Wegweiser für den barrierefreien Alltag

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1 Wegweiser für den barrierefreien Alltag im Kreis Steinfurt Leben ist Bewegung - Barrierefrei für Jung und Alt Ein Leitfaden mit zahlreichen Hinweisen für barrierefreies Bauen und Wohnen

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3 Vorwort Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, Behindert ist man nicht - behindert wird man! Mit dieser sicherlich etwas provokanten Aussage wird ein Umstand beschrieben, der in unserer Gesellschaft eine immer größere Bedeutung gewinnt. Im öffentlichen Raum, im privaten Umfeld oder am Arbeitsplatz finden wir teils kleine aber auch große Einschränkungen in unserer Bewegungsfreiheit. Mobilitätsgrenzen erleben nicht nur ältere oder behinderte Menschen. Auch junge Familien, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind, kennen die Probleme, nicht jeden Ort erreichen zu können. Barrierefreies Bauen und Wohnen betrifft jeden Menschen! Wir wollen Ihnen mit der vorliegenden Broschüre einen Wegweiser zur Verfügung stellen, mit dem es Ihnen leichter fällt, Ihr Umfeld barrierefrei zu gestalten. Ein Leben in den eigenen vier Wänden ist von herausragender Bedeutung. Je älter die Menschen werden, desto wichtiger ist für sie die eigene Wohnung bzw. das Wohnumfeld. Sie sollten nicht warten, bis Sie zu einer Umbaumaßnahme gezwungen werden. Gestalten Sie Ihr Umfeld rechtzeitig! Wer seine Wohnung anpassen will oder bei der Auswahl praktischer Hilfsmittel beraten werden möchte, findet in dieser Broschüre die richtigen Ansprechpartner und Kontaktstellen. Wir sollten erkennen, dass Barrierefreiheit ein Komfortstandard für alle Menschen ist und idealerweise schon bei der Neugestaltung von Lebensräumen, egal, ob im privaten oder öffentlichen Bereich, Berücksichtigung finden muss. Barrierefreiheit fördert die Lebensqualität und ist nicht zuletzt im öffentlichen Sektor ein Wettbewerbsfaktor. Öffentliche Gebäude, Wege und Plätze sollten vor dem Hintergrund des demographischen Wandels insbesondere für ältere Personen geeignet sein. Achten Sie darauf, dass bei entsprechenden Maßnahmen stets der Aspekt der Barrierefreiheit berücksichtigt wird. Die Notwendigkeit der Barrierefreiheit finden wir auch im Dienstleistungsbereich und am Arbeitsplatz. Z. B. in Geschäften, Gaststätten oder Schalterräumen sollten Mobilitätseinschränkungen vermieden werden. Diese Broschüre wurde in Kooperation zwischen den Seniorenbeiräten, der Kreishandwerkerschaft, den Behindertenbeiräten und der Kreisverwaltung erstellt. Diese Akteure werben für einen barrierefreien Kreis Steinfurt. Wir wünschen uns, dass viele Menschen dieses Anliegen zu ihrem eigenen machen und wir so gemeinsam Schritt für Schritt ein barrierefreies Leben für Jung und Alt gestalten. Thomas Kubendorff Landrat des Kreises Steinfurt Paul Osterbrink Hauptgeschäftsführer Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Stolperfallen, bauliche Tücken und unzweckmäßige Möbel bzw. Einrichtungen müssen nicht sein; sie lassen sich oft mit wenig Aufwand beseitigen. Kleine Umbauten, spezielle Hilfsmittel und moderne Technik können den Alltag im Hinblick auf Mobilität deutlich erleichtern. Nutzen Sie dabei die Vielfalt der finanziellen Fördermöglichkeiten, z. B. von den Sozialversicherungsträgern oder den Kreditprogrammen Ihrer Hausbank. Thomas Kubendorff Landrat des Kreises Steinfurt Paul Osterbrink Hauptgeschäftsführer Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf

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5 Vorwort 3 Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich Barrierefreiheit im Außenbereich 6 Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden 13 Barrierefreiheit am Arbeitsplatz 18 Ansprechpartner in den Kommunen 20 Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Steinfurt 22 Barrierefreiheit im privaten Bereich Professionelle Farbgestaltung für mehr Lebenskomfort 24 Bewegungsfreiheit ist wichtig 26 Das Wohnzimmer 32 Treffpunkt Küche 34 Das Bad 36 Weitere Räume und Bauteile 43 Elektroinstallation & Kommunikation 49 Außenanlagen / Garten 54 Pflegestützpunkte im Kreis Steinfurt 56 Wohnberatungsstelle der Caritas 58 Finanzierung und Förderungen 59 Krankenkasse, Pflegekassen, Sozialhilfe, Rentenversicherungsträger, Stiftungen, Bundesversorgungsgesetz, Steuerbonus für Handwerkerleistungen 64 Handwerker-Datenbank 66 Wohnbauförderung Kreis Steinfurt 68 Architektenkammer Nordrhein-Westfalen 69 Technische Rechtsnormen 70 Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf 76 Verein Haus im Glück e. V. bietet Beratung 78 Schutzgemeinschaft Steinfurt im Netzwerk Zuhause sicher e. V. 81 IMPRESSUM / Internetadressen 82

6 Barrierefreiheit im aussenbereich Öffentliche Plätze, Grünanlagen, Wege, Verkehrsanlagen usw. sind heute barrierefrei zu gestalten. Alt und Jung profitieren davon. Fußgängerverkehrsflächen sollen entsprechend dem vorhandenen Fußgängeraufkommen bzw. nach Ausprägung ihrer Funktionen dimensioniert werden. Grundsätzlich ist zu sagen, dass diese Verkehrsflächen von allen Menschen mit ihren unterschiedlichsten Beeinträchtigungen nutzbar sein müssen. Das gilt insbesondere für: Rollstuhlbenutzer auch mit Oberkörperbehinderung, Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte, Gehbehinderte, Menschen mit sonstigen Behinderungen, ältere Menschen, Kinder, klein- und großwüchsige Menschen Bewegungsfreiheit auf Gehwegen Der Gehwegbereich beginnt in der Regel nach einem Sicherheitsabstand von 50 cm von der Fahrbahn entfernt. Die Begegnung auf dem Gehweg von zwei Fußgängern mit Gepäckstücken, Regenschirmen o. ä. muss möglich sein sowie ein Überholen von langsamen Personen. Ein Abstand zur Hauswand muss vorhanden sein; auch dann, wenn zwei Rollstuhlfahrer bzw. Kinderwagen oder Menschen mit Rollatoren aufeinander treffen. Die Breite für Gehwege auf Hauptwegen, neben Treppenauf- und abgängen darf nicht < 1,50 m sein, an Engstellen nicht < 1,20 bis max. 6,00 m Länge. 1,50 m hat auch die Tiefe neben der Längsseite von Kraftfahrzeugen für Rollstuhlbenutzer auf Pkw-Stellplätzen zu sein. Zu dieser Grundausstattung kommen allerdings noch Zuschläge, wenn Einbauten oder Bepflanzungen im Seitenraum zu finden sind: Bei Schaufenstern 1,00 m, bei Bäumen 2,00 m bis 2,50 m, bei ÖPNV-Haltestellen mindestens 1,50 m, bei Stellflächen für Fahrräder zwischen 1,50 m und 2,00 m. Sind Schräg- oder Senkrechtparkplätze vorhanden, kommt wegen des Fahrzeugüberhanges ein Zuschlag von 75 cm hinzu. Abgrenzungen und Abstände Vor Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Einkaufszentren sowie Fußgängerüber- Barrieren müssen auch auf öffentlichen Wegen nicht sein. Das beweisen zahlreiche Verkehrsflächen in der Stadt Rheine. Foto: Stadt Rheine

7 wegen ist eine Breite von 3,00 m einzuhalten. Verweilflächen vor Furten und Erschließungsstraßen benötigen eine Breite von 3,00 m und eine Tiefe von 2,00 m. Eine Wendemöglichkeit von 1,50 m x 1,50 m ist vor Ruhe- und Verweilplätzen, vor Rampen, Haus- und Gebäudeeingängen, Fernsprechern, Notrufanlagen, Ruhebänken etc. nötig. Wege in Parks o. ä. sollen eine 3 cm hohe, optisch und tastbare Kante als seitliche Begrenzung aufweisen. In Fußgängerzonen sind Muldenrinnen oder Pflastersteine als Orientierungshilfe für Blinde und Sehbeeinträchtigte geeignet. Die Oberflächenbeschaffenheit soll leicht und erschütterungsarm, befahrbar, stufenlos und rutschhemmend sein, die Beleuchtung hell, blend- und schattenfrei. Höhenunterschiede und Neigungen In Anlieger- und Sammelstraßen, die eine Gehwegbreite von 2,00 m erfordern, darf der Höhenunterschied der Kanten zwischen Fahrbahn und Gehweg nicht geringer als 3 cm sein. Oft befinden sich Geh- und Radwege auf gleichem Niveau, dann sind sie durch einen 50 cm breiten Begrenzungsstreifen zu trennen. Dieser muss sich taktil und optisch von dem Rad- und Gehwegbelägen unterscheiden. Die Längsneigung sollte nicht > 6 % sein, sonst müssen in Abständen von max. 10 m Verweilplätze mit nicht weniger als 3 % errichtet werden. Die Querneigung darf nicht > 2 % sein. Lässt die topographische Lage keine günstige Korrektur zu, sollten Umgehungen oder andere Alternativen ausgeschildert bzw. angeboten werden. Verweilflächen auf Schutzinseln oder Fahrbahnteilern von Hauptverkehrsstraßen müssen 4,00 m breit und 2,50 m tief sein. Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Rheine betrachtet sich als die Vertretung der Menschen mit Behinderung in der Stadt Rheine. Der Beirat sieht seine Aufgaben darin, das Interesse der behinderten Menschen in Rheine an der Lösung kommunaler Aufgaben in der Behindertenarbeit und -hilfe zu wecken und die Belange der Betroffenen im Stadtrat, in den Ausschüssen des Rates, in der Stadtverwaltung und in der Gesellschaft zu vertreten. Der Beirat arbeitet kooperativ mit allen im Bereich der Behindertenarbeit und hilfe tätigen Trägern des öffentlichen und privaten Rechts zusammen. Sein Ziel ist es, die Integration behinderter Menschen in ihrem Umfeld zu verbessern und deren Interessen und Bedürfnisse im politischen Bereich sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten. Vorsitzender Heinz Thalmann Geschäftsstelle Rathaus Stadt Rheine Klosterstraße Rheine Telefon: heinz.thalmann@gmail.com

8 Spielplätze Gemeinsames Spielen aller Kinder ist ein bedeutsamer Schritt zur unbelasteten, chancengleichen, sozialen Entwicklung der jungen Generation, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Behinderungen. Gleiches Recht für alle ist die Voraussetzung aller Kinder auf die Möglichkeit, ihre eigenen individuellen Entscheidungen auszuprobieren und mitzumachen beim Spielen in der Gemeinschaft. Neue Erlebnisse und Sicherheit Bewegungserfahrungen, die behinderte Kinder auf Spielplätzen erhalten, führen zum Erwerb komplexer Handlungsmuster in allen psychischen und physischen Lebensbereichen. Die Wahrnehmungserlebnisse sollen Handlungsaktivitäten, Selbstwahrnehmung, Raumerfahrung und Orientierung schulen. Die Sicherheit hat dabei eine besondere Bedeutung einzunehmen. Die Erlebnisbereiche müssen von Hauptwegen aus wahrnehmbar und mindestens von Nebenwegen aus erreichbar sein. Wege in seitlich abfallendem Gelände sind absturzsicher zu gestalten. Die Abgrenzung und Sicherung darf die Einsicht auf andere Spielbereiche und deren Spielgeschehen nicht einschränken, denn Barrierefreiheit auf dem Spielplatz bedeutet, dass jedes Kind mit jeder Spielaktivität kommunikativen Kontakt aufbauen kann, auch dann, wenn es das eine oder andere Gerät nicht ausprobieren kann.

9 Die Rollstuhlschaukel wurde speziell für die Bedürfnisse von Menschen im Rollstuhl konzipiert. Foto: Archiv - Richter Spielgeräte GmbH Frasdorf Planungshinweise Hauptwege müssen mindestens eine Breite von 1,50 m und Höhe von 2,30 m haben. Die Wegbreite kann situationsbedingt auf eine Länge von höchstens 2,00 m auf mindestens 1,20 m beschränkt sein. Sie dürfen ein Längsgefälle von 4 % und ein Quergefälle von 2 % nicht überschreiten. In Sichtweiten in Abständen von 18,00 m sind Begegnungsflächen anzulegen. In Abständen von nicht mehr als 100,00 m sind Ruhebänke zu errichten. Die Nebenwege müssen eine Breite von mindestens 90 cm und eine Höhe von mindestens 2,30 m aufweisen. Ihr Längsgefälle darf 6 % und ihr Quergefälle 2 % nicht überschreiten. Bei einem Längsgefälle von 4 % - 6 % ist in Abständen von 10,00 m ein Ruhe- oder Verweilplatz anzuordnen. Begegnungsflächen müssen eine Größe von 2,00 m x 2,50 m haben und in Sichtweite angelegt sein. Bei der Errichtung oder Nachrüstung von Spielplätzen ist jedoch nicht nur auf die Sicherheit der Fahrwege und Plätze ein besonderes Augenmerk zu legen, sondern auch auf den Aspekt, dass viele Kinder als Folge ihrer Behinderung eine eingeschränkte Realitätseinschätzung haben, so dass sie in manchen Situationen keine Angst vor realen Gefahren zeigen. Viele Hersteller bieten heutzutage Spielgeräte und Produkte an, die auf die speziellen Bedürfnisse der behinderten Kinder zugeschnitten sind, wie z. B. unterfahrbare Wasser- und Sandspielbereiche, Liegebretter, verschiedene Schaukeln oder die Möglichkeit, über entsprechende Absenkungen und Rampen zu den Spielgeräten zu gelangen. Auch Angebote zur basalen Stimulation wie Klangspiele, Tast- und Geruchsspiele sind in der Programmvielfalt enthalten. Da auch die behinderten Kinder den Willen und die Kraft haben, die eigene Entwicklung durch selbstständige und selbstgewählte Aktivitäten zu fördern, müssen ihnen auf barrierefreien Spielplätzen ausreichend Zeit, Raum und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gegeben werden. Entsprechende Sanitäranlagen, Behinderentoilette, Notrufanlage sollten Standard auf Spielanlagen sein. Öffentlich Grünanlagen Öffentlich zugängige Grünanlagen sind Park- und Freizeitanlagen, die aus verschiedenen Erlebnisbereichen wie Wiesen, Irrgärten, Sandoder Matsch- und Wasserspielbereiche bestehen können. All diese Bereiche müssen für den Nutzer mit Handicap oder mit Kinderwagen barrierefrei zugängig sein. Die verschiedenen Erlebnisbereiche müssen von den Hauptgehwegen auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar und mindestens von Nebengehwegen aus erreichbar sein. Wege in seitlich abfallendem Gelände sind absturzsicher zu gestalten.

10 Der Seniorenbeirat der Stadt Rheine Die veränderte Situation der älteren Menschen wird im Allgemeinen dadurch charakterisiert, dass keine berufliche Aufgabe mehr vorliegt und keine oder nur eine verminderte Aufgabenstellung in der Familie entfällt. Diese neue Situation soll nicht als unabwendbares Schicksal empfunden werden, sondern die sich aus der Veränderung ergebenen Chancen müssen positiv genutzt werden. Die Einrichtung eines Seniorenbeirates im Jahr 1981 hat zum Ziel, die älteren Mitbürger aus ihrer oftmals am Rande der Gesellschaft erlebten Rolle in die Gemeinschaft zurückzuführen. Der Seniorenbeirat ist Sprachrohr der älteren Bürgerinnen und Bürger, um deren Interesse an der Lösung kommunaler Aufgaben auf breiter Basis zu wecken und Wünsche gegenüber den politischen Gremien zu vertreten. Schwerpunkte der politischen Seniorenarbeit sind die Gesundheitsversorgung im ambulanten und stationären Bereich, die Kontaktpflege zu Altenzentren/Alteneinrichtungen, die Themen Wohnen im Alter, Kultur und Bildung, Altersdiskriminierung, Partizipation der älteren Bevölkerung, Generationendialog, sowie das Thema senioren- und familienfreundliche Stadt. Seniorenbeirat der Stadt Rheine Vorsitzender Horst Erle Geschäftsstelle Rathaus Stadt Rheine Klosterstr. 14 Tel Mail: Seniorenbeirat Greven Der Seniorenbeirat Greven wurde vor 14 Jahren gegründet. Im Mittelpunkt stehen die Belange älterer Menschen mit dem Bemühen, Greven zukunftsfähig und damit barrierefrei zu gestalten. Seit dem gibt es eine Sprechstunde im Rathaus in Greven. Hier bietet der Seniorenbeirat jeden Montag von 10 bis 12 Uhr in Zimmer B 16, Tel die Sprechstunde an. Kontakt und weitere Informationen: Seniorenbeirat der Stadt Greven Vorsitzender Herbert Kortmann Greven Kettelerstr. 7 Tel / 6773 Mail: herbert.kortmann.sbr@web.de 10

11 Foto: Stadt Rheine Pkw-Stellplätze Ein sehr häufig von vielen mobilitätseingeschränkten Menschen benutztes Verkehrsmittel ist das Kraftfahrzeug. Deshalb müssen Pkw-Stellplätze besondere Anforderungen erfüllen, damit sie für diese Menschen zu nutzen sind. Für Behindertenparkplätze sowie Stellflächen von Taxen und Fahrzeugen des Behindertenfahrdienstes gelten spezielle Gestaltungsprinzipien für das Ein- und Aussteigen. Die Anordnung einer Bewegungsfläche von 1,50 m Breite neben der Fahrerseite eines Pkws ist unbedingt einzuhalten. Bei einem Parkplatz am Fahrbahnrand kann die Bewegungsfläche auf dem Gehweg liegen. Die Längsparkplätze müssen mindestens 7,50 m lang sein. Sind die Parkplätze nebeneinander angeordnet, müssen sie eine Breite von > 3,50 m aufweisen. Doppelstellplätze, bei denen sich die Bewegungsflächen überschneiden, sind möglich. Das Mindestmaß beträgt dann 6,00 m. Die Länge von 5,00 m ist bei allen Stellplätzen einzuhalten. Für Kleinbusse sind die Maße 3,50 m x 7,00 m vorgeschrieben. An wichtigen zentralen Punkten sowie vor öffentlichen Einrichtungen sollte wenigstens ein behindertengerechter Stellplatz vorhanden sein. Größere Parkierungsanlagen müssen mindestens 3 % der Stellplatzkapazität für Behinderte aufweisen. Die Lage soll so nah wie möglich an den entsprechenden Zieleinrichtungen sein. Borde müssen an Parkflächen und Taxiständen in ganzer Breite auf eine Höhe von 3 cm abgesenkt sein. Sie müssen taktil und optisch kontrastierend wahrnehmbar gekennzeichnet werden. Die Beschilderung mit dem Rollstuhlsymbol darf beim Einparken nicht behindern, der Belag des Parkplatzes muss rutschfest sein, Rasen Gittersteine sind zu vermeiden. Die Bedienungselemente an Parkautomaten müssen leicht zu bedienen und in ca. 85 cm Höhe angebracht sein. Toiletten in öffentlichen Bereichen Die Toilette sollte unabhängig von jedem körperlichen Stadium benutzbar sein. Die Haltegriffe und die Formgebung der Toilettenschüssel müssen sowohl Kindern als auch Älteren und körperlich eingeschränkten Menschen eine problemlose WC-Nutzung ermöglichen. Die Sitzhöhe einer behindertengerechten Toilette einschließlich Sitz darf 48 cm nicht überschreiten, die Tiefe muss 70 cm betragen. Des Weiteren muss der Nutzer 55 cm hinter der Vorderkante sich anlehnen können. Das Anfahren für Rollstuhlbenutzer muss von vorne und von beiden Seiten möglich sein. Haltegriffe müssen auf jeder Seite des WC-Beckens in einem Abstand zueinander von 65 cm montiert sein. Die Höhe darf 85 cm nicht überschreiten. 11

12 Bewegungsflächen und Euroschlüssel Die Bewegungsflächen im Sanitärraum müssen 1,50 m x 1,50 m betragen. Zudem muss in dem Raum eine Notrufanlage installiert sein, die sitzend vom WC und auch liegend vom Boden ausgelöst werden kann. Das Eurozylinderschloss und der Euroschlüssel stellen seit 1986 ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen, die mittlerweile nahezu flächendeckend in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu finden sind, dar. Jeder, der im Besitz eines Euroschlüssels ist, kann diese Einrichtungen betreten und nutzen. Es handelt sich beispielsweise um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Hochschulen, Freizeitanlagen, Kaufhäusern etc. Dieser spezielle Türöffner ermöglicht lediglich einem eingeschränkten Personenkreis, der auf besondere Einrichtungen und Ausgestaltung angewiesen ist, den Zugang. Nötig ist eine gesonderte Sicherung, um die zum Teil sehr kostspieligen Anlagen vor Beschädigung durch Vandalismus zu schützen und Sauberkeit zu gewährleisten. Insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen müssen die verschiedenen Anlagenelemente ertasten und schätzen daher eine saubere Einrichtung sehr. Durch die eingeschränkte Zahl der Nutzer kann dies sicherlich besser erreicht werden als bei einem freien Zugang für jedermann. Berechtigt zum Kauf eines Euroschlüssels sind behinderte Personen, die in Ihrem Schwerbehindertenausweis: unabhängig vom Grad der Behinderung eines der Merkzeichen ag, B, H, Bl eingetragen haben oder das Merkzeichen G und einen Grad der Behinderung von mindestens 70 oder einen Grad der Behinderung von mindestens 50, wenn eine Chronisch-Entzündliche Darmerkrankung (CED), vorliegt. Zu diesem Personenkreis gehören z. B. Blinde, Sehbehinderte, schwer Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen, Multiple Sklerose Erkrankte, Morbus Crohn Erkrankte, Colitis ulcerosa Erkrankte sowie Menschen mit chronischen Blasen- /Darmleiden. Nichts ohne uns über uns Im Beirat für Menschen mit Behinderung in Greven treffen sich seit ca. 10 Jahren Betroffene, Angehörige, Interessierte sowie Gruppierungen und Institutionen. Der Beirat beschäftigt sich mit Themen zur Barrierefreiheit in allen Lebenslagen. Hierzu zählen z. B.: Abzusenkende Bordsteinkanten Verlängerung von Grünphasen an Ampelanlagen Barrierefreie Internetseiten (Kommunen) Beratung und Informationen Gebärdendolmetscher, z. B. für Ratssitzungen Tourismus (regional) für alle Abbau von Barrieren in den Köpfen und vieles mehr! Der Beirat versteht sich als Kümmerer für Menschen mit Handicap. Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für sie da. Beirat für Menschen mit Behinderung Friedenstraße Greven Telefon: 02571/ JosefRidders@web.de 12

13 Barrierefreiheit in öffentlichen gebäuden Öffentlich ist jedes Gebäude, das nicht ausschließlich privat genutzt wird. so abwinkeln können, wie es bei einer Rampe nötig ist. In guten Fachgeschäften stimmt nicht nur die Beratung. Sitzmöglichkeiten bieten Erholung und lassen den Einkauf zum Genuß werden. Öffentliche Gebäude sind also nicht nur Behörden und Krankenhäuser, sondern auch Hotels, Restaurants und Arbeitsstätten u.v.m. Zahlreiche Aspekte sind bei einer Neuerrichtung bzw. Modernisierung hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung zu berücksichtigen. Gebäudeerschließung Unabhängig davon, ob ein Aufzug oder eine Rampe vorhanden ist, müssen alle Ebenen eines barrierefreien Gebäudes über Treppen erreichbar sein. Auch aus der Sicht Gehbehinderter sind Treppen vorzuziehen, weil z. B. alte Menschen oft den Fuß nicht Treppen Eine Treppe ist an sich nicht barrierefrei, kann aber barrierefrei gestaltet sein. Grundsätzlich müssen folgende Kriterien beachtet werden, um den besonderen Ansprüchen zu genügen: Gewendelte Treppen sind wegen der ungleichen Auftritte der Stufen zu vermeiden. Handläufe in 85 cm Höhe sind beidseitig mit einem Durchmesser von 3 cm bis 4,5 cm anzubringen. Dabei darf der innere Handlauf nicht unterbrochen sein und der äußere muss über Anfang und Ende der Treppe 30 cm hinausragen. Sobald die Treppe über mehr als 3 Stufen verfügt, muss die erste und die letzte Stufe optisch gut zu erkennen und mit einem Streifen markiert sein. Bei einer Treppe, die nur über 3 Stufen verfügt, ist dieses bei allen Auftritten nötig. Stufenunterscheidungen sind nicht zulässig und ein Niveauwechsel muss durch taktile und optische Aufmerksamkeitsfelder rechtzeitig angezeigt werden. An seitlich freien Stufenenden ist eine Aufkantung von > 2 cm erforderlich. 13

14 Treppenmaße Vor allen Treppenauf- und -abgängen werden Bewegungsräume von > 1,50 m Tiefe benötigt, und zwar ohne die Auftrittsfläche der letzten Stufe einzurechnen. Die Bewegungsflächen müssen bei jeder Witterung leicht, erschütterungsarm und gefahrlos begeh- und befahrbar sein. Die Treppenbreite sollte 1,50 m nicht unterschreiten. Wichtig ist eine blendfreie, gleichmäßige Ausleuchtung der Treppe. Es dürfen keine Schlagschatten auf den Tritten erscheinen. Sicherheitsaspekte Ob eine Treppe bequem und sicher zu begehen ist, hängt von ihrem Steigungsverhältnis ab. Dieses ist die Beziehung von der Stufenhöhe und ihrer Auftrittstiefe. Neben der Schrittmaßregel, die der Festlegung des Steigungsverhältnisses dient, gibt es eine Bequemlichkeits- und eine Sicherheitsregel. Es zeigt sich, dass eine Treppe mit einem Steigungsverhältnis von 17 cm Stufenhöhe und 29 cm Auftrittstiefe alle 3 Kriterien erfüllt. Zur weiteren Sicherheit sollte keine abwärts führende Treppe in Folge einer Rampe oder vor einem Aufzugsausgang errichtet sein. Für alle Menschen mit schwacher Konstitution sollten Treppenläufe nicht zu lang sein. Nach maximal 18 Stufen besser noch 10 werden Zwischenpodeste benötigt, nach Möglichkeit mit Ruheplätzen. 14

15 Ein stufenloser Plattformtreppenlift kann sowohl im Haus als auch im Freien installiert werden. Foto: Guldmann GmbH Eine kontrastreiche Gestaltung verbessert die visuellen Informationen Kontraste sind oft die einzigen Hilfen, die sehbehinderte Menschen bei der selbständigen Lebensführung unterstützen. Die Orientierung wird Ihnen erleichtert, wenn Objekte durch Kontrast, Helligkeit, Farbe und Form erkennbar sind. Sie wird erschwert, wenn es an Licht fehlt, wenn Dinge sich im Umfeld gleicher Helligkeit verlieren, oder wenn die Form nicht auffällig ist. Bei vielen Informationselementen, insbesondere bei Hinweisen auf Gefahrensituationen, gibt es bereits vorgeschriebene Farben und Kontraste (Beispiel: Hinweis auf Notausgang Weiß auf Grün). Alle Elemente, die für Informationen, Entscheidungen und Wegeleitung wichtig sind, sollten mit möglichst hohen Kontrasten ausgeführt werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Notfallinformationen immer zugänglich sind und weniger relevante Elemente diese nicht überstrahlen (Beispiel: hell erleuchtete, sehr kontrastreiche Werbetafel neben einem Notausgang-Schild). Grundlegende Informationen über die kontrastreiche Gestaltung, Angaben über Ermittlung und Berechnung von Leuchtdichtekontrasten, Richtwerte für Kontraste und Details für bestimmte Standardsituationen enthält die DIN-Norm Optische Kontraste im öffentlich zugänglichen Bereich, der erhältlich ist beim Beuth Verlag, Aufzüge In mehrgeschossigen Gebäuden ist ein ausreichend groß bemessener Aufzug erforderlich, der folgende barrierefreie Kriterien aufweisen sollte: Das Mindestmaß für den Innenraum einer Fahrstuhlkabine beträgt 1,10 m lichte Breite und 1,40 m lichte Tiefe. Großzügigere Dimensionen sind jedoch anzustreben, damit die Benutzung erleichtert wird. Die Türdurchfahrt muss eine Breite von < 90 cm aufweisen, dabei sind die Türöffnungs- und Schließzeiten den Bedürfnissen der Nutzer entsprechend anzupassen. Bewegungsflächen und Bedienungselemente Vor dem Aufzug, der grundsätzlich stufenlos zu erreichen ist, benötigt der Rollstuhlbenutzer für die Bedienung des Ruftableaus und das Rangie- 15

16 ren eine Bewegungsfläche von < 1,50 m x 1,50 m, besser ist hier auch eine große Lösung. Die Bedienungselemente sind in entsprechender Höhe 85 cm zu montieren, und zwar im mittleren Bereich der Kabine. Geeignet sind horizontal gestaltete Tableaus mit Drucktasten 3 cm x 3 cm oder 5 cm x 5 cm. Ein akustisches Signal sollte ausgelöst werden, wenn eine erfolgreiche Bestätigung der Drucktaste erfolgt ist. Die Tasten sollen mit einer erfassbaren Reliefschrift ausgestattet sein, die durch Punktschrift ergänzt wird. Die aktive Funktion des Aufzuges soll optisch erkennbar sein und akustische Ansagen sind notwendig, wenn mehr als 2 Haltestellen überfahren werden. Neben dem Tableau in 85 cm Höhe ist ein Stütz- und Haltegriff vorzusehen. Ein Klappstuhl gegenüber der Fahrstuhltür ist empfehlenswert, der durch senkrechte Haltegriffe ergänzt sein sollte. Ein Spiegel zur Orientierung beim Rückwärtsfahren ist wie der Klappstuhl gegenüber der Eingangstür anzubringen. 16

17 Wichtige Kleinigkeiten erleichtern den Zugang ins Gebäude. Foto: Stadt Rheine Rampen Rampen dienen der stufenlosen Überwindung von Höhenunterschieden, sind aber nur geeignet für einen geringen Ausgleich. Sie ermöglichen lediglich bei einer maximal erlaubten Sechs-Prozent- Steigung je zulässige Länge von maximal 6,00 m ohne Quergefälle einen Höhenausgleich von 36 cm. Bei einer Rampenlänge, die länger ist als 6,00 m, oder bei einem Richtungswechsel der Rampe sind entsprechende Zwischenpodeste von 1,50 m vorzusehen. Rampen und Zwischenpodeste sind mit 10 cm hohen Radabweisern und einem Handlauf zu versehen. Der Rampenbelag muss erschütterungsfrei befahr- und begehbar sein und allen Witterungsverhältnissen entsprechen. Rampen sind nicht in jedem Fall für alle Fußgänger geeignet, denn eine Schräge bedeutet häufig eine große Belastung. Deshalb ist auf eine ausgleichende Treppe nicht zu verzichten. Türen in öffentlichen Gebäuden Barrierefreie Türen müssen in öffentlichen Gebäuden eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben, um für Rollstühle geeignet zu sein. Rollstühle sind zwar meist nicht breiter als 77 cm, jedoch ist zum sicheren Durchfahren eine Breite von 90 cm erforderlich. Speziell Rollstuhlbenutzer mit unkontrollierten Bewegungsabläufen sowie Elektro-Rollstuhlbenutzer benötigen diese Breite. Im Gegensatz dazu ist für Barrierefreiheit in Wohnungen nach DIN Teil 2 bei Türen lediglich eine lichte Breite von 80 cm erforderlich. Drehflügeltüren müssen uneingeschränkt 90 aufschlagen können, d. h. der Aufschlag darf nicht durch Stopper oder Möbelstücke eingeschränkt werden. Es ist darauf zu achten, dass Türen nicht tiefer als 20 cm in der Leibung sitzen, um die Erreichbarkeit von Drücker oder Griff vom Rollstuhl aus nicht zu behindern. Große Glastüren und Glasflächen müssen kontrastreich gestaltet und bruchsicher sein. Türen von Sanitärräumen In Sanitärräumen müssen Türen nach außen schlagen. Sanitärräume müssen Mindestabmessungen einhalten, so dass die Bewegungsmöglichkeit durch nach innen schlagende Türen zu stark eingeschränkt wäre. Bei Unfällen würde eine am Boden liegende Person das Öffnen der in den Raum schlagenden Tür behindern. Es ist zudem immer darauf zu achten, dass eine Öffnungsmöglichkeit von außen für den Notfall gegeben ist. 17

18 Barrierefreiheit am ArbeitsPlatz Die demographischen Entwicklungen erfordern eine neue Denkweisen Unausweichliche altersbedinge Veränderungen in unserer Gesellschaft machen es erforderlich, dass die Unternehmen sich schon heute mit dem Thema Barrierefreiheit intensiv auseinandersetzen sollten. Zukunftsorientierte Unternehmen haben die Notwendigkeit dafür längst erkannt. Aspekte wie die Rente mit 67 verdeutlichen die Gegebenheiten. Auch aus rein wirtschaftlichen Beweggründen sollte barrierefreies Bauen zum Anspruch eines modernen Unternehmens zählen, denn Alt und Jung profitieren voneinander. Gesetzliche Vorgaben Nicht zuletzt die 2008 in Kraft getretene Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aus 2004 bewirkte, dass sich viele Unternehmen mit Fragen nach barrierefreien Baukonzepten beschäftigen. Wie ist genau mit den gesetzlichen Forderungen in der Praxis umzugehen? Es stellen sich Fragen wie zum Beispiel: Ist jede Arbeitsstätte barrierefrei und/ oder behindertengerecht zu gestalten? Wie sieht eine barrierefrei gestaltete Arbeitsstätte aus? Was ist behindertengerecht? Um es vorwegzunehmen: Gerade darauf gibt es keine verbindlichen Antworten. Im Wesentlichen wird heute die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen in der neuen Arbeitsstättenverordnung, in deren technischen Regeln und in der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Werden Menschen mit Behinderungen beschäftigt, sind noch die Normen der DIN und DIN als Planungsgrundlage von Wichtigkeit. Weitere Regelungen beinhalten das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen sowie das Schwerbehindertengesetz und die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die flexiblen Basisvorschriften der neuen Arbeitsstättenverordnung lassen dem Arbeitgeber einen großen Gestaltungsspielraum beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Vorschriften bewirken allerdings eine hohe Eigenverantwortung für den Unternehmer. Die Individuelle Situation berücksichtigen Natürlich sind an Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen besondere Erfordernisse zu beachten. Auf die unterschied- Ca. 1 Million schwerbehinderte Menschen sind heute im Arbeitsmarkt völlig integriert. Voraussetzung für eine gute Integration sind Anpassungen am Arbeitsplatz und das Abbauen von unnötigen Barrieren in den Köpfen Nichtbehinderter. Foto: Invacare Deutschland GmbH 18

19 lichen Notwendigkeiten kann an dieser Stelle nicht im Detail eingegangen werden, da dies den vorgesehenen Rahmen deutlich überschreiten würde. Zudem sind an jedem Arbeitsplatz unterschiedlichste Arbeitsleistungen zu erbringen, so dass meist individuelle Lösungen für alle Beteiligten gefunden werden müssen. Der Rollstuhlfahrer benötigt andere Hilfsmittel als ein Arbeitnehmer mit einer Sehschwäche bzw. blinde Menschen. Hierauf ist in angemessener Art und Weise Rücksicht zu nehmen. Hilfsmittel wie entsprechende Schreibtischhöhen, angepasste EDV-Arbeitsplätze, barrierefreies Internet, ausreichend große Beschriftungen, Hinweise auf Sicherheitsvorschriften, stufenlose Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes, barrierefreie Toiletten bzw. Sanitäranlagen u.v.m. sind je nach Notwendigkeit vorzusehen. Aufgrund der Vielzahl von Beeinträchtigungen ist eine rechtzeitige und vorherige Abstimmung mit dem behinderten Arbeitnehmer äußerst wichtig, um situationsgerecht entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. In vielen Fällen werden mit recht einfachen Mitteln und kreativen Ideen gute Lösungsmöglichkeiten ermittelt, ohne hohe Kosten zu verursachen. Praxiserfahrung Gerade Menschen mit Handicap sind sehr dankbar, wenn sie trotz ihrer Einschränkungen einen Arbeitsplatz besetzen können, um somit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erlangen. Die wirtschaftlichen Überlegungen sind in diesem Zusammenhang eher zweitrangig. In erster Linie geht es den Betroffenen darum, am ganz normalen Alltagsleben aller Menschen teilhaben zu können, einer geregelten Arbeit nachzugehen und eine sinnvolle Beschäftigung ausüben zu dürfen. Häufig besteht auch der Wunsch von behinderten Menschen, nicht in besonderen Einrichtungen wie Behindertenwerkstätten oder ähnliches zu arbeiten, sondern an einem ganz normalen Arbeitsplatz eingesetzt zu werden. Beachtenswert ist auch, dass Menschen mit Behinderung meist seltener krank sind und somit am Arbeitsplatz kaum ausfallen und darüber hinaus eine hohe Loyalität ihrem Arbeitgeber gegenüber aufbringen. Weitere Informationen Auskunft zu Barrierefreiheit im Betrieb geben auch die Integrationsämter, die für Gespräche und Planungen vor Ort zur Verfügung stehen. Die Aufgabe der Integrationsämter umfasst im Rahmen der begleitenden Hilfe alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL-Integrationsamt Telefon: 02 51/ Warendorfer Straße Münster 19

20 Ansprechpartner in den kommunen Gemeinde Altenberge Kirchstraße Altenberge Öffentlicher Bereich Thomas Mücke Tel.: Privater Bereich Christoph Rövekamp Tel.: Seniorenbeirat Gaby Schnell Tel.: Stadt Emsdetten Am Markt Emsdetten Öffentlicher Bereich Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt Tel.: Stadt Greven Rathausstraße Greven Öffentlicher Bereich Karin Schneidereit Tel.: Privater Bereich Karin Schneidereit Tel.: Seniorenbeirat Herbert Kortmann Tel.: Behindertenbeirat Josef Ridders Tel.: Stadt Hörstel Sünte-Rendel-Straße Hörstel Öffentlicher Bereich Harald Maug Tel.: Privater Bereich Johannes Enseling Tel.: Gemeinde Hopsten Bunte Straße Hopsten Öffentlicher Bereich Eberhard Baumert Tel.: Privater Bereich Eberhard Baumert Tel.: Stadt Horstmar Kirchplatz Horstmar Öffentlicher Bereich Ferdinand Keuchel Tel.: Stadt Ibbenbüren Alte Münsterstraße Ibbenbüren Öffentlicher Bereich Privater Bereich Katharina Krohn Tel.: Seniorenbeirat Birgit Povel Tel.: Behindertenbeirat Dr. Rainer Nierhoff Tel.: Gemeinde Ladbergen Jahnstraße Ladbergen Öffentlicher Bereich Friedhelm Wierwille Tel.: Privater Bereich Friedhelm Wierwille Tel.: Gemeinde Laer Mühlenhoek Laer Öffentlicher Bereich Jochen Thüning Tel.: Stadt Lengerich Tecklenburger Straße Lengerich Öffentlicher Bereich Paul Lurch Tel.: Privater Bereich Claudia Broxtermann Tel.: Seniorenbeirat Norbert Junghöfer Tel.: Gemeinde Lienen Hauptstraße Lienen Öffentlicher Bereich Günter Glose Tel.: Privater Bereich Günter Glose Tel.: Gemeinde Lotte Westerkappelner Straße Lotte Öffentlicher Bereich Werner Borchelt Tel.: Privater Bereich Werner Borchelt Tel.: Stadt Metelen Sendplatz Metelen 20

21 Öffentlicher Bereich Antje Schmies Tel.: Privater Bereich Antje Schmies Tel.: Gemeinde Mettingen Markt Mettingen Öffentlicher Bereich Monika Aschoff Tel.: Privater Bereich Monika Aschoff Tel.: Beirat für Senioren und Behinderte Manfred Stermann Tel.: Gemeinde Neuenkirchen Hauptstraße Neuenkirchen Öffentlicher Bereich Klaus Beckmann Tel.: Privater Bereich Klaus Beckmann Tel.: Gemeinde Nordwalde Bahnhofstraße Nordwalde Öffentlicher Bereich Helmut Berning Tel Privater Bereich Helmut Berning Tel Stadt Ochtrup Prof.-Gärtner-Straße Ochtrup Öffentlicher Bereich Sabine Hartmann Tel.: Privater Bereich Sabine Hartmann Tel.: Gemeinde Recke Hauptstraße Recke Öffentlicher Bereich Werner Bühren Tel.: Privater Bereich Werner Bühren Tel.: Stadt Rheine Klosterstraße Rheine Öffentlicher Bereich Martin Forstmann Tel.: Angelika Hake Tel.: Heribert Reekers Tel.: Claudia Kurzinsky Tel.: Privater Bereich Angelika Hake Tel.: Christa Koch Tel.: Seniorenbeirat Horst Erle Tel Behindertenbeirat Heinz Thalmann Tel.: Gemeinde Saerbeck Ferrières-Straße Saerbeck Öffentlicher Bereich Johannes Schüler Tel.: Privater Bereich Gariele Greder Stadt Steinfurt Emsdettener Straße Steinfurt Öffentlicher Bereich Bauordnungsamt Tel.: Privater Bereich Bauordnungsamt Tel.: Behindertenbeirat Reinhard Schulte-Laggenbeck Tel.: Stadt Tecklenburg Zum Kahlen Berg Tecklenburg Öffentlicher Bereich Heinz-Jürgen Zirbes Tel.: Privater Bereich Michael Käller Tel.: Gemeinde Westerkappeln Große Straße Westerkappeln Öffentlicher Bereich Dieter Salewski Tel.: Privater Bereich Dieter Salewski Tel Gemeinde Wettringen Kirchstraße Wettringen Öffentlicher Bereich Klaus Remki Tel.: Privater Bereich Klaus Remki Tel.:

22 Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Steinfurt Mehrere Fachämter des Kreises Steinfurt leisten zum Thema barrierefrei Leben vielfältigste Aufgaben Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag in den verschiedenen Lebensbereichen wie Wohnung, Arbeitsplatz, Wohnumfeld und Stadtteil immer wieder auf Barrieren. Gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist es, die Benachteiligung von Menschen mit behinderungsbedingten Handicaps abzubauen und zu verhindern, so dass eine selbstbestimmte Lebensführung möglich ist. Planungsamt Mobilität ist gerade in einem ländlich strukturierten Raum wie dem Kreis Steinfurt eine unverzichtbare Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft. Der Kreis Steinfurt setzt sich deshalb sehr dafür ein, dass auf seinem Gebiet ein ausreichendes Angebot an gut ausgebauter Verkehrsinfrastruktur besteht. Der Kreis Steinfurt ist Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Heiner Bücker Kreis Steinfurt Tecklenburger Str Steinfurt Tel Bauamt / Bauaufsicht Das Bauamt des Kreises Steinfurt ist als Untere Bauaufsichtsbehörde für 19 von 24 Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt zuständig. Die 5 Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt verfügen jeweils über ein eigenes Bauamt. Rund ums Bauen gibt es eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften. Im Mittelpunkt stehen dabei das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung. Die Anwendung dieser Vorschriften wirft häufig Fragen auf, die von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen im Rahmen einer umfassenden Bauberatung gerne beantwortet werden. Wohnungsbauförderung Gefördert werden Eigentumsmaßnahmen, Mietwohnungen, Pflegewohnplätze, Wohnheimplätze sowie Altenwohn- und Pflegeheime. Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren sind wichtiger Förderbestandteil. Lorenz Rustige Kreis Steinfurt Tecklenburger Str Steinfurt Tel und lorenz.rustige@kreis-steinfurt.de Sozialamt / Altenpflegeberatung Die Altenhilfe- und Pflegeberatung des Sozialamtes im Kreis Steinfurt berät und unterstützt bei Fragen zur Versorgung im Alter, bei Pflegebedürftigkeit sowie bei Einschränkungen und Behinderungen. Es wird eine trägerunabhängige Beratung angeboten. Konkret erfolgen Informationen über Pflege durch ambulante Dienste, Tagespflege und stationäre Hilfen, In- 22

23 formationen über Hilfen zur Ermöglichung des Verbleibs im eigenen Zuhause (z. B. Wohnraumberatung, haushaltsnahe Hilfen) sowie Informationen über Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung und der Sozialhilfe. Die Beratungsgespräche erfolgen auch direkt im Lebensund Wohnumfeld der betroffenen Menschen. Angela Grosse Kreis Steinfurt Bezirk Steinfurt Tecklenburger Str Steinfurt Tel Jürgen Linnemann Kreis Steinfurt Bezirk Rheine Gesundheitsamt Rheine Münsterstr Rheine Tel Elke Timm-Glaßmeyer Kreis Steinfurt Bezirk Ibbenbüren Gesundheitsamt Ibbenbüren Zum Welleken Ibbenbüren Tel elke.timm-glassmeyer@kreis-steinfurt.de Doris Richter Kreis Steinfurt Bezirk Lengerich Gesundheitsamt Lengerich Stettiner Str Lengerich Tel doris.richter@kreis-steinfurt.de Heimaufsicht Gesetzliche Grundlage der Heimaufsicht des Kreises Steinfurt ist das Wohn- und Teilhabegesetz NRW. Insgesamt geht es dabei um eine Förderung der Weiterentwicklung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf sowie deren Sicherung ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Im Rahmen der neu gefassten Anforderung an die Wohnqualität in Betreuungseinrichtungen werden hohe Anforderungen an die Barrierefreiheit gestellt. Das Wohn- und Teilhabegesetz ist zugleich ein Schutzgesetz, weil es die Menschen vor gesundheitlichen und finanziellen Beeinträchtigungen und Schädigungen schützt. Johannes-Michael Bögge Kreis Steinfurt Tecklenburger Str Steinfurt Tel johannes-michael.boegge@kreis-steinfurt.de Ute Bosse Kreis Steinfurt Tecklenburger Str Steinfurt Tel ute.bosse@kreis-steinfurt.de Frank Woltering Kreis Steinfurt Tecklenburger Str Steinfurt Tel frank.woltering@kreis-steinfurt.de Rudolf Adrian Kreis Steinfurt Tecklenburger Str Steinfurt Tel rudolf.adrian@kreis-steinfurt.de Integrationsstelle Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen durch Information und Beratung sowie Gewährung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Hubert Flüchter Kreis Steinfurt Tecklenburger Str Steinfurt Tel hubert.fluechter@kreis-steinfurt.de Dieter Möller Kreis Steinfurt Tecklenburger Str Steinfurt Tel dieter.moeller@kreis-steinfurt.de 23

24 Barrierefreiheit im privaten Bereich Professionelle Farbgestaltung für mehr Lebenskomfort Die Farbgestaltung soll dazu beitragen, dass sich Menschen in ihrer Wohnung geborgen, sicher, vertraut und wohl fühlen. Räume sind wohnlich, harmonisch und behaglich, wenn die Umgebung genügend Anregung gibt, aber auch Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten bietet. Farbe Farbe kann der Schlüssel sein zu Kommunikation und Kontaktaufnahme, Orientierung und Stabilisierung, Konzentration und Aufmerksamkeit, Auslöser von Emotion und Erinnerung. Eine differenzierte Farbgestaltung wirkt gegen Uniformität und Anonymität und betont Individualität. Farbensehen ist ein Akt sinnlicher Wahrnehmung. Jeder Mensch hat bewusst und unbewusst eine persönliche Farbwahrnehmung gespeichert, die sich aus Assoziationen und persönlichen Erlebnissen, kulturellen und gesellschaftlichen Faktoren und dem so genannten kollektiven Unbewussten - Urprägungen aus der Frühzeit des Menschen - zusammensetzt. Farbe kann auf unterschiedlichen Ebenen erlebt werden, z. B. auf biologischer Ebene, psychischer Ebene oder ganz bewusst durch Farbsymbolik oder Modetrends. Farben & Körperreaktionen Interessant sind z. B. biologische Reaktionen auf Farben, die auf energetischer Ebene funktionieren. In Versuchen wurde nachgewiesen, dass Menschen, die sich in einem blauen Raum aufhalten, niedrigeren Pulsschlag bekommen und schneller frieren, während bei Menschen in einem roten Raum ein höherer Pulsschlag messbar ist und das subjektive Wärmeempfinden bis zu 3 höher ist. Jeder Farbton sendet bei Licht spezifische messbare Schwingungen aus, die zum Zwischenhirn und zur Hypophyse geleitet werden, die wiederum die Hormonausschüttung und damit das Nervensystem beeinflussen. Die Psychologie arbeitet mit dem 24

25 Wissen, dass Farbwahrnehmung die Bereiche des Denkens, Fühlens und Wollens anspricht und Erinnerungen weckt. Der Erfolg der positiven Beeinflussung der Befindlichkeit von älteren Menschen kann bei der Farbgestaltung ansetzen. Die bei älteren Menschen auftretenden Veränderungen im Sehvermögen müssen dabei berücksichtigt werden. Die Trübung und das Vergilben der Augenlinse im Alter beeinträchtigt das Farbensehen. Untersuchungen zeigen, dass Violett, Blau und Grün verblasst wahrgenommen werden. Das bedeutet, dass diese Farben in kräftigeren Nuancen eingesetzt werden können. Ältere Menschen benötigen darüber hinaus bis zu 3,5 Mal stärkere Kontraste als junge Menschen, um einen Gegenstand in seinem Umfeld zu erkennen. Hinzu kommt eine gesteigerte Empfindlichkeit im Alter gegenüber Blendungen. Ein Farbkonzept muss gezielt erarbeitet werden und möglichst sämtliche Elemente des Raumes umfassen: Boden, Wand, Decke, Möblierung, Textilien usw. Nur ein ausgewogenes Verhältnis zwischen unterschiedlichen Farben, Kontrasten und neutralen Farbbereichen (Weiß), ergibt ein angenehmes Raumgefühl. Farbtüchtigkeit Die häufigste Farbsinnesstörung ist die Rot-Grün-Verwechslung. Sie beruht auf einer gestörten Empfindlichkeit des Auges für Rot oder Grün. Folglich sollte bei Informationsträgern die Kombination Rot/Grün vermieden werden. Ideale Farbkombinationen sind gegeben durch: Hohe Leuchtdichteunterschiede, z. B. Schwarz/Weiß oder Gelb/Blau Verwendung einer unbunten Komponente, z. B. Weiß/Blau oder Weiß/Rot Kombination von Komplementärfarben, z. B. Gelb/Rot Farbkombinationen mit geringen Leuchtdichteunterschieden sollten vermieden werden. Da Licht und Farbe immer zusammenhängt, ist bei der Planung auf ausreichende Kontraste und Beleuchtungsstärken zu achten. 25

26 Bewegungsfreiheit ist WichtiG Nach seinen Bedürfnissen zu leben beinhaltet, beweglich zu bleiben. Gerade im privaten Umfeld ist es wichtig, die notwendigen Voraussetzungen für Bewegungsfreiheit bis ins hohe Alter zu schaffen. Wissen Sie, wie viele Hindernisse Sie heute schon bewältigt haben? Solange dies ohne viel Anstrengung möglich ist, werden Sie dem kaum Beachtung schenken. Treten die ersten körperlichen Einschränkungen auf, beginnen Sie sich über die große Zahl unnötiger Hindernisse zu ärgern. Bei der Gestaltung Ihres Privatbereiches bestimmen Sie selbst, welche und wie viele Barrieren errichtet werden, die bei körperlichen Beeinträchtigungen Ihre Freiheit Bewegungsradius: ca. 100 cm und Selbstständigkeit wesentlich beeinträchtigen. WENIGER Barrieren - MEHR Wohnwert Barrierefreiheit ist die zentrale Forderung, um allen Menschen auch Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Miteinander in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das bedeutet eine selbstbestimmte und weitgehend eigenständige Lebensführung in einer Rampen sollten möglichst geradläufig ohne Quergefälle verlaufen und nicht mehr als 6 % Neigung aufweisen. Günstig ist ein beidseitiges Geländer. Foto: Guldmann GmbH Bewegungsradius: ca. 150 cm 26

27 Problemlos ausführbar ist der Übergang mit dem Drainrostsystem. Es kann durch seine verstellbaren Füße auch als Rampe verwendet werden. Dadurch können die Türelemente höher eingebaut werden. Foto: GUTJAHR Innovative Bausysteme GmbH Wohnung bzw. Haus. Doch stellt die Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit Behinderungen eine Wohnwertverbesserung dar, sondern auch für Kleinkinder, junge Familien und ältere Menschen. Wer unseren Lebenszyklus (Kindheit - Jugend - mittlere Lebensphase - Älter sein) näher betrachtet, erkennt, dass die Anforderungen an die gebaute Umwelt jeweils sehr unterschiedlich sind. Da zusätzlich Unfälle die persönlichen Lebensumstände plötzlich verändern können, ist es zweifellos sinnvoll, die notwendigen Voraussetzungen für eine schnelle Haus- oder Wohnungsanpassung schon bei der Planung eines Wohngebäudes zu schaffen. Ein Ziel eines Neubaus sollte daher auch die Anpassung der wechselnden Bedürfnisse im Laufe eines Lebens ohne große bautechnische Veränderung sein. Im Rahmen eines Forschungsprojektes sind dazu Mehrkosten von maximal 3 % ermittelt worden. GESETzliche Vorgaben für grössere Wohngebäude In Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten müssen nach der Landesbauordnung des Landes NRW die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit einem Rollstuhl zugänglich sein. In wenigen Fällen gibt es Ausnahmen. In den DIN-Normen wird zwischen der DIN Teil 1: Wohnungen für Rollstuhlbenutzer und der DIN Teil 2: Barrierefreie Wohnungen unterschieden. Da man im Voraus aber nicht weiß, wer diese Wohnung bezieht, ist es ein Vorteil, sofort rollstuhlgerecht zu bauen. Folgende Vorgaben sind zweifellos für die Planung jeglicher Wohngebäude sehr sinnvoll: 1) Der Grundriss einer Wohnung muss auf die Funktionsabläufe des täglichen Lebens abgestimmt sein. 2) Es muss in jedem Raum ausreichend Platz vorhanden sein, um diesen in jeder Situation bestimmungsgemäß nutzen zu können. 3) Die Normen sind Richtlinien, zusätzlich sind individuell angepasste Lösungen sinnvoll. Ü Checkliste Rampen Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m am Anfang und am Ende der Rampe beidseitige Handläufe (mit rutschsicherem Zugriff ) und Radabweiser das Gefälle darf 6 % nicht überschreiten (kein Quergefälle) die Oberflächenbeschaffenheit muss rutschsicher sein Zwischenpodest von mind. 1,50 m Länge (ab 6,00 m Rampenlänge) 27

28 Die baulichen Vor- AUSSETzungen schaffen Bei der Planung eines Neubaues bzw. bei größeren Um- und Zubauten geht es grundsätzlich darum, die baulich richtigen Rahmenbedingungen für Barrierefreiheit zu schaffen. Damit werden die Kosten für eine individuelle Haus- und Wohnungsanpassung wesentlich reduziert. ScHWELLENLoser Zugang Pflicht bei einem barrierefreien Haus oder einer Wohnung ist, dass der Haupteingang und die Übergänge zu den Freisitzen stufen- bzw. schwellenlos erreichbar sind. Sind Türschwellen technisch erforderlich, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Bei der Planung ist zu beachten, dass ein Wasserstau auf der Belagsoberfläche und zum Gebäude hin nicht entstehen darf. Bei Hauseingängen, Terrassen, Balkonen und Loggien sind Rinnen mit Gitterrosten zu bevorzugen. Damit ist gewährleistet, dass anfallender Niederschlag und das Hochspritzen des Wassers an Tür- oder Glasflächen vermieden wird. Im besonderen Maße ist die Wärmedämmung und die Abdichtung gegen Feuchtigkeit zu beachten. Der Außenbelag wird mit 2 % Gefälle vom Eingangsbereich ausgeführt. So genannte Drainroste sorgen für eine dauerhafte rückstaufreie Entwässerung, der Handel bietet auch maßgeschneiderte, einzigartige Lösungen. Die nach unten offenen Drainroste leiten in Ü Checkliste Eingang und Eingangstür Überdachter Eingang Gute Beleuchtung / gut lesbare Hausnummer Ausreichend Bewegungsraum vor und hinter der Tür Lichte Durchgangsbreite mindestens 90 cm Lichte Höhe mindestens 2,10 m Türrahmen kontrastreich zur Wand Türdrücker bzw. -griffe in 85 cm Höhe mit abgerundeten Kanten mit Kontrastfarben zum Hintergrund, mindestens 50 cm von der Ecke entfernt Windfänge mindestens 2,50 m tief und 2,00 m breit, bei Schiebetüranlagen mindestens 1,50 m x 1,50 m Panikverschlüsse an 2-flügeligen Türen in Flucht- und Rettungswegen in Türklinkenhöhe Hinweis: Barrierefreier Übergänge (Türschwellen) gemäß DIN und DIN stehen im Widerspruch zu den Regelwerken der Bauwerksabdichtungen DIN Teil 5. Eine sehr gute Planung ist erforderlich, die Übergänge gelten als Sonderlösung. Details sind vertraglich gesondert zu vereinbaren. Das Kastenriegelschloss ist von innen und außen zu öffnen. Foto: ABUS, August Bremicker Söhne KG 28

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