4. Bewerbungsunterlagen

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1 Teilnahmebedingungen für den Nachwuchsaward "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg Düsseldorf" im Rahmen der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin im Juli Veranstalter des Nachwuchsawards Die Mercedes-Benz Fashion Week Berlin wird im Juli 2013 von der IMG GmbH, International Management Group GmbH, Invalidenstr. 35, Berlin ausgerichtet. Im Rahmen der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin im Juli 2013 veranstaltet die Peek & Cloppenburg KG, Berliner Allee 2, D Düsseldorf (im Folgenden P&C ) zum sechsten Mal den Nachwuchsaward "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg Düsseldorf (im Folgenden Designer for Tomorrow oder auch DfT ). 2. Teilnahme Die Teilnahme am Nachwuchsaward "Designer for Tomorrow" erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen. Für die Anmeldung zum Wettbewerb ist die Ausfüllung des Einreichungsformulars erforderlich. In diesem ist die Angabe von Vorname, Nachname, -Adresse, Telefonnummer, Postadresse, Universität oder Ausbildungsstätte, Land der Universität oder Ausbildungsstätte und das Abschlussjahr erforderlich. Die Daten werden entsprechend Ziffer 9 dieser Teilnahmebedingungen vertraulich behandelt. Mit Unterzeichnung des Einreichungsformulars akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb. Hierzu unterzeichnet der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen ( Terms and Conditions ), sowie die Eidesstattlichen Erklärungen ( Affidavit ). 3. Bewerbungskriterien Teilnahmeberechtigt sind Modedesigner, die ihr Studium innerhalb der letzten beiden Jahre abgeschlossen haben, sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits zur Abschlussprüfung angemeldet haben oder eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Modedesign (Modenäher/in oder Modeschneider/in) nachweisen können. Zugelassen zum Wettbewerb sind alle Absolventen und Auszubildende, die ihr Studium bzw. ihre Ausbildung an einer Universität/Ausbildungsstätte innerhalb der Europäischen Union und/oder in den Ländern, in denen P&C mit Verkaufshäusern vertreten ist (siehe Anhang), abgeschlossen haben. Die Teilnehmer dürfen bisher keine eigene Kollektion im Handel vertrieben haben. Dabei steht der Teilnahme nichts entgegen, wenn die jeweiligen Teilnehmer ihre Kollektion bis zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich selbst vertreiben, d.h. über Atelierverkauf, angeschlossenen Showroom oder ähnliches. Die Teilnehmer werden von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass sie eine eigene Handelsagentur bzw. einen externen Vertrieb leiten. Dies gilt ebenso, wenn die vorgeführten Kollektionsteile bereits im Einzelhandel gelistet sind. Beim Wettbewerb berücksichtigt werden ausschließlich DOB- und HAKA-Kollektionen. Die zu zeigende Kollektion am Showtag auf der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin im Juli 2013 darf nicht schon bei anderen Wettbewerben gezeigt worden sein und der Kollektionsumfang muss mindestens acht komplette Outfits (Kleidungsstück/e, die ein passendes Gesamtbild ergeben) umfassen. Dies gilt nicht für die Kollektion, die zur Bewerbung eingereicht wird. Design-Teams gelten als ein Bewerber.

