Haus- und Badeordnung für das Freibad der Kreisstadt Heppenheim

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Haus- und Badeordnung für das Freibad der Kreisstadt Heppenheim"

Transkript

1 5.3 1 Haus- und Badeordnung für das Freibad der Kreisstadt Heppenheim vom hier abgedruckt in der Neufassung vom Das Freibad ist eine öffentliche Einrichtung der Kreisstadt Heppenheim und wird nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen der Betriebssatzung und dieser Haus- und Badeordnung sowie allen geltenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien für den Betrieb von öffentlichen Freibädern geführt. Die Betriebsführung wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ab dem dem Eigenbetrieb Stadtwerke Heppenheim übertragen. 1 Allgemeines (1) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Einganges und der Außenanlage sowie der Ruhe und Erholung unserer Gäste. Es ist alles zu unterlassen, was das Wohlbefinden unserer Badegäste und Arbeit unserer Mitarbeiter/innen beeinträchtigen könnte. Bei Verstößen müssen wir uns vorbehalten, Besucherinnen und Besucher vorübergehend oder dauernd des Bades zu verweisen. (2) Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jede Besucherin und Besucher die Haus- und Badeordnung sowie alle zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Für die Parkplätze gelten die Bestimmungen der STVO sowie die jeweiligen Ausschilderungen. (3) Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Für missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast und ist zum Ersatz der dadurch entstehenden Kosten verpflichtet. Für Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird. (4) Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Belästigungen, z. B. auch durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung untersagt.

2 5.3 2 (5) Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereichs (insbesondere Beckenumgänge) gestattet. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten. (6) Gegenstände aus Glas (Flaschen u. a.) oder Porzellan dürfen wegen Verletzungsgefahr nicht im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich benutzt werden. Für die Entsorgung von Abfall sind die zur Verfügung gestellten Behälter zu benutzen. (7) Das Personal und ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Besucherinnen und Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Personen, die erkennbar unter Einfluss berauschender Mittel (Drogen oder Alkohol) stehen oder sich selbst und andere gefährden oder stören. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet bzw. die Saison- oder Bonuskarte für den Rest des Tages oder auf Dauer gesperrt. (8) Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Die Verfügung über die Fundsachen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. (9) Es dürfen keine Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte benutzt werden. (10) Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung der Stadtwerke Heppenheim. (11) Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung, ob eine Badebekleidung den Anforderungen entspricht, obliegt dem Personal. Für Babys und Kleinkinder sind spezielle Badewindelhöschen zwingend erforderlich. 2 Öffnungszeiten und Zutritt (1) Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Die Öffnungszeiten können witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. (2) Gültige Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. (3) Eine Stunde vor Betriebsschluss werden Eintrittskarten nicht mehr ausgegeben; 15 Minuten vor Betriebsschluss ist Badeschluss.

3 5.3 3 (4) Tageskarten berechtigen nur einmal am Tag zum Zutritt. Bonuskarten sind vom Lösungstag an bis zum Ablauf der Folgesaison gültig. Ein Umtausch, eine Inzahlungnahme bzw. eine Erstattung nicht verbrauchter Karten ist grundsätzlich nicht möglich. Für verlorene Bonuskarten wird kein Ersatz geleistet. Für den Ersatz einer verloren gegangenen Saisonkarte (personenbezogene Karten) wird eine Gebühr erhoben. (5) Die Betriebsleitung kann die Nutzung des Bades oder Teile davon einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht. (6) Der Zutritt ist nicht gestattet: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen b) Personen, die Tiere mit sich führen c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautveränderungen (z. B. Schuppen, Schorf) leiden. d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen. (7) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder an- und auskleiden können sowie Personen, die erheblich geistig und körperlich eingeschränkt sind, ist die Benutzung des Bades im eigenen Interesse nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. (8) Für Kinder unter 7 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson erlaubt. (9) Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Stadtwerke Heppenheim können für Badegäste, die nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind, ein erhöhtes Entgelt von mindestens der Höhe des Tagespreises festlegen. (10) Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Saisonkarten sind mit einem Foto der Karteninhaber zu versehen. Dieses Foto muss nicht unbedingt ein Passbild sein; es genügt auch eine Fotografie, auf dem der Karteninhaber/die Karteninhaberin gut erkennbar ist. Saisonkarten verlieren ihre Gültigkeit und werden eingezogen, wenn sie an zweite Personen übertragen werden. (11) Für Schulen wird der Eintritt über einen Benutzungsnachweis mit der Stadt abgerechnet.

