Die Baugenehmigung. Wer auf einem Baulücke-Grundstück bauen will muß so bauen, daß sein Bauwerk zu den Bauwerken in der Umgebung paßt.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Baugenehmigung. Wer auf einem Baulücke-Grundstück bauen will muß so bauen, daß sein Bauwerk zu den Bauwerken in der Umgebung paßt."

Transkript

1 Die Baugenehmigung Der Traum vieler Menschen ist ein eigenes Haus zu haben. Man braucht dann nicht zu befürchten, daß man wegen Kündigung seine Wohnung verlassen muß. Man kann seine Wohnung auch so herrichten, wie man es will. Und man braucht auch keine Miete zu bezahlen. Auf der anderen Seite braucht man viel Geld um ein Haus bauen zu können. Bis man die Schulden abbezahlt hat braucht man meistens einige Jahre. Wer ein Haus bauen möchte braucht einen Bauplatz. Die Kosten des Bauplatzes beziehen sich auf den Bauort und den Baugrund ( Lehm, Kies, Grundwasser). Bei uns in Dettingen kostet der qm Baugrund zur Zeit 106DM. Bei 500 qm sind das DM. Bauen darf man nur auf Grundstücken, die von den zuständigen Ämtern zum Bauen zugelassen sind. Von den Ämtern werden zum Bauen folgende Grundstücke zugelassen:! Grundstücke, die innerhalb eines Dorfes oder einer Stadt noch nicht bebaut sind (sogenannte Baulücken)! Grundstücke, die innerhalb eines Gebiets liegen, für das es einen Bebauungsplan gibt. Wer auf einem Baulücke-Grundstück bauen will muß so bauen, daß sein Bauwerk zu den Bauwerken in der Umgebung paßt.

2 Wer auf einem Grundstück innerhalb eines Bebauungsplan- Gebietes bauen will muß so bauen wie es die Vorschriften des Bebauungsplanes regeln. Wenn man anders bauen will, zum Beispiel wenn man das Haus an eine andere Stelle bauen will wie das im Bebauungsplan vorgeschrieben ist braucht man eine Sondergenehmigung der Gemeinde. In einem Bebauungsplan ist u.a. geregelt:! ob in dem Baugebiet nur Wohnhäuser oder z.b. auch Gewerbe- betriebe gebaut werden dürfen! wie viele Wohnungen höchstens auf einem Bauplatz gebaut werden dürfen! wo das Wohnhaus auf dem Baugrundstück gebaut werden darf (z.b. Abstandflächen zu den Nachbarn)! in welcher Richtung das Haus stehen soll! wie hoch das Wohnhaus höchstens sein darf! wie die Neigung des Daches sein soll! wie die Farbe der Dachziegel sein darf! ob und wie man Sonnen-Kollektoren auf das Dach installieren darf! in welchen Farben das Haus gestrichen werden darf! wie man das Regenwasser ableiten oder versickern soll! wie man das Grundstück bepflanzen soll oder darf! ob und wie man um das Grundstück einen Zaun oder eine Mauer anbringen darf! wie viele Autostellplätze auf dem eigenen Grundstück hergerichtet werden müssen

3 Wie muß ein Grundstück sein, damit man darauf bauen kann?! Es muß von der Baugenehmigungsbehörde als Bauplatz zugelassen sein.! Es muß eine so breite befestigte Zufahrt von einer öffentlichen Straße vorhanden sein, damit im Notfall ein Feuerwehrfahrzeug und ein Krankenwagen auf das Grundstück fahren können.! Es muß ein Anschluß an die öffentliche Trinkwasserversorgung vorhanden sein.! Es muß ein Anschluß an die öffentliche Abwasserleitung hergestellt werden können.! Es muß ein Anschluß an die Stromversorgung möglich sein. Was braucht man bevor man mit dem Bauen anfangen kann? 1. das erforderliche Geld (Abklärung der Finanzierung mit der Bank) 2. einen Bauplatz 3. eine Baugenehmigung Wie bekommt man eine Baugenehmigung? Um eine Baugenehmigung zu bekommen muß man in der Gemeinde in der der Bauplatz liegt einen Baugenehmigungs- Antrag einreichen. 1. Wenn der Bauplatz in einem Bebauungsplan-Gebiet liegt, die Bauunterlagen vollständig sind und im Bauantrag alle Vorschriften des Bebauungsplanes eingehalten wurden, kann man innerhalb 2 Wochen mit dem Bauen beginnen. Die Gemeinde prüft nur ob die Bauunterlagen vollständig sind. Die Verantwortung, daß alle Vorschriften

