Offenlegungsbericht der Sparkasse Celle. Offenlegung gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) per vom 23. Juni 2016

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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Celle Offenlegung gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) vom 23. Juni 2016 Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Tabellenverzeichnis Allgemeine Informationen Einleitung Anwendungsbereich der Offenlegung (Art. 431, 436 und 13 CRR sowie 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Information zu Mandaten des Leitungsorgans Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans Angaben zum Risikoausschuss Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR) Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Art 437 (1) Buchstabe b) und c) CRR) Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Art. 437 (1) Buchstabe d) und e) CRR) Überschreitungsbeträge (Art. 492 (2) CRR) Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur der Kreditportfolios (Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Risikopositionen insgesamt Risikopositionen nach geographischen Hauptgebieten Risikopositionen nach Branchen Risikopositionen nach Restlaufzeiten Notleidende und überfällige Risikopositionen (Art. 442 Buchstaben g) und h) CRR) Bildung der Risikovorsorge (Art. 442 Buchstabe i) CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Inanspruchnahmen von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Seite 2

3 13 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Seite 3

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen... 7 Tabelle 2 Eigenkapital-Überleitungsrechnung... 9 Tabelle 3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Tabelle 4 Ausmaß der Überschreitung der Mindesteigenmittelanforderungen Tabelle 5 Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und -positionsklassen Tabelle 6 Positive Wiederbeschaffungswerte Tabelle 7 Risikopositionen insgesamt Tabelle 8 Risikopositionen nach Branchen Tabelle 9 Risikopositionen nach Restlaufzeiten Tabelle 10 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Tabelle 11 Entwicklung der Risikovorsorge Tabelle 12 Belastete und unbelastete Vermögenswerte Tabelle 13 Erhaltene Sicherheiten Tabelle 14 Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Tabelle 15 Nominierte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen und benannte Postenklassen je Risikopositionsklasse Tabelle 16 Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Tabelle 17 Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Tabelle 18 Wertansätze für Beteiligungen Tabelle 19 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Tabelle 20 Tabelle 21 Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRSum) Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommene Risikopositionen) (LRSpl) Tabelle 22 Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote (LRCom) Tabelle 23 Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen) Seite 4

5 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt dabei die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) sowie das interne Risikomanagement und Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht der zweiten Säule. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirement Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV- Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die in diesem Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditriskoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Bei den Risikopositionen (s. Punkt 6.1.1) erfolgt zudem eine Darstellung der Jahresdurchschnittswerte. Die Werte zu den belasteten und unbelasteten Vermögenswerten (s. Punkt 7) werden als Median-Werte offengelegt. 1.2 Anwendungsbereich der Offenlegung (Art. 431, 436 und 13 CRR sowie 26a KWG) Die Sparkasse Celle hat zum Berichtsstichtag keine Tochterunternehmen. Die nachfolgenden Angaben zur Offenlegung gemäß CRR beziehen sich daher ausschließlich auf die Sparkasse Celle als Einzelinstitut. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Celle macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Art. 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen. Die Gefahr der Offenlegung von vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen im Rahmen des Offenlegungsberichtes besteht nicht. Von der Möglichkeit zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen macht die Sparkasse Celle bei der Unterteilung der Risikopositionen im Kreditgeschäft sowie bei den notleidenden und überfälligen Risikopositionen jeweils nach geographischen Gebieten Gebrauch. Näheres hierzu s. Punkt sowie Punkt 6.2. Für beide Punkte wurde eine Prüfung der Angemessenheit der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Celle: Art. 438 Buchstabe b) CRR: Die Aufsicht hat keine Kapitalaufschläge gem. Art. 104 (1) Buchstabe a) CRD gefordert. Art. 440 CRR: Die Verhängung eines antizyklischen Kapitalpuffers kann erst ab dem Jahr 2016 erfolgen und hat somit zum 31. Dezember 2015 keine Relevanz. Art. 441 CRR: Die Sparkasse Celle ist kein global systemrelevantes Institut. Art. 449 CRR: Es bestehen keine Verbriefungspositionen bei der Sparkasse Celle. Art. 452 CRR: Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird der KSA-Ansatz zugrunde gelegt und nicht der IRB-Ansatz. Seite 5

6 Art. 454 CRR: Für die operationellen Risiken wird kein fortgeschrittener Messansatz verwendet. Art. 455 CRR: Es wird kein internes Modell für das Marktrisiko verwendet. 1.4 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Art. 431 bis 455 CRR) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Celle hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Diese Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 1.5 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offenzulegenden Informationen werden auf der Internetseite der Sparkasse Celle ( im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichts jederzeit auf der Internetseite zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich unter Punkt 6 Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Lageberichtes der Sparkasse Celle, der Bestandteil des Geschäftsberichtes ist, wieder. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Art. 434 (1) Satz 3 CRR an den entsprechenden Stellen einen Verweis auf die im Lagebericht veröffentlichten Informationen. Der Lagebericht der Sparkasse Celle ist ebenfalls auf der Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort veröffentlicht. 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstabe a) bis f) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind unter Punkt 6 Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Lageberichtes der Sparkasse Celle nach 289 HGB offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand der Sparkasse genehmigt. Er ist Bestandteil unseres Jahresabschlusses, der auf unserer Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Zusammenfassend ist an dieser Stelle festzustellen, dass die Sparkasse Celle eine konservative Risikoeinstellung hat, bei der die dauerhafte Fortführung des Geschäftsmodells auch nach Eintritt der Risiken im Vordergrund steht. Für die Risiken im Kreditgeschäft wird ein moderates, aber kontinuierliches Wachstum erwartet. In den anderen Risikoarten wie bspw. dem Spreadrisiko sowie dem Kursrisiko aus Aktien und Immobilienfonds sind für das Jahr 2016 bei einer Reduzierung des Zinsänderungsrisikos Ausweitungen geplant. Das Gesamtrisiko soll hierdurch jedoch nicht erhöht werden. Risikoerhöhungen in anderen Risikoklassen erfolgen nur in dem Umfang, in dem das Zinsänderungsrisiko reduziert wird. Die Risikotragfähigkeit war im Jahr 2015 zu jedem Zeitpunkt gegeben. In der wertorientierten Sichtweise betrug das Risiko regelmäßig weniger als 55% des zur Verfügung stehenden Deckungspotenzials. In der periodischen Betrachtung ergab sich nach dem simulierten Eintritt zahlreicher Risiken in den Jahren 2015 und 2016 für beide Jahre bei allen Betrachtungen eine Gesamtkennziffer gem. CRR oberhalb des Mindestwertes. Auch in der regulatorischen Sichtweise lag die Gesamtkennziffer gem. CRR immer spürbar über dem geforderten Wert von 8,0%. Die Gesamtrisikolimite wurden in der wertorientierten, der periodischen und der regulatorischen Sichtweise jederzeit eingehalten. Seite 6

7 Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken sind in den Limitsystemen der Sparkasse Celle verankert. So ist bspw. die Kreditvergabe in einzelnen Risikoklassen begrenzt und es bestehen Vorgaben zum Besicherungsumfang der insgesamt vergebenen Kredite. Des Weiteren wird über die Betrachtung von Cashflows sichergestellt, dass sich das Zinsänderungsrisiko im geplanten Rahmen bewegt. Bei Abweichungen erfolgt bspw. durch den Abschluss von Zinsswaps eine entsprechende Steuerung und Reduzierung des Risikos. Im Bereich der Wertpapieranlagen ist sichergestellt, dass Direktanlagen nur in besicherte Anleihen von Emittenten mit bester Bonität erfolgen. Die Investition in ungedeckte Anlagen erfolgt in Exchange Traded Funds (ETF), die jeweils die Entwicklung eines Indizes abbilden. Auf diese Weise erfolgt eine breite Streuung der ungedeckten Anlagen. Ausnahme bildet die Anlage von liquiden Mitteln, die aber nur innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erfolgt. Über regelmäßige Validierungen ist die Angemessenheit der Risikosysteme und -managementverfahren sichergestellt. Des Weiteren werden die Systeme regelmäßig weiterentwickelt und verbessert. 2.2 Erklärung des Vorstands zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) Buchstabe e) und f) CRR) Der Vorstand der Sparkasse Celle erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und für das Risikoprofil und die Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht der Sparkasse Celle, der als Bestandteil des Jahresabschlusses sowohl auf der Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ist, enthält unter Punkt 6 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse Celle und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.3 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Information zu Mandaten des Leitungsorgans Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Mandate des Leitungsorgans, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind in den Zahlen nicht enthalten, da sie nicht in bedeutenden Instituten bestehen. Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen gem. Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen ordentliche Mitglieder des Vorstandes ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrates -- 1 Tabelle 1 Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen Lediglich ein Mitglied des Verwaltungsrates hat ein Mandat bei einem CRR-Institut. Bei diesem Institut handelt es sich um ein nicht bedeutendes Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Seite 7

8 2.3.2 Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im niedersächsischen Sparkassengesetz sowie in der Satzung der Sparkasse und der Verbandsordnung für den Zweckverband enthalten. Demnach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstandes für längstens fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Ein Widerrufen der Bestellung durch den Verwaltungsrat ist nur aus wichtigem Grund möglich. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Sparkassenzweckverbands Celle als Träger der Sparkasse Celle erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Gleichstellungsgesetzes des Landes Niedersachsen beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Ein Personalberater unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen jeweils über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse Celle werden im Wesentlichen durch den Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrates als Bedienstetenvertreter auf der Grundlage des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer der Sparkasse gewählt. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wechselt in regelmäßigen Abständen, wodurch sich die Hauptverwaltungsbeamten der beiden Träger Stadt und Landkreis Celle als Vorsitzende abwechseln. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist aktuell der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Celle. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden durch spezielle Seminarangebote des niedersächsischen Sparkassenverbandes geschult. Mit den spezifischen Banksteuerungssystemen der Sparkasse Celle sind sie durch den Vorstandsvorsitzenden und den Leiter des Bereichs Banksteuerung vertraut gemacht worden. Die Bedienstetenvertreter verfügen außerdem über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, sodass ausreichend Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich Angaben zum Risikoausschuss Aus Proportionalitätsgründen wurde in der Sparkasse Celle kein separater Risikoausschuss gemäß 25d (8) KWG gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Im Jahr 2015 haben insgesamt vier Sitzungen des Verwaltungsrats stattgefunden Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind ebenfalls im Lagebericht nach 289 HGB unter Punkt 6 Prognose-, Chancen- und Risikobericht enthalten. Der Lagebericht ist als Teil unseres Geschäftsberichts auf der Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort veröffentlicht. Seite 8

9 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Daten dieser Tabelle stammen aus den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie aus den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31. Dezember Abweichungen zwischen dem Jahresabschluss und den Daten aus der aufsichtsrechtlichen Meldung ergeben sich dadurch, dass in der aufsichtsrechtlichen Meldung per 31. Dezember 2015 die Eigenkapitalzuführungen aus dem Jahresabschluss 2015 noch nicht berücksichtigt wurden. Tabelle 2 Passivposition Eigenkapital-Überleitungsrechnung Überleitungsrechnung zu Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR Handelsbilanz zum Eigenmittel zum Meldestichtag Überleitung Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital 9. Nachrangige Verbindlichkeiten Genussrechtskapital Fonds für allgemeine Bankrisiken ) Eigenkapital ) a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklage ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn ) Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchstabe b), 37 CRR) Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchstabe c), 38 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) ) Abzug der Zuführung, da Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr erfolgt 2) Abzug des Bilanzgewinns, da Zuführung zu den Eigenmitteln erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr erfolgt 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Art 437 (1) Buchstabe b) und c) CRR) Die Sparkasse Celle hat keine anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. Das Eigenkapital besteht nur aus der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß 340g HGB. Seite 9

10 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Art. 437 (1) Buchstabe d) und e) CRR) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass die Kapitalangaben erfolgen, die Quoten sind in Prozent angegeben. (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k. A 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 k. A Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 k. A Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 k. A Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ Einbehaltene Gewinne (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige k. A 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken (1) (f) 4 Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 k. A 486 (2) k. A. zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz k. A 483 (2) k. A. bis 1. Januar Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag In k. A 84, 479, 480 konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, 0,00 26 (2) abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen k. A. Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) k. A 34, Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) (1) (b), 37, 472 (4) In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) k. A 36 (1) (c), 38, 472 (5) k. A. 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) k. A 33 (a) k. A 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) k. A. k. A 32 (1) k. A 33 (b) k. A 36 (1) (e), 41, 472 (7) k. A. k. A 36 (1) (f), 42, 472 (8) k. A. k. A 36 (1) (g), 44, 472 (9) k. A. Seite 10

11 18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 k. A 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k. A 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k. A 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des k. A 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) k. A 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 k. A. 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k. A 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente k. A 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, k. A. Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 472 (5) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) k. A 48 (1), 470 (2) k. A. 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) k. A 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470 (2) (b), 472 (11) k. A 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A 36 (1) (a), 472 (3) k. A 36 (1) (I) k. A k. A k. A 467 k. A 467 k. A 468 k. A 468 k. A (1) (j) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) k. A. k. A. k. A. Seite 11

12 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k. A 51, davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft k. A (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, Indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR- Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Rest-beträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital In Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A k. A 486 (3) k. A. k. A 483 (3) k. A. k. A 85, 86, 480 k. A 486 (3) k. A k. A. k. A 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k. A. k. A 56 (b), 58, 475 (3) k. A. k. A 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k. A. k. A 56 (d), 59, 79, 475 (4) k. A , 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) * davon: Immaterielle Vermögensgegenstände (4) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A 477 (2), 477 (3), 477 (4) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes k. A 3, 467, 468, 481 k. A 467 k. A 468 Seite 12

13 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 k. A 56 (e) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ a* Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt (1) (j) 0 k. A. 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) k. A 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k. A 62, Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 k. A 486 (4) k. A. zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz k. A 483 (4) k. A. bis 1. Januar Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende k. A 87, 88, 480 qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, k. A 486 (4) deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen k. A 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen k. A k. A. Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) k. A 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k. A. 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ b Vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k. A 66 (b), 68, 477 (3) k. A. k. A 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k. A. k. A k. A k. A. k. A 66 (d), 69, 79, 477 (4) k. A. k. A k. A 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k. A 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) Seite 13

14 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder k. A 467, 468, 481 hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für k. A 467 nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für k. A 468 nicht realisierte Gewinnes 57 Regulatorische Anpassungen des k. A k. A. Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) k. A 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor- CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) k. A 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 19,13 92 (2) (a), 465 Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 19,13 92 (2) (b), 465 Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 19,13 92 (2) (c) Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer k. A CRD 128, 129, 130 (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer k. A 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer k. A 67 davon: Systemrisikopuffer k. A 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) k. A CRD 131 oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer 11,13 CRD 128 (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 [in EU-Verordnung nicht relevant] 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), k. A 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) k. A 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare k. A 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Seite 14

15 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ Auf das Ergänzungskapital anrechenbare k. A 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes k. A 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die k. A 484 (3), 486 (2) und (5) Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k. A 484 (3), 486 (2) und (5) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k. A 484 (4), 486 (3) und (5) k. A 484 (4), 486 (3) und (5) k. A 484 (5), 486 (4) und (5) k. A 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle 3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Die Übergangregelungen für die Vorsorgereserven gemäß 340f HGB werden von der Sparkasse Celle nicht genutzt, da zum entsprechenden Stichtag nur ein geringer Betrag in den Vorsorgereserven bestand und somit unter Berufung auf Art. 3 CRR komplett auf die Anrechnung verzichtet wird. Die Anforderungen an die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote werden eingehalten. Die Quoten liegen jeweils bei 19,1%. 3.4 Überschreitungsbeträge (Art. 492 (2) CRR) Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß das harte Kernkapital und das Kernkapital zum 31. Dezember 2015 die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigen. Die Eigenkapitalzuführungen aus dem Jahresabschluss 2015 sind in der Tabelle nicht berücksichtigt. Überschreitungsbeträge gem. Art. 492 (2) CRR Mindestquote gem. Art. 465 CRR i. V. m. Art. 92 CRR Überschreitung der Mindestquote Hartes Kernkapital 4,5% 14,6% Kernkapital 6,0% 13,1% Tabelle 4 Ausmaß der Überschreitung der Mindesteigenmittelanforderungen Die Tabelle zeigt, dass die vorgegebenen Mindestquoten für das harte Kernkapital und das Kernkapital gut erfüllt werden. Seite 15

16 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter Punkt 4.1 Vermögenslage wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand der Sparkasse Celle genehmigt und ist Bestandteil unseres Jahresabschlusses, der auf unserer Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort veröffentlicht ist. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Adressenausfallrisiko erfolgt nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA), die Unterlegung des operationellen Risikos erfolgt auf Grundlage des Basisindikatoransatzes (BIA). Für die Marktpreisrisiken und das CVA-Risiko (CVA: Credit Valuation Adjustment) werden jeweils die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Das CVA- Risiko berücksichtigt dabei kreditbezogene Bewertungsanpassungen, die einen Verlust durch die Bonitätsverschlechterung eines Kontrahenten abbilden. Die folgende Tabelle zeigt die Eigenmittelanforderungen zum Offenlegungsstichtag: Eigenmittelanforderungen gem. Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR Eigenmittelanforderung Kreditrisiko Standardansatz Zentralregierungen und Zentralbanken -- Regionalregierungen und lokale Gebietskörperschaften -- Öffentliche Stellen 1 Multilaterale Entwicklungsbanken -- Internationale Organisationen -- Institute 73 Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Risikopositionen ausgefallene Risikopositionen mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen gedeckte Schuldverschreibungen 484 Risikopositionen ggü. Unternehmen und Kreditinstituten mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- Investmentanteile (OGA-Fonds) Beteiligungspositionen Sonstige Positionen KSA-Verbriefungspositionen -- Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Standardansatz -- Ambitionierter Messansatz (AMA) -- CVA-Risiko 0 Standardmethode 0 Gesamt Tabelle 5 Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und -positionsklassen Seite 16

17 Wie Tabelle 5 zeigt, ist eine Unterlegung mit Eigenmitteln durch die Sparkasse Celle für das Adressenausfallrisiko, das operationelle Risiko und das CVA-Risiko erforderlich. Das CVA-Risiko ist lediglich mit Eigenmitteln in Höhe von 2 EUR zu unterlegen. Die risikogewichteten Aktiva resultieren aus der Investition in einen Immobilienfonds und betragen lediglich 22 EUR. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Celle keine Relevanz, es wurden keine Kapitalzuschläge von der Aufsicht gefordert. Für die interne Risikosicht hat die Sparkasse Celle das Adressenausfall-, das Marktpreis- (insbesondere das Zinsänderungs-, Aktienkurs- und Spreadrisiko), das Liquiditäts-, das Beteiligungs- sowie das operationelle Risiko als wesentliche Risiken identifiziert. Das Management dieser Risiken erfolgt auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung. Dazu wird mindestens vierteljährlich sowie ggf. anlassbezogen eine Risikotragfähigkeitsanalyse durchgeführt, durch die sichergestellt werden soll, dass die eingegangenen Risiken von der Sparkasse verkraftet werden können. Dabei werden die Risiko- und Verlustpotenziale sowohl für die wertorientierte als auch für die periodische Betrachtung über alle Risikokategorien zusammengefasst und den Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Die operationellen Risiken werden dabei auf Basis langjähriger Erfahrungswerte berücksichtigt. Die Berücksichtigung des Liquiditätsrisikos erfolgt auf der Grundlage erhöhter Refinanzierungskosten, die durch eine veränderte Refinanzierungskurve aufgrund erhöhter Risikoaufschläge durch ein verschlechtertes Rating der Sparkasse Celle entstehen würden. Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Dabei werden sowohl erwartete Entwicklungen als auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass zur Abschirmung der potentiellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Aus der Risikotragfähigkeitsanalyse werden wertorientierte und periodische Limitsysteme abgeleitet, die gewährleisten, dass die Risiko- bzw. Verlustpotenziale jederzeit durch das vorhandene Risikodeckungskapital getragen werden können. Dabei verfolgt die Sparkasse den Going-Concern- Ansatz. Da das Risiko der Zahlungsunfähigkeit nicht über das Limitsystem der Risikotragfähigkeit abgebildet werden kann, verfügt die Sparkasse Celle zum Management der Liquiditätsrisiken über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das die Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet und dabei auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert. An dieser Stelle verweisen wir auf Punkt 6 Prognose-, Chancen-, Risikobericht des Lageberichtes der Sparkasse Celle, der im Rahmen des Jahresabschlusses auch auf unserer Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort veröffentlicht ist. 5 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Das Gegenparteiausfallrisiko (auch als Kontrahentenrisiko bezeichnet) beschreibt das Risiko, dass ein Kontrahent ausfällt und dadurch seinen Verpflichtungen aus einem derivativen Finanzkontrakt nicht nachkommen kann. Damit entspricht das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Art. 439 CRR dem derivaten Adressenausfallrisiko gem. 326 SolvV a. F.. Die Sparkasse Celle schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung der Zinsänderungsrisiken in Form von Swaps ab. Andere derivative Finanzgeschäfte geht die Sparkasse aktuell nicht ein. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Für das Jahr 2016 ist der Abschluss von Swaptions geplant, um das Risiko einer vorzeitigen Kreditrückzahlung bei Zinsbindungen von mehr als 10 Jahren zu steuern und zu begrenzen. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Sparkasse Celle verwendet hier die Marktbewertungsmethode. Mit dieser Methode wird für jeden Swap ein Kreditäquivalenzbetrag ermittelt, der die Grundlage für die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen darstellt. Durch die Addition der einzelnen Beträge ergibt sich das Kontrahentenrisiko der Sparkasse Celle, welches auf die Eigenkapitalanforderungen angerechnet wird. Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko der Sparkasse Celle nach der Marktbewertungsmethode beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2015 auf knapp TEUR. Seite 17

18 Die Anrechnungsbeträge für die derivativen Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen und bei der Limitierung der Risikohöhe berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist dabei abhängig von der Bonität des Kontrahenten und wird durch einen Beschluss des Vorstands festgelegt. Die Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden direkt mit dem Kontrahenten außerbörslich abgeschlossen (OTC- Geschäfte / over the counter). Bei den Kontrahenten handelt es sich ausschließlich um Banken innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe mit guter Bonität. Die Obergrenze für die einzelnen Kontrahenten ergibt sich aufbauend auf den mittels Marktbewertungsmethode errechneten Kreditäquivalenzbeträgen und dem daraus resultierenden Ausfallrisiko. Für die Kontrahentenrisiken wird für jeden Kontrahenten ein eigenes Kontrahentenlimit festgelegt, dessen Einhaltung täglich über ein Limitsystem sichergestellt wird. Bei der Sparkasse Celle bestehen Limit für den Abschluss von Zinsswaps nur für die Norddeutsche Landesbank, die Landesbank Baden-Württemberg und die DekaBank. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 bestanden jedoch ausschließlich mit der Norddeutschen Landesbank Swaps. Zur Risikodiversifizierung werden seit Januar 2016 neue Swaps auch mit der Deka abgeschlossen. Da der Abschluss von Zinsswaps ausschließlich mit Kreditinstituten der Sparkassen-Finanzgruppe, also mit Verbundpartnern erfolgt, verzichtet die Sparkasse Celle zurzeit auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Auch hat die Sparkasse mit ihren Vertragspartnern keine Verträge abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen können. Da die Swaps nur innerhalb der Sparkassen- Finanzgruppe abgeschlossen werden, besteht auch keine Pflicht zur Besicherung der Geschäfte. Allerdings prüft die Sparkasse Celle aktuell den Einsatz sogenannter Collaterals, um das Adressenrisiko aus den abgeschlossenen Zinsswaps abzusichern und das Risiko somit zu reduzieren. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzierungsinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, sodass die Bildung einer Rückstellung zum Stichtag nicht erforderlich war. Die folgende Tabelle zeigt die positiven Wiederbeschaffungswerte der Zinsderivate. Sie geben an, welche Kosten der Sparkasse Celle bei Abschluss eines vergleichbaren Swaps zum jetzigen Zeitpunkt entstehen würden. Da keine Sicherheiten hereingenommen werden und von Aufrechnungsmöglichkeiten in der Sparkasse Celle kein Gebrauch gemacht wird, enthält die Tabelle hierzu keine Angaben. Positive Wiederbeschaffungswerte gem. Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition anrechenbare Sicherheiten Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate Tabelle 6 Positive Wiederbeschaffungswerte 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) In den folgenden Tabellen wird die Struktur des Kreditportfolios der Sparkasse Celle dargestellt. Dabei werden die Risikopositionen nicht nur in Summe, sondern auch unterteilt nach geographischen Hauptgebieten, Branchen und Restlaufzeiten dargestellt. Des Weiteren erfolgt eine Veröffentlichung der notleidenden und in Verzug geratenen Kredite sowie der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft der Sparkasse Celle. 6.1 Angaben zur Struktur der Kreditportfolios (Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Art. 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Seite 18

19 Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Offenlegungsstichtag 31. Dezember 2015 in Höhe von TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Art. 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungspositionen zusammen. Dabei werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen berücksichtigt. Die Tabelle 7 enthält die Durchschnittsbestände des Jahres 2015, um das Risiko auf Jahressicht darzustellen. In den übrigen Tabellen zur Struktur des Kreditportfolios werden jedoch die Stichtagswerte zum 31. Dezember 2015 dargestellt. Somit können sich in der Summe der Risikopositionen Abweichungen zwischen der Tabelle 7 und den folgenden Tabellen ergeben. Ein Vergleich des Jahresdurchschnittsbestands und des Stichtagsbestands in den einzelnen Risikopositionen zeigt, dass vor allem in den Risikopositionen Institute, Unternehmen, Mengengeschäft und Investmentanteile das Risiko zum Jahresende spürbar über dem Durchschnittswert liegt. In den übrigen Risikopositionen betragen die Abweichungen zwischen dem Stichtags- und dem Durchschnittswert jeweils weniger als TEUR und damit weniger als 0,3% des gesamten Durchschnittsbestandes. Ursächlich hierfür sind das sehr gute Kreditwachstum im Jahr 2015 (Risikopositionen Unternehmen und Mengengeschäft ), eine gute Liquiditätssituation zum Offenlegungsstichtag (Risikoposition Institute ) sowie eine neue Struktur bei den Eigenanlagen im Depot A (Risikoposition Investmentanteile ). Es ist zu beachten, dass in den Tabellen jeweils nur die für die Sparkasse Celle relevanten Risikopositionen dargestellt werden. Die Beteiligungspositionen der Sparkasse Celle bleiben in den folgenden Tabellen unberücksichtigt, da sie unter Punkt 11 Risiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Beteiligungspositionen (Art 447 CRR) gesondert dargestellt werden. Des Weiteren bleiben die Verbriefungen an dieser Stelle unberücksichtigt. Diese sind generell gesondert offenzulegen, allerdings bestehen bei der Sparkasse Celle keine Verbriefungspositionen Risikopositionen insgesamt Die nachfolgende Tabelle enthält den Jahresdurchschnittsbetrag aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen sowie zum Vergleich die Stichtagswerte. Gesamtbetrag der Risikopositionen gem. Art. 442 Buchstabe c) CRR Durchschnittsbestand 2015 Stichtagsbestand Zentralregierungen und Zentralbanken Regionalregierungen und lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Risikopositionen ausgefallene Risikopositionen mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen gedeckte Schuldverschreibungen Investmentanteile (OGA-Fonds) Sonstige Positionen Gesamt Tabelle 7 Risikopositionen insgesamt Seite 19

20 6.1.2 Risikopositionen nach geographischen Hauptgebieten Die Sparkasse Celle ist ein regional tätiges Institut, sodass der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen auf Deutschland entfällt. Insgesamt bestehen nur 2,9% der Risikopositionen außerhalb Deutschlands. Auf eine geographische Aufgliederung der Risikopositionen gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR wird unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten somit verzichtet. Von dem Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Offenlegungsstichtag in Höhe von TEUR bestanden lediglich knapp TEUR nicht in Deutschland. Über TEUR der außerhalb Deutschlands vorliegenden Risikopositionen waren dabei den Risikopositionsklassen Zentralregierungen und Zentralbanken und Multilaterale Entwicklungsbanken im europäischen Wirtschaftsraum (ohne Deutschland) zuzuordnen Risikopositionen nach Branchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst gemäß Art. 442 Buchstabe e) CRR in der Tabelle 8 offengelegt. Dabei ist folgendes zu beachten: Bei dem Volumen von Privatkunden, das der Risikoposition Unternehmen zugeordnet ist, handelt es sich um Engagements, deren Kreditvolumen oberhalb der Retailgrenze von 250 TEUR liegt. Bei dem Volumen in der Branche Sonstige handelt es sich überwiegend um die sparkasseneigenen Grundstücke und Gebäude sowie um die Kassen- und Sortenbestände zum Offenlegungsstichtag. Die Pauschalwertberichtigungen werden analog dem Vorgehen in der Meldung gem. CRR in der Risikoposition durch Immobilien besicherte Risikopositionen berücksichtigt. Eine Aufteilung auf die einzelnen Branchen erfolgt jedoch nicht, stattdessen werden die Pauschalwertberichtigungen in Summe in der Branche Privatpersonen berücksichtigt, auf die der mit Abstand größte Anteil dieser Risikopositionsklasse entfällt. Seite 20

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