BEREITS ERSCHIENEN. The Fall. - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf. Microsoft Word leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT

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2 BEREITS ERSCHIENEN The Fall - Prophezeiung eines Untergangs * * * Umstieg auf Microsoft Word 2007 leicht gemacht * * * DIE VORSORGEVOLLMACHT 2

3 DIE VORSORGEVOLLMACHT Marcel Niggemann 3

4 2008 Marcel Niggemann. Alle Rechte vorbehalten. 4

5 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN WIRKSAMKEIT EINER VORSORGEVOLLMACHT BEVOLLMÄCHTIGTER WER KANN ES SEIN? FORM DER VORSORGEVOLLMACHT MÖGLICHE INHALTE PROBLEME WIDERRUF EINER VORSORGEVOLLMACHT VOR- UND NACHTEILE HINTERLEGUNG IM ZENTRALEN VORSORGEREGISTER HINWEIS HINWEIS DIESES INFOMATERIAL STAMMT AUS EINEM REFERAT, DAS ICH WÄHREND MEINER AUSBILDUNG ALS RECHTSANWALTS- UND NOTARFACHANGESTELLTER IN DER OBERSTUFE ANGEFERTIGT HABE. ICH EMPFEHLE AUF JEDEN FALL ZU EINEM NO- TAR ZU GEHEN UND DORT DIE BERATUNG UND BEURKUNDUNG ZU VOLLZIEHEN! DIES ENTSPRICHT KEINER RECHTSBERATUNG! 5

6 VORWORT Der Tod ist natürlicher Bestandteil unseres Lebens. Täglich sterben Menschen. Täglich passieren Unfälle, bei denen Menschen nicht selten zu Pflegefällen werden oder aufgrund einer lebensbedrohenden Situation medizinisch behandelt werden müssen. Doch was ist, wenn ich auf der Schwelle zwischen Leben und Tod stehe und das einzige, was den Schritt in den Tod verhindert, eine Maschine ist, die mich künstlich am Leben erhält? Was, wenn ich das nicht als Leben ansehe? Was ist, wenn mein Leben mir nur noch Leid zufügt und jede Lebensverlängerung lediglich eine Verlängerung meines Leidens darstellt? Und was passiert, wenn ich alt werde? Im hohen Alter benötige ich eventuell gute Pflege und Betreuung in vielen Bereichen Wirtschaftlich, medizinisch und menschlich. Das Recht auf angemessene Betreuung steht jedem Menschen zu. Auch steht ihm das Recht zu, mithilfe einer Vorsorgevollmacht bereits im jungen Alter das spätere Leben zu regeln etwa durch Willenserklärungen, ob überhaupt lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Häufig sind diese teuer und die Rente reicht nicht aus. Sollte ich daher lieber früh vorsorgen? Von niemandem kann ich verlangen, dass er Sterbehilfe leisten soll ( 216 StGB 1 Tötung auf Verlangen 2 ), um mein Leiden zu verkürzen - doch ich kann zumindest entscheiden in Würde und ohne Apparatemedizin zu sterben. 1 Strafgesetzbuch StGB (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (2) Der Versuch ist strafbar. 6

7 Um meinen Willen ausdrücklich zu erklären und durchzusetzen sind vor allem zwei Dinge notwendig: ein Bevollmächtigter, dem ich persönlich mein Vertrauen entgegenbringe eine eingehende und durchsetzbare Festlegung meines eigenen Willens. Das erreicht man am besten durch eine notarielle Urkunde. Jeder Entwurf kann geändert werden und an die Individualwünsche des Beteiligten angepasst werden hier wird nichts verallgemeinert. Überall gelangt man an Muster für eine Vorsorgevollmacht. Jedoch sollte man lieber auf Formulare verzichten, bei denen man nur noch ankreuzen braucht, was man festlegen möchte und es kaum Platz für eigene Ergänzungen gibt. Bei diesen Formularen sollte man sich auf jeden Fall fragen: Doch werde ich dann gut beraten? Kann ich alles frei regeln, so wie es tatsächlich meinem Willen entspricht? Was kann ich regeln? Was für Probleme könnten bei meinen Regelungen auftreten? Dies sind Fragen, die auf den nachfolgenden Seiten geklärt werden sollen. RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN Um bereits erwähnten Problemen schon vor ihrer Existenz entgegenzuwirken, gibt es rechtlich zwei Möglichkeiten, zu denen ein Mensch greifen kann, um seinen eigenen Willen frei zu erklären: Die Patientenverfügung Die Vorsorgevollmacht 7

