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36 Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt ist Niederschlagswasser nein Versickerung möglich? ja ja von befestigten Fläche < 1.000m² pro Einleitungsstelle von Flächen, auf denen kein regelmäßiger Umschlag bzw. Lagerung, Ablagerung oder Abfüllung von wassergefährdenden Stoffen statt findet (ausgenommen Kleingebinde bis 20Liter) von Kreis- und Gemeindestraßen mit bis zu zwei Fahrstreifen von Straßen(-flächen) ohne Planfeststellungsverfahren Einleitung in oberirdisches Gewässer Versickerung gemäß NWFreiV und TRENGW außerhalb eines Wasserschutzgebietes oder Altlasten und Altlastenverdachtsflächen? ( siehe Hinweise ) nein nein nein Einleitung gemäß TRENOG außerhalb der engeren Schutzzone von Wasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Schilf- und Röhrichtbeständen, Quellen und deren unmittelbarer Umgebung? Hinweise: ja ja Die Änderungen des WHG und BayWG zum sind im Schema berücksichtigt. Erlaubnisfreie Versickerung Erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung Erlaubnisfreie Einleitung als Gemeingebrauch (Art. 18 Nr.2 BayWG) Die erlaubnisfreie Versickerung kann gemäß 46 i.v.m. 23 WHG zukünftig durch eine Rechtsverordnung des Bundes geregelt werden. Bis zum Erlass einer entsprechenden Verordnung gilt in Bayern die NWFreiV mit den TRENGW. Die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen liegt beim Bauherrn. Das Schema enthält nicht alle Randbedingungen der zitierten bzw. einschlägigen Vorschriften. Im Einzelfall empfiehlt sich immer der Abgleich mit den Regelwerken. weitere nützliche Informationen hierzu unter: Flächenhafte Versickerung (oberirdisch): Auswahl Sickeranlage gemäß TRENGW Anhang Tab. 1 Flächenhafte Versickerung über geeigneten Oberboden oder Mulden möglich? ja nein Unterirdische Versickerung : Auswahl Vorreinigung gemäß TRENGW Anhang Tab. 2 Entwässerungsplanung Arbeitsgrundlagen, z.b.: DWA-M 153 Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser DWA-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser weitere DWA-Arbeits- und Merkblätter (u.a. A 117, A 118, A 128, A 166, M 178 RAS-EW Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Entwässerung Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung bei Kreisverwaltungsbehörde (KVB) Begutachtung durch Wasserwirtschaftsamt Einleitung von höchstens 5.000m² befestigter Fläche innerhalb 1.000m Gewässer-/Uferabschnitt Einleitung von Kupfer-, Zink- oder Bleiblechflächen nur nach Vorreinigung über: 30cm bewachsenen Oberboden oder Behandlungsanlage mit Bauartzulassung Einleitung von Verkehrsflächen nur in bestimmte Gewässer (siehe Nrn. 4.6 und 4.7 der TRENOG) Wasserrechtlicher Bescheid für Einleitung oder Erlaubnisfreie Versickerung Versickerung durch KVB Erlaubnisfreie Einleitung fachinformationen/niederschlagswasser_ rechtliche_aspekte/index.htm Erläuterung: NWFreiV Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser, vom 1. Januar 2000 mit Änderung vom TRENGW Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser, Bekanntmachung vom Bayerisches Landesamt für Umwelt Referat 66 Siedlungsentwässerung TRENOG Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer, Bekanntmachung vom DWA Merk und Arbeitsblätter erhältlich bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. unter:
37 Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung Niederschlagswasserversickerung Sollte geplant werden, anfallendes Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern, so ist folgendes zu beachten: Für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser sind die Anforderungen der "Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser" (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung-NWFreiV), die hierzu eingeführten Technischen Regeln (Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser, TRENGW) und das Arbeitsblatt DWA-A 138 (Planung, Bau u. Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser), in den jeweils aktuellen Versionen zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine erlaubnisfreie Versickerung primär eine flächenhafte Versickerung voraussetzt. Ist die NWFreiV nicht anwendbar, so ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist so rechtzeitig beim Landratsamt zu beantragen, dass vor Einleitungsbeginn das wasserrechtliche Verfahren durchgeführt werden kann. Bei der Planung sind das Merkblatt DWA-M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) und das DWA-A 138, in den jeweils aktuellen Versionen zu berücksichtigen. Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer Sollte eine Versickerung aufgrund der Untergrundverhältnisse und der Grundwasserflurabstände nicht möglich sein, so ist zu prüfen, ob das anfallende Niederschlagswasser schadlos in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden kann. Für das erlaubnisfreie Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in oberirdische Gewässer sind die hierzu eingeführten Technischen Regeln (Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer, TRENOG) in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Ist die TRENOG nicht anwendbar, so ist für die Einleitung von Niederschlagswasser eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die so rechtzeitig beim Landratsamt zu beantragen ist, dass vor Einleitungsbeginn das wasserrechtliche Verfahren durchgeführt werden kann. Bei der Planung sind das Merkblatt DWA- M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) und das Arbeitsblatt DWA- A 117 (Bemessung von Regenrückhalteräumen), in den jeweils aktuellen Fassungen zu berücksichtigen. Einleitung in das öffentliche Kanalnetz Sollte sowohl eine Versickerung als auch eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer nicht möglich sein, so ist zu überprüfen unter welchen Voraussetzungen das anfallende Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz des Abwasserbeseitigungspflichtigen eingeleitet werden kann. Zusätzlicher Hinweis: Nützliche Hinweise zum Umgang mit Regenwasser sind im Internetangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) unter folgendem Link:
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