Entgelte für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Troisdorf GmbH
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- Gotthilf Fiedler
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1 Entgelte für die Nutzung des verteilungsnetzes der GmbH Der Kunde entrichtet ein Entgelt für die Netznutzung. Das Entgelt setzt sich zusammen aus einem Grund- oder Leistungspreis sowie einem und enthält auch die Kosten der vorgelagerten Netzebenen. Das Netznutzungsentgelt wird für jeden Ausspeisepunkt berechnet. Es wird unterschieden zwischen Ausspeisepunkten mit Standardlastprofilen (SLP) und mit gemessenen Lastgängen (RLM). Die Grenze wird festgelegt gem. 12 der netzzugangsverordnung (NZV). Gemäß Konzessionsvertrag gewährt der Netzbetreiber für kommunale Ausspeisestellen im Konzessionsgebiet einen Rabatt von 10 % auf den Rechnungsbetrag der Netzentgelte. Netznutzungsentgelt 1.1 für Abnahmestellen mit Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) RLM 1.2 Netznutzungsentgelt mit Lastgangmessung (Monatspreissystem) RLM 1.3 Netznutzungsentgelt für Blindarbeit 1.4 Netznutzungsentgelt für die Reservekapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung 1.5 für n Standard-Lastprofil (SLP) Jahresverbrauch < kwh 1.6 für n mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen 1.7 für sonstige n Umlagen und Abgaben 2Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung 2.1 für Abnahmestellen mit Lastgangmessung (RLM) 2.2 für Abnahmestellen mit Standard-Lastprofilzählern (SLP) 3 Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung und zusätzliche Ablesung Abrechnungsgrundlagen für Entgelte und Abgaben. Das Netznutzungsentgelt richtet sich nach der im Abrechnungszeitraum bezogenen Leistung und Arbeit am Zählpunkt. Das zu zahlende Leistungsentgelt wird auf Basis der Jahresbenutzungsdauer und des entsprechenden Jahresleistungspreises errechnet. Es wird berechnet für die höchste ¼-h Leistung der registrierenden Messung in einem Abrechnungszeitraum. Bei unterjähriger Abrechnung wird das Leistungsentgelt zeitanteilig berechnet. Das Arbeitsentgelt wird auf Grundlage der tatsächlich in Anspruch genommenen Arbeit berechnet. Das zu zahlende Arbeitsentgelt wird auf Basis der Jahresbenutzungsdauer und des entsprechenden es errechnet. Die Jahresbenutzungsdauer ergibt sich aus der Division der für ein Jahr bezogenen Arbeit durch die Jahreshöchstleistung (max. 1/4-h Leistung des Jahres). Bei fehlenden Kundendaten legt der Netzbetreiber die Jahresbenutzungsdauer auf Basis repräsentativer Werte (z.b. Jahresbenutzungsdauer des Vorjahres) fest. Befindet sich bei Netzanschlusspunkten die Messung in einer anderen Spannungsebene, werden, zum Ausgleich der nicht oder zuviel erfassten Trafoverluste, die Messwerte mit 1,5% beaufschlagt bzw um 1,5% vermindert bilanziert und abgerechnet. Die monatliche vorläufige Abrechnung bzw. die Abschlagsanforderung erfolgt nach dem beim Netzbetreiber jeweils eingesetzten Abrechnungsverfahren. Soweit bei der Erstellung der vorläufigen Abrechnung oder bei Abschlagsanforderungen nicht feststeht, ob auf lieferungen an Netznutzer der hohe oder der niedrige Konzessionsabgabensatz anfällt, wird der Netzbetreiber vorläufig den hohen Satz berechnen. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahresabrechnung. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder Steuersätze, so werden die Leistungsentgelte und die Entgelte für Messtellenbetrieb, Messung und Abrechnung zeitanteilig berechnet, die Arbeitsentgelte und die Konzessionsabgabe werden mengenanteilig berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19. März 2002, Umlage nach 19 Abs. 2NEV sowie Offshore-Umlage nach 17 fenwg-e, Umlage gem. 18 Abs. 1 AbLaV und richten sich nach den aktuellen Veröffentlichungen der ÜNB. Alle Entgelte, Umlagen und die Konzessionsabgabe sind preise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.
2 1 1.1 Netznutzungsentgelt für Abnahmestellen mit Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) RLM Leistungspreis /kw/a Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a >= 2500 h/a Leistungspreis /kw/a MSP MSP/NSP NSP 10,90 2,78 79,02 0,05 14,24 3,39 94,75 0,17 18,68 4,45 124,33 0, Netznutzungsentgelt mit Lastgangmessung (Monatspreissystem) RLM Euro/kW/Monat MSP 13,17 0,05 MSP/NSP 15,79 0,17 NSP 20,72 0,22 MSP, MSP/NSP,NSP 1,00 1,00 Netznutzungsentgelt für die Reservekapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung 0 bis 200 h 200 bis 400h Euro/kWa Euro/kWa bis 600 h Euro/kWa HSP/MSP 19,05 22,86 26,67 MSP 20,95 25,14 29,33 MSP/NSP 27,39 32,87 38,35 NSP 35,93 43,12 50,30 Ebene der Netznutzung Niederspannung, NSP für n mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen Nachtstromspeicherheizungen, Wärmepumpen Niederspannung, NSP für sonstige n Bandlast-n Fernsprechsäulen Sirenen Steuerschränke Gasvers. BK Verstärker Netznutzungsentgelt für Blindarbeit Es wird nur der Teil der induktiven oder kapazitiven Blindarbeit (kvarh) berechnet, der innerhalb eines Abrechnungsintervalls 50% der Wirkarbeit (kwh) übersteigt. Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanalge kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reserve-Netzkapazität bestellt werden. Die Reserve-Kapazität kann biszur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden. für n Standard-Lastprofil (SLP) Jahresverbrauch < kwh Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Umspannung, MSP/NSP Grundpreis Abrechnungspreis je Abnahmestelle bei jährl. Abrechnung Grundpreis 50,00 2,34 50,00 3,78 50,00 2,42 Jahresarbeit kwh/a Pauschale je 50,00 3, ,45 50,00 3, ,72 50,00 3, ,33 50,00 3, ,34 11,31
3 Mehrkosten aus KWK- Gesetz Die zur Zeit gültigen Preise der Kategorien ABund C sind nachfolgend aufgeführt, es gelten die jeweils aktuellen Werte der Veröffentlichung unter > kwh und nicht Gruppe C > kwh und stromintensive Betriebe bis 1 Mio. kwh je Abnahmestelle > 1 Mio. kwh und nicht Gruppe C > 1 Mio. kwh stromintensiv 0,254 0,051 0,025 Abschaltumlage Die zur Zeit gültigen Preise der Abschaltumlage sind nachfolgend aufgeführt, es gelten die jeweils aktuellen Werte der Veröffentlichung unter > kwh und nicht Gruppe C > kwh und stromintensive Betriebe bis 1 Mio. kwh und nicht Gruppe C bis 1 Mio. kwh stromintensiv > 1 Mio. kwh und nicht Gruppe C > 1 Mio. kwh stromintensiv 0,006 0,006 0,006 Umlage nach 19 Abs. 2 NEV Die 19 NEV-Umlage wird ab dem von Letztverbrauchern erhoben, es gelten die jeweils aktuellen Werte der Veröffentlichung unter 0,237 0,227 0,227 0,050 0,025 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG-E Die Aufschläge gemäß Offshore-Haftungsumlage sind nachfolgend aufgeführt, es gelten die jeweils aktuellen Werte der Veröffentlichung unter -0,051 0,050 0,025 Konzessionsabgabe Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den in der Konzessionsabgabeverordnung festgelegten Höchstpreisen Entnahme von Tarifkunden 1,59 Entnahme von Tarifkunden mit Schwachlastregelung 0,61 Entnahme von Sondervertragskunden 0,11 Die GmbH hat nach 19 (3) NEV ein individuelles Netzentgelt für einen Kunden berechnet.
4 2 2.1 Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Abnahmestellen mit Lastgangmessung (RLM) Die Entgelte beinhalten den Betrieb des Zählers, die Zähldatenerfassung auf 1/4-h-Basis, die Übertragung der Zählerdaten, die Aufbereitung und die monatliche Bereitstellung der Daten sowie die monatliche Abrechnung der Netznutzung. Bei Lieferantenwechsel und Umzügen werden sie anteilig berechnet. Die Telekommunikationsanbindung wird grundsätzlich vom Messstellenbetreiber entgeltpflichtig zur Verfügung gestellt. Alternativ kann dies auch durch den Netz- oder Anschlussnutzer erfolgen. Messgerät Messstellenbetrieb Messung Abrechnung MSP-Lastprofil inkl. Modem MSP-Lastrprofil 4Q inkl. Modem MSP - und Spannungs-Wandler NSP-Lastprofil inkl. Modem NSP-Lastrprofil 4Q inkl. Modem NSP - und Wandlersatz TK-Verbindung über Festnetz TK-Verbindung über GSM-Netz 211,81 296,20 234,21 219,89 309,57 234,21 309,64 211,81 260,00 234,21 217,20 264,46 234,21 18,00 20,00 60, für Abnahmestellen mit Standard-Lastprofilzählern (SLP) Die Entgelte beinhalten den Betrieb des Zählers, die einmalige jährliche Ablesung, die EDV-technische Zählerdatenverarbeitung, die jährliche Bereitstellung dieser Daten, sowie die Rechnungslegung der Netznutzung. Darüber hin-aus gehende Anforderungen für Messung und Abrechnung werden vorgangsbezogen zusätzlich mit dem Jahrespreis abgerechnet. NSP-Eintarif Zähler jährlich NSP-Eintarif Zähler halbjährlich NSP-Eintarif Zähler vierteljährlich NSP-Eintarif Zähler monatlich NSP-Doppeltarif Zähler jährlich NSP-Doppeltarif Zähler halbjährlich NSP-Doppeltarif Zähler vierteljährlich NSP-Doppeltarif Zähler monatlich NSP-Eintarif Zweirichtungszähler jährlich NSP-Eintarif Zweirichtungszähler halbjährlich NSP-Eintarif Zweirichtungszähler vierteljährlich NSP-Eintarif Zweirichtungszähler monatlich NSP-Doppeltarif Zweirichtungszähler jährlich NSP-Doppeltarif Zweirichtungszähler halbjährlich NSP-Doppeltarif Zweirichtungszähler vierteljährlich NSP-Doppeltarif Zweirichtungszähler monatlich Messtechnische Zusatzeinrichtungen 1 Satz NSP- wandler 8,10 4,60 11,31 9,20 22,62 18,40 45,24 55,20 135,72 18,94 7,13 12,24 14,26 24,48 28,53 48,96 85,58 146,88 18,94 7,13 11,31 14,26 22,62 28,53 45,24 85,58 135,72 18,94 7,13 12,24 14,26 24,48 28,53 48,96 85,58 146,88 18,00 Abrechnung Das Abrechnungsentgelt wird grundsätzlich in Ansatz gebracht.
5 3 Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung und zusätzliche Ablesung Bei Zahlungsverzug gemäß 19 Abs. 2 der GVV (Sperrung) und Wiederaufnahme der Versorgung werden folgende Pauschalen in Rechnung gestellt: Entgelte je Vorgang Mahnung Inkasso Zählersperrung Außensperrung 1) Zusätzliche Ablesung 2) Wiederaufnahme der Versorgung innerhalb der üblichen Arbeitszeiten Brutto 3,12 3,12 13,30 13,30 28,80 28,80 nach Aufwand 28,80 34,27 86,40 102,82 1) Bei Außensperrungen wird der tatsächliche Aufwand zzgl. der Umsatzsteuer (derzeit 19%) in Rechnung gestellt. 2) Zusätzliche Ablesung des Zählerstandes (je Ablesung) auf Anforderung.
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