4 eingehalten sind liegt beim Architekten und beim Bauleiter. Dieses sehr schnelle Baugenehmigungsverfahren (es heißt Baukenntnis-Verfahren) für ein Wohnhaus innerhalb eines Bebauungplan-Gebietes gibt es erst seit Januar Wenn der Bauplatz nicht in einem Bebauungsplan-Gebiet liegt muß zuerst die Gemeinde und dann das Landratsamt den Bauantrag genehmigen. Bis man eine solche Genehmigung bekommt dauert es durchschnittlich 6 Wochen. Die Baugenehmigungsbehörde prüft,! ob der Bauantrag vollständig ist! ob ein Sachverständiger, z.b. Architekt oder Bautechniker den Bauplan erstellt hat! ob die Nachbarn über den Bauantrag informiert worden sind oder ob die Gemeinde das noch erledigen muß! ob zum Bauplatz eine ausreichende Straße vorhanden ist! ob für den Bauplatz ein Wasserversorgungs- und Abwasserversorgungsanschluß vorhanden ist! ob durch das geplante Haus die Abstandsvorschriften zu den Nachbargrundstücken eingehalten sind. Je höher das Haus ist, desto größer muß der Abstand zum Nachbar-Grundstück sein! ob eine ausreichende Wärmeisolierung der Wände,Fenster, Türen und des Daches vorgesehen ist! ob die Brandschutz-Vorschriften eingehalten sind! ob die Unfallsverhütungs-Vorschriften eingehalten sind wie z.b. Geländer an Treppen und Balkonen! ob für den Bau des Hauses ein sachkundiger Bauleiter vorhanden ist

5 Keine Baugenehmigung braucht man z.b.! für ein Gartenhäuschen mit bis zu 40 cbm Rauminhalt! für ein Gewächshaus bis zu 4 Meter Höhe! für eine Überdachung des Hauseinganges, der Terrasse oder des Balkons Auch wenn man dafür keine Baugenehmigung braucht, muß man die Bauvorschriften wie z.b. die Abstände zum Nachbarn einhalten. Was kostet eine Baugenehmigung? Die Höhe der Baugenehmigungsgebühr richtet sich nach den geschätzten Baukosten. Sie beträgt 0.4%. Bei geschätzten Baukosten von z.b DM kostet die Genehmigung also rund 2000DM. Das Baukenntnis-Verfahren ist billiger, weil dabei der Bauleiter und der Architekt die Verantwortung für die richtige Planung und Ausführung haben. Die Gebühr beim Baukenntnis-Verfahren beträgt nur 0.05% der geschätzten Baukosten. Also bei geschätzten Baukosten von DM statt 2000 DM nur 250 DM. Dafür verlangen aber bei diesem Verfahren der Architekt und der Bauleiter von den Bauenden mehr Geld.

Inhalt. Vorwort Einleitung Kapitel 1: Nachbarrecht was ist das? Und vor allem: Wo steht das? Kapitel 2: Lärm...

Inhalt. Vorwort Einleitung Kapitel 1: Nachbarrecht was ist das? Und vor allem: Wo steht das? Kapitel 2: Lärm... Vorwort... 11 Einleitung... 13 Kapitel 1: Nachbarrecht was ist das? Und vor allem: Wo steht das?... 15 Gesetze und Verordnungen/öffentliches und privates Recht 15 Urteile... 17 Wer ist Nachbar?... 18 Duldung

Mehr

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten.

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten. 22 2Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3 Die Grundflächen der Nutzungseinheiten

Mehr

2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Auszug aus der Niederschrift über die 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08. März 2018 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses TAGESORDNUNG öffentliche

Mehr

Gemeinde Kiefersfelden

Gemeinde Kiefersfelden Gemeinde Kiefersfelden Vorsitz: 1. Bürgermeister Hajo Gruber NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11. Januar 2017 im Sitzungssaal des Rathauses Gremiumsmitglieder:

Mehr

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89)

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89) Bremische Landesbauordnung (BremLBO) i.d. Fassung vom 23.3.1983 (Brem. GBl. S. 89) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Vorschriften 13 1 Anwendungsbereich 13 2 Begriffe 13 3 Allgemeine Anforderungen 14 B.

