D7/d Patientenverfügung. Was ist eine Patientenverfügung?

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1 D7/d68483 Patientenverfügung Was ist eine Patientenverfügung? Mit einer Patientenverfügung kann man dem Arzt Anweisungen für die Behandlung geben, für den Fall, dass man im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr in der Lage ist, selbst Anweisungen zu geben. Dies beispielsweise aufgrund von Bewusstlosigkeit oder fortgeschrittener Krankheit. Die Patientenverfügung ermöglicht es in den Zeiten klarer geistiger Gesundheit für genau diesen Fall Vorsorge zu treffen und Anweisungen zu dokumentieren. Damit unterscheidet sich die Patientenverfügung von der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson geschäftliche Handlungen vorzunehmen für den Fall, dass man selbst nicht mehr geschäftsfähig ist. Die Betreuungsverfügung schlägt dem Vormundschaftsgericht verbindlich eine zum Betreuer zu bestellende Person vor, für den Fall, dass man selbst nicht mehr geschäftsfähig ist. Diese beiden Erklärungen sollten getrennt von der Patientenverfügung abgegeben werden, die wie dargestellt eine ganz andere Intention hat als die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung. Vorüberlegungen Wer eine Patientenverfügung aufsetzt muss sich darüber im klaren sein, dass er höchst sensible Lebenssituationen regelt. Letztendlich trifft man die Entscheidung über sein eigenes Leben und Sterben. Daher sollten Patientenverfügungen auf keinen Fall leichtfertig aufgesetzt werden. Vielmehr ist dringend zu empfehlen sich sehr genau Gedanken darüber zu machen, welche Behandlungen man wünscht, wenn man sich in Extremsituationen befindet, wie beispielsweise eine sicher zum Tod führende Erkrankung, eine mit stetigen schweren Schmerzen verbundene Erkrankung oder dem dauerhaften Verlust des Bewusstseins.

2 Erst nach intensiver Überlegung sollte eine Entscheidung getroffen werden, welche Regelungen im einzelnen in die Patientenverfügung mit aufgenommen werden sollten. Die Form der Patientenverfügung Es gibt keine Vorschriften darüber, in welcher Form eine Patientenverfügung abgefasst werden muss. Denkbar sind also mündliche Verfügungen, ebenso wie schriftliche oder notariell beurkundete. Es empfiehlt sich auf jeden Fall die Verfügung schriftlich niederzulegen, da sie dann ihrem Inhalt nach hinreichend konkret und jederzeit beweisbar ist. Der Inhalt der Patientenverfügung Die Patientenverfügung regelt medizinische Sachverhalte. In der Patientenverfügung werden den behandelnden Ärzten Anweisungen gegeben, welche Behandlungen gewünscht sind bei welchen Erkrankungen. So kann beispielsweise verfügt werden, dass im Falle eines irreversiblen Komas keine künstliche Ernährung gewünscht wird. Dabei zeigt sich schon die Schwierigkeit, welche in einer Patientenverfügung steckt. Ist eine solche wirksam und der Arzt führt eine Behandlung durch, obwohl die Patientenverfügung ihm diese verbietet, so begeht er eine Körperverletzung. Hält sich der Arzt jedoch an die Patientenverfügung, obwohl diese unwirksam ist, so begeht er ebenfalls eine Körperverletzung oder möglicherweise gar eine fahrlässige Tötung. Dementsprechende Sorgfalt muss bei der Formulierung einer Patientenverfügung geübt werden. Diese muss für den Adressaten, im Zweifel für den Arzt, so konkret und klar wie möglich umschreiben, was der Patient wünscht. Beim Arzt dürfen nach Lektüre der Patientenverfügung keine ernsthaften Zweifel daran bestehen, dass er sich an diese zu halten hat. Daraus erfolgen zwei wichtige Anforderungen an die Patientenverfügung: 1. Aus der Patientenverfügung heraus dürfen sich keine Zweifel daran ergeben, dass diese den Willen des Patienten wiedergibt. 2. Die Anweisungen an den Arzt müssen so konkret wie möglich formuliert sein und keine Ungewissheiten beinhalten.

