OED Office des eaux et des déchets

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1 AWA OED Office des eaux et des déchets 1 sanu, bildung für nachhaltige entwicklung Baubewilligungsverfahren: Auflagen und Vorgehen im Marcel Zürcher, Abt. Betriebe und Abfall Fachbereich Industrie, Gewerbe, Tankanlagen 2

2 Bauabsichten Bewilligung fordert ein Entwässerungskonzept in Ausschreibung oder Werkvertrag integrieren Ja Zuständigkeit für Bewilligung? Erarbeiten eines Entwässerungskonzepts Ja Umsetzung durch Unternehmung Gemeinde Kanton Nein Nein unter- oder oberirdische Gewässer resp. ARA beeinträchtigt? Entwässerungskonzept i.o.? Kontrolle vor Ort durch Gde oder Kanton Ende 3 Zuständigkeit für Bewilligung? 4

3 5 unter- oder oberirdische Gewässer resp. ARA beeinträchtigt? 6

4 gewässerschutzrelevante Bauvorhaben! Anlagen zum Umschlag von Beton, sofern pro Tag mehr als 1000 Liter Abwasser anfallen oder die Baustelle länger als 3 Monate dauert (Gefahr für ober- und unterirdische Gewässer resp. ARA).! Baugrubenentwässerungen (sofern Gefahr für ober- und unterirdische Gewässer besteht).! Bohr- und Fräsarbeiten (ev. stark alkalische Abwässer mit feinen Partikel). 7! Untertagebau (Bohrvortrieb mit Netzmittel, grössere Mengen an Sprengmittel resp. Betonzusatzmittel etc.)! Grundwasserabsenkungen und Bauten im Grundwasser (Fugenabdichtungen, Beschichtungen, Zusatzstoffe)! Bauvorhaben auf Altlasten, belasteten Standorten oder Verdachtsflächen (kontaminiertes Abwasser)! Aufstellen von Anlagen für die Herstellung von Beton (industrieller Betrieb) 8

5 Man beachte, dass! die Einleitung auf eine ARA durch den Inhaber der Kanalisation sowie der ARA genehmigt werden muss.! die Einleitung in ein Gewässer bedarf einer Wasserbaupolizeibewilligung (WBG Art. 48 Abs. 1; WBV Art. 2a) sowie einer fischereirechtlichen Bewilligung (BGF Art. 8 Abs. 3).! die Versickerung von vorbehandeltem Abwasser durch die Gemeindebaupolizeibehörde genehmigt werden muss. 9 Bewilligung fordert ein Entwässerungskonzept 10

6 Mögliche Textbausteine! Vor Abschluss des Werkvertrages ist der Baubewilligungsbehörde ein Entwässerungskonzept für die Baustelle gemäss Ziffer 23 der SIA-Empfehlung 431 (Ausgabe 1997) zur Genehmigung einzureichen. Das genehmigte Entwässerungskonzept ist als verbindlicher Bestandteil in den Werkvertrag aufzunehmen.! Die Installation der Baustellenentwässerung ist vor Inangriffnahme von relevanten Arbeiten im Grundwasser (Spezialtiefbau) resp. vor Beginn der Grundwasserabsenkung von der Gemeinde abnehmen zu lassen.! Für die Dauer der Bauarbeiten innerhalb der Grundwasserschutzzone ist zusammen mit der Wasserversorgung ein qualitatives Überwachungsprogramm sowie ein Alarmierungs- und Interventionskonzept für die Quellwasserfassung / Grundwasserfassung zu erstellen. 11 Erarbeiten eines Entwässerungskonzepts 12

7 SIA-Empfehlung Ausgabe 1997 Entwässerung von Baustellen 13 Entwässerungskonzept nach SIA Zu ermittelnde Parameter (Ziffer 2.34)! Lage der Baustelle bezüglich der Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzzonen sowie Altlastenverdachtsflächen! Baugrund und Grundwasserverhältnisse! wassergefährdende und abwasserrelevanten Arbeitsgänge (Wasserhaltung, Abwasserarten und deren Fassung)! Qualität und Quantität der zu erwartenden Abwasserarten! zeitlicher Anfall der Abwässer! mögliche ausserordentliche Ereignisse! Art und Anzahl der beteiligten Unternehmer 14