Mehr

232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006

232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006 232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Vom 12. Dezember 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Zweites Gesetz zur

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Seite: 1 N I E D E R S C H R I F T über die öffentlichen Verhandlungen des Bauausschusses T A G E S O R D N U N G 1. 1.1 Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Flst. Nr. 198/1, Schlechtnau,

Mehr

Gemeinderatsvorlage 2015 / 001

Gemeinderatsvorlage 2015 / 001 Gemeinderatsvorlage 2015 / 001 öffentlich Datum der Vorlage: 23.01.2015 Sitzung: GR 04.02.2015 nichtöffentlich Ansprechpartner: Andreas Herb Aktenzeichen: 621.602; 022.31 Anlage/n: keine Bauanträge, Bauanfragen

Mehr

FAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,

FAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, FAQ für Bauherren Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen Prozess zu

Mehr

Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache)

Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache) Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache) Die Stadt Penzberg verkauft im Baugebiet Birkenstraße West 13 Grundstücke zum Bauen günstig an Penzberger Einwohner. Dabei sollen Menschen mit weniger

Mehr

Statische Berechnungen für ein SKAN HOLZ Satteldach-Einzel-Carport Breite 380cm

Statische Berechnungen für ein SKAN HOLZ Satteldach-Einzel-Carport Breite 380cm Statische Berechnungen für ein SKAN HOLZ Satteldach-Einzel-Carport Breite 380cm Hersteller: SKAN HOLZ Europe GmbH Im Alten Dorfe 10 D-21227 Bendestorf Bauherr: Bauort: Vorbemerkung: Die Ausführung der

Mehr

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben Ausgangsfall B will auf seinem Grundstück, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ein Wohnhaus mit 200 qm² Wohnfläche errichten. Das

Mehr

Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung

Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung zum Bauantrag vom zum Antrag auf Vorbescheid vom (Zutreffendes bitte ankreuzen) Bauherr Baugrundstück 1. Bauplanungsrechtliche Vorgaben 1.1. Bebauungsplan mit Festsetzungen

Mehr

kloj^ifb= VK=^éêáä=OMMV= =

kloj^ifb= VK=^éêáä=OMMV= = qáéñä~ì~ãí==== fåçìëíêáéëíê~ëëé=oi=mçëíñ~åü=nqri=psmo=qüìå= qéäk=mpp=oor=up=pti=c~ñ=mpp=oor=uq=or====== = p~åüäé~êäéáíéêw=läáîéê=píìçéêi=aáêéâíï~üä=mpp=oor=uv=nt== çäáîéêkëíìçéê]íüìåkåüi=ïïïkíüìåkåü Abstandsvorschriften

Mehr

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

Wohnbaugebiet Pfaffenacker. Informationsveranstaltung

Wohnbaugebiet Pfaffenacker. Informationsveranstaltung Wohnbaugebiet Pfaffenacker Informationsveranstaltung 21.02.2008 Wörtelhalle Kuppenheim Ablauf - Erläuterung von Themen von allgemeinem Interesse - Fragerunde - Dialog mit Fachfirmen 1 Stand der Erschließung

Mehr

Gemeinde Weißensberg

Gemeinde Weißensberg Gemeinde Weißensberg Zugestellt am: Niederschrift über die öffentliche 24. Sitzung des Bauausschusses Weißensberg am 06.10.2016 im Sitzungszimmer des Rathauses Weißensberg Sitzungsbeginn: Sitzungsende:

Mehr

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). 6.1 Allgemeines Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offene, geschlossene oder abweichende

Mehr

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016 GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 01/2016 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 13.01.2016 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte Besigheimer Str. 19, Flst. 6213 1. Sachverhalt

Mehr

Stadt Wörth a.d. Donau

Stadt Wörth a.d. Donau Stadt Wörth a.d. Donau Niederschrift über die vom 11.05.2017 Ort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 19.00Uhr Vorsitzender: 1. Bürgermeister Anton Rothfischer Anwesend: Dietlmeier Harald, Kaiser Christian,

Mehr

1. Bauvorbereitung und Checklisten

1. Bauvorbereitung und Checklisten 1. Bauvorbereitung und Checklisten Weg der Bauantragstellung Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von 68 SächsBO. Für alle Bauvorhaben, die nicht in 61 SächsBO genannt sind

Mehr

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg 2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg Aufgrund der 6 und 7 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden. Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung

Mehr

Ihr Recht auf gute Verwaltung

Ihr Recht auf gute Verwaltung Ihr Recht auf gute Verwaltung 1 bürgernah Die Volksanwaltschaft ist für alle Bürgerinnen und Bürger da. kostenlos Die Beratung bei der Volksanwaltschaft kostet nichts. unabhängig Die Volksanwaltschaft

