Stadt Metzingen 5/20

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadt Metzingen 5/20"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis HAUS- UND BADEORDNUNG FÜR DIE METZINGER BÄDER Allgemeines 2 2 Öffnungszeiten und Zutritt 2 3 Haftung 3 4 Benutzung der Bäder 4 5 Ausnahmen 5 6 Inkrafttreten Seite 1/6

2 Haus- und Badeordnung für die Metzinger Bäder 1 Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Einganges und der Außenanlagen. 2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zugangsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an. 3. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. 4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. 5. Im gesamten Hallenbad darf nicht geraucht werden. Im Freibad ist das Rauchen nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Beckenbereiches gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten. 6. Behälter aus Glas oder Porzellan und Blech dürfen in den Barfußbereich des Bades nicht mitgebracht werden. 7. Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. 8. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Für die Behandlung von Fundsachen gelten die allgemeinen Bestimmungen der Stadt Metzingen. 9. Den Badegästen ist es nicht erlaubt Musikinstrumente oder Multimediageräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt. 10. Das Fotografieren und Filmen von Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Bäderverwaltung. 2 Öffnungszeiten und Zutritt 1. Die Öffnungszeiten sowie deren Änderungen werden öffentlich bekannt gegeben. Soweit kurzfristig Änderungen der Öffnungszeiten im Hallenbad oder Freibad (z. B. bei Veranstaltungen oder wegen technischer Störungen) notwendig sind, werden diese durch Aushang bekannt gegeben. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Eingangsschluss im Hallenbad ist 60 Minuten und im Freibad 45 Minuten vor Betriebsende. Die Badezone ist 15 Minuten Seite 2/6 2011

3 vor Betriebsschluss zu verlassen. Bei Überfüllung kann das Badepersonal das Bad vorübergehend sperren. 2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht. 3. Der Zutritt ist nicht gestattet: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, b) Personen, die Tiere mit sich führen, c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden. 4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. 5. Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung einer verantwortlichen und geeigneten Begleitperson erforderlich. 6. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises oder Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein und diese auf Verlangen vorzeigen. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung. 7. Gelöste Eintrittsausweise oder Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise oder Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. 8. Einzelkarten gelten am Tag der Ausgabe und berechtigen nur zum einmaligen Eintritt. 9. Saisonkarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Missbrauch ist das Badpersonal berechtigt, die Saisonkarte einzuziehen. Das Entgelt wird nicht zurückgezahlt. 10. Für die unberechtigte Nutzung des Bades wird ein Entgelt in Höhe von 50 erhoben. 11. Schulen und Vereine können das Hallenbad gemäß dem jeweils gültigen Jahresbelegungsplan innerhalb und außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten nutzen. 12. Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, benötigen eine Genehmigung der Bäderverwaltung. 3 Haftung 1. Die Badegäste benutzen die Bäder, einschließlich ihrer Einrichtungen, auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder sein Erfüllungsgehilfe haften außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen und Fahrradabstellanlagen des Bades abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder. Für höhere Gewalt und 2011 Seite 3/6

4 Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen. 2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. Bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern liegt es insbesondere in der Verantwortung des Badegastes diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren bzw. nach Möglichkeit am Handgelenk zu befestigen. 3. Der Schaden, der durch den Verlust von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln entsteht, wird in Rechnung gestellt. 4. Bei Störungen des Betriebes wird wegen unterbrochener oder nicht stattgefundener Benutzung des Bades kein Schadensersatz geleistet. 4 Benutzung der Bäder 1. Die Badezeit beträgt im Hallenbad, einschließlich Aus- und Ankleiden, 150 Minuten. Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht laut Entgeltordnung. Im Freibad ist die Badezeit während der Öffnungszeit unbegrenzt. 2. Der Badegast ist für die Verschließung des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Bei verlorenem Garderobenschlüssel ist vor Aushändigung der Kleidung das Eigentum an der Sache nachzuweisen. 3. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. 4. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. 5. Die Verwendung von Seife oder anderen Reinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. 6. Barfußbereiche (wie z. B. Barfußgänge im Hallenbad, Toiletten im Hallenbad, Duschräume und Beckenumrandung) dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 7. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badekleidung gestattet. 8. Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtsnahme auf die anderen Badegäste. Seite 4/6 2011

5 9. Die Benutzung der Sprunganlagen ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass a) der Sprungbereich frei ist, b) nur eine Person das Sprungbrett betritt, c) nur in Längsrichtung gesprungen werden darf. Der Springbereich ist unmittelbar nach dem Sprung zu verlassen. Bei Freigabe der Sprunganlage ist das Unterschwimmen des Springbereiches untersagt. 10. Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden. 11. Seitliches Einspringen, Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt. 12. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten), Neoprenanzügen und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. 13. Ballspiele dürfen nur im Freibad und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen außerhalb des Beckens ausgeübt werden. 14. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. 15. Speisen und Getränke dürfen nur im Freibad, nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur außerhalb des Barfußbereiches verzehrt werden. 16. Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Beckens benutzen. 17. Die Kinderplanschbecken sind der Benutzung durch Kleinkinder sowie deren begleitenden Personen vorbehalten. Hier gilt die Aufsicht der begleitenden Person ( Elternaufsicht ). Diese Becken werden in die Kontrollgänge mit einbezogen, aber nicht ständig durch die Wasseraufsicht bewacht. 18. Bei Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen ist den Anweisungen des Aufsichtspersonal Folge zu leisten. 19. Gruppen unterliegen grundsätzlich der Aufsicht ihrer Betreuer (z. B. Lehrkraft, Übungsleiter, Trainer). In den Schwimmstunden von Schulen, Vereinen und Gruppen übt das Bäderpersonal lediglich die Ordnungsaufsicht und das Hausrecht aus. 5 Ausnahmen Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Hausund Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf Seite 5/6

6 6 Inkrafttreten 1. Diese Haus- und Badeordnung tritt am in Kraft. 2. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die letzt gültige Fassung der Haus- und Badeordnung vom November 2004 außer Kraft. Seite 6/6 2011

Haus- und Badeordnung für die öffentlichen Bäder der Stadt Völklingen

Haus- und Badeordnung für die öffentlichen Bäder der Stadt Völklingen Aufgrund der 12 und 19 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11.2008 (Amtsbl. Seite 1930)

Mehr

Haus und Badeordnung für das Parkbad Gelderland

Haus und Badeordnung für das Parkbad Gelderland Bäderbetrieb der Stadt Geldern Stadt Geldern Der Bürgermeister Haus und Badeordnung für das Parkbad Gelderland 1 Allgemeines 1. Die Haus und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im

Mehr

Haus- und Badeordnung. für das Hallen- und das Waldschwimmbad der Stadt Buchen (Odenwald)

Haus- und Badeordnung. für das Hallen- und das Waldschwimmbad der Stadt Buchen (Odenwald) Eigenbetrieb Energie und Dienstleistungen Buchen (EDB) Haus- und Badeordnung für das Hallen- und das Waldschwimmbad der Stadt Buchen (Odenwald) I. Allgemeine Bestimmungen 1. Die Haus- und Badeordnung dient

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Panoramabad Pappelsee

Haus- und Badeordnung für das Panoramabad Pappelsee Haus- und Badeordnung für das Panoramabad Pappelsee 1. Allgemeines 1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden.

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad Weilheim

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad Weilheim Haus- und Badeordnung für das Hallenbad Weilheim 1 Geltungsbereich (1) Diese Badeordnung gilt für das Hallenbad des Landkreises Weilheim-Schongau (2) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Freibad

Haus- und Badeordnung für das Freibad 1 570-00 Haus- und Badeordnung für das Freibad ------------------------------------- I. Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades

Mehr

Haus und Badeordnung

Haus und Badeordnung Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Werraweg 24 34346 Hann. Münden Haus und Badeordnung für das Hochbad der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (VHM) Die VHM lädt zu einem Besuch in das Hochbad auf

Mehr

Haus- und Badeordnung zur Regelung des Badebetriebes des Hallenbades der Stadt Meldorf

Haus- und Badeordnung zur Regelung des Badebetriebes des Hallenbades der Stadt Meldorf Haus- und Badeordnung zur Regelung des Badebetriebes des Hallenbades der Stadt Meldorf Aufgrund des Beschlusses der Stadtvertretung vom 19. Februar 2007 wird folgende Haus- und Badeordnung zur Regelung

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Wendelinusbad

Haus- und Badeordnung für das Wendelinusbad Haus- und Badeordnung für das Wendelinusbad 1 Allgemeines 1 Allgemeines 2 Öffnungszeiten und Zutritt 3 Haftung 4 Benutzung des Bades 5 Aufsicht und Zuwiderhandlungen 6 Verschiedenes 7 Inkrafttreten (1)

Mehr

Werden Verunreinigungen oder Beschädigungen bereits angetroffen, sind diese dem Personal mitzuteilen.

Werden Verunreinigungen oder Beschädigungen bereits angetroffen, sind diese dem Personal mitzuteilen. Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Pfullingen 1. Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Bäder einschließlich des Einganges

Mehr

Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung Seite: 1 von 6 1 Allgemeines 1. Die dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Parkbades Lindlar. 2. Die ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung

Mehr

1. Die Hallen- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Hallenund Freibädern der Hansestadt Rostock.

1. Die Hallen- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Hallenund Freibädern der Hansestadt Rostock. Hallen- und Badeordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Hansestadt Rostock (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 16/1994 vom 12.08.1994) 5/4 1 Allgemeines 1. Die Hallen-

Mehr

H a u s - u n d B a d e o r d n u n g

H a u s - u n d B a d e o r d n u n g 23.1 H a u s - u n d B a d e o r d n u n g der Stadt Bad Münder am Deister für das Freibad (Rohmelbad) im OT Bad Münder Aufgrund der 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Karlsbad

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Karlsbad Haus- und Badeordnung für das Freibad 5.8. Gemeinde Karlsbad Landkreis Karlsruhe Haus- und Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Karlsbad I. Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste

Mehr

Haus- und Badeordnung. für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel. Inhaltsübersich

Haus- und Badeordnung. für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel. Inhaltsübersich !! Haus- und Badeordnung für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel Inhaltsübersich 1. Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in dem Bad. 2. Die Haus- und Badeordnung

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Sport & Familienbad MACH BLAU Denzlingen. 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung für das Sport & Familienbad MACH BLAU Denzlingen. 1 Zweck der Haus- und Badeordnung Haus- und Badeordnung für das Sport & Familienbad MACH BLAU Denzlingen 1 Zweck der Haus- und Badeordnung 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des

Mehr

Hausordnung. Dithmarscher Wasserwelt. 1 Allgemeines

Hausordnung. Dithmarscher Wasserwelt. 1 Allgemeines Hinrich-Schmidt-Straße 16 25746 Heide Telefon: 0481 9060 Hausordnung Dithmarscher Wasserwelt 1 Allgemeines (1) Die Dithmarscher Wasserwelt in der Landvogt-Johannsen-Str. 61, 25746 Heide, ist ein Betrieb

Mehr

Haus - und Badeordnung für das Hallen- und Freibad der Stadt Schwelm

Haus - und Badeordnung für das Hallen- und Freibad der Stadt Schwelm Haus - und Badeordnung für das Hallen- und Freibad der Stadt Schwelm 1 1 Allgemeines 1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. 1.2 Die Haus- und Badeordnung

Mehr

Schwimmbadordnung (Haus- und Badeordnung)

Schwimmbadordnung (Haus- und Badeordnung) Stadt Waldkirch Marktplatz 1-5 79183 Waldkirch Schwimmbadordnung (Haus- und Badeordnung) Einleitung Die Schwimmbadordnung (Haus- und Badeordnung) ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses

Mehr

Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Winterbach. Das Rechtsverhältnis zwischen Benutzer und Bad ist privatrechtlich.

Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Winterbach. Das Rechtsverhältnis zwischen Benutzer und Bad ist privatrechtlich. Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Winterbach Allgemeines Das Rechtsverhältnis zwischen Benutzer und Bad ist privatrechtlich. Öffnungszeiten und Zutritt 1. Die Öffnungszeiten sind täglich von 9.00

Mehr

Haus-, Bade- und Saunaordnung für das Freizeitbad der TWE

Haus-, Bade- und Saunaordnung für das Freizeitbad der TWE Das Bad und die Sauna der Technische Werke Eberswalde GmbH (nachstehend TWE genannt) stehen allen Besuchern als eine Stätte der Erholung und Entspannung zur Verfügung. Ziel aller Mitarbeiter ist es, Ihnen

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Kreisstadt Heppenheim

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Kreisstadt Heppenheim 5.3 1 Haus- und Badeordnung für das Freibad der Kreisstadt Heppenheim vom 17.03.2011 hier abgedruckt in der Neufassung vom 17.03.2011 Das Freibad ist eine öffentliche Einrichtung der Kreisstadt Heppenheim

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Sport & Familienbad MACH BLAU Denzlingen. 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung für das Sport & Familienbad MACH BLAU Denzlingen. 1 Zweck der Haus- und Badeordnung Haus- und Badeordnung für das Sport & Familienbad MACH BLAU Denzlingen 1 Zweck der Haus- und Badeordnung 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des

Mehr

Haus- und Badeordnung für Hallenbad, Freibad und Traglufthalle

Haus- und Badeordnung für Hallenbad, Freibad und Traglufthalle 1 Wir freuen uns, dass Sie bei uns zu Gast sind und heißen Sie herzlich willkommen. Doch wie überall, wo Menschen verschiedener Generationen, Interessen und Kulturen Erholung suchen, bedarf es gewisser

Mehr

HAUS- UND BADEORDNUNG

HAUS- UND BADEORDNUNG HAUS- UND BADEORDNUNG FÜR DAS SCHWIMMBAD LUDWIG - BENDER - BAD DER GEMEINDE WEHRHEIM 1 Zweck der Haus- und Badeordnung 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Schwimmbad

Mehr

Satzung für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Etzelwang

Satzung für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Etzelwang Satzung für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Etzelwang vom 01.05.2011 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. l Nr. l der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Etzelwang folgende Satzung: 1 Gegenstand

Mehr

Haus- und Badeordnung für die Benutzung der Bäder der Stadt Sankt Augustin

Haus- und Badeordnung für die Benutzung der Bäder der Stadt Sankt Augustin Haus- und Badeordnung für die Benutzung der Bäder der Stadt Sankt Augustin 1 Zweck der Haus- und Badeordnung (1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den gesamten Bereichen

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Stadtbad Freiberg

Haus- und Badeordnung für das Stadtbad Freiberg Haus- und Badeordnung für das Stadtbad Freiberg Die Haus- und Badeordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Badbetreiber und seinem Kunden, dem Badegast. Sie regelt

Mehr

Satzung über die Benutzung des Rheingau-Bades

Satzung über die Benutzung des Rheingau-Bades Satzung über die Benutzung des Rheingau-Bades Aufgrund der 5, 19 Abs. 1, 20 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt

Mehr

40.4. Haus und Badeordnung für die Benutzung der Bäder der Stadt Sankt Augustin. Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:

40.4. Haus und Badeordnung für die Benutzung der Bäder der Stadt Sankt Augustin. Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten: Haus und Badeordnung für die Benutzung der Bäder der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten: 01.05.2016 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S : Seite: 1 Zweck der Haus- und

Mehr

Bade- und Benutzungsordnung für das Fortuna-Bad Glückstadt

Bade- und Benutzungsordnung für das Fortuna-Bad Glückstadt Seite 1 von 6 Bade- und Benutzungsordnung für das Fortuna-Bad Glückstadt -------------------------------------------------------------- 1 Allgemeines 1. Das städtische Freibad ist eine gemeinnützige Einrichtung

Mehr

Benutzungsordnung für das Freibad und die Hallenbäder der Stadt Haigerloch

Benutzungsordnung für das Freibad und die Hallenbäder der Stadt Haigerloch Stadt Haigerloch Benutzungsordnung für das Freibad und die Hallenbäder der Stadt Haigerloch (HAUS- UND BADEORDNUNG) Der Gemeinderat der Stadt Haigerloch hat in seiner Sitzung am 12. April 2011 folgende

Mehr

SATZUNG. über den Betrieb des Waldbades der Stadt Sulzbach-Rosenberg

SATZUNG. über den Betrieb des Waldbades der Stadt Sulzbach-Rosenberg 1 SATZUNG über den Betrieb des Waldbades der Stadt Sulzbach-Rosenberg Beschlossen in der Stadtratssitzung am 22.03.2016 Veröffentlicht durch Niederlegung im Haupt- und Personalamt der Stadtverwaltung (Luitpoldplatz

Mehr

Benutzungsordnung der Gemeinde Wutha-Farnroda für das Schwimmbad Mosbach. vom 02.04.2002

Benutzungsordnung der Gemeinde Wutha-Farnroda für das Schwimmbad Mosbach. vom 02.04.2002 Benutzungsordnung der Gemeinde Wutha-Farnroda für das Schwimmbad Mosbach vom 02.04.2002 Der Gemeinderat der Gemeinde Wutha-Farnroda hat in seiner Sitzung am 21.03.2002.. nachstehende privatrechtliche Benutzungsordnung

Mehr

Haus- und Badeordnung. des Landkreises Kelheim. für die landkreiseigenen Schulschwimmhallen. Abensberg, Mainburg und Riedenburg

Haus- und Badeordnung. des Landkreises Kelheim. für die landkreiseigenen Schulschwimmhallen. Abensberg, Mainburg und Riedenburg Aushang Haus- und Badeordnung des Landkreises Kelheim für die landkreiseigenen Schulschwimmhallen in Abensberg, Mainburg und Riedenburg 1 Zweck der Haus- und Badeordnung Die Haus- und Badeordnung dient

Mehr

Ortsrecht Bad Oldesloe 570.0

Ortsrecht Bad Oldesloe 570.0 Haus- und Badeordnung für das Freibad Poggensee der Stadt Bad Oldesloe Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat am 27.02.2016 folgende Haus- und Badeordnung für das Freibad Poggensee

Mehr

Satzung für die Benutzung des Freibades der Stadt Vilseck (Freibadsatzung)

Satzung für die Benutzung des Freibades der Stadt Vilseck (Freibadsatzung) Satzung für die Benutzung des Freibades der Stadt Vilseck (Freibadsatzung) Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Vilseck folgende Satzung: 1 Gegenstand der

Mehr

Gemeinde Aichhalden Landkreis Rottweil Badeordnung für das Lehrschwimmbecken

Gemeinde Aichhalden Landkreis Rottweil Badeordnung für das Lehrschwimmbecken Gemeinde Aichhalden Landkreis Rottweil Badeordnung für das Lehrschwimmbecken 1. Abschnitt Zweckbestimmung 1 Das Lehrschwimmbecken ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Aichhalden. Es dient zur

Mehr

Eigenbetrieb Schwimm- und Erlebnisbad der Stadt Brandenburg an der Havel Haus- und Badeordnung für das Objekt Marienbad Sprengelstr.

Eigenbetrieb Schwimm- und Erlebnisbad der Stadt Brandenburg an der Havel Haus- und Badeordnung für das Objekt Marienbad Sprengelstr. Eigenbetrieb Schwimm- und Erlebnisbad der Stadt Brandenburg an der Havel Haus- und Badeordnung für das Objekt Marienbad Sprengelstr. 1 Auf der Grundlage des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Hallenund Freibad der Stadt Eberbach

Haus- und Badeordnung für das Hallenund Freibad der Stadt Eberbach Haus- und Badeordnung für das Hallenund Freibad der Stadt Eberbach 1 Allgemeine Vorschriften 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. 2. Die Haus- und Badeordnung

Mehr

Haus- & Badeordnung der Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft mbh

Haus- & Badeordnung der Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft mbh Haus- & Badeordnung der Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft mbh www.johannisbad-freiberg.de Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Öffnungszeiten und Zutritt 3 Haftung 4 Benutzung der Badelandschaft 5 Benutzung

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Frei- und Hallenbad der Stadt Harsewinkel vom

Haus- und Badeordnung für das Frei- und Hallenbad der Stadt Harsewinkel vom Haus- und Badeordnung für das Frei- und Hallenbad der Stadt Harsewinkel vom 08.09.2004 Seite 1 von 8 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Öffnungszeiten und Badezeiten 3 Benutzung des Frei- und Hallenbades

Mehr

Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Bergen

Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Bergen Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Bergen 1 Zweck der Badeordnung 1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung

Mehr

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.10

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.10 Seite 1 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Östringen am 16.04.2012 nachstehende Haus- und Badeordnung erlassen: HAUS- UND BADEORDNUNG für die Freibäder der

Mehr

SATZUNG für die Benutzung des städtischen Freibades der Stadt Burgau

SATZUNG für die Benutzung des städtischen Freibades der Stadt Burgau Stadt Burgau SATZUNG für die Benutzung des städtischen Freibades der Stadt Burgau Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Burgau folgende Satzung: 1 Gegenstand

Mehr

Haus- und Badeordnung für das TRIMMTREFF-Bad einschließlich der Außenflächen

Haus- und Badeordnung für das TRIMMTREFF-Bad einschließlich der Außenflächen Haus- und Badeordnung für das TRIMMTREFF-Bad einschließlich der Außenflächen I. Allgemeines 1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. 2) Die Haus- und Badeordnung

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das städt. Hallenbad und die Sauna vom 21.12.1984. 1 Zweck der Badeordnung

B E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das städt. Hallenbad und die Sauna vom 21.12.1984. 1 Zweck der Badeordnung 1.120/1 B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das städt. Hallenbad und die Sauna vom 21.12.1984 1 Zweck der Badeordnung (1) Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad. Der

Mehr

Badeordnung Seite BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN

Badeordnung Seite BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN 572.41 Badeordnung Seite - 1 - BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN 1 Zweckbestimmung (1) Das Hallenbad und Freibad sind öffentliche

Mehr

Bade- und Benutzerordnung. den. Seite 1 von 8

Bade- und Benutzerordnung. den. Seite 1 von 8 Bade- und Benutzerordnung für den Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 2 Benutzung 3 Nutzungsdauer 4 Verhaltensregeln 5 Aufsicht und Hausrecht 6 Haftung 7 Ausnahmen 8 Inkrafttreten

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Bürgerbad Hückeswagen

Haus- und Badeordnung für das Bürgerbad Hückeswagen Haus- und Badeordnung für das Bürgerbad Hückeswagen Diese Haus- und Badeordnung dient der Ordnung und Sicherheit im Bürgerbad Hückeswagen; sie ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Schwelm

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Schwelm 1 Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Stadt Schwelm 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Hallenbades. 2. Die

Mehr

Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 14 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Haus- und Badeordnung für das Walzbachbad Weingarten - vom 19. Juli 2006-16. Erg.Lfg. 02/07 Titelseite Ortsrecht

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz. 1 Allgemeines

Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz. 1 Allgemeines Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Freibad Lauenburg

Haus- und Badeordnung für das Freibad Lauenburg Haus- und Badeordnung für das Freibad Lauenburg 1. Zweck der Haus- und Badeordnung 1.1 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt jeder Badegast

Mehr

H2O Freizeitbad. Haus- und Badeordnung für das Sport- und Freizeitbad H2O der Freizeiteinrichtungen Stadtwerke Herford GmbH

H2O Freizeitbad. Haus- und Badeordnung für das Sport- und Freizeitbad H2O der Freizeiteinrichtungen Stadtwerke Herford GmbH H2O Freizeitbad Haus- und Badeordnung für das Sport- und Freizeitbad H2O der Freizeiteinrichtungen Stadtwerke Herford GmbH A. Allgemeine Bestimmungen 1. Zweck der Haus- und Badeordnung 1.1 Die Haus- und

Mehr

1 Zweck der Badeordnung

1 Zweck der Badeordnung Badeordnung für das Beverbad Ostbevern der Bäder- und Beteiligungsgesellschaft Ostbevern mbh (BBO) 1 Zweck der Badeordnung (1) Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Beverbad.

Mehr

HAUS- UND BADEORDNUNG FÜR DAS HALLENBAD IN EISLINGEN/FILS

HAUS- UND BADEORDNUNG FÜR DAS HALLENBAD IN EISLINGEN/FILS Stadtrecht der Stadt Eislingen/Fils Seite: 17-1 HAUS- UND BADEORDNUNG FÜR DAS HALLENBAD IN EISLINGEN/FILS Der Gemeinderat der Stadt Eislingen/Fils hat am 16. Juli 2001 folgende Haus- und Badeordnung für

Mehr

Haus und Badeordnung für die Benutzung des Freibades der Stadt Abensberg (HuBO)

Haus und Badeordnung für die Benutzung des Freibades der Stadt Abensberg (HuBO) Haus und Badeordnung für die Benutzung des Freibades der Stadt Abensberg (HuBO) Gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Abensberg vom 28.05.2014 wird die Haus und Badeordnung für die Benutzung des Freibades

Mehr

Badeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell. ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom 17.07.

Badeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell. ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom 17.07. Badeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom 17.07.1967) Auf Grund der 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Badeordnung für das Lehrschwimmbecken der Gemeinde Dußlingen

Badeordnung für das Lehrschwimmbecken der Gemeinde Dußlingen Badeordnung Seite 1 A 572.30 Badeordnung für das Lehrschwimmbecken der Gemeinde Dußlingen Der Gemeinderat der Gemeinde Dußlingen hat am 25.10.2001 folgende Badeordnung für das Lehrschwimmbecken der Gemeinde

Mehr

H a u s - u n d B a d e o r d n u n g. für das Waldschwimmbad der Gemeinde Büchen

H a u s - u n d B a d e o r d n u n g. für das Waldschwimmbad der Gemeinde Büchen H a u s - u n d B a d e o r d n u n g für das Waldschwimmbad der Gemeinde Büchen Der Bürgermeister der Gemeinde Büchen ordnet an: 1. Zweck der Badeordnung: 1.1 Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung

Mehr

Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung Haus- und Badeordnung I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Zweck der Haus- und Badeordnung Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Vinzenz Therme. 2 Verbindlichkeit

Mehr

Badeordnung. für die Benutzung der Bäder der Stadt Friedrichsthal. (gemäß Beschluss des Stadtrates/Kulturausschusses vom 27.

Badeordnung. für die Benutzung der Bäder der Stadt Friedrichsthal. (gemäß Beschluss des Stadtrates/Kulturausschusses vom 27. Badeordnung für die Benutzung der Bäder der Stadt Friedrichsthal (gemäß Beschluss des Stadtrates/Kulturausschusses vom 27. April 1983, Änderung vom 29. April 1992 und 18. Dezember 2002) I n h a l t I.

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Hallenbades der Stadtbäder Schwabach GmbH

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Hallenbades der Stadtbäder Schwabach GmbH Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Hallenbades der Stadtbäder Schwabach GmbH Die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Badeanlagen (ABB) dienen der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung

Mehr

Benutzungsordnung für das Freibad der Stadt Kellinghusen (Badeordnung)

Benutzungsordnung für das Freibad der Stadt Kellinghusen (Badeordnung) Benutzungsordnung für das Freibad der Stadt Kellinghusen (Badeordnung) Die Ratsversammlung hat Beschluss vom 13. Juli 2016 folgende Badeordnung für das Freibad der Stadt Kellinghusen erlassen: 1 Allgemeines

Mehr

Neufassung. der Badeordnung für das städtische Freibad in Bad Oldesloe vom einschl.:

Neufassung. der Badeordnung für das städtische Freibad in Bad Oldesloe vom einschl.: Neufassung der Badeordnung für das städtische Freibad in Bad Oldesloe vom 23.05.1966 einschl.: 1. Änderung der Badeordnung für das Freibad Poggensee vom 25.09.1985, Hauptsatzung der Stadt Bad Oldesloe

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Graben-Neudorf

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Graben-Neudorf Haus- und Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Graben-Neudorf Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.05.2008 folgende Haus- und Badeordnung für das Freibad beschlossen: 1 (1) Die Haus- und Badeordnung

Mehr

Benutzungsordnung für die städtischen Bäder der Stadt Neustadt (Hessen) (Badeordnung)

Benutzungsordnung für die städtischen Bäder der Stadt Neustadt (Hessen) (Badeordnung) Benutzungsordnung für die städtischen Bäder der Stadt Neustadt (Hessen) (Badeordnung) Auf Grund der 5, 19, 20 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.

Mehr

Satzung für die Benutzung des städt. Freibades Freyung (Badeordnung)

Satzung für die Benutzung des städt. Freibades Freyung (Badeordnung) Satzung für die Benutzung des städt. Freibades Freyung (Badeordnung) Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Freyung folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung; Öffentliche

Mehr

B A D E O R D N U N G für das Parkschwimmbad der Stadt-Holding Dreieich GmbH. Zweck der Badeordnung

B A D E O R D N U N G für das Parkschwimmbad der Stadt-Holding Dreieich GmbH. Zweck der Badeordnung B A D E O R D N U N G für das Parkschwimmbad der Stadt-Holding Dreieich GmbH 1 Zweck der Badeordnung 1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Parkschwimmbad. 2. Der Badegast soll

Mehr

Allgemeine Badebedingungen der Stadt Weißenfels über die Nutzung des Freibades und des Hallenbades

Allgemeine Badebedingungen der Stadt Weißenfels über die Nutzung des Freibades und des Hallenbades Allgemeine Badebedingungen der Stadt Weißenfels über die Nutzung des Freibades und des Hallenbades vom 22. Februar 1996 (WSF- ABl. Nr. 2/1996, S. 9), geändert am 24. Juli 1998 (WSF- ABl. Nr. 7/1998, S.

Mehr

Haus- und Badeordnung für die WellnessParadies am Silbersee GmbH

Haus- und Badeordnung für die WellnessParadies am Silbersee GmbH Haus- und Badeordnung für die WellnessParadies am Silbersee GmbH I Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck der Haus- und Badeordnung Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten

Mehr

Haus und Badeordnung der Stadtwerke Amberg Bäder und Park GmbH

Haus und Badeordnung der Stadtwerke Amberg Bäder und Park GmbH Haus und Badeordnung der Stadtwerke Amberg Bäder und Park GmbH I. Allgemeine Bestimmungen 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den gesamten Bereichen der beiden

Mehr

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Gesundheitsund Erlebnispark Siegburg.

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Gesundheitsund Erlebnispark Siegburg. oktopus Haus- und Badeordnung für die Benutzung des Oktopus Gesundheits- und Erlebnispark Siegburg I. Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Gesundheitsund

Mehr

Jahrgang 43/2016 Freitag, 29. Januar 2016 Nr. 06 INHALTSVERZEICHNIS. 18. Bekanntmachung 2-6. 19. Bekanntmachung 7-9

Jahrgang 43/2016 Freitag, 29. Januar 2016 Nr. 06 INHALTSVERZEICHNIS. 18. Bekanntmachung 2-6. 19. Bekanntmachung 7-9 AMTSBLATT Jahrgang 43/2016 Freitag, 29. Januar 2016 Nr. 06 INHALTSVERZEICHNIS Seite Pulheim 18. Bekanntmachung 2-6 Gebührensatzung für die Aquarena Pulheim 19. Bekanntmachung 7-9 Satzung über die Benutzung

Mehr

Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung Haus- und Badeordnung 1 Zweck der Haus- und Badeordnung 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad. 2. Mit dem Betreten des Bades erkennt der Besucher die Bestimmungen

Mehr

Badeordnung. für das Warmfreibad der Gemeinde Kreuth. 1. Allgemeines

Badeordnung. für das Warmfreibad der Gemeinde Kreuth. 1. Allgemeines Gemeinde Kreuth Badeordnung für das Warmfreibad der Gemeinde Kreuth Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuth hat in seiner Sitzung am 12.1.2012 folgende Badeordnung beschlossen: 1. Allgemeines 1. Die Badeordnung

Mehr

Badeordnung für das städtische Freibad Kolbermoor. B a d e o r d n u n g :

Badeordnung für das städtische Freibad Kolbermoor. B a d e o r d n u n g : Badeordnung für das städtische Freibad Kolbermoor (zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 25.01.2011) Die Stadt Kolbermoor erlässt für den Betrieb und die Benutzung des städtischen Freibades

Mehr

Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung Haus- und Badeordnung Geltungsbereich Die Haus- und Badeordnung gilt für sämtliche von der Stadt Friedrichshafen betriebenen Bäder, für die Benützung der in den Bädern untergebrachten Saunen, Solarien

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Freibad und die Hallenbäder

Haus- und Badeordnung für das Freibad und die Hallenbäder zuletzt geändert am 27.06.2001 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zweck der Haus- und Badeordnung... 2 2 Badegäste... 2 3 Eintrittskarten... 2 4 Betriebs- und Öffnungszeiten... 2 5 Aufbewahrung von Geld und Wertsachen...

Mehr

für den öffentlichen Betrieb des Freibades der Stadt Freudenberg vom 19. April 2013

für den öffentlichen Betrieb des Freibades der Stadt Freudenberg vom 19. April 2013 Badeordnung für den öffentlichen Betrieb des Freibades der Stadt Freudenberg vom 19. April 2013 1 Einrichtung und Zweck (1) Die Stadt Freudenberg unterhält in der Gambach ein Freibad. (2) Das Freibad dient

Mehr

Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung Haus- und Badeordnung für das Hallenbad und das Freibad Siele der Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR - nachstehend "Bäder der Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR " genannt - 1. ZWECKBESTIMMUNG 1.1. Die Haus- und

Mehr

Haus- und Badeordnung Brandlbad Neuburg a. d. Donau

Haus- und Badeordnung Brandlbad Neuburg a. d. Donau Haus- und Badeordnung Brandlbad Neuburg a. d. Donau Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns durch Beachtung folgender Punkte

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Freibad und die Hallenbäder

Haus- und Badeordnung für das Freibad und die Hallenbäder Neufassung vom 01.03.2017 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung... 2 Gemeinsame Bestimmungen für den Badebetrieb... 2 1 Zweck der Haus- und Badeordnung... 2 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung...

Mehr

Haus- und Badeordnung. für das Strandbad Waidsee

Haus- und Badeordnung. für das Strandbad Waidsee Haus- und Badeordnung für das Strandbad Waidsee in der Fassung vom 02.05.2017 1 Zweck der Haus- und Badeordnung / Allgemeines Das Strandbad Waidsee ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Weinheim.

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Sport- und Freizeitbad Oberwengern 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung für das Sport- und Freizeitbad Oberwengern 1 Zweck der Haus- und Badeordnung Haus- und Badeordnung für das Sport- und Freizeitbad Oberwengern 1 Zweck der Haus- und Badeordnung 1. Die Haus-und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Sport-

Mehr

Benutzungsordnung für die städtischen Hallen- und Freibäder. vom 18. Mai 2004 in der Fassung vom 8. Mai 2007

Benutzungsordnung für die städtischen Hallen- und Freibäder. vom 18. Mai 2004 in der Fassung vom 8. Mai 2007 Benutzungsordnung für die städtischen Hallen- und Freibäder 20.3 vom 18. Mai 2004 in der Fassung vom 8. Mai 2007 Die städtischen Hallen- und Freibäder sind öffentliche Einrichtungen, die der Förderung

Mehr

Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (Bädersatzung BädS)

Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (Bädersatzung BädS) Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (Bädersatzung BädS) Vom 5. August 2015 (Amtsblatt S. 322) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung

Mehr

HAUS- und BADEORDNUNG für das Freibad Tuttlingen

HAUS- und BADEORDNUNG für das Freibad Tuttlingen HAUS- und BADEORDNUNG für das Freibad Tuttlingen 1 Zweckbestimmung 1. Das Freibad ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Gesunderhaltung und Erholung der Bevölkerung, dem Sport und dem Schwimmunterricht

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad und den Badepark der Stadt Wörth am Rhein

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad und den Badepark der Stadt Wörth am Rhein Haus- und Badeordnung für das Hallenbad und den Badepark der Stadt Wörth am Rhein Gemeinsame Bestimmungen für den Badebetrieb 1 Zweck der Haus- und Badeordnung Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit,

Mehr

Badeordnung für das Hallenbad im Bürgerhaus "Kurhaus Bad Camberg"

Badeordnung für das Hallenbad im Bürgerhaus Kurhaus Bad Camberg Badeordnung für das Hallenbad im Bürgerhaus "Kurhaus Bad Camberg" 1 Zweck der Badeordnung 1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad. 2. Die Badeordnung ist für alle Badegäste

Mehr

des für das Stadtbad Dannenberg (Elbe) und das Hiddobad Hitzacker (Elbe) - Freibäder - 1 Zweck

des für das Stadtbad Dannenberg (Elbe) und das Hiddobad Hitzacker (Elbe) - Freibäder - 1 Zweck 0BB e n u t z u n g s o r d n u n g des 1BWasserverbandes Dannenberg-Hitzacker für das Stadtbad Dannenberg (Elbe) und das Hiddobad Hitzacker (Elbe) - Freibäder - 1 Zweck Diese Benutzungsordnung dient der

Mehr

Haus- und Badeordnung für das Schwimmbad in Söhrewald Wattenbach

Haus- und Badeordnung für das Schwimmbad in Söhrewald Wattenbach Haus- und Badeordnung für das Schwimmbad in Söhrewald Wattenbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 115 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde

Mehr

B A D E O R D N U N G für das Hallenbad der Stadt Höchstadt a. d. Aisch vom 12.12.2001

B A D E O R D N U N G für das Hallenbad der Stadt Höchstadt a. d. Aisch vom 12.12.2001 B A D E O R D N U N G für das Hallenbad der Stadt Höchstadt a. d. Aisch vom 12.12.2001 Die Stadt Höchstadt a. d. Aisch erlässt folgende Badeordnung: 1 Zweck der Badeordnung 1. Die Badeordnung dient der

Mehr