung für alle auf der Baustelle anfallenden Abwasserarten (verschmutz und nicht verschmutzt) welche zeitlich begrenzt sind. Verschmutzt Häusliches Schmutzabwasser, Waschabwasser, etc. Wassergefährdende Stoffe Nicht verschmutzt Baugrubenwasser, Grundwasser, Niederschlagswasser, Quellwasser, Sickerwasser, etc. Tagung für Umweltschutzbeauftragte, Bauverwalter und Ressortleiter Bau 17. Juni 2015 Folie 3

4 Inhalt Entwässerung der Baustelle Verschmutztes Abwasser Wasser, welches über eine Absetzvorrichtung und einer Neutralisationsanlage vorbehandelt wird und immer noch Verunreinigung aufweist, muss unter Berücksichtigung der Einleitbewilligungen in die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation abgeleitet werden. Nicht verschmutztes Abwasser Wasser, welches über eine Absetzvorrichtung und einer Neutralisationsanlage vorbehandelt wird und keine weitere Verunreinigung aufweist, kann versickert oder in einem Vorfluter eingeleitet werden. Tagung für Umweltschutzbeauftragte, Bauverwalter und Ressortleiter Bau 17. Juni 2015 Folie 4

5 Inhalt Aufgabe der Gemeinde Baubewilligung Kontrolle der Bewilligung, aber nur für die Einleitung von Baustellenabwasser in die Schmutzwasserkanalisation. Dies sollte mit dem ARA-Betreiber abgesprochen werden. Wichtig: Baustelleninstallationsplan inkl. Berechnungen. Baustellenkontrolle Kontrolle der fachgerechten Ableitung von verschmutztem und nicht verschmutztem Abwasser, in die Kanalisation oder in den Vorfluter, nach dem Stand der Technik, der SIA 431, des ZUDK Merkblattes und den Auflagen aus der Baubewilligung. Tagung für Umweltschutzbeauftragte, Bauverwalter und Ressortleiter Bau 17. Juni 2015 Folie 5

6 Inhalt Kontrollrapport - Gesetzliche Vorgaben - Ist die entsprechende Baubewilligung vorhanden? - Auflagen aus der Baubewilligung berücksichtigt? - Gängige Praxis - Wenn Kanalisation Info an ARA Betreiber Tagung für Umweltschutzbeauftragte, Bauverwalter und Ressortleiter Bau 17. Juni 2015 Folie 6

7 Inhalt Fragen??? Falls Sie Fragen haben, steh ich Ihnen jetzt zur Verfügung ansonsten bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsch Ihnen weitere spannende Vorträge Tagung für Umweltschutzbeauftragte, Bauverwalter und Ressortleiter Bau 17. Juni 2015 Folie 7

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