8 Das Entwässerungskonzept beschreibt (SIA/VSA Ziffer 2.35)! Bezeichnung und Fassung der einzelnen Abwasserarten! Vorbehandlung der Baustellenabwässer mit Vordimensionierung der entsprechenden Anlagen! Wiederverwendungs-, Ableitungs-, Einleitungs- und Versickerungsmöglichkeiten! vorgesehene Massnahmen für das sichere Lagern und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (inkl. Betankung)! vorzukehrende Massnahmen bei ausserordentlichen Ereignissen! verantwortlicher Unternehmer und zuständige Ansprechpersonen! Konzept der notwendigen Kontrollmessungen (Abwasserqualität und menge) 15 Tabelle 1 Entwässerung der Baustelle in Abhängigkeit von der Abwasserart (Seite 11) 16

9 Merkblätter! Gewässerschutzbereiche A U, A O und B: Das Merkblatt gilt für sämtliche Bautätigkeiten und ergänzt die projektbezogenen Auflagen in der entsprechenden Gewässerschutz- oder Baubewilligung.! Grundwasserschutzzonen S: Es gelten die Vorschriften gemäss Merkblatt Allgemeine Auflagen für Bauvorhaben innerhalb Grundwasserschutzzonen S. Link: Formulare/Merkblätter,! Grundstücksentwässerung (inkl. Industrie und Gewerbe) 17 Entwässerungsschema (1) Betonhaltiges Waschabwasser Betonwerk/ Wiederverwendung Baugrubenentwässerung Absetzbecken Neutralisation ARA Grundwasserhaltung Absetzbecken Versickerung / (Vorfluter) 18

10 Entwässerungsschema (2) Werkstatt / Lager für wassergefährd. Flüssigk. Abflusslos Fahrpiste / Abstellplätze Versickerung diffus / über Schulter Waschplatz SF / MA(K) ARA 19 Entwässerungskonzept i.o.? 20

11 Genehmigung durch Gemeindebaupolizei! Alle Entwässerungskonzepte welche ausschliesslich eine Abtrennung von Feststoffen und/oder eine Neutralisation vorsehen. 21 Genehmigung durch AWA (Kanton)! Alle Entwässerungskonzepte von Untertagebauten und Grösstbaustellen im Zusammenhang mit der Verwendung von Sprengmitteln, Betonzusatzmitteln, Netzmittel etc.! Alle Entwässerungskonzepte von Bauvorhaben auf Altlasten, belasteten Standorten oder Verdachtsflächen im Zusammenhang mit kontaminiertem Abwasser. 22

12 Abwasserbehandlungsanlage für die Abwässer der Baustelle Ceneri-Basistunnel!!!!!!! Neutralisation Entölung Flockung Oxidation Filtration Aktivkohlefilter Abkühlung 23 Umsetzung durch Unternehmung 24

13 Nachtrag zum Entwässerungskonzept! Art und Anzahl der beteiligten Unternehmer! verantwortlicher Unternehmer und zuständige Ansprechpersonen! Konzept der notwendigen Kontrollmessungen (Abwasserqualität und menge)! Entwässerungsplan 25 Entwässerungs- Plan 26

14 Kontrolle vor Ort durch Gde oder Kanton 27 Kontrolle der gewässerschutztechnischen Auflagen: Zuständigkeiten Baubewilligungsdekret Art. 47 (Fassung vom )! Ziffer 1: Die Gemeindebaupolizeibehörde hat darüber zu wachen, dass bei der Ausführung von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen, Auflagen und Bedingungen der Baubewilligung eingehalten werden.! Ziffer 3: Sie kann kantonale Fachstellen zur Baukontrolle beiziehen, sofern deren Fachwissen für die Kontrolle nötig ist. 28

15 Fazit:! Die Kontrolle erfolgt durch diejenige Behörde, welche das Entwässerungskonzept genehmigt hat. 29 Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit und 30 Ihre Bemühungen zugunsten des Gewässerschutzes

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