4 Haftung (1) Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. (2) Für Personen,- Sach- oder Vermögensschäden haftet der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen eingebrachter Sachen und Bargeld wird kein Ersatz geleistet, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Beschäftigten der Stadtwerke Heppenheim oder deren Erfüllungsgehilfen ursächlich ist (dies gilt auch für die Garderobenschränke und Wertfächer). (3) Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 4 Benutzung des Bades (1) Die Badezeit entspricht einschließlich Aus- und Ankleiden den entsprechend bekannt gemachten Öffnungszeiten. (2) Der Badegast ist für das Verschließen der Garderobenschränke und Wertfächer sowie für die Aufbewahrung der Schlüssel selbst verantwortlich. Bei Verlust des Schlüssels ist der dadurch entstandene Schaden zu ersetzen. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal des Bades geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. (3) Die Nutzung der Umkleidekabine durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Davon ausgenommen sind die Sammelumkleiden und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können. (4) Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung genutzt werden. (5) Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. (6) Barfußgänge und Duschräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. (7) Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.

5 5.3 5 (8) Schwimmbecken dürfen nur von geübten Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer/innen müssen in Nichtschwimmerbecken und kleinere Kinder in Plantschbecken. (9) Die Benutzung der Sprunganlagen (Startblöcke) ist gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass a) der Sprungbereicht frei ist b) nur eine Person den Startblock betritt (10) Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Einrutschbereich muss sofort verlassen werden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Das Rutschen geschieht auf eigene Gefahr. (11) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in ein Becken ist untersagt. (12) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Verwendung von Schwimmhilfen in Schwimmerbecken ist nicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. (13) Ballspiele auf der Liegewiese sind nicht gestattet. (14) Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Verein oder der/die Übungsleiter/in für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich. (15) Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur im Bereich der Liegewiese bzw. an gesondert ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. 5 Schwimmunterricht Private Schwimmlehrer/-innen sind zu gewerbsmäßiger Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist der Schwimmunterricht von Schulklassen, wenn er durch den zuständigen Lehrer/in während der Unterrichtszeit ausgeübt wird.

6 Ausnahmen Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Hausund Badeordnung bedarf. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung der Stadtwerke entgegen. 7 Inkrafttreten Die Haus- und Badeordnung für das Freibad tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft. Heppenheim, den 5. April 2011 Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim Gerhard Herbert Bürgermeister Neufassung beschlossen am veröffentlicht am ) in Kraft getreten am (wegen redaktioneller Korrektur nochmals am veröffentlicht)

Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz. 1 Allgemeines

Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz. 1 Allgemeines Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994

Mehr

Haus-, Bade- und Saunaordnung für das Freizeitbad der TWE

Haus-, Bade- und Saunaordnung für das Freizeitbad der TWE Das Bad und die Sauna der Technische Werke Eberswalde GmbH (nachstehend TWE genannt) stehen allen Besuchern als eine Stätte der Erholung und Entspannung zur Verfügung. Ziel aller Mitarbeiter ist es, Ihnen

Mehr

B A D E O R D N U N G

B A D E O R D N U N G B A D E O R D N U N G FÜR DAS WALDSCHWIMMBAD MÖRFELDEN 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. Allgemeines II. Ordnungsgrundsätze III. Zutritt IV. Benutzung des Bades und der Einrichtungen V. Sammelbenutzer

Mehr

B e n u t z u n g s o r d n u n g

B e n u t z u n g s o r d n u n g B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Naturbad Pennigsehl der Samtgemeinde Liebenau 1 Zweck der Benutzungsordnung (1) Die Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Naturbad.

Mehr

Haus- und Badeordnung für die WellnessParadies am Silbersee GmbH

Haus- und Badeordnung für die WellnessParadies am Silbersee GmbH Haus- und Badeordnung für die WellnessParadies am Silbersee GmbH I Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck der Haus- und Badeordnung Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten

Mehr

Haus- und Nutzerordnung, Saunaordnung

Haus- und Nutzerordnung, Saunaordnung Haus- und Nutzerordnung, Saunaordnung Die Haus- und Nutzerordnung dient der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Holstein Therme Bad Schwartau und im Asklepios

Mehr

Bade- und Entgeltordnung für das beheizte Waldschwimmbad der Gemeinde Niedernhausen

Bade- und Entgeltordnung für das beheizte Waldschwimmbad der Gemeinde Niedernhausen Bade- und Entgeltordnung für das beheizte Waldschwimmbad der Gemeinde Niedernhausen Präambel Die Gemeinde Niedernhausen betreibt das Waldschwimmbad als öffentliche Einrichtung bei privatrechtlicher Ausgestaltung

Mehr

Haus und Badeordnung für das Innerstebad Sarstedt

Haus und Badeordnung für das Innerstebad Sarstedt Haus und Badeordnung für das Innerstebad Sarstedt 1. Allgemeines Das Innerstebad Sarstedt ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Sarstedt. Es soll eine Stätte der Erholung und Entspannung sowie der

