Anlage 1 Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Halberstadt
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- Samuel Salzmann
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1 Anlage 1 Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Halberstadt Tarif- Gegenstand 1. Abschriften, Durchschriften u. a. Vervielfältigungen 1.1 Abschriften je angefangene Seite im Format 1,30 DIN A im Format DIN A4 2, Bei Schriftstücken in fremder Sprache oder in größeren Formaten als DIN A4 oder wenn bei Vervielfältigungen außergewöhnliche Personal- oder Sachaufwendungen entstehen, kann der Pauschsatz nach dem nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes je Seite erhöht werden bis auf 6, für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen u. dgl. wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für jede angefangene halbe Arbeitsstunde 6, Fotokopien je Seite bis zum Format DIN A4 0, bis zum Format DIN A3 0, bei größeren Formaten bis zu 6, von unterrichtsbegleitendem Material in Schulen 0, von Satzungen bis zum Format DIN A4 (ausgenommen 0,05 Bauleitpläne) Xerokopien vom Readerprinter je Seite bis zum Format A4 bis zum Format A3 0,80 1, Vervielfältigungen mit Büro- Druckgeräten bis zum Format DIN A4 mit einer Auflage bis zu 50 Druckstücke je Einzelvorlage bis zu 100 Druckstücken je Einzelvorlage bei höheren Auflagen bis zu 500 Stück je angefangene 100 Druckstücke je Einzelvorlage über 500 Stück je angefangene 100 Druckstücke je Einzelvorlage Bei größeren Formaten erhöht sich der Pauschbetrag entsprechend der Größe 2,50 3,00 1,00 0,80
2 2. Amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen, 2,50 Ausweise, Urkunden 2.1. Beglaubigungen von Unterschriften 3, Beglaubigung von Abschriften je Seite der 3,60 Erstausfertigung der Kopie 2.3. Beglaubigung von Vervielfältigungen, die mit Büro-Druckgeräten hergestellt werden und Durchschriften und Vervielfältigungen, die mit Lichtpaus-, Fotokopie- o. ä. Geräten hergestellt werden je Seite des ersten Ausdrucks 3, zusätzlich für jeden weiteren Ausdruck je Seite 1, Beglaubigung von Urkunden und Bescheinigungen für den Gebrauch im Ausland 16, Ausstellung von Zeugnissen, Bescheinigungen und Ausweisen (wenn Gebühren nicht nach anderen Tarif- Nummern zu erheben sind) 2,50-102, Ersatz verloren gegangener Urkunden 2,50-11, amtliche Aufbewahrung von Führerscheinen 6,00 3. Akteneinsicht und schriftliche Auskünfte 1, Einsicht in Akten, Karteien und Register und dergleichen soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und wenn in einer Tarif- keine Gebühren vorgesehen sind, für jeden Fall 8, Einsicht in die Akten des Bauarchivs, soweit sie nicht öffentlich ausgelegt sind, für jeden Fall 3.2. schriftliche Auskünfte aus Registern, Karteien, Akten (wenn nicht nach anderen Tarif- Nummern zu erheben sind) 2,50-102,00 2,50-102, schriftliche Auskunft zur Marktforschung u. für wirtschaftliche Disposition und Prognosen an interessierte Gesellschaften o. ä Grundgebühr 6, zuzüglich je angefangene Seite 1, Bereitstellung von Archivalien bei Herstellung von Fotos, Siegeln und dergleichen außerhalb der Archive, nur durch vom Archiv zu bestimmende Fotografen 102,00 4. Abgabe von Druckstücken (Ortssatzungen, Abgabensatzungen, Plänen, Tarifen, Straßenu. Stimmbezirksverzeichnissen u. dgl.) 0,15 für jede angefangene Seite 1,00 jedoch mindestens
3 5. schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wird (die Niederschrift über die Erhebung von Rechtsbehelfen ist ausgenommen), je angefangene Seite 8,00-16,00 6. Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen u. a. zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene Verwaltungstätigkeiten, wenn keine andere Gebühr vorgeschrieben ist 8,00-510, Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen 11,00 7. Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und die mit besonderem Aufwand verbunden sind, für jede angefangene halbe Arbeitsstunde 8,00-8. Bearbeitung von Bürgschaftsanträgen 8,00 9. Vermögens- und Grundstücksverwaltung 9.1. Vorrangseinräumung und Pfandentlassungserklärungen sowie Belastungsgenehmigungen für Erbbaurechte zu Gunsten von Grundpfandrechten Dritter Grundpfandrechte bis ,00 21, Grundpfandrechte bis ,00 36, Grundpfandrechte über ,00 52, Löschungsbewilligungen Rechte in Abteilung II des Grundbuches pro Recht 36, Rechte in Abteilung III des Grundbuches 3 179, Belastungsgenehmigungen hinsichtlich sonstiger Rechte Dritter, z.b. Baulasten, Wohnrechte, Dienstbarkeiten 1 154, Zustimmungserklärungen zur Teilung von Erbaurechten oder Bildung von Wohnungserbbaurechten (je Parzelle und/oder Wohnung) 16, zur Veräußerung von Erbbaurechten 26, Stillhalteerklärungen hinsichtlich Erbbauzinsen, Reallasten, Sicherungsvormerkungen 16, Bestellung von Erbbaurechten...entfällt 9.6. Sonstige Bewilligungen und Erklärungen sowie die Anfertigung von Vertragsentwürfen 1 154,00
4 9.7. Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines privatrechtlichen Vorkaufsrechtes sowie eines Vorkaufsrechtes nach 24 BauGB und anderen Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts sowie der Stadt Halberstadt 26, Erteilung von Genehmigungen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gem. 144 BauGB 3128,00 Anmerkung zu 9: Von der Gebührenerhebung ausgenommen sind Erklärungen und Bewilligungen auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung 10. Aufstellung über den Stand des Steuerkontos für jedes Haushaltsjahr 1, Zweitausfertigungen von Steuer- oder sonstigen Quittungen 1, Ersatzstücke für verloren gegangene Hundesteuermarken 2, Bescheinigungen über öffentliche Abgaben früherer Jahre für jedes Jahr 2, Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Arbeitsstunde 15. Abgabe von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen nach Maßgabe der Tarifnummer Erschließungsbescheinigungen bis zu 3 Ausfertigungen 6,00 für jede weitere Ausfertigung 1, Abgabe von Bauleit-, Rahmen-, Stadt- und Lagenplänen und dergleichen Abgabe von Plänen/Planteilen aus Plänen von/aus Satzungen, Rahmenplänen, Bauleitplänen und dergleichen (z. B. B-Pläne/F-Plan, Stadt- und Lagepläne), bzw. Auszüge daraus (schwarzweiß) bis zu einer Größe von (je Plan/-auszug) ,2 m² 1, ,5 m² 4, ,0 m² 6, über 1,0 m² 8, Farbkopien (entsprechend den anfallenden Kopierkosten Leistung Dritter) zuzüglich Verwaltungsaufwand Abgabe von Texten/Textteilen von/aus Satzungen, Bauleitplänen, Rahmenplänen, VEP und dergleichen (u. a. Erläuterungsberichte, Begründungen) bzw. Auszüge daraus bis zum Format (je Seite)
5 A4 0, A3 0, Farbkopien und Kopien größerer Formate sowie besonders umfangreicher Druckstücke (entsprechend den anfallenden Kopierkosten Leistung Dritter) zuzüglich Verwaltungsaufwand 17.3 Gebühr für Baugenehmigungen (je Genehmigung) 18. Ausleihe von Planungsunterlagen je Plan 6, Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmern an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden 26,00 je nach Aufwand 50,00 Ausstellung von Schachterlaubnisscheinen je nach Aufwand 20. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten und zwar für 6, Büroarbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde Außenarbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde einschl. Anmarschweg von der Dienststelle bzw. von der vorhergehenden Baustelle 11,00-50, Übertragung der Bau- und Straßenfluchtlinien bzw. Sockelhöhen von baulichen Anlagen in die Örtlichkeit (Absteckung) mit Gesamtherstellungskosten bis ,00 31, bis zu , bis zu , bis zu , über , Entwässerungsgenehmigungen auf Grund der geltenden Satzung über Entwässerungsanlagen in der Stadt Halberstadt, soweit es sich um baugenehmigungsfreie Entwässerungsanlagen handelt für jede Prüfung der Antragsunterlagen bei einem Wert der Entwässerungsanlage bis zu 500,00 16,00 für jede weitere angefangene 500,00 2, für jede Prüfung von Nachträgen je angefangene 2,50
6 mindestens 16, für Abnahme von Entwässerungsanlagen je angefangene halbe Arbeitsstunde sonstige Prüfungsmaßnahmen je angefangene halbe Arbeitsstunde Erteilung einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang 16, Genehmigung zur Erteilung von Abwasser außergewöhnlicher Art in die städtische Abwasseranlage nach den Bestimmungen der Entwässerungssatzung Genehmigung für den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungsgenehmigung einschl. einmaliger Abnahme Wohngrundstücke bis zu 2 Wohnungen 50,00-160,00 50,00 jede weitere Wohnung 16,00 ab 11 Wohnungen 180, Gewerbe- und Industriegrundstücke bis zu 4 WC-Anlagen 80,00 jedes weitere WC 8, Garagen und Einstellplätze Garagen und Einstellplätze bis zu 2 Stück 20,00 jede weitere Garage oder Einstellplatz 6, Grundstücke ohne bauliche Nutzung 16, Abnahmen 1. Abnahme 0,00 jede weitere Abnahme 16, Verlängerung der Gültigkeitsdauer 20 % der Gebühr nach bis Prüfung von Entwässerungsanträgen Erteilung von Entwässerungsgenehmigungen bei bereits vorhandenen Grundstücksanschlüssen und vorhandener baulicher oder sonstiger Nutzung Änderung oder erstmalige Herstellung von Kontrollschächten 20,00
7 Änderung oder Erweiterung der Grundstücksentwässerungsanlage a) im Oberflächenwasserbereich (erhöhte oder geänderte Einleitung wegen vorgenommener oder geplanter Um- und Erweiterungsbauten oder der Befestigung von Freiflächen, auf denen das Oberflächenwasser bislang versickern konnte) b) im Schmutzwasserbereich (Umbau vorhandener oder Neueinrichtung von Sanitär- und sonstigen Anlagen, in denen Schmutzwasser anfällt) 23. Ausnahmen nach 18 des Straßengesetzes des Landes Sachsen- Anhalt Widersprüche gegen ablehnende Bescheide zu Anträgen auf Erlass festgesetzter Mahnund Pfändungsgebühren, Wegnahmegebühren und Verwertungsgebühren oder Verzugszinsen 2. Widersprüche gegen die Heranziehung zu gemeindlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträgen usw.) 3. Sonstige Widersprüche, die sich aus dem Abgabenrecht ergeben, insbesondere gegen die Versagung von Stundungen, Befreiungen, Erstattungen, Vergünstigungen und Erlassen 4. Widersprüche gegen die Versagung oder Gewährung einer Erlaubnis zur Sondernutzung nach dem Straßengesetz des Landes S- At und der Sondernutzungssatzung der Stadt Halberstadt in der jeweils geltenden Fassung 5. Widersprüche gegen Versagungen und Zurücknahmen von Zulassungen auf dem Gebiet der Garten- und Friedhofs-verwaltung 6. Widersprüche gegen die Versagung der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu gemeindlichen Einrichtungen 16,00 16,00 11,00-160,00 nach der Höhe des jeweiligen Streitwertes nach Maßgabe der Werttabelle (Anlage II) wie vor wie vor mindestens 10,00 höchstens 50,00 mindestens 15,00 höchstens 80,00 mindestens 10,00 höchstens 75,00
8 Tarif- Gegenstand 7. Sonstige Widersprüche auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises a) bei Widersprüchen gegen Maßnahmen mit einem bestimmten Streitwert nach der Höhe des jeweiligen Streitwertes nach der Maßgabe der Werttabelle (Anlage II) b) Sonstige mindestens 10,00 höchstens 2.550,00
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