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1 Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen, Mitarbeiter führen oder sich technischen Herausforderungen stellen. Dazu brauchen Sie verlässliche Informationen, direkt einsetzbare Arbeitshilfen und Tipps aus der Praxis. Es ist unser Ziel, Ihnen genau das zu liefern. Dafür steht seit mehr als 25 Jahren die FORUM VERLAG HERKERT GMBH. Zusammen mit Fachexperten und Praktikern entwickeln wir unser Portfolio ständig weiter, basierend auf Ihren speziellen Bedürfnissen. Überzeugen Sie sich selbst von der Aktualität und vom hohen Praxisnutzen unseres Angebots. Falls Sie noch nähere Informationen wünschen oder gleich über die Homepage bestellen möchten, klicken Sie einfach auf den Button In den Warenkorb oder wenden sich bitte direkt an: FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostr Merching Telefon: / Telefax: / service@forum-verlag.com Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages.

2 1.1 Anforderungen an den Schallschutz PlanungsPraxis 1.1 Anforderungen an den Schallschutz Baurechtliche Mindestanforderungen Luft- und Trittschall Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (Ausgabe 1989 einschließlich Änderung A1 vom Januar 2001) wurde in allen 16 deutschen Bundesländern in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommen und ist damit als rechtlich bindend anzusehen. Die Norm sieht vor, dass baurechtliche Mindestanforderungen an den Schallschutz einzuhalten sind. Eine Unterschreitung dieser Mindestanforderungen ist nicht zulässig. Die (gewollte) Unterschreitung kann auch nicht durch einen privatrechtlichen Zusatzvertrag vereinbart werden. Grundsätzlich dienen die Mindestanforderungen an den Schallschutz wie es die DIN 4109 selbst formuliert lediglich dazu, die Menschen in Aufenthaltsräumen gegen unzumutbare Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Es darf also keinesfalls erwartet werden, dass die baurechtlichen Mindestanforderungen bereits ausreichend sind, um einen Zustand herzustellen, in dem die Bewohner der Räume allgemein Ruhe inden, noch dass sie ein Komfortkriterium darstellen. Nachfolgend sind die Mindestanforderungen der DIN 4109 für Wohnungen dargestellt. Für Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen gelten folgende Vorgaben: unter allgemein nutzbaren Dachräumen (z. B. Trockenböden, Abstellräumen und ihren Zugängen) erf. R' w = 53 db, Bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen betragen (siehe hierzu auch DEGA-Memorandum BR 101 vom März 2011) die Anforderungen erf. R' w = 52 db und erf. L' n,w = 63 db Wohnungstrenndecken (auch -treppen), zwischen fremden Arbeitsräumen bzw. vergleichbaren Nutzungseinheiten erf. R' w = 54 db, Wohnungstrenndecken sind Bauteile, die Wohnungen voneinander oder von fremden Arbeitsräumen trennen. Bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen beträgt die Anforderung erf. R' w = 52 db (siehe hierzu auch DEGA-Memorandum BR 101 vom März 2011). Weichfedernde Bodenbeläge dürfen bei dem Nachweis der Anforderungen an den Trittschallschutz nicht angerechnet werden; In Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen dürfen weichfedernde Bodenbeläge, z. B. nach Beiblatt 1 zu DIN 4109/11.89, Tabelle 18, berücksichtigt werden, wenn die Beläge auf dem Produkt oder auf der Verpackung mit dem entsprechenden ΔL w nach Beiblatt 1 zu DIN 4109/11.89, Tabelle 18, bzw. nach Eignungsprüfung gekennzeichnet sind und mit der Werksbescheinigung nach DIN ausgeliefert werden. über Kellern, Hausluren, Treppenräumen unter