Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser
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- Reinhardt Breiner
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1 Antragsteller/in: Nae, Vornae: Straße, Haus-Nr.: PLZ Ort: Telefon-Nr.: Mobil: Bauort: Straße, Haus-Nr.: Über die Stadt/Geeinde An den Kreis Minden-Lübbecke - Uweltat - (Untere Wasserbehörde) Portastr Minden Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu Einleiten von Niederschlagswasser Verlängerung der bestehenden Erlaubnis Az.: Neuer Antrag Hierit beantrage ich ge. den 8, 9 und 10 WHG die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zu Einleiten von Niederschlagswasser in ein Gewässer. Das Niederschlagswasser fällt auf folgende Grundstück an, für das ich Eigentüer bin: Gearkung, Flur, Flurstück Die einzuleitende Niederschlagswasserenge beträgt l/s bzw. 3 /(2 h). Das gesaelte Niederschlagswasser soll eingeleitet werden ittels Rohrleitung in ein oberirdisches Gewässer Muldenversickerung oder Mulden-Rigolenversickerung in das Grundwasser Nae des Gewässers: Versickerungsbecken in das Grundwasser Rigolen/-Rohrversickerung it vorgeschalteter oder integrierter Vorrichtung zur Rückhaltung absetzbarer/abfiltrierbarer Stoffe in das Grundwasser 1 Schachtversickerung (Schachttyp A nach Merkblatt Nr. A 138 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) it vorgeschalteter oder integrierter Vorrichtung zur Rückhaltung absetzbarer/abfiltrierbarer Stoffe in das Grundwasser 2 1 nur i Einzelfall (Begründung erforderlich!) für unbelastetes Niederschlagswasser zulässig. Niederschlagswasser von nichtetallischen Dachflächen in Wohn- und Mischgebieten gilt als unbelastet Doc-Nr.: Antrag_WE_NW..docx
2 - 2 - Lage der Einleitungsstelle in das oberirdische Gewässer bzw. in das Grundwasser Koordinaten der Einleitungsstelle (UTM): Ostwert: Nordwert: Gearkung, Flur, Flurstück Eigentüer/-in dieses Grundstücks: wie Antragssteller/-in Nae: Straße: PLZ Ort: Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer Einleitung vo linken Ufer rechten Ufer über Mittelwasser unter Mittelwasser Flussgebietskennzahl Station der Einleitung Der beantragten Erlaubnis liegen folgende Beessungsdaten zu Grunde: Größe des Grundstücks insgesat, auf de das Niederschlagswasser anfällt: Befestigte Flächen des Grundstücks, von denen Niederschlagswasser eingeleitet werden soll Größe der Gebäudegrundflächen (Wohngebäude, Garagen, Ställe, usw.) Sue Sonstige befestigte Flächen (Hoffläche, Lagerfläche, usw.) Sue Sue der befestigten Flächen insgesat: { Das Niederschlagswasser ist flächenförig über die belebte Bodenzone abzuleiten. Abweichungen sind i Erläuterungsbericht zu begründen. Bei Versickerungsanlagen Art des Untergrundes i Bereich der Versickerungsanlage (z.b. Grobkies, Fein-/Mittelkies, sandiger Kies, Grobsand, Feinsand, schluffiger Sand) : Durchlässigkeitsbeiwert (k f -Wert) des gesättigten Bodens /s Abstand der geplanten Versickerungsanlage zur Grundstücksgrenze ( 2 erforderlich) zu nächsten unterkellerten Gebäude ( 6 erforderlich) Minialer Grundwasserflurabstand Ist bei Versagen/Überlastung der Versickerungsanlage eine schadlose Ableitung des Niederschlagswassers sichergestellt? Ja. Wie und wohin erfolgt diese schadlose Ableitung? Nein
3 - 3 - Angaben zur Auslegung und Gestaltung der Einleitungsanlage Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer Nenndurchesser der Rohrleitung zu Gewässer DN Das auf de o.g. Grundstück anfallende Niederschlagswasser wird ungedrosselt, d.h. ohne Rückhaltung, in das oberirdische Gewässer eingeleitet. gedrosselt, d.h. it Rückhaltung, in das oberirdische Gewässer eingeleitet. Größe des Rückhaltevoluens: 3 Bei Versickerungsanlagen Muldenversickerung/Versickerungsbecken Mulden-/Beckenvoluen: 3 Mulden-/Beckentiefe: Mulden-Rigolenversickerung Muldenvoluen: 3 Muldentiefe: Sohlbreite der Rigole: Höhe der Rigole: Länge der Rigole: Rigolenspeichervoluen: 3 Rigolen-/Rohrversickerung it vorgeschalteter oder integrierter Vorrichtung zur Rückhaltung absetzbarer/abfiltrierbarer Stoffe Sohlbreite der Rigole: Höhe der Rigole: Länge der Rigole: Rigolenspeichervoluen: 3 Schachtversickerung (Schachttyp A nach ATV-DVWK-A 138) it vorgeschalteter oder integrierter Vorrichtung zur Rückhaltung absetzbarer/abfiltrierbarer Stoffe Innendurchesser des Schachtes: Tiefe des Schachtes: nutzbares Voluen 3 Die Auslegung der Einleitungsanlage erfolgte nach den einschlägigen technischen Vorschriften. Ort, Datu... rechtsverbindliche Unterschrift Bei Neu- oder Änderungsantrag Folgende Unterlagen sind, geheftet i Forat DIN A 4, de Antrag beizufügen: 1. Übersichtsplan: Maßstab 1 : (Ausschnitt aus der Grundkarte) - 1-fach - it Kennzeichnung des Grundstücks 2. Lageplan: Maßstab 1 : fach - Maßstab, Nordpfeil, Gearkungs-, Flur- und Flurstücksbezeichnungen Lage der Einleitungsanlage bzw. Einleitungsstelle in das Grundwasser/oberirdische Gewässer, Eintragung der Bauwerke, Rohrleitungen und der ggf. unterschiedlich genutzten Einzelflächen 3. Detailpläne: Maßstab 1 : 50 oder 1 : 20-4-fach -: Zeichnerische Darstellung (it Beaßung!) der Einleitungsanlage 4. Erläuterungsbericht - 4-fach -: Beschreibung aller it der Gewässerbenutzung zusaenhängenden Einzelheiten, insbesondere Beessung und Auslegung der Einleitungsanlage
4 Von der Stadt/Geeinde auszufüllen - Stellungnahe der Stadt/Geeinde Anschluss an die öffentliche Kanalisation Der Anschluss/Das Fortbestehen des Anschlusses 2 des i Antrag näher bezeichneten Grundstücks, auf de das Niederschlagswasser anfällt, an die öffentliche Kanalisation zur Fortleitung des Niederschlagswassers wird gefordert. nicht gefordert. Bei Niederschlagswasserversickerung Für das i Antrag näher bezeichnete Grundstück, auf de das Niederschlagswasser versickert werden soll, liegt der Stadt/Geeinde ein hydrogeologisches Gutachten vor. Der Durchlässigkeitsbeiwert k f des anstehenden Bodens liegt laut de der Stadt/Geeinde vorliegenden Gutachten bei ca. nicht vor. /s. Festsetzungen i Bebauungsplan bzw. in einer Niederschlagswasserbeseitigungssatzung Für das i Antrag näher bezeichnete Grundstück, auf de das Niederschlagswasser anfällt, bestehen satzungsrechtliche Festsetzungen zur Niederschlagswasserbeseitigung ge. 51 a Abs. 2 LWG. Die beantragte Niederschlagswasserbeseitigung entspricht den satzungsrechtlichen Vorgaben. nicht den satzungsrechtlichen Vorgaben. bestehen keine satzungsrechtlichen Festsetzungen zur Niederschlagswasserbeseitigung ge. 51 a Abs. 2 LWG. Gegen die Erteilung der vorstehend beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis erhebe ich keine Einwände und stelle den Antragsteller hierit ge. 53 Abs. 3a LWG von der Überlassungspflicht nach 53 Abs. 1c LWG frei. verzichte hierit ge. 53 Abs. 3a LWG auf die bisherige Überlassung des Niederschlagswassers. folgende Einwände: Ort, Datu... Stepel, Unterschrift 2 nicht Zutreffendes bitte streichen
5 Inforationen zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13, 14 DSGVO Verantwortlich für die Datenerhebung ist: Kreis Minden-Lübbecke Der Landrat -, Portastraße 13, Minden Zweck der Datenverarbeitung Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt für die Aufgabenerfüllung des Uweltates, insbesondere zur Erbringung der beantragten iissionsschutzrechtlichen / naturschutzrechtlichen / wasserrechtlichen / abfallrechtlichen / bodenschutzrechtlichen Dienstleistungen. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Art. 6 DSGVO und die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Uweltrechts, zu den entsprechenden Dienstleistungen. Epfänger der Daten Kreis Minden-Lübbecke, ggf. Behörden und öffentliche Stellen, berechtigte Dritte Dauer der Datenspeicherung Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den jeweils zur Dienstleistung gehörenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Ihre Rechte: - Auskunft über die erhobenen Daten - Berichtigung unrichtig oder unrichtig gewordener Daten - Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt werden sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden. - Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, ist ein jederzeitiger Widerruf der Einwilligung it Wirkung für die Zukunft öglich. - Beschwerdeöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Inforationsfreiheit (LDI NRW) Postfach , Düsseldorf, Tel. 0211/ , Fax: 0211/ poststelle@ldi.nrw.de Internet: Kontaktdaten behördlicher Datenschutzbeauftragter datenschutz@inden-luebbecke.de Tel: 0571/ Fax: 0571/
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