Die Baugenehmigung. Wer auf einem Baulücke-Grundstück bauen will muß so bauen, daß sein Bauwerk zu den Bauwerken in der Umgebung paßt.
|
|
- Gerhard Möller
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Baugenehmigung Der Traum vieler Menschen ist ein eigenes Haus zu haben. Man braucht dann nicht zu befürchten, daß man wegen Kündigung seine Wohnung verlassen muß. Man kann seine Wohnung auch so herrichten, wie man es will. Und man braucht auch keine Miete zu bezahlen. Auf der anderen Seite braucht man viel Geld um ein Haus bauen zu können. Bis man die Schulden abbezahlt hat braucht man meistens einige Jahre. Wer ein Haus bauen möchte braucht einen Bauplatz. Die Kosten des Bauplatzes beziehen sich auf den Bauort und den Baugrund ( Lehm, Kies, Grundwasser). Bei uns in Dettingen kostet der qm Baugrund zur Zeit 106DM. Bei 500 qm sind das DM. Bauen darf man nur auf Grundstücken, die von den zuständigen Ämtern zum Bauen zugelassen sind. Von den Ämtern werden zum Bauen folgende Grundstücke zugelassen:! Grundstücke, die innerhalb eines Dorfes oder einer Stadt noch nicht bebaut sind (sogenannte Baulücken)! Grundstücke, die innerhalb eines Gebiets liegen, für das es einen Bebauungsplan gibt. Wer auf einem Baulücke-Grundstück bauen will muß so bauen, daß sein Bauwerk zu den Bauwerken in der Umgebung paßt.
2 Wer auf einem Grundstück innerhalb eines Bebauungsplan- Gebietes bauen will muß so bauen wie es die Vorschriften des Bebauungsplanes regeln. Wenn man anders bauen will, zum Beispiel wenn man das Haus an eine andere Stelle bauen will wie das im Bebauungsplan vorgeschrieben ist braucht man eine Sondergenehmigung der Gemeinde. In einem Bebauungsplan ist u.a. geregelt:! ob in dem Baugebiet nur Wohnhäuser oder z.b. auch Gewerbe- betriebe gebaut werden dürfen! wie viele Wohnungen höchstens auf einem Bauplatz gebaut werden dürfen! wo das Wohnhaus auf dem Baugrundstück gebaut werden darf (z.b. Abstandflächen zu den Nachbarn)! in welcher Richtung das Haus stehen soll! wie hoch das Wohnhaus höchstens sein darf! wie die Neigung des Daches sein soll! wie die Farbe der Dachziegel sein darf! ob und wie man Sonnen-Kollektoren auf das Dach installieren darf! in welchen Farben das Haus gestrichen werden darf! wie man das Regenwasser ableiten oder versickern soll! wie man das Grundstück bepflanzen soll oder darf! ob und wie man um das Grundstück einen Zaun oder eine Mauer anbringen darf! wie viele Autostellplätze auf dem eigenen Grundstück hergerichtet werden müssen
3 Wie muß ein Grundstück sein, damit man darauf bauen kann?! Es muß von der Baugenehmigungsbehörde als Bauplatz zugelassen sein.! Es muß eine so breite befestigte Zufahrt von einer öffentlichen Straße vorhanden sein, damit im Notfall ein Feuerwehrfahrzeug und ein Krankenwagen auf das Grundstück fahren können.! Es muß ein Anschluß an die öffentliche Trinkwasserversorgung vorhanden sein.! Es muß ein Anschluß an die öffentliche Abwasserleitung hergestellt werden können.! Es muß ein Anschluß an die Stromversorgung möglich sein. Was braucht man bevor man mit dem Bauen anfangen kann? 1. das erforderliche Geld (Abklärung der Finanzierung mit der Bank) 2. einen Bauplatz 3. eine Baugenehmigung Wie bekommt man eine Baugenehmigung? Um eine Baugenehmigung zu bekommen muß man in der Gemeinde in der der Bauplatz liegt einen Baugenehmigungs- Antrag einreichen. 