22. Workshop Medizinethik: Ein verfügbares Ende?

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1 22. Workshop Medizinethik: Ein verfügbares Ende? Zu christlichen Kriterien für die Umsetzung von Patientenverfügungen. Ein Beitrag von Erny Gillen, Luxemburg Vernunft und Glaube 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 2

2 Argumentation und Standpunkt Jede Moral setzt einen Standpunkt voraus. Dieselbe Moral kann von verschiedenen Standpunkten begründet werden. Dieselbe Norm kann, je nachdem von welchem Standpunkt aus sie begründet wird, Verschiedenes bedeuten. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin April Medizinethischer Workshop Berlin 4

3 Autonomie des Patienten Wider eine individualistische Verkürzung des Autonomiekonzeptes. Wider ein formalistisch verkürztes Autonomieverständnis. Für ein personalistisches und dialogales Autonomieverständnis. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 5 Christliches Autonomieverständnis Der Einzelne zählt unendlich viel in der Gemeinschaft, die ihn hält. Er schreibt sich ein in die globale Geschichte Gottes mit den Menschen. Der Sinn einer Entscheidung ist kommunikabel und Teil einer geschichtlichen Entwicklung. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 6

4 Patientenverfügungen aus der Sicht des Patienten Standardisierte Patientenverfügungen auszufüllen ist keine einsame Tätigkeit. Die österreichische Gesetzgebung fordert eine umfassende Beratung vor der Anfertigung einer PV. Beratungspflicht von Ärzten und Institutionen. Beratungspflicht von Ärzten und Institutionen. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 7 Patientenverfügungen aus der Sicht des Patienten Das Erstellen von Patientenverfügungen als dialogales Geschehen, in dem weder Patient noch Arzt instrumentalisiert werden. Ehrliche Information des Kranken. Einbezug seines nahen Umfeldes. Moralische Angebote nicht scheuen. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 8

5 Folgerung material inhaltlicher Art für den Umgang mit Patientenverfügungen In einer Kultur des Lebens wird das Leben vernünftig gestaltet und geschützt. wider den provozierten und herbeigeführten Tod, wider eine unsinnige und unverhältnismäßige Lebensverlängerung um jeden Preis, für eine palliative Grundeinstellung. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 9 Wenn der Tod näher kommt und durch keine Therapie mehr verhindert werden kann, darf man sich im Gewissen entschließen, auf weitere Heilversuche zu verzichten, die nur eine schwache oder schmerzvolle Verlängerung des Lebens bewirken könnten, ohne dass man jedoch die normalen Hilfen unterlässt, die man in solchen Fällen einem Kranken schuldet. (Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung zur Euthanasie IV, 5. Mai 1980) 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 10

6 Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Dem Patienten zu seiner Entscheidung hinsichtlich seiner Behandlung am Lebensende zu helfen, gehört zu den Pflichten eines (christlichen) Arztes. Die Autonomie des Patienten bewusst fördern und ansprechen ohne den Patienten zu überfordern. Vorgefundene Patientenverfügung im Kreise der direkt Betroffenen (Angehörige, Pflegeteam ) pro-aktiv ansprechen und besprechen. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 11 Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Das Führen von moralischen und ethischen Gesprächen will gelernt sein. Obligatorische Einführung der Ethik als Prüfungsfach an den medizinischen Fakultäten. Einführung von ethischer Fachberatung in den Krankenhäusern. Den Umgang mit moralischen Fragen in die Führungsgespräche integrieren. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 12

7 Patientenverfügungen aus der Sicht des Krankenhauses Angebot von verschiedenen Formularen. Beratungs- und Moderationsangebot bei der Erstellung einer persönlichen Patientenverfügung. Aufnahme der Patientenverfügung in die QM Programme. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 13 Patientenverfügungen aus der Sicht des Krankenhauses Der Umgang mit Patientenverfügungen ist Managementaufgabe und gehört zur corporate culture und zur corporate governance. Patientenverfügungen im Leitbild als Mittel des Ausdrucks und der Stärkung von Patientenautonomie, sowie als Ausdruck und Mittel des Arzt-Patientengesprächs gestalten, 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 14