Mehr

Info-Blatt: Bauordnungsrecht

Info-Blatt: Bauordnungsrecht Info-Blatt: Bauordnungsrecht Allgemeines zum Baurecht Das Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Bundesgesetz und beinhaltet im Wesentlichen die Regelungen des Bauplanungsrechts. Von praktischer Bedeutung sind

Mehr

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km

Mehr

Antrag Änderungsantrag

Antrag Änderungsantrag Entwässerungsantrag Technisches Rathaus Ansprechpartner/in: Gustav-Heinemann-Straße 10 für privat genutzte Grundstücke: Bauordnungsamt 59065 Hamm Tel: 02381/17-43 34 Tel: 02381/17-43 35 Email: Bauordnungsamt@stadt.hamm.de

Mehr

Antrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO

Antrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Anlage 1 Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Vorlage der

Mehr

4. SEMESTER, B.A. ARCHITEKTUR MODUL G.4.2 BAUBETRIEB, BAUMANAGEMENT, BAURECHT

4. SEMESTER, B.A. ARCHITEKTUR MODUL G.4.2 BAUBETRIEB, BAUMANAGEMENT, BAURECHT 4. SEMESTER, B.A. ARCHITEKTUR MODUL G.4.2 BAUBETRIEB, BAUMANAGEMENT, BAURECHT BROWN LINE: WO IST WAS WIE GEREGELT? NORMEN, VERORDNUNGEN, VERFAHREN, VORLESUNG V4.3. DER ARCHITEKTENVERTRAG HOAI.1.TEIL 2.

Mehr

Baubetriebslehre II. Vorlesung. Nur zu Lernzwecken. Sommersemester Flächenermittlung

Baubetriebslehre II. Vorlesung. Nur zu Lernzwecken. Sommersemester Flächenermittlung Baubetriebslehre II Vorlesung Sommersemester 2016 Flächenermittlung Nur zu Lernzwecken 1 2 Kapitel Flächenermittlung BauNVO Flächen gemäß der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke DIN 277

Mehr

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident

Mehr

Bauvorhaben Beispiele für bewilligungspflichtige - anzeigepflichtige - freie jeweils im Einzelfall zu prüfen

Bauvorhaben Beispiele für bewilligungspflichtige - anzeigepflichtige - freie jeweils im Einzelfall zu prüfen Seite 1 von 5 Bauvorhaben Beispiele für bewilligungspflichtige - anzeigepflichtige - freie jeweils im Einzelfall zu prüfen Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind, wenn

Mehr

SchiedsamtsZeitung 57. Jahrgang 1986, Heft 02 Online-Archiv Seite Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 57. Jahrgang 1986, Heft 02 Online-Archiv Seite Organ des BDS Aufsätze Einfriedigungspflichten in Rheinland-Pfalz und im Saarland von Heinrich Schäfer, Vorsitzender Richter am Landgericht 1. Überblick 1. Bezüglich der Rechtslage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Mehr

Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt

Mehr

Gesetzestext Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln)

Gesetzestext Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) Inhaltsübersicht Gesetzestext Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) vom 28. September 1973 (GVBl. S. 1654), zuletzt geändert durch Art. I ÄndG vom 17. Dezember 2009 (GVBl. S. 870) Inhaltsübersicht

Mehr

Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz

Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Landesrecht Niedersachsen Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: 21072 Normtyp: Gesetz Niedersächsische

Mehr

Wenn der Nachbar nervt

Wenn der Nachbar nervt stern-ratgeber Wenn der Nachbar nervt Rechte und Pflichten in der Nachbarschaft Bearbeitet von Wolfgang Jüngst, Matthias Nick 2007 2007. Taschenbuch. ca. 160 S. Paperback ISBN 978 3 7093 0174 6 Format

Mehr

Gemeinde Weißensberg

Gemeinde Weißensberg Gemeinde Weißensberg Niederschrift über die öffentliche 9. Sitzung des Bauausschusses Weißensberg am 26.03.2015 im Sitzungszimmer des Rathauses Weißensberg Sitzungsbeginn: Sitzungsende: 19.30 Uhr 19.40

Mehr

des Sozial-Ministeriums Saarland und des Finanz-Ministeriums Saarland zur Förderung der behinderten-gerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums

des Sozial-Ministeriums Saarland und des Finanz-Ministeriums Saarland zur Förderung der behinderten-gerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums Förder-Richtlinie des Sozial-Ministeriums Saarland und des Finanz-Ministeriums Saarland zur Förderung der behinderten-gerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums Inhalt Die Förder-Richtlinie 1. Warum gibt

