Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes

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1 Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth

2 Ist ein vorausverfügter Wille notwendig? Aspekte - Medizin heute - Patient - Arzt und ärztliches Handeln

3 Medizin hat heute viele Möglichkeiten neue - Werkstoffe - Technik - Medikamente hat Grenzen Hochleistungsmedizin jedes Leben auch das des Menschen hat einen Anfang und ein Ende - früher oder später

4 Patienten sind - aufgeklärt über ihre Erkrankung - informiert über Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten haben - verschiedene Wertorientierungen - das Recht auf Selbstbestimmung müssen in eine Behandlung vorher einwilligen

5 Ärzte Aufgabe des Arztes ist es, - Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wieder herzustellen sowie - Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen. Die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung besteht nicht unter allen Umständen.

6 ärztliches Handeln aus der Berufsordnung für Ärzte (letzte Fassung 11/06) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf aus nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde, Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten zu erfolgen

7 ärztliches Handeln bei medizinischer Indikation erfolgt die Einleitung von angemessenen Diagnostik- und Therapieverfahren es gibt Situationen, in denen die Begrenzung von Maßnahmen geboten sein kann dann besteht die Verpflichtung des Arztes zur palliativ-medizinischen Versorgung, d.h. Symptombehandlung, menschlicher Beistand und Sorge für die Basisbetreuung aus der Berufsordnung für Ärzte

8 ärztliches Handeln Wachkoma - Patienten haben, wie alle Patienten, ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung. Eine lebenserhaltende Therapie ggf. einschließlich künstlicher Ernährung ist daher grundsätzlich geboten - unter Beachtung des geäußerten Willens oder des mutmaßlichen Willens. Die Dauer der Bewusstlosigkeit darf kein alleiniges Kriterium für den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen sein. Hat der Patient keinen Vorsorge-Bevollmächtigten (Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten), wird in der Regel die Bestellung eines Betreuers erforderlich sein. aus der Berufsordnung für Ärzte

9 ärztliches Handeln bei einwilligungsfähigen Patienten hat der Arzt die Ablehnung einer Behandlung durch den angemessen aufgeklärten Patienten zu beachten, selbst wenn sich dieser Wille nicht mit den aus ärztlicher Sicht gebotenen Diagnose- und Therapiemaßnahmen deckt. das gilt auch für die Beendigung schon eingeleiteter lebenserhaltender Maßnahmen. Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung der Bundesärztekammer letzte Fassung Mai 2007

10 ärztliches Handeln besonders in kritischen Situationen muss der Arzt mit seinem Patienten zusammen entscheiden, welche weitere Diagnostik und Therapie erfolgen soll

11 Fazit einwilligungsfähiger Mensch Willensbekundung sterbender Mensch ärztliche Pflicht zur Hilfe für ein menschenwürdiges Sterben... und was ist, wenn der erkrankte Mensch nicht mehr selbst entscheiden kann? Ergründen des mutmaßlichen Willens bei unklaren Situationen - im Zweifelsfall - gilt für den Arzt: Leben retten und erhalten!

12 Denken Sie darüber nach, was sie in Grenzsituationen wollen, - sprechen sie mit Ihren Vertrauenspersonen über solche Situationen - z.b. heute - für den Fall, dass sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äußern - je konkreter desto besser - mit vielen Beispielen - jetzt haben sie noch Zeit ihren eigenen Weg zu wählen

13 das Beste ist, sie fixieren ihren Willen schriftlich, d.h. sie erstellen eine Patientenverfügung, und bestimmen Sie für diesen Fall auch einen Menschen, der Ihren Willen vertritt (Vorsorgevollmacht) damit ihr Arzt weiß, was ihr Wille ist, wenn sie ihn selbst nicht mehr äußern können.

14 z.b.: 2 Patientenverfügungen Christliche Patientenverfügung, herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland Patientenverfügung des Bundes Ministeriums der Justiz - mit Textbausteinen

15 Danke

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