Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

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1 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen

2 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Erläutern Sie den Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Immobilien- und Baurecht! 2. Welche Regelungsinhalte werden mit den Begriffen Bauplanungs-, Bauordnungs- und Baunebenrecht bezeichnet? 3. Welche Regelungsinhalte enthalten das Allgemeine und das Besondere Städtebaurecht im Baugesetzbuch? 4. Nennen Sie die Formen der Bauleitplanung! 5. Erläutern Sie die Unterschiede zwischen Flächennutzungsund Bebauungsplänen!

3 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Welche Darstellungen kann ein Flächennutzungsplan enthalten? 7. Welche Festsetzungen kann ein Bebauungsplan enthalten? 8. Was ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan? 9. Was ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung? 10. Was versteht man unter einem städtebaulichen Vertrag? 11. Erläutern Sie das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot!

4 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Erläutern Sie das Gebot der Anpassung von Bauleitplänen an die Ziele der Raumordnung! 13. Wie vollziehen sich die Öffentlichkeits- und die Behördenbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung? 14. Welche Beschlüsse hat die Gemeindevertretung im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen zu fassen? 15. Welche Verfahrensschritte sind nach dem Satzungsbeschluss der Gemeinde bis zum Inkrafttreten des Bauleitplans erforderlich? 16. Welche rechtliche Bedeutung hat das Entwicklungsgebot nach 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB?

5 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Welche Festsetzungen können in Bebauungsplänen nach Maßgabe der Baunutzungsverordnung (BauNVO) getroffen werden? 18. Welche Läden/Einzelhandelsgeschäfte sind in reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten im Sinne der BauNVO zulässig? 19. Was versteht man unter großflächigen Einzelhandelsbetrieben? 20. Sind Diskotheken in Gewerbegebieten bauplanungsrechtlich zulässig? 21. Was versteht man unter einer GFZ?

6 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Was versteht man unter einer GRZ? 23. Erläutern Sie, unter welchen Voraussetzungen die festgelegten Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung überschritten werden dürfen! 24. Was versteht man unter Baulinien und Baugrenzen? 25. Welche Bauweisen unterscheidet die BauNVO? 26. Was sind sogenannte Schichtenbebauungspläne?

7 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Erläutern Sie den Begriff der baulichen Anlage! 28. Bedarf der Abriss baulicher Anlagen einer Baugenehmigung? 29. Welche rechtliche Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien baulichen Anlagen in der Bauordnung Brandenburg? 30. Was wird im Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde geprüft? 31. Unter welchen Voraussetzungen kommt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung Brandenburg in Betracht und welche Besonderheiten weist dieses Verfahrens auf?

8 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Unter welchen Voraussetzungen kommt ein Anzeigeverfahren nach der Bauordnung Brandenburg in Betracht und welche Besonderheiten weist dieses Verfahren auf? 33. Was versteht man unter den Bauvorlagen? 34. Wer ist bauvorlageberechtigt? 35. Welche Rechtsfolgen hat ein unvollständiger Bauantrag? 36. Welche Verfahrensschritte bei der Prüfung eines Bauantrages gibt es?

9 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Welche Zeiträume sind im Zuge der Prüfung von Bauanträgen vorgesehen? 38. Welche rechtliche Bedeutung hat die Objektplanererklärung nach 57 Abs. 2 der Bauordnung Brandenburg? 39. Was sind bautechnische Nachweise? 40. Welchen Rechtscharakter hat die Baugenehmigung? 41. Welche Geltungsdauer hat eine Baugenehmigung nach der Bauordnung Brandenburg?

10 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Welche öffentlich-rechtlichen Genehmigungen können für ein Bauvorhaben neben der Baugenehmigung erforderlich sein? 43. Wie verhält es sich mit der Beteiligung von Nachbarn im Baugenehmigungsverfahren? 44. Wie verhält es sich mit der Beteiligung der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren? 45. Bedürfen Vorhaben öffentlicher Bauherren ebenfalls der Baugenehmigung? 46. Welche rechtliche Bedeutung hat die Tatsache, dass die Baugenehmigung auch für oder gegen den Rechtsnachfolger des Bauherrn gilt?