2 4. Bewerbungsunterlagen Bitte übersenden Sie: Bildmaterial der Bewerbungskollektion (Fotos oder Farbausdrucke im Format DIN A4 oder Diplomarbeit, Lookbooks wünschenswert). Bitte beachten Sie, dass die Kollektion nicht die Showkollektion für Juli 2013 sein muss Lebenslauf Porträtfoto Unterzeichnetes Einreichungsformular Unterzeichnete eidesstattliche Versicherung Die Bewerbungsunterlagen sind an folgende Adresse zu senden: Peek & Cloppenburg KG z.hd. Tanja Pitzen Berliner Allee 2 D Düsseldorf oder per an: dft@peek-cloppenburg.de Bitte beachten Sie, dass auf keinen Fall Kollektionsteile, Kleidungsstücke oder Ähnliches in Originalform zugeschickt werden, da keine Rücksendung dieser Teile möglich ist. 5. Ablauf 28. Februar 2013 Bewerbungsschluss (Poststempel) Ende März 2013 Verkündung der Top 10 Der Schirmherr des DfT selektiert aus allen ordnungsgemäß eingegangenen Bewerbungen seine Top 10. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Mitte April 2013 Bekanntgabe der Top 5 Der Schirmherr und eine hochkarätige Jury nominieren auf Grundlage der Bewerbungskollektion die Top 5. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Danach sind diese fünf Finalisten aufgefordert, ihre Showkollektion, bestehend aus acht Outfits, fertigzustellen. Dies kann auch die Bewerbungskollektion sein, sofern diese noch nicht auf anderen Wettbewerben gezeigt wurde. Für das erste Auswahlverfahren werden die Kollektionsentwürfe der Designer anonymisiert. D.h. die Entwürfe, die der Jury vorgelegt werden, enthalten keine Hinweise auf den Namen des Gestalters und keine weiteren Informationen, wie z.b. zur Hochschule und Herkunft.

3 Ende April/ Anfang Mai 2013 Anfang Juli 2013 Kollektionssichtung durch den Schirmherrn Der Schirmherr wird sich an einem noch zu bestimmenden Ort einen ganzen Tag lang Zeit nehmen, um die Showkollektionen zu sichten. Fitting Die finalen Looks werden abgestimmt und die Running-Order wird festgelegt. Juli 2013 Designer for Tomorrow -Awardshow 2013 Im Rahmen der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin findet die große finale Fashionshow statt, bei der die Top 5 erstmals ihre Kollektionen der Öffentlichkeit präsentieren. Direkt im Anschluss kürt der Schirmherr zusammen mit der Jury den Designer for Tomorrow Die Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Peek & Cloppenburg ermöglicht den Top 5 die kostenlose Teilnahme an der professionellen Fashion Show im Rahmen der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin im Juli 2013 mit allen dazugehörigen Bestandteilen wie Pressearbeit, Styling, Location, Musik, Technik, Models, Guest Management, etc. 6.. Kollektionssichtung und finales Fitting Die Kollektionssichtung, das finale Fitting und die Generalproben für alle Finalisten sowie die finale Fashion Show im Juli 2013 in Berlin sind verbindlich. Die Teilnahme kann ab dem 05. April 2013 nicht mehr zurückgezogen werden. Zudem verpflichtet sich jeder Teilnehmer im Vorfeld zur Fashion Show im Januar 2014 zeitlich verfügbar zu sein, um bei einem eventuellen Gewinn des "Designer for Tomorrow"-Award die Vorbereitungen für die Show im Januar 2014 leisten zu können. Es findet eine permanente PR Begleitung statt. P&C behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, falls die Veranstaltung aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Teilnehmers oder der Kollektion nicht wie geplant stattfinden kann. P&C übernimmt die Kosten für An- und Abreise zur finalen Fashion Show im Juli 2013 und zu allen Pflichtterminen in Berlin. Die Übernachtungskosten werden nur bei gesonderter Anreise außerhalb von Berlin übernommen. Dies gilt auch für die Kosten für An- und Abreise des Gewinners zur eigenen Fashion Show im Januar 2014 und zu allen Pflichtterminen sowie die Übernachtungskosten nur bei gesonderter Anreise außerhalb von Berlin. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht erstattet. 7. Gewinn Der Gewinner des Nachwuchsawards Designer for Tomorrow erhält eine eigene Fashion Show im Rahmen der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin im Januar 2014 (sofern P&C zu diesem Zeitpunkt noch als Sponsor der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin auftritt), sowie professionelle Unterstützung bei der Erstellung einer eigenen Show-Kollektion. Hierbei finanziert P&C die komplette Fashion Show (Slot, Technik, Produktion, Models, Styling, Guestmanagement,) sowie die Kollektionserstellung. P&C bietet dem Designer zudem an, ein nachhaltiges und individuelles Förderprogramm in Anspruch zu nehmen. Hierbei darf der Designer aus bestimmten Förderbausteinen sein individuelles Programm zusammenstellen. Dies kann beispielsweise eine Inspirationsreise inklusive Work Shop im Design Studio des Schirmherrn, die Bereitstellung eines eigenen Ateliers, Sponsorenakquise,