Mehr

Bade- und Saunaordnung

Bade- und Saunaordnung Bade- und Saunaordnung Stand September 2009 Stadtbad Okeraue Bade- und Saunaordnung Die Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Einrichtungen des Stadtbads Okeraue und

Mehr

Haus- und Badeordnung für das HallenFreizeitBad des StadtBetriebes Bornheim

Haus- und Badeordnung für das HallenFreizeitBad des StadtBetriebes Bornheim Haus- und Badeordnung für das HallenFreizeitBad des StadtBetriebes Bornheim Aufgrund des 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Allgemeine Haus- und Badeordnung aller von der Sport- und Freizeitmanagement GmbH betriebenen Schwimmbäder.

Allgemeine Haus- und Badeordnung aller von der Sport- und Freizeitmanagement GmbH betriebenen Schwimmbäder. Allgemeine Haus- und Badeordnung aller von der Sport- und Freizeitmanagement GmbH betriebenen Schwimmbäder. 1 Zweck der Haus und Badeordnung 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und

Mehr

Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek. Allgemeines

Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek. Allgemeines Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek Allgemeines Die Turn- und Sporthallen der Stadt Schwarzenbek sind als öffentliche Einrichtungen Allgemeingut. Sie zu erhalten und

Mehr

Benutzungsordnung für die städtischen Schulturnhallen

Benutzungsordnung für die städtischen Schulturnhallen STADT FRIEDRICHSTHAL Benutzungsordnung für die städtischen Schulturnhallen Vorwort Die städtischen Schulturnhallen wurden von der Stadt Friedrichsthal erstellt und werden mit erheblichen Mitteln laufend

Mehr

Badeordnung für das Sport- und Familienbad und die Sauna- und Wellness-Landschaft im Quadrium Wernau (Neckar)

Badeordnung für das Sport- und Familienbad und die Sauna- und Wellness-Landschaft im Quadrium Wernau (Neckar) Badeordnung für das Sport- und Familienbad und die Sauna- und Wellness-Landschaft im Quadrium Wernau (Neckar) Aufgrund des 2 Absatz 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wernauer Bäder hat der Betriebsausschuss

Mehr

Stadt Markgröningen. Benutzungsordnung für die Sporthalle auf dem Benzberg. Zweckbestimmung

Stadt Markgröningen. Benutzungsordnung für die Sporthalle auf dem Benzberg. Zweckbestimmung AZ: 020.051; 564 OR 7.13 Stadt Markgröningen Benutzungsordnung für die Sporthalle auf dem Benzberg 1 Zweckbestimmung Die Sporthalle der Stadt Markgröningen dient dem Turn- und Sportunterricht der öffentlichen

Mehr

Gebührensatzung. für das Freibad der Stadt Lauf a.d.pegnitz. in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2015

Gebührensatzung. für das Freibad der Stadt Lauf a.d.pegnitz. in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2015 Gebührensatzung für das Freibad der Stadt Lauf a.d.pegnitz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. November 2015 Die Stadt Lauf a.d.pegnitz erlässt auf Grund der Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998 Benutzungsordnung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm vom 30.06.1998 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.1998 aufgrund des

Mehr

H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim

H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim H a u s - u n d B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Parktheater Bergstraße Bensheim Das Parktheater Bergstraße Bensheim dient vorwiegend der Gemeinschaftspflege und der Förderung des kulturellen

Mehr

Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für das Haus der Vereine OT Waschleithe

Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für das Haus der Vereine OT Waschleithe Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für das Haus der Vereine OT Waschleithe Der Gemeinderat der Gemeinde Beierfeld hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2001 mit Beschluss-Nr. 2001/518

Mehr

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Räumlichkeiten des IPTPR.

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Räumlichkeiten des IPTPR. Institut für Physikalische Therapie, Prävention und Rehabilitation Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg- Universität Mainz für den Bereich des Instituts für Physikalische

Mehr

Benutzungsordnung für die Sporthalle Jöhlingen

Benutzungsordnung für die Sporthalle Jöhlingen Benutzungsordnung für die Sporthalle Jöhlingen 1 Zweckbestimmung... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Verwaltung und Aufsicht... 2 4 Benutzer... 2 5 Benutzungszeiten... 3 6 Ordnungsvorschriften... 3 7 Jugendschutz...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bremer Bäder GmbH Seite 1 von 6

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bremer Bäder GmbH Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 1. HAUS- UND BADEORDNUNG 1.1 Allgemeines 1.1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der allgemeinen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie ist für alle Badegäste verbindlich und setzt gegenseitige

Mehr

Benutzungsordnung für die Öffentliche Bibliothek Großbeeren

Benutzungsordnung für die Öffentliche Bibliothek Großbeeren Benutzungsordnung für die Öffentliche Bibliothek Großbeeren 1 Allgemeines Die Öffentliche Bibliothek Großbeeren (nachfolgend ÖB Großbeeren) ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Großbeeren. Sie

Mehr

Benutzungssatzung. für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf

Benutzungssatzung. für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf Benutzungssatzung für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom

Mehr

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften S A T Z U N G über die Unterbringung Obdachloser und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Stelle (Notunterkunftssatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des

Mehr

Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012

Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012 Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL. S. 153), zuletzt

Mehr

HANSEDOM THERMENORDNUNG / HAUSORDNUNG STAND: 18.05.2015. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand 01. Januar 2007

HANSEDOM THERMENORDNUNG / HAUSORDNUNG STAND: 18.05.2015. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand 01. Januar 2007 HANSEDOM THERMENORDNUNG / HAUSORDNUNG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand 01. Januar 2007 THERMENORDNUNG / HAUSORDNUNG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Fördeland Therme Glücksburg GmbH Seite 1 von 15

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bürgerhaus Niesky GmbH --------------------------------------------------------------

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bürgerhaus Niesky GmbH -------------------------------------------------------------- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bürgerhaus Niesky GmbH -------------------------------------------------------------- 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

B E N U T Z U N G S O R D N U N G B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde BOTTENBACH 1 Allgemeines Das Bürgerhaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Bottenbach. 2 Gestattungsart (1) Wird das Bürgerhaus

Mehr

Änderung Ratsbeschluss Bürgermeister In Kraft. Vorschriften am am am

Änderung Ratsbeschluss Bürgermeister In Kraft. Vorschriften am am am 1 Benutzungs- und Entgeltordnung für das Ortsrechtsverzeichnis Nr. 35 a Nachstehend sind alle z.z. geltenden Vorschriften zusammengefaßt. Aus redaktionellen Gründen wird auf den Text der einzelnen Präambeln

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

B E N U T Z U N G S O R D N U N G 1 Gemeinde Langenenslingen Landkreis Biberach B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die gemeindlichen Hallen und Veranstaltungsräume (ohne Mehrzweckhalle Langenenslingen) I. Gemeinsame Bestimmungen 1 -

Mehr

Stadtbibliothek Bad Homburg v. d. Höhe Benutzungsordnung

Stadtbibliothek Bad Homburg v. d. Höhe Benutzungsordnung Stadtbibliothek Bad Homburg v. d. Höhe Benutzungsordnung 1 Allgemeines Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse,

Mehr

Satzung. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Stuhr

Satzung. über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Stuhr Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Stuhr Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.August 1996 (Nds.

Mehr

Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung

Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Felix-Dahn-Str. 3 20357 Hamburg Tel.: 428 842-842 Benutzungsordnung 1. Allgemeines 1.1 Aufgaben Die Bibliothek

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Coswig (Anhalt)

Benutzungs- und Gebührensatzung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Coswig (Anhalt) Benutzungs- und Gebührensatzung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Coswig (Anhalt) Präambel Aufgrund der 6, 8 und 44 (3) Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung

Mehr

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek SATZUNG DER STADT GUBEN über die Benutzung der Stadtbibliothek 2 Aufgrund der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Mehrzweckraum an der Schönbuchschule ( Schönbuchsaal )

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Mehrzweckraum an der Schönbuchschule ( Schönbuchsaal ) Gemeinde Hildrizhausen Kreis Böblingen Benutzungs- und Gebührenordnung für den Mehrzweckraum an der Schönbuchschule ( Schönbuchsaal ) 1 Zweckbestimmung und Bezeichnung Der Mehrzweckraum an der Schönbuchschule

Mehr

STADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41

STADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41 STADT GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: 6 ö Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015 Az.-K: 020.0611; 354.41 Stadt Riedlingen Landkreis Biberach 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung über die Bereitstellung von Räumen in den Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein

Benutzungs- und Gebührensatzung über die Bereitstellung von Räumen in den Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein Benutzungs- und Gebührensatzung über die Bereitstellung von Räumen in den Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein Gemäß 4 der Kreisordnung für das Land Schleswig-Holstein in Verbindung mit 49 Abs.

Mehr

Hallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried

Hallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried Hallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried Die Gemeinde Ried hat erhebliche Mittel für den Bau einer Schulturnhalle aufgewendet. Zudem werden erhebliche

Mehr

Benutzungs- und Entgeltsordnung

Benutzungs- und Entgeltsordnung Benutzungs- und Entgeltsordnung für die Benutzung des Bürgersaals, des Foyers, der Galerie sowie technischer Geräte der Stadt Bad Segeberg Seite 1 von 10 Bürgersaals, des Foyers der Galerie sowie technischer

Mehr

Benutzungsordnung für die Sporthalle

Benutzungsordnung für die Sporthalle Benutzungsordnung für die Sporthalle Vorwort Die Gemeinde Schönwald im Schwarzwald unterhält diese Sporthalle. Die Räumlichkeiten geben neben der Abhaltung von Schulsport auch den Vereinen der Gemeinde

Mehr

- 1 - Bekanntmachung. der Neufassung der "Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde. (Bücherei-Satzung)

- 1 - Bekanntmachung. der Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde. (Bücherei-Satzung) - 1 - Bekanntmachung der Neufassung der "Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde Hollenstedt" (Bücherei-Satzung) Aufgrund des Artikels 3 der 1. Änderungssatzung der "Benutzungs-

Mehr

Satzung über die Einführung einer Benutzungsordnung für die Mediathek Kehl (Mediatheksordnung)

Satzung über die Einführung einer Benutzungsordnung für die Mediathek Kehl (Mediatheksordnung) Satzung über die Einführung einer Benutzungsordnung für die Mediathek Kehl (Mediatheksordnung) Der Gemeinderat der Stadt Kehl hat in seiner Sitzung vom 29.04.2015 die nachstehende Satzung über die Benutzungsordnung

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbibliothek Hermsdorf Vom: 08.12.2003

Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbibliothek Hermsdorf Vom: 08.12.2003 Stadt Hermsdorf Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbibliothek Hermsdorf Vom: 08.12.2003 Benutzungsordnung Bibliothek 1 Allgemeines Die Stadtbibliothek Hermsdorf ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt

Mehr

Haus- und Benutzungsordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Höfendorf mit Bürgersaal, Küche und Nebenräumen

Haus- und Benutzungsordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Höfendorf mit Bürgersaal, Küche und Nebenräumen Gemeinde Rangendingen Zollernalbkreis Haus- und Benutzungsordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Höfendorf mit Bürgersaal, Küche und Nebenräumen 1 Allgemeine Regelungen (1) Das Bürgerhaus Höfendorf

Mehr

Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung)

Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung) Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung) Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI.

Mehr

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Grünanlagensatzung)

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Grünanlagensatzung) Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Grünanlagensatzung) Vom 27. September 2004 Die Stadt Rothenburg ob der Tauber erlässt

Mehr

Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP)

Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP) EINSTELLBEDINGUNGEN FÜR PARKGARAGEN UND HOTELPARKPLÄTZE (AGBP) der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co.KG KG bzw. ihre zugehörigen Hotels, das Hotel Stadt Aachen, das Hotel Stadt Naumburg sowie das Hotel Zur

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bibliothek der Stadt Waltershausen

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bibliothek der Stadt Waltershausen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bibliothek der Stadt Waltershausen 1 Allgemeines Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Waltershausen. 2 Entgelte Die Benutzung der Stadtbibliothek

Mehr

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), den 19.02.2001 Frankfurt (Oder) HAUSORDNUNG. der. Europa-Universität Viadrina.

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), den 19.02.2001 Frankfurt (Oder) HAUSORDNUNG. der. Europa-Universität Viadrina. Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), den 19.02.2001 Frankfurt (Oder) HAUSORDNUNG der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Das Hausrecht wird durch die Präsidentin und deren Beauftragten

Mehr

(1) Die Stadionordnung gilt für das Holzhofstadion des 1. CfR Pforzheim 1896 e. V., Kanzlerstraße

(1) Die Stadionordnung gilt für das Holzhofstadion des 1. CfR Pforzheim 1896 e. V., Kanzlerstraße Polizeiverordnung der Stadt Pforzheim als Ortspolizeibehörde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Holzhofstadion des 1. CfR Pforzheim 1896 e. V. (Stadionordnung) vom 31.07.2015

Mehr

Veranstaltungsordnung Bürgerfest 25 Jahre Land Brandenburg. Veranstaltungsordnung für die Veranstaltung. 25 Jahre Land Brandenburg. am 26.09.

Veranstaltungsordnung Bürgerfest 25 Jahre Land Brandenburg. Veranstaltungsordnung für die Veranstaltung. 25 Jahre Land Brandenburg. am 26.09. Veranstaltungsordnung Bürgerfest 25 Jahre Land Brandenburg Veranstaltungsordnung für die Veranstaltung 25 Jahre Land Brandenburg am 26.09.2015 in Potsdam, Alter Markt, Steubenplatz und Neuer Lustgarten

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Mehrzweckhalle Istrup. (Nutzung nur durch Istruper Vereine, keine private oder kommerzielle Vergabe möglich)

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Mehrzweckhalle Istrup. (Nutzung nur durch Istruper Vereine, keine private oder kommerzielle Vergabe möglich) Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle Istrup (Nutzung nur durch Istruper Vereine, keine private oder kommerzielle Vergabe möglich) 1 Die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Gebührenordnung