1. Wenn der Bauplatz in einem Bebauungsplan-Gebiet liegt, die Bauunterlagen vollständig sind und im Bauantrag alle Vorschriften des Bebauungsplanes eingehalten wurden, kann man innerhalb 2 Wochen mit dem Bauen beginnen. Die Gemeinde prüft nur ob die Bauunterlagen vollständig sind. Die Verantwortung, daß alle Vorschriften
4 eingehalten sind liegt beim Architekten und beim Bauleiter. Dieses sehr schnelle Baugenehmigungsverfahren (es heißt Baukenntnis-Verfahren) für ein Wohnhaus innerhalb eines Bebauungplan-Gebietes gibt es erst seit Januar Wenn der Bauplatz nicht in einem Bebauungsplan-Gebiet liegt muß zuerst die Gemeinde und dann das Landratsamt den Bauantrag genehmigen. Bis man eine solche Genehmigung bekommt dauert es durchschnittlich 6 Wochen. Die Baugenehmigungsbehörde prüft,! ob der Bauantrag vollständig ist! ob ein Sachverständiger, z.b. Architekt oder Bautechniker den Bauplan erstellt hat! ob die Nachbarn über den Bauantrag informiert worden sind oder ob die Gemeinde das noch erledigen muß! ob zum Bauplatz eine ausreichende Straße vorhanden ist! ob für den Bauplatz ein Wasserversorgungs- und Abwasserversorgungsanschluß vorhanden ist! ob durch das geplante Haus die Abstandsvorschriften zu den Nachbargrundstücken eingehalten sind. Je höher das Haus ist, desto größer muß der Abstand zum Nachbar-Grundstück sein! ob eine ausreichende Wärmeisolierung der Wände,Fenster, Türen und des Daches vorgesehen ist! ob die Brandschutz-Vorschriften eingehalten sind! ob die Unfallsverhütungs-Vorschriften eingehalten sind wie z.b. Geländer an Treppen und Balkonen! ob für den Bau des Hauses ein sachkundiger Bauleiter vorhanden ist
5 Keine Baugenehmigung braucht man z.b.! für ein Gartenhäuschen mit bis zu 40 cbm Rauminhalt! für ein Gewächshaus bis zu 4 Meter Höhe! für eine Überdachung des Hauseinganges, der Terrasse oder des Balkons Auch wenn man dafür keine Baugenehmigung braucht, muß man die Bauvorschriften wie z.b. die Abstände zum Nachbarn einhalten. Was kostet eine Baugenehmigung? Die Höhe der Baugenehmigungsgebühr richtet sich nach den geschätzten Baukosten. Sie beträgt 0.4%. Bei geschätzten Baukosten von z.b DM kostet die Genehmigung also rund 2000DM. Das Baukenntnis-Verfahren ist billiger, weil dabei der Bauleiter und der Architekt die Verantwortung für die richtige Planung und Ausführung haben. Die Gebühr beim Baukenntnis-Verfahren beträgt nur 0.05% der geschätzten Baukosten. Also bei geschätzten Baukosten von DM statt 2000 DM nur 250 DM. Dafür verlangen aber bei diesem Verfahren der Architekt und der Bauleiter von den Bauenden mehr Geld.
Inhalt. Vorwort Einleitung Kapitel 1: Nachbarrecht was ist das? Und vor allem: Wo steht das? Kapitel 2: Lärm...
Vorwort... 11 Einleitung... 13 Kapitel 1: Nachbarrecht was ist das? Und vor allem: Wo steht das?... 15 Gesetze und Verordnungen/öffentliches und privates Recht 15 Urteile... 17 Wer ist Nachbar?... 18 Duldung
MehrZu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten.
22 2Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3 Die Grundflächen der Nutzungseinheiten
Mehr2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Auszug aus der Niederschrift über die 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08. März 2018 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses TAGESORDNUNG öffentliche
MehrGemeinde Kiefersfelden
Gemeinde Kiefersfelden Vorsitz: 1. Bürgermeister Hajo Gruber NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11. Januar 2017 im Sitzungssaal des Rathauses Gremiumsmitglieder:
MehrBremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89)
Bremische Landesbauordnung (BremLBO) i.d. Fassung vom 23.3.1983 (Brem. GBl. S. 89) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Vorschriften 13 1 Anwendungsbereich 13 2 Begriffe 13 3 Allgemeine Anforderungen 14 B.
Mehr232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006
232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Vom 12. Dezember 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Zweites Gesetz zur
MehrN I E D E R S C H R I F T
Seite: 1 N I E D E R S C H R I F T über die öffentlichen Verhandlungen des Bauausschusses T A G E S O R D N U N G 1. 1.1 Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Flst. Nr. 198/1, Schlechtnau,
MehrGemeinderatsvorlage 2015 / 001
Gemeinderatsvorlage 2015 / 001 öffentlich Datum der Vorlage: 23.01.2015 Sitzung: GR 04.02.2015 nichtöffentlich Ansprechpartner: Andreas Herb Aktenzeichen: 621.602; 022.31 Anlage/n: keine Bauanträge, Bauanfragen
MehrFAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,
FAQ für Bauherren Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen Prozess zu
MehrVergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache)
Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache) Die Stadt Penzberg verkauft im Baugebiet Birkenstraße West 13 Grundstücke zum Bauen günstig an Penzberger Einwohner. Dabei sollen Menschen mit weniger
MehrStatische Berechnungen für ein SKAN HOLZ Satteldach-Einzel-Carport Breite 380cm
Statische Berechnungen für ein SKAN HOLZ Satteldach-Einzel-Carport Breite 380cm Hersteller: SKAN HOLZ Europe GmbH Im Alten Dorfe 10 D-21227 Bendestorf Bauherr: Bauort: Vorbemerkung: Die Ausführung der
MehrIII. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben
III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben Ausgangsfall B will auf seinem Grundstück, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ein Wohnhaus mit 200 qm² Wohnfläche errichten. Das
MehrBerechnung zum Maß der baulichen Nutzung
Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung zum Bauantrag vom zum Antrag auf Vorbescheid vom (Zutreffendes bitte ankreuzen) Bauherr Baugrundstück 1. Bauplanungsrechtliche Vorgaben 1.1. Bebauungsplan mit Festsetzungen
Mehrkloj^ifb= VK=^éêáä=OMMV= =
qáéñä~ì~ãí==== fåçìëíêáéëíê~ëëé=oi=mçëíñ~åü=nqri=psmo=qüìå= qéäk=mpp=oor=up=pti=c~ñ=mpp=oor=uq=or====== = p~åüäé~êäéáíéêw=läáîéê=píìçéêi=aáêéâíï~üä=mpp=oor=uv=nt== çäáîéêkëíìçéê]íüìåkåüi=ïïïkíüìåkåü Abstandsvorschriften
MehrBauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht
Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren
MehrWohnbaugebiet Pfaffenacker. Informationsveranstaltung
Wohnbaugebiet Pfaffenacker Informationsveranstaltung 21.02.2008 Wörtelhalle Kuppenheim Ablauf - Erläuterung von Themen von allgemeinem Interesse - Fragerunde - Dialog mit Fachfirmen 1 Stand der Erschließung
MehrGemeinde Weißensberg
Gemeinde Weißensberg Zugestellt am: Niederschrift über die öffentliche 24. Sitzung des Bauausschusses Weißensberg am 06.10.2016 im Sitzungszimmer des Rathauses Weißensberg Sitzungsbeginn: Sitzungsende:
MehrIm Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).