3 Die Patientenverfügung muss aus freiem Willen und ohne (Ausübung von) Zwang ausgesetzt zu sein, abgefasst werden. Nur dann ist sie wirksam. Es empfiehlt sich daher gegebenenfalls die Patientenverfügung von einem Dritten bezeugen zu lassen. Dabei erscheint es sinnvoll, dass es sich dabei um den Hausarzt handelt, der nicht nur das Übereinstimmen des schriftlich niedergelegten Patientenwillens mit den tatsächlichen Wünschen des Patienten bezeugen kann, sondern zugleich auch dessen klaren Verstand, dessen Geschäftsfähigkeit. Die zweite Anforderung ist schwieriger zu erfüllen. Dies liegt daran, dass der Laie medizinische Sachverhalte nur schwer darstellen kann. Ist eine Patientenverfügung nur mit Allgemeinplätzen formuliert wie beispielsweise "starke Schmerzen", so ist für den Arzt als Adressaten nicht hinreichend klar, was unter starken Schmerzen zu verstehen ist. Die Patientenverfügung ist der Auslegung fähig, so dass die große Gefahr besteht, dass der Arzt sich nicht an die Verfügung hält. Aus diesem Grund sollten die medizinischen Befunde, an welche eine Anweisung geknüpft werden soll, so konkret wie möglich formuliert werden. Dies gilt natürlich auch für die Anweisungen, die an die behandelnden Ärzte gegeben werden. Es empfiehlt sich aus unserer Sicht daher, die Anweisungen in einer Patientenverfügung ggf. mit Hilfe eines medizinischen Beraters zu formulieren. Dabei können natürlich typische Situationen beispielsweise für Erkrankungen im hohen Alter von vorneherein erfasst werden. Ebenso sollte eine bereits bekannte Erkrankung, die sich in Zukunft erschweren wird, berücksichtigt werden. Gehören weitere Inhalte in die Patientenverfügung? Das Bundesjustizministerium schlägt in seiner Broschüre "Patientenverfügung "vor, neben den konkreten Regelungen auch Wertvorstellungen in der Patientenverfügung mitzuäußern. Dies soll dazu dienen bei Unklarheiten den Willen des Patienten anhand seiner Wertvorstellungen zu ermitteln. Der Grundgedanke ist sicherlich nicht falsch, jedoch sind wir der Auffassung, dass dies so kurz und knapp wie möglich erfolgen sollte. Die Patientenverfügung sollte prägnant und klar formuliert sein, um einem Arzt im Notfall und innerhalb der möglicherweise nur knapp zur Verfügung stehenden Zeit das Erfassen des Inhaltes der Patientenverfügung zu ermöglichen.

4 Daher ist von ausführlichen Darlegungen der eigenen Wertvorstellungen abzuraten. Allerdings empfiehlt sich beispielsweise bei Patientenverfügung, die ausdrücklich jedewede Art von Verkürzungen des Lebens verbieten, die Motivation für eine derartige Verfügung mit aufzunehmen. Beruht dies beispielsweise auf religiösen Gründen, oder aufgrund spezieller persönlicher Lebenserfahrungen? Dies gilt auch für die Ablehnung beispielsweise von operativen Eingriffen aus religiösen Gründen. Oder bei der Anweisung in bestimmten Situationen lebensverlängernder Maßnahmen durchzuführen, weil der Patient durch den traumatischen Verlust eines Anverwandten geprägt ist. Was muss ich noch beachten für die wirksame Patientenverfügung? So weit in der Patientenverfügung die Anweisungen an Ärzte gegeben wird, medizinische Eingriffe vorzunehmen, sind die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür zu beachten. Bei vielen Eingriffen wie beispielsweise Operationen oder der Vergabe von Medikamenten mit starken Nebenwirkungen sind die Ärzte verpflichtet, den Patienten vorher über die Risiken der Behandlung aufzuklären. Die Durchführung der Behandlung ohne Aufklärung ist dem Arzt verboten. Werden also in der Patientenverfügung Anweisungen zur Durchführung konkreter Maßnahmen gegeben, die an sich einer vorherigen ärztlichen Aufklärung bedürfen, so ist entweder in der Patientenverfügung zu vermerken, dass man beim Abfassen der Erklärung von einem Arzt über die Risiken aufgeklärt wurde, oder einfacher, dass man ausdrücklich auf die Aufklärung vor Durchführung der Behandlung verzichtet. Wie gelangt die Verfügung zum Arzt? Damit der behandelnde Arzt auch wirklich Kenntnis von dem in der Patientenverfügung niedergelegten Willen des Patienten erhält, muss sichergestellt werden, dass der Arzt vom Inhalt der Verfügung Kenntnis erlangt. Dies ist am einfachsten damit abzusichern, dass die Verfügung bei einer Vertrauensperson hinterlegt wird.

5 Sollten Sie neben der Patientenverfügung zugleich auch eine Vorsorgevollmacht erstellen, so empfiehlt es sich in der Vorsorgevollmacht auf die daneben bestehende Patientenverfügung hinzuweisen und den Bevollmächtigten damit zu beauftragen den, in der Patientenverfügung niedergelegten Willen auch durchzusetzen. Bleibt eine Patientenverfügung auf immer gültig? Grundsätzlich ist diese Frage zu bejahen. Allerdings: je älter die Patientenverfügung, desto mehr Zweifel an deren aktueller Korrektheit kann beim behandelnden Arzt auftreten. Wir empfehlen daher die Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern. Das hat darüber hinaus den positiven Effekt, dass man sich die wichtigen Verfügungen, die man getroffen hat regelmäßig noch einmal vor Augen führt und auf deren Richtigkeit überprüft. Ist der Arzt überhaupt an eine Patientenverfügung gebunden? Wenn die Patientenverfügung klar und konkret formuliert ist, und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Regelungen in der Verfügung nicht dem tatsächlichen Willen des Patienten entspricht, dann ist der Arzt daran gebunden. Dies hat auch der Bundesgerichtshof so entschieden. Es entspricht dem grundgesetzlich abgesicherten Recht zur Selbstbestimmung, schon vorab zu formulieren, welche Behandlungen im Falle der Geschäftsunfähigkeit oder der sonst gegebenen Unfähigkeit gewünscht sind.

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