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen Der Rat der Stadt Lünen hat in seiner Sitzung am 23.04.2015 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei Lünen beschlossen: 1 Allgemeines

Mehr

S A T Z U N G S A T Z U N G

S A T Z U N G S A T Z U N G S A T Z U N G 1 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades (Waldbades) Beschlossen in der Stadtratssitzung am 27.01.2015 Veröffentlicht durch Niederlegung im Haupt- und

Mehr

Benutzungsordnung für den Bürgertreff Uhlerborn

Benutzungsordnung für den Bürgertreff Uhlerborn Benutzungsordnung für den Bürgertreff Uhlerborn Die Einwohner und örtlichen Vereine Heidesheims sind berechtigt, den Bürgertreff Uhlerborn unter den nachstehend genannten Voraussetzungen zu benutzen. Anderen

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Seiffen

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Seiffen Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Seiffen 1 ALLGEMEINES Die Bibliothek Seiffen ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Seiffen. Diese Einrichtung dient der Bildung,

Mehr

Benutzungsordnung für das Bürgerhaus. der Gemeinde Budenheim

Benutzungsordnung für das Bürgerhaus. der Gemeinde Budenheim Benutzungsordnung für das Bürgerhaus der Gemeinde Budenheim Die Einwohner und örtlichen Vereine Budenheims sind berechtigt, das Bürgerhaus der Gemeinde Budenheim unter den nachstehend genannten Voraussetzungen

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Ditzingen

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Ditzingen 354.10-1 Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Ditzingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Beschluss des Gemeinderats am 25.10.2005 Allgemeines

Mehr

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Wilsdruff

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Wilsdruff Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Wilsdruff 1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Wilsdruff. (2) Jedermann kann die Stadtbibliothek auf öffentlichrechtlicher

Mehr

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen

Mehr

S A T Z U N G über die Benutzung der Stadtbibliothek Schwetzingen (Benutzungsordnung)

S A T Z U N G über die Benutzung der Stadtbibliothek Schwetzingen (Benutzungsordnung) Stadt Schwetzingen Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G über die Benutzung der Stadtbibliothek Schwetzingen (Benutzungsordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 2 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Panoramabad Bornheim Telefon: 0 69 / 27 10 89 13 00 0 69 / 27 10 89 13 05

Panoramabad Bornheim Telefon: 0 69 / 27 10 89 13 00 0 69 / 27 10 89 13 05 Kursangebot in unseren Frankfurter Bädern Stand: November 2014 BABYWASSER- GEWÖHNUNG 4 Mon. 2 Jahre Rebstockbad, 11-13, 10-12 + 20:00-21:00, 10-12 15.01.-12.02.2015 09:30-10:05 10:30-11:05 11:30-12:05

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Bad Nauheim

Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Bad Nauheim Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Bad Nauheim Aufgrund der 5, 19, 20, 51, 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. S a t z u n g. über die Benutzung der Stadtbibliothek

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. S a t z u n g. über die Benutzung der Stadtbibliothek Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen S a t z u n g über die Benutzung der Stadtbibliothek vom 27.06.1984, geändert am 14.11.1990, 23.09.1992, 31.03.1993, 04.12.1996, 16.12.1997, 13.12.2000, 18.07.2001;

Mehr

S a t z u n g. (1) Die Ortsgemeinde Patersberg stellt Räume und Einrichtungen im Dorfgemeinschaftshaus Uus gut Stubb zur Verfügung, und zwar

S a t z u n g. (1) Die Ortsgemeinde Patersberg stellt Räume und Einrichtungen im Dorfgemeinschaftshaus Uus gut Stubb zur Verfügung, und zwar S a t z u n g der Ortsgemeinde Patersberg über die Benutzung von Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus Uus gut Stubb und über die Erhebung von Gebühren vom 30.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund des

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung über die außerschulische Nutzung von Schulräumen und der Sporthallen des Schulverbandes Hohenwestedt

Benutzungs- und Gebührenordnung über die außerschulische Nutzung von Schulräumen und der Sporthallen des Schulverbandes Hohenwestedt Benutzungs- und Gebührenordnung über die außerschulische Nutzung von Schulräumen und der Sporthallen des Schulverbandes Hohenwestedt Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Hohenwestedt hat in ihrer

Mehr

zum Benützungsreglement für das Freibad und die Uzehalle

zum Benützungsreglement für das Freibad und die Uzehalle Der Gemeinderat erlässt folgenden Nachtrag 1 zum Benützungsreglement für das Freibad und die Uzehalle vom 19. November 2002 Art. 3 Abs. 1 lautet neu wie folgt: Die Liegenschaftenverwaltung setzt Saisonbeginn

Mehr

Stadtbibliothek Nidda

Stadtbibliothek Nidda Stadtbibliothek Nidda Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Nidda Benutzungs- und Gebührenordnung Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993

Mehr

Satzung. zur Nutzung der Sportanlage Ludwigspark vom 06.06.2000 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 17.03.2010

Satzung. zur Nutzung der Sportanlage Ludwigspark vom 06.06.2000 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 17.03.2010 Satzung zur Nutzung der Sportanlage Ludwigspark vom 06.06.2000 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 17.03.2010 1 Zweckbestimmung Die Satzung dient er geregelten Benutzung, der Ordnung und der Verkehrssicherheit

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für das Höfle 350.550

Miet- und Benutzungsordnung für das Höfle 350.550 vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 12.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN... 2 1. Geltungsbereich... 2 2. Zuständigkeit... 2 3. Mietvertrag... 2 4. Veranstalter...

Mehr

1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (1) Betreiber der CAMPUS Boulderhalle ist die Firma KRAFTwerk GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Micha

Mehr

Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Bibliothek. der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft. vom 11. Februar 1997

Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Bibliothek. der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft. vom 11. Februar 1997 Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Bibliothek der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 11. Februar 1997 in der Fassung vom 16. Februar 2009 I Allgemeines 1 Aufgaben der Bibliothek (1)

Mehr

333.100 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) 1

333.100 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) 1 .00 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) (Vom 0. September 997) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. quater der Bundesverfassung, in

Mehr

Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang)

Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang) Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei der Stadt Tornesch und des Kreismedienzentrums in Tornesch (mit Gebührenordnung im Anhang) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der

Mehr

2 Benutzungsmöglichkeit

2 Benutzungsmöglichkeit Satzung über die Benutzung und die Gebühren für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Schöneberg Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schöneberg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vergabe von multifunktionalen Räumen in Bürgerhäusern und Bürgerzentren der Stadt Köln.

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vergabe von multifunktionalen Räumen in Bürgerhäusern und Bürgerzentren der Stadt Köln. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vergabe von multifunktionalen Räumen in Bürgerhäusern und Bürgerzentren der Stadt Köln 1 Zweck (1) Multifunktionale Räume in Bürgerhäusern und Bürgerzentren der Stadt

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg

Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg Benutzungs- und Entgeltordnung der Oesterhalle der Stadt Plettenberg in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 15.06.2010 1 Allgemeine Grundsätze und Zielsetzung (1) Die Stadt Plettenberg fördert das Gemeinschaftsleben

Mehr

Benutzungsordnung der Bibliothek der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland und des Lehrinstitut für Gesundheitsberufe der SHG

Benutzungsordnung der Bibliothek der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland und des Lehrinstitut für Gesundheitsberufe der SHG LEHRINSTITUT FÜR GESUNDHEITSBERUFE Benutzungsordnung der Bibliothek der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland und des Lehrinstitut für Gesundheitsberufe der SHG Zweck und Aufgaben der

Mehr

Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden

Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Satzung über die Benutzung und die Gebühren der in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Aufgrund der 10, 11, 30, und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Aufgrund der 7, 8 und 41 (1) Satz 2, Ziffer f der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde Hollenstedt

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde Hollenstedt Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Samtgemeinde Hollenstedt Aufgrund der 10, 13, 58, 98 und 111 der Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Flug- und Betriebsordnung (FBO) für Gleitschirm- und Drachenflieger. am Tegelberg & Buchenberg

Flug- und Betriebsordnung (FBO) für Gleitschirm- und Drachenflieger. am Tegelberg & Buchenberg Flug- und Betriebsordnung (FBO) für Gleitschirm- und Drachenflieger am Tegelberg & Buchenberg Die Tegelbergbahn hat aus Gründen der Flugsicherheit und zur Sicherstellung eines geordneten Start-, Flug-

Mehr

1 Benutzungsrecht. (2) Die Öffnungszeiten der Mediathek werden öffentlich bekannt gemacht. 2 Anmeldung, Benutzerausweis

1 Benutzungsrecht. (2) Die Öffnungszeiten der Mediathek werden öffentlich bekannt gemacht. 2 Anmeldung, Benutzerausweis Benutzungsordnung Mediatheksordnung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Benutzungsordnung für die Mediathek der Stadt Schramberg 1 Allgemeines 2 Benutzung 3 Anmeldung

Benutzungsordnung für die Mediathek der Stadt Schramberg 1 Allgemeines 2 Benutzung 3 Anmeldung Benutzungsordnung für die Mediathek der Stadt Schramberg Für die Benutzung der Mediathek der Stadt Schramberg werden mit Zustimmung des Gemeinderates der Großen Kreisstadt Schramberg folgende Benutzungs-

Mehr

Benutzungsordnung für die Unihockey Arena, in Moosseedorf, Postadresse: Sportweg 3, 3322 Urtenen Schönbühl. "Raiffeisen unihockeyarena"

Benutzungsordnung für die Unihockey Arena, in Moosseedorf, Postadresse: Sportweg 3, 3322 Urtenen Schönbühl. Raiffeisen unihockeyarena Benutzungsordnung für die Unihockey Arena, in Moosseedorf, Postadresse: Sportweg 3, 3322 Urtenen Schönbühl "Raiffeisen unihockeyarena" 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Die Benutzungsordnung gilt für

Mehr

Hausordnung für die Uhrmacher-Ketterer Halle in Schönwald im Schwarzwald

Hausordnung für die Uhrmacher-Ketterer Halle in Schönwald im Schwarzwald Hausordnung für die Uhrmacher-Ketterer Halle in Schönwald im Schwarzwald 1 Verwaltung der Uhrmacher-Ketterer-Halle Die Verwaltung der Uhrmacher-Ketterer-Halle mit allen Räumen und Einrichtungen untersteht

Mehr

INTERNATSORDNUNG DEHOGA MERKBLATT. Stand 1.7.2011

INTERNATSORDNUNG DEHOGA MERKBLATT. Stand 1.7.2011 DEHOGA MERKBLATT INTERNATSORDNUNG Stand 1.7.2011 Ihre Ansprechspartner Herr Peter Lander Internatsleiter Internat des Gastgewerbes Hausener Straße 21 73337 Bad Überkingen > info-internat@dehogabw.de Telefon:

Mehr

Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung der Gemeindebücherei Roßla. Präambel

Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung der Gemeindebücherei Roßla. Präambel Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung der Gemeindebücherei Roßla Präambel Gemäß der 6 und 44 der GO-LSA vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) zuletzt geändert durch Art. 1 des Kommunalrechtsänderungsgesetzes

Mehr

Geschäftsvereinbarung Für eine private Geburtstagsveranstaltung zwischen. Salt & Pepper

Geschäftsvereinbarung Für eine private Geburtstagsveranstaltung zwischen. Salt & Pepper Geschäftsvereinbarung Für eine private Geburtstagsveranstaltung zwischen Salt & Pepper Östliche- Karl- Friedrich- Str. 35, 75175 Pforzheim trgmbh@me.com / Mobil 0151 50 650 696 - nachstehend Betreiber

Mehr

Ordnung für die Benutzung des Gemeinschaftszentrums Ziegenbrink (BenO GZ Ziegenbrink) vom 27. September 1982

Ordnung für die Benutzung des Gemeinschaftszentrums Ziegenbrink (BenO GZ Ziegenbrink) vom 27. September 1982 V 1.4 Seite 1 von 5 Ordnung für die Benutzung des Gemeinschaftszentrums Ziegenbrink (BenO GZ Ziegenbrink) vom 27. September 1982 Auf Grund des 8 Abs. 1 der Satzung der Stadt Osnabrück vom 27. Mai 1975

Mehr

Stadtbibliothek Benutzungsordnung

Stadtbibliothek Benutzungsordnung Stadtbibliothek Benutzungsordnung Domplatz 15 35578 Wetzlar Öffnungszeiten: Dienstag: Mittwoch, Donnerstag, Freitag: Samstag: 10:00 18:00 Uhr 12:00 18:00 Uhr 10:00 13:00 Uhr 06441 / 99-4112 oder 06441

Mehr

Ordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zur Überlassung der Aula, des Konzilsaales, des Konferenzraumes und des Universitätsinnenhofes

Ordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zur Überlassung der Aula, des Konzilsaales, des Konferenzraumes und des Universitätsinnenhofes Ordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zur Überlassung der Aula, des Konzilsaales, des Konferenzraumes und des Universitätsinnenhofes 1 Anwendungsbereich (1) Die Universität nutzt die Aula,

Mehr

2.4 Nachrangig können in der dann noch verbleibenden Zeit im Löhrerhof auch private Veranstaltungen (z.b. Familienfeiern) durchgeführt werden.

2.4 Nachrangig können in der dann noch verbleibenden Zeit im Löhrerhof auch private Veranstaltungen (z.b. Familienfeiern) durchgeführt werden. Löhrerhof Nutzungs- und Entgeltordnung 1. Allgemeines Das Denkmal Löhrerhof wurde mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kulturstiftung der Kreissparkasse Köln von der Stadt Hürth restauriert.

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 37 Datum 24.10.2008 Nr.

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 37 Datum 24.10.2008 Nr. AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 37 Datum 24.10.2008 Nr. 69 Nutzungsordnung für die Räumlichkeiten und das technische Equipment

Mehr