Bildungsplan zur Erprobung. Fachbereich: Ernährungs- und Versorgungsmanagement

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1 Bildungsplan zur Erprobung für die Bildungsgänge der Berufsfachschule die zu dem Berufsabschluss nach Landesrecht Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service und zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen (Bildungsgänge der Anlage B APO-BK) Fachbereich: Ernährungs- und Versorgungsmanagement Bereichsspezifische Fächer: Betriebsorganisation, Produktion, Dienstleistung Seite 1 von 34

2 Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, Düsseldorf 43072/2015 Seite 2 von 34

3 Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 07/08-15 Sekundarstufe II Berufskolleg; Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Abschlüssen der Sekundarstufe I führen (Bildungsgänge der Anlage B APO-BK) Fachbereiche Wirtschaft und Verwaltung, Technik/Naturwissenschaften, Ernährungs- und Versorgungsmanagement; Bildungspläne zur Erprobung RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v Unter verantwortlicher Leitung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und der Qualitäts- und Unterstützungsagentur Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurden neue Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung für die o. a. Bildungsgänge entwickelt: Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung Heft Heft Heft Heft Heft Heft Bereichsspezifische Fächer: Geschäftsprozesse im Unternehmen, Personalbezogene Prozesse, Gesamtwirtschaftliche Prozesse Mathematik Englisch Deutsch/Kommunikation Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Fachbereich Technik/Naturwissenschaften Heft Heft Heft Heft Heft Heft Heft Heft Heft Heft Bereichsspezifische Fächer im Berufsfeld Bau- und Holztechnik: Betriebsorganisation, Produkterstellung Bereichsspezifische Fächer im Berufsfeld Elektrotechnik: Instandhaltungsprozesse, Produktionsprozesse Bereichsspezifische Fächer im Berufsfeld Metalltechnik: Fertigungsprozesse, Montage- und Instandhaltungsprozesse Bereichsspezifische Fächer im Berufsfeld Fahrzeugtechnik: Betriebsorganisation, Pflege- Wartungs- und Umrüstarbeiten, Instandsetzung Wirtschafts- und Betriebslehre Mathematik Englisch Deutsch/Kommunikation Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Seite 3 von 34

4 Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement Heft Heft Heft Heft Heft Heft Heft Heft Bereichsspezifische Fächer: Betriebsorganisation, Produktion, Dienstleistung Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service Wirtschafts- und Betriebslehre Mathematik Englisch Deutsch/Kommunikation Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Diese treten am 1. August 2015 zur Erprobung in Kraft. Die Bildungspläne werden im Bildungsportal veröffentlicht. ( Die curricularen Vorgaben für die Fachbereiche und Berufsfelder, für die bislang keine neuen Bildungspläne entwickelt wurden, behalten vorläufig ihre Gültigkeit. Die fachbereichsspezifischen Bildungspläne, die nicht berufsfeldbezogen sind, können auch dann angewendet werden, wenn noch keine berufsfeldbezogenen Bildungspläne vorliegen. Gleichzeitig treten zum die nachfolgenden Runderlasse für das Berufsgrundschuljahr und die Berufsfachschulen und die Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zum mittleren Schulabschluss (FOR) oder zu beruflicher Grundbildung und zum mittleren Schulabschluss (FOR) führen, außer Kraft: Heft Nr. Bereich/Fach Datum des Einführungserlasses/Fundstelle 4903 Sport/Gesundheitsförderung s. BASS Nr Wirtschaft und Verwaltung (berufsfeld- und bereichsspezifische Fächer) s. BASS Nr Deutsch (GABI. NW. S. 557) 4302 Englisch (GABI. NW. S. 557) 4314 Mathematik (GABI. NW S. 3) 4315 Wirtschaftsgeographie (GABI. NW. S. 255) Berufsfelder Bau-, Druck-, Elektro-, Holz- und Metalltechnik (ABl. NRW. S. 209) s. BASS Nr Mathematik (GABI. NW. S. 238) 4326 Fachrichtung Metall Schwerpunkt Kraftfahrzeugtechnik (GABl. NW. S. 238) Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft (ABI. NRW. S. 209) s. BASS Nr Staatlich geprüfte Servicekraft und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (ABl. NRW. S. 234) Seite 4 von 34

5 Inhalt Seite Vorbemerkungen... 6 Teil 1 Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zum mittleren Schulabschluss oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und zu Abschlüssen der Sekundarstufe I führen Ziele, Fachbereiche und Organisationsformen Ziele Fachbereiche und Organisationsformen Zielgruppen und Perspektiven Voraussetzungen, Abschlüsse, Berechtigungen Didaktisch-methodische Leitlinien Didaktische Jahresplanung Berufliche Qualifizierung Teil 2 Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B APO-BK im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement Fachbereichsspezifische Ziele Die Bildungsgänge im Fachbereich Fachbereichsspezifische Kompetenzerwartungen Fachbereichsspezifische Handlungsfelder und Arbeits- und Geschäftsprozesse Didaktisch-methodische Leitlinien des Fachbereichs Teil 3 Der Bildungsgang der Berufsfachschule, der zu dem Berufsabschluss nach Landesrecht Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service und zum mittleren Schulabschluss führt im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement Beschreibung des Bildungsgangs Stundentafel Die Gesamtmatrix im Bildungsgang Die Fächer im Bildungsgang Die bereichsspezifischen Fächer Lernfelder, Anforderungssituationen, Zielformulierungen Didaktisch-methodische Umsetzung Lernerfolgsüberprüfung Abschlussprüfung Seite 5 von 34