4 Mentorengespräche, etc. sein. Begleitet wird das gesamte Programm durch professionelle PR- Maßnahmen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist der Designer damit einverstanden, exklusiv für P&C mindestens drei Kollektionsteile zu entwerfen, welche in gemeinsamer Absprache (Preise, Materialien, etc.) produziert und entsprechend vertrieben werden können (in den P&C Verkaufshäusern und/oder Online). Ein Anspruch des Teilnehmers auf den Vertrieb seiner Kollektionsteile besteht nicht. Der Designer erhält im Falle der kommerziellen Nutzung der Kollektionsteile eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 10 % auf die erzielte Nettomarge für einen Zeitraum von maximal 7 Monaten ab Verkaufsstart des Sonderkollektionsteils.. P&C ist dazu berechtigt, das Design der für P&C entworfenen Kollektionsteile kostenfrei unbegrenzt zu nutzen. Der Gewinner des Nachwuchsawards "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg Düsseldorf" verpflichtet sich dazu, für einen Zeitraum von mindestens 10 Monaten nach der Show im Juli 2013 nur nach vorheriger Zustimmung durch P&C solche Tätigkeiten für Dritte auszuüben, welche im engen und konkreten Zusammenhang mit der Teilnahme am Designer for Tomorrow"-Award als Modedesigner sowie den eingereichten Kollektionsentwürfen stehen; im Übrigen wird der Teilnehmer in Bezug auf designfremde, andere Tätigkeit nicht beschränkt. P&C wird das exklusive, einseitige Recht eingeräumt, im genannten Zeitraum gegen Zahlung eines angemessenen Entgeltes mit dem Gewinner des "Designer for Tomorrow -Awards zusammenzuarbeiten. Einzelheiten einer solchen Zusammenarbeit werden die Parteien zu gegebener Zeit einvernehmlich vereinbaren. Macht P&C von dem eingeräumten Recht bis zum 31. Juli 2013, eine Zusammenarbeit mit dem Gewinner zu beginnen keinen Gebrauch, besteht für den Teilnehmer auch keine Beschränkung für Tätigkeiten mit Dritten als Modedesigner. Die genauen Rahmenbedingungen werden nach der Awardshow im Juli 2013 gemeinsam festgelegt. Jegliche Ansprüche auf Ersatz von getätigten Aufwendungen sowie Schadensersatzansprüche sind für den Fall, dass P&C im Januar 2014 nicht mehr als Sponsor der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin auftritt, ausgeschlossen. Ein Recht des Designers auf eine generelle oder bestimmte Form der Zusammenarbeit bzw. auf bestimmte Förderungsmaßnahmen wird hiermit nicht begründet. 8. Ausschluss von Teilnahme und Änderungen des Wettbewerbs Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf, von verbundenen Unternehmen i.s.v. 15 ff. AktG sowie von sämtliche Unternehmen, bei denen eine nach Köpfen oder nach Stimmrechten und einschließlich juristischer Personen gerechnet wechselseitige Identität von mindestens 25 % der mittelbaren und unmittelbaren Gesellschafter besteht sowie deren unmittelbare Angehörige. Finalisten aus den Vorjahren des Wettbewerbs Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg dürfen leider nicht mehr teilnehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht der jederzeitigen Unterbrechung oder Beendigung des Wettbewerbs ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen vor. Der Veranstalter wird von diesem Recht insbesondere dann Gebrauch machen, wenn die weitere Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. In diesem

5 Fall sind jegliche Ansprüche auf Ersatz von getätigten Aufwendungen sowie Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Änderungen im Ablauf, Programm und Veranstaltungsdatum des Wettbewerbs bleiben vorbehalten. 9. Verwendung der Teilnehmerdaten, Datenschutz Der Teilnehmer willigt mit der Unterzeichnung der Teilnahmebedingung ein, dass sein Name sowohl von Peek & Cloppenburg Düsseldorf als auch von dem Veranstalter der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin 2013/2014, IMG GmbH/International Management Group GmbH sowie deren jeweiligen Rechtsnachfolgern, veröffentlicht wird. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden zur Abwicklung des Wettbewerbs elektronisch verarbeitet und gespeichert. Die im Rahmen des Wettbewerbs erfassten Daten dienen ausschließlich dem Wettbewerb "Designer for Tomorrow". Alle im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erfassten Datensätze dürfen ausschließlich von P&C erfasst und gespeichert werden. Der Teilnehmer kann jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskunft über die bei Peek & Cloppenburg zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Der Teilnehmer kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten widerrufen, was zum Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme führt. Bei allen Fragen oder Verlangen zum Datenschutz wenden sich die Teilnehmer bitte schriftlich oder per an den Datenschutzbeauftragten der Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf: Peek & Cloppenburg KG, Datenschutzbeauftragter, Berliner Allee 2, Düsseldorf, Übertragung der Rechte zur Bild- und/oder Video-Verwendung sowie Zitierung Mit der Teilnahme am Wettbewerb "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg" räumt der Teilnehmer der Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf und auch dem Veranstalter der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin 2013/2014, IMG GmbH / International Management Group GmbH, beiden unabhängig voneinander sowie deren Rechtsnachfolgern das Recht ein, die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Bild- und Videorechten seiner Person (insbesondere, aber nicht abschließend Photo- und Video-Material im Zusammenhang mit dem Fitting und Shootings, Kollektionssichtung, der Awardshow und allen mit dem Wettbewerb verbundenen Terminen/Veranstaltungen) und Zitaten sowie alle weiteren hiermit im Zusammenhang stehenden Rechte zum Zwecke sämtlicher mit dem Wettbewerb verbundener Maßnahmen, insbesondere die damit verbundene Berichterstattungen, Dokumentationen, Pressearbeit und Werbung, gleich in welcher Form, zu nutzen und zu verwerten. Hierbei räumt der Teilnehmer der Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf und dem Veranstalter der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin 2013/2014, IMG GmbH /International Management Group GmbH, beiden unabhängig voneinander sowie deren jeweiligen Rechtsnachfolgern, die Rechte für alle Nutzungsarten, insbesondere die Rechte zur fotografischen, filmischen und drucktechnischen Nutzung zu den Bild- und Videorechten seiner Person in kommerzieller und nicht kommerzieller Weise, ein. P&C ist berechtigt, ihren Kooperationspartner und Sponsoren die Möglichkeit einzuräumen das vorgenannte Bild- und Videomaterial zu PR-Zwecken im Zusammenhang mit dem Wettbewerb "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg" zu nutzen. Die Teilnehmer an der Award-Show räumen P&C das exklusive Recht ein, die eingereichten Kollektionsentwürfe und Bilder der Bewerbungsunterlagen (Lookbook und Diplomarbeiten) zu kommerziellen und nicht kommerziellen

6 Zwecken zu nutzen. Im Falle der kommerziellen Nutzung erhält der Teilnehmer eine Beteiligung am Nettogewinn in Höhe von 10%. P&C und der Veranstalter der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin 2013/2014, IMG GmbH / International Management Group GmbH sowie deren Rechtsnachfolger sind zur Veröffentlichung sowie zur Zusammenarbeit mit den Teilnehmern berechtigt, aber nicht verpflichtet. P&C ist berechtigt, die ihr von den Teilnehmern übertragenen Rechte auf die Unternehmen der P&C-Gruppe zu übertragen. Bei der P&C-Gruppe handelt es sich um mit der Peek und Cloppenburg KG Düsseldorf verbundene Unternehmen i.s.v. 15 ff. AktG sowie sämtliche Unternehmen, bei denen eine nach Köpfen oder nach Stimmrechten und einschließlich juristischer Personen gerechnet wechselseitige Identität von mindestens 25 % der mittelbaren und unmittelbaren Gesellschafter besteht. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Teilnehmer. 11. Eigene Pressearbeit/ Marketingmaßnahmen Der Teilnehmer verpflichtet sich, eigene mit dem Wettbewerb "Designer for Tomorrow verbundene Maßnahmen, insbesondere damit verbundene Berichterstattung, Dokumentation, Pressearbeit und Werbung auch nach Abschluss des Wettbewerbs, P&C zur vorherigen schriftlichen Freigabe vorzulegen und diese nur nach erteilter Freigabe zu verbreiten. Bei sämtlichen mit dem Wettbewerb "Designer for Tomorrow" verbundenen Maßnahmen verpflichtet sich der Teilnehmer die folgenden Namensbezeichnungen wie folgt zu verwenden: Mercedes-Benz Fashion Week Berlin Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf Nachwuchsaward "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg, Düsseldorf" Der Designer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Marketingaktivitäten sowie Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Nachwuchsaward und/ oder P&C stehen, auch nach Abschluss des Wettbewerbs der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen. Dies beinhaltet u. a., jedoch nicht abschließend, die Verwendung des DfT-Logos bzw. des Peek & Cloppenburg Logos und jedwede textliche Erwähnung oder Nutzung von Designer for Tomorrow und/oder Peek & Cloppenburg zu kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken. 12. Haftung Es wird von Peek & Cloppenburg und dem Veranstalter der Mercedes-Benz Fashion Week Berlin 2013/2014, IMG GmbH/International Management Group GmbH sowie deren jeweiligen Rechtsnachfolgern keine Haftung für die eingereichten Zeichnungen und Kollektionen übernommen. Einreichungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere Verletzungen von Strafrecht, Urheberrechten, Marken- und anderen Kennzeichenrechten, Persönlichkeitsrechten und sonstigen Rechten Dritter darstellen, dürfen nicht gezeigt werden. Der Teilnehmer versichert daher, dass er über alle Rechte an der eingereichten Kollektion, der Showkollektion und den entsprechenden Zeichnungen verfügt, dass diese nicht beschränkt sind und dass die Kollektionen (Bewerbungs- und Showkollektion) und die entsprechenden Zeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Teilnehmer stellt die Veranstalter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass die vorgelegte Kollektion bei keinem anderen Wettbewerb gezeigt worden ist. Der Teilnehmer versichert dies zusätzlich schriftlich durch Unterzeichnung einer eidesstattlichen Versicherung.

7 13. Ansprechpartner Ansprechpartner für den Designer in allen Fragen zu diesem Vertrag und insbesondere für Freigaben ist: Peek & Cloppenburg KG, Düsseldorf Tanja Pitzen Tel.: Sonstiges Die Veranstaltung und alle mit ihr im Zusammenhang stehenden Abreden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8 Einreichungsformular zum Nachwuchsaward "Designer for Tomorrow by Peek & Cloppenburg Düsseldorf" Angaben Teilnehmer Vorname: Name: Postadresse: -Adresse: Telefon: Geburtsdatum: Hochschule/Ausbildungsstätte: Voraussichtliches Abschlussjahr: Land der Universität/Ausbildungsstätte: Ich habe die Teilnahmebedingungen für diesen Wettbewerb gelesen und erkläre mich mit den Bedingungen, einschließlich der Bedingungen zum Datenschutz und den Nutzungsrechten, einverstanden. Ort, Datum, Unterschrift

9 Anhang: Länder der Europäischen Union Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Vereintes Königreich Zypern Länder, in denen Peek & Cloppenburg mit Häusern vertreten ist * *(zusätzlich zu den Ländern der EU): Kroatien Schweiz

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