Mehr

Gremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Empfehlung öffentlich

Gremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Empfehlung öffentlich Neubau einer Stallung für Pferde, Bongertwasen,, Teil v. Flst. 3453/1, 3453/3 Vorlagen-Nr.: 038/2011-ö-31 Az.: II/31-632.21 Gremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Empfehlung öffentlich 14.04.2011 Dezernat

Mehr

Alte Olivenmühle mit Projekt für 200 qm in Traumlage mit Meerblick. Ref. DM 560 Tovo Faraldi

Alte Olivenmühle mit Projekt für 200 qm in Traumlage mit Meerblick. Ref. DM 560 Tovo Faraldi Alte Olivenmühle mit Projekt für 200 qm in Traumlage mit Meerblick Ref. DM 560 Tovo Faraldi Eckdaten Baujahr/Restaurierung Grundstueck Wohnflaeche Nutzflaeche Terrasse Ort Infrastruktur Entfernung Meer

Mehr

Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache)

Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache) Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache) Die Stadt Penzberg verkauft im Baugebiet Birkenstraße West noch Grundstücke zum Bauen günstig an Penzberger Einwohner. Dabei sollen Menschen mit

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und

Mehr

Verkaufsexposé. Baugrundstück Flst. Nr. 200, Nagolder Straße / Kalkofenstraße mit ca. 921 m 2 in der Herrenberger Innenstadt

Verkaufsexposé. Baugrundstück Flst. Nr. 200, Nagolder Straße / Kalkofenstraße mit ca. 921 m 2 in der Herrenberger Innenstadt Verkaufsexposé Baugrundstück Flst. Nr. 200, Nagolder Straße / Kalkofenstraße mit ca. 921 m 2 in der Herrenberger Innenstadt Verkaufsausschreibung: Die Stadt Herrenberg bietet eine Teilfläche des Baugrundstücks

Mehr

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache Betreuungs-Vertrag für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das

Mehr

FAQs zu den Bauvorschriften

FAQs zu den Bauvorschriften FAQs zu den Bauvorschriften Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen

Mehr

Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren Veranstaltung Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen Gefahr für Hamburgs Bausubstanz? Amt für Bauordnung und Hochbau Michael Munske Hamburgische Bauordnung Materielle Regelungen / Anforderungen Verfahrensbeteiligte

Mehr

Stadt Wörth a.d. Donau

Stadt Wörth a.d. Donau Stadt Wörth a.d. Donau Niederschrift über die vom 22.06.2017 Ort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 19.15 Uhr Vorsitzender: 1. Bürgermeister Anton Rothfischer Anwesend: Dietlmeier Harald, Kaiser Christian,

Mehr

IMMOLIBERTY.COM (Alte Olivenmühle von privat zu verkaufen I Tovo...

IMMOLIBERTY.COM (Alte Olivenmühle von privat zu verkaufen I Tovo... Página 1 de 10 Immobiliennummer: 04012016A Kontakt mit dem Verkäufer Videoclip Exposé (PDF) WFL ZI G/S BJ GRD OBJEKT EURO ORT 201 m² 7 4 796 m² Alte Olivenmühle 220.000 I-18010 Tovo Faraldi (Ligurien-Italien)

Mehr

Betreuungs-Vertrag. für die WOHNASSISTENZ für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Erklärung in Leichter Sprache

Betreuungs-Vertrag. für die WOHNASSISTENZ für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Erklärung in Leichter Sprache Betreuungs-Vertrag für die WOHNASSISTENZ für Menschen mit einer Beeinträchtigung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das Betreute Wohnen?...

Mehr

NÖ Spielplatzgesetz 2002

NÖ Spielplatzgesetz 2002 NÖ Spielplatzgesetz 2002 Stammgesetz 124/02 2002-12-20 Blatt 1-2 0 Ausgegeben am Jahrgang 2002 124. Stück Der Landtag von Niederösterreich hat am 3. Oktober 2002 beschlossen: NÖ Spielplatzgesetz 2002 Der

Mehr

Neubau eines Wohn & Geschäftshauses in Wildeshausen

Neubau eines Wohn & Geschäftshauses in Wildeshausen Hausart-gruppe Dipl.-Ing. Architekt Christian Meyer Lerchenhausen 3 27239 Lerchenhausen Telefon: 04246-32 699 Telefax: 04246-32 698 76 E-Mail: info@hausart-gruppe.de www.hausart-gruppe.de Neubau eines

Mehr

Einfamilienhaus, Passivhaus

Einfamilienhaus, Passivhaus 1.159 /m 2 WFL Architekt: Architekturbüro Korkowsky Bahnhofstr. 54 59199 Bönen Objektübersicht 286 /m 3 BRI 862 /m 2 BGF 1.211 /m 2 NF Kennwerte bis 1.Ebene DIN 276 Region Durchschnitt Konjunktur Durchschnitt

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO context Kommentar Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO Bearbeitet von Prof. Karlheinz Schlotterbeck, Manfred Busch, Dr. Gerd Hager 7., überarbeitete und erweiterte Auflage 2016. Buch.

