Beschlüsse des Hauptausschusses am 06./ in Rabenberg
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- Waltraud Holzmann
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1 Beschlüsse des Hauptausschusses am 06./ in Rabenberg Jugendordnung Ziffer 1.2 wird wie folgt ergänzt:...die DVJ beruft sich besonders auf die Ideale der olympischen Erziehung mit ihren grundlegenden Prinzipien, Erziehung zu Fair Play, Leistung und gegenseitiger Achtung. Anlage 5 zur BSO: Jugendspielordnung Ziffer 1.1 erhält folgende Fassung: Spieljahr Jugend Jugend Jugend Jugend Jugend Jugend A B C D E F 2003/ / / / usw. Ziffer 2.2 wird wie folgt erweitert: Jahrgang männlich weiblich A-Jugend 2,43 m 2,24 m B-Jugend 2,35 m 2,24 m C-Jugend 2,24 m 2,20 m D-Jugend 2,15 m 2,15 m E-Jugend 2,10 m 2,10 m F-Jugend 2,05 m 2,05 m Ziffer 2.5 wird gestrichen und wie folgt neu gefasst: 2.5 Liberoeinsatz Der Einsatz eines Liberos ist erst ab der B-Jugend erlaubt. 2.6 Sonderbestimmungen für die D- / E- und F-Jugend a) Es gibt keinen taktischen Positionswechsel. b) Erzielt eine Mannschaft bei eigenem Aufschlag zwei Punkte in Folge, so rotiert die aufschlagende Mannschaft um eine Position und behält das Aufschlagrecht Sonderbestimmung nur für die D-Jugend a) Je Satz sind einer Mannschaft bis zu sechs Auswechslungen erlaubt. b) Das Spielfeld ist 7 m breit und 14 m lang. Der Antennenabstand beträgt 7 m. c) Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern, drei Vorderspielern und einem Hinterspieler sowie bis zu vier Auswechselspielern. Der Aufgabespieler ist der Hinterspieler. d) Es gibt keinen Hinterspielerangriff oberhalb der oberen Netzkante.
2 2.6.2 Sonderbestimmung nur für die E-Jugend a) Je Satz sind einer Mannschaft bis zu sechs Auswechslungen erlaubt. b) Das Spielfeld ist 6 m breit und 12 m lang. Der Antennenabstand beträgt 6 m. c) Eine Mannschaft besteht aus drei Spielern sowie bis zu drei Auswechselspielern. d) Gemischte Mannschaften sind beim männlichen Wettbewerb zugelassen Sonderbestimmung nur für die F-Jugend a) Das Spielfeld ist 4,5 m breit und 9 m lang. Der Antennenabstand beträgt 4,5 m. b) Eine Mannschaft besteht aus zwei Spielern sowie bis zu zwei Auswechselspielern. c) Gemischte Mannschaften sind beim männlichen Wettbewerb zugelassen. Ziffer 6.2 erhält folgende Fassung: Altersstichtag BPT A BPT B2 BPT B1 BPT C m. w. m. w. m. w. m. w Die Tabelle in Ziffer 7.1 wird wie folgt neu gefasst: DM "A" NW SW N NO S W O SO NW SW N NO DM "B" SW N NO S W O SO NW SW N NO S DM "C" N NO S W O SO NW SW N NO S W DM "D" NO S W O SO NW SW N NO S W O BPT "C" W NO N NW W NO Nord BPT "C" O S SW SO O S Süd BPT "B1" NO N NW W NO N Nord BPT "B1" S SW SO O S SW Süd BPT B2 NW SW N SO NW SW BPT "A" N NO S SW N NO Anhang 1 Übersicht über den Jugendspielverkehr (neu) Bezeichnung Alter Spielsystem Wettbewerb
3 F-Jugend 11 E-Jugend 12 D-Jugend 13 C-Jugend 14 B-Jugend 15/16 A-Jugend :2 Netzhöhe: 2,05 m, Spielfeld: 4,5 x 9 m, Antennenabstand: 4,5 m 3:3 Netzhöhe: 2,10 m, Spielfeld: 6 x 12 m, Antennenabstand: 6 m 4:4 Netzhöhe: 2,15 m, Spielfeld: 7 x 14 m, Antennenabstand: 7 m Reglementierung: 3 Vorder- und 1 Hinterspieler 6:6 Netzhöhe: 2,20 m (weiblich) 2,24 m (männlich) Spielfeld: 9 x 18 m Antennenabstand: 9 m 6:6 Netzhöhe: 2,24 m (weiblich) 2,35 m (männlich) Spielfeld: 9 x 18 m Antennenabstand: 9 m 6:6 Netzhöhe: 2,24 m (weiblich) 2,43 m (männlich) Spielfeld: 9 x 18 m Antennenabstand: 9 m bis Landesmeisterschaft bis Landesmeisterschaft DVJ: BPT Nord/Süd DVJ: BPT DVJ: BPT In Anhang 2 wird die 3. Zeile in der Zwischenrunde neu gefasst: 1) 2.A1 3.B1 2) 2.A2-3.B2 3) 3.A1-2.B1 4) 3.A2-2.B2 5) 4.A1 4.A2 6) 4.B1-4.B2 7) 1.A1 - Gew. 4) 8) 1.A2 - Gew. 3) 9) 1.B1 - Gew. 2) 10) 1.B2 - Gew. 1) Finanzordnung In der Anlage 2 zur Finanzordnung wird der Teil Volleyball-Jugend wie folgt geändert: Deutsche Volleyball-Jugend - DM A pauschal Einsatzleiter - BPT-A pauschal Einsatzleiter - DM B pauschal Einsatzleiter - BPT-B/C pauschal Einsatzleiter - DM C pauschal Einsatzleiter pro Spiel Schiedsrichter - DM A/B Beach pro Tag Schiedsrichter Lehrordnung In Ziffer 4 a) werden die Begriffe sowie Lehr- und Lernmaterialien hinzugefügt
4 Anlage 4 zur BSO Seniorenspielordnung Die Seniorenspielordnung wird wie folgt geändert: 5.1 Dem Bundesspielwart werden von den RSA spätestens vier Wochen vor dem Termin die qualifizierten Mannschaften (Ziff. 2.2) gemeldet. Die qualifizierten Mannschaften erhalten drei Wochen vor dem Termin eine Ausschreibung in der unter Anderem die Höhe und Zahlungsfrist des Startgeldes genannt ist. Das Startgeld wird vom BSA festgesetzt e) Nehmen weniger als 12 Mannschaften teil, wird der Spielplan (Anhang 1) gemäß den Vorgaben in der Ausschreibung oder, falls dies nicht möglich ist, durch den Spielleiter festgesetzt. 6. Die teilnehmenden Vereine sind verpflichtet, für Regionalmeisterschaften und Qualifikationsspiele einen 1. und 2. Schiedsrichter mit mindestens nachstehender Qualifikation sowie Anschreiber und Linienrichter gemäß Einteilung durch die Wettkampfleitung zu stellen. Senioren Seniorinnen - 1. Schiedsrichter: B-Lizenz 2. Schiedsrichter: C-Lizenz ab Senioren/Seniorinnen II - 1. Schiedsrichter: C-Lizenz 2. Schiedsrichter: C-Lizenz Jeder Schiedsrichter hat seine Lizenz der Wettkampfleitung auf Anforderung nachzuweisen. Kann er dies nicht, hat der Verein, der den Schiedsrichter stellen muss, für Ersatz mit mindestens der geforderten Lizenzstufe zu sorgen oder die festgelegten Kosten für den Ersatzschiedsrichter zu entrichten. Für die Deutschen Meisterschaften gilt vorstehendes mit folgenden Abweichungen: Für Senioren-/innen I = einen Schiedsrichter mit B-Lizenz ab Senioren-/innen II = einen Schiedsrichter mit C-Lizenz, die während des gesamten Turniers uneingeschränkt zur Verfügung stehen müssen. Bundesspielordnung Ziffer 17.5 Buchstabe b) Satz 1 wird wie folgt geändert b) Nehmen deutsche Spieler ohne Genehmigung des DVV an Beach-Volleyball- Turnieren im Ausland teil, kann mit Feststellung des Verstoßes eine Geldstrafe von bis zu 2.000,-- und/oder eine Spielsperre bis zu zwei Turnieren der Deutschen- Beachvolleyballserie durch den Vorstand des DVV ausgesprochen werden. Bundesspielordnung Ziffer 5.3.1: Hier wird der letzte Absatz gestrichen In Anhang 1 Durchführungsbestimmungen für den... erhalten die Ziffern 4.8 und 4.9 folgende Fassung: 4.8 Bei den Spielen in der Bundesliga müssen eine Stunde vor der angesetzten Zeit die Mannschaften vollständig vertreten und die Spielfeldanlage aufgebaut sein. Bei
5 Nichteinhaltung ist dem Verein eine Geldstrafe nach Ziffer a) bzw. b) BSO aufzuerlegen. 4.9 Auf Antrag und unverschuldeter Säumnis kann von einer Bestrafung abgesehen werden, wenn der Verein nachweist, alle Vorkehrungen getroffen zu haben, die ein rechtzeitiges Erscheinen sichergestellt hätten. Bundesspielordnung Ziffer Die Buchstaben a) und b) werden den Änderungen der Ziffern und 4.8 Anhang 1 zur Anlage 2) Lizenzstatut angepasst. a) Mannschaft ist nicht gem. Anl. 2 b) Anhang 1 Ziff. 4.8 rechtzeitig anwesend, je angefangene 15 Minuten b) Spielfeld mit Nebenanlagen ist nicht gem. Anl. 2 b) Anhang 1 Ziff. 4.8 rechtzeitig aufgebaut, je angefangene 15 Minuten In Anhang 1 Durchführungsbestimmungen für den... wird der 1. Absatz der Ziffer 4.1 gestrichen. 19, Absatz 7 erhält folgende Fassung: (7) Der Rahmenspielplan wird durch den Bundesspielausschuss im Einvernehmen mit dem Leitungsstab Spitzensport und dem DVL-Vorstand erstellt und vom Präsidium verabschiedet. Der Rahmenspielplan ist auch für die Landesverbände verbindlich. Bei der Terminplanung und der Schiedsrichtergesellung haben die Spiele der Lizenzligen Vorrang. Bundesspielordnung In Ziffer c) wird in Satz 3 die Dauer von 5 n auf 2 geändert. Anlage 2 a) Lizenzligaordnung Ziffer 3. DVL-Vorstand erfährt folgende Änderungen: Ziffer 3.2 hinter Satz 1 wird ein neuer Satz 2 eingefügt: Er muss zum Zeitpunkt seiner Wahl einem Lizenzverein der 1. Bundesliga angehören.... Ziffer 3.5 q) Mitgestaltung/Abstimmung des Rahmenspielplans Ziffer 3.5 t) Mitspracherecht bei der Einrichtung und Auflösung von Stützpunkten. Ziffer 3.5 u) Mitarbeit im Leitungsstab Spitzensport Ziffer 3.5 v) Mitarbeit im Trainerrat Ziffer 3.5 w) Erarbeitung von Richtlinien für Schiedsrichterangelegenheiten im Bereich der DVL in Zusammenarbeit mit dem Bundesschiedsrichterausschuss. Ziffer 3.6 Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der DVL-Vorstand eines Ligabüros und/oder eines Dritten bedienen. Der DVL-Vorstand kann bei Bedarf Beauftragte für einzelnen Aufgabengebiete benennen. Ziffer 3.7 Der DVL-Vorstand hat ein Anhörungsrecht auf Verbandstagen und Hauptausschusssitzungen, bei denen der gesamte DVL-Vorstand auf eigene Kosten vertreten sein kann ( 17 der Satzung ist hiervon unberührt). Die Ziffern 3.7 und 3.8. alt werden zu 3.8 und 3.9 neu. Ziffer 3.10 wird neu eingefügt 3.10 Der DVL-Vorstand kann Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren fassen. Gegen Beschlüsse des DVL-Vorstandes kann die Verbandsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der Rechtsordnung des DVV angerufen werden.
6 Anlage 2 a) Lizenzligaordnung Ziffer 2.2 wird im zweiten Absatz ergänzt durch:...dies gilt nicht für außerordentliche Bundesligaversammlungen. In Absatz 3 wird Satz 2 gestrichen. Weitere Änderungen wurden wie folgt vorgenommen: 2 Durchführungsbestimmungen für... (2) Diese Durchführungsbestimmungen werden jeweils für ein Spieljahr von der Versammlung der Lizenzvereine (= Bundesligaversammlung) verabschiedet und vom DVL-Vorstand in Kraft gesetzt. In besonderen Eilfällen können Änderungen vom DVL-Vorstand gem. Anlage 2 a) BSO Ziffer 3.5 i) vorgenommen werden. 4 Lizenzerteilung In Absatz 1 wird Buchstabe m) neu eingeführt: m) Gesonderte Beitrittserklärungen des eigenständigen wirtschaftlichen Trägers, mit verbindlicher Anerkennung der Satzung und Ordnungen des DVV sowie der Entscheidungen der DVV-Organe. 5 Vermarktungsrechte (1) Mit dem Antrag auf Erteilung der Lizenz ermächtigen die Lizenzvereine den DVV, vertreten durch den DVL-Vorstand, ihre Rechte zum Abschluss von Vermarktungsverträgen an Dritte zu übertragen, soweit hierdurch Rechte des einzelnen Lizenzvereines betroffen sind. Die Einzelheiten stehen in den vom DVV den Vereinen erteilten Lizenzen. 17 Versammlung der Lizenzvereine (Bundesligaversammlung) Dieser Paragraf erhält einen neuen Text, der bisherige Text wird gestrichen: Die Aufgaben sowie Formalien zur Bundesligaversammlung sind in Anlage 2 a (Lizenzligaordnung) zur Bundesspielordnung geregelt. 18 DVL-Vorstand Dieser Paragraf erhält einen neuen Text, der bisherige Text wird gestrichen: Die Aufgaben sowie Formalien zum DVL-Vorstand sind in Anlage 2 a (Lizenzligaordnung) zur Bundesspielordnung geregelt. In Anhang 1 Durchführungsbestimmungen für den... erhalten die Ziffern 1.2 und 3.4 folgende Fassung: 1.2 Sie werden von der Bundesligaversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Nach Beschlussfassung werden sie vom DVL-Vorstand in Kraft gesetzt. 3.4 Die Schiedsrichterpauschale in Höhe von für die 1. Bundesliga Männer (12 Mannschaften) und für die 1. Bundesliga Frauen (12 Mannschaften). Als neuer Paragraf wird der 10 Mannschaften neu eingeführt, die nachfolgenden Paragrafen ändern sich in der Nummerierung entsprechend: 10 Mannschaftsnamen Mannschaftsnamen der Vereine der Lizenzliga, die vom Vereinsnamen abweichen, müssen nachfolgende Anforderungen erfüllen: a) Herkunft (Ort oder Region) muss klar erkennbar sein b) nur ein Sponsor darf im Namen erscheinen c) Anzahl der Zeichen sollte inkl. Leerzeichen nicht mehr als 24 betragen
7 Änderungen von Mannschaftsnamen sind schriftlich beim DVL-Vorstand zu beantragen. Dabei müssen nachfolgende Punkte beachtet werden: a) innerhalb der Spielzeit ist nur eine Änderung sowie die Rückkehr zum ursprünglichen Mannschaftsnamen möglich b) bei Aufnahme eines Sponsorenpartners in den Namen ist eine schriftliche Erklärung des Sponsors vorzulegen. Der DVL-Vorstand lässt nach Beschlussfassung über die Änderung seine Entscheidung vom Präsidium bestätigen und informiert den betreffenden Landesverband über die Änderung. In Anhang 1 Durchführungsbestimmungen für den... erhält wird eine Ziffer folgende Fassung: 2.8 Wirtschaftlichkeitsprüfung neu Lizenzierungsausschuss Der DVL Vorstand beauftragt einen Lizenzierungsausschuss, der das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführt und auf Grundlage der Ergebnisse hieraus Vorschläge zur Erteilung der Lizenzen an den DVL Vorstand unterbreitet. Der Lizenzierungsausschuss kann seine Entscheidungen nur einstimmig treffen. An die Vorschläge zur Erteilung der Lizenz ist der DVL Vorstand gebunden. Für das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung erhält der Lizenzierungsausschuss sämtliche Kompetenzen des DVL Vorstandes im Rahmen der Ordnungen des DVV. Der Lizenzierungsausschuss besteht aus: a) bei der 1. Bundesliga Frauen - Sprecher 1. Bundesliga Männer - Vorsitzender der DVL* / Vertreter Sprecher 1. Bundesliga Männer - Manager der DVL b) bei der 1. Bundesliga Herren - Sprecher 1. Liga Frauen - Vorsitzender der DVL* / Vertreter Sprecher 1. Bundesliga Frauen - Manager der DVL Die Mitglieder des Lizenzierungsausschusses sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. * Wenn der DVL-Vorsitzende Vertreter eines Vereines der jeweiligen Bundesliga ist, nimmt der Vertreter des jeweiligen Sprechers seinen Platz im Lizenzierungsausschuss ein.
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