Netzentgelte Gas. Netzbereich: RVN West gültig ab

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1 Netzentgelte Gas gültig ab

2 Inhaltsverzeichnis Netzentgelte Gas für jährlich Kapazitätsbuchungen im Verteilernetz mit entry-exit- System gültig ab dem 1. Januar 2016 Beispiel 1: Berechnung für jährliche Kapazitätsbuchungen 3 4 Multiplikatoren für die Abrechnung von unterjährigen Kapazitätsbuchungen im Verteilernetz mit entry-exit-system gültig ab dem 1. Januar Beispiel 2: Berechnung für unterjährige Kapazitätsbuchungen - Quartalsbuchung Beispiel 3: Berechnung für unterjährige Kapazitätsbuchungen - Monatsbuchung Beispiel 4: Berechnung für unterjährige Kapazitätsbuchungen - Tagesbuchung Netzentgelte Gas für unterbrechbare Kapazitäten im Verteilernetz mit entry-exit- System gültig ab dem 1. Januar Beispiel 5: Berechnung für jährliche Kapazitätsbuchungen - unterbrechbare Kapazität 10 Beispiel 6: Berechnung für unterjährige Kapazitätsbuchungen - unterbrechbare Kapazität 11 Vertragsstrafen für Überschreitungen von Kapazitätsbuchungen bzw. internen Bestellungen gültig ab dem 1. Januar Beispiel 7: Berechnung von Vertragsstrafen für Kapazitätsüberschreitungen Netzentgelte Gas für Messung und Messstellenbetrieb gültig ab dem 1. Januar Zusätzliches Messentgelt nach KoV-Anlage 2, 17 Ziffer 5 letzter Satz für die Übermittlung stündlicher Lastgänge im Stundentakt gemäß GeLi Gas gültig ab dem 1. Januar Netzentgelte Gas für Abrechnung gültig ab dem 1. Januar Beispiel 8: Berechnung Netzentgelte Gas für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung 16 Entgelte für Mehr- und Mindermengen für RLM-Entnahmestellen gültig ab dem 1. Januar 2016 Höhe der zu entrichtenden Konzessionsabgabe Gas

3 Netzentgelte Gas für jährliche Kapazitätsbuchungen im Verteilernetz mit entry-exit- System gültig ab dem 1. Januar 2016 Für Transporte, die ausschließlich im Verteilernetz mit Entry-Exit-System der EWE NETZ GmbH stattfinden, ist das folgende Netzentgelt für die Ausspeisung zu entrichten. Das Entgelt ergibt sich aus Multiplikation des nachstehenden Ausspeiseentgeltes mit der gebuchten Kapazität. Die Netzentgelte beinhalten die Kosten für vorgelagerte Netze. Nicht enthalten sind das Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sowie die Konzessionsabgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. Ein Jahr besteht aus 12 zusammenhängenden Monaten und beginnt jeweils am 1. Tag im Januar um 6:00 Uhr und endet am 1. Tag im Januar des Folgejahres um 6:00 Uhr. Ausspeiseentgelt in Euro/[(kWh/h)*a] 4,68 Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der Anzahl der Tage des betrachteten Monats. In einem Schaltjahr beträgt die Anzahl der Jahrestage 366, der Monat Februar umfasst entsprechend 29 Kalendertage. Für die Rechnungsstellung wird die kaufmännische Rundung angewendet. 3

4 Beispiel 1: Berechnung für jährliche Kapazitätsbuchungen Für Transporte, die im Verteilnetz mit Entry-Exit-System der EWE NETZ GmbH stattfinden, ist das folgende Netzentgelt für die Ausspeisung zu entrichten. Das Entgelt ergibt sich aus der Multiplikation des Ausspeiseentgeltes mit der gebuchten Kapazität. 1. Annahmen Kapazitätsbuchung: Ausspeiseentgelt : kwh/h 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] 2. Berechnung Ausspeiseentgelt Ausspeiseentgelt pro Jahr = kwh/h x 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] Ausspeiseentgelt pro Jahr = ,00 Euro/a Es resultiert ein jährliches Ausspeiseentgelt in Höhe von netto23.400,00 Euro/a. Das Netzentgelt wird monatlich abgerechnet. Ausspeiseentgelt pro Monat = Ausspeiseentgelt pro Jahr x Anzahl Monatstage Anzahl Jahrestage Ausspeiseentgelt gültig im: Normaljahr Schaltjahr Januar (31 Tage) Februar (28 Tage) Februar (29 Tage) März (31 Tage) April (30 Tage) Mai (31 Tage) Juni (30 Tage) Juli (31 Tage) August (31 Tage) September (30 Tage) Oktober (31 Tage) November (30 Tage) Dezember (31 Tage) 1.987,40 Euro/Monat 1.795,07 Euro/Monat 1.987,40 Euro/Monat 1.923,29 Euro/Monat 1.987,40 Euro/Monat 1.923,29 Euro/Monat 1.987,40 Euro/Monat 1.987,40 Euro/Monat 1.923,29 Euro/Monat 1.987,40 Euro/Monat 1.923,29 Euro/Monat 1.987,40 Euro/Monat 1.981,97 Euro/Monat 1.854,10 Euro/Monat 1.981,97 Euro/Monat 1.918,03 Euro/Monat 1.981,97 Euro/Monat 1.918,03 Euro/Monat 1.981,97 Euro/Monat 1.981,97 Euro/Monat 1.918,03 Euro/Monat 1.981,97 Euro/Monat 1.918,03 Euro/Monat 1.981,97 Euro/Monat 4

5 Multiplikatoren für die Abrechnung von unterjährigen Kapazitätsbuchungen im Verteilernetz mit entry-exit-system gültig ab dem 1. Januar 2016 Für unterjährige Kapazitätsbuchungen wendet EWE NETZ gemäß der Festlegung BK9-14/608 ("BEATE"-Festlegung) die nachfolgenden Multiplikatoren an. Diese finden keine Anwendung für die Abrechnung der internen Bestellung. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Das Netzentgelt für unterjährige Buchungszeiträume resultiert aus der Multiplikation der Monatstage und der Division der Tage im Kalenderjahr sowie Multiplikation mit dem jeweiligen Multiplikator. Für Buchungen einzelner Tage innerhalb eines Kalendermonats erfolgt eine tagesscharfe Abrechnung. Bezeichnung Buchungslaufzeit Multiplikator Tagesprodukt Monatsprodukt Quartalsprodukt 1 Tag bis 27 Tage 28 Tage bis 89 Tage 90 Tage bis 364 Tage 1,40 1,25 1,10 Prämissen: 1. Monatliche Buchungszeiträume: Der Monat beginnt jeweils am 1. Tag eines Monats um 6:00 Uhr und endet im Folgemonat am 1. Tag um 6:00 Uhr. 2. Tägliche Buchungszeiträume: Der Tag ist definiert als Gastag von 6:00 Uhr bis 6:00 Uhr des folgenden Tages. 5

6 Beispiel 2: Berechnung für unterjährige Kapazitätsbuchungen - Quartalsbuchung 1. Annahmen Kapazitätsbuchung: Ausspeiseentgelt: Buchungszeitraum: Anzahl der Buchungstage: Multiplikator: kwh/h 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] 1. Oktober bis 31. Dezember 92 Tage 1,10 2. Berechnung Ausspeiseentgelt Kapazität x Ausspeiseentgelt x Multiplikator x Anzahl Buchungstage Anzahl Jahrestage kwh/h x 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] x 1,10 x 92 Tage 366 Tage 6.470,16 Euro Es resultiert ein Netzentgelt in Höhe von Netto abgerechnet ,16 Euro. Das Netzentgelt wird monatlich Ausspeiseentgelt für Oktober = Ausspeiseentgelt für November = Ausspeiseentgelt für Dezember = 2.180,16 Euro 2.109,84 Euro 2.180,16 Euro 6

7 Beispiel 3: Berechnung für unterjährige Kapazitätsbuchungen - Monatsbuchung 1. Annahmen Kapazitätsbuchung: Ausspeiseentgelt: Buchungszeitraum: Anzahl der Buchungstage: Multiplikator: kwh/h 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] 1. Januar bis 29. Februar 60 Tage 1,25 2. Berechnung Ausspeiseentgelt Kapazität x Ausspeiseentgelt x Multiplikator x Anzahl Buchungstage Anzahl Jahrestage kwh/h x 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] x 1,25 x 60 Tage 366 Tage 4.795,08 Euro Es resultiert ein Netzentgelt in Höhe von Netto abgerechnet ,08 Euro. Das Netzentgelt wird monatlich Ausspeiseentgelt für Januar = Ausspeiseentgelt für Februar = 2.477,46 Euro 2.317,62 Euro 7

8 Beispiel 4: Berechnung für unterjährige Kapazitätsbuchungen - Tagesbuchung 1. Annahmen Kapazitätsbuchung: Ausspeiseentgelt: Anzahl der Buchungstage Multiplikator: kwh/h 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] 21 Tage 1,40 2. Berechnung Ausspeiseentgelt Kapazität x Ausspeiseentgelt x Multiplikator x Anzahl Buchungstage Anzahl Jahrestage kwh/h 1.879,67 Euro x 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] x 1,40 x 21 Tage 366 Tage Es resultiert ein Netzentgelt in Höhe von Netto 1.879,67 Euro. 8

9 Netzentgelte Gas für unterbrechbare Kapazitäten im Verteilernetz mit entry-exit- System gültig ab dem 1. Januar 2016 Ausspeisekapazitäten können gemäß 13 Abs. 3 Satz 1 GasNEV auch als unterbrechbare Kapazitätsrechte gebucht werden. EWE NETZ bietet dies nur an, sofern am jeweiligen Ausspeisepunkt feste Kapazitäten nicht mehr zur Verfügung stehen. Für unterbrechbare Kapazitätsbuchungen oder interne Bestellungen gewährt EWE NETZ gemäß der Festlegung BK9-14/608 ("BEATE"-Festlegung) einen je Ausspeisepunkt berechneten Abschlag zuzüglich eines pauschalen Sicherheitszuschlages von zehn Prozentpunkten. Insgesamt ist der Abschlag einschließlich des Sicherheitszuschlages auf maximal 90 Prozent beschränkt. Gemäß der Festlegung BK9-14/608 ("BEATE"-Festlegung) wird der prozentuale Abschlag auf die Entgelte für die Buchung unterbrechbarer Kapazitäten und unterbrechbarer interner Bestellungen punktgenau, d. h. für jeden Buchungspunkt individuell ermittelt. Als Grundlage für die Ermittlung der Abschlagshöhe dienen die tatsächlichen Unterbrechungen in einem Zeitraum der vergangenen drei Kalenderjahre. Der Abschlag wird nach folgender Formel ermittelt. = 1 = 1 j = (K) u = (K) v = 1095 Tage, bei Einbezug eines Schaltjahres 1096 Tage Maximal unterbrochene unterbrechbare Kapazität Vermarktete unterbrechbare Kapazität am Tag Nachkommastellen werden jeweils auf den vollen Prozentwert aufgerundet. Sollte im betrachteten Zeitraum keine Unterbrechung unterbrechbarer Kapazitäten vorliegen, so beträgt der Abschlag null Prozent. 9

10 Beispiel 5: Berechnung für jährliche Kapazitätsbuchungen - unterbrechbare Kapazität 1. Annahmen Unterbrechbare Kapazitätsbuchung: Ausspeiseentgelt: Abschlag gemäß Formel gemäß BEATE-Festlegung: Sicherheitszuschlag in Prozentpunkten: kwh/h 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] 1% 10% 2. Berechnung Ausspeiseentgelt Kapazität x Ausspeiseentgelt x [100% + (- Abschlag - Sicherheitszuschlag)] kwh/h x 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] x [ 100% + ( -1% -10% ) ] kwh/h x 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] x 89% 8.330,40 Euro Es resultiert ein Ausspeiseentgelt in Höhe von netto 8.330,40 Euro. 10

11 Beispiel 6: Berechnung für unterjährige Kapazitätsbuchungen - unterbrechbare Kapazität 1. Annahmen Unterbrechbare Kapazitätsbuchung: Ausspeiseentgelt: Abschlag gemäß Formel: Sicherheitszuschlag in Prozentpunkten: Buchungszeitraum: Anzahl der Buchungstage: Multiplikator: kwh/h 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] 1% 10% 1. Januar bis 29. Februar 60 Tage 1,25 2. Berechnung Ausspeiseentgelt Kapazität x Ausspeiseentgelt x Multiplikator x Anzahl Buchungstage Anzahl Jahrestage kwh/h x 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] x 89% 366 Tage x 1,25 x 60 Tage 1.707,05 Euro Es resultiert ein Ausspeiseentgelt in Höhe von netto abgerechnet ,05 Euro. Das Netzentgelt wird monatlich Ausspeiseentgelt für Januar = Ausspeiseentgelt für Februar = 881,98 Euro 825,07 Euro 11

12 Vertragsstrafen für Überschreitungen von Kapazitätsbuchungen bzw. internen Bestellungen gültig ab dem 1. Januar 2016 Die Vertragsstrafen für die Überschreitungen der gebuchten Kapazität bzw. der internen Bestellungen werden wie folgt ermittelt. V T = (K Max - K Buch ) x NNE x F Ü x M F U Die Kapazitätsüberschreitungen werden pro Gastag ermittelt, wobei die maximale Überschreitung der gebuchten Kapazität bzw. der internen Bestellung des Gastages zur Berechnung von V T herangezogen wird. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach Vorliegen des jeweiligen Abrechnungsbrennwertes. Dabei bedeuten: V T K Max K Buch NNE F U Vertragsstrafe pro Gastag in Euro Maximale tatsächlich in Anspruch genommene Transportkapazität in kwh/h innerhalb einer Stunde pro Gastag (Die in Anspruch genommene Transportkapazität resultiert aus dem gemessenen Volumen bewertet mit der dazugehörigen Zustandszahl und dem entsprechenden Abrechnungsbrennwert.) Kapazitätsbuchung am Ein-/Ausspeisepunkt in kwh/h Ausspeiseentgelt für die Kapazitätsbuchung in Euro/[(kWh/h)*a] Anzahl der Kalendertage im Jahr F Ü Überschreitungsfaktor in Höhe von 5 M Multiplikator gemäß Festlegung BK9-14/608 ("BEATE"-Festlegung) für unterjährige Kapazitätsbuchungen. Bei internen Bestellungen beträgt der Multiplikator stets 1. Falls eine Kapazitätsüberschreitung Ansprüche Dritter verursacht, werden diese Forderungen verursachungsgerecht in ihrer jeweiligen Höhe gemäß der Ergänzenden Bedingungen EGB-RVN bzw. EGB-IB der EWE NETZ GmbH weiterberechnet. 12

13 Beispiel 7: Berechnung von Vertragsstrafen für Kapazitätsüberschreitungen 1. Annahmen: K Max : K Buch : NNE: Überschreitungszeitraum: kwh/h kwh/h 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] 3 Tage F U : F Ü : 366 Tage 5 [Anzahl der Kalendertage im Jahr] M: 1 [Abhängig vom Buchungszeitraum der Kapazitätsbuchung] 2. Berechnung der Vertragsstrafe: V T = (K Max - K Buch ) x NNE x F Ü x M F U V T = ( kwh/h kwh/h ) x 4,68 Euro/[(kWh/h)*a] x 5 x Tage V T = 31,97 Euro V T für Überschreitungszeitraum = V T x Überschreitungszeitraum V T für Überschreitungszeitraum = V T für Überschreitungszeitraum = 31,97 Euro x 3 Tage 95,91 Euro Für die Überschreitung von 500 kwh/h an 3 Tagen erhebt EWE NETZ eine Vertragsstrafe von netto 95,91 Euro. 13

14 Netzentgelte Gas für Messung und Messstellenbetrieb gültig ab dem 1. Januar 2016 Das Messentgelt beinhaltet die Kosten für die Ablesung. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Bereitstellung der Zähler und sonstiger messtechnischer Einrichtungen. Für die Zählertypen ab G40 besteht die Möglichkeit der Zählerstandsfernauslesung (ZFA). Zähler G2,5 - G6 G10 - G25 G40 - G100 G160 - G250 G2,5 - G6 G10 - G25 G40 - G100 G160 - G250 G400 - G1000 G G4000 G40 - G100 G160 - G250 G400 - G1000 G G4000 Ableseverfahren jährlich jährlich jährlich jährlich monatlich monatlich monatlich monatlich monatlich monatlich RLM mit ZFA* RLM mit ZFA* RLM mit ZFA* RLM mit ZFA* Messung [in Euro/a] 5,20 5,20 5,20 5,20 331,56 331,56 331,56 331,56 331,56 331,56 195,60 195,60 195,60 195,60 Messstellenbetrieb [in Euro/a] 4,08 12,96 129,96 165,72 4,08 12,96 129,96 165,72 420, ,16 129,96 165,72 420, ,16 *Einmal tägliche Übermittlung der Messwerte Zwischenablesungen Ablesungen von Messeinrichtungen ohne ZFA auf Wunsch des Lieferanten durch EWE NETZ außerhalb des regulären Turnus beziehungsweise außerhalb von gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Prozessen je Zählpunkt und Ableseversuch beträgt 25,50 Euro. Nicht enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. Zusätzliches Messentgelt nach KoV-Anlage 2, 17 Ziffer 5 letzter Satz für die Übermittlung stündlicher Lastgänge im Stundentakt gemäß GeLi Gas gültig ab dem 1. Januar 2016 Das zusätzliche Messentgelt beträgt je physischem, für die Abrechnung relevantem Messgerät 1.725,00 Euro pro Jahr. Nicht enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 14

15 Netzentgelte Gas für Abrechnung gültig ab dem 1. Januar 2016 Abrechnungsverfahren jährlich monatlich Abrechnungsentgelt [in Euro/a] 13,42 296,76 Nicht enthalten ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent. 15

16 Beispiel 8: Berechnung Netzentgelte Gas für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung 1. Annahmen Netzkunde mit einem G400 Zähler ohne ZFA im monatlichen Ableseverfahren. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die auf das Jahr bezogenen Entgelte werden in den Rechnungen anteilig ausgewiesen. 2. Berechnung Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Entgelt Messung = 331,56 [Euro/Jahr] / 12 Monate = 27,63 [Euro/Monat] + Entgelt Messstellenbetrieb = 420,00 [Euro/Jahr] / 12 Monate = 35,00 [Euro/Monat] + Entgelt Abrechnung = 296,76 [Euro/Jahr] / 12 Monate = 24,73 [Euro/Monat] Entgelt Gesamt = 1.048,32 [Euro/Jahr] / 12 Monate = 87,36 [Euro/Monat] Das Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung umfasst netto 1.048,32 Euro pro Jahr. In der monatlichen Rechnung werden die Jahrespreise anteilig ausgewiesen. Somit resultiert ein Entgelt in Höhe von netto 87,36 Euro pro Monat. 16

17 Entgelte für Mehr- und Mindermengen für RLM-Entnahmestellen gültig ab dem 1. Januar 2016 Für Lieferzeiträume bis um 6.00 Uhr gilt: Die Preise für Mehr- und Mindermengen bei RLM-Entnahmestellen richten sich nach den Bestimmungen des Marktgebietsverantwortlichen. Die Preise für Mehr- und Mindermengen werden monatlich aktualisiert und vom Marktgebietsverantwortlichen ermittelt und veröffentlicht: Marktgebiet GASPOOL: GASPOOL Balancing Services GmbH EWE NETZ wird die jeweiligen Preise heranziehen. Für Lieferzeiträume ab um 6.00 Uhr fließt die frühere RLM-Mehr- und Mindermengenabrechnung in die Differenzmengenabrechnung zwischen dem Marktgebietsverantwortlichen und dem Bilanzkreisverantwortlichen im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung ein. 17

18 Entgeltbestandteil Konzessionsabgabe Höhe der zu entrichtenden Konzessionsabgabe Gas Zusätzlich zu den Netzentgelten werden gemäß 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben der Konzessionsabgabenverordnung die Konzessionsabgaben berechnet. " 2 Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben (1) Konzessionsabgaben dürfen nur in Centbeträge je gelieferter Kilowattstunde vereinbart werden. (2) Bei der Belieferung von Tarifkunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: [...] 2. a) bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis Einwohner 0,51 Cent, bis Einwohner 0,61 Cent, bis Einwohner 0,77 Cent, über Einwohner 0,93 Cent, b) bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis Einwohner 0,22 Cent, bis Einwohner 0,27 Cent, bis Einwohner 0,33 Cent, über Einwohner 0,40 Cent. Maßgeblich ist die jeweils vom statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl. (3) Bei der Belieferung von Sondervertragskunden dürfen folgende Höchstbeträge je Kilowattstunde nicht überschritten werden: [...] 2. bei Gas 0,03 Cent. [...]" Die Höhe der Konzessionsabgaben entspricht der Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist. 18

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