11 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Warum ergeht die Baugenehmigung unbeschadet der privaten Rechte Dritter? 48. Welche Anforderungen enthält die Bauordnung Brandenburg in Bezug auf die rechtliche Sicherung der Erschließung und der notwendigen Stellplätze? 49. Was versteht man unter der Bauüberwachung nach der Bauordnung Brandenburg? 50. Unter welchen Voraussetzungen erteilt die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung? 51. Kann die Erteilung einer Baugenehmigung von einer Sicherheitsleistung des Bauherrn abhängig gemacht werden?

12 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Was versteht man unter dem sogenannten Grünstempel? 53. In welchen Konstellationen ist ein Vorbescheidsverfahren nach der Bauordnung Brandenburg in Betracht zu ziehen? 54. Welche Mitteilung muss der Bauherr der Bauaufsichtsbehörde über den Baubeginn und die Fertigstellung machen? 55. Nach welchen Vorschriften richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen? 56. Was versteht man unter einer Vorabgenehmigung nach 33 BauGB?

13 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Unter welchen Voraussetzungen kommen Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen nach 31 BauGB in Betracht? 58. Wie sind die im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne von 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB abzugrenzen? 59. Was versteht man unter dem Einfügensgebot nach 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB? 60. In welchen Fällen gelangt 34 Abs. 2 BauGB zur Anwendung? 61. Welche rechtliche Bedeutung hat 34 Abs. 3 BauGB für den Einzelhandel?

14 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Welche rechtliche Bedeutung hat 34 Abs. 3a BauGB? 63. Was versteht man unter Innenbereichssatzungen? 64. Was versteht man unter privilegierten Außenbereichsvorhaben nach 35 Abs. 1 BauGB? 65. Wann sind (nicht privilegierte) sonstige Vorhaben nach 35 Abs. 2 BauGB genehmigungsfähig? 66. Nennen Sie Beispiele für eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne von 35 Abs. 3 BauGB durch ein Außenbereichsvorhaben!

15 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Welche rechtliche Bedeutung hat 35 Abs. 4 BauGB? 68. Auf welche Konstellationen ist die sogenannte Außenbereichssatzung zugeschnitten? 69. Was versteht man unter einer gesicherten Erschließung nach der Bauordnung Brandenburg? 70. Welche Abstandsflächen hat ein Vorhaben nach der Bauordnung Brandenburg zu beachten? 71. Unter welchen Voraussetzungen dürfen die regelmäßig vorgeschriebenen Abstandsflächen nach der Bauordnung Brandenburg ausnahmsweise unterschritten werden?

16 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Welche Vorschriften zum Brandschutz enthält die Bauordnung Brandenburg? 73. Welche besonderen Anforderungen an Bauprodukte ergeben sich aus der Bauordnung Brandenburg? 74. Welche Besonderheiten gelten für Aufenthaltsräume nach der Bauordnung Brandenburg? 75. Was versteht man unter örtlichen Bauvorschriften nach der Bauordnung Brandenburg? 76. Inwieweit ist der Bauherr nach der Bauordnung Brandenburg verpflichtet, im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben Stellplätze herzustellen?

17 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Welche bauaufsichtlichen Maßnahmen kommen bei Rechtsverstößen in Betracht? 78. Welche Rechtsbehelfe kann der Bauherr gegen die Versagung einer Baugenehmigung einlegen? 79. Können einzelne Nebenbestimmungen, die Bestandteil von Baugenehmigungen sind, vom Bauherrn separat angegriffen werden? 80. Unter welchen Voraussetzungen kann der Nachbar eine Baugenehmigung anfechten? 81. Wie kann der Nachbar einen Baustopp erwirken, wenn er ein Bauvorhaben für rechtswidrig hält?

18 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Kann der Bauherr Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung gegen die Bauaufsichtsbehörde geltend machen, wenn er aufgrund eines vom Nachbarn durchgeführten Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Baugenehmigung wirtschaftliche Nachteile erleidet? 83. Was versteht man unter dem Baunebenrecht? 84. Welche zusätzlichen Anforderungen können sich aus dem Denkmalschutzgesetz Brandenburg für Bauvorhaben ergeben? 85. Nennen Sie die wichtigsten umweltrechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben!

19 Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B Welche Bedeutung können das Straßen- und das Straßenverkehrsrecht für Bauvorhaben haben?

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