Untere Wasserbehörde Recklinghausen
|
|
|
- Leon Sternberg
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anforderungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen an die Niederschlagswasserversickerung innerhalb der Wasserschutzgebiete Halterner Stausee, Haltern-West, Haard, Dülmen Stand: Mai Rechtliche und technische Grundlagen 2 Beurteilung der Beschaffenheit des Niederschlagswassers nach dem Herkunftsbereich 2.1 unes (unbelastetes) Niederschlagswasser 2.2 gering es (schwach belastetes) Niederschlagswasser 2.3 es ( belastetes) Niederschlagswasser 3 Definitionen im Zusammenhang mit Versickerungsverfahren 3.1 großflächige Versickerung 3.2 Muldenversickerung 3.3 Versickerungsbecken 3.4 Mulden-Rigolenversickerung 3.5 Flächenversickerung 3.6 Rigolenversickerung 3.7 Rohrversickerung 3.8 Schachtversickerung 4 Allgemeine Randbedingungen 4.1 k f -Wert 4.2 Grundwasserflurabstand 4.3 Grenzabstände 5 Anmerkungen zur Tabelle 6 Zusammenfassung der Anforderungen zur Versickerung von Niederschlagswasser (Verzeichnis über Verbote, Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren innerhalb der Wasserschutzgebiete Halterner Stausee, Haltern-West, Haard, Dülmen) U
2 1 Rechtliche und technische Grundlagen Die Anforderungen an die Beseitigung des Niederschlagswassers wurden nach folgenden Richtlinien und Verordnungen erarbeitet: Runderlass zur Niederschlagswasserbeseitigung gem. 51 a Landeswassergesetz MURL vom (IV B 5-673/ /IV B ) ATV Arbeitsblatt A 138 (neu) DVGW Regelwerk Arbeitsblatt W 101 Wasserschutzgebietsverordnungen Halterner Staussee vom , Haltern-West vom , Haard vom , Dülmen vom Wasserhaushaltsgesetz vom (BGBl. I S. 1690) Landeswassergesetz vom (GV. NRW S. 926/SGV. NRW S. 77) 2 Beurteilung der Beschaffenheit des Niederschlagswassers (Niederschlagswasserqualität) nach dem Herkunftsbereich 2.1 unbelastetes (unes) Niederschlagswasser Als un gilt Niederschlagswasser insbesondere von: Fuß-, Rad- und Wohnwegen Hofflächen (ohne Kfz-Verkehr) in Wohngebieten nichtmetallische Dachflächen in Wohn- und Mischgebieten Garagenzufahrten bei Einzel- und Doppelhausbebauung (ohne Sammelgaragen) 2.2 schwach belastetes (gering es) Niederschlagswasser Als schwach belastet gilt Niederschlagswasser insbesondere von: befestigten Flächen mit schwachem Kfz-Verkehr (fließend und ruhend); z.b. Wohnstraßen mit Park- und Stellplätzen, Zufahrten zu Sammelgaragen, sonstige Parkplätze sofern diese keine Großparkplätze mit häufiger Frequentierung sind Einkaufsstraßen, Marktplätze, Flächen auf denen Freiluftveranstaltungen stattfinden zwischengemeindliche Straßenverbindungen, Wegeverbindungen Dachflächen in Gewerbe- und Industriegebieten; metallische Dachflächen Hof- und Verkehrsflächen in Mischgebieten, Gewerbe- und Industriegebieten mit geringem Kfz-Verkehr, ohne Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und keinen sonstigen Beeinträchtigungen der Niederschlagswasserqualität landwirtschaftliche Hofflächen, soweit diese nicht unter Pkt. 2.3 aufgeführt sind 2.3 belastetes ( es) Niederschlagswasser Als belastet gilt Niederschlagswasser insbesondere von: Flächen auf denen mit wassergefährdenden Stoffen i. S. des 19 g Abs. 5 WHG, sowie mit Gülle, Jauche, Stalldung oder Silage umgegangen wird; z.b. Lager-, Abfüll- und Umschlagplätze für diese Stoffe Flächen mit em Kfz-Verkehr (fließend und ruhend); z.b. Hauptverkehrsstraßen, Fernstraßen, sowie Großparkplätze als Dauerparkplätze mit häufiger Frequentierung Hof- und Verkehrsflächen in Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten sofern sie nicht unter Pkt. 2.2 fallen Flächen mit großen Tieransammlungen; z.b. Viehhaltungsbetriebe, Reiterhöfe, Schlachthöfe, Pelztierfarmen befestigte Gleisanlagen Verkehrsflächen von Abwasserbehandlungs- und Abfallentsorgungsanlagen; z.b. Deponiegelände, Umschlaganlagen, Kompostierungsanlagen, Zwischenlager Flächen zur Lagerung und Zwischenlagerung industrieller Reststoffe und Nebenprodukte, von Recyclingmaterial, Asche U Seite 2
3 3 Definitionen im Zusammenhang mit Versickerungsverfahren 3.1 großflächige Versickerung flächenförmige Versickerung über die belebte Bodenzone unter Nutzung der natürlichen Infiltrationskapazität des anstehenden Bodens 3.2 Muldenversickerung flächenförmige Versickerung über die belebte Bodenzone in einer Mulde mit einer maximalen Tiefe von 0,50 m, Infiltration über feinkörnige Deckschichten 3.3 Versickerungsbecken flächenförmige Versickerung über die belebte Bodenzone in einem Becken mit einem k f -Wert von > 10-5, Infiltration über feinkörnige Deckschichten 3.4 Mulden-Rigolenversickerung technische Einrichtung zur Niederschlagswasserversickerung, Kombination aus Mulden- und Rigolenversickerung 3.5 Flächenversickerung flächenförmige Versickerung über eine durchlässige Oberfläche (Rasengittersteine, Pflaster, etc.), Infiltration über feinkörnige Deckschichten 3.6 Rigolenversickerung technische Einrichtung zur Niederschlagswasserversickerung, linienförmige, oberflächennahe Versickerung durch einen künstlich eingebrachten Kieskörper 3.7 Rohrversickerung technische Einrichtung zur Niederschlagswasserversickerung, linienförmige, oberflächennahe Versickerung mittels perforierter Versickerungsrohre und Kieskörper 3.8 Schachtversickerung in Wasserschutzgebieten generell verboten, da punktförmige Versickerung mittels Versickerungsschacht 4 Allgemeine Randbedingungen 4.1 k f -Wert 1 x 10-6 m/s < k f -Wert < 1 x 10-3 m/s 4.2 Grundwasserflurabstand bei großflächigen Versickerungen > 1,0 m bei allen anderen Verfahren > 1,5 m bis 2,0 m (Rigolen-, Rohrversickerung) 4.3 Grenzabstände Abstand zur Grundstücksgrenze > 2,0 m Abstand zu unterkellerten Gebäuden (ohne wasserdichte Ausbildung) > 1,5 fache der Baugrubentiefe U 5 Anmerkungen zur Tabelle 1 Nur in Ausnahmefällen zulässig z. B. bei Bauvorhaben mit Stellplätzen; eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich. 2 Nur in Ausnahmefällen im Außenbereich zulässig bzw. als Übergangslösung bei Hauptverkehrsstraßen, Großparkplätzen und außerörtlichen Fernstraßen, befestigten Gleisanlagen (ohne Güterumschlag und ohne Pestizideinsatz) sowie bei en landwirtschaftlichen Hofflächen (Viehhaltungsbetriebe). Den Versickerungsanlagen ist eine Behandlungsanlage, z.b. Sedimentfang, Leichtflüssigkeitsabscheider, etc. mit entsprechenden Kontrollmöglichkeiten und Sicherheitseinrichtungen vorzuschalten. Seite 3
4 6 Verzeichnis über Verbote, Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren innerhalb des Wasserschutzgebietes Halterner Stausee Versickerungsverfahren Zone I Zone II A Zone II B Zone III Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren Muldenversickerung Verboten Verboten Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren un Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren un Mulden-Rigolenversickerung Verboten Verboten Erlaubnispflichtig Erlaubnispflichtig Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten 1 Erlaubnispflichtig Rohrversickerung Verboten Verboten Verboten 1 Erlaubnispflichtig Seite 4 Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten Verboten 1 Rohrversickerung Verboten Verboten Verboten Verboten 1 Verboten Verboten 2 Muldenversickerung Verboten Verboten Verboten Verboten 2 Versickerungsbecken Verboten Verboten Verboten Verboten 2 Mulden-Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten Verboten 2 Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten Verboten Rohrversickerung Verboten Verboten Verboten Verboten
5 6 Verzeichnis über Verbote, Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren innerhalb des Wasserschutzgebietes Haltern West Versickerungsverfahren Zone I Zone II Zone III A Zone III B Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren Muldenversickerung Verboten Verboten Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren un Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren un Mulden-Rigolenversickerung Verboten Verboten Erlaubnispflichtig Erlaubnispflichtig Rigolenversickerung Verboten Verboten Erlaubnispflichtig Erlaubnispflichtig Rohrversickerung Verboten Verboten Erlaubnispflichtig Erlaubnispflichtig Seite 5 Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten 1 Verboten 1 Rohrversickerung Verboten Verboten Verboten 1 Verboten 1 Verboten 2 Verboten 2 Muldenversickerung Verboten Verboten Verboten 2 Verboten 2 Versickerungsbecken Verboten Verboten Verboten 2 Verboten 2 Mulden-Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten 2 Verboten 2 Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten Verboten Rohrversickerung Verboten Verboten Verboten Verboten
6 6 Verzeichnis über Verbote, Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren innerhalb des Wasserschutzgebietes Haard Versickerungsverfahren Zone I Zone II Zone III A Zone III B Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren Muldenversickerung Verboten Verboten Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren un Anzeigeverfahren Anzeigeverfahren un Mulden-Rigolenversickerung Verboten Verboten Erlaubnispflichtig Erlaubnispflichtig Rigolenversickerung Verboten Verboten Erlaubnispflichtig Erlaubnispflichtig Rohrversickerung Verboten Verboten Erlaubnispflichtig Erlaubnispflichtig Seite 6 Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten 1 Verboten 1 Rohrversickerung Verboten Verboten Verboten 1 Verboten 1 Verboten 2 Verboten 2 Muldenversickerung Verboten Verboten Verboten 2 Verboten 2 Versickerungsbecken Verboten Verboten Verboten 2 Verboten 2 Mulden-Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten 2 Verboten 2 Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten Verboten Rohrversickerung Verboten Verboten Verboten Verboten
7 6 Verzeichnis über Verbote, Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren innerhalb des Wasserschutzgebietes Dülmen Versickerungsverfahren Zone I Zone II Zone III Anzeigeverfahren Muldenversickerung Verboten Verboten Anzeigeverfahren un Anzeigeverfahren un Mulden-Rigolenversickerung Verboten Verboten Erlaubnispflichtig Rigolenversickerung Verboten Verboten Erlaubnispflichtig Rohrversickerung Verboten Verboten Erlaubnispflichtig Schachtversickerung Verboten Verboten Verboten Seite 7 Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten 1 Rohrversickerung Verboten Verboten Verboten 1 Schachtversickerung Verboten Verboten Verboten Verboten 2 Muldenversickerung Verboten Verboten Verboten 2 Versickerungsbecken Verboten Verboten Verboten 2 Mulden-Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten 2 Rigolenversickerung Verboten Verboten Verboten Rohrversickerung Verboten Verboten Verboten Schachtversickerung Verboten Verboten Verboten
1 Rechtliche und technische Grundlagen
Anforderungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen an die Niederschlagswasserversickerung innerhalb des Wasserschutzgebietes Holsterhausen / Üfter Mark Stand November 2001 1 Rechtliche
Antragsteller Vorname, Zuname. Straße, Hausnr., Wohnort
DER LANDRAT, Fachdienst Gewässer - Untere Wasserbehörde - Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid; www.maerkischer-kreis.de Tel.: (02351) 966-60; Fax: (02351) 966-6433; E-Mail: [email protected]
... Nachweisführer / Antragsteller Vorname, Zuname. Straße, Hausnr., Wohnort
DER LANDRAT, Fachdienst Gewässer - Untere Wasserbehörde - Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid; www.maerkischer-kreis.de Tel.: (02351) 966-60; Fax: (02351) 966-6433; E-Mail: [email protected]
DER LANDRAT, FD Technischer Umweltschutz - Untere Wasserbehörde -
DER LANDRAT, FD Technischer Umweltschutz - Untere Wasserbehörde - Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid; www.maerkischer-kreis.de Tel.: (02351) 966-60; Fax: (02351) 966-6433; E-Mail: [email protected]
Niederschlagswassereinleitungen
Fachliches Anforderungsprofil Niederschlagswassereinleitungen (UWB) Seite 1 von 8 Niederschlagswassereinleitungen Erstelldatum 18.09.2003 Erläuterung zu den Buchstaben in der ersten Spalte der Tabellen:
Antrag zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer
Absender Datum An den Landrat Amt für Umwelt und Verkehrsplanung - Untere Wasserbehörde - Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg über die Stadt/Gemeinde Antrag zur Einleitung von Niederschlagswasser in
DER LANDRAT, FD Technischer Umweltschutz - Untere Wasserbehörde -
DER LANDRAT, FD Technischer Umweltschutz - Untere Wasserbehörde - Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid; www.maerkischer-kreis.de Tel.: (02351) 966-60; Fax: (02351) 966-6433; E-Mail: [email protected]
Antrag. auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von Niederschlagswasser von
Kreisverwaltung Unna Fachbereich Natur und Umwelt Sachgebiet Wasser und Boden Platanenallee 16 59425 Unna DER LANDRAT Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz
Landrat Kreis Recklinghausen Umweltamt /Untere Wasserbehörde. Dorsten, Datum Recklinghausen über Bürgermeister Stadt Dorsten
Landrat Kreis Recklinghausen Umweltamt /Untere Wasserbehörde Dorsten, 45655 Recklinghausen über Bürgermeister Stadt Dorsten Antrag gem. 2, 3 und 7 WHG zum Einleiten von Abwasser in ein Gewässer sowie gem.
Grundsätzlich sind folgende Anforderungen vom Planer einer Versickerungsanlage zu berücksichtigen:
Bürgerinformation Regenwasserversickerung Unter Regenwasserversickerung versteht man die Ableitung von Niederschlagswasser in eine Versickerungsanlage auf dem Grundstück des Eigentümers. Von dieser Versickerungsanlage
Antrag gem. 8, 9 und 10 WHG zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer
1 Hochsauerlandkreis Der Landrat - Untere Wasserbehörde - Steinstraße 27 59872 Meschede Antrag gem. 8, 9 und 10 WHG zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer Einleitung / Versickerung
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
Prüfvermerk: Az.: Stadt Mülheim an der Ruhr Amt für Umweltschutz - Untere Wasserbehörde - Postfach 10 19 53 45466 Mülheim an der Ruhr Bitte sofort weiterleiten an: Herr Neumann Eingang am: Antrag auf Erteilung
ANTRAG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung in das Grundwasser
ANTRAG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung in das Grundwasser Stadtentwässerung Kamen Sachgebiet Grundstücksentwässerung Rathausplatz 5 59174 Kamen Eingangsstempel Antrag
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in Gewässer
(Antragsteller) (Datum) (Straße, Hausnummer) (PLZ, Ort) (Ansprechpartner, Tel-Nr.:) (Ansprechpartner, e-mail:) Kreis Gütersloh Abteilung Tiefbau - Untere Wasserbehörde - 33324 Gütersloh Antrag auf Erteilung
Begleitbogen zum Erlaubnisantrag für kommunale Regenwassereinleitungen
- Seite 1-1 Einleiter 1.1 Aktenzeichen: 1.2 Name: Straße: PLZ/Ort: 1.3 zuständiges Amt/ Stelle: 1.4 Ansprechpartner/in: Telefon (tagsüber): Fax: E-Mail: 1.5 Gewässerschutzbeauftragte/r: Telefon: Fax: E-Mail:
Antrag auf Niederschlagswasserversickerung Über die Stadt/Gemeinde (in dreifacher Ausfertigung) Antrag
Über die Stadt/Gemeinde (in dreifacher Ausfertigung) Seite 1 von 5... an den Landrat des Kreises Paderborn - Untere Wasserbehörde Aldegrever Str. 10 14 33102 Paderborn Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen
Antrag auf Niederschlagswasserversickerung Über die Stadt/Gemeinde (in dreifacher Ausfertigung) Antrag
Über die Stadt/Gemeinde (in dreifacher Ausfertigung) Seite 1 von 5... an den Landrat des Kreises Paderborn - Untere Wasserbehörde Aldegrever Str. 10 14 33102 Paderborn Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen
(UKHEXQJVERJHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHU YHUVLHJHOWHQ *UXQGVW
KOPIE ANTRAGSTELLER KOPIE STADTVERWALTUNG Antrag auf Niederschlagswasserversickerung Über die Stadt/Gemeinde (in dreifacher Ausfertigung) Seite 1 von 5... an den Landrat des Kreises Paderborn - Untere
A N T R A G auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser in den Untergrund
Kreis Heinsberg Der Landrat Amt 61 Untere Wasserbehörde Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg über die Stadt/Gemeinde......... A N T R A G auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser
Versickerung von Niederschlagswasser
Versickerung von Niederschlagswasser Erläuterungen sowie Ausführungs- und Bemessungshinweise Gemäß 51 a Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG) ist das Niederschlagswasser
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer
Kreis Borken Fachbereich Natur und Umwelt Untere Wasserbehörde Burloer Straße 93 46325 Borken Antragsteller Firma / Behörde Name, Vorname Straße und Hausnummer PLZ und Ort *EMail *Tel. Entwurfsverfasser
A N T R A G. Antragsteller und Eigentümer der Anlage: Name: Lage der geplanten Anlage: Straße. Tiefe des Grundwassers unter Gelände
An den Landrat Amt für Umwelt und Verkehrsplanung - Untere Wasserbehörde - Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg über die/den Bürgermeister/in _ A N T R A G auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung
Hinweisblatt für Antragsteller (II) - Niederschlagswasserversickerung
10707 Berlin VIII D 2 Hinweisblatt für Antragsteller (II) - Niederschlagswasserversickerung 1. Einführung und gesetzliche Grundlagen Grundsätzlich soll im Land Berlin das auf dem Grundstück anfallende
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, die Grundwasservorräte der Stadt Berlins werden durch versickerndes Regenwasser aufgefüllt. Ein schonender und umsichtiger Umgang mit der Ressource Wasser ist gerade im
Behandlung und Versickerung von Regenwasser
Behandlung und Versickerung von Regenwasser Informationen Entscheidungshilfen 1 Versiegelung Immer mehr Flächen sind in den letzten Jahrzehnten für Verkehrs- und Siedlungsraum versiegelt worden. Die Auswirkungen
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser
Antragsteller/in: Nae, Vornae: Straße, Haus-Nr.: PLZ Ort: Telefon-Nr.: E-Mail: Mobil: Bauort: Straße, Haus-Nr.: Über die Stadt/Geeinde An den Kreis Minden-Lübbecke - Uweltat - (Untere Wasserbehörde) Portastr.
Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt
Gemeinde-/Ortsteil Flurnummer Gemarkung
1 Absender: Landratsamt Rosenheim - Bauabteilung - Postfach 10 04 65 83004 Rosenheim Bauvorhaben Aktenzeichen: Baugrundstück Gemeinde/Stadt/Markt Straße/Haus-Nr. Gemeinde-/Ortsteil Flurnummer Gemarkung
REGENWASSERVERSICKERUNG
Stadt Leverkusen Fachbereich Umwelt REGENWASSERVERSICKERUNG Eigentlich ist der Begriff Regenwasserversickerung hier schon falsch, besser würde man den Begriff Niederschlagswasserversickerung benutzen,
ANTRAG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung in ein Oberflächengewässer
ANTRAG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung in ein Oberflächengewässer Stadtentwässerung Kamen Sachgebiet Grundstücksentwässerung Rathausplatz 5 59174 Kamen Eingangsstempel
Erlaubnisantrag für die Einleitung von Niederschlagswasser gem. 8 13, 18 und WHG
Kreis Lippe Fachgebiet 700 Wasser-/Abfallwirtschaft, Immissions-/Bodenschutz, Energie Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold Erlaubnisantrag für die Einleitung von Niederschlagswasser gem. 8 13, 18 und
Dipl.-Geol. Michael Eckardt
Dipl.-Geol. Michael Eckardt Büro für Ingenieur- und Hydrogeologie Boden- und Felsmechanik Umweltgeotechnik Dipl.-Geol. Michael Eckardt Johanniterstraße 23 52064 Aachen Johanniterstraße 23 52064 Aachen
Antrag Änderungsantrag
Entwässerungsantrag Technisches Rathaus Ansprechpartner/in: Gustav-Heinemann-Straße 10 für privat genutzte Grundstücke: Bauordnungsamt 59065 Hamm Tel: 02381/17-43 34 Tel: 02381/17-43 35 Email: [email protected]
Unterschrift des Bauherrn. Bitte die geplante Variante auswählen und dort die zutreffenden Punkte ankreuzen/ausfüllen:
1 Absender: Landratsamt Rosenheim - Bauabteilung - Postfach 10 04 65 83004 Rosenheim Erklärung des Bauherrn zur Niederschlagswasserbeseitigung im bauaufsichtlichen Verfahren Antrag auf Erteilung einer
Versickerung von Niederschlagswasser
1. Einführung und gesetzliche Grundlagen Hinweisblatt Nr. 2 für Antragsteller: Versickerung von Niederschlagswasser Grundsätzlich soll im Land Berlin das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 837 2014 Verkündet am 15. August 2014 Nr. 177 Bekanntmachung der Anforderungen an die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser Vom 1. August 2014 Aufgrund des
Versickerung von Niederschlagswasser Allgemeine Hinweise und Informationen
Versickerung von Niederschlagswasser Allgemeine Hinweise und Informationen Vorbemerkungen: Auf den folgenden Seiten werden einige grundsätzliche Informationen, die Versickerung von Niederschlagswasser
Informationsblatt zur Niederschlagsversickerung
Informationsblatt zur Niederschlagsversickerung Immer mehr Flächen wurden in den letzten Jahrzehnten für Siedlung und Verkehr in Anspruch genommen. Es handelt sich um Gebäudeflächen, Terrassen, Straßen
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in. in das Grundwasser (TRENGW)
TRENGW: Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser
Abendforum Anders Bauen wegen Klimawandel Thema: Regenwasser Versickerung
Abendforum Anders Bauen wegen Klimawandel Thema: Regenwasser Versickerung Mall GmbH Thomas Bauer Vertriebsbüro Südbayern Diessen a. Ammersee München, den 23.05.2012 Mall GmbH, Donaueschingen Hersteller
Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren
Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-9 031 001 2104 Link zur zum RdErl. im SMBl.
Antrag. auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von Niederschlagswasser von
Kreisverwaltung Unna Fachbereich Natur und Umwelt Sachgebiet Wasser und Boden Platanenallee 16 59425 Unna DER LANDRAT Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)
TRENGW: Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser
Regenwasserversickerung
2 505167/2012-01 Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an. badenova AG & Co. KG Regional-Center Mitte Tullastraße 61 79108 Freiburg Telefon 0800 2 83 84 85* * kostenlose Servicenummer Telefax 0761 279-26
Klärwerk und Kanalbetrieb der Stadt Celle. Wohin mit dem Regenwasser?
Klärwerk und Kanalbetrieb der Stadt Celle Wohin mit dem Regenwasser? Versickerungsmethoden Es gibt verschiedene Methoden, Regenwasser versickern zu lassen. Im Kern geht es bei allen Verfahren darum, die
Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung
Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung Information des Rhein-Sieg-Kreises über erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung 2009 Der Landrat 1. Vorwort Untere Wasserbehörde
Kreisverwaltung Mainz-Bingen Abteilung 21 b Umwelt Untere Wasserbehörde Georg-Rückert-Straße Ingelheim. Antragsteller(in)
Seite 1 Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von nicht verunreinigte Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer geäß 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz Kreisverwaltung
Versickerung von Regenwasser: Möglichkeiten, gesetzliche, normative Vorgaben
Versickerung von Regenwasser: Möglichkeiten, gesetzliche, normative Vorgaben 2 Gesetzliche Vorgaben: WHG: Wasserhaushaltsgesetz BayWG: Bayerisches Wassergesetz NWFreiV: Verordnung über die erlaubnisfreie
NEUE WEGE FÜ R DAS REGENWASSER
W. A. R. - Inv.-Nr. D W. Geiger / H. Dreiseitl,_v\ / NEUE WEGE FÜ R DAS REGENWASSER Handbuch zum Rückhalt und zur Versickerung von Regenwasser in Baugebieten Pefo^snairaOe 1S, 6458/ Dastfistadt 'TEL 0
STADT SENDENHORST - Abwasserwerk -
STADT SENDENHORST - Abwasserwerk - Erläuterungsbericht zur Planung und zur möglichen Ausführung der privaten Regenwasser-Versickerungsanlagen im B-Plan-Bereich "Albersloh, GE-Ost, Buschkamp-Nord" Entwurfsverfasser:
ALBBRUCK GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR
15.10.2010 1 15.10.2010 2 Hinweise Regenwasserbewirtschaftung Erklärungen und Beispiele zur Selbstauskunft der Grundstückseigentümer (Flächenberechnung) 15.10.2010 3 Unser Ziel Oberflächenwasser Versickern
Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung
Dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung Informationen des Rhein-Sieg-Kreises über erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung 2017 Der Landrat Amt für Umwelt- und
Hinweise zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlags- und Schmutzwasser in die öffentliche Abwasseranlage
Hinweise zur Ermittlung der Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlags- und Schmutzwasser in die öffentliche Abwasseranlage e Begrünte Dachflächen, Mulden, Rigolen und Teiche Begrünte Dachflächen,
LSK Wohnen mit Pferden GmbH
Institut für Geowissenschaften Badenstraße 6 46149 Oberhausen Tel.: 0208 412 46 336 Fax: 0208 4434512 Mobiltelefon 0170 5515 896 : [email protected] LSK Wohnen mit Pferden GmbH Bodenuntersuchung
Fachliche Anforderungen zur Erfassung von Niederschlagswassereinleitungen bei den Unteren Wasserbehörden. Version 1.6.1
Fachbereich Bauingenieurwesen Labor für Siedlungswasserwirtschaft Prof. Dr.-Ing. Ute Austermann-Haun Emilienstr. 45 32756 Detmold Tel. (05231) 769 827 Fax (05231) 769 819 Fachliche Anforderungen zur Erfassung
Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV)
Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) Vom 1. Oktober 2008 1 Erlaubnisfreie Versickerung von
Gemarkung: Grünhof Flurstücks-Nr.: 16, 4/2, 4/4
DER BÜRGERMEISTER Abwasserbetrieb http://www.geesthacht.de Abwasserbetrieb - Mercatorstr. 14 - Max Mustermann Musterring 1 99999 Musterhausen Hotline: 04152/ 13 1557 E-Mail: [email protected]
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Aktenzeichen: 52e-U4502-2008/28-1b Erlassdatum: 17.12.2008 Fassung vom: 17.12.2008 Gültig ab: 30.01.2009 Quelle:
Amtsblatt H B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung. für den Regierungsbezirk Detmold
H 1290 Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 15 32756 Detmold Postvertriebsstück Entgelt bezahlt Deutsche Post AG Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold 200. Jahrg. Ausgegeben in Detmold am 12. Oktober
Antrag. Wasserrechtliche Regelung nach 8 WHG vorhanden? ja nein
Kreisverwaltung Unna Fachbereich Natur und Umwelt Sachgebiet Wasser und Boden Platanenallee 16 59425 Unna DER LANDRAT Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz
Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey
Seite 1 von 3 Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey verwaltet durch: Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey c/o ZAR Amtgasse 10 55232 Alzey E N T W Ä S S E R U N G S A N T R A G 1. Grundstückseigentümer
Antrag. Kreisverwaltung Unna Fachbereich Natur und Umwelt Sachgebiet Wasser und Boden Platanenallee Unna DER LANDRAT
Kreisverwaltung Unna Fachbereich Natur und Umwelt Sachgebiet Wasser und Boden Platanenallee 16 59425 Unna DER LANDRAT Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz
Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem
Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt
MERKBLATT ZUR VERSICKERUNG VON OBERFLÄCHENWASSER
MERKBLATT ZUR VERSICKERUNG VON OBERFLÄCHENWASSER Vorgaben für die Planung von privaten Bauvorhaben BEARBEITET DURCH: INGENIEURBÜRO KLEBERG + PARTNER, RITTERHUDE AUFGESTELLT DURCH GEMEINDE LILIENTHAL DER
Stadt Wesel Wasserwirtschaftliches Konzept zum Bebauungsplan Nr. 221 Flürener Heide
Stadt Wesel Wasserwirtschaftliches Konzept zum Bebauungsplan Nr. 221 Flürener Heide Bericht Stand: 17. Juni 2013 im Auftrag Stadt Wesel LINDSCHULTE + KLOPPE Ingenieurgesellschaft mbh Stresemannstraße 26
Niederschlagswasserbeseitigung gemäß 51a des Landeswassergesetzes
Niederschlagswasserbeseitigung geäß 51a des Landeswassergesetzes RdErl. d. Ministerius für Uwelt, Rauordnung und Landwirtschaft vo 18. Mai 1998 (IV B 5-673/2-29010 / IV B 6-031 002 0901) Link zur Vorschrift
Einleitung und Versickerung von Regenwasser
Einleitung und Versickerung von Regenwasser Dipl.-Ing. Elmar Petrin Kreisausschuss des es Fachbereich 60.5: Wasser- u. Bodenschutz 34576 Homberg/Efze Tel. 05681/775-339 E-Mail: [email protected]
Geld für n Gully?!? Die Niederschlagswassergebühr und ihre Einsparpotenziale
Geld für n Gully?!? Die Niederschlagswassergebühr und ihre Einsparpotenziale Dr.-Ing. Thomas Hauptmann Geschäftsführer www.manofakt.de Berlin, 17.11.2008 Geld für n Gully?!? Die Niederschlagswassergebühr
Entwässerungsantrag (Bitte in 2-facher Ausfertigung einreichen)
Entwässerungsantrag (Bitte in 2-facher Ausfertigung einreichen) Eigenbetrieb Stadtentwässerung Garbsen Stadtentwässerung Garbsen Rathausplatz 1 30823 Garbsen Eingangsstempel: Hiermit beantrage(n) ich /
Wasserwirtschaftsamt Weilheim. Niederschlagswasserbeseitigung in der Bauleitplanung
Niederschlagswasserbeseitigung in der Bauleitplanung Umgang mit Niederschlagswasser von befestigten Flächen Wasserrecht WHG BayWG NWFreiV TRENGW TRENOG Satzungsrecht (EWS) Baurecht BauGB Entwässerungssatzung
Schnittstellen Kanalisation Gewässer
Schnittstellen Kanalisation Gewässer Reaktivierung eines Trennsystems in Troisdorf Schutz vor Gewässerverunreinigung Volker Jansen Bauassessor Dipl.-Ing. Abwasserbetrieb Troisdorf AöR Poststraße 105, 53840
Baugebiet Mariendorfer Weg Eschersheimer Straße Bebauungsplan XIV-293a in Berlin Stadtbezirk Neukölln
Erläuterungen zur Baugebiet Mariendorfer Weg Eschersheimer Straße Stadtbezirk Neukölln E:\AVILA\Mariendorfer Weg 28\Studie zu B-Plan\B-Plan_Mariendorfer Weg_RW Versickerung_Erläuterungen_neu 030316.doc
Regenwasserbewirtschaftung
Der Landrat Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Regenwasserbewirtschaftung Örtliche Entsorgung von Niederschlagswasser 1 Einleitung... 2 2 Belastungsgrad des Niederschlagswassers... 3 3 Antragsstellung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser/ in ein oberirdisches Gewässer nach 8 WHG Stand 01/2018
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser/ in ein oberirdisches Gewässer nach 8 WHG Stand 01/2018 Antragsteller/in (späterer Inhaber der WRE) (Firma*/Name,
Angaben des Bauherrn: Leverkusen, den. A n t r a g. auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser
Angaben des Bauherrn: Leverkusen, den Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon-Nr.: email: Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde - Postfach 10 11 40 bitte alle Punkte vollständig
Niederschlagswasserbeseitigung gemäß 51a des Landeswassergesetzes
Niederschlagswasserbeseitigung geäß 51a des Landeswassergesetzes RdErl. d. Ministerius für Uwelt, Rauordnung und Landwirtschaft vo 18. Mai 1998 (IV B 5-673/2-29010 / IV B 6-031 002 0901) Inhalt: NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Einleitbauwerkes
Kommentar. DWA-Regelwerk. Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. August 2008
Kommentar DWAzum DWA-Regelwerk Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser August 2008 Dieter Grotehusmann, Hannover Richard W. Harms, Hannover Deutsche Vereinigung für
Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey
Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey verwaltet durch: Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey c/o ZAR Amtgasse 10 55232 Alzey E N T W Ä S S E R U N G S A N T R A G 1. Grundstückseigentümer 2.
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem. Niederschlagswasser in das Grundwasser
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: Normgeber: Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Aktenzeichen: 52e-U4502-2008/28-1b Erlassdatum: 17.12.2008 Fassungvom: 17.12.2008 Gültig
Hinweise zur Niederschlagswasserableitung (im Baugenehmigungsverfahren)
Hinweise zur Niederschlagswasserableitung (im Baugenehmigungsverfahren) Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens hat das Bauamt auch zu prüfen, ob die ordnungsgemäße Niederschlagswasserableitung
7 Umweltamt - Untere Wasserbehörde - Brückstraße Dortmund
7 Umweltamt - Untere Wasserbehörde - Brückstraße 45-44122 Dortmund Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Niederschlagswasserbeseitigung Für die folgende Gewässerbenutzung beantrage
Arbeitshilfen Abwasser. Änderungsverfolgung Juli 2005
Arbeitshilfen Abwasser Änderungsverfolgung Juli 2005 1 Änderungen Juli 2005 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtliche und fachtechnische Grundlagen 3 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen 4 Bewirtschaftung
Einleitung und Versickerung von Regenwasser im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Einleitung und Versickerung von Regenwasser im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Schwalm-Eder-Kreis Dipl.-Ing. Elmar Petrin Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Wasserrechtsamt
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Wasserrechtsamt Hinweisblatt zur wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser (Versickerung) oder in ein Gewässer Die dezentrale
Antrag auf Erlaubnis einer Gewässerbenutzung Versickerung
Antrag auf Erlaubnis einer Gewässerbenutzung Versickerung Hiermit beantrage ich / beantragen wir Name / Firma Straße PLZ und Ort gemäß den 8 bis 13 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz
