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2 Die Vorsorgevollmacht Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Unverhofft kommt oft. Wer vorsorgt, hat mehr vom Leben. Es gibt viele solcher Sprüche. Sie tragen eine wichtige Wahrheit in sich. Nur wer frühzeitig vorsorgt, stellt sicher, dass er im Fall des Falles keine Nachteile erleidet. Zugegeben: Es ist ausgesprochen unangenehm, sich mit einer Situation auseinandersetzen zu wollen, in der man selbst der Leidtragende ist. Aber seien Sie sicher: Haben Sie es getan, fühlen Sie sich wohler und schlafen ruhiger. Dies ist die Ausgangssituation Was ist, wenn Sie heute einen Unfall erleiden, schwer erkranken oder feststellen, dass sich die Herren Alzheimer und Demenz ankündigen? Natürlich werden Sie davon ausgehen, dass Ihre Angehörigen jegliche Unterstützung leisten, wenn Sie Ihre Angelegenheit selbst nicht mehr erledigen können. Sobald aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, kann und darf Sie der Ehegatte oder Ihr Kind gesetzlich nicht vertreten. Nur Eltern besitzen gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein Sorgerecht und dürfen diese in allen Angelegenheiten vertreten. Sind Sie volljährig, gibt es diese Möglichkeit nicht. Früher gab es den Vormund Früher musste für einen Volljährigen, der seine eigenen Angelegenheiten nicht regeln konnte, ein Vormund bestellt werden. Seit 1992 gilt das Betreuungsgesetz. Die Vormundschaft wurde abgeschafft. 2

3 Seitdem gibt es für eine volljährige Person drei Möglichkeiten für sich eine Vertretung einzurichten: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht (Vorsorgevollmacht) oder im Wege eines gerichtlich bestellten Betreuers (gesetzlicher Vertreter) oder Sie bestellen selbst einen Betreuer Ihrer Wahl als Ihren gesetzlichen Vertreter (Betreuungsverfügung) Also: Die Ausgangssituation ist, dass Sie in eine Lage kommen können, in der Sie wichtige Dinge Ihres Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln können. Dann benötigen Sie fremde Hilfe. Unterscheiden Sie vier Begriffe im Vollmachtsbereich Der Begriff der Vorsorgevollmacht steht in einem begrifflichen Zusammenhang zur Betreuungsverfügung und zur Patientenverfügung, außerdem gibt es noch die reine Bankvollmacht. Vermeiden Sie die Betreuung! Sorgen Sie vor! Im Betreuungsgesetz hat der Gesetzgeber formuliert: Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Mit anderen Worten: Eine Betreuung wird dann notwendig, wenn Sie infolge einer psychischen Krankheit (Demenz) oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, Angelegenheiten Ihres Alltagslebens selbstständig zu bewältigen. Für Sie sollte es darum gehen, genau diese Situation zu vermeiden. Wenn das Gericht nämlich gezwungen ist, für Sie einen Betreuer zu bestellen, haben Sie eine Handlungsalternative versäumt. Dann haben Sie eben keine Vorsorgevollmacht erstellt! Ohne die Alternative Betreuungsverfügung müssen Sie nun einen fremden, vom Gericht bestellten Betreuer als Ihren gesetzlichen Vertreter akzeptieren. Wenn Sie Glück haben, ist dies eine Person Ihres Vertrauens, wenn nicht, eine Ihnen völlig fremde Person (Berufsbetreuer). 3

4 Deshalb ist es ungemein wichtig, bereits frühzeitig, solange Sie im Bewusstsein Ihre geistigen Kräfte und somit geschäftsfähig sind, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Dies ist keine Frage des Alters! In jedem Alter kann Sie der Schicksalsschlag ereilen. Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht Sind Sie also infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr im Stande, Ihren Willen zu äußern, sind Sie geschäftsunfähig und veranlassen andere, für Sie zu handeln. Idealerweise erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht. Sie bevollmächtigen eine Person Ihres Vertrauens, im Notfall für Sie handeln zu dürfen. Sie können darin auch eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem potentiellen Betreuer bestimmen. Sie ergänzen die Vorsorgevollmacht damit um eine Betreuungsverfügung. Normalerweise genügt es, einen Bevollmächtigten zu bestellen. Ist ein solcher bestellt, braucht in der Regel keine Betreuung angeordnet zu werden. Sie werden durch den Bevollmächtigten betreut. Dies genügt. Unterscheiden Sie also rein begrifflich den Bevollmächtigten (den Sie aufgrund der Vorsorgevollmacht vorsorglich bestimmen) und den Betreuer (der aufgrund Ihrer Betreuungsverfügung oder durch das Gericht bestellt wird). Verstehen Sie den Unterschied zur Betreuungsverfügung Sie haben aber auch die Möglichkeit, eine eigenständige Betreuungsverfügung zu verfassen. Auch dafür gibt es Mustertexte. Aber: Darin fehlt es an konkreten Vorgaben, die sich wiederum in der Vorsorgevollmacht finden. Die reine Betreuungsverfügung berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr legen Sie nur Ihre Wünsche, die Person fest, für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss, weil Sie keine Vollmacht erteilt haben. Mit einer bloßen Betreuungsverfügung regeln Sie Ihre Verhältnisse also nur ansatzweise. Vor allem muss die betreffende Person im Bedarfsfall erst noch vom Gericht als Betreuer bestellt werden. Erst dann kann sie für Sie handeln. Dies kostet unter Umständen wertvolle, für Sie verlorene Zeit. 4

5 Die Patientenverfügung ist eine spezielle Vorsorge im Krankheitsfall Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren behandelnden Ärzten spezielle Vorgaben zu machen, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten oder nicht behandelt werden möchten, falls Sie selbst nichts mehr entscheiden können. Mit der Vorsorgevollmacht sind Sie auf der sicheren Seite Also: Die Vorsorgevollmacht gewährleistet Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Hinweis: Sie geht über die reine Generalvollmacht hinaus, da nur die Vorsorgevollmacht so bestimmt formuliert ist, dass der Bevollmächtigte an Ihrer Stelle beispielsweise einer ärztlichen Untersuchung, einer Heilbehandlung oder einem medizinischen Eingriff zustimmen kann. Mit einer Generalvollmacht könnte er dies nicht. Die Vorsorgevollmacht ist also eine rechtliche Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine Vertretungsvollmacht dahingehend zu erteilen, Ihre privaten und geschäftlichen Angelegenheiten als Ihren Bevollmächtigten zu regeln. Ohne eine solche Vollmacht sind auch Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder nicht berechtigt, für Sie zu handeln. Auch diese Personen benötigen eine Vollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie so weit wie möglich eine Betreuung Ein Betreuer wird nur für solche rechtlichen Bereiche Ihres Lebens bestellt, über die Sie nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht entschieden haben. Sollte eine Betreuung tatsächlich notwendig werden, haben Sie mit der Vorsorgevollmacht, die auch die Betreuungsverfügung enthält, angemessen vorgesorgt. So erstellen Sie die Vorsorgevollmacht Sie brauchen die Vorsorgevollmacht nicht selbst zu erstellen. Es gibt vielerlei, teils unterschiedliche Mustertexte. 5

6 Sie brauchen die Vorsorgevollmacht nicht handschriftlich zu verfassen. Sie können die Schreibmaschine oder den PC verwenden oder benutzen einen Mustertext. Lesen Sie den Mustertext im Detail durch. Kreuzen Sie bewusst JA/NEIN an. Mustertext des Ministeriums der Justiz zum herunterladen (bitte klicken) Sie brauchen die Vorsorgevollmacht nicht unbedingt notariell zu beurkunden. Eine Beurkundung ist lediglich dann erforderlich, wenn sie zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen oder zum Betreiben eines Handelsgewerbes ermächtigt oder Sie Gesellschafter einer Person oder Kapitalgesellschaft sind. Allerding macht die notarielle Beurkundung die Vollmacht noch etwas zuverlässiger, da der Notar sich auch vergewissert, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte handeln. In der Vorsorgevollmacht treffen Sie Vorsorge in Bezug auf 1. Ihre Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit 2. Ihren Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, 3. die Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, 4. das Recht, Ihr Vermögen zu verwalten, 5. die Entscheidung, was mit Ihrer Wohnung passiert, 6. die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr 7. die Entscheidung über die Entgegennahme und das Öffnen Ihrer Post, 8. das Recht, Sie gegenüber Gerichten zu vertreten, 9. das Recht, Untervollmacht an eine dritte Person zu erteilen, 10. die Bestimmung einer Vertrauensperson zu Ihrem Betreuer, falls trotz der Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Vertretung ( rechtliche Betreuung ) sich als notwendig erweisen sollte. 6

7 Vollmacht kann nur mit der Originalurkunde genutzt werden Wichtig ist, dass die Vollmacht nur wirksam ist, solange der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Bedarf im Original vorlegen kann. Solange Sie die Urkunde selbst in Ihrem Besitz verwahren, kann sie der Bevollmächtigte nicht verwenden und auch nicht missbrauchen. Vollmacht erlischt nicht mit Ihrem Ableben Die Vorsorgevollmacht gilt über Ihren Tod hinaus und erlischt nicht mit Ihrem Ableben. Zentrales Vorsorgeregister Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Vorsorgeregister. Dort können Sie Ihre Vorsorgevollmacht online oder per Post registrieren lassen und stellen sicher, dass diese im Bedarfsfall zur Anwendung kommt. Webadresse: Die Eintragungsgebühr beträgt 15,50. Lassen Sie sich beraten Besitzen Sie umfangreiches Vermögen, sollten Sie auf ganzheitlichen Rat nicht verzichten. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, mehrere Bevollmächtigte einzusetzen und ihnen eingehende Handlungsanweisungen zu erteilen. Der vorliegende Ratgeber wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die in diesem Ratgeber enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Eine Rechts- und/oder Steuerberatung nach dem deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz ist damit nicht verbunden. Diese allgemeinen Informationen können eine ganzheitliche Beratung mit Rechtsanwalt und/oder Steuerberater im konkreten Einzelfall nicht ersetzen. Für eine konkrete ganzheitliche Beratung wenden Sie sich gerne an uns bzw. an einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Erbmanufaktur Claus M. Büttner Zeppelinstr Falkensee bei Berlin Tel Fax

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