8 Doch worin genau liegen die Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht? Welche von den beiden Möglichkeiten erfüllt denn am besten meinen Willen? Das größte Problem liegt darin, dass häufig angenommen wird, beide seien identisch in ihrer Eigenschaft und Wirkung. Doch das ist vollkommen falsch. Der Unterschied ist äußerst gravierend: Eine Patientenverfügung regelt einzig und allein, wie jemand in bestimmten Notfällen medizinisch behandelt werden möchte und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um das Leben zu erhalten. Ein Arzt muss sich daher an den in der Patientenverfügung geäußerten Willen des Verfügenden halten. Aus seinem Verwendungszweck wurde auch der Name abgeleitet. Die Vorsorgevollmacht hingegen trifft nicht nur Regelungen über eine eventuelle medizinische Behandlung. Sie regelt vielmehr den Willen des Menschen in den vielen anderen - von der Patientenverfügung unbeachteten - Bereichen. Mehr dazu finden Sie in dem Kapitel Mögliche Inhalte. Um es den Beteiligten einer Urkunde jedoch leichter zu machen, ist es möglich beides zu kombinieren eine Vorsorgevollmacht, die auch eine Patientenverfügung beinhaltet. Dies stellt selbstverständlich die beste Wahl dar, wenn Sie Vorsorge für das Alter und einen Notfall treffen möchten. Es ist auch möglich eine gegenseitige Vollmacht zu erteilen, in der sich die Ehegatten gegenseitig als Bevollmächtigter eintragen. Auch hier können Regelungen getroffen werden sowie die Patientenverfügung integriert werden. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass durch ein Gericht im eintretenden Fall ein gesetzlicher Betreuer zugeteilt wird (der nicht 8

9 immer der Ehegatte oder ein Verwandter ist). Sie können daher jemanden wählen, den Sie kennen und dem Sie vertrauen, denn in den wenigsten Fällen wird ein Familienmitglied zum Betreuer bestellt, es sei denn, Sie kümmern sich durch vorgenannte Möglichkeiten frühzeitig darum. WIRKSAMKEIT EINER VORSORGEVOLLMACHT Nicht immer ist eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung auch rechtswirksam! Hierzu tragen mehrere Faktoren bei. Grundlegend müssen einige Fragen geklärt werden: War es dem Patienten überhaupt selber seine Entscheidung zu treffen? Ist es notwendig, dass der Verfügende aufgeklärt wird oder ist er bereits aufgeklärt worden (sowohl rechtlich als auch medizinisch)? Erhält der behandelnde Arzt Einsicht in die Verfügung? Sind konkrete Vorgaben in der Vollmacht enthalten? Wurde die Vollmacht widerrufen? Ist eventuell eine Genehmigung eines Gerichts notwendig? Bindet die Erklärung den behandelnden Arzt? Sind all diese Fragen geklärt, bedeutet dies noch immer nicht, dass der Bevollmächtigte immer dazu in der Lage ist, den Willen des Verfügenden durchzusetzen. Ein gutes Beispiel für die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht ist bei der Vermögenssorge. Viele Banken akzeptieren eine Vorsorgevollmacht nicht, solange die Unterschrift nicht durch einen Notar beglaubigt worden ist oder eine bankinterne Beglaubigung stattgefunden hat. Deshalb empfiehlt es sich, Kontakt zu der Bank aufzunehmen und sich zu erkundigen. Außerdem ist die Vorsorgevollmacht in dem Sinne unwirksam, wenn kein Arzt von der Existenz weiß. Es empfiehlt sich daher immer, eine kleine Karte o. Ä. mit sich zuführen, auf der steht, dass eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung errichtet worden ist. 9

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