Mehr

Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung

Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung Das Formular zur Beantragung einer isolierten Abweichung kann auf der Internetseite des Landratsamtes Eichstätt abgerufen werden. Antragsteller/Bauherr

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs, Fassung

Gesamte Rechtsvorschrift für Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs, Fassung Gesamte Rechtsvorschrift für Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs, Fassung 1.1.2014 Titel Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs Beschlussfassung Gemeindevertretung am 15.12.1988 Änderung Gemeindevertretung

Mehr

Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache. Formular zum Ausfüllen

Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache. Formular zum Ausfüllen Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache Formular zum Ausfüllen Vorsorge-Vollmacht Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis. Sie geben einem anderen Menschen die Erlaubnis, für Sie zu handeln. Sie geben

Mehr

Stand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom ) Satzung über

Stand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom ) Satzung über Stand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom 24.02.2011) Satzung über 1. die Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke; 2. die Gestaltung, Begrünung und

Mehr

Umfang des Parallelogramms. Flächeninhalt des Parallelogramms

Umfang des Parallelogramms. Flächeninhalt des Parallelogramms Parallelogramm Umfang des Parallelogramms Gegeben ist ein Parallelogramm mit den Seitenlängen a und b. Um den Umfang (u P ) zu berechnen, wird folgende Formel verwendet: u P = 2a + 2b a b a = 6 cm; b =

Mehr

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom *

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom * Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.04.2017 * 2. Anwesen Sunderndorferstraße 15; Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau. Bauanlagen an an Bundesfernstraßen

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau. Bauanlagen an an Bundesfernstraßen F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r r ü f f d i i e n s t t (BPD) (BPD):: 12/1991 12/1991 Bauanlagen an an Bundesfernstraßen Um Beachtung

Mehr

5. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Natursteinmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/7 der Gemarkung Waging (Gotenstr.

5. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Natursteinmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/7 der Gemarkung Waging (Gotenstr. Öffentliche Sitzung: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2017 2. Antrag von Hörakustik Fleischer & Kringel ohg zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zum Anbringen einer Firmenbeschilderung

Mehr

Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten...

Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten... Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten...... über Hausanschlüsse Strom, Erdgas, Wasser Wärme, Telekommunikation und Abwasser Eine Informationsbroschüre der KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung

Mehr

1.Verfahrensfreie Vorhaben

1.Verfahrensfreie Vorhaben - 2 - Im Baurecht gibt es verschiedene Verfahren, die je nach Vorhaben erforderlich sind, die wir nachstehend kurz vorstellen wollen: 1.Verfahrensfreie Vorhaben Auswahl der häufigsten Fälle: Eine Nutzungsänderung

Mehr

Testat M6.1 Bauwirtschaft TESTAT 01: KOSTENSCHÄTZUNG. Hochschule Bochum Bochum University of Applied Sciences

Testat M6.1 Bauwirtschaft TESTAT 01: KOSTENSCHÄTZUNG. Hochschule Bochum Bochum University of Applied Sciences M6.1 Bauwirtschaft 2013-14 TESTAT 01: KOSTENSCHÄTZUNG Testat 01 M6.1 Bauwirtschaft 2010-11 2013-14 Testat: Kostenschätzung (Prüfungsvorleistung) 1. Aufgabe Im Zuge Ihres Studiums haben Sie bereits schon

Mehr

Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO

Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde

Mehr

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2017

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2017 Anlagennummer 1. Anlagenbetreiber 2. Anlagenanschrift Bitte vollständig ausfüllen! Gemarkung, Flur, Flurstück 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb 3.2 Ausführender Anlagenbetreiber

Mehr

Gemeinde Allianz Hofheimer Land

Gemeinde Allianz Hofheimer Land Gemeinde Allianz Hofheimer Land Flächenmanagement Informationsveranstaltung der Regierung Unterfranken 19. März 2010 Mitgliedsgemeinden: Stadt Hofheim mit 10 Stadtteilen Gemeinde Aidhausen mit 6 Ortsteilen