Aufenthaltsräumen erf. R' w = 52 db, Weichfedernde Bodenbeläge dürfen bei dem Nachweis der Anforderungen an den Trittschallschutz nicht angerechnet werden. über Durchfahrten, Einfahrten von Sammelgaragen u. ä. unter Aufenthaltsräumen erf. R' w = 55 db, Weitere Anforderungen siehe vorheriger Punkt. unter/über Spiel- oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen erf. R' w = 55 db, erf. L' n,w = 46 db Wegen der verstärkten Übertragung tiefer Frequenzen können zusätzliche Maßnahmen zur Körperschalldämmung erforderlich sein. 7

3 PlanungsPraxis 1.1 Anforderungen an den Schallschutz unter Loggien und Terrassen über Aufenthaltsräumen Bezüglich der Luftschalldämmung gegen Außenlärm siehe Abschnitt 5 der DIN 4109 unter Laubengängen und Treppen innerhalb von Wohnungen, die sich über zwei Geschosse erstrecken Weichfedernde Bodenbeläge dürfen bei dem Nachweis der Anforderungen an den Trittschallschutz nicht angerechnet werden. Die Prüfung der Anforderungen an den bewerteten Norm-Trittschallpegel nach DIN Teil 3 erfolgt bei einer gegebenenfalls vorhandenen Bodenentwässerung nicht in einem Umkreis von r = 60 cm. Bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen beträgt die Anforderung erf. R' w = 52 db und erf. L' n,w = 63 db (siehe hierzu auch DEGA-Memorandum BR 101 vom März 2011). unter Bad und WC mit und ohne Bodenentwässerung erf. R' w = 54 db, Weitere Anforderungen siehe vorheriger Punkt. unter Hausluren Weichfedernde Bodenbeläge dürfen bei dem Nachweis der Anforderungen an den Trittschallschutz nicht angerechnet werden. Treppen Treppenläufe, Treppenpodeste erf. L' n,w = 58 db Keine Anforderungen an Treppenläufe in Gebäuden mit Aufzug und an Treppen in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Wände Wohnungstrennwände, Wände zwischen fremden Aufenthaltsräumen erf. R' w = 53 db Wohnungstrennwände sind Bauteile, die Wohnungen voneinander oder von fremden Arbeitsräumen trennen. Treppenraumwände, Wände neben Hausluren erf. R' w = 52 db Für Wände mit Türen gilt die Anforderung erf. R' w (Wand) = erf. R w (Tür) + 15 db. Darin bedeutet erf. R w (Tür) die erforderliche Schalldämmung der Tür gemäß Anforderung nach Zeile 16 oder Zeile 17. Wandbreiten 30 cm bleiben dabei unberücksichtigt. Wände neben Durchfahrten, Einfahrten von Sammelgaragen u. ä. erf. R' w = 55 db Wände von Spiel- o. ä. Gemeinschaftsräumen erf. R' w = 55 db Türen Türen, die von Hausluren oder Treppenräumen in Flure und Dielen von Wohnungen und Wohnheimen oder von Arbeitsräumen führen erf. R' w = 27 db Bei Türen gilt nach Tabelle 1 DIN 4109 erf. R w. Türen, die von Hausluren oder Treppenräumen unmittelbar in Aufenthaltsräume außer Flure und Dielen von Wohnungen führen erf. R' w = 37 db Bei Türen gilt nach Tabelle 1 DIN 4109 erf. R w. Tabelle 1: Erforderliche Luft- und Trittschalldämmung zum Schutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohnoder Arbeitsbereich für Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen (Quelle: Zusammenstellung nach DIN 4109: , Tabelle 3) 8

4 1.1 Anforderungen an den Schallschutz PlanungsPraxis Für Einfamilien-Doppelhäuser und Einfamilien-Reihenhäuser gelten folgende Vorgaben: erf. L' n,w = 48 db Treppenläufe und Treppenpodeste, unter Fluren Bei einschaligen Haustrennwänden gilt: Wegen der möglichen Austauschbarkeit von weichfedernden Bodenbelägen nach Beiblatt 1 zu DIN 4109/11.89, Tab. 18, die sowohl dem Verschleiß als auch besonderen Wünschen der Bewohner unterliegen, dürfen diese bei dem Nachweis der Anforderungen an den Trittschallschutz nicht angerechnet werden. Haustrennwände