Preisblatt der Gastransport Nord GmbH (GTG) gültig ab 01. Oktober 2012

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1 Preisblatt der Gastransport Nord GmbH (GTG) gültig ab 01. Oktober 2012 Version: 1.1 Stand: Gültig: Stand: Seite 1 von 10

2 Inhalt Einleitung Netzentgelte für Ein- und Ausspeisekapazitäten Liste der buchbaren Einspeisepunkte und zonen (Entry) und das Jahreseinspeiseentgelt Liste buchbaren Ausspeisepunkte und zonen (Exit) und das Jahresausspeiseentgelt Entgeltfaktoren Netzentgelte für unterbrechbare Kapazitätsbuchungen bzw. unterbrechbare Kapazitätsbestellungen (Interne Bestellungen) Netzentgelte Gas für unterbrechbare virtuelle Gegenstrom-Ausspeisekapazität Vertragsstrafen für Überschreitungen von Kapazitätsbuchungen bzw. Kapazitätsbestellungen (Interne Bestellungen) Netzentgelte für Messung und Messstellenbetrieb Netzentgelte für Abrechnung Entgelte für Mehr- und Mindermengen (RLM-Entnahmestellen) Kostenwälzung Biogas (Biogasumlage) Rundungsregel Rechnungsstellung gemäß 26 AGB-EAV der GTG...10 Stand: Seite 2 von 10

3 Einleitung Es gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit- System) (AGB-EAV), die Ergänzenden Geschäftsbedingungen (EGB-EAV) und die Ergänzenden Geschäftsbedingungen zur Internen Bestellung von nachgelagerten Netzbetreibern (EGB-IB) der Gastransport Nord GmbH (GTG). Die nachfolgenden Bestimmungen enthalten sowohl Regelungen für Kapazitätsverträge der Transportkunden als auch für Verträge über eine Kapazitätsbestellung (Interne Bestellung) der nachgelagerten Netzbetreiber. Der Anspruch auf Zahlung eines Netzentgeltes entsteht mit Beginn des Starttages des jeweiligen Kapazitätsvertrages des Transportkunden bzw. des Vertrages über eine Kapazitätsbestellung des nachgelagerten Netzbetreibers. Das anfallende Netzentgelt ist abhängig von der Vertragslaufzeit und dem Startdatum des Ein- und/oder Ausspeisevertrages bzw. der Kapazitätsbestellung des nachgelagerten Netzbetreibers. 1. Netzentgelte für Ein- und Ausspeisekapazitäten Für Transporte im Gasfernleitungsnetz der GTG sind die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Netzentgelte für die Ein- und Ausspeisung zu entrichten. Einspeiseentgelte in Euro/kWh/h/a Ausspeiseentgelte in Euro/kWh/h/a Netz 0,91 0,19 Speicher 0,37 0,04 Die aufgeführten Netzentgelte gelten für die in den Ergänzenden Geschäftsbedingungen (EGB-EAV) der GTG gemäß 5 (1) lit. a) bis d) angebotenen Kapazitäten: Frei zuordenbare Ausspeisekapazität ( FZK ) Frei zuordenbare Einspeisekapazität für Biogas ( FZK ) Bedingt feste, frei zuordenbare Einspeisekapazität ( bfzk ) Feste, dynamisch zuordenbare Einspeisekapazität ( DZK ) Stand: Seite 3 von 10

4 1.1 Liste der buchbaren Einspeisepunkte und -zonen (Entry) und das Jahreseinspeiseentgelt Bezeichnung Oude Statenzijl EZONE-SDS EZONE UGS EWE L-Gas EIC DE DE DE Angrenzender Netzbetreiber Gas Transport Services B.V. Tarif in Euro/kWh/h/ a 0,91 Gasproduktion 0,91-0, Liste buchbaren Ausspeisepunkte und -zonen (Exit) und das Jahresausspeiseentgelt Bezeichnung Hude, Kirchkimmen 34 Eigenverbrauch UGS Huntorf Eigenverbrauch UGS Nüttermoor AZONE UGS EWE L-Gas EIC DE DE DE DE Angrenzender Netzbetreiber Tarif in Euro/kWh/h/ a - 0,19 1-0,19 1-0,19 1-0, Zusätzlich zu dem Netzentgelt werden die Biogasumlage, die Mess- und Abrechnungskosten gem. der Punkte 6, 7 und 9 dieses Preisblattes in Rechnung gestellt. 2 Zusätzlich zu dem Netzentgelt werden Abrechnungskosten gem. der Punkte 6 und 7 dieses Preisblattes in Rechnung gestellt. Stand: Seite 4 von 10

5 2. Entgeltfaktoren Basis der jeweiligen Monatsabrechnung ist das spezifische monatliche Tagesentgelt. Dieses errechnet sich aus dem regulierten Einspeise-/Ausspeiseentgelt multipliziert mit dem jeweiligen monatlichen Entgeltfaktor gemäß nachstehender Tabelle geteilt durch die Anzahl der Tage des jeweils relevanten Monats. Das Entgelt für einzelne Tage wird anteilig aus dem jeweiligen Monatsentgelt ermittelt. Bei einer Jahreskapazitätsbuchung wird für die Ermittlung der jeweiligen Monatsrechnung die Höhe der gebuchten Kapazität multipliziert mit dem Ein- und/oder Ausspeiseentgelt und gewichtet mit den unten stehenden unterjährigen Entgeltfaktoren herangezogen. Die Summe der monatlichen Entgeltfaktoren ergibt innerhalb eines Gaswirtschaftsjahres den Wert 1,00. Folgende Prämissen gelten bei unterjährigen Buchungszeiträumen: Monatliche Buchungszeiträume: Der Monat beginnt jeweils am 1. Tag eines Monats um 6:00 Uhr und endet im Folgemonat am 1. Tag um 06:00 Uhr. Tägliche Buchungszeiträume: Der Tag ist definiert als Gastag von 6:00 Uhr bis 6:00 Uhr des folgenden Tages. Transportmonat monatlich Oktober 0,07 November 0,11 Dezember 0,14 Januar 0,15 Februar 0,13 März 0,13 April 0,08 Mai 0,05 Juni 0,04 Juli 0,03 August 0,03 September 0,04 Buchungszeitraum jährlich 1,00 Stand: Seite 5 von 10

6 3. Netzentgelte für unterbrechbare Kapazitätsbuchungen bzw. unterbrechbare Kapazitätsbestellungen (Interne Bestellungen) Ein- und/oder Ausspeisekapazitäten können gemäß 13 Abs. 3 Satz 1 GasNEV auch als unterbrechbare Kapazitäten gebucht werden. Sofern unterbrechbar gebucht wurde und bei Vorliegen einer teilweisen oder vollständigen Unterbrechung von nominierten Kapazitäten, erfolgt eine anteilige Erstattung des gezahlten Entgeltes für den Zeitraum der Unterbrechung. Eine Erstattung findet nach Abschluss eines Monats für den Vormonat statt ( im Monat m für m-1 ). Die Ermittlung des Erstattungsbetrages erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Kapazitätsbuchung/- bestellung zeitanteilig (Stundenbasis) und entsprechend dem Umfang der Unterbrechung, wobei die Rückerstattung auf max. 95% der Summe aus Kapazitätsentgelt beschränkt ist. Beispiel: Unterbrechung einer Ausspeisekapazität im Dezember: gebuchte Ausspeisekapazität: kwh/h Unterjährigkeitsfaktor Dezember: 0,14 Umfang der Unterbrechung: kwh/h Unterbrechungszeitraum: 200 Stunden Anzahl der Stunden im Buchungszeitraum (hier Dezember): 744 Stunden Erstattungsbetrag Ausspeisekapazitätsentgelt = kwh/h/a x 0,19 /kwh/h/a x 0,14 x 200h/744h = 143,01 Erstattungsbetrag Biogas = kwh/h/a x 0,68 /kwh/h/a x 1/12 x 200h/744h = 304,66 Es erfolgt eine Erstattung in Höhe von 447,67 Euro. Der Maximalwert des Erstattungsbetrages beträgt in diesem Beispiel 3.955,16 Euro. Stand: Seite 6 von 10

7 4. Netzentgelte für unterbrechbare virtuelle Gegenstrom- Ausspeisekapazität GTG bietet Transportkunden die Möglichkeit, am Grenzübergangspunkt Oude Statenzijl unterbrechbare Gegenstrom-Ausspeisekapazitäten zum angrenzenden Netzbetreiber in den Niederlanden zu buchen. Das Entgelt ergibt sich aus Multiplikation des nachstehenden Ausspeiseentgeltes mit der gebuchten Kapazität. Gemäß 7 KoV V fällt für Kapazitätsbuchungen an Grenzübergangspunkten keine Biogasumlage an. Punkt 3 dieses Preisblattes ( Netzentgelte für unterbrechbare Kapazitätsbuchungen bzw. unterbrechbare Kapazitätsbestellungen (Interne Bestellungen) ) kommt bei Buchung von unterbrechbarer virtueller Gegenstrom-Ausspeisekapazität nicht zur Anwendung. Virtueller Exitpunkt Ausspeiseentgelt in Euro/kWh/h/a Oude Statenzijl 0,30 Stand: Seite 7 von 10

8 5. Vertragsstrafen für Überschreitungen von Kapazitätsbuchungen bzw. Kapazitätsbestellungen (Interne Bestellungen) Die Vertragsstrafen für die Überschreitungen der gebuchten Kapazität bzw. der bestellten Kapazität (Interne Bestellung) werden wie folgt ermittelt: V T = ( KMax - KBuch) NNE FU F Ü Die Kapazitätsüberschreitungen werden pro Gastag ermittelt, wobei die maximale Überschreitung der gebuchten bzw. bestellten Kapazität (Interne Bestellung) des Gastages zur Berechnung der Vertragsstrafe (V T) herangezogen wird. Dabei bedeuten: V T K Max Vertragsstrafe pro Gastag in Euro Maximale tatsächlich in Anspruch genommene Transportkapazität innerhalb einer Stunde pro Gastag in kwh/h. Die in Anspruch genommene Transportkapazität ergibt sich aus dem gemessenen Volumen bewertet mit der dazugehörigen Zustandszahl und dem entsprechenden Abrechnungsbrennwert. K Buch Kapazitätsbuchung bzw. Kapazitätsbestellung (Interne Bestellung) am Ein- / NNE F U Ausspeisepunkt in kwh/h Spezifisches Entgelt für die Kapazitätsbuchung bzw. Kapazitätsbestellung (Interne Bestellung) gemäß Punkt 1 dieses Preisblattes in /kwh/h/a (exklusive Biogaskostenwälzungsbetrag) Unterjähriger Entgeltfaktor des jeweiligen Tages gemäß Punkt 2 dieses Preisblattes F Ü Überschreitungsfaktor in Höhe von 10 Falls eine Kapazitätsüberschreitung Ansprüche Dritter verursacht, werden diese Forderungen verursachungsgerecht in ihrer jeweiligen Höhe weiterberechnet. Stand: Seite 8 von 10

9 6. Netzentgelte für Messung und Messstellenbetrieb Sofern GTG der Messstellenbetreiber und Messdienstleister ist, gelten folgende Entgelte. Die Entgelte werden nur an buchbaren Ausspeisepunkte erhoben. Das Messentgelt beinhaltet die Kosten für die Ablesung. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Bereitstellung der Zähler und sonstiger messtechnischer Einrichtungen. GTG erhebt für nachfolgende Zählertypen mit Zählerfernauslesung (ZFA) folgende Entgelte: Zähler Ableseverfahren Messung Messstellenbetrieb G40 - G100 RLM mit ZFA 153,00 /a 165,00 /a G160 - G250 RLM mit ZFA 153,00 /a 208,00 /a G400 - G1000 RLM mit ZFA 153,00 /a 435,00 /a G G4000 RLM mit ZFA 153,00 /a 1.015,00 /a 7. Netzentgelte für Abrechnung Die Abrechnung erfolgt ausschließlich monatlich. Abrechnungsverfahren monatlich Abrechnungsentgelt 200,52 /a Beispielrechnung Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung 1. Annahme: Netzkunde mit einem G400 Zähler mit ZFA 2. Annahme: Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die auf das Jahr bezogenen Entgelte werden in den Rechnungen anteilig ausgewiesen. 3. Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung: Entgelt Messung = 153,00 [ /Jahr] / 12 Monate = 12,75 [ /Monat] + Entgelt Messstellenbetrieb = 435,00[ /Jahr] / 12 Monate = 36,25 [ /Monat] + Entgelt Abrechnung = 200,52 [ /Jahr] / 12 Monate = 16,71 [ /Monat] = Entgelt Gesamt = 788,52 [ /Jahr] / 12 Monate = 65,71 [ /Monat] Das Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung umfasst netto 788,52 Euro pro Jahr. In der monatlichen Rechnung werden die Jahrespreise anteilig ausgewiesen. Somit ergibt sich ein Entgelt in Höhe von netto 65,71 Euro pro Monat. Stand: Seite 9 von 10

10 8. Entgelte für Mehr- und Mindermengen (RLM-Entnahmestellen) Die Preise für Mehr- und Mindermengen bei RLM-Entnahmestellen richten sich nach den Bestimmungen des Marktgebietsverantwortlichen. Der Preis für Mehr- und Mindermengen wird monatlich aktualisiert und vom Marktgebietsverantwortlichen ermittelt und veröffentlicht. Im Marktgebiet GASPOOL geschieht dieses durch die GASPOOL Balancing Services GmbH. GTG wird die jeweiligen Preise entsprechend heranziehen. 9. Kostenwälzung Biogas (Biogasumlage) Die Biogasumlage wird zusätzlich zu den genannten Tarifen für buchbare und bestellbare Ausspeisekapazitäten an Ausspeisepunkten gemäß 7 KoV V erhoben. An Ausspeisepunkten zu Speichern sowie Grenzübergangspunkt wird die Biogasumlage nicht erhoben. Die unterjährigen Entgeltfaktoren gemäß Punkt 2 dieses Preisblattes kommen bei der Abrechnung der Biogasumlage nicht zur Anwendung. Die Biogasumlage beträgt für buchbare und bestellbare Ausspeisekapazitäten für den Zeitraum , 06:00 Uhr bis , 06:00 Uhr im Marktgebiet GASPOOL 0,68 /kwh/h/a. 10. Rundungsregel Alle in diesem Preisblatt beschriebenen Tarife und Entgelte werden in Euro mit einer Genauigkeit von zwei Dezimalstellen entsprechend der gängigen kaufmännischen Praxis auf- oder abgerundet. Die Rundung erfolgt am Ende der Kalkulation. 11. Rechnungsstellung gemäß 26 AGB-EAV der GTG GTG stellt dem Transportkunden bzw. dem nachgelagerten Netzbetreiber die Entgelte gemäß dieses Preisblattes zuzüglich der in 25 AGB-EAV bzw. 15 KoV V genannten sonstigen Entgelte in Rechnung. Die Abrechnung des Netzentgeltes erfolgt im nachfolgenden Monat. Stand: Seite 10 von 10

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