Mehr

1. Anlagenbetreiber/in. 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb

1. Anlagenbetreiber/in. 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Gemarkung, Flurstück 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb Vorname, Name

Mehr

Gemeinde Anzing Seite 287 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom

Gemeinde Anzing Seite 287 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Gemeinde Anzing Seite 287 I/024-06 W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.02.2018 * 2. Lindach 4; Neubau eines Stahlbeton-Rundbehälters als

Mehr

Gemeinde Anzing Seite 276 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom

Gemeinde Anzing Seite 276 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Gemeinde Anzing Seite 276 I/024-06 W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 19.12.2017 2. Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Rosenheim; Errichtung

Mehr

Bezirksamt Pankow von Berlin 21. Juni 2007 Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Bezirksstadtrat

Bezirksamt Pankow von Berlin 21. Juni 2007 Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Bezirksstadtrat Bezirksamt von Berlin 21. Juni 2007 Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Bezirksstadtrat Herrn Bezirksverordneten Roland Schröder über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN BAUREGLEMENT

EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN BAUREGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN BAUREGLEMENT Inhaltsverzeichnis. Formelle Vorschriften Zweck und Geltung Zuständigkeiten bei Beschwerden 3 Voranfragen 4 Anschlussgesuch für Erschliessungswerke. Bauvorschriften

Mehr

Vorsorge-Vollmacht. Mit dieser Vorsorge-Vollmacht soll verhindert werden, dass ein Gericht sagt, wer für Sie handeln darf.

Vorsorge-Vollmacht. Mit dieser Vorsorge-Vollmacht soll verhindert werden, dass ein Gericht sagt, wer für Sie handeln darf. Vorsorge-Vollmacht Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis. Sie geben einem anderen Menschen die Erlaubnis, für Sie zu handeln. Sie geben einem anderen Menschen auch die Erlaubnis, für Sie wichtige

Mehr

1 1.4 Rechnen mit Größen

1 1.4 Rechnen mit Größen . Rechnen mit Größen Drücke in der angegebenen Einheit aus! a) 0 mm = cm b) km 0 m = m c) 8, cm² = dm² d) 0,9 m² = dm² e) 0, m³ = l f), m³ = dm³ g), hl = dm³ h), kg = dag i) 0, g = kg Die höchsten Berge

Mehr

Bäume und Sträucher. Gesetzliche Bestimmungen

Bäume und Sträucher. Gesetzliche Bestimmungen Bäume und Sträucher Gesetzliche Bestimmungen 1. Grenzabstände von Pflanzen Privatrechtliche Bestimmungen 1.1. Rechtsnatur Die Beachtung der Grenzabstände von Pflanzen ist auch dann zwingend, wenn der Nachbar

Mehr

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde C3 Formular Antrag auf und Abweichungen Kreuzen Sie an, ob Sie eine bauordnungsrechtliche Abweichung gemäß 63 HBO (Pkt. 6) oder eine planungsrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung gemäß 31 BauGB (Pkt. ) beantragen.

Mehr

Erklä rungen zum Indi vidu ellen Hilfeplan.

Erklä rungen zum Indi vidu ellen Hilfeplan. Erklä rungen zum Indi vidu ellen Hilfeplan. Achtung: In diesem Text gibt es schwierige Wörter. Diese schwie rigen Wörter sind blau geschrie ben. Die schwie rigen Wörter werden rechts am Rand erklärt. Was

Mehr

Antrag auf Bauvorbescheid ( 64 NBauO)

Antrag auf Bauvorbescheid ( 64 NBauO) Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Sonderbauten Antrag auf Baugenehmigung Baugenehmigungsverfahren

Mehr

S A T Z U N G. Präambel

S A T Z U N G. Präambel S A T Z U N G der Gemeinde Raesfeld zum Schutz der Eigenart des Orts- und Straßenbildes und zur Durchführung bestimmter baugestalterischer Absichten im Schloßbereich vom 10.12.1979 in der 1. Änderungsfassung

Mehr

Gemeinde Sigmarszell zugestellt:...