erf. R' w = 57 db Wände Tabelle 2: Erforderliche Luft- und Trittschalldämmung zum Schutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohnoder Arbeitsbereich für Einfamilien-Doppelhäuser und Einfamilien-Reihenhäuser (Quelle: Zusammenstellung nach DIN 4109: , Tabelle 3) Installationsgeräusche und haustechnische Anlagen Auch an die Geräusche aus haustechnischen Anlagen, Sanitärinstallationen und Gewerbebetrieben in demselben Gebäude stellt die DIN 4109 Anforderungen in Form eines Maximalpegels L In bzw. L AF,max (Angabe jeweils in db(a)), der von der jeweiligen Installation bzw. dem Betrieb nicht überschritten werden darf. Dabei werden jedoch nur Anforderungen an haustechnische Anlagen und Sanitärinstallationen aus fremden Nutzungsbereichen sowie an fremde Gewerbebetriebe gestellt. Anforderungen an solche Einrichtungen innerhalb des eigenen Nutzungsbereichs existieren derzeit nicht. Die Anforderungswerte für Wohn- und Schlafräume können der folgenden Tabelle entnommen werden: Geräuschquelle Wasserinstallationen (Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam) Sonstige haustechnische Anlagen Betriebe tags 6 Uhr bis 22 Uhr Betriebe nachts 22 Uhr bis 6 Uhr a b c Kennzeichnender Schalldruckpegel 30 db(a) a,b 30 db(a) c 35 db(a) 25 db(a) Einzelne, kurzzeitige Spitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte nach Tabelle 6 ( Armaturengruppen, Anm. des Autors) (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. a.) entstehen, sind zurzeit nicht zu berücksichtigen Werkvertragliche Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Installationsschalldruckpegels: Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schallschutzes berücksichtigen, d. h. u. a. zu den Bauteilen müssen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen. Außerdem muss die verantwortliche Bauleitung benannt und zu einer Teilnahme vor Verschließen bzw. Verkleiden der Installation hinzugezogen werden. Weitergehende Details regelt das ZVSHK-Merkblatt. (Zu beziehen durch: Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Rathausallee 6, Sankt Augustin) Bei lüftungstechnischen Anlagen sind um 5 db (A) höhere Werte zulässig, sofern es sich um Dauergeräusche ohne auffällige Einzeltöne handelt. Tabelle 3: Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen und Gewerbebetrieben (Quelle: Auszug aus DIN 4109 A1: , Tabelle 4) Hinweis zum mittleren Standard- Maximalpegel Als aktuelle Messgröße für Installationsgeräusche wird gemäß DIN 10052: der maximale A-bewertete Schalldruckpegel in der Zeitbewertung Fast gemessen bzw. ausgewertet. Es erfolgt eine Standardisierung mithilfe einer Bezugs- Nachhallzeit T 0 = 0,5 s. Der Pegel wird als mittlerer Standard-Maximalpegel L AF, max, nt bezeichnet. Besonders laute Räume Weiterhin fordert die DIN 4109 mit der Tabelle 5 eine mindestens einzuhaltende Schalldämmung von Bauteilen zwischen besonders lauten und schutzbedürftigen Räumen, z. B. zwischen Gasträumen von Gaststätten und Wohnräumen. Es ist zu beachten, dass die Anforderungswerte gegenüber der Tabelle 3 deutlich verschärft sein können. Die Tabelle sollte deshalb unbedingt bei Vorliege entsprechender baulicher Situationen beachtet werden. In der DIN 4109 ist ebenfalls die Schalldämmung von Außenbauteilen schutzbedürftiger Räume geregelt. 9