6.1 Allgemeines Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offene, geschlossene oder abweichende
MehrGEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016
GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 01/2016 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 13.01.2016 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte Besigheimer Str. 19, Flst. 6213 1. Sachverhalt
MehrStadt Wörth a.d. Donau
Stadt Wörth a.d. Donau Niederschrift über die vom 11.05.2017 Ort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 19.00Uhr Vorsitzender: 1. Bürgermeister Anton Rothfischer Anwesend: Dietlmeier Harald, Kaiser Christian,
Mehr1. Bauvorbereitung und Checklisten
1. Bauvorbereitung und Checklisten Weg der Bauantragstellung Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von 68 SächsBO. Für alle Bauvorhaben, die nicht in 61 SächsBO genannt sind
Mehr2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg
2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg Aufgrund der 6 und 7 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrBeschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.
Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung
MehrIhr Recht auf gute Verwaltung
Ihr Recht auf gute Verwaltung 1 bürgernah Die Volksanwaltschaft ist für alle Bürgerinnen und Bürger da. kostenlos Die Beratung bei der Volksanwaltschaft kostet nichts. unabhängig Die Volksanwaltschaft
MehrInfo-Blatt: Bauordnungsrecht
Info-Blatt: Bauordnungsrecht Allgemeines zum Baurecht Das Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Bundesgesetz und beinhaltet im Wesentlichen die Regelungen des Bauplanungsrechts. Von praktischer Bedeutung sind
MehrWohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau
Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km
MehrAntrag Änderungsantrag
Entwässerungsantrag Technisches Rathaus Ansprechpartner/in: Gustav-Heinemann-Straße 10 für privat genutzte Grundstücke: Bauordnungsamt 59065 Hamm Tel: 02381/17-43 34 Tel: 02381/17-43 35 Email: Bauordnungsamt@stadt.hamm.de
MehrAntrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO
Anlage 1 Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Vorlage der
Mehr4. SEMESTER, B.A. ARCHITEKTUR MODUL G.4.2 BAUBETRIEB, BAUMANAGEMENT, BAURECHT
4. SEMESTER, B.A. ARCHITEKTUR MODUL G.4.2 BAUBETRIEB, BAUMANAGEMENT, BAURECHT BROWN LINE: WO IST WAS WIE GEREGELT? NORMEN, VERORDNUNGEN, VERFAHREN, VORLESUNG V4.3. DER ARCHITEKTENVERTRAG HOAI.1.TEIL 2.
MehrBaubetriebslehre II. Vorlesung. Nur zu Lernzwecken. Sommersemester Flächenermittlung
Baubetriebslehre II Vorlesung Sommersemester 2016 Flächenermittlung Nur zu Lernzwecken 1 2 Kapitel Flächenermittlung BauNVO Flächen gemäß der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke DIN 277
MehrKommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident
MehrBauvorhaben Beispiele für bewilligungspflichtige - anzeigepflichtige - freie jeweils im Einzelfall zu prüfen
Seite 1 von 5 Bauvorhaben Beispiele für bewilligungspflichtige - anzeigepflichtige - freie jeweils im Einzelfall zu prüfen Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind, wenn
MehrSchiedsamtsZeitung 57. Jahrgang 1986, Heft 02 Online-Archiv Seite Organ des BDS
Aufsätze Einfriedigungspflichten in Rheinland-Pfalz und im Saarland von Heinrich Schäfer, Vorsitzender Richter am Landgericht 1. Überblick 1. Bezüglich der Rechtslage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
MehrEntscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt
MehrGesetzestext Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln)
Inhaltsübersicht Gesetzestext Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) vom 28. September 1973 (GVBl. S. 1654), zuletzt geändert durch Art. I ÄndG vom 17. Dezember 2009 (GVBl. S. 870) Inhaltsübersicht
