Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Ottensen
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- Alexandra Möller
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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße Hamburg Telefon Telefax Zentrum-Wirtschaft-Bauen- Umwelt@altona.hamburg.de Ansprechpartnerin: Zimmer Telefon Telefax GZ.: A/WBZ/01595/2015 Hamburg, den 17. April 2015 Verfahren Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang Grundstück Belegenheit Baublock Flurstück in der Gemarkung: Ottensen Abriss der schadhaften Balkone, Neubau von vorgestellten Balkonen GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung nicht die gegebenenfalls notwendige Einholung anderer öffentlich - rechtlicher Zulassungsentscheidungen ersetzt. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. WC Sprechzeiten: nach Vereinbarung im Service Zentrum oder beim Sachbearbeiter Öffentliche Verkehrsmittel: S1, S11, S2, S3, S31 Altona 112, 155 Große Bergstraße
2 Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Planungsrechtliche Grundlagen Baustufenplan Fluchtlinienplan Erhaltungsverordnung Ottensen mit den Festsetzungen: W 4 g bebaubare Fläche 5/10 Baupolizeiverordnung vom in der geltenden Fassung Ottensen 091 (Friedensallee / Borselstr) Soziale Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Ottensen - Entwurf Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 5 / S2 Antrag 5 / 1 Flurkartenauszug 5 / 2 Lageplan 5 / 3 Grundriss / Erdgeschoss 5 / 4 Grundriss / Regelgeschoss 5 / 5 Schnitt 5 / 7 Baubeschreibung 5 / 8 Berechnung / GRZ + Abstandsflächen 5 / 10 Antrag / Befreiung - Begründung 5 / 12 Ansicht 5 / 13 Antrag / Abweichung - Begründung Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 1. Folgende planungsrechtliche Befreiung wird nach 31 Absatz 2 BauGB erteilt 1.1. von 11 BPVO für das Überschreiten der zulässigen bebaubaren Fläche von 5/10 um 0,018 auf 0, Folgende bauordnungsrechtliche Abweichung wird nach 69 HBauO zugelassen 2.1. für das Unterschreiten der erforderlichen Abstandsflächentiefe von 5,80 m um ca. 3,30 m durch den hofseitigen Balkon vor der nördlichen Außenwand zum Flurstück 1622, Gemarkung Ottensen ( 6 Abs. 5 HBauO). A/WBZ/01595/2015 Seite 2 von 5
3 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG A/WBZ/01595/2015 Seite 3 von 5
4 Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Altona Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Jessenstraße Hamburg HINWEISE 3. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 4. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). 5. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die bauliche Änderung eines eingetragenen Baudenkmals. Vor Baubeginn ist die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde einzuholen - Kulturbehörde, Denkmalschutzamt, Große Bleichen 30, Hamburg 6. Die Übereinstimmung des dargestellten Bestandes mit bestehenden Genehmigungen wurde in diesem Verfahren nicht geprüft. Dies gilt auch für die dargestellten Geländehöhen. Formeller Bestandsschutz wird für den Bestand vorausgesetzt. 7. Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter dem Link: " A/WBZ/01595/2015 Seite 4 von 5
5 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Änderung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 5 Vollgeschosse A/WBZ/01595/2015 Seite 5 von 5
Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015
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