ELEKTRIZITATSVERSORGUNG EGERKINGEN
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- Frieda Hofer
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1 EVE v< ELEKTRIZITATSVERSORGUNG EGERKINGEN Anschlusskostenübersicht für das Netzgebiet der EVE Gültig ab l Januar 2012 Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen Telefon l Gemäss dem Reglement für die Netzbenutzung und die Lieferung elektrischer Energie (Elektrizitätsversorgungsreglement) der EVE Elektrizitätsversorgung Egerkingen werden Neu- und Altbauten der Netzanschlussnehmer (Kunden) ab dem Niederspannungsnetz (Netzebene 7} zu den folgenden Bedingungen angeschlossen l Allgemeines Das Erstellen der Anschlussleitung ab dem Anschlusspunkt im bestehenden VerteJlnetz bis zur Grenzstelle erfolgt durch die EVE oder deren Beauftragte Grenzstelle und Eigentumsverhältnisse Als Grenzstelle zwischen dem Stromnetz der EVE und der Hausinstallation gelten die in den Ziffern 16,17 und 18 des Elektrizitätsversorgungsreglements der EVE festgelegten Orte Diese sind gleichzeitig massgebend für die Zuordnung von Eigentum, Haftung und Unterhaltspflicht Innerhalb der Bauzone ist die bauliche Eigentumsgrenze für den Netzanschluss die Parzellengrenze, ausserhalb wird die bauliche Eigentumsgrenze für den Netzanschluss bis zum bestehenden Netzanschlusspunkt verschoben Berechnung deranschlusskosten Die Anschlusskosten setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: Netzkostengebühr für die Grob- und Feinerschliessung des vorgelagerten Stromnetzes der EVE Dieser wird aufgrund der bezugsberechtigten Leistung berechnet Anschlusskostengebühr (Hausanschlusskosten) gemäss Kabelquerschnitt und Kabellänge ab dem Netzanschlusspunkt des vorgelagerten Stromnetzes der EVE Anschlussüberstromunterbrecher Zusatzkosten für Anschlussvarianten mit Zählerfernauslesung Erschliessungsbeitrag für Bauten ausserhalb der Bauzonen Die für die Messung der Energie notwendigen Zähler und andere Einrichtungen werden von der EVE geliefert und montiert Die Zähler und Messeinrichtungen bleiben Eigentum der EVE und werden durch sie Instand gehalten Bauseitige Leistungen des Kunden Die folgenden Arbeiten sind Sache des Kunden und gehen zu seinen Lasten: Ausheben des Kabelgrabens auf dem eigenen Grundstück Lieferung und Verlegung des Kabelschutzrohres auf dem eigenen Grundstück inkl einmessen Lieferung und Montage des Aussenzählerkastens Entwässerung der Rohranlage Bereitstellen des Fundamenterders und Ausführung von Maurerdurchbrüchen Bereitstellen die Installation für die Montage der Messeinrichtungen
2 2 Anschlusskosten für Neubauten (alle Preisangaben ohne MWSt a) Netzkostenbeitrag Sicherungs- Bezugsberechtigte Netzkostenbeitrag Einsatz Leistung an Grenzstelle 25 A 17kVA CHF 3' A 28kVA CHF 5' A 44kVA CHF8' A 55kVA CHFll' A 69kVA CHF 13' A 87kVA CHF 17' A 111 kva CHF22'20000 > 160 A Berechnung des Netzkostenbeitrags aufgrund der CHF/kVA Bestellung der bezugsberechtigten Leistung [kva] b) Hausanschlusskosten Kabelquerschnitt Pauschalansatzfür Zusatzbetrag l) für Kabellänge bis 30 m je 10 m Mehrlänge 3x16/16 mm2 CHF 2'30000 CHF x25/25 mm2 CHF 3'00000 CHF x 50/50 mm2 CHF3'80000 CHF x 95/95 mm2 CHF5'60000 CHF x 150/150 mm2 CHF7'60000 CHF lf20000 > 3 x 150/150 mm2 auf Anfrage auf Anfrage i) Die Kabellänge wird auf die nächsten 10 Meter aufgerundet
3 c)anschlussüberstromunterbrecher 63 A Dill CHF A DINOO CHF A DIN l CHFl' A DIN2 CHF2'20000 > 400 A übrige Grossen auf Anfrage d) Erschliessungsbeitrag Zusätzlich notwendige Lieferungen und Dienstleistungen der EVE ab Anschlusspunkt bis Grenzstelle Nach Aufwand 3 Prinzipschema Netzanschluss (Beispiel Hausanschluss ab Verteilkabine) 2674 In den Anseht usskosten gemäss Ziffer 2 enthalten: Grabarbeiten und Rohrverlegung ^ Netzanschlusspunkt Netzkabel an Netz- Verteil kabine anschfusspunkt Grenzstelle \ In den Ansch l uss kosten gemäss \z Ziffer 2 nicht enthalten: 2673 \ -- Grabarbeiten und / v y -^ Rohrveriegung * v '» Mf^ -» ^ Jl T Netzanschlusspunkte: r -" ^* ^ Verteilkabine (VK) f 2672 «B^ s- r ^ \ <s 2680 Trafostation (TS) fgl T K, ptf ^ Strangkabel (Muffe) ^1 4 Bestehende Hausanschlüsse Ersatzanschlüsse, Erhöhung der vereinbarten Leistung Bei Ersatzanschlüssen oder Leistungserhöhungen wird die Netzkostengebühr für die anteilige Mehrleistung (Neuanschluss gegenüber Altanschluss) des neuen Anschlusses in Rechnung gestellt Die effektiven Erstellungskosten (Baubeitrag) für Ersatzanschlüsse sind jeweils vollumfänglich vom Kunden zu bezahlen
4 Die durch die Leistungserhöhung entstehenden Kosten für Hausanschluss, Anschlussüberstromunterbrecher und Erschliessung ausserhalb der Bauzone werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt Bei Feststellung einer Überschreitung der vereinbarten Leistung wird dem Kunden durch die EVE die entsprechende Netzkostengebührfürdie Leistungsüberschreitung in Rechnung gestellt Reduktion der vereinbarten Leistung Bei einer Reduktion der vereinbarten Leistung oder Demontage des Hausanschlusses wird keine Netzkostengebühr zurückerstattet Wiederinbetriebnahme eines Netzanschlusses Bei Wiederaufbau eines Gebäudes oder bei der Wiederinbetriebnahme eines Netzanschlusses wird die frühere Netzkostengebühr berücksichtigt, sofern der Netzanschluss (respektive die Wiederinbetriebnahme) innerhalb von fünf Jahren auf derselben Parzelle erstellt wird und dernetzanschluss ab dem gleichen Netzanschlusspunkt erfolgt 5 Besondere Anlagen Energieerzeugungsanlagen Für den Netzanschluss sowie den Parallelbetrieb von EEA mit dem Verteilnetz der EVE gelten die gesetzlichen Bedingungen und Voraussetzungen (StromVG/ StromVV/ EnG, EnVSO) Sämtliche für die Erstellung oder Verstärkung der dazu notwendigen Erschliessungsleitungen bis zur Netzanschlussstelle gehen zu Lasten des Kunden (gemass Weisung EICom 2/2009) EEA mit einer Anschlussleistung über 30 kva müssen mit einer Lastgangmessung mit automatischer Datenübermittlung ausgerüstet sein Die damit verbundenen einmaligen und wiederkehrenden Kosten werden dem Netzanschlussnehmer in Rechnung gestellt Spezielle Kleinkompaktanlagen Für Anschlüsse von Kleinstverbrauchern mit einer definierbaren Leistung wie TV-Verstärker, Billettautomaten/ Verkehrsregelungsanlagen/ usw kann die Netzkostengebühr pro aufgerundetes kva der bezugsberechtigten Leistung berechnet werden Temporäre Anschlüsse Für zeitlich begrenzte Anschlüsse von Veranstaltungen und Baustellen gelten spezielle Anschlussbedingungen 6 Offerte und Rechnungsstellung Für die Berechnung der Anschlusskosten sind die Angaben, insbesondere die gewünschte bezugsberechtigte Leistungsangabe in der Installationsanzeige massgebend Die daraus resultierenden Anschlusskosten werden dem Kunden durch die EVE in einer Anschlussofferte mitgeteilt Die bauseitigen Vorbereitungsarbeiten für den Hausanschluss sind gemäss den Richtlinien und nach Weisung der EVE auszuführen Entsteht der EVE oder deren Beauftragten durch Nichteinhaltung ihrer Anschlussbedingungen oder durch unkorrekte Angaben in der Installationsanzeige zusätzlicher Montage- und Materialaufwand, wird dieser separat in Rechnung gestellt Die Anschlusskosten sind vor Erstellung des Hausanschlusses gegenüber der EVE geschuldet Die Mehrwertsteuer ist in den Preisangaben nicht enthalten und wird auf der Abrechnung separat ausgewiesen Die Rechnung ist Innert 30 Tagen rein netto zu begleichen
5 7 Allgemeine Bedingungen Diese Bestimmungen sind gültig ab dem l Januar 2012 und ersetzen die bisherigen Bestimmungen Für den Hausanschluss gilt das jeweils gültige Reglement für die Netzbenutzung und die Lieferung elektrischer Energie (Elektrizitätsversorgungsreglement) im Versorgungsgebiet der EVE sowie die Werkvorschriften für BE/JU/SO (wwwwerkvorschriftench) mit den ergänzenden Bestimmungen der EVE (Tel Nr l) Die EVE behält sich vor, diese Bestimmungen Jederzeit anzupassen Egerkingenjuli 2012 Die Geschäftsleitung
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