MehrTitel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Landesrecht Niedersachsen Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: 21072 Normtyp: Gesetz Niedersächsische
MehrWenn der Nachbar nervt
stern-ratgeber Wenn der Nachbar nervt Rechte und Pflichten in der Nachbarschaft Bearbeitet von Wolfgang Jüngst, Matthias Nick 2007 2007. Taschenbuch. ca. 160 S. Paperback ISBN 978 3 7093 0174 6 Format
MehrGemeinde Weißensberg
Gemeinde Weißensberg Niederschrift über die öffentliche 9. Sitzung des Bauausschusses Weißensberg am 26.03.2015 im Sitzungszimmer des Rathauses Weißensberg Sitzungsbeginn: Sitzungsende: 19.30 Uhr 19.40
Mehrdes Sozial-Ministeriums Saarland und des Finanz-Ministeriums Saarland zur Förderung der behinderten-gerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums
Förder-Richtlinie des Sozial-Ministeriums Saarland und des Finanz-Ministeriums Saarland zur Förderung der behinderten-gerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums Inhalt Die Förder-Richtlinie 1. Warum gibt
MehrGremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Empfehlung öffentlich
Neubau einer Stallung für Pferde, Bongertwasen,, Teil v. Flst. 3453/1, 3453/3 Vorlagen-Nr.: 038/2011-ö-31 Az.: II/31-632.21 Gremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Empfehlung öffentlich 14.04.2011 Dezernat
MehrAlte Olivenmühle mit Projekt für 200 qm in Traumlage mit Meerblick. Ref. DM 560 Tovo Faraldi
Alte Olivenmühle mit Projekt für 200 qm in Traumlage mit Meerblick Ref. DM 560 Tovo Faraldi Eckdaten Baujahr/Restaurierung Grundstueck Wohnflaeche Nutzflaeche Terrasse Ort Infrastruktur Entfernung Meer
MehrVergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache)
Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland (leichte Sprache) Die Stadt Penzberg verkauft im Baugebiet Birkenstraße West noch Grundstücke zum Bauen günstig an Penzberger Einwohner. Dabei sollen Menschen mit
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und
MehrVerkaufsexposé. Baugrundstück Flst. Nr. 200, Nagolder Straße / Kalkofenstraße mit ca. 921 m 2 in der Herrenberger Innenstadt
Verkaufsexposé Baugrundstück Flst. Nr. 200, Nagolder Straße / Kalkofenstraße mit ca. 921 m 2 in der Herrenberger Innenstadt Verkaufsausschreibung: Die Stadt Herrenberg bietet eine Teilfläche des Baugrundstücks
MehrBetreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache
Betreuungs-Vertrag für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das
MehrFAQs zu den Bauvorschriften
FAQs zu den Bauvorschriften Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen
MehrBaugenehmigungsverfahren
Veranstaltung Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen Gefahr für Hamburgs Bausubstanz? Amt für Bauordnung und Hochbau Michael Munske Hamburgische Bauordnung Materielle Regelungen / Anforderungen Verfahrensbeteiligte
MehrStadt Wörth a.d. Donau
Stadt Wörth a.d. Donau Niederschrift über die vom 22.06.2017 Ort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 19.15 Uhr Vorsitzender: 1. Bürgermeister Anton Rothfischer Anwesend: Dietlmeier Harald, Kaiser Christian,
MehrIMMOLIBERTY.COM (Alte Olivenmühle von privat zu verkaufen I Tovo...
Página 1 de 10 Immobiliennummer: 04012016A Kontakt mit dem Verkäufer Videoclip Exposé (PDF) WFL ZI G/S BJ GRD OBJEKT EURO ORT 201 m² 7 4 796 m² Alte Olivenmühle 220.000 I-18010 Tovo Faraldi (Ligurien-Italien)
MehrBetreuungs-Vertrag. für die WOHNASSISTENZ für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Erklärung in Leichter Sprache
Betreuungs-Vertrag für die WOHNASSISTENZ für Menschen mit einer Beeinträchtigung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das Betreute Wohnen?...