8 Patientenverfügungen aus der Sicht von Vertrauenspersonen Um das Arzt-Patienten-Gespräch über die Unfähigkeit des Patienten sich auszudrücken hinaus zu fördern, sollen Patienten ermutigt werden neben dem behandelnden Arzt auch Vertrauenspersonen einzusetzen. Patientenverfügungen entsprechen der kommunikativen Struktur der Arzt-Patient-Beziehung Vorsorgevollmachten führen einen Dritten als Bevollmächtigten in die kommunikative Arzt-Patient- Beziehungsstruktur ein. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 15 Klugheitserwägungen Niemand darf gegen seinen Willen genötigt werden eine Patientenverfügung zu unterschreiben. Es ist kritische Wachsamkeit geboten damit nicht mit subtilem Druck der direkten Sterbehilfe durch Unterlassen der Weg geebnet wird. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 16

9 Patientenverfügungen hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit Patientenverfügungen als Formular allein sind von ihrer Verbindlichkeit her heuristischer Natur. Patientenverfügungen sind das vorletzte Wort. Sie eröffnen das Gespräch, beenden dieses aber nicht definitiv. Patientenverfügungen sind keine einfach zu exekutierenden Patientenbefehle. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 17 Problemfall Hydration und künstliche Ernährung. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 18

10 Dokumentation A: Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht. Ein Beitrag der Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland. Herausgegeben vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wenn es nach medizinischer Einschätzung therapeutische Möglichkeiten gibt, die dem Patienten neue Lebensperspektiven eröffnen, dann kann sein vorgreifend geäußerter oder in einer Verfügung hinterlegter Sterbewunsch nicht maßgebend sein, und es ist alles zu tun, um sein Leben zu erhalten. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 19 Dokumentation A: Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht. Ein Beitrag der Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland. Herausgegeben vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wenn aufgrund der vorhandenen medizinischen Möglichkeiten gute Aussichten bestehen, dass der Patient das Bewusstsein und die Urteilsfähigkeit wiedererlangen und dann selbst Entscheidungen treffen und Handlungen veranlassen kann, die sein Leben oder Sterben betreffen, dann sollten diese medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 20

11 Dokumentation A: Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht. Ein Beitrag der Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland. Herausgegeben vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Patientenverfügungen, die im Blick auf Krankheitszustände formuliert sind, bei denen der Patient zwar urteilsunfähig ist, aber Wünsche, Bedürfnisse und einen Lebenswillen haben und wenn auch mit Einschränkungen am sozialen Leben teilhaben kann, können nur unter Einschränkungen für den Arzt handlungsleitend sein. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 21 Dokumentation A: Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht. Ein Beitrag der Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland. Herausgegeben vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, In Fällen, in denen der Patient ohne Bewusstsein ist und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischer Möglichkeiten das Bewusstsein niemals mehr wiedererlangen wird, ist gemäß dem voraus verfügten Willen des Patienten zu handeln, was auch heißen kann, dass man auf therapeutische Interventionen 6 verzichtet und ihn sterben lässt. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 22

12 Dokumentation B: Wie denken die Deutschen über Patientenverfügungen? November Herausgegeben von der Deutschen Hospiz Stiftung. Die Zahlen machen deutlich, dass die Motivation Selbstbestimmung zwar in der gesellschaftlichen Diskussion weit verbreitet ist, aber sie ist nicht als alleiniger Grund für die Erstellung einer Patientenverfügung zu sehen. Auch andere Faktoren, wie etwa die Angst vor Leiden und niemandem zur Last fallen zu wollen spielen eine fast gleich bedeutende Rolle. Das wird in der politischen Diskussion in Deutschland zurzeit keineswegs berücksichtigt. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 23 Dokumentation B: Wie denken die Deutschen über Patientenverfügungen? November Herausgegeben von der Deutschen Hospiz Stiftung. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 24

13 Dokumentation C: Die Christliche Patientenverfügung. Herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit den weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland. 29. April Medizinethischer Workshop Berlin 25

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