Gemeinde Sigmarszell zugestellt:... 1 Gemeinde Sigmarszell zugestellt:... Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung des Bauausschusses Sigmarszell vom 21.02.2017 um 19:00 Uhr im Rathaus Schlachters Sämtliche Mitglieder des Bauausschusses

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) der Stadt Ochsenfurt vom

Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) der Stadt Ochsenfurt vom Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) der Stadt Ochsenfurt vom 20.09.1994 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ochenfurt folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur

Mehr

B A U B E S C H R E I B U N G

B A U B E S C H R E I B U N G B A U B E S C H R E I B U N G gemäß Kärntner Bauansuchenverordnung (LGBl. Nr. 98/2012) Erläuterung des Vorhabens: Datum 1. Art des Bauvorhabens: Errichtung Änderung der Verwendung Abbruch Errichtung einer

Mehr

Nachlassauseinandersetzungsvertrag

Nachlassauseinandersetzungsvertrag XII. Nachlassauseinandersetzungsvertrag 1. Erblasser / Verstorbener Geburtsname / -ort Sterbedatum / -ort Letzter gewöhnlicher Aufenthalt (Anschrift): Zuständiges Nachlassgericht Ggfs. Aktenzeichen des

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg Rechtswissenschaften und Verwaltung - Textausgabe Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Verfahrensverordnung, Feuerungsverordnung, Garagenverordnung und weiteren

Mehr

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 23.02.2011 TOP 1: Bebauung des gemeindlichen Grundstücks neben der Kath. Kirche in Geroldshausen 3. Änderung des Bebauungsplans Ziegelwende a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

BAUBESCHREIBUNG Blatt - 1 -

BAUBESCHREIBUNG Blatt - 1 - BAUBESCHREIBUNG Blatt - 1-1 Baugrundstück und Erschließung 1.1 Baugrundstücksfläche Fläche des Baugrundstückes ( 4 NBauO) qm ggf. dem Baugrundstück hinzuzurechnende Fläche ( 21 a (2) BauNVO) qm nicht anrechenbare

Mehr

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2

Mehr

Bauantrag / Antrag auf Nutzungserlaubnis

Bauantrag / Antrag auf Nutzungserlaubnis Bauantrag / Antrag auf Nutzungserlaubnis An den Vorstand des Kleingärtnervereins: nicht zutreffendes durchstreichen Bauherr Vornae, Nae Antragsdatu: Eingangsvererk: Straße, Haus Nr. PLZ, Ort Telefon Entsprechend

Mehr

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach TOP 8 Bauanträge (a d) a.) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach Michael Spähn Hirschstraße 173 88255 Baindt - Sulpach Über das

Mehr

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer

Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer Übergeben von: Projektbüro Barcelonaweg 14 44269 Dortmund Tel.: 0231.22 22 77 10 Fax: 0231.22 22 77 19 E-Mail: s.roemer@dsw21.de Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich

Mehr

Expose Baugruppe Deulstraße 24

Expose Baugruppe Deulstraße 24 Keinert, Architekten + Ingenieure Büsching Projektsteuerung Martin-Hoffmann-Straße 26-12435 Berlin Tel.: 030-5360 3253 Expose Baugruppe Deulstraße 24 Keinert, Architekten + Ingenieure Expose Baugruppe

Mehr

-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler

-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler -Richtlinie 4 NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober 2011 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2011-11-08 1 Inhalte Nutzungssicherheit und auch Barrierefreiheit Barrierefreiheit folgt

Mehr

NEUBAU. Wie packen Sie es an? BAUGELD SPEZIALISTEN

NEUBAU. Wie packen Sie es an? BAUGELD SPEZIALISTEN Checkliste Neubau Wie packen Sie es an? 2 CHECKLISTE Wer sich für einen Neubau entscheidet, hat mehr Planungs- und Gestaltungsfreiheit, das ist sicher. Doch worauf müssen Sie sich ganz konkret einstellen?

Mehr

22. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom

22. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom Blatt: 373 22. Sitzung des Bauausschusses vom 10.05.2010 Beginn: Ende: 18:00 Uhr 20:10 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister: Grillmeier, Roland Mitglieder des Bauausschusses: Brandl, Johann Braun, Mila Ernstberger,

Mehr

Antrag auf. 1. Antragsteller/Bauherr. 2. Vertreter des Antragstellers. 3. Entwurfsverfasser. 4. Vorhaben. 5. Baugrundstück

Antrag auf. 1. Antragsteller/Bauherr. 2. Vertreter des Antragstellers. 3. Entwurfsverfasser. 4. Vorhaben. 5. Baugrundstück An (untere Bauaufsichtsbehörde) 2-fach vorlegen Stadt Rosenheim Bauordnungs- und Vergabeamt Königstraße 24 83022 Rosenheim Antrag auf Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen isolierte Befreiung von

Mehr