5 PlanungsPraxis 1.1 Anforderungen an den Schallschutz Sie ist abhängig vom sogenannten maßgeblichen Außenlärmpegel und in der Tabelle 8 der DIN 4109 festgelegt. Es ist hier u. a. zu beachten, dass sich durch das Rechenverfahren von den in der Tabelle 8 angegebenen Werten Abweichungen ergeben können. Auf eine Darstellung der Tabelle 8 wird aus diesem Grund verzichtet Erhöhter Schallschutz zwischen fremden Wohnbereichen Grundsätzlich gilt zunächst, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, dass ein Wohngebäude schalltechnisch lediglich die Mindestanforderungen an den Schallschutz gemäß DIN 4109 zu erfüllen hat. Wird erhöhter Schallschutz, also ein Schalldämm- Niveau, das über die baurechtlichen Mindestanforderungen hinausgeht, gewünscht, und ergibt er sich nicht automatisch aus dem Vertrag oder der Baubeschreibung, so ist dies auf privatrechtlicher Basis in Form eines Zusatzvertrags zu vereinbaren. Empfehlenswert ist hier grundsätzlich, verbindliche Zahlenwerte aufzuführen (bewertetes Bau-Schalldämm-Maß der Wohnungstrennwände: R' w =... db, bewerteter Norm-Trittschallpegel der Wohnungstrenndecken: L' n,w =... db). Aufgrund der Vielzahl von Möglichkeiten, die sich derzeit auf Grundlage von Normen und Regelwerken bieten, um erhöhten Schallschutz zu vereinbaren, kommt es vermehrt zu Missverständnissen und auch Fehleinschätzungen der einzelnen Schalldämm-Niveaus. Nachfolgend sind die derzeit maßgeblichen Normen und Richtlinien kurz dargestellt und erläutert. DIN 4109 Beiblatt 2 Das Beiblatt 2 zu DIN 4109: liefert in der Tabelle 2 nachfolgende Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohn- oder Arbeitsbereich. Für Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen gelten folgende Vorschläge: unter allgemein nutzbaren Dachräumen, z. B. Trockenböden, Abstellräumen und ihren Zugängen Wohnungstrenndecken (auch -treppen), zwischen fremden Arbeitsräumen bzw. vergleichbaren Nutzungseinheiten erf. R' w 55 db, Weichfedernde Bodenbeläge dürfen für den Nachweis des Trittschallschutzes angerechnet werden. über Kellern, Hausluren, Treppenräumen unter Aufenthaltsräumen erf. R' w 55 db, Der Vorschlag für den erhöhten Schallschutz an die Trittschalldämmung gilt nur für die Trittschallübertragung in fremde Aufenthaltsräume, ganz gleich, ob sie in waagerechter, schräger oder senkrechter (nach oben) Richtung erfolgt. über Durchfahrten, Einfahrten von Sammelgaragen u. ä. unter Aufenthaltsräumen Weitere Anforderungen siehe vorheriger Punkt. unter Loggien und Terrassen über Aufenthaltsräumen unter Laubengängen Der Vorschlag für den erhöhten Schallschutz an die Trittschalldämmung gilt nur für die Trittschallübertragung in fremde Aufenthaltsräume, ganz gleich, ob sie in waagerechter, schräger oder senkrechter (nach oben) Richtung erfolgt. und Treppen innerhalb von Wohnungen, die sich über zwei Geschosse erstrecken Der Vorschlag für den erhöhten Schallschutz an die Trittschalldämmung gilt nur für die Trittschallübertragung in fremde Aufenthaltsräume, ganz gleich, ob sie in waagerechter, schräger oder senkrechter (nach oben) Richtung erfolgt. Weichfedernde Bodenbeläge dürfen für den Nachweis des Trittschallschutz angerechnet werden. Bei Sanitärobjekten in Bad oder WC ist für eine ausreichende Körperschalldämmung zu sorgen. erf. R' w 55 db, 10

6 Bestellmöglichkeiten PlanungsPraxis Schallschutz in Wohngebäuden Für weitere Produktinformationen oder zum Bestellen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter: Kundenservice Telefon: / service@forum-verlag.com Oder nutzen Sie bequem die Informations- und Bestellmöglichkeiten zu diesem Produkt in unserem Online-Shop: Internet FORUM VERLAG HERKERT GMBH, Mandichostraße 18, Merching, Tel.: (08233) , service@forum-verlag.com, Internet:

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