MehrNÖ Spielplatzgesetz 2002
NÖ Spielplatzgesetz 2002 Stammgesetz 124/02 2002-12-20 Blatt 1-2 0 Ausgegeben am Jahrgang 2002 124. Stück Der Landtag von Niederösterreich hat am 3. Oktober 2002 beschlossen: NÖ Spielplatzgesetz 2002 Der
MehrNeubau eines Wohn & Geschäftshauses in Wildeshausen
Hausart-gruppe Dipl.-Ing. Architekt Christian Meyer Lerchenhausen 3 27239 Lerchenhausen Telefon: 04246-32 699 Telefax: 04246-32 698 76 E-Mail: info@hausart-gruppe.de www.hausart-gruppe.de Neubau eines
MehrEinfamilienhaus, Passivhaus
1.159 /m 2 WFL Architekt: Architekturbüro Korkowsky Bahnhofstr. 54 59199 Bönen Objektübersicht 286 /m 3 BRI 862 /m 2 BGF 1.211 /m 2 NF Kennwerte bis 1.Ebene DIN 276 Region Durchschnitt Konjunktur Durchschnitt
MehrLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO
context Kommentar Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO Bearbeitet von Prof. Karlheinz Schlotterbeck, Manfred Busch, Dr. Gerd Hager 7., überarbeitete und erweiterte Auflage 2016. Buch.
MehrAusfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung
Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung Das Formular zur Beantragung einer isolierten Abweichung kann auf der Internetseite des Landratsamtes Eichstätt abgerufen werden. Antragsteller/Bauherr
MehrGesamte Rechtsvorschrift für Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs, Fassung
Gesamte Rechtsvorschrift für Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs, Fassung 1.1.2014 Titel Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs Beschlussfassung Gemeindevertretung am 15.12.1988 Änderung Gemeindevertretung
MehrVorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache. Formular zum Ausfüllen
Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache Formular zum Ausfüllen Vorsorge-Vollmacht Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis. Sie geben einem anderen Menschen die Erlaubnis, für Sie zu handeln. Sie geben
MehrStand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom ) Satzung über
Stand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom 24.02.2011) Satzung über 1. die Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke; 2. die Gestaltung, Begrünung und
MehrUmfang des Parallelogramms. Flächeninhalt des Parallelogramms
Parallelogramm Umfang des Parallelogramms Gegeben ist ein Parallelogramm mit den Seitenlängen a und b. Um den Umfang (u P ) zu berechnen, wird folgende Formel verwendet: u P = 2a + 2b a b a = 6 cm; b =
Mehr1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom *
Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.04.2017 * 2. Anwesen Sunderndorferstraße 15; Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau. Bauanlagen an an Bundesfernstraßen
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r r ü f f d i i e n s t t (BPD) (BPD):: 12/1991 12/1991 Bauanlagen an an Bundesfernstraßen Um Beachtung
Mehr5. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Natursteinmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/7 der Gemarkung Waging (Gotenstr.
Öffentliche Sitzung: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2017 2. Antrag von Hörakustik Fleischer & Kringel ohg zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zum Anbringen einer Firmenbeschilderung
MehrWissenswertes für alle Bauherren und Architekten...
Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten...... über Hausanschlüsse Strom, Erdgas, Wasser Wärme, Telekommunikation und Abwasser Eine Informationsbroschüre der KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung
Mehr1.Verfahrensfreie Vorhaben
- 2 - Im Baurecht gibt es verschiedene Verfahren, die je nach Vorhaben erforderlich sind, die wir nachstehend kurz vorstellen wollen: 1.Verfahrensfreie Vorhaben Auswahl der häufigsten Fälle: Eine Nutzungsänderung
MehrTestat M6.1 Bauwirtschaft TESTAT 01: KOSTENSCHÄTZUNG. Hochschule Bochum Bochum University of Applied Sciences
M6.1 Bauwirtschaft 2013-14 TESTAT 01: KOSTENSCHÄTZUNG Testat 01 M6.1 Bauwirtschaft 2010-11 2013-14 Testat: Kostenschätzung (Prüfungsvorleistung) 1. Aufgabe Im Zuge Ihres Studiums haben Sie bereits schon
MehrStart Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO
Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde
MehrVerbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2017
Anlagennummer 1. Anlagenbetreiber 2. Anlagenanschrift Bitte vollständig ausfüllen! Gemarkung, Flur, Flurstück 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb 3.2 Ausführender Anlagenbetreiber
MehrGemeinde Allianz Hofheimer Land
Gemeinde Allianz Hofheimer Land Flächenmanagement Informationsveranstaltung der Regierung Unterfranken 19. März 2010 Mitgliedsgemeinden: Stadt Hofheim mit 10 Stadtteilen Gemeinde Aidhausen mit 6 Ortsteilen
Mehr1. Anlagenbetreiber/in. 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb
1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Gemarkung, Flurstück 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb Vorname, Name
MehrGemeinde Anzing Seite 287 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom
Gemeinde Anzing Seite 287 I/024-06 W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.02.2018 * 2. Lindach 4; Neubau eines Stahlbeton-Rundbehälters als
MehrGemeinde Anzing Seite 276 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom
Gemeinde Anzing Seite 276 I/024-06 W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 19.12.2017 2. Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Rosenheim; Errichtung
MehrBezirksamt Pankow von Berlin 21. Juni 2007 Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Bezirksstadtrat
Bezirksamt von Berlin 21. Juni 2007 Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Bezirksstadtrat Herrn Bezirksverordneten Roland Schröder über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin
MehrEINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN BAUREGLEMENT
EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN BAUREGLEMENT Inhaltsverzeichnis. Formelle Vorschriften Zweck und Geltung Zuständigkeiten bei Beschwerden 3 Voranfragen 4 Anschlussgesuch für Erschliessungswerke. Bauvorschriften
MehrVorsorge-Vollmacht. Mit dieser Vorsorge-Vollmacht soll verhindert werden, dass ein Gericht sagt, wer für Sie handeln darf.
Vorsorge-Vollmacht Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine Erlaubnis. Sie geben einem anderen Menschen die Erlaubnis, für Sie zu handeln. Sie geben einem anderen Menschen auch die Erlaubnis, für Sie wichtige
Mehr1 1.4 Rechnen mit Größen
. Rechnen mit Größen Drücke in der angegebenen Einheit aus! a) 0 mm = cm b) km 0 m = m c) 8, cm² = dm² d) 0,9 m² = dm² e) 0, m³ = l f), m³ = dm³ g), hl = dm³ h), kg = dag i) 0, g = kg Die höchsten Berge
MehrBäume und Sträucher. Gesetzliche Bestimmungen
Bäume und Sträucher Gesetzliche Bestimmungen 1. Grenzabstände von Pflanzen Privatrechtliche Bestimmungen 1.1. Rechtsnatur Die Beachtung der Grenzabstände von Pflanzen ist auch dann zwingend, wenn der Nachbar
MehrZu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde
C3 Formular Antrag auf und Abweichungen Kreuzen Sie an, ob Sie eine bauordnungsrechtliche Abweichung gemäß 63 HBO (Pkt. 6) oder eine planungsrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung gemäß 31 BauGB (Pkt. ) beantragen.
MehrErklä rungen zum Indi vidu ellen Hilfeplan.
Erklä rungen zum Indi vidu ellen Hilfeplan. Achtung: In diesem Text gibt es schwierige Wörter. Diese schwie rigen Wörter sind blau geschrie ben. Die schwie rigen Wörter werden rechts am Rand erklärt. Was
MehrAntrag auf Bauvorbescheid ( 64 NBauO)
Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Sonderbauten Antrag auf Baugenehmigung Baugenehmigungsverfahren
MehrS A T Z U N G. Präambel
S A T Z U N G der Gemeinde Raesfeld zum Schutz der Eigenart des Orts- und Straßenbildes und zur Durchführung bestimmter baugestalterischer Absichten im Schloßbereich vom 10.12.1979 in der 1. Änderungsfassung
MehrGemeinde Sigmarszell zugestellt:...
1 Gemeinde Sigmarszell zugestellt:... Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung des Bauausschusses Sigmarszell vom 21.02.2017 um 19:00 Uhr im Rathaus Schlachters Sämtliche Mitglieder des Bauausschusses
MehrBeitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) der Stadt Ochsenfurt vom
Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) der Stadt Ochsenfurt vom 20.09.1994 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ochenfurt folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur
MehrB A U B E S C H R E I B U N G
B A U B E S C H R E I B U N G gemäß Kärntner Bauansuchenverordnung (LGBl. Nr. 98/2012) Erläuterung des Vorhabens: Datum 1. Art des Bauvorhabens: Errichtung Änderung der Verwendung Abbruch Errichtung einer
MehrNachlassauseinandersetzungsvertrag
XII. Nachlassauseinandersetzungsvertrag 1. Erblasser / Verstorbener Geburtsname / -ort Sterbedatum / -ort Letzter gewöhnlicher Aufenthalt (Anschrift): Zuständiges Nachlassgericht Ggfs. Aktenzeichen des
MehrLandesbauordnung für Baden-Württemberg
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Textausgabe Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Verfahrensverordnung, Feuerungsverordnung, Garagenverordnung und weiteren
MehrGemeinderats-Sitzung Geroldshausen am
Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 23.02.2011 TOP 1: Bebauung des gemeindlichen Grundstücks neben der Kath. Kirche in Geroldshausen 3. Änderung des Bebauungsplans Ziegelwende a) Aufstellungsbeschluss
MehrBAUBESCHREIBUNG Blatt - 1 -
BAUBESCHREIBUNG Blatt - 1-1 Baugrundstück und Erschließung 1.1 Baugrundstücksfläche Fläche des Baugrundstückes ( 4 NBauO) qm ggf. dem Baugrundstück hinzuzurechnende Fläche ( 21 a (2) BauNVO) qm nicht anrechenbare
MehrVorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen
Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2
MehrBauantrag / Antrag auf Nutzungserlaubnis
Bauantrag / Antrag auf Nutzungserlaubnis An den Vorstand des Kleingärtnervereins: nicht zutreffendes durchstreichen Bauherr Vornae, Nae Antragsdatu: Eingangsvererk: Straße, Haus Nr. PLZ, Ort Telefon Entsprechend
MehrBauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach
TOP 8 Bauanträge (a d) a.) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach Michael Spähn Hirschstraße 173 88255 Baindt - Sulpach Über das
MehrAuszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer
Übergeben von: Projektbüro Barcelonaweg 14 44269 Dortmund Tel.: 0231.22 22 77 10 Fax: 0231.22 22 77 19 E-Mail: s.roemer@dsw21.de Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich
MehrExpose Baugruppe Deulstraße 24
Keinert, Architekten + Ingenieure Büsching Projektsteuerung Martin-Hoffmann-Straße 26-12435 Berlin Tel.: 030-5360 3253 Expose Baugruppe Deulstraße 24 Keinert, Architekten + Ingenieure Expose Baugruppe
Mehr-Richtlinie 4. NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler
-Richtlinie 4 NUTZUNGSSICHERHEIT UND BARRIEREFREIHEIT Ausgabe Oktober 2011 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler 2011-11-08 1 Inhalte Nutzungssicherheit und auch Barrierefreiheit Barrierefreiheit folgt
MehrNEUBAU. Wie packen Sie es an? BAUGELD SPEZIALISTEN
Checkliste Neubau Wie packen Sie es an? 2 CHECKLISTE Wer sich für einen Neubau entscheidet, hat mehr Planungs- und Gestaltungsfreiheit, das ist sicher. Doch worauf müssen Sie sich ganz konkret einstellen?
Mehr22. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom
Blatt: 373 22. Sitzung des Bauausschusses vom 10.05.2010 Beginn: Ende: 18:00 Uhr 20:10 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister: Grillmeier, Roland Mitglieder des Bauausschusses: Brandl, Johann Braun, Mila Ernstberger,
MehrAntrag auf. 1. Antragsteller/Bauherr. 2. Vertreter des Antragstellers. 3. Entwurfsverfasser. 4. Vorhaben. 5. Baugrundstück
An (untere Bauaufsichtsbehörde) 2-fach vorlegen Stadt Rosenheim Bauordnungs- und Vergabeamt Königstraße 24 83022 Rosenheim Antrag auf Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen isolierte Befreiung von
Mehr