6 Vorbemerkungen Bildungspolitische Entwicklungen in Deutschland und Europa erfordern eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit von Bildungsgängen sowie studien- und berufsqualifizierenden Abschlüssen. Vor diesem Hintergrund erhalten alle Bildungspläne im Berufskolleg mit einer kompetenzbasierten Orientierung an Handlungsfeldern und zugehörigen Arbeits- und Geschäftsprozessen eine einheitliche Struktur. Die konsequente Orientierung an Handlungsfeldern unterstreicht das zentrale Ziel des Erwerbs (beruflicher) Handlungskompetenz und stärkt die Position des Berufskollegs als attraktives Angebot im Bildungswesen. Die Bildungspläne für das Berufskolleg bestehen aus drei Teilen. Teil 1 stellt die jeweiligen Bildungsgänge, Teil 2 deren Ausprägung in einem Fachbereich und Teil 3 die Unterrichtsvorgaben in Fächern oder Lernfeldern dar. Die einheitliche Darstellung der Bildungsgänge folgt der Struktur des Berufskollegs. Alle Unterrichtsvorgaben werden nach einem einheitlichen System aus Anforderungssituationen und zugehörigen kompetenzorientiert formulierten Zielen beschrieben. Das bietet die Möglichkeit, in verschiedenen Bildungsgängen erreichbare Kompetenzen klar, vergleichbar und transparent darzustellen, unabhängig davon, ob sie in Lernfeldern oder Fächern strukturiert sind. Eine konsequente Kompetenzorientierung des Unterrichts ermöglicht einen Anschluss in Beruf, Berufsausbildung oder Studium und einen systematischen Kompetenzaufbau in aufeinander aufbauenden Bildungsgängen des Berufskollegs. Die durchlässige Gestaltung der Übergänge verbessert die Effizienz von Bildungsverläufen. Die Teile 1 bis 3 der Bildungspläne werden immer im Zusammenhang veröffentlicht. Damit wird sichergestellt, dass jede Lehrkraft umfassend informiert und für die Bildungsgangarbeit im Team vorbereitet ist. Gemeinsame Vorgaben aller Bildungsgänge im Berufskolleg Bildung und Erziehung in den Bildungsgängen des Berufskollegs gründen sich auf die Werte, die im Grundgesetz, in der Landesverfassung und im Schulgesetz verankert sind. Im Einzelnen sind dies: Wertschätzung der Vielfalt und Verschiedenheit in der Bildung (Inklusion) Entfaltung und Nutzung der individuellen Chancen und Begabungen (Individuelle Förderung) Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) 1 und Förderung von Gestaltungskompetenz für nachhaltige Entwicklung unter der gleichberechtigten Berücksichtigung von wirtschaftlichen, sozialen/gesellschaftlichen und ökologischen Aspekten (Nachhaltigkeit). 1 s. Grundlagen und Praxishinweise zur Förderung der Chancengleichheit (Reflexive Koedukation) sind den jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu entnehmen. Seite 6 von 34

7 Das pädagogische Leitziel aller Bildungsgänge des Berufskollegs ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg formuliert: Das Berufskolleg vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz und bereitet sie auf ein lebensbegleitendes Lernen vor. Es qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, an zunehmend international geprägten Entwicklungen in Gesellschaft und Wirtschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten. Um dieses pädagogische Leitziel zu erreichen, muss eine umfassende Handlungskompetenz systematisch entwickelt werden. Die Unterrichtsvorgaben im Bildungsplan umfassen Anforderungssituationen und kompetenzorientierte Zielformulierungen. Damit orientiert sich die Beschreibung der Unterrichtsvorgaben an der Struktur des DQR 1 und nutzt dessen Kompetenzkategorien. Die beiden Kategorien der Fachkompetenz und der personalen Kompetenz werden differenziert in Wissen und Fertigkeiten bzw. Sozialkompetenz und Selbstständigkeit. Die Lehrkräfte eines Bildungsgangs dokumentieren die zur Konkretisierung der Unterrichtsvorgaben entwickelten Lehr-Lern-Arrangements in einer Didaktischen Jahresplanung, die nach Schuljahren gegliedert ist. Die so realisierte Orientierung der Bildungsgänge des Berufskollegs am DQR eröffnet die Möglichkeit eines systematischen Kompetenzerwerbs, der Anschlüsse und Anrechnungen im gesamten Bildungssystem, insbesondere in Bildungsgängen des Berufskollegs, der dualen Ausbildung und im Studium erleichtert. 1 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März Seite 7 von 34

8 Teil 1 Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zum mittleren Schulabschluss oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und zu Abschlüssen der Sekundarstufe I führen 1.1 Ziele, Fachbereiche und Organisationsformen Ziele Ziel der Bildungsgänge der Berufsfachschule der Anlage B APO-BK ist der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bzw. eines Berufsabschlusses nach Landesrecht. Die Bildungsgänge ermöglichen den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses oder des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann. Die einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule der Anlage B APO-BK bereiten auf die Aufnahme einer Berufsausbildung im jeweiligen Fachbereich vor und ermöglichen den Absolventinnen und Absolventen den Einstieg in eine Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung. Sie führen entweder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur selbstständigen Lösung einfacher berufsbezogener Aufgaben oder zur selbstständigen Lösung schwierigerer berufsbezogener Aufgaben befähigen. Die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten werden analog den Anforderungen des ersten Ausbildungsjahres einer dualen Ausbildung vermittelt. Durch die Strukturierung der Bildungsgänge werden den Schülerinnen und Schülern individuelle Möglichkeiten für den erforderlichen Kompetenzerwerb bis zur Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses eröffnet. Diese Möglichkeit des Kompetenzerwerbs wird unterstützt durch die curriculare Berücksichtigung und Umsetzung von Ausbildungsbausteinen in den Bildungsplänen sowie durch betriebliche Praktika. Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen doppeltqualifizierenden Bildungsgänge erreichen durch die integrierten Theorie- und Praxisanteile Kompetenzen, die einen unmittelbaren Einstieg in Erwerbstätigkeit ermöglichen Fachbereiche und Organisationsformen Die Bildungsgänge werden in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Gestaltung, Gesundheit/Erziehung und Soziales, Informatik, Technik/Naturwissenschaften sowie Wirtschaft und Verwaltung angeboten. Innerhalb der Fachbereiche sind die Bildungsgänge zum Teil nach Berufsfeldern gegliedert. Der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ist, abhängig von den Eingangsvoraussetzungen (d.h. dem in der Sekundarstufe I zuvor erworbenen allgemein bildenden Abschluss) in verschiedenen Bildungsgängen der Anlage B APO-BK möglich: In den Bildungsgängen gem. 2 Nr. 1 der Anlage B der APO-BK können berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben werden. In einer darauf aufbauenden Stufe (gem. 2 Nr. 2 der Anlage B der APO-BK) ist in einem weiteren Jahr der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umfange des ersten Ausbildungsjahres einer dualen Ausbildung in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) möglich, der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann. Seite 8 von 34

9 In die Bildungsgänge gem. 2 Nr. 2 der Anlage B der APO-BK werden bis auf Ausnahmen gemäß APO-BK ausschließlich folgende Absolventinnen und Absolventen unmittelbar im Anschluss an ihren Schulbesuch der Sekundarstufe I aufgenommen: die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben über die nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen und noch über keine am Berufskolleg erworbenen beruflichen Kompetenzen verfügen. Innerhalb eines Jahres werden berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt und der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ermöglicht, der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann. Der doppeltqualifizierende Bildungsgang zum Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht ist zweijährig. Er ermöglicht den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses oder den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann. Er ist in den Fachbereichen Gesundheit/Erziehung und Soziales sowie Ernährungsund Versorgungsmanagement in Vollzeit- und in Teilzeitform für folgende Berufsabschlüsse vorgesehen: Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Heilerziehung, Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger, Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service. In allen Bildungsgängen der Berufsfachschule sind betriebliche Praktika obligatorisch. 1.2 Zielgruppen und Perspektiven Voraussetzungen, Abschlüsse, Berechtigungen Die Bildungsgänge der Berufsfachschule der Anlage B APO-BK richten sich an Jugendliche, die mindestens über den Hauptschulabschluss oder den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder gleichwertige Abschlüsse verfügen und sich aufgrund ihrer Interessen und Begabungen in einem Fachbereich für eine Berufsausbildung oder Berufsausübung qualifizieren möchten. In die einjährigen Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses ermöglichen, kann ausschließlich aufgenommen werden, wer über den Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss verfügt. In die einjährigen Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ermöglichen, kann ausschließlich aufgenommen werden, wer über den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss verfügt. In Ausnahmefällen kann die obere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag die Aufnahme berufsschulpflichtiger Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss zulassen. Seite 9 von 34

10 Berufsfachschule berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (B 1 und B 2) Eingangsvoraussetzung Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Berufsfachschule B 2 Abschlüsse berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Hauptschulabschluss Berufsfachschule B 1 dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss Berufsfachschule Berufsabschluss nach Landesrecht (B 3) Die Bildungsgänge der Anlage B APO-BK, die zum Erwerb des Berufsabschlusses nach Landesrecht führen, ermöglichen einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Auch der Erwerb des Qualifikationsvermerks zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist möglich. Der zweijährige Bildungsgang kann auch in Teilzeitform angeboten werden. Eingangsvoraussetzung mindestens Hauptschulabschluss Abschlüsse Berufsabschluss nach Landesrecht und mittlerer Schulabschluss Bei Aufnahme in die Bildungsgänge der Anlage B APO-BK sollen in der Regel Kompetenzen vorliegen, auf Grund derer von den Schülerinnen und Schüler erwartet werden kann, dass sie im Anschluss an die einjährigen Bildungsgänge zu einem Berufsabschluss in betrieblicher oder vollzeitschulischer Ausbildung gelangen, der ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Eine Anrechnung der erworbenen Kompetenzen auf eine anschließende Ausbildung ist möglich. dass über den Erwerb des Berufsabschlusses nach Landesrecht der Einstieg in den Arbeitsmarkt oder in eine weiterführende schulische oder fachschulische Ausbildung gelingt. Der Berufsabschluss nach Landesrecht berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte/staatlich geprüfter mit Angabe des Berufs. Seite 10 von 34

11 1.3 Didaktisch-methodische Leitlinien In den Bildungsgängen der Berufsfachschule der Anlage B APO-BK wird eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz angestrebt für die Ausübung eines Berufes oder die Bewältigung beruflicher Aufgaben. Die Möglichkeit des Erwerbs einer beruflichen Handlungsfähigkeit ist durch die curriculare Umsetzung relevanter Arbeits- und Geschäftsprozesse gewährleistet. Dies gilt insbesondere bei einer Umsetzung mit Hilfe von Ausbildungsbausteinen. ein selbstbestimmtes und gesellschaftlich verantwortliches demokratisches Handeln, das eine Teilhabe am kulturellen, politischen und beruflichen Leben ermöglicht. Das Erkennen der Vielfalt der Lernvoraussetzungen und Lerninteressen ist die Grundlage für die Realisierung von Vielfalt und Differenzierung der Lernangebote. So sollen Lernbeobachtung und Beurteilung durch die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern einen Abgleich von Selbst- und Fremdeinschätzung für ihre individuellen Zielformulierungen und Lernwegplanungen ermöglichen. Sprache gilt als grundlegendes Medium schulischer, beruflicher, gesellschaftlicher und privater Kommunikation. Daher ist bei allen didaktisch-methodischen Entscheidungen die individuelle Sprachkompetenz jeder Schülerin/jedes Schülers mit Blick auf eine Kompetenzerweiterung einzubeziehen. Dies gilt in gleicher Weise in Bezug auf die Entwicklung mathematischer Kompetenzen Didaktische Jahresplanung Die Umsetzung von kompetenzorientierten Bildungsplänen erfordert eine inhaltliche, methodische, organisatorische und zeitliche Planung und Dokumentation von Lehr- und Lernarrangements. Zur Unterstützung dieser Planungs- und Dokumentationsprozesse dient die Didaktische Jahresplanung, die sich nach Schuljahren geordnet über die gesamte Zeitdauer des Bildungsganges erstreckt. Der Unterricht in den Bildungsgängen der Anlage B APO-BK ist nach Lernfeldern und Fächern organisiert, die einem berufsbezogenen Lernbereich, einem berufsübergreifenden Lernbereich und einem Differenzierungsbereich zugeordnet sind. Die zentrale didaktische Arbeit in der Bildungsgangkonferenz ist die anforderungs- und leistungsgerechte Entwicklung und zeitliche Anordnung von Lernsituationen, die zur Umsetzung der Vorgaben in den Lernfeldern und Fächern dienen. Im Rahmen der Didaktischen Jahresplanung sind sowohl die Beratung der Jugendlichen im Bildungsverlauf als auch die Abstimmung mit Praktikumsbetrieben und die Anbindung an weiterführende Bildungsgänge zu berücksichtigen. Spezifische Aufgaben der Bildungsgangkonferenz sind: Entwicklung und Anordnung der Lernsituationen unter Berücksichtigung des Kompetenzzuwachses Inhaltliche, methodische und zeitliche Festlegungen hinsichtlich der Praktika in Abstimmung mit den externen Partnern Planung der Organisation des Unterrichts, der Beratung und Betreuung der Jugendlichen Seite 11 von 34

12 Planung und Durchführung der Bildungsgangevaluation sowie die Berücksichtigung der Ergebnisse bei der neuen Planung Berufliche Qualifizierung Lernen erfolgt unter einer beruflichen Perspektive, indem sich die Schülerinnen und Schüler mit beruflichen Handlungszusammenhängen im gewählten Fachbereich auseinandersetzen. Wichtiger Bestandteil sind daher die schulisch begleiteten Betriebspraktika, die Fachpraxis und die berufsqualifizierenden Elemente der Lernfelder und Fächer des Bildungsgangs. Praktika dienen der Ergänzung bzw. Vertiefung des Unterrichts und werden als vielfältige Impulsgeber zur Vernetzung von Theorie und Praxis genutzt. Sie haben das Ziel, auf das Berufsleben vorzubereiten und die Berufswahlentscheidung abzusichern. In den Bildungsgängen, in denen eine Berufsausbildung nach Landesrecht durchgeführt wird, bereiten sie darüber hinaus auf eine qualifizierte Tätigkeit in dem jeweiligen Fachbereich vor. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen. Der Umfang der Praktika ist für die Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen, in den Rahmenstundentafeln festgelegt. Die Beratung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Praktika wird grundsätzlich von allen im Bildungsgang unterrichtenden Lehrkräften übernommen und erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden. Seite 12 von 34

13 Teil 2 Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B APO-BK im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement 2.1 Fachbereichsspezifische Ziele Die Bildungsgänge der Anlage B APO-BK im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement zielen in Abhängigkeit davon, ob berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten oder ein Berufsabschluss nach Landesrecht vermittelt werden, auf unterschiedliche Professionalisierungsgrade. Ziel aller Bildungsgänge der Anlage B APO-BK ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz zur eigenverantwortlichen Bewältigung grundlegender beruflicher Tätigkeiten. Dazu gehört die systematische und konsequente Integration der Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Nachhaltigkeit. 2.2 Die Bildungsgänge im Fachbereich Die Bildungsgänge der Berufsfachschule der Anlage B APO-BK im Fachbereich Ernährungsund Versorgungsmanagement werden, wie in Kapitel beschrieben, angeboten. In einem einjährigen Bildungsgang gem. 2 Nr. 1 Anlage B der APO-BK werden berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Verbindung mit einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss vermittelt. In dem Bildungsgang sind die Aufgaben durch Reduktion des Handlungsfeldes auf einfache Produktionsvorgänge und Dienstleistungen gekennzeichnet. Sie berücksichtigen Probleme aus berufs- und lebensnahen Fragestellungen. In einem weiteren einjährigen Bildungsgang gem. 2 Nr. 2 Anlage B der APO-BK können die Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss erwerben. In diesem Bildungsgang weisen die Aufgaben eine größere Komplexität und inhaltliche Tiefe auf, die dem Umfang des ersten Ausbildungsjahres eines Ausbildungsberufes entspricht. Beide Bildungsgänge bereiten auf eine Berufsausbildung im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder im sozialpflegerischen Bereich vor. In einem durchgängig zweijährigen Bildungsgang wird der Berufsabschluss nach Landesrecht Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service" in Verbindung mit einem dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss bzw. in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss erworben. Die Ausbildung beinhaltet außerschulische Praktika im Umfang von 16 Wochen. Der Berufsabschluss wird mit dem Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung erworben. Die Ausbildung bereitet auf berufliche Tätigkeiten in verschiedenen Service- und Produktionsbereichen vor. Die Abbildung betrieblichen Geschehens sowie der berufs- und lebensnahen Fragestellungen erfordern einen Ansatz, der auch die unterrichtliche Umsetzung von Lernsituationen in Kooperation mehrerer Fächer umfassen kann. In allen Bildungsgängen sind die Unterrichtsfächer drei Lernbereichen zugeordnet: dem berufsbezogenen Lernbereich, dem berufsübergreifenden Lernbereich und dem Differenzierungsbereich. Die Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs stellen die notwendigen berufstypischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Mittelpunkt. Ausgangspunkt für die bereichs- Seite 13 von 34

14 spezifischen Fächer sind die Arbeits- und Geschäftsprozesse der beruflichen Handlungsfelder, die didaktisch in Lernfeldern umgesetzt werden. Im Fach Mathematik steht im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement der Erwerb mathematischer Basiskompetenzen in Zusammenhang mit fachbereichsspezifischen Problemstellungen im Vordergrund. Die Beherrschung einer Fremdsprache unterstützt die Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler. Das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre eröffnet den Lernenden die Einordnung des beruflichen Handelns in betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge. Im berufsübergreifenden Lernbereich leisten die Fächer ihren spezifischen Beitrag zur Kompetenzentwicklung und Identitätsbildung. Dieser Lernbereich hat zum einen eine unterstützende Funktion, zum anderen eine ausgleichende Funktion. Die Unterstützungsfunktion bezieht sich insbesondere auf die Förderung der Kommunikations- und Sprachkompetenz, die ausgleichende Funktion auf sinnstiftende Interpretationsangebote in Ökonomie, Gesellschaft, Technik und Mensch, die sich in vielfältigen Zugängen niederschlagen. Der systematische Ausbau von Sprachkompetenzen im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement ermöglicht den Schülerinnen und Schüler die Unterstützung beruflicher Handlungen, z. B. durch den Erwerb von fachsprachlicher Kompetenz. Der Religionsunterricht hat darüber hinaus eine gesellschafts- und ökonomiekritische Funktion. Das Fach Sport/Gesundheitsförderung hat sowohl ausgleichende als auch qualifizierende Funktion mit Blick auf die spezifischen körperlichen Belastungen im betrieblichen Alltag und die Einübung und Festigung von Sozialverhalten. Im Differenzierungsbereich können den Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der personellen und sächlichen Möglichkeiten der Schule Angebote gemacht werden, die ihre Kenntnisse und Fertigkeiten ihren individuellen Fähigkeiten und Neigungen entsprechend ergänzen, erweitern und vertiefen. 2.3 Fachbereichsspezifische Kompetenzerwartungen Ziel der Bildungsgänge der Berufsfachschule der Anlage B APO-BK im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement ist eine Vorbereitung auf die Anforderungen der Berufe des Fachbereichs. Im handlungsorientierten Unterricht wird der Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz in Lernsituationen ermöglicht, die an typischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert sind. Dieser Kompetenzerwerb dient der fachgerechten Bewältigung von Aufgaben im betrieblichen Alltag. Die Lernsituationen zum Kompetenzerwerb beziehen zunächst auch die von den Schülerinnen und Schüler wahrgenommene Lebenswirklichkeit mit ein, um dann auch abstraktere berufliche und gesellschaftliche Fragestellungen aufzugreifen. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt anfänglich noch unter Anleitung, bis zu einer späteren weitgehend selbständigen Erledigung, so dass ein systematischer Kompetenzaufbau erfolgen kann. Spezifische Anforderungen der Arbeit im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement sind Ermitteln der Bedürfnisse und Wünsche von Gästen, Kunden oder Klienten fachgerechtes Planen, Ausführen, Dokumentieren und Reflektieren einfacher beruflicher Tätigkeiten und Dienstleistungen Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Beachtung der Prinzipien der Nachhaltigkeit. Kenntnis typischer physischer und psychischer Belastungen Seite 14 von 34

15 flexibles, verantwortungsbewusstes und selbstständiges Handeln Arbeit im (multiprofessionellen) Team Einhalten der Grenzen eigener Zuständigkeit und Kompetenzen Unter Berücksichtigung möglicher beruflicher Tätigkeitsfelder ergeben sich dabei unterschiedliche fachliche Ausprägungen. 2.4 Fachbereichsspezifische Handlungsfelder und Arbeits- und Geschäftsprozesse Die Handlungsfelder beschreiben zusammengehörige Arbeits- und Geschäftsprozesse im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement. Sie sind mehrdimensional, indem berufliche, gesellschaftliche und individuelle Problemstellungen miteinander verknüpft und Perspektivwechsel zugelassen werden. Die für die Bildungsgänge der Anlage B APO-BK in diesem Fachbereich relevanten Handlungsfelder, Arbeits- und Geschäftsprozesse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Seite 15 von 34

16 Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Abschlüsse der Sekundarstufe I Berufsabschluss und FOR Bildungsplan Berufsfachschule der Anlage B APO-BK, Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement Handlungsfeld 1: Betriebliches Management Arbeits- und Geschäftsprozesse (AGP) Unternehmensgründung Unternehmensführung Aufbau- und Ablauforganisation x x Anwendung rechtlicher Bestimmungen x x Sicherstellung der Prozessqualität x x Controlling x x Handlungsfeld 2: Produktion AGP Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln x x Verpflegungsangebote x x Dienstleistungsangebote x x Sicherstellung der Produkt- und Dienstleistungsqualität x x Handlungsfeld 3: Warenwirtschaft AGP Beschaffung x x Lagerung x x Sicherung der Warenqualität x x Handlungsfeld 4: Personenorientierung AGP Bedarfsanalyse x x Nachfrage- und bedarfsgerechtes Angebot x x Kommunikation x x Beschwerdemanagement x x Handlungsfeld 5: Vermarktung AGP Analyse von Kundenbedürfnissen x x Entwicklung und Evaluation von Marketingkonzepten (und Vermarktungsstrategien) Nutzung absatzpolitischer Instrumente Verbraucherschutz x x Seite 16 von 34

17 2.5 Didaktisch-methodische Leitlinien des Fachbereichs Für die Entwicklung einer grundlegenden fachlichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenz im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement ist die Auseinandersetzung mit überschaubaren berufstypischen Situationen im handlungsorientierten Unterricht erforderlich. Dazu werden Lernsituationen/Lehr- und Lernarrangements aus den Anforderungssituationen und Zielformulierungen der Lernfelder bzw. Fächer abgeleitet (vgl. Kapitel 3), die sich auf die Arbeits- und Geschäftsprozesse des Fachbereichs Ernährungs- und Versorgungsmanagement (vgl. Kapitel 2.4) beziehen. Die Veranschaulichung und Bewältigung von fachbereichsspezifischen Arbeits- und Geschäftsprozessen wird durch den fachpraktischen Unterricht unterstützt. Der Bezug zur beruflichen Praxis wird insbesondere durch Praktika, Betriebsbesichtigungen sowie Lernortkooperationen mit Unternehmen und externen Partnern gewährleistet. Seite 17 von 34

18 Teil 3 Der Bildungsgang der Berufsfachschule, der zu dem Berufsabschluss nach Landesrecht Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service und zum mittleren Schulabschluss führt im Fachbereich Ernährungsund Versorgungsmanagement 3.1 Beschreibung des Bildungsgangs Die Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service erwerben eine berufliche Ausbildung nach Landesrecht und den nächst höheren allgemein bildenden Schulabschluss. Die Verbindung von Berufsabschluss und mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) eröffnet über den Besuch der Fachschule den Erwerb weiterer Qualifikationen und Berufsabschlüsse. Im Rahmen der Förderung der beruflichen Handlungskompetenz orientiert sich der Unterricht der Berufsfachschulen an beruflichen Aufgabenstellungen und an dem Konzept der Handlungsorientierung. Mit Blick auf die Qualifikationsanforderungen der Ausbildungsbetriebe richten sich die Bildungsgänge dabei an den in Teil 2 ausgewiesenen beruflichen Handlungsfeldern des Fachbereichs Ernährungs- und Versorgungsmanagement mit den zugehörigen Arbeits- und Geschäftsprozessen aus. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt sowohl in der Schule als auch an außerschulischen Lernorten (z. B. Hotels, Bistros, Cafés, Seniorenheimen, Großküchen, Tagungshäusern, Dienstleistungsagenturen, Privathaushalten, Wohngruppen, Krankenhäusern, Catering- Unternehmen). Dabei erkennen und erfahren die Schülerinnen und Schüler Sozialstrukturen und die gesellschaftlichen und ethischen Konsequenzen beruflichen Handelns. Die Bildungsgänge sind in drei Lernbereiche gegliedert: den berufsbezogenen Lernbereich, den berufsübergreifenden Lernbereich und den Differenzierungsbereich. Fragestellungen des Ernährungs- und Versorgungsmanagements werden in den Lernfeldern und in den Fächern des berufsbezogenen sowie des berufsübergreifenden Lernbereichs unterschiedlich aufgegriffen. Die bereichsspezifischen Fächer Produktion, Dienstleistung sowie Betriebsorganisation und die Fächer Mathematik und Englisch des berufsbezogenen Lernbereichs orientieren sich an ernährungs- und hauswirtschaftlichen Inhalten, Produktionsprozessen und Dienstleistungen. In dem Zusammenhang der Ausbildung einer beruflich-professionellen Kompetenz ist die Förderung eines zielorientierten und rationalen Handelns bedeutsam. Diese Förderung wird durch eine fächerübergreifende Bearbeitung verstärkt. Im Fach Mathematik steht neben dem Erwerb beruflicher Kenntnisse der Ausbau mathematischer Basiskompetenzen im Vordergrund. Zur Bewältigung beruflicher und privater Handlungssituationen benötigen die Schülerinnen und Schüler kommunikative sowie interkulturelle Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der englischen Sprache. Die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religionslehre und Politik/Gesellschaftslehre sowie Sport/Gesundheitsförderung des berufsübergreifenden Lernbereichs leisten ihren spezifischen Seite 18 von 34

19 Beitrag zur Kompetenzentwicklung und Identitätsbildung. Der systematische Ausbau der Sprachkompetenzen ist unerlässlich, da die Tätigkeit in Berufen dieses Fachbereichs durch den Umgang mit Menschen geprägt ist. Die Schülerinnen und Schüler werden in berufs- und alltagsbezogenen Sprach- und Kommunikationskompetenzen gefördert. Insbesondere sind die freie mündliche Kommunikation in beruflichen und privaten Situationen und grundlegende Standards sowohl mündlicher als auch schriftlicher Korrespondenz zu erlernen bzw. zu vertiefen. Die Förderung der Sprach- und Kommunikationskompetenzen sensibilisiert auch für die Berücksichtigung ethischer, religiöser und politischer Aspekte eines verantwortungsvollen Beurteilens und Handelns in Beruf und Gesellschaft. Zudem wird die Kompetenz gefördert, spezifische, physische und psychische Belastungen in Beruf und Alltag auszugleichen und sich sozial reflektiert zu verhalten. Der Unterricht im Fach Sport/Gesundheitsförderung zielt auf Kompetenzen im Sinne des salutogenetischen Ansatzes. Im Differenzierungsbereich erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, Zusatzoder Förderangebote wahrzunehmen. Dabei werden die individuellen Entwicklungspotenziale und Interessen der Jugendlichen sowie die spezifischen Anforderungen des regionalen Ausbildungsmarktes berücksichtigt. Seite 19 von 34

20 3.1.1 Stundentafel Anlage B 3 APO-BK Stundentafel Berufsfachschule Fachbereich: Ernährungs- und Versorgungsmanagement Berufsabschluss nach Landesrecht und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Lernbereiche/Fächer Unterrichtsstunden 1. Jahr 2. Jahr Summe Berufsbezogener Lernbereich [ ] [ ] [ ] bereichsspezifische Fächer Betriebsorganisation Produktion Dienstleistung Mathematik Englisch Berufsübergreifender Lernbereich [ ] [ ] [ ] Deutsch/Kommunikation Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Differenzierungsbereich [40 280] [40 280] [80 560] Gesamtstundenzahl Praktika im Umfang von mindestens 16 Wochen sind in den Bildungsgang zu integrieren. 2 Für Schülerinnen und Schüler, die nicht an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, wird bei Vorliegen der personellen und sächlichen Voraussetzungen das Fach Praktische Philosophie eingerichtet. Seite 20 von 34

21 3.1.2 Die Gesamtmatrix im Bildungsgang Die folgende Gesamtmatrix gibt einen Überblick über die Zuordnungen der in den Bildungsplänen der Fächer beschriebenen Anforderungssituationen zu den relevanten Handlungsfeldern des Fachbereichs Ernährungs- und Versorgungsmanagement und den daraus abgeleiteten Arbeits- und Geschäftsprozessen. Die Ziffern in der Gesamtmatrix entsprechen denen der Anforderungssituationen in den Bildungsplänen. Vertikal sind sie einem Fach und horizontal einem Arbeits- und Geschäftsprozess zugeordnet. Über die für die Bildungsgänge relevanten Arbeits- und Geschäftsprozesse sind Anknüpfungen der Fächer untereinander möglich. Die Gesamtmatrix kann somit als Arbeitsgrundlage für die Bildungsgangkonferenz genutzt werden, um eine Didaktische Jahresplanung zu erstellen. Seite 21 von 34

22 Sport/ Gesundheitsförderung Betriebsorganisation Produktion Dienstleistung Mathematik Englisch Deutsch/ Kommunikation Katholische Religionslehre Evangelische Religionslehre Politik/ Gesellschaftslehre Bildungsplan Berufsfachschule der Anlage B APO-BK, Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement Lernfeld 1: In einem Betrieb des Fachbereichs mitarbeiten Lernfeld 2: Bistroangebote produzieren Lernfeld 3: Mahlzeiten produzieren Lernfeld 4: Ausgewählte Dienstleistungen anbieten und ausführen Lernfeld 5: Waren beschaffen und lagern Lernfeld 6: Zielgruppenorientierte Verpflegungsangebote produzieren und anbieten Lernfeld 7: Personenbezogene haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten und ausführen Lernfeld 8: Produkte und Dienstleistungen vermarkten Zuordnung der Lernfelder und der Anforderungssituationen der Fächer zu relevanten Arbeits- und Geschäftsprozessen Bildungsgang: Berufsfachschule der Anlage B 3 APO-BK Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement bildungsgangbezogener Bildungsplan bereichsspezifische Fächer fachbereichsbezogene Bildungspläne Handlungsfeld 1: Betriebliches Management Unternehmensgründung Unternehmensführung Aufbau- und Ablauforganisation 1.1* 2, 3 2, 3, , 2, 3, 4, 5, 6, 7 Anwendung rechtlicher Bestimmungen 1.2 1, 2 2 2, 7 5-1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 Sicherstellung der Prozessqualität ,6 1,2, 3, 7 3, 6 5 1, 2, 3, 4, 5, 6 Controlling , 2, 3, 4, 5, 6 Handlungsfeld 2: Produktion Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln 2.1, 3.1, , 5 2 3, 4, 6 1,2,5,6 1, 2, 3, 4 1, 2, 5, 6, 7, 8 Verpflegungsangebote 2.1, 3.1, 6.1 1, 2 2, 3, 4 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 3, 4, 5, 6 1,2,4,5,6 3, 4 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 Dienstleistungsangebote 4.1, 4.2, 7.1, 7.2 1, 3 2, 3, 4, 6 1, 3, 4, 5, 6 1, 2, 3, 4, 5 1,2,4,5,6 3, 4 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 Sicherstellung der Produkt- und Dienstleistungsqualität 2.1, 3.1, , 7.2 2, 4 2, 3, 5, 6 1, 2 1, 2, 3, , 2, 3, 5, 6, 7, 8 Handlungsfeld 3: Warenwirtschaft Beschaffung 5.1 1, 3 4 1, 2, 3 3, 4, 5, 6 5, 6 4 1, 4, 5, 6, 7, 8 Lagerung , 3 2, 6 3, 4, 5, 6 6 1, 2 1, 4, 5, 6, 8 Sicherung der Warenqualität , 3 2 3, 4, 5, , 5, 6, 8 Handlungsfeld 4: Personenorientierung Bedarfsanalyse , 3, 4, 6 1, 2, 4 1, 6 6 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,8 Nachfrage- und bedarfsgerechtes Angebot , , 4 1, 3, 6 1, 5 1, 5 5, 6 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 Kommunikation , 7.2 1, 3, 4, 5, 6 1, 3, 5, 6, 7 2, 5, 6 1, 2, 6 6 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 Beschwerdemanagement 7.1, , 2, 3, 5, 7 1, 2, 5, 6 2, 4, 6 1, 2, 3, 4, 5 Handlungsfeld 5: Vermarktung Analyse von Kundenbedürfnissen , 4, 6 1, 2, 3, 4, 6, 7 1, 5, 6 1, 4 3, 6 1, 4, 5, 6, 7, 8 Entwicklung und Evaluation von Marketingkonzepten (und Vermarktungsstrategien) Nutzung absatzpolitischer Instrumente Verbraucherschutz , 2, 4, 6, 7 1, 2, 3 1, 5, 6 4 1, 4, 5, 6, 7, 8 * Legende: 1. Ziffer = Nummer des Lernfelds, 2. Ziffer = Nummer der Anforderungssituation Seite 22 von 34

23 3.2 Die Fächer im Bildungsgang Die bereichsspezifischen Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs weisen eine Lernfeldstruktur auf. Die für diese Bildungsgänge relevanten Lernfelder werden aus den Handlungsfeldern des Fachbereichs Ernährungs- und Versorgungsmanagement abgeleitet. Die kompetenzorientierten Bildungspläne sind für alle Fächer und Lernfelder einheitlich durch Anforderungssituationen und Zielformulierungen strukturiert. Die Anforderungssituationen sind in den Bildungsplänen in der für den Unterricht vorgesehenen Reihenfolge aufgeführt. Über Abweichungen entscheidet die Bildungsgangkonferenz. Anforderungssituationen beschreiben berufliche, fachliche, gesellschaftliche und persönliche Problemstellungen, in denen sich Absolventinnen und Absolventen bewähren müssen. Die Zielformulierungen beschreiben die im Unterricht zu fördernden Kompetenzen, die zur Bewältigung der Anforderungssituationen erforderlich sind. Zielformulierungen berücksichtigen Inhalts-, Verhaltens- und Situationskomponenten. Die Inhaltskomponente ist jeweils kursiv formatiert Die bereichsspezifischen Fächer Die Vorgaben für die bereichsspezifischen Fächer im Bildungsgang Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service gelten für folgende Bildungsgänge: Berufsfachschule nach APO-BK, Anlage B 3 Berufsabschluss nach Landesrecht und mittlerer Schulabschluss (FOR) Die bereichsspezifischen Fächer Betriebsorganisation, Produktion, Dienstleistung des Fachbereichs Ernährungs- und Versorgungsmanagement werden dem berufsbezogenen Lernbereich zugeordnet. Sie fassen Lernfelder zusammen, die spiralcurricular eine Kompetenzentwicklung ermöglichen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des bereichsspezifischen Faches zusammengefasst. Eine Dokumentation der Leistungsentwicklung ist somit sichergestellt. Die bereichsspezifischen Fächer orientieren sich an beruflichen Inhalten, Produktionsprozessen und Dienstleistungen. Dabei stehen die Förderung zielorientierten und rationalen Handelns im Mittelpunkt. Das Fach Betriebsorganisation befasst sich vor allem mit ökonomischen, rechtlichen, qualitätssichernden und nachhaltigen und zielgruppenspezifischen Gesichtspunkten im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen, ausgewählte hauswirtschaftliche/betriebswirtschaftliche Problemstellungen zu erfassen, zu analysieren sowie Lösungsansätze zu entwickeln. Unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Betriebe und der Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen sind Entscheidungen zu treffen und Arbeitsprozesse zu organisieren. Im Fach Produktion werden Kompetenzen erworben, die dazu befähigen, Verpflegungsangebote auf der Grundlage gesunder Ernährung professionell herzustellen. Dabei werden sowohl betriebliche Standards als auch die Ernährungsgewohnheiten und Wünsche der Zielgruppe berücksichtigt. Seite 23 von 34

24 Im Fach Dienstleistung erlangen die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz adäquate Dienstleistungen für unterschiedliche Personengruppen anzubieten und durchzuführen. Dazu zählt die Fähigkeit eine Bedarfsanalyse zu erstellen und auszuwerten, unterschiedliche Einschränkungen und Vorlieben zu berücksichtigen und rollengerecht zu kommunizieren. Zusammenfassung der Lernfelder zu den bereichsspezifischen Fächern bereichsspezifische Fächer zugeordnete Lernfelder Betriebsorganisation LF 1, LF 5, LF 8 Produktion LF 2, LF 3, LF 6 Dienstleistungen LF 4, LF 7 Zur Orientierung ist in der nachfolgenden Übersicht in der linken Spalte jeweils das Handlungsfeld dargestellt, aus dem die Ableitung der Lernfelder und Anforderungssituationen erfolgt. Seite 24 von 34

25 Handlungsfelder (HF) HF 1 Betriebliches Management HF 2 Produktion HF 3 Warenwirtschaft HF 4 Personenorientierung HF 5 Vermarktung Lernfelder (LF) LF 1 In einem Betrieb des Fachbereichs mitarbeiten LF 2 Bistroangebote produzieren LF 3 Mahlzeiten produzieren LF 4 Ausgewählte Dienstleistungen anbieten und ausführen LF 5 Waren beschaffen und lagern LF 6 Zielgruppenorientierte Verpflegungsangebote produzieren und anbieten LF 7 Personenbezogene haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten und ausführen LF 8 Produkte und Dienstleistungen vermarkten Anforderungssituationen (AS) AS 1.1 Aufbau eines Betriebes und Organisation einfacher Arbeitsprozesse AS 1.2 Anwendung rechtlicher Bestimmungen AS 1.3 Sicherstellung der Prozessqualität AS 2.1 Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln zu einfachen Speisen und Getränken AS 3.1 Zubereitung von Verpflegungsangeboten AS 4.1 Produzierte Speisen und Getränke anbieten und servieren AS 4.2 Reinigung und Pflege von betriebsspezifischen Materialien AS 5.1 Beschaffungsplanung und Beschaffungsabwicklung AS 5.2 Warenlagerung und Qualitätssicherung AS 6.1 Nachfrage- und bedarfsgerechte Verpflegungsangebote AS 7.1 Nachfrage- und bedarfsgerechte haushaltsnahe Dienstleistungen AS 7.2 Abwicklung von Kundenaufträgen im Tagungs- und Bankettbereich Berufsfachschule 1 Jahr 1 Jahr AS 8.1 Vermarktungsstrategien 40 Gesamtsumme Eingangsvoraussetzung Hauptschulabschluss Seite 25 von 34

26 3.2.2 Lernfelder, Anforderungssituationen, Zielformulierungen Die Anforderungssituationen und Zielformulierungen sind nachfolgend nach Lernfeldern gegliedert beschrieben. Lernfeld 1: In einem Betrieb des Fachbereichs mitarbeiten Anforderungssituation 1.1 Zeitrichtwert s. Kapitel Aufbau eines Betriebes und Organisation einfacher Arbeitsprozesse Die Absolventinnen und Absolventen kennen den Aufbau eines berufsspezifischen Betriebs. Sie beschreiben die Aufgaben und das Anforderungsprofil einer Staatlich geprüften Assistentin/eines Staatlich geprüften Assistenten für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service und organisieren einfache, für diesen Beruf typische Arbeitsprozesse auf der Grundlage vorgegebener Strukturen. Zielformulierungen Die Schülerinnen und Schüler erfassen und dokumentieren den Aufbau eines berufsspezifischen Betriebs (Organigramm) (ZF 1). Sie benennen die Berufe der im Fachbereich tätigen Mitarbeiter innen und Mitarbeiter und beschreiben, welche Anforderungen an sie gestellt werden (ZF 2). In diesem Zusammenhang benennen sie die Aufgaben einer Staatlich geprüften Assistentin/eines Staatlich geprüften Assistenten für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service, beschreiben das Anforderungsprofil und grenzen es gegenüber dem anderer Fachkräfte ab (ZF 3). Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit zur Teamarbeit in ihren zukünftigen Arbeitsbereichen (ZF 4) und entwickeln die Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem, personenorientiertem und selbstverantwortlichem Handeln (ZF 5). Sie lernen standardisierte Arbeitsabläufe im Bereich der Nahrungszubereitung und im Service kennen (ZF 6) und organisieren auf dieser Grundlage einfache Arbeitsprozesse (ZF 7). Hierbei wenden Sie die Regeln einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung an (ZF 8). Die Schülerinnen und Schüler stellen den Zusammenhang zwischen Arbeitsorganisation und Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden und Gesunderhaltung her (ZF 9). Zuordnung der Zielformulierung zu den Kompetenzkategorien Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit ZF 1 bis ZF 3, ZF 6, ZF 8, ZF 9 ZF 1 bis ZF 3, ZF 6 bis ZF 9 ZF 4, ZF 5 ZF 3, ZF 7 Anforderungssituation 1.2 Zeitrichtwert s. Kapitel Anwendung rechtlicher Bestimmungen Die Absolventinnen und Absolventen kennen die für ihren Arbeitsbereich relevanten rechtlichen Bestimmungen und setzen diese verantwortungsbewusst um. Zielformulierungen Die Schülerinnen und Schüler benennen die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz (ZF 1) und stellen den Zusammenhang zu ihrem Betriebspraktikum her (ZF 2). Die Schülerinnen und Schüler beachten die für ihren Arbeitsbereich relevanten Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes sowie relevante EU- Hygienevorschriften und setzen diese verantwortungsbewusst um (ZF 3). Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen zur Unfallverhütung werden von den Schülerinnen und Schülern eingehalten (ZF 4). Die Schülerinnen und Schülern kennen die kommunalen Vorgaben zur Abfallentsorgung und wenden sie an (ZF